Hier gibt es Informationen über die deutsche Rechtsbeugermafia in Justiz und Politik uvam.
http://www.justizkacke.de (Kopie: http://justiz.xp3.biz)
email: rechtsmeister@yahoo.de
Diese Internetseite wurde geschaffen, weil viele Juristen und auch Politiker behaupten, dass es in der Justiz gar keine Fehler geben würde und weil diese von vielen dergleichen und von Opportunisten am Unrecht ununterbrochen vollständig verleugnet werden, weil es gerade diejenigen sind, die von den justiziellen Missständen und Verbrechen am meisten profitieren oder am meisten profitieren wollen.
Auf Englisch heißt solch ein Verhalten: Rejection and Denial. – Zurückweisung und Abstreiten der Tatsachen.
Derartiges Verhalten gilt in der Psychologie als ein Anzeichen für besonders schwer heilbare psychische Erkrankungen. Die Wahrnehmung und Anerkennung von Fehlern und von Fehlverhalten als solches ist nämlich Voraussetzung und im Wesentlichen die einzige Möglichkeit, deren Behebung zu erreichen. ..."
"Justizskandale gibt es nicht in Deutschland" Justizministerin Zypries (SPD)
Hier soll gezeigt werden, dass es doch eine riesige Menge übelster Mißstände in Justiz und Politik zu verbessern gibt.
Web Logger

Kotzkuerbis"Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht “kriminell” nennen kann. ...Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor "meinesgleichen" ". Frank Fasel ehemaliger Richter am LG Stuttgart, Süddeutsche Zeitung, 9. April 2008

80 % meiner RichterkollegInnen sind selbst Kriminelle aufgrund Ihrer Rechtsprechung“. AG Direktor Deichner a.D., Wiesbaden

Von deutschen 192 gecasteten Richtern sind 192 eine wirkliche Kathastrophe, es sind "grauenvolle, stupide, dumme, rechtshaberische eitle Männer". WDR- "Kölner-Treff", 27.08.2010

"Deutsche Juristen sind immer die Funktionäre des Staats gewesen und nicht die des Bürgers." Prof. Richter Vultejus

"Nach außen hin ergibt sich aus diesem „Schema X“ die nur scheinbare Erledigung einer Dienstaufsichtsbeschwerde, bei deren Anblick sich auftretende Würgereize nicht mehr verleugnen lassen".
Rechtsanwalt Andreas Fischer

"Jetzt kommt eine Infamie, die Übelkeit erregt:...".
Asessor Jur. Detmar Hoeffgen

"Der deutsche "Justizladen" ist wenig vertrauenserweckend und jeder Bürger würde um ein Geschäft, das so schmuddelig und abstoßend wirkt wie manches deutsche Gericht,...".  
Dr. jur. Lamprecht

"Die deutsche Elendsjustiz nimmt immer schärfere Konturen an".  
Dr. Egon Schneider, Rechtsanwalt, ehem. Richter am OLG

"Saustall von Justiz, der mit eisernem Besen ausgekehrt werden müsse". Anwalt in
Deutsche Richterzeitung DRiZ 2007, 77

"Die deutsche Justiz ist korrumpiert bis ins Mark.". Prof. em. Dr. Otmar Wassermann

"Der Mythos von der hohen Moral der Richter ist ein Märchen."...Die Rechtsprechung ist schon seit langem konkursreif. Sie ist teuer, nicht kalkulierbar und zeitraubend. Der Lotteriecharakter der Rechtsprechung, das autoritäre Gehabe, die unverständliche Sprache und die Arroganz vieler Richterlinnen im Umgang mit dem rechtsuchenden Bürger schaffen Mißtrauen und Ablehnung. W. Neskovic - Richter am BGH

Das "Schmierentheater" in Strafverfahren. Weider (StV 82,545,552)

"Die deutschen Strafgerichte sind so ungerecht, dass man die Urteile auch auswürfeln könnte." Rolf Bossi, Deutschlands bekanntester Strafverteidiger. 

„Was die Justiz betrifft, so sind die Behauptungen von REIWALD auch keineswegs neu, schon WITTELS, Die Welt ohne Zuchthaus, Stuttgart 1928, redete vom Richter, 'der seinen Sadismus in geordneten Bahnen auslebt', und STAUB/ALEXANDER, Der Verbrecher und seine Richter, Wien 1929 (Ndr. Unter dem Titel Psychoanalyse und Justiz, Frankfurt 1974 mit einer Einleitung von T. MOSER), unterstrichen die Funktion der Justiz, die delegierten privaten Rachegelüste im Staatsauftrag zu befriedigen."
Dieter Simon in „Die Unabhängigkeit des Richters", 1975, Seite 161f


Zitate von Juristen über die deutsche Elendsjustiz: http://www.justizkacke.de/juristenzitate.htm


Politikschweinereien: http://www.justizkacke.de/politik.htm


M
ahnbescheid, Willenserklärungen rechtssicher zustellen:
http://www.justizkacke.de/mahnbescheid.htm

TierschutzbundBUH

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Aktuelle Gerichtstermine:
Wer sicher gehen möchte ob ein Termin stattfindet sollte vorher beim Gericht anfragen. In unserer Geheimjustiz wünscht man sich keine Öffentlichkeit, daher wendet man gerne diverse Methoden an um Öffentlichkeit zu verhindern. Dazu gehören für Bürger und Prozessbeobachter, die sich öfters Gerichtsverhandlungen anschauen: Hausverbote für Gerichtsgebäude, Strafverfahren mit Verurteilungen aufgrund von Unterstellungen, Begleitungen mit Gerichtswachtmeistern und Inhaftierungen. Aber auch unzulässige ständige Videoüberwachungen und ständig durchgeführte Personenkontrollen.
Dazu gehören für Gerichtsjournalisten: Hausverbote für Gerichtsbebäude ua..
Für Bürger allgemein werden bei Gerichtsterminen in Ladungen andere Verhandlungssäle genannt wie die wo die Verhandlung tatsächlich stattfindet, es werden Terminsverschiebungen getätigt und es werden unzulässige Personenkontrollen am Eingang von Gerichtsgebäuden durchgeführt ua..

15.11.2011 9:15 Uhr, LG Stade, Strafbefehl gemäss §407 StPO Vereinbarkeit mit Artikel 103 GG und Artikel 6 EMRK ua.
14.09.2011 15 Uhr, OLG Koblenz, Friedrich Schmidt Anwaltswiederzulassung
19.08.2011 9:00 Uhr, Landgericht Erfurt, Staatshaftungsansprüche gegen den Freistaat Thüringen
18.07.2011 13:30Uhr, Landgericht Landshut, Maximilianstr. 22, Tel. 0871/84-1102, Raum 3a/EG, Az. 5 Ns 31 Js 5389/09
12.07.2011, Landgericht München, 831 Cs 253 Js 209672/08

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Neues auf dieser Seite aus Justiz und Politik (11/2011):

Richter wegen Rechtsbeugung verurteilt, weil er gemäss dem Landesjustizministerium den Angeklagten "in exzessivem Maße rechtliches Gehör gewährt habe", der Bundesregierung doppelten Verfassungsbruch vorwarf und er sich dass nicht hätte leisten dürfen, 15.04.2007
Vor ein paar Tagen ist bekannt geworden, dass doch ein BRD-Richter wegen Rechtsbeugung verurteilt wurde. Der Verurteilte hatte zuvor Friedensaktivisten vom Vorwurf der Nötigung freigesprochen. Der Fall ist von höchster Brisanz, weil er vorführt, wie die deutsche Richterschaft politisch ausgerichtet wird. Das Geschwätz von der grundgesetzlich garantierten richterlichen Unabhängigkeit entspricht der Wirklichkeit nicht.
GegnerInnen der BRD-Justiz werfen ihr oft vor, kein einziger der mörderischen Nazi-Richter sei rechtskräftig verurteilt worden. Auch der extrem rechte Richter Ronald Barnabas Schill, genannt Gnadenlos, konnte sich auf den Bundesgerichtshof verlassen. Der BGH schützte Schill vor einer Verurteilung wegen Rechtsbeugung.
Jetzt hat sich herausgestellt, dass doch ein bundesdeutscher Richter wegen Rechtsbeugung rechtskräftig verurteilt wurde. Der Betroffene ist allerdings ein Richter, der 1985 sechzehn Marburger Studenten von Vorwurf der Nötigung freisprach. Die Studis hatten gegen die Stationierung der Pershing-II-Raketen protestiert.
Diesen Freispruch hätte dieser Richter, Hans-Christoph Jahr, sich nicht leisten dürfen. Das hessische Justizministerium warf ihm vor Angeklagten "in exzessivem Maße rechtliches Gehör zu gewähren", wofür Jahr eigentlich hätte belobigt werden müssen. Die Dienstaufsicht, ausgeübt durch den CDU-Richter Schwalbe vom Landgericht Frankfurt, interessierte sich brennend für Jahr. Jahr bekam eine V-Frau, die "Büroangestellte B", ins Büro gesetzt. "Büroangestellte B" arbeitete hart. 1994 war es endlich so weit. "Büroangestellte B" überführte Jahr der Rechtsbeugung und der Verfolgung Unschuldiger. CDU-Schwalbe hatte die Ehre Jahr zu verurteilen. Auf den Antrag der Staatsanwaltschaft legte Schwalbe noch mehr Strafe drauf; Jahr hätte die "Büroangestellte B" zu Unrecht einer Lüge bezichtigt. Anders als Rechtsrichter Schill bekam Richter Jahr keine Unterstützung vom BGH. Jahr blieb auf seiner Verurteilung zu 30 Monaten Gefängnis sitzen und hörte damit auf Richter zu sein.
Die Verurteilung des Richters Hans-Christoph Jahr wegen Rechtsbeugung ist sensationell. Deutsche Richter und Staatsanwälte dürfen hemmungslos gegen Gesetze verstoßen, wenn sie zur rechten Seilschaft gehören, und das tun sie fast immer. Ihre Kolleginnen und Kollegen sorgen dafür, dass sie nicht bestraft werden. Selbst wenn diesen Justizangehörigen Verstöße zweifelsfrei nachgewiesen werden heißt es, die beschuldigten Kollegen hätten "versehentlich" gehandelt oder eine andere "Rechtsauffassung" vertreten. Dazu wird ein oft zitiertes Urteil des BGH herangezogen, in dem behauptet wird, nur Gesetzesverletzungen von besonderer Schwere könnten als Rechtsbeugung geahndet werden. Bei Richtern wird zudem die grundgesetzlich garantierte Unabhängigkeit der Justiz angeführt.
Die zentrale Figur in der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main ist ein Leitender Oberstaatsanwalt namens Zahl. Zahl hat die Fälschung einer Ermittlungsakte veranlasst, indem er einen Schriftsatz herausnehmen ließ, der ihm nicht opportun erschien. Dieses Delikt übertrifft das, was Hans-Christian Jahr zur Last gelegt wird, bei weitem. Dennoch stellten Zahls Untergebene in der Staatsanwaltschaft Frankfurt das Verfahren gegen Zahl ein - eine Rechtsbeugung. Zahl revanchiert sich, in dem er Untergebene vor Strafverfolgung schützt. So hat Zahl letztinstanzlich die Bestrafung des Marburger Staatsanwalts Franosch vereitelt.
Der Rechthaber Hans-Christoph Jahr, der die Grundrechte ernst nahm und damit weniger peniblen Juristen in die Quere kam. Staatsanwaltschaft verbietet als polische Abteilung Wissenschaftlern  ihre "staatsgefährdenden Aussagen" zu tätigen. taz, 11.04.2007
...Profilierungssucht" warf ihm 1985 die Staatsanwaltschaft in Frankfurt vor. Da hatte Jahr begonnen, Strafgesetzbuch und Grundgesetz wortwörtlich zu nehmen und war weniger peniblen Juristen in die Quere gekommen. Jahr hatte damals Strafbefehle auf seinem Schreibtisch liegen: Friedensbewegte hatten das US-Depot in Frankfurt-Hausen blockiert. Die US-Armee lagerte dort ihre Pershing-II-Raketen, die Anklage sah in der Sitzblockade Nötigung. Jahr unterzeichnete die Strafbefehle.
Dann aber legten sieben der Angeklagten Widerspruch ein. Und Jahr, 32 Jahre alt, nahm die Sache ernst. In dem Prozess gaben fünf Raketenexperten und Friedensforscher im Frankfurter Schwurgerichtssaal öffentlich Auskunft über Vernichtungswahrscheinlichkeiten und Reichweiten, verglichen Pershing II mit den sowjetischen SS-20, erörterten "großen" und "kleinen" Atomkrieg. Die Staatsanwaltschaft, politische Abteilung, forderte die Universitäten auf, diesen Wissenschaftlern die "staatsgefährdenden" Aussagen zu verbieten. Jahr pochte auf seine Prozesshoheit - und setzte sich durch. Die Verlesung seines 90-Seiten-Urteils dauerte drei Stunden. Jahr hatte dem Amtsgerichtspräsidenten zuvor den Tenor mitgeteilt: Freispruch. "Dem zog sich alles zusammen", erinnert sich Jahr. Sein Verhältnis zu seinem Vorgesetzten war fortan ein kühles.
Acht Jahre später wird gegen Jahr ermittelt. Er habe in fünf Bußgeldsachen versäumt, rechtzeitig zu verhandeln. Um das Versäumnis zu vertuschen, habe er Verfügungen rückdatiert - um die aus Sicht der Staatsanwaltschaft eigentlich verjährten Verkehrsdelikte doch noch zu verhandeln. Jahr hatte drei der Verfahren eingestellt, in einem anderen Fall reduzierte er das Bußgeld von 100 auf 70 Mark - womit der Täter um einen Eintrag in Flensburg herumkam. In dem Prozess gegen Jahr erkannte das Landgericht fünfmal Rechtsbeugung und Verfolgung Unschuldiger. Er wird verurteilt, scheitert in der Revision. Aus "Angst vor Vernichtung" scheidet Jahr 1993 freiwillig aus dem Dienst. Er habe geahnt, "dass die Politik über das Recht siegen würde". Für den Juristen Jahr bedeutete das: Die Sache entgleitet ihm. ...



DDR Richter, Vom Rechtsbeuger zum BRD JuristenVom Rechtsbeuger zum Rechtsanwalt- Die Karriere von rechtsbeugerischen DDR-Richtern in der BRD, 07.08.1990
Die Justiz in der DDR war ein Instrument der herrschenden Kommunisten. Deshalb waren auch Richter, Staatsanwälte und selbst Rechtsanwälte nicht unabhängig,
sondern unterstanden weitgehend den Vorgaben der SED. Diese sicherte sich ihre Hoheit über das Rechtswesen, indem sie nur solche jungen Männer und Frauen als Jurastudenten rekrutierte, die ihr ausreichend Gewähr boten, später auch parteilich zu richten. Neben weitgehend normalen Rechtsabteilungen wie Familienrecht, Arbeitsrecht oder Zivilrecht existierte innerhalb des Straf-, Militär- und Wirtschaftsrechts auch jeweils eine politische Strafjustiz, die als solche aber nicht deklariert wurde.
Es gab offiziell keine politischen Häftlinge, obwohl in der DDR-Geschichte etwa 250.000 Männer und Frauen als solche zu bezeichnen sind. Für die SED-Machthaber war gewöhnlicher Verbrecher, wer die Mauer zu überwinden versucht, einen politischen Witz erzählt, gegen den Einmarsch der Warschauer Pakttruppen in die CSSR 1968 protestiert oder Unterschriften gegen die politisch motivierte Exmatrikulation von Kommilitonen gesammelt hatte.
In der Bundesrepublik wurde nach dem Mauerbau 1961 in Salzgitter die "Zentrale Erfassungsstelle" eingerichtet. Hier wurden alle bekannt gewordenen Unrechtshandlungen in der DDR gesammelt. Viele DDR-Bürger, die besuchsweise in der Bundesrepublik weilten oder dorthin ausgereist waren, gaben hier ihre eigenen Erfahrungen zu Protokoll. Die politische Strafjustiz funktionierte bis zum Untergang der DDR. Der Ruf "Stasi in die Produktion" stand symbolisch für die Forderung, die alten Systemträger von ihren Funktionen abzuberufen. Nicht wenige MfS-Offiziere, Staatsanwälte und Richter versuchten nach dem Mauerfall erfolgreich eine neue Karriere als Rechtsanwalt.
Ein besonders absurdes, aber längst nicht singuläres Beispiel bietet Jürgen Wetzenstein-Ollenschläger. Bis zum Ende der DDR hatte er politische Gesinnungsurteile gefällt, darunter auch im Februar 1988 gegen die Bürgerrechtlerin Vera Lengsfeld. Vor den Kameras von Kontraste erklärte er, dass er früher natürlich der SED diente, keine persönliche Verantwortung für gesprochenes Unrecht trage und nun dem "bürgerlichen" Recht Geltung verschaffen wolle. Wetzenstein-Ollenschlägers Karriere im vereinten Deutschland dauerte nicht lange.
1992 tauchte er, der MfS-Minister Erich Mielke in dessen Prozess als Wahlverteidiger zur Seite stand, unter und setzte sich ins Ausland ab, weil gegen ihn 26 Ermittlungsverfahren wegen Rechtsbeugung und ein Haftbefehl "wegen Beihilfe zur Untreue" ausgestellt worden war. Zeitungsberichten zufolge soll er darüber hinaus 17 Millionen Mark aus dem MfS-Vermögen beiseite geschafft haben.


Gericht verhängt Maulkorb gegen das Hamburger-Abendblatt. Betreuer verkauften Grundstück billig an die Stadt, 24.03.2006
Seit Wochen bewegt ein Fall, über den unsere Regionalausgabe "Pinneberger Zeitung" mehrfach berichtet hat, die Einwohner eines Kreises im Hamburger Umland. Es geht um das Schicksal einer alten Dame, die krank ist und nicht mehr allein für sich sorgen kann. Ihr wurden von Amts wegen zwei Betreuer zur Seite gestellt.
Es ist ein Fall, der zeigt, was Menschen zustoßen kann, die unter Betreuung gestellt werden und die nicht mehr aus eigenem Willen entscheiden können.
Was auf Unverständnis, zum Teil auf Entsetzen der Leser stößt, ist das Vorgehen der Betreuer: Sie haben ein Grundstück der Frau an die Gemeinde verkauft - angeblich, um Steuerschulden zu bezahlen. Diese aber hätten ebensogut aus anderem Vermögen der Frau beglichen werden können.
Der Verdacht: Hier hat sich eine Gemeinde zu einem günstigen Preis in den Besitz eines Grundstücks gesetzt, um es als wertvolles Bauland aufzubereiten. Die Gemeinde will dort später Einfamilienhäuser errichten lassen.
Die alte Dame mußte ihr Haus verlassen, das Gebäude wird demnächst abgerissen. All ihre Bemühungen, das Geschäft über einen eigenen Anwalt vor Gericht überprüfen zu lassen, sind gescheitert. Die - gesetzlich einwandfreie - Begründung: Nur die Betreuer dürfen in ihrem Namen Rechtsgeschäfte wahrnehmen.
Die Berichterstattung der "Pinneberger Zeitung" hat eine Welle der Sympathie für die Frau ausgelöst. Die Menschen wollen, daß jemand für sie eintritt, und fordern ihre Zeitung und damit das Hamburger Abendblatt auf, weiter über diesen Vorgang zu berichten. Die amtlich bestellten Betreuer der Frau versuchen aber, dies mit juristischen Mitteln zu verhindern. Das Landgericht Berlin, das von einem Anwalt der Betreuer eingeschaltet wurde, untersagte gestern dem Abendblatt, über Einzelheiten dieses Falles zu berichten. Der Anwalt der Betreuer erklärte, der Fall habe weite Teile der Öffentlichkeit nicht zu interessieren, Kritik dürfe allenfalls völlig anonymisiert erhoben werden. Das Abendblatt sieht diesen Fall und seine menschlichen Folgen als außerordentlich wichtig an. Trotz des Maulkorbs versuchen wir Sie, liebe Leser, weiterhin über den Vorgang zu informieren. Die Berichte und Presserecht und Maulkorb


Richter Donald Thomson aus den USA ornaniert bei Mordprozess. In mindestens 4 Fällen soll sich der Richter Gedankenverloren mit seiner Penispumpe beschäftigt haben. Ermittlungsverfahren wegen Ornanie eines Richters auch in Frankreich, spiegel-online 19.08.2006
Zur normalen dienstlichen Ausstattung eines US-Richters mögen Robe und Hammer gehören, nicht aber eine Penispumpe, befand nun ein US-Gericht und verdonnerte den inzwischen freiwillig zurückgetretenen Richter Donald Thompson zu vier Jahren Haft und 40.000 Dollar Geldstrafe.
Ein Hammer in jeder Hinsicht: Wer über andere urteilt, sollte kühlen Kopf bewahren
In mindestens vier Prozessen soll Thompson sich die Zeit mit der Pumpe vertrieben haben. "Gedankenverloren" habe er wohl damit herumgespielt, sagte der 59-jährige aus, ohne jede Absicht zur Selbstbefriedigung. Die aber muss wohl trotzdem gelungen sein, denn sowohl auf dem Richterstuhl, als auch an seiner Robe und auf dem Teppich unter dem Richtertisch wurden Spermaspuren gefunden.
Aufgefallen war Thompson wohl schon öfter und seit längerem. Die Penispumpe hatte ihm ein Freund "als Scherz" zu seinem 50. Geburtstag geschenkt. Den Scherzartikel fand Thompson augenscheinlich gut und nutzte ihn in den folgenden sechs Jahren, unter anderem während eines Mordprozesses vor drei Jahren. Fast täglich, sagte eine Gerichtsreporterin im Laufe des Prozesses gegen Thompson aus, habe dieser mit dem Ding gespielt.
Die Ermittlungen gegen den inzwischen 59-Jährigen brachte ein Polizist ins Rollen, der 2003 als Zeuge aussagte: Er beobachtete, wie ein Plastikrohr unter Thompsons Robe verschwand. In einer Essenspause fotografierten Beamte die Pumpe unter dem Tisch des Richters. Auf einem Tonbandmitschnitt der Gerichtsreporterin war während eines Prozesses außerdem ein zischendes Geräusch zu hören. Als Geschworene den Richter darauf ansprachen, tat er, als habe er nichts gehört.
Im Oktober 2003 war ein ähnlicher Fall in Frankreich bekannt geworden. Damals leitete die Justiz in Angoulême ein Ermittlungsverfahren gegen einen Beisitzenden Richter ein, der sich während einer öffentlichen Verhandlung selbst befriedigte. Richter aus Frankreich soll in einer Gerichts-Verhandlung onaniert haben 16.10.2003


Tollhaus Justizia (Oldenburg 12 Ns 155/09), Oberlandesgerichtspräsident Dr. Gerhard G. Kircher mit Formulierungsschwächen und das was er in seine Schriftsücke schreibt meint er gar nicht so, 08.2010
Am 11ten August hatte es mich in das Justizkarree an der Oldenburger Elisabethstrasse verschlagen. Nicht dass es mich regelmäßig in die Nähe der großherzoglichen Rechtsbewahrer und -hüter zieht - das nicht. Dafür haben die Damen und Herren in den schwarzen Roben mir in der Vergangenheit nicht genügend erfreuliches Tun zu bieten gehabt. Der Anteil der Nullnummern an den Veranstaltungen, die dort im Namen und im Geiste der Dame Justitia durchgezogen werden, der ist mir schlichtweg zu hoch.
Was aber dem öffentlichen Publikum am 11ten August in diesen "heiligen Hallen" im Saal R im Rahmen eines Strafprozesses unter Vorsitz des "ehrenwerten Richters" Hans Christian Plagge geboten wurde, dass spottet jeder Beschreibung. Es begann damit, dass der "ehrenwerte Richter Plagge" als Vorsitzender Richter die Öffentlichkeit auf die in der "Hinterküche" Saal R vorhandenen 15 Stühle beschränken, und die übrigen sich für den Prozessverlauf interessierenden Zuschauer des Saales verweisen wollte. Das teilweise von weither angereiste Publikum als Öffentlichkeit verwies daraufhin sofort durch deutlichen Protest den Vorsitzenden Richter Plagge in die Grenzen seiner Machtbefugnisse.
Der Vorsitzende Richter fügte sich der offenbaren Zurechtweisung durch die anwesende Öffentlichkeit, denn unter der Führung eines hauskundigen Menschen wurde den platzsuchenden Zuhörern und Zuschauern gestattet, sich in umliegenden Tagungsräumen Sitzgelegenheiten zu besorgen. Zum Schluß wurde gar noch die lange "Schlingelbank" aus dem Gerichtsflur von vor dem Saal in den mittlerweile dranghaft vollen Sitzungssaal R umgesetzt.
Nach unleidigem protokollarischem Hin- und Hergeplänkel zwischen dem Vorsitzenden und einem der Angeklagten kam der von allen erwartete und im bisherigen Prozessverlauf von Gerichtsseite offensichtlich unter Ausschöpfung vieler trickreicher Möglichkeiten zu verhindern versuchte Zeugenauftritt des Oberlandesgerichtspräsidenten Dr. Gerhard Kircher.
Nach meinem Verständnis unserer demokratischen prozessualen Grundordnung sind Menschen im Zeugenstand vom Gericht ohne Berücksichtigung des Ansehens, des Standes, der Hautfarbe, der Religion oder des Herkommens anzusehen und zu behandeln. Nicht so geschah es an diesem Morgen des 11ten August 2010 im Saal R des oldenburgischen Landgerichts. Da der Zeuge Kircher vom Stande her der ranghöchste Dienstvorgesetzte des Vorsitzenden Richters Plagge ist, war die Spannung ob der zu erwartenden Haltung des Vorsitzenden Richters im Saale förmlich körperlich fühlbar.
Der Zeuge Kircher machte auf mich den Eindruck eines verstörten Stück Rotwildes, das sich in ein falsches Revier verlaufen hat. Der Vorsitzende Richter Plagge versuchte diese Verstörtheit seines Dienstvorgesetzten aber kontinuierlich auszugleichen, indem er ihn fürsorglich an die Hand nahm - so wie eine Mutter wohl ihr blindes Kind an die Hand nimmt - und führte den Kollegen Kircher durch den Irrgarten Justitias. Fast alle von der Angeklagtenseite dem Zeugen gestellten Fragen wurden spontan vom Vorsitzenden Richter als nicht zulässig abgeblockt. Der volljuristige Oberlandesgerichtspräsident Kircher bekam von dem, ihm im Dienstrang untergeordneten, Kollegen Plagge nach jeder Frage des Angeklagten oder seines Rechtsbeistandes blitzschnell souffliert was er - der Zeuge - zu antworten habe oder ob er überhaupt nicht antworten müsse. Fragen, den Naziparagraphen 16/2 des LzO-Gesetzes aus 1933 und die daraus resultierenden Vollstreckungspraktiken der LzO betreffend, bügelte der Vorsitzende Richter schon im Ansatz als nicht prozessrelevant vom Brett - obwohl das ganze Prozedere erst durch die Anwendung dieses Paragraphen aus der Nazizeit durch die LzO und somit durch deren gesetzloses Handeln ins Rollen gebracht wurde. Das sich Befassen-Müssen mit dem NS-Paragraphen 16/2 scheuen die Oldenburger Richter offensichtlich ebenso heftig, wie der Teufel die Berührung mit dem Weihwasser scheut.
Ich frage mich, warum das wohl so ist.
Auf die an ihn gerichtete Frage, ob er als Jurist und Präsident des OLG Oldenburg den Unterschied zwischen spezifischen Sachbezeichnungen kenne, antwortete er laut und vernehmlich mit "Ja". Das ungläubige Nachfragen des Anwalts der Angeklagten, warum er das in den von ihm persönlich verfassten Schriftsätzen dann nicht zum Ausdruck bringe und klar erkennbar niederlege, kam vom Zeugen und OLG Präsidenten Kircher die alle Anwesenden erstaunende Antwort, dass in den verlesenen von ihm verfassten offiziellen Schriftsätzen offenbar und einwandfrei ersichtlich Formulierungsschwächen seinerseits vorhanden seien. Die Befragung des Zeugen Kircher gipfelte dann in seiner Aussage, dass er das, was er in bestimmten benannten Schriftsätzen geschrieben habe, gar nicht so gemeint habe.
Daraus ist doch nur zu folgern und als Rat an alle in der Vergangenheit und in der Zukunft Betroffenen im Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg nach Erhalt eines jeden Schriftstückes bei den jeweiligen volljuristischen Verfassern nachzufragen, ob sie das was sie geschrieben, haben auch tatsächlich meinen.
 

Prof. Scharlatan alias Raffelhüschen mit falschen wissenschaftlichen Erkenntnissen und sein Kumpel Verfassungsgerichtspräsident Dr. Andreas Voßkuhle und das schamlose ausnehmen der Bürger mit privaten Riesterrentenverträgen, 2011
Bei aller Kritik an diesem Herrn Professor "Scharlatan" sollte künftig folgendes Wissen Pate stehen: Er verbreitet zielgerichtet schlicht falsche sogenannte wissenschaftliche "Erkenntnisse" [Demographieschwindel], die allein von der Absicht getragen sind, die Menschen über die tatsächlichen demographischen Tatsachen und deren rentenpolitische Folgen zu täuschen, um über "Kaffeesatz-Prophetie" die jungen Leute zu animieren "private" Riesterrenten-Verträge abzuschließen und sie damit schamlos auszunehmen.
Strafrechtlich dürfte es sich um ein geradezu klassisches Betrugsverhalten handeln, dessen Gegenstück die schwindlerische Propaganda darstellt, der zufolge angeblich die solidarorganisierte Rentenkasse der Arbeitnehmer so desolat dastehe, dass die Arbeitnehmer später mit derart spärlichen Renten auskommen müssten [natürlich erst in 50 Jahren - das ergab die Kaffeesatz-Lesung" unseres Herrn Professor Scharlatan], sodass eine private Riesterrente unabdingbar notwendig wäre, um der Armut im Alter zu entgehen.
Dieser Prof. Scharlatan ist daher auf jeden Fall kein "Fall" für die Universität, sondern ein "Vorgang" für die Staatsanwaltschaft. Und hier fängt das Problem an: Er ist nämlich Teil eines riesigen Betrugssystems und wird durch den Staat getragen. Um zu ermessen wie groß dieses Rad ist, welches dort gedreht wird, sollte man sich eines einprägen:
Professor Scharlatan kommt - wie auch immer - von der Albert-Ludwig-Universität in Freiburg. Diese Universität steht mit dem sogenannten "Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft" in Essen in Verbindung, und dieser Verband ist der Öffentlichkeit weitestgehend unbekannt. Er stellt jedoch das zentrale Sozialstaats-Zerstörungs-Geschwür unserer Republik dar, Mitglieder dort sind sämtliche Versicherungs-, Wirtschafts-, Finanz- und Pressekonzerne der Republik, und Schirmherr dieser Vereinigung ist jeweils der amtierende Bundespräsident.
Und nun kommt es ganz dick:
Von dieser Universität in Freiburg kommt auch unser Herr Verfassungs -Gerichtspräsident Dr. Andreas Voßkuhle, an der er - offenbar weil er als Verfassungsgerichtspräsident nicht richtig ausgelastet zu sein scheint - noch nebenbei einen "Leerstuhl" innehat, und zwar am " Institut für Staatswissenschaft und Rechtsphilosophie".
Und da der Herr Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Dr. Andreas Voßkuhle, zusammen mit jenem Herrn Professor Scharlatan alias Raffelhüschen von der gleichen Freiburger Albert-Ludwig-Universität kommt, haben sie beide die gleiche Wurzel zum "Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft", in dem alle Versicherungs- und Finanzkonzerne, die Riesterrenten verhökern, vereint sind. Und nun wird es arg kriminell und spannend zugleich:
Das Verfassungsgericht stellt arbeitsteilig zu Professor Scharlatan fest, dass der Staat aus der Rentenkasse aus allgemein-"sozialen Gründen "Milliarden für "allgemeine Staatsaus -gaben" [für Soziales eben] herausrauben darf, wodurch die Kasse dann ruiniert wird. Kumpel Professor Scharlatan walzt daraufhin durch die Gegend und verkündet lauthals und allerorten, dass man private Riesterrentenverträge abschließen müsse [damit der illegale Ausraub der Rentenkasse wieder ausgeglichen wird].
Als Vehikel für dieses schlicht staatsverbrecherisch organisierte Modell zügelloser Beschaffungskriminalität haben besagte Herrschaften nun den Schwindel mit der demographischen Katastrophe entwickelt. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Es wird daher Zeit, dass die Bande - wegen Betreibens einer kriminellen Vereinigung - komplett verhaftet wird. Siehe hierzu in www.Bohrwurm.net " Demographie-Schwindel-Tabelle " und " 60 Jahre Verfassungsgericht". Rentenklautabelle 1957-2002


Rausschmiss aus dem feierlichem Justizsaal, wenn man am Tag der Offenen Tür dem Justizminister eine Frage stellen will. Korruption und kriminelles Handeln in einer verlogenen Justiz, 28.04.2011
...Nun nachdem ich den Vortrag über mich ergehen ließ, stellte ich, nachdem der Landgerichtspräsident zum Mittagessen lud, eine Frage an den Justizminister. Appropo. Erst stellte ich mich vor, meine Frage die ich stellen wollte, zu der kam’s nicht. Denn sofort kam ein Abhängiger Justizbeamter, drohte mir mit Handfesseln, wenn ich nicht sofort den Saal verlasse. Meine Antwort: „Ich dachte, es sei heute ein Tag der offenen Tür !“ Offen und ehrlich war die Justiz gegenüber dem Bürger noch nie. Vielmehr hatte ich den Beweis dafür, daß wir es immer noch mit Bücklingen und Feiglingen in der Justiz zu tun haben. Dieser Rauswurf war ein weiterer Beweis dafür, das wir durch unsere deutsche korrupte und kriminelle Justiz (Neue Richter braucht das Land ! und Du bist Deutschland) um unsere demokratischen Rechte zur der vorsätzlichen Tötung unseres Sohnes durch die Bundesmarine, auch noch betrogen werden.
Lassen sie mich nur kurz 2-3 Dinge dazu anmerken. Im April 2002 (siehe NJW Zeitung „Rettungsweste nicht richtig angelegt – ertrunken“ vom 19.04.10), sprach die STA Oldenburg meinem Sohn die Schuld zu, seinen Tod selbstver-schuldet zu haben, eindeutige Beweise hätte man, so der Regierungskriminelle Oberstaatsanwalt Kayser. Diese Bewiese hat die Justiz bis heute trotz Aufforderung nicht vorgelegt. Der Fregattenkapitän Frank Menge wurde übrigens von der STA nie vernommen. Akteneinsicht wurde meinem Anwalt nicht gewährt. Der OLG Richter hat trotz Aufforderung das Video über den Todeskampf meines Sohnes nicht heraus gerückt (Beweismittelunterschlagung). Das ist unsere deutsche korrupte und kriminelle Justiz. Es ist ja interessant, das ich ja fast allen Bundeswehrunglücken der letzten Jahre nachgegangen bin und mit Angehörigen in Verbindung stehe, da jedesmal wenn ein Bundeswehrsoldat stirbt war es entweder ein Unfall oder sie waren selber Schuld. Nie waren es die Vorgesetzten oder das Schrottmaterial der Bundeswehr. Dann kommt erst die STA und nimmt die Weisungen der Justizminister entgegen. Dann kommen die Richter die ja noch was werden wollen und einen Dreck tun. Bei uns hat ja der Oldenburger Landesrichter Sponer, ein krimineller, der sich nicht ans Gesetz gehalten hat, uns obwohl wir ein Klageerzwingungsverfahren gewonnen haben, uns durch einen politischen Deal vor die Türe gesetzt. Da mein Sohn nicht Schuld ist an seinem Tod, uns durch die Schuldzuweisung auch noch auf einem Teil der Beerdigungskosten hat sitzen lassen. Menschlich verkommen ist das.
...Des weiteren bestätigt auch aktuell die Pressemitteilung der Neuen Richtervereinigung vom 6.04.11 das die Justiz insbesondere die Richterschaft am Nasenring der Justizminister herumgeführt wird.



Politik und Justiz agieren Verfassungskriminell, Neue Richtervereinigung hegt grosse Bedenken gegen die auf erschütternde Weise verfassungswidrige Begrenzung der Prozesskostenhilfe, 2006
Der von den Bundesländern Baden-Württemberg und Niedersachsen eingebrachte Gesetzentwurf für ein Gesetz zur Begrenzung der Prozesskostenhilfe (Bundesrat Drucksache 250/06 / Beschluss) ist in erschütternder Weise verfassungswidrig. Zu diesem Ergebnis kommt die Neue Richtervereinigung (NRV), die sich mit nachfolgendem Text an Bundesjustizministerin Brigitte Zypries gewandt hat:
Die sich in dem Gesetzesentwurf äußernde Ideologie hat das grundrechtliche Sozialstaatsgebot ebenso verlassen wie den verfassungsrechtlichen Auftrag des Staates aus Art. 19 Abs. 4 GG, jeder Bürgerin und jedem Bürger zur Verfolgung seiner Rechte effektiven Rechtsschutz zu gewähren. Die Neue Richtervereinigung (NRV) appelliert deshalb dringend an sämtliche politischen Verantwortlichen, diesen Entwurf nicht Gesetz werden zu lassen.
Im Einzelnen: I. Bereits die Begründung für den Gesetzentwurf lässt jedes Augenmaß vermissen: Der immer wieder postulierte Sparzwang in der Justiz ist immer wieder auch bedenklich. Zum einen besteht er dem Grunde nach nicht tatsächlich, weil die Justiz im Verhältnis zu allen anderen Ressorts das geringste Haushaltsaufkommen aufweist und sich zu einem großen Teil selbst finanziert. Vor allem aber: Die (im Jahre 2004 notwendig gewordene) Erhöhung der Rechtsanwaltsgebühren und eine zunehmende Verarmung in Deutschland sind beides keine Gründe, die Prozesskostenhilfe für die Bedürftigen zu beschränken. Die Armen dürfen nicht austragen, dass ihre Prozessbevollmächtigten mehr verdienen! Und dass die Armut zunimmt in Deutschland, muss Anreiz zu einer Verbesserung der Lebensverhältnisse sein, nicht zu einer Verschlechterung der Rechtszugangschancen! Vor Jahren einmal eingetretene skurrile Einzelfälle (Richter und Abgeordnete, die angeblich PKH bewilligt erhielten) zur Begründung für eine allgemeine Beschränkung der Prozesskostenhilfe heranzuziehen, ohne nähere Darlegung der äußerst besonderen Umstände dieser Einzelfälle, zeugt von einem nicht mehr ernst zu nehmenden Begründungsniveau.
II. Inhaltlich ist der Entwurf in vielfacher Weise verfassungswidrig und stellenweise schlicht zynisch: ...


Bild rbb Klartext Richter Weide PotsdamRechtsbeugende in ihren Sesseln wohlgefällig lümmelnde DDR Richter, die ihre Macht beim Rechtsbeugen regelrecht ausgekostet haben, wieder in den Staatsdienst der BRD übernommen, rbb Klartext, 2011
Kann es angehen, dass ein Richter, der zu DDR Zeiten dafür gesorgt hat, dass Menschen zu Unrecht ins Gefängnis wanderten heute in der BRD weiterhin tätig ist. Ja, es kann. Und offenbar sieht von behördlicher Seite darin niemand ein Problem ausser den Betroffenen, denn die leiden bis heute unter den Folgen des erlittenen Unrechts.
Das ist Sibylle Schönemann aus Potsdam. Ihr politisches Schiksal macht 1991  bun desweit    furore wird aber von Justiz und Politik offenbar in Brandenburg bis heute ignoriert. 1991 erhält die Regisseurin den bedeutensten Preis der deutschen Filmbranche, den Bundesfilmpreis und weitere Preise. Sie erhält diese für einen Film, den sie über ihr eigenes Leben machte. Ein Leben als Ausreisewillige, ein Leben in DDR Gefängnis mit anschliessendem Freikauf in den Westen und ein Leben auf den Spuren ihrer Täter nach der Wiedervereinigung. Sibylle Schönemann gibt ihrer Ermittlungsakte Gesichter. Auch das des Haftrichters Lutz Weide aus Potsdam, der sie früh morgens abholen liess nur weil diese einen Ausreiseantrag stellten.
Den Richter Weide, der sie verhaften lies vergisst sie nie. Es war unglaublich er hat mit einer Selbstgefälligkeit in seinem Sessel gelümmelt und hat die Situation ausgekostet. Ich dachte die müssen mich ja freisprechen und im Gegenteil, er hatte eine halbe Stunde zuvor den Haftbefehl für meinen Mann unterschrieben wohlwissend, dass er nichts gemacht hatte, wissend, dass wir 2 Kinder zu Hause haben.
Nach der Wende trifft sie ihren Haftrichter noch einmal wieder im Gericht wo er weiterhin als Richter im Rechtsstaat arbeitet, wie in der Diktatur.
Lutz Weide bleibt Richter, erst Amtsrichter und heute Vorsitzender der Kammer des Potsdamer Arbeitsgerichts.
Auch wir wollen wissen ob er ein schlechtes Gewissen hat, doch er stellt sich unseren Fragen nicht, will sie nicht einmal lesen und verweist nur auf den Pressesprecher.
Verantwortlich dafür, dass er weiterhin Richter bleiben konnte war der Richterwahlausschuss und der damalige Justizminister persönlich. In diesem Fall Hans-Otto Bräutigam. Doch er verteidigt Haftrichter Lutz Weide und seine Wiedereinstellung in den Brandenburgischen Staatsdienst.
Hans-Otto Bräutigam: Wenn das ein 35 jähriger Richter gewesen ist und die meisten Richter, die wir übernommen haben waren junge Richter mit wenig Erfahrung, der sich sozusagen einer Anweisung der politischen Stellen gegenüber sah. Da wurden Anweisungen an die Richter und Staatsanwaltschaft gegeben und dieser junge Mann glaubte sich dem nicht enziehen zu können, denn sie waren verpflichtend wür ihn. Da kann man nicht in jedem Fall sagen, der ist heute nicht akzeptabel.
Prof. Rainer Schröder hat die DDR Justiz erforscht. Eine Verpflichtung für die DDR Justiz hat es so nicht gegeben.
Prof. Rainer Schröder: Nein, das hat es nicht gegeben. Die Richter waren zwar dazu sozusagen faktisch dazu verpflichtet aber in gar keiner weise rechtlich, denn da waren diese frei. Die DDR Richter die sich geweigert hätten denen wäre gar nichts aber auch gar nichts passiert. Sie hätten vielleicht evtl. eine etwas andere Position einnehmen müssen aber unter keinen Umständen wäre diesen etwas passiert.
Der Haftbefehl der Schönemanns kann rechtlich überhaupt keinen Bestand haben, er ist auf eine Bagtelle begründet. Er erfüllt nach meiner Einschätzung einen Straftatbestand, der Freiheitsberaubung im Amte. Der hat nach dem Strafgesetzbuch der DDR auch nicht erlassen werden dürfen.
Ein solcher Richter ist für einen Rechtsstaat absolut unerträglich, das geht nicht.
Frau Schönemann dreht heute keine Filme mehr. Den Glauben an den Rechtsstaat verlor sie auch.


Österreichischer Ex-Justizminister Tschadek mit 28 Ehrenbürgerurkunden, Ehrenbürger von Kiel, Grossem goldenen Ehrenzeichen der Republik, vom Papst persönlich verliehenem Gregoriusoden der katholischen Kirche war ein "Blutrichter" der NS-Justiz in Norddeutschland, Dokumente gefunden, dass er min. 4 Menschen zum Tode verurteilt hat, 03.09.2010
Wiener Politologe findet Dokumente, die belegen, dass der spätere SPÖ-Politiker als Militärrichter mindestens vier Menschen zum Tode verurteilt hat
In Bruck an der Leitha ist die Welt noch in Ordnung: Dort ist man stolz auf seinen großen Sohn. Man hat ihm sogar eine Ausstellung gewidmet, zählt in einer Broschüre seine 28 Ehrenbürgerurkunden sowie auch die Orden auf, ­darunter das Große Goldene Ehrenzeichen der Republik, der Gregoriusorden der katholischen Kirche, verliehen vom Papst persönlich, und der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland.
Otto Tschadek, einst Landeshauptmann-Stellvertreter in Niederösterreich und Justizminister der Republik, war ein ehrenwerter Mann. Sogar während des Nationalsozialismus, wo er nach eigenem Bekunden als Militärrichter Milde walten ließ.
So lautete die Vita des SPÖ-Politikers. Nun, mehr als 40 Jahre später, muss Tschadeks Geschichte neu geschrieben werden.
"Es gab schon länger die Vermutung, dass Tschadek nicht der gute Mensch war, als der er sich gerne selbst darstellte" , sagt der Politologe Thomas Geldmacher vom Verein Personenkomitee "Gerechtigkeit für die Opfer der NS-Militärjustiz" im Gespräch mit dem STANDARD. Ein Aktenfund in deutschen Archiven belegt nun, dass Tschadek ab September 1941 als Marinerichter am Nazi-Gericht im deutschen Kiel zumindest vier Menschen zum Tode verurteilt hat. "Diese Todesurteile zeigen, dass Tschadek genau einer jener Blutrichter war, von denen er sich so hartnäckig distanzieren wollte" , sagt Geldmacher. Denn: "Tschadek war Täter."
...Am 25. August 1940 rückte er bei der Wehrmacht ein und wurde zur Marine nach Norddeutschland versandt. Ab September 1941 war er in Kiel Militärrichter. Dort verurteilte er unter anderem Ernst Stabenow am 21. September 1942 wegen Fahnenflucht zum Tode - und zusätzlich auch noch zum "Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte auf Lebzeiten und zu fünf Jahren Zuchthaus und einer Geldstrafe von RM (Reichsmark, Anm. d. Red.) 400" . Für den Wiener Forscher Geldmacher ist bemerkenswert, dass Tschadek sich bei seinem ersten Fahnenfluchtfall nicht bloß mit der Höchststrafe begnügte. 1943 ließ der spätere SPÖ-Politiker Ludwig Becker als "Volksschädling" hinrichten. Im November 1944 verhängte er gegen den Marinesoldaten Heinrich Laurien wegen angeblicher Plünderung die Todesstrafe. Dieses Urteil war offenbar selbst seinen Vorgesetzten zu hart, es wurde in eine Zuchthausstrafe umgewandelt.
Andere Akten, die Geldmacher bekannt sind, belegen aber auch, dass Tschadek beim Delikt der sogenannten Wehrkraftzersetzung "überwiegend milde Urteile" ausgesprochen habe. Nicht im Fall Kurt Kuschke. Den verurteilte er zum Tode, am 8. Jänner 1943 wurde der Mann hingerichtet.
Schnelle Karriere in Rot
Trotz seiner Richtervergangenheit wurde Tschadek nach dem Krieg von den Alliierten als Bürgermeister von Kiel eingesetzt, wo er bis heute einen Ehrenbürgerstatus genießt. ...


Polizeigewalt wird von der Polizei, von den Staatsanwaltschaften und letztlich der deutschen Justiz mit besonders "effizienten" Strukturen unter den Teppich gekehrt, 08.08.2011
Wer sich ein Bild vom Ausmaß polizeilicher Misshandlungen in Deutschland machen will, tappt im Dunkeln. Bekannt ist, dass im Jahr 2005 bundesweit 2.214 Mal Strafanzeige wegen "Körperverletzung im Amt" erstattet wurde. Anwältinnen und Anwälte, die sich regelmäßig mit der Materie befassen, schätzen jedoch, dass die wirkliche Zahl der Fälle von rechtswidriger Polizeigewalt um ein Vielfaches höher liegt.
Denn nur wenige Opfer zeigen Übergriffe überhaupt an. Die Hemmschwelle, zur Polizei zu gehen, um dort Polizei selbst anzuzeigen, ist hoch, und sie wird noch verstärkt durch die oft nur geringe Hoffnung, dass die TäterInnen auch tatsächlich zur Verantwortung gezogen werden. Zudem berichten viele Betroffene davon, dass sie kurz nach der Anzeigeerstattung eine Gegenanzeige wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte erhalten haben.
Rein statistisch gesehen kommen zehn solcher Anzeigen auf eine Anzeige wegen Körperverletzung im Amt. Gerade MigrantInnen zeigen illegale Übergriffe oftmals auch aus Unwissenheit über die eigenen Rechte gegenüber der Polizei nicht an. Trotz all dieser Faktoren wird immer noch jedes Jahr in Berlin jeder 20. PolizistIn wegen Körperverletzung im Amt angezeigt, wie eine parlamentarische Anfrage ergab. (3) Die Regierungen und Behörden anderer Bundesländer sind in dieser Hinsicht im Übrigen weitaus weniger auskunftsfreudig. In amtlichen Statistiken wird die strafrechtliche Verfolgung von polizeilicher Gewalt nicht gesondert ausgewiesen, weshalb im vorliegenden Beitrag im Wesentlichen auf die Ergebnisse der Berliner Erhebung zurückgegriffen wird.
Wenn ein polizeilicher Übergriff zur Anzeige gebracht worden ist, beginnen die kriminalistischen Nachforschungen - durch niemand anderen als die Polizei selbst. Zwar ist nach der Konzeption der Strafprozessordnung die Staatsanwaltschaft "Herrin des Ermittlungsverfahrens", faktisch hat jedoch die Polizei die Ermittlungen in der Hand. Sie sammelt Beweise, vernimmt ZeugInnen und gibt im Dienste der Staatsanwaltschaft eine erste Bewertung der Verdachtslage ab. Hierbei wirkt die Arbeitsweise der Polizei bereits als ein erster Filter. Denn welcher Spur sie nachgeht und wann sie ihre Suche nach Beweisen einstellt, entscheidet die Polizei selbstständig.
Im Falle von Verfahren gegen PolizeibeamtInnen werden die Ermittlungen zwar nicht von deren unmittelbaren KollegInnen durchgeführt, sondern von organisatorisch getrennten Polizeieinheiten. Diese sind zumeist nicht den Polizeipräsidien, sondern direkt den Innenministerien unterstellt. Dennoch bleibt in der Ermittlungsarbeit Raum für "Polizeisolidarität".  Die Vernehmenden teilen die polizeiliche Perspektive der Vernommenen; sie kennen deren Alltagssituation und sprechen deren Sprache. Aus dem Verständnis für die Situation der KollegInnen folgt oft auch die Bereitschaft, deren Aussagen als glaubhaft einzustufen.
Wie tatverdächtige PolizeibeamtInnen noch auf andere Weise von ihrer Dienststellung profitieren, zeigt beispielhaft das Verfahren nach tödlichen Polizeischüssen. Die SchützInnen werden zunächst ausführlich dienstlich und psychologisch betreut, bevor sie vernommen werden. Dies gebiete die "Fürsorgepflicht" der dienstlichen Vorgesetzten, und zwar unabhängig davon, ob ein Schusswaffeneinsatz juristisch gerechtfertigt war oder sogar "versehentlich" geschossen wurde.
Anders als "normale" Tatverdächtige, die nach einer Schießerei sofort festgenommen und mitunter stundenlang verhört werden, haben PolizistInnen also Zeit, in Ruhe ihre Gedanken zu sortieren und ihre Aussage vorzubereiten. Ob die polizeilichen Ermittlungen anschließend zu einer gerichtlichen Anklage führen, entscheidet allein die Staatsanwaltschaft.
Eigentlich sind die Staatsanwaltschaften verfassungsrechtlich verpflichtet, unterschiedslos Anklage gegen jeden zu erheben, sobald ein "hinreichender Tatverdacht" besteht. Die Auslegung des Begriffs "hinreichender Tatverdacht" haben die Staatsanwaltschaften allerdings selbst in der Hand. Faktisch können sie dadurch entscheiden, ob es in einzelnen Fällen zu einem Prozess und einer öffentlichen Beweisaufnahme vor Gericht kommen soll. Wenn die Staatsanwaltschaften keine eigenen Bestrebungen zeigen, gegen Beschuldigte aus ihrem "eigenen Lager" vorzugehen und vor Gericht Anklage zu erheben, bleibt den Opfern von polizeilichen Misshandlungen oft nichts weiter übrig, als weiterhin als BittstellerIn an die Staatsanwaltschaften heranzutreten.
Die Opfer haben zwar theoretisch noch die Möglichkeit eines "Klageerzwingungsverfahrens", mit dem die Staatsanwaltschaft zur Anklageerhebung gezwungen werden kann. Da die Gerichte die formellen Voraussetzungen dafür jedoch sehr eng auslegen, führt das Verfahren nur äußerst selten zum Erfolg.
...Die Gerichte bemühen sich teilweise ausdrücklich, die Verantwortung für strukturelle Missstände nicht beim letzten Glied einer langen Verantwortungskette abzuladen. Im Ergebnis können sich PolizeibeamtInnen auf diese Weise gelegentlich "hinter einer organisierten Verantwortungslosigkeit und dem Schutzschild der Amtsautorität zurückziehen", wie es der Polizeiforscher Falko Werkentin ausdrückt.
...Staatsanwaltschaft: Bock und Gärtner in einem.
"Eine unabhängige Kontrolle der Polizei findet in der Bundesrepublik Deutschland nicht statt", resümierte der UN-Menschenrechtsausschuss bereits 1996.
Das Ergebnis lässt sich an den Verurteiltenzahlen ablesen. Um beim Berliner Beispiel zu bleiben: Von insgesamt 3.926 Fällen polizeilicher Misshandlungen, die zwischen 1996 und 1999 angezeigt wurden, kam es lediglich in 19 Fällen zu einer Verurteilung - das sind 0,4%. Gute Nachrichten für prügelnde PolizistInnen.
Die deutsche Situation ist jedoch nicht alternativlos. In anderen europäischen Ländern obliegt die Ermittlung von polizeilichen Übergriffen unabhängigen Untersuchungskommissionen, so in England, Frankreich und Portugal.
Die Ermittlungspersonen der englischen Kommission dürfen nach dem entsprechenden Gesetz nie im Polizeidienst gewesen sein.
Amnesty international (ai) fordert seit langem die Einrichtung von unabhängigen Polizei-Untersuchungskommissionen auch in der BRD.


EGMR Entscheidung zur Meinungsfreiheit der Presse gegenüber Richtern und Gerichtsentscheidungen, 02.11.2006
Zur Freiheit der Presse gehört auch die Kritik an Gerichtsentscheidungen. Hierbei kann es indes erforderlich sein, das Vertrauen in die Gerichtsbarkeit gegen destruktive und haltlose Angriffe zu verteidigen. Haben herabsetzende Werturteile aber eine ausreichende tatsächliche Basis (hier: kritikwürdige Passage in einer Gerichtsentscheidung), darf kein allein destruktiver Angriff angenommen werden.
Die Meinungsfreiheit ist für die demokratische Gesellschaft von konstitutiver Bedeutung. Sie stellt eine der grundlegenden Voraussetzungen für ihre Fortentwicklung und die Selbstverwirklichung des Einzelnen dar. Ihr Schutzbereich umfasst auch Meinungen, die verletzen, schockieren oder beunruhigen.
Die Meinungsfreiheit kann ausnahmsweise eingeschränkt werden, jedoch sind die Ausnahmen eng auszulegen und das Bedürfnis für eine Einschränkung muss überzeugend dargelegt werden. Erforderlich kann eine Einschränkung gemäß Art. 10 II EMRK nur sein, wenn für sie ein dringendes gesellschaftliches Bedürfnis besteht. Für dessen Feststellung ist den Vertragsstaaten ein Beurteilungsspielraum zuzugestehen, der jedoch in Fragen öffentlichen Interesses eng bemessen ist und der Überprüfung durch den EGMR auch hinsichtlich der Gesetzesanwendung durch die nationale Rechtsprechung unterliegt
EGMR Nr. 60899/00 - Urteil vom 2. November 2006


Neues auf dieser Seite aus Justiz und Politik (10/2011):

Richter Jochen Schuster (vors. Richter am LG Düsseldorf) bezeichnet Angeklagte als Neger und erklärt: "Der Jud muss brennen", Befangenheitsantrag abgelehnt, 16.05.2006
Drei Monate vor seiner Pensionierung gerät Jochen Schuster, Vorsitzender Richter am Landgericht, wegen seiner als rüde bekannten Prozessführung erneut in die Kritik. In einer Drogenverhandlung gegen zwei Männer aus Togo soll der 64-jährige Richter die Angeklagten und einen afrikanischen Dolmetscher immer wieder als „Neger“ bezeichnet haben. Und als einer der Verteidiger auf einem Beweisantrag beharrte, soll Schuster in öffentlichem Prozess aus einem Theaterstück zitiert haben: „Der Jud’ muss brennen.“ Ein Befangenheitsantrag gegen ihn blieb erfolglos. Die Anwälte haben Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt.
Zuletzt war Richter Schuster im Juli 2004 wegen seines rustikalen Umgangs mit Maler-Fürst Jörg Immendorff bundesweit aufgefallen. „Wie steht’s denn mit dem Saufen?“, hatte er den schon damals schwer kranken Künstler gefragt. Immendorff war bei einer Drogen-Party mit neun Prostituierten in einem Nobelhotel ertappt worden, hatte seinen Kokain-Missbrauch sofort zugegeben. Erst nach massiver Kritik ging Schuster damals behutsamer mit dem sichtlich gezeichneten Akademieprofessor um. Zuvor hatte er den an einer tödlichen Muskelschwäche leidenden Maler auch gefragt: „Sind Sie sexuell normal?“ - „Haben Sie Abitur oder ist das hinderlich für einen Künstler?“ - „Haben Sie mal an der Steuer vorbei ein Bild verkauft?“ Prozesszuschauer bezeichneten Richter Schuster daraufhin als „Richter Gnadenlos“.
Schuster war gestern nicht bereit, zu den jetzt erhobenen Vorwürfen Stellung zu nehmen: „Kein Kommentar.“ Außer: Hier seien Zitate aus einer vieltägigen Hauptverhandlung willkürlich aus dem Zusammenhang gerissen und von den Verteidigern gebündelt worden. Für die Anwältin Susanne Riebensahm, die einen der Angeklagten vertrat, steht aber fest: Der Schuster-Auftritt sei nicht nur eine Entgleisung, sondern „ein Skandal. Durch dieses Verhalten, das diskriminierend und herabwürdigend wirkte, wird die Würde der deutschen Justiz beschädigt“, so die Bonner Strafverteidigerin. Sie nennt den Vorfall „eine Riesensauerei“.


Sa1 1 9 jaehriger abgezockt von der Justiz9 jähriger abgezockt von der Justiz, SAT1 Magazin, 10.07.2009
Unsere Schweinerei der Woche für ein Gericht, dass von Kindern Prozesskosten kassiert.
Wie das 9 jährige verletzte Opfer zum Täter umdefiniert wird. Der 9 jährige wird 2 mal vom demselben Täter angegriffen.
Der Haftantrag gegen den 13 fach vorbestraften Gewaltäter wegen Körperverletzung lehnt ein Richter ab. Der Haftantrag wegen gefährlichen Eingriff in den Strassenverkehr um damit einen Unfall herbeizuführen wird wieder abgelehnt obwohl der Täter nur auf Bewährung frei ist. Die Familie erwirkt eine Einstweilige Verfügung, dass sich der Gewalttäter nur noch bis auf 50m dem 9 jährigen nähern darf. Der Täter wird verurteilt auch die Kosten zu zahlen. 133,50 EUR Prozesskosten für den 9 Jährigen, weil beim Täter nichts zu holen ist.
SAT1: "Der Leon hat eine Rechnung bekommen aus ihrem Haus über 133,50 EUR. Seit wann verschickt denn der Staat Rechnungen an 9 jährige?"
Der Direktor des AG-Hürth im Odenwald: "Seit wann der Staat Rechnungen an 9 jährige Verschickt kann ich Ihnen nicht sagen aber aus der Rechnung wird ja hervorgehen in welchem Zusammenhang das steht."
Eltern: "Es sind die Prozesskosten aus einer einstweiligen Verfügung um unseren Sohn zu schützen."
Direktor : "UND?, Irgendjemand wird die wohl bezahlen müssen!, Sie gehen jetzt bitte raus!"
SAT1: "Wir überreichen Ihnen stellvertretend für die Justiz diese Schweinerei der Woche".
Direktor : "Das Schwein behalten Sie selbst, Sie haben es mindestens so gut verdient wie ich. Ja, Sie haben es verdient".
SAT1: "Weil wir nicht hören können schmeisst uns der Direktor nach 4 Minuten aus dem Büro".
Amtsgericht Fürth im Odenwald:
Als kleinstes Amtsgericht im Landgerichtsbezirk Darmstadt hat das Gericht in Fürth vielleicht nicht mehr die Bedeutung wie früher, als es noch Blut- und Halsgericht (Anm. Todes- und Verstümmelungsgericht) war. Es arbeitet aber mit einer einsatzfreudigen Mannschaft bei freundschaftlichem Betriebsklima nach besten Kräften und hat trotz hoher Arbeitsbelastung bis heute alle Probleme so bewältigt, dass es sich hinter den größeren Amtsgerichten des Bezirks wohl nicht zu verstecken braucht.


Bargeld weg: Justiz-Mitarbeiterin wegen Untreue vor Gericht, 30.03.2011
Eine ehemalige Mitarbeiterin des Amtsgerichts Gelsenkirchen muss sich von Mittwoch ab 9 Uhr an wegen Untreue vor dem Essener Landgericht verantworten. Der Angeklagten wird vorgeworfen, Bargeld aus der Gerichtskasse abgezweigt und Akten nicht bearbeitet zu haben. Die 43-Jährige soll unter anderem Gebühren für Kirchenaustritte von jeweils 30 Euro für sich behalten haben. Außerdem hat sie laut Anklage Schecks aus Zwangsversteigerungen und Bargeld im Wert von rund 75 000 Euro versteckt. Die angeblichen Fehlbeträge waren bei einer Kassenprüfung aufgefallen.


Nachlasspfleger veruntreut 420000 EUR, Bei Untreue keine Vergütung, LG-Coburg 16.03.2009

Zur Frage, ob ein Nachlasspfleger eine Vergütung für seine Tätigkeit verlangen kann, wenn er eine Untreue zum Nachteil des Nachlasses begeht
Bei größeren Nachlässen kann das Nachlassgericht einen Nachlasspfleger bestellen, der dann die Erbmasse zu sichern und zu verwalten hat. Muss er dazu umfangreiche Aktivitäten entfalten, kann er in der Regel hierfür eine Vergütung verlangen. Stellt sich allerdings heraus, dass er Nachlassgelder für sich selbst verwendet hat, entfällt der Vergütungsanspruch.
Das zeigt eine Entscheidung des Landgerichts Coburg, mit der der Antrag eines Nachlasspflegers, ihm mehr als 200.000 € für seine Tätigkeiten zu bezahlen, zurückgewiesen wurde. Er hatte nämlich rund 420.000 € aus dem Nachlass auf eigene Konten umgeleitet. Auch wenn er den Schaden letztlich wieder gutgemacht hat, sind seine Vergütungsansprüche verwirkt.


Justiz in Wien verzockt 100 Millionen Meinl-Kaution auf Finanzmärkten!, 08.12.2010
Wie erst jetzt bekannt wurde, hat ein leitender Angestellter der Justizanstalt Josefstadt auf den internationalen Finanzmärkten die gesamten 100 Millionen Euro Kaution von Julius Meinl V. verzockt. Der Mann hatte das Geld – offensichtlich versehentlich – in Future Back Credit Swaps angelegt und sieht sich nun durch die negative Entwicklung an den Börsen einem satten Minus von 800 Millionen Euro gegenüber. Die Justiz hat Ermittlungen gegen sich selbst eingeleitet.
„Ich wollte eigentlich ein Sale & Lease Back Modell für das Gefangenenhaus durchziehen”, gesteht Josef P. von der Justizanstalt Josefstadt (Name der Redaktion bekannt): „Das war ein idiotensicheres Projekt. Doch dann ging alles binnen weniger Tag den Bach runter”, zeigt sich der leitende Justizangestellte bestürzt.
Vorgeschlagenen wurde der Deal von einem nigerianischen Rechtsanwalt, der sich zwei Wochen zuvor in etwas holprigem Deutsch per e-Mail mit dieser Geschäftsidee an den Beamten gewandt hatte. ...


Bild  vom Buch Justiz im ZweilichtJustiz im Zwielicht. Ihre Rolle in Diktaturen und die Antwort des Rechtsstaates. Akademiebeiträge zur politischen Bildung Bd. 32
"Trotz aller Unterschiede in der Ideologie, Herrschaftspraxis und gesellschaftlichen Akzeptanz ähneln sich die Diktaturen des 20. Jahrhunderts in einem wichtigen Punkt:
Sie bemächtigten sich frühzeitig der überkommenen Justizapparate und nutzten insbesondere die Strafjustiz für die Verfolgung ihrer politischen Gegner.
Das Unrecht in der Form gesetzlicher Normen fand seine Fortsetzung und Zuspitzung im Unrecht in der Gestalt der richterlichen Rechtsprechung.
In diesem Band analysieren Juristen und Historiker die Rolle der Justiz im Nationalsozialismus, im Faschismus (Italien, Spanien, Portugal), in den kommunistischen Diktaturen der UdSSR, Polens und der DDR. Sie befassen sich ausführlich mit der Frage nach den Möglichkeiten und Grenzen, den Versäumnissen und Erfolgen bei der Ahndung von Justizverbrechen durch den Rechtsstaat.
Im Mittelpunkt der Analyse steht die doppelte deutsche Diktaturerfahrung. Wichtige neue Archivfunde sind in die Beiträge mit eingeflossen."



SPD fordert rasche Novellierung des Landesrichtergesetzes, Derzeitiges Gesetz ist mit der Unabhängigkeit der Justiz unvereinbar, 10.2011
Die SPD-Landtagsfraktion fordert die Landesregierung in einer parlamentarischen Initiative auf, unverzüglich einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Landesrichtergesetzes in den Landtag einzubringen. „Das derzeit praktizierte Ernennungs- und Beförderungssystem in Baden-Württemberg ist mit der Unabhängigkeit der Justiz unvereinbar und widerspricht darüber hinaus den von der Europäischen Union aufgestellten Standards eines Europäischen Richterbildes“, argumentiert der rechtspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Rainer Stickelberger. Um eine effektive Mitwirkung der Richterschaft an Ernennungen von Richtern zu erreichen, die zur gegenseitigen Kontrolle der Staatsgewalten verfassungsrechtlich garantiert ist, fordert die SPD eine Neubestimmung der Beteiligungsrechte von Präsidialrat und Richterwahlausschuss in Baden-Württemberg und eine Neuregelung des richterlichen Beurteilungswesens.


Die Justiz und der Müll, Korruption in NRW, Wie ein flächendeckender Skandal kleingearbeitet wird, 21.11.2003
Am 20. November beginnt die juristische Aufarbeitung des "Kölner Müllskandals". Knapp zwei Jahre dauerten die Ermittlungen. Es geht um Betrug und Untreue, Bestechung und Bestechlichkeit beim Bau einer überdimensionierten Müllverbrennungsanlage. Obwohl die Angeklagten Ulrich Eisermann, Siegfried Michelfelder und Norbert Rüther in der Untersuchungshaft Geständnisse abgelegt haben, ist ein Mammutprozess zu erwarten. Bis September 2004 sind 69 Verhandlungstage geplant.
Eisermann, der ehemalige Geschäftsführer der privaten Müllfirma AVG, der die Angebotsunterlagen zugunsten der Baufirma Steinmüller manipulierte und dafür 9,5 Millionen DM bekam, ist wegen Bestechlichkeit und Untreue angeklagt. Der Schmiergeldzahler Michelfelder, Geschäftsführer von Steinmüller, muss sich wegen Bestechung verantworten, ebenso wegen Untreue, da er selbst 2,4 Millionen eingesteckt hat. Norbert Rüther, der ehemalige SPD-Fraktionsvorsitzende im Kölner Rat schließlich, soll sich der Beihilfe zu Bestechlichkeit und Untreue schuldig gemacht haben, weil er 424.000 Euro stückeln und auf viele Genossen verteilen ließ, damit die Spenden unter der meldepflichtigen Grenze von 10.000 Euro blieben.
Die Verfahren gegen zwei Angeklagte wurden im Vorfeld abgetrennt. Karl Wienand, ehemaliger Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, der als Vermittler vier der insgesamt 21,6 Millionen DM Schmiergeld bekommen haben soll, ist nur vier Stunden pro Tag verhandlungsfähig. Ihm werden Beihilfe zu Bestechung und Untreue vorgeworfen. Der "rheinische Müllbaron" Helmut Trienekens ist ebenfalls verhandlungsunfähig und lediglich der Steuerhinterziehung angeklagt. Kölner Richter mafiös bespitzelt 16.07.2004


Der befangene Rechtsstaat und die NS-Vergangenheit der Justiz ohne Demokratisierungsprozess seit Jahrzehnten, 20.04.2010
Im folgenden sollen diese beiden Aspekte am Beispiel der westdeutschen Justiz näher beleuchtet werden. Dabei richtet sich das Augenmerk sowohl auf den Umgang des Justizpersonals mit seiner eigenen „jüngsten“ Vergangenheit, als auch auf die Weichenstellungen und Zäsuren bei der Strafverfolgung nationalsozialistischer Verbrechen – eine Fokussierung also auf zwei zumeist unabhängig voneinander behandelte Themen, die von der These ausgeht, dass zwischen der personellen Kontinuität innerhalb der Justiz und dem Verlauf der Ahndungsaktivitäten in NS-Strafsachen ein virulenter Zusammenhang besteht.
...Auch an den Gerichten galten diese Richtlinien der Entnazifizierung – und fielen dort besonders ins Gewicht: In Westfalen waren nur sieben Prozent aller Richter nicht in der Partei gewesen, in Bremen durften sich lediglich zwei Richter ihre Robe wieder umhängen.
...Ohne auf den Widerstand der amerikanischen und britischen Offiziere zu stoßen, konnten die neu aufgebauten deutschen Justizverwaltungen statt dessen das sogenannte Huckepack-Verfahren durchsetzen: Für jeden nicht belasteten Richter durfte fortan ein belasteter eingestellt werden. Im Juni 1946 entfiel aber selbst diese Einschränkung. Die westlichen Siegermächte revidierten ihre Richtlinien soweit, dass alle früheren Juristen, die das Entnazifizierungsverfahren durchlaufen hatten, in den Dienst zurückkehren konnten. Nach Ansicht einiger Kritiker in den Reihen der Alliierten bedeutete diese Entscheidung nicht weniger als die Renazifizierung der Justiz in den Westzone. Nach diesem Dammbruch setzte der Rückfluß der Mehrheit des ehemaligen Justizpersonals ein. Und dies um so schneller, je großzügiger die Spruchkammern bald selbst Richter am Volksgerichtshof als Mitläufer entnazifizierten.
...Die Richter von Nürnberg sahen es als erwiesen an, dass der Staatssekretär und die anderen Angeklagten „die schmutzige Arbeit übernahmen, die die Staatsführer forderten“. Gegen Schlegelberger und Klemm sowie gegen die Sonderrichter Rothaug und Oeschey verhängte das Gericht lebenslange Haft, gegen sechs weitere Angeklagte Freiheitsstrafen von fünf bis zehn Jahren.
Sollten die amerikanischen Richter gehofft haben, ihr sorgfältiges Urteil und, gemessen an der Schwere der Verbrechen, maßvollen Strafen würde zu einem erkennbaren Nachdenken bei ihren deutschen Kollegen führen, so sahen sie sich rasch enttäuscht. Nicht nur fand der Juristenprozeß in den neuen rechtswissenschaftlichen Zeitschriften kaum Beachtung; symptomatisch für seine Ablehnung war, dass es nicht einmal zu einer Veröffentlichung der vollständigen Urteilsschrift kam – ein Manko, das übrigens erst 1996 behoben wurde. Auf dem Konstanzer Juristentag im Juni 1947, noch während des Nürnberger Juristenprozesses, trat die Abwehrhaltung des Berufsstandes offen zutage: Der Sprecher der Versammlung, der Lindauer Landgerichtspräsident Müllereisert, tönte, die in den Nürnberger Prozessen angewandten Rechtssätze seien nichts anderes als „ein Ausnahmerecht nur für Deutsche“, das allein dazu diene, „Rache am politischen Gegner zu nehmen“. Nicht weniger kühn waren die Worte des nordrhein-westfälischen Justizministers Artur Sträter, der versicherte: „In den Sondergerichten haben oft Männer gesessen, die unvorstellbares Leid verhindert haben.“ Auf Beifall stieß auch Sträters Apologie auf die Unabhängigkeit der NS-Justiz: „Der deutsche Richter in seiner Gesamtheit ist im Dritten Reich intakt geblieben, er hat nicht vor Hitler kapituliert.“
Auch die bald einsetzende Selbstamnestierung der deutschen Justiz konnte auf breite Zustimmung rechnen. Schon die bloßen Zahlen belegen den Mißerfolg einer strafrechtlichen Aufklärung des NS-Justizunrechts vor westdeutschen Gerichten: Von den insgesamt 15 Strafverfahren, die gegen belastete Juristen eröffnet wurden, wurden sieben Angeklagte rechtskräftig verurteilt, davon nur zwei Berufsrichter. Die rechtliche Konstruktion, auf denen die Freisprüche basierten, bildete eine spezifische Auslegung des Rechtsbeugungsparagraphen. An Stelle des bedingten Vorsatzes, der bei allen anderen NS-Tätern zur Verurteilung ausreichte, mußte den Richtern der direkte Vorsatz zum Verbrechen nachgewiesen werden – ein unmögliches Unterfangen. Sobald ein belasteter Jurist nämlich erklärte, als überzeugter Nationalsozialist habe er sein Handeln für Rechtens gehalten, konnte er mit Straffreiheit rechnen. Dabei hätte niemand besser als die Richter selbst hätte wissen müssen, dass auch in der NS-Zeit Mord und Totschlag gegen geltendes Recht verstießen. Bis zum Bundesgerichtshof fand sich in den richterlichen Entscheidungen eine spürbare Nähe, zuweilen sogar offene Kollegialität zu den Angeklagten. Die Gerichte brachten für deren frühere Rechtsprechung Verständnis auf, rechtfertigten dies als notwendigen Vollzug der NS-Gesetzgebung – und bestätigten damit die Argumentation der Unrechtsurteile erneut. ...


Neues auf dieser Seite aus Justiz und Politik (09/2011):

Bild Baustelle Justiz Report ORFBaustelle Justiz in Österreich, Report (ORF), 26.07.2011
Das Vertrauen innerhalb der Justiz aber auch in der Justiz ist erschüttert und das muss man wieder herstellen. Das hat Justizministerin Beatrix Karl höchstpoersönlich anfang Juni gesagt und sich damals frisch im Amt einiges vorgenommen.
Viel gebessert hat sich seither nicht.
...Verfassungsjurist Heinz Mayer: "Wenn ich höre, dass der Bundeskanzler sagt, eine unabhängige Instanz habe entschieden, dann ist das so was von falsch und auch unglaubwürdig, denn wenn sich der Botschafter einschaltet und die Staatsanwaltschaft und das Justizministerium und das Aussenministerium beteiligt ist, dann ist das keine von der Politik unabhängige Vorgangweise. Der russische Botschafter ist der Vertreter des Staatspräsidenten. Politischer kann das schon gar nicht mehr sein.
...Das Image der Österreichischen Justiz ist so schlecht wie nie zu vor. Jeder fünfte Österreicher misstraut Staatsanwälten und Richtern. Tendenz steigend.
...Verfassungsjurist Heinz Mayer: "Die Justizministerin kann Weisungen erteilen und die ist auch für das Forkommen des Staatsanwalts verantwortlich. Jeder Staatsanwalt weiss wenn er Karriere Machen will, dann wird er das mit ziehmlicher Sicherheit nicht machen, wenn er sich ständig gegen politischen Wünsche wehrt."


Staatlich erzeugte und gewollte Verbrecher, Wichtiger als Verbrechen zu verhindern ist es der Justiz Verbrecher zu bestrafen, 03.1995
»Mit der autoritären Gewalt wird die Justiz verschwinden. Das wird ein großer Gewinn sein — ein Gewinn von wahrhaft unberechenbarem Wert. Wenn man die Geschichte erforscht, nicht in den gereinigten Ausgaben, die für Volksschulen und Gymnasien veranstaltet sind, sondern in den echten Quellen aus der jeweiligen Zeit, dann wird man völlig von Ekel erfüllt, nicht wegen der Taten der Verbrecher, sondern wegen der Strafen, die die Guten auferlegt haben; und eine Gemeinschaft wird unendlich mehr durch das gewohnheitsmäßige Verhängen von Strafen verroht, als durch das gelegentliche Vorkommen von Verbrechen. Daraus ergibt sich von selbst, daß, je mehr Strafen verhängt werden, umso mehr Verbrechen hervorgerufen werden, und die meisten Gesetzgebungen unserer Zeit haben dies durchaus anerkannt und es sich zur Aufgabe gemacht, die Strafen, soweit sie es für angängig hielten, einzuschränken. Überall, wo sie wirklich eingeschränkt wurden, waren die Ergebnisse äußerst gut. Je weniger Strafe, umso weniger Verbrechen. Wenn es überhaupt keine Strafe mehr gibt, hört das Verbrechen entweder auf, oder, falls es noch vorkommt, wird es als eine sehr bedauerliche Form des Wahnsinns, die durch Pflege und Güte zu heilen ist, von Ärzten behandelt werden.«Das sind Worte Oscar Wildes. Aber der Gegenwartsstaat kann dem Ideal des Denkers nicht plötzlich reifen. Er kann die Hälfte seiner Strafparagraphen, nicht alle streichen. Eine spontane Freigabe des Diebstahls und Raubes in einer vom Eigentum besessenen Gesellschaft wäre fast so unheilvoll, wie der Schutz, den ihr die Holzinger, Feigl und deren sächsische Blutsverwandten angedeihen lassen. Die sofort durchführbare Reform müßte sich mit einer Schiebung von Rechsgütern begnügen, mit der Milderung und Individualisierung der Strafen, und vor allem mit der Sicherung, daß der Staat nicht Verbrecher erzeuge. Gerade diese erweist sich in Österreich immer wünschenswerter. Denn nirgends ist der Glaube an den Selbstzweck der staatlichen Gewalten so festgewurzelt wie hier, wo noch immer das Publikum als eine zur Bedienung der Beamtenschaft bestimmte Einrichtung oder als eine lästige Begleiterscheinung, ohne die sich's leichter amtieren ließe, aufgefaßt wird. Eine Amtshandlung ist hierzulande etwas, in das man sich einmischt. Es entspricht dem allgemeinen Wesen österreichischer Amtlichkeit, daß es unserer Justiz nicht so sehr darauf ankommt, Verbrechen zu verhindern, als sie zu strafen


Wie Anwälte pfuschen, Ihre Mandanten verraten und sich im Verkehrsrecht oft auf dünnes Eis begeben, Fachanwalt-Hotline, 30.12.2002
Immer mehr Mandanten beklagen sich über die schlechte Arbeit ihrer Anwälte. Desinteresse am übertragenen Fall, Fristenversäumnis, Gebührenschinderei, Falschberatung, Informationsmängel, Kungelei unter den Juristen, Parteienverrat, die Aufzählung lässt sich beliebig fortsetzen. Alleine die bei dem Bundesgerichtshof anhängigen Haftungsfälle in denen Mandanten Ansprüche gegen ihre Anwälte geltend machen, haben sich in den vergangen zehn Jahren mehr als verdoppelt.
Nach den Erfahrungen des BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. ist eine der Hauptursachen für die schlechte Beurteilung der anwaltlichen Leistungen darin begründet, dass viele Mandanten bei der Anwaltswahl nicht kritisch genug vorgehen und viele Anwälte Fälle annehmen für die sie nicht genügend qualifiziert sind. Zudem sind die Mandanten anspruchsvoller geworden. Die Anwaltschaft hingegen ist von einem Kunden-, Service- und Qualitätsorientierten Dienstleistungsunternehmen noch meilenweit entfernt. Ja, viele Anwälte vertreten immer noch die Meinung, ein Organ der Rechtspflege zu sein, welches bei Gericht mehr Vertrauen genieße was dann auch den Mandanten zugute käme. Der BSZ® e.V. hingegen sieht die Grundlage für die Stellung des Anwalts ausschließlich in dem zwischen Mandant und Anwalt geschlossenen Vertrag.
Die "Fehler- und Schadensquote" ist beträchtlich. Auch die Haftpflichtversicherer zeigen sich besorgt über die Zunahme der Regresse, die in vielen Fällen gar nicht die Gerichte erreichen, sondern schon zuvor bereinigt werden berichtet der BSZ® e.V. Der Verein befürchtet, dass sich dieser Zustand auch nicht wesentlich ändern wird, solange der Rechtsanwalt seine Stellung nicht ausschließlich dem Vertrag mit dem Mandanten verdankt.
Macht der Anwalt Fehler, stehen die Mandanten oft vor dem Nichts. Die Hürden für Regressprozesse gegen den Anwalt dagegen sind sehr hoch. So muss der Mandant beweisen, dass zwischen dem Fehler seines Anwalts und seinem Schaden ein Ursachenzusammenhang besteht. Überdies kommt den Anwälten Verjährungsregeln zugute, die in Europa nicht ihresgleichen haben. Die Verjährungsfrist von drei Jahren beginnt nämlich schon mit der Entstehung des Ersatzanspruchs, also unabhängig davon, ob der Mandant überhaupt Kenntnis davon hat , dass ihm Rechte zustehen. Ein Zustand, der die Mandanten erheblich benachteiligt und der dringend verbraucherfreundlicher zu ändern ist fordert der BSZ e.V.
Manche Juristen entschuldigen ihre Fehler sogar damit, dass die Rechtsprechung mit überhöhten Anforderungen an die Berater zum Anstieg der Haftungsfälle beitrage. Wer daran glaubt, sollte seinen Beruf an den Nagel hängen rät Horst Roosen Vorstand des BSZ e.V. diesen Rechtsanwälten. Kein Mandant verlangt einen juristischen Supermann, der das ganze Recht gespeichert hat. Er erwartet aber eine mandatsbezogene Rechtskenntnis und die Sicherheit, wenn ein Anwalt seinen Fall übernimmt, dass dieser auch über das erforderliche Fachwissen verfügt.
Wie leicht ein Rechtsanwalt zum Beispiel bei der Mandatsannahme im Verkehrsrecht Fehler machen kann, oft mit gravierenden Folgen, darüber hat sich der BSZ® e.V. mit einem Rechtsexperten auf diesem Gebiet, Rechtsanwalt Jürgen Borowka, von der Kanzlei Borowka und Kratz GmbH, 97437 Haßfurt, (Telefon:09521-92230) unterhalten.
Wenn der Anwalt von Interesskollision spricht, versteht der Mandant in der Regel darunter, dass der Anwalt bereits die Gegenseite vertritt und somit natürlich seine Interessen nicht wahrnehmen kann. So eindeutig ist die Interessenkollision aber nicht immer festzustellen. Im Verkehrsrecht erkennen mache Anwälte ihre Interessenkollision nicht. Rechtsanwalt Borowka warnt die Verbraucher den harmlos klingenden Begriff "Interessenkollision" zu unterschätzen. Insbesondere dann nicht, wenn der Anwalt sie nicht erkannt hat, oder was es auch gibt sehr lax handhabt . Denn dahinter verbirgt sich nichts weniger als der Straftatbestand des Parteiverrats gem § 356 StGB und ist mit Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis 5 Jahren bedroht. Meist werden die Verbraucherrechte dahingehend tangiert, dass der betroffene Verbraucher zu wenig Geld bekommt. ...


Staatsanwalt wirft Ex-Anwalt aus Ahrensburg Betrug vor, Hamburger Abendblatt, 23.03.2006
Der hochverschuldete Angeklagte soll sich Geld geliehen haben, um seine Zulassung zu retten, und zahlte es nicht zurück.
Er war einer der bekanntesten Anwälte in Ahrensburg. Seit gestern muß sich der 61jährige selbst vor dem Amtsgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft legt dem Juristen Betrug und Untreue zur Last. Es ist der vierte Versuch, die Vorwürfe zu verhandeln: Ein Prozeß im Frühjahr 2004 wurde abgebrochen, die erste Anklage um die zweite ergänzt. Ein Jahr später mußte das Verfahren erneut vorzeitig beendet werden, weil der Anwalt wenige Tage vor der Urteilsverkündung ins Krankenhaus mußte. In diesem Januar bescheinigte ein Arzt dem 61jährigen Verhandlungsunfähigkeit.
Saal 1 des Gerichtsgebäudes an der Königstraße. Diesmal ist der Angeklagte gekommen. Im hellgrauen Anzug, unter dessen Jackett er einen dunklen Baumwollpullover trägt, sitzt er auf der Anklagebank und hört sich aufs Neue an, worum es geht. Sehr souverän wirkt er dabei. Den Routinier bringt scheinbar nichts mehr aus der Fassung.
Umgerechnet gut 100 000 Euro hatte sich der Jurist im Sommer 1998 von einer guten Freundin geliehen, für maximal ein halbes Jahr. Auf das Geld aber wartet die Frau bis heute. Das ist weitestgehend unstrittig. Doch Strafrichter Friedrich Kies (37) muß nun klären, ob der Jurist sich die Summe unter Vorspiegelung falscher Tatsachen geborgt hat, ob er es sonst vielleicht nicht bekommen hätte. Nur dann nämlich liegt jene "Täuschung" vor, mit der das Strafgesetzbuch den Tatbestand des Betrugs definiert.
Der zweite Vorwurf, jener der Untreue, soll erst in der kommenden Woche auf den Tisch kommen. Auch hier geht es um gut 100 000 Euro. Die soll der Jurist auf einem Anderkonto geparkt und zu früh an einen Geschäftspartner ausgezahlt haben.
Gemessen am früheren Lebensstil des Mannes sind solche Summen Peanuts. Denn der Anwalt und Notar jonglierte beruflich wie privat mit Millionen und berichtete auch gern von seinem Reichtum. "Er hat uns immer erzählt, daß er 30 Eigentumswohnungen besitzt, ein Haus an der Bellevue in Hamburg, eine Wohnung auf Mallorca und das Geschäftshaus an der Königstraße in Ahrensburg", sagt Monika S. (63, Name geändert), Geschädigte und Hauptbelastungszeugin im ersten Fall. Ihr Mann und die Frau des Angeklagten kennen sich seit Jahrzehnten, waren berufliche Weggefährten in der Hamburger Presselandschaft.
Ob Monika S. auch wußte, wie es um des Juristen Vermögen wirklich bestellt war? Auf den Immobilien lasteten Schulden in Höhe von rund 2,55 Millionen Euro. Eine Nachforderung des Finanzamts in Höhe von zusätzlichen gut 350 000 Euro drohte dem Anwalt und Notar finanziell das Genick zu brechen. Damit nicht genug: Die Finanzbehörde rief das Justizministerium auf den Plan. Und so kam es, daß der Anwalt und Notar im Juni 1998 "wegen Vermögensverfalls" seine Zulassungen einbüßte.


Die Landessparkasse zu Oldenburg vollstreckt gemeinsam mit Richtern und Staatsanwälten der Oldenburger Justiz heimlich illegal nach NS-Recht vom 03.07.1933
Es wird in Grund- und Bodenvermögen und alle anderen Vermögen nach ungültigem Nazirecht §16 II eines LzO-Gesetzes vom 3.7.1933 für die damalige Staatsbank LzO im Freistaat Oldenburg. Es wird vorgetäuscht, daß die LzO ein "NS- Sonder-Vollstreckungsrecht" besitzt und sich selbst gerichtliche "vollstreckbare Urteile" und "Beitreibungsbeschlüsse" für die Gerichtsvollzieher ausstellen kann. Die einschlägigen Richter und Staatsanwälte bestätigen sich gegenseitig, daß das gesetzlose Vorgehen rechtens sei. Danach braucht die Sparkasse nur einen "Antrag" auf Vollstreckung zu stellen, der als gerichtliches "vollstreckbares Urteil" gilt. Nach dem geltenden und zuständigen Nds. Sparkassen- u. Vollstreckungsrecht ist es der LzO jedoch gesetzlich ausdrücklich untersagt, privatrechtliche Forderungen im Verwaltungszwangswege zu verfolgen. Die Richter und Staatsanwälte arbeiten unter Führung des Generalstaatsanwalts, des OLG-Präsidenten, Landgerichtspräsidenten und Leiters der Staatsanwaltschaft Oldenburg direkt sowie mittelbar illegal mit der LzO zusammen.
Generalstaatsanwalt Horst-Rudolf Finger hat mit der LzO gemeinsam die "Oldenburgische Bürgerstiftung" gegründet und sitzt mit der LzO gemeinsam in deren Vorstand. Sämtliche Straf-Anzeigen gegen die LzO und Sparkassenbegünstigenden Richter, Staatsanwälte, Rechtspfleger und Notare werden nach einheitlichem Spruchmuster ["Habe geprüft, nichts gefunden, Einstellung entspricht der Rechts- und Sachlage, daher Einstellung des Verfahrens"] generell eingestellt. Weitestgehend wird zwischenzeitlich erst gar nicht mehr ermittelt.
Richter und Staatsanwälte, die das illegale NS-Recht mit der Landessparkasse zusammen betreiben und sich gegenseitig die "Rechtmäßigkeit" dieser schwer widerrechtlichen Praktiken bestätigen.
 
Oberlandesgericht Oldenburg
OLG - Präsident Dr. Gerhard K i r c h e r
Robert S u e r m a n n (1.Strafsenat)
Dr.Gundolf B a r t e l s
Dr.Dirk D u n k h a s e
Ulrich K a l s c h e r
Thomas F i n k
Anna-Margarethe H i l k e-E g g e r k i n g

Landgericht Oldenburg
Landgerichtspräsident Gernot S c h u b e r t
Paul V o g d t
Günter K ö n i g
Stephanie S c h ö n e b o r n
Dr.Wolfgang R a s c h e n
Hans-Christian P l a g g e
Robert B o n d z i o

General-Staatsanwaltschaft Oldenburg
Generalstaatsanwalt Horst Rudolf F i n g e r
Vertreter: Rolf-Dieter S n a k k e r
OStA Hans-Joachim K ü n k e l

Staatsanwaltschaft Oldenburg
Leiter Staatsanwaltschaft : LOStA Roland H e r r m a n n
OStA´in Bettina K i t t e l
StA Thomas W u l f f
StA´in Sabine M u n d
 
Direktoren der Amtsgerichte
Cloppenburg: Thomas Cloppenburg
Jever: Günter Jackisch
Varel: Jörg Duvenhorst

Amtsrichter Georg Fuhrmann

Hans-Christian Plagge und Amtsrichter Georg Fuhrmann verfolgen auf Wunsch des OLG-Präsidenten Dr. Gerhard Kircher die Opfer der illegalen Vollstreckungspraxis unter dem Vorwand "üble Nachrede", wenn diese behaupten, in Nds. gelte für die Sparkasse LzO das Nds. Sparkassen- u. Vollstreckungsrecht und nicht das NS-Vollstreckungsrecht 1933.


Politikerzitate:
Franz-Josef Strauss (CSU, Lion-Club):"Wenn ich alles sagen würde, was ich weiß, bräuchten CDU und CSU die nächsten 20 Jahre bei keiner Wahl mehr anzutreten!"
"...Ein Volk, das diese wirtschaftlichen Leistungen erbracht hat, hat ein Recht darauf, von Auschwitz nichts mehr hören zu wollen!..."'


Herrenclubs der Oligarchie, Rotary Club will kein Club reicher Leute sein:
Trotz aller gegenteiligen Schmähungen in dem vorstehenden Text will Rotary kein "Club reicher Leute" sein, behauptet der Rotarier und Farbenfabrikant Leverkus vom Club Heidelberg‑Schloß. Auch die "strenge Selektion" bei Neuaufnahmen habe nichts "mit Exklusivität" zu tun, sondern diene allein "einer rund um den Erdball zündenden Verschwörung der Anständigkeit" (DER SPIEGEL 21/1983 S. 56ff). Es ist nicht zum aushalten, zu wieviel Lüge und Schmarn diese selbsternannte Elite fähig ist, ohne violett anzulaufen.


Strafvereitelung bei der den Staatsanwaltschaften für die Kollegen hat dort Tradition. Auszug über Rechtsanwalt und Notar Horst‑Walter T. (Kiwanis Club) aus dem Buch "Rechtsbeugermafia":
"Bei wenig gefestigten Charakteren schaffen solche prallgefüllten Schatztruhen (gemeint sind die des Dr. Mabuse) oft unwiderstehliche Begehrlichkeiten, die dann auch Tassilo Raffzahn veranlaßten, den Posten eines Richters am Amtsgericht Filzbeck an den Nagel zu hängen, um Dr. Mabuse beim Geldscheffeln zu helfen. Der dritte Mann im Bunde, der ehrenwerte Rechtsanwalt Meno, kommentierte Raffzahns Frontenwechsel mit der Feststellung, seitdem habe dieser "nur noch 500 DM‑Scheine in der Pupille". Zu welchen unglaublichen Rechtsbrüchen und Pflichtwidrigkeiten die Geldgeilheit einen Juristen treiben kann, berichtete der Rotarier Sigi Fischkopp im Kollegenkreis. Danach hatte Tassilo Raffzahn als Notar einen Grundstückskaufvertrag nebst Auflassung und Bewilligung einer Auflassungsvormerkung beurkundet. Kurzfristig später sei der Verkäufer zu ihm gekommen und habe erklärt, er habe nun einen Käufer gefunden, der bereit sei, 200.000 DM mehr für das Grundstück zu bezahlen. Raffzahn soll den Verkäufer dahin beraten haben, daß die anderweitige Veräußerung zum erheblich höheren Preis kein Problem darstelle, da den Erstkäufer kein Schaden entstehen könne bzw. daß ein solcher Schaden kaum nachweisbar sein werde. Danach soll Raffzahn pflichtwidrig die Auflassungsvormerkung, die den Übertragungsanspruch des Ersterwerbers gesichert hätte, nicht dem Grundbuchamt zur Eintragung vorgelegt haben. Das Grundstück sei anderweitig erneut zu dem höheren Kaufpreis veräußert worden und der zweite Vertrag sei vorrangig vollzogen worden, wobei eine von dem Ersterwerber erwirkte einstweilige Verfügung nur um wenige Stunden zu spät vorgelegen habe. In jedem anderen Kammerbezirk hätte man dafür gesorgt, einem solchen Kollegen unverzüglich das Notariat entziehen zu lassen. Nicht jedoch in dem verfilzten Schleswig‑Holstein. Das gegen Tassilo eingeleitete Strafverfahren wegen Bestechlichkeit gemäß § 332 StGB wurde von der Staatsanwaltschaft Filzbeck eingestellt, ohne daß den vielfältigen, sich aufdrängenden Ermittlungsansätzen nachgegangen wäre, Strafvereitelung im Amt hat dort nach wie vor Tradition



Junge Richterin deckt Justizskandal auf, Betrug mit gefälschten Testamenten von Gerichtsmitarbeitern über Jahre, Südkurier Vorarlberg, 09.06.2010
Im zweiten Stock des Bezirksgerichtes von Dornbirn hat Richterin Isabelle Amann ihr Büro. Die 31-jährige schlanke Frau mit einem Madonnengesicht und dunklen Haaren wirkt nicht so, wie man sich eine Herrin über Recht und Gesetz vorstellt.
Deshalb dürfte der Geschäftsstellenleiter des Bezirksgerichtes Dornbirn Jürgen H. im Dezember 2007 ganz entspannt gewesen sein, als Amann eine ihrer ersten Richterstellen, nämlich die „Verlassenschaftsabteilung“ übernahm, wie man das Nachlassgericht in Österreich nennt. Schon viele Richter hatte der Rechtspfleger Jürgen H. kommen und gehen sehen, mit vielen hatte er gut zusammengearbeitet. So werde es auch mit Isabelle Amann sein, wird er gedacht haben.

Doch er täuschte sich; denn die junge Richterin deckte den größten Justizskandal der Geschichte Vorarlbergs auf: die Testamentsaffäre. Jürgen H. ist der Hauptbeschuldigte in dieser Affäre, einem Jahrzehnte währenden Komplott, das mehrere Gerichtsmitarbeiter und ihre Komplizen schmiedeten, um sich durch geschickte Testamentsfälschungen nachweisbar Nachlässe einsamer Menschen ohne direkte Erben zuzuschanzen.

„Schon im Frühjahr 2009 stieß ich auf Ungereimtheiten“, berichtet Amann heute. Sie habe das Testament einer alten Frau zu bearbeiten gehabt, die ein „riesiges“ Vermögen hinterlassen und als Erbin ihren Nachbarn und Betreuer eingesetzt hatte. Nach einem halben Jahr sei im Briefkasten eines Notars ein neues Testament derselben Frau gefunden worden, nach dem eine andere Person erben sollte, die unter Vormundschaft stand. Die im ersten Testament Begünstigten gingen auf die Barrikaden und wandten sich hilfesuchend an das Gericht, in diesem Fall an Isabelle Amann.

Doch die Richterin konnte vorerst nichts tun. Das zweite Testament lag maschinenschriftlich vor, war von drei Zeugen unterzeichnet und bestand die Echtheitsprüfung durch den Sachverständigen. Die Richterin musste es „mit großen Bauchschmerzen“ akzeptieren.

Doch der Fall ließ ihr keine Ruhe. Sie recherchierte und versuchte die Testaments-Zeugen anzurufen. Doch ohne Erfolg. Die unter Vormundschaft stehende erste Erbin starb kurz darauf und vererbte das inzwischen gewachsene Vermögen wiederum einer unter Vormundschaft stehenden Person. Entsetzt musste der Nachbar, der ursprünglich von der Verstorbenen als Erbe im Testament eingesetzt worden war, feststellen, dass ein Immobilienkaufmann namens Peter H. angeblich zu Lebzeiten der Erblasserin von ihr angeblich ein riesiges Grundstück geschenkt bekommen habe, wovon niemand etwas wusste. Zudem behauptete der Erbe, dass die Verstorbene diesen Immobilienkaufmann Peter H. nicht einmal gekannt habe.

Isabelle Amann begann, vorsichtig in Notariatskreisen herumzufragen, ob jemand den Immobilienkaufmann kannte, der in Salzburg, nicht in Dornbirn arbeitete. Und sie hatte Glück. Es gab Verbindungen zu anderen Fällen. Häufig erbte derselbe Immobilienkaufmann, obwohl keine Verbindung zu dem Verstorbenen zu erkennen war. „Als ich soweit war, habe ich es selbst mit der Angst zu tun bekommen“, sagt Amann. Der Schaden lag da schon bei mehr als zehn Millionen Euro.

„Ich habe dann die Akten bei Nacht und Nebel heimlich aus dem Gericht geschleust und mit niemandem darüber geredet. Zehn Akten habe ich zuhause nächtelang nach Parallelen durchsucht“. Auffällig war, dass in vielen Nachlassfällen dasselbe „Beuteschema“ erkennbar war: große Vermögen, keine direkten Nachkommen, drei Zeugenunterschriften unter einem maschinenschriftlichen Testament und immer derselbe Kommafehler. „In Richtung Bezirksgericht Dornbirn wies, dass immer dieselben Personen involviert waren“, so Amann. Am 5. März 2009 benachrichtigte sie die Staatsanwaltschaft in Feldkirch.

Das Landeskriminalamt ermittelte zunächst verdeckt. „Es war total schwierig, jemandem „Guten Morgen“ zu sagen, obwohl man wusste, dass er bald verhaftet wird“. Ein halbes Jahr lang musste Amann Akten sammeln und Kollegen bespitzeln, bis die Beweise für erste Verhaftungen reichten. „Ich wusste nie, wer gehört zu den Guten und wer zu den Bösen“, schildert die junge Frau.

Ein Gerichtsmitarbeiter und der Immobilienkaufmann sitzen in Untersuchungshaft, zwölf Personen stehen vor der Anklage. Auch die Vizepräsidentin des Landesgerichts Feldkirch steht unter Verdacht. ...


Landesvorstandsmitglied Volker Schöne der Polizeigewerkschaft Sachsen erklärt die Ungültigkeit der StPO, ZPO und des OWiG, Deutsche Polizeigewerkschaft vom 28.09.2011

...Jedoch dürften die spanischen und griechischen Behörden zumindest ausreichende rechtliche Grundlagen haben.
Wie wollen wir das hier eigentlich gestern, heute und morgen realisieren?

Laut Veröffentlichung des Bundesgesetzblattes 866 vom 24.04.2006 wurde mit dem Ersten Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht und vom 29.11.2007 mit dem Zweiten Gesetz zur Bereinigung von Bundesrecht, unter anderem folgendes neu geregelt:

„… Artikel 67 Änderung des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung
Die §§ 1 und 5 des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 312-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. August 2005 (BGBl. I S. 2360) geändert worden ist, werden aufgehoben.

Artikel 49 Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung
1 Gesetz verweist aus 1 Artikel auf Artikel 49 | geänderte Normen: mWv. 25. April 2006 EGZPO § 1, § 2, § 13, § 16, § 17, § 20 (neu), § 20, § 22 (neu), § 32 (neu), § 33 (neu), § 34 (neu)
§ 1 (aufgehoben)…“

„…Artikel 57 Aufhebung des Einführungsgesetzes zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
Das Einführungsgesetz zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten vom 24. Mai 1968 (BGBl. I S. 503), zuletzt geändert durch Artikel 25 des Gesetzes vom 13. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3574), wird aufgehoben…“

Was wird in den Einführungsgesetzen i.a.R. geregelt?
Richtig!
Der Geltungsbereich.

In allen drei Einführungsgesetzen sind die Geltungsbereiche entfallen!!!
Ist das ein wichtiger Umstand?

Das beantwortet das Bundesverwaltungsgericht wie folgt:
„…Gesetze, die keinen räumlichen Geltungsbereich definieren, sind NICHTIG!

Diese Gesetze sind wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147)!
„Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können. Ein Gesetz das hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.“
(BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147).
„Hierbei hat der Normgeber überdies zu beachten, daß sich eine derartige Norm in aller Regel nicht an einen fachlich qualifizierten Personenkreis wendet, er mithin nicht davon ausgehen kann, jedermann könne Karten oder Texte mit überwiegendem juristischen Inhalt lesen.“ (BVerwG a.a.O) (BVerfG 1 C 74/61 vom 28.11.1963)…“

Welches Gesetz gilt dann nun?

Die StPO, die ZPO und das OWiG schon mal nicht, da keiner weiß, wo man es anwenden könnte. ...


Das Löschen von Internetseiten, die in über 1000 Stunden Tätigkeit erstellt worden sind, durch einen Insolvenzverwalter (RA Markus Schneckener) stellt keinen Schaden dar weil kein materieller Schaden entstanden ist, AG-Minden Richterin Melanie Droste 20C91/11, LG-Bielefeld Richter Dr. Heinz Misera, Dr. Trautwein und Harald Eimler, 22 T 152/11
Ein Antrag auf PKH wird daher abgewiesen. Richterin Droste (In der Dienstverrichtung am AG-Blomberg vom Gruppenzwang befangen) erklärt ausdrücklich, dass die Klage nicht zugestellt wird, wenn nicht die Gerichtskosten in Höhe von 75 EUR bezahlt werden (Schreiben vom 02.11.2011). Ob der Kläger danach in dem Verfahren auch weiterhin rechtlich verarscht werden soll, weil er gegen den Juristenkollegen gar kein Gerichtsverfahren gewinnen kann äussert sie sich aber trotz Nachfrage nicht. Die Neue Richtervereinigung (NRV) hält eine generelle Gerichtsgebühr von 50 EUR für PKH-Empfänger bereits für verfassungskriminell.

Der Juristenkollege der Richter, Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Markus Schneckener aus Minden, hat den Zugriff auf entsprechende Internetseiten sperren lassen und die Daten und die Domainnamen in Insolvenzbeschlag genommen, so dass der Insolvente keinen Zugriff mehr auf diese hatte.
Der Insolvente forderte den Insolvenzverwalter mehrfach auf ihm das Passwort mitzuteilen oder die Daten zu übermitteln. Dazu übersandte er ihm auch eine CD-R.
Der Hostingbetreiber erklärte die Daten nicht herauszugeben, weil der Insolvenzverwalter diese hat sperren lassen.
Später teilte der Insolvenzverwalter ohne Wissen des Insolventen dem Hostingbetreiber mit, dass er kein Interesse an den Daten hat. Der Hostingbetreiber löschte die Daten. Zwischenzeitlich forderte der nichtsahnende Insolvente den Insolvenzverwalter auch weiter auf ihm das Passwort mitzuteilen oder die Daten herauszugeben. Der Insolvenzverwalter ignorierte den Insolventen aber vollständig.
Dem Gericht teilte der Insolvenzverwalter mit, dass er nie Interesse an den Daten gehabt hätte, er habe den Zugriff sinngemäß zur Schikane des Insolventen sperren lassen, weil dieser angeblich Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen sei. Anscheinend wollte er so irgendwelche Mitwirkungspflichten erpressen.
Der Insolvenzrichter Thiemann teilte dem Insolventen lautstark mit, dass er innerhalb des Insolvenzverfahrens keinen Anspruch auf rechtliches Gehör habe und auch sonst gar keine Rechte habe und sinngemäss gar nichts geltend zu machen habe, weil er kein Jurist sei.
An diesem Gericht ist es so wie im Dritten Reich gegenüber den Juden. Die erstellte Arbeit an Internetseiten eines Bürgers von über 1000 Stunden stellt nicht den geringsten Wert dar, sondern es ist NICHTS ganz genau so wie der niedere mindere Prolet, der ebenfalls NICHTS ist. Es werden an diesem Gericht Bürger, juristisch niedere minderwertige Proleten, auch mit rechtlosstellenden Kontaktverboten versehen, so dass diese keine Rechte geltend zu machen haben wie im Dritten Reich. Es hat für Juristen nur das Wert was diese sich zur Beute machen können und an dem diese sich bereichern können. Dazu werden mittellose Bürger, die sich von einem Anwalt vertreten lassen, weil diese eben sonst von vorn herein keine Rechte geltend machen können in Handschellen abgeführt und inhaftiert, welches sich ebenfalls als korrekt und richtig an diesen Gerichten gestaltet.

Sind hier 4 Richter, die teilweise auch einen Doktortitel besitzen und am Landgericht sitzen einfach nur rechtlich Strohdumm oder wird hier aufgrund des vorstehenden Herrschaftsgedankengut unter Juristenkollegen rein im Ansehen der Person vorsätzliche Rechtsbeugung betrieben auch mit verfassungskriminellen Mitteln?:

§ 249 BGB Art und Umfang des Schadensersatzes
(1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.

Schaden ist jede Einbusse, die jemand infolge eines bestimmten Ereignisses an seinen Lebensgütern, wie Gesundheit, Ehre, Eigentum oder Vermögen erleidet. Objekte des Schadens können vermögenswerte Rechtsstellungen, aber auch immaterielle Güter sein. Der Schadenbegriff des BGB umfasst sowohl Vermögens- als auch Nichtvermögensschäden. Palandt Vorb v §249 BGB Rn 7

§ 97 Urheberrechtsgesetz
Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz
(1) Wer das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt, kann von dem Verletzten auf Beseitigung der Beeinträchtigung, bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Der Anspruch auf Unterlassung besteht auch dann, wenn eine Zuwiderhandlung erstmalig droht.
(2) Wer die Handlung vorsätzlich oder fahrlässig vornimmt, ist dem Verletzten zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Bei der Bemessung des Schadensersatzes kann auch der Gewinn, den der Verletzer durch die Verletzung des Rechts erzielt hat, berücksichtigt werden. Der Schadensersatzanspruch kann auch auf der Grundlage des Betrages berechnet werden, den der Verletzer als angemessene Vergütung hätte entrichten müssen, wenn er die Erlaubnis zur Nutzung des verletzten Rechts eingeholt hätte. Urheber, Verfasser wissenschaftlicher Ausgaben (§ 70), Lichtbildner (§ 72) und ausübende Künstler (§ 73) können auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine Entschädigung in Geld verlangen, wenn und soweit dies der Billigkeit entspricht.

§ 100 Entschädigung
Handelt der Verletzer weder vorsätzlich noch fahrlässig, kann er zur Abwendung der Ansprüche nach den §§ 97 und 98 den Verletzten in Geld entschädigen, wenn ihm durch die Erfüllung der Ansprüche ein unverhältnismäßig großer Schaden entstehen würde und dem Verletzten die Abfindung in Geld zuzumuten ist. Als Entschädigung ist der Betrag zu zahlen, der im Fall einer vertraglichen Einräumung des Rechts als Vergütung angemessen wäre. Mit der Zahlung der Entschädigung gilt die Einwilligung des Verletzten zur Verwertung im üblichen Umfang als erteilt.

Materiellheit von Daten, Ruhemasse:
Duden: Materiell = "
die Materie betreffend, auf ihr beruhend, von ihr bestimmt;.."
Daten beruhen auf Materie und werden von dieser bestimmt.
Daten werden heutzutage häufig durch elektromagnetische Ladungen gespeichert und besitzen daher magnetische Energie. Die Materie besteht auch aus der Masse elektromagnetischer Ladungen. Dh. auch elektromagnetische Ladung bzw. Enerige ist Massebehaftet. Abraham-Lorentz Gleichung: m=1,33*E/(c*c)
Wilhelm Wien 1900 und Abraham 1902 ua.: "Die gesamte Masse eines Körpers ist gleich deren elektromagnetischer Masse, elektromagnetische Energie trägt Masse".
Henrie Poincare 1906: "Wenn man animmt, dass das elektromagnetische Feld keine "wirkliche" Masse ist und wenn angenommen wird, dass der Begriff Materie untrennbar mit dem der Masse verknüpft ist, dann existiert folglich keine Materie.


Akte 20.11 Abo-Abzocke im Internet, Amtsgerichtsurteile ohne rechtliche Wirkung für andere, Gerichtslotterie, 16.08.2011
Wie bindend sind Amtsgerichtsurteile Gerichtsurteile?
Rechtsanwalt Udo Vetter: Kein anderes Gericht ist an ein Urteil eines anderen Amtsgerichts gebunden, dass heisst jeder Richter kann beliebig nach eigenem gusto entscheiden und muss sich dafür nicht rechtfertigen. Also Amtsgerichtsurteile haben keine bindende Wirkung und können deshalb nicht verpflichtend für andere sein, so dass sich die Vorbildwirkung auf die sich diese Firmen berufen überhaupt nicht gegeben ist.
Fazit: Entscheidungen des Amtsgerichts sind keine Präzedenz-Urteile.

Warum haben Richter also so entschieden?
Rechtsanwalt Udo Vetter: Wenn ich manche Urteile von Amtsgerichten lese habe ich das Gefühl die sind geschrieben von Richtern die mit dem Internet ansonsten nichts zu haben. Die denken ganz so in den Kategorien wie ein Jurastudent. Gabs ein Angebot und eine Annahme eines Vertragsschlusses, was war da geschrieben und dann wird der Vertrag bejaht. Die weit aus meisten Urteile von Amtsgerichten, die ich kenne sind allerdings richtig, denn in der Vielzahl der Fälle werden die Forderungen der Abofallenbetreiber von Amtsgerichten brüsk abgelehnt und zwar auch mit dem Hinweis darauf, dass man auch über Betrug reden muss.
Fazit: Wenn Abofallenbetreiber vor Gericht gewinnen, dann ist das die Ausnahme.

Anmerkungen:
Jede Entscheidung egal von Amtsgericht, Landgericht, OLG, BGH, BVerfG usw. ist für andere gleich bindend (Artikel 3 Abs. 1 GG). Kein Richter ist jedoch an irgeneine andere Entscheidung gebunden egal ob vom AG, LG, OLG, BVerfG usw., denn sonst dürfte es ja keine abweichenden Entscheidungen von höheren Gerichten geben, die es in der Praxis zu hauf gibt. In der Rechtspraxis gibt es über rechtliche Fragen auch Hauptmeinungen und Nebenmeinungen. Auch an die Hauptmeinung ist kein Richter gebunden und auch an keine Nebenmeinung. Er kann dann wieder eine neue Nebenmeinung erfinden. Über Haupt- und Nebenmeinungen befinden im übrigen auch Verlage für juristische Literatur, die sich aufgrund des hochelitären Ansehens in der Justiz nach Möglichkeit keine kritischen Anmerkungen von Autoren wünschen, denn dieser rechtliche Forschritt würde das hochelitäre Ansehen beschädigen.
In der Praxis wird bei Gericht und in der Justiz insgesamt aber in Kastenwesen und elitären Gedanken siniert. Der Rangordnung und der Macht und Gewalt der Gerichte folgt das Ansehen der Gerichtsentscheidung. Der rechtliche und sachliche Inhalt, dh. ob die Entscheidung richtig oder vertretbar ist, ist gegenüber dem elitären Ansehen der Rangordnung untergeordnet. Das elitäre Ansehen der Gerichte aber auch von Personen ist das letztlich wichtigste Entscheidungskriterium in der Justiz und folgt auch dem Denken eines Jurastudenten.
Auch Richter an den höheren Gerichten müssen sich für ihre willkürlichen Entscheidungen in der Praxis nicht rechtfertigen. Eigentlich muss sich aber jeder Richter für seine Entscheidung rechtfertigen und ganz besonders sogar die unteren Gerichte. Das geschieht mit der Urteilsbegründung, die der Richter fertigt und durch den Öffentlichkeitsgrundsatz. Das BVerfG muss zB. die nicht Annahme von Verfassungsklagen nicht begründen. Diese müssen sich also gerade für ihre Entscheidung gar nicht rechtfertigen.
Auch das Kastenwesen und das elitäre Ansehen in der Justiz sorgt dafür, dass sich in der elitären Kaste Richter mit höherem Ansehen um so weniger rechtfertigen müssen, weil diese über mehr Macht und Gewalt verfügen und daher in der Justiz ein höheres elitäres Ansehen geniessen. In der Justiz regiert also nicht gerade Recht- und Gerechtigkeit, sondern es regieren in erster Linie elitäre Macht- und Gewalt.


Schwarze Roben, weisse Halsbinden, Schubladengesetz für eine Militärjustiz der Bundeswehr im Kriegsfall, Der Spiegel 26.10.1987
Schubladengesetze für eine Militärjustiz der Bundeswehr Siebzehn Jahre nach dem Zweiten Weltkrieg mit seiner schauerlichen Militärjustiz entwarf eine Kommission aus Ministerialbeamten, Rechtslehrern und Richtern neue Gesetze gegen zukünftige Verfehlungen von Soldaten im Kriegsfall. Bis heute hat die Bundesregierung dieses Vorschriftenpaket dem Deutschen Bundestag nicht vorgelegt. 
Die Planung ist perfekt. Rein rechtlich gesehen, ist die Bundeswehr gerüstet.
Es gibt komplett ausformulierte Referentenentwürfe für ein Wehrjustizgesetz (WJG), eine Wehrstrafgerichtsordnung (WStGO) plus Einführungsgesetz, ein Gesetz zum Schutz der Landesverteidigung, ein Völkerrechtsstrafgesetz (VRSG) und eine Rechtsverordnung über die Errichtung und die Zuständigkeitsbereiche der Wehrstrafgerichte.
Auf dem Papier existieren 31 dieser Wehrgerichte, die - im sogenannten Verteidigungsfall ("V-Fall") - mit einem Volljuristen als Vorsitzendem und zwei soldatischen Schöffen besetzt werden, hinzu kommen acht Oberwehrgerichte .
Obgleich sie noch Phantome sind, haben die Gerichte bereits Kenn-Nummern, die im Schriftverkehr und bei der Aktenführung hilfreich sein sollen. "42" beispielsweise ist das Zahlenkürzel für das Wehrgericht der 6. Panzergrenadierdivision in Neumünster. Auch ein Geschäftsverteilungsplan liegt vor, etwa für die beiden Kammern des Wehrgerichts bei der 1. Panzergrenadierdivision in Hannover.
Details sind, deutsche Gründlichkeit, bestens geregelt. Schon lange besteht die amtliche Anordnung, "alle Wehrstrafrichter und alle Wehranwälte" seien "zum Führen von Ferngesprächen und zur Aufgabe von Sprüchen mit Vorrangstufe" berechtigt.
Paragraph 2 des "Entwurfs einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Amtstracht bei den Wehrstrafgerichten" bestimmt, daß "in der Hauptverhandlung" eine schwarze Robe und eine weiße Halsbinde getragen werden müßten. "Wenn besondere Umstände es erfordern", heißt es sinnfällig weiter, könne "jedoch auf das Tragen der Amtstracht oder der Halsbinde verzichtet werden" - viel Phantasie braucht es nicht, sich ein solches Szenario vorzustellen,Feldschreibtische sind
vorhanden, Reiseschreibmaschinen, Aktentaschen, Kofferradios, Diktiergeräte, Regale, Roben natürlich und Erkennungsmarken, außerdem jede Menge Literatur.
52 Titel für die Fachbücherei eines Oberwehrgerichts, aber nur 39 für die eines Wehrgerichts. Auch militärische Dienstvorschriften, wie die ZDv 3/12 ("Schießen mit Handwaffen") oder die HDv 132/1 ("Einsatz von Atomsprengköpfen"), fehlen nicht.
Selbst die Zeit ist verplant. Nach Bekanntgabe des V-Falls und "nach Übernahme des bei der Bundeswehr gelagerten Geschäftsbedarfs" könnte, so vermerkt ein Regierungspapier, "innerhalb von knapp drei Tagen ... Wehrstrafgerichtsbarkeit" ausgeübt werden.
...Das Jugendgerichtsgesetz wird im V-Fall praktisch außer Kraft gesetzt. Jugendliche sollen beim Strafvollzug den Erwachsenen gleichgestellt werden - ein Prinzip der
Die Strafverfolgung ist nicht zwingend vorgeschrieben (genau wie 1941, als Hitlers Truppen mit einer Sondervorschrift gen Osten marschierten). Und wie zu unseligen Zeiten auch kann im Kriegsfall die Anordnung erfolgen, "daß Vollzugseinheiten gebildet werden und bei diesen Einheiten militärischer Dienst im geschlossenen Arbeitseinsatz geleistet wird".
Solche Einheiten hießen früher Bewährungsbataillone oder Feldstrafgefangenenabteilungen. Das Schicksal ihrer Soldaten war oft der Tod.
Wie damals sollen die Militärjuristen auch nach den heutigen Schubladengesetzen mehr Helfer der Truppen als Diener des Rechts sein. Vorrangige Aufgabe ist es nach immer noch gültiger Planung, Soldaten zu disziplinieren und ihren "Verteidigungswillen auch in außergewöhnlichen Lagen zu erhalten oder wenigstens wieder zu festigen", erklärte der Bonner Justizministeriale und Promoter einer neuerlichen Wehrjustiz, Carl-Heinz Schönherr.
Unmenschlichkeit, das der Marburger Rechtsprofessor und Kriegsrichter Erich Schwinge schon vor über 40 Jahren verfolgte. ...


Landeserbhofgericht in CelleLandeserbhofgericht in Celle, Erbhofrichter und Staatsanwälte wie andere Nazirichter in der BRD wieder in den Staatsdienst übernommen
In Umsetzung ihrer Blut- und Boden-Ideologie hatten die Nazis ein besonderes Erbrecht für Bauernhöfe geschaffen. In Celle wurde die oberste Instanz der Erbhofgerichte für Preußen angesiedelt und im Celler Schloss untergebracht. Das Landeserbhofgericht wurde am 8. Februar 1934 in Anwesenheit von Hans Kerrl feierlich eröffnet. Celles Oberbürgermeister Meyer verlieh dem preußischen Justizminister dabei auch die Ehrenbürgerwürde der Stadt.
Das preußische Landeserbhofgericht hatte einen weit ausgedehnteren Wirkungskreis als jede andere in Celle ansässige Behörde. Schon im Jahr seiner Eröffnung wuchs das Gericht auf sieben Senate mit 32 Richtern an und zog damit hinsichtlich des Personals fast mit dem damals neun Senate umfassenden Oberlandesgericht gleich. (Vgl. Bertram 1991, S. 199 f.)
Die Reichserbhofgesetzgebung brachte für die betroffenen Bauern zum Teil erhebliche Eingriffe in ihre Handlungs- und Verfügungsfreiheit, und durch die Ignoranz gegenüber lokalen Vererbungsmodi gab das Gesetz häufig Anlaß zur Kritik. (Vgl. Münkel 1991, S. 111.)
Das Gesetz stand in Einklang mit den rassistischen und antisemitischen Zielen des Nationalsozialismus, denn "Bauer" im Sinne des Gesetzes durfte nur sein,
"wer deutschen oder stammesgleichen Blutes ist. Deutschen oder stammesgleichen Blutes ist nicht, wer unter einen Vorfahren väterlicher- oder mütterlicherseits jüdisches oder farbiges Blut hat." (REG, § 13)
Die Richter und Staatsanwälte am Erbgerichtshof konnten wie alle anderen Nazi-Juristen in der Bundesrepublik weiter Recht sprechen, viele von den Erbhofrichtern dann in Landwirtschaftssenaten des OLG. Ein typischer Fall ist die Karriere des Richters Otto Wöhrmann.


Richter Otto Wöhrmann in Celle, die typische Karriere eines nazionalsozialistischen Blutrichters in der BRD
Die Lebensgeschichte des Celler Richters Otto Wöhrmann (24.2.1897 - 23.2.1970) ist nur ein Beispiel eines Nazi-Richters, der nach '45 keinerlei Schwierigkeiten hatte, wieder in Amt und Würden übernommen zu werden.
Otto Wöhrmann fühlte sich schon früh Blut und Boden und somit auch dem Nationalsozialismus verbunden. Sein ausgesuchtes Arbeitsgebiet war das 1933 eingeführte Reichserbhofrecht. Nach § 13 des Reichserbhofgesetzes durfte nur Bauer sein, wer "deutschen oder stammesgleichen Blutes" war. Wöhrmann unterstützte diese Gesinnung in Kommentaren zu diesem Gesetz und wurde so 1934 Erbhofgerichtsrat am Landeserbhofgericht im Celler Schloß.
Während des Krieges war er Kriegsrichter, zunächst in Groß-Paris, dann als Oberkriegsgerichtsrat am Zentralgericht des Heeres in Berlin. Dort war er für politische Straftaten zuständig und zwar, wie aus Eintragungen in seine Personalakte hervorgeht, ausgezeichnet im Sinne des Führers und des nationalsozialistischen Staates.
Zwei Fälle aus Berlin sind bekannt geworden:
1. "Der Unteroffizier Anton Hamm und der Gefreite Hertslet hatten als Angehörige der Artillerieabteilung (mot) 75 in Eberswalde stark angetrunken Flaschen und Blumenvasen gegen die Wand des Kasinos geworfen und hierbei ein Führerbild zerstört. Wöhrmanns Urteil: Todesstrafe gegen beide wegen Wehrkraftzersetzung."
Da jedoch die Akten einem Bombenangriff zum Opfer fielen, wurde des Prozeß 1944 vor dem Zentralgericht des Heeres, zum Glück unter Vorsitz des Kriegsgerichtsrats Klein, wiederaufgenommen. Sein urteil: Ein jahr für jeden wegen "Volltrunkenheit".
Rolf Hochhuths Kommentar hierzu: "Was wiederum beweist, daß auch unter Hitler Richter selbst die Wahl hatten, Menschen zu bleiben oder Bestien zu werden."
2. Auch der Rittmeister Kleffel machte als Angeklagter mit Wöhrmann und Klein Bekanntschaft, da er "im unterstand die Leute mal aufgeklärt" hatte und deswegen (in Rußland) von zwei jungen Leutnants denunziert worden war.
"Kriegsrichter Klein verurteilte Kleffel am 11.12.1943 zu 5 Jahren Zuchthaus. Der Feldmarschall Keitel - "Offiziere, die den Führer beschimpfen, lasse ich erschießen" - bestätigte das Urteil nicht und ordnete eine neue Verhandlung an. Wöhrmann erkannte in der knappen Verhandlung am 30.8.1944 auf die Todesstrafe. Er hatte den Wink von oben richtig gedeutet."
Auch Kleffel kam durch glückliche Umstände mit dem Leben davon.
Nach '45 war Wöhrmann sofort wieder beim Aufbau des "demokratischen Rechtsstaats" zur Stelle. Er wirkte ab 1946 beim Aufbau des neuen Landwirtschaftsrechts als Oberlandesgerichtsrat beim OLG Celle mit. Hier versuchte er, die Grundsätze des Reichserbhofrechts in die "neue Zeit" zu retten.
...


Juristenzitate:
Prof. Richter Vultejus: "Deutsche Juristen sind immer die Funktionäre des Staats gewesen und nicht die des Bürgers."
Prof. Richter Vultejus wurde 1981 mit dem Fritz-Bauer-Preis ausgezeichnet. In seiner Dankesrede warnte er vor einer „Justiz als eines auf Beförderung angelegten Betriebes, weil ein die materiellen Wünsche und den persönlichen Ehrgeiz einspannendes Beförderungssystem den Richter zu korrumpieren geeignet ist“.


Neues auf dieser Seite aus Justiz und Politik (08/2011):


Von Richtern und Juristen ohne Gewissen im Hitlerreich und anderen Sympathisanten
Juristen im Hitlerreich - Hitlers Juristen im Nachkriegsdeutschland "Mein Gewissen hat es nicht belastet, wenn ich bei Vollstreckungen tätig war. Ich sag Ihnen nur: es war mir unangenehm. Das war aber mehr eine Frage der Ästhetik als des Rechts." Dr. Herrmann Stolting, Staatsanwalt a.D. September 1943.
Das Sondergericht Oldenburg fällt das Urteil gegen einen Büroboten, der zwei Stück Seife und eine Dose Schuhcreme an sich genommen hat. Als Volksschädling wird er zum Tode verurteilt. Über 16000 Todesurteile fällen Sondergerichte und der Volksgerichtshof während der Nazi-Zeit. Und die Richter und Staatsanwälte, die damals Unrecht sprachen, waren nach '45 wieder in Amt und Würden. In einem Bundesland sorgte das "Huckepack-Verfahren" für die Verfilzung von Vergangenheit und Gegenwart: für jeden neu eingestellten, unbelasteten Richter wurde ein Schwer belasteter eingestellt. Standesbewusstsein und Korpsgeist schützen die Kollegen: Anzeigen wurden nicht beantwortet, Ermittlungen stillschweigend eingestellt.



Kriminelle Juristen sind unser Unglück, Pfusch in der Justiz NDR 05.03.2003

Wer vor Gericht zieht, legt sein Schicksal in die Hände von Juristen. Anfangs kennt das Vertrauen in die Rechtsexperten keine Grenzen. Was aber, wenn Anwälte, Staatsanwälte oder Richter patzen? Wenn sie Fehler machen, die Gesetze nicht kennen, wenn sie überfordert sind, faul oder schlampig arbeiten?
Fristversäumnis, Prozesstreiberei oder ganz banale Ahnungslosigkeit von Anwälten können verheerende Folgen haben.



Mandant muss erkennen, dass sein Anwalt nicht kompentet ist, sonst gibt es keinen Schadenersatz bei Fehlleistung, OLG Frankfurt 05. April 2000
Ein vom Rechtsanwalt geschädigter Bürger will Schadenersatz gegen Diesen Geltend machen. Das OLG sagt, daß der Bürger sich hätte einen anderen Anwalt nehmen müssen, denn er hätte erkennen müssen, daß sein Anwalt nur Arbeitsrechtler sei und kein Verwaltungsrechtler und daher die besonderen Regeln, die am Verwaltungsgericht herrschen nicht kennen kann.
Kein Schadenersatz. Entscheidungsbegründung des OLG:
"Da beim Verwaltungsgericht besondere Regeln herrschen, könne man die Unkenntnis darüber dem Rechtsanwalt, der Arbeitsrechtler sei, nicht zum Vorwurf machen."



Ehemaliger Richter vorzeitig aus Haft entlassen, Braunschweiger Zeitung, 05.03.2002
Anfang 2003 wurde ein damals 62-jähriger ehemaliger Amtsrichter vorzeitig
aus der Haft entlassen. Er war vor seiner Inhaftierung Richter des Amtsgericht Tostedt / Kreis Harburg. Wegen Untreue und Betrug war er zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte mit Grundstücksgeschäften zwei Rentner um 870 000 Euro betrogen, darunter seine frühere Haushälterin. Beide Rentner hatten dadurch ihre Häuser verloren. Die Taten beging er, weil er dadurch eigene Schulden aus Immobilienspekulationen begleichen und in Devisengeschäfte investieren wollte.


Richter lief bei Sommerfest in Halle Amok, 19.05.2004
Nach einem gewalttätigen Vorfall auf dem Justizfest in Halle prüfte die Staatsanwaltschaft Halle ein Ermittlungsverfahren gegen einen Richter des örtlichen Landgerichts. Das Gericht hat nach Angaben von dessen Vizepräsident Tilmann Schwarz bereits ein Disziplinarverfahren eingeleitet.
Bei dem Fest, das bereits am 5. Juni wetterbedingt im Hochsicherheitssaal des Justizzentrums stattfand, soll Stefan P., ein 40-jähriger Zivilrichter am Landgericht, im alkoholisierten Zustand zunächst mehrere Frauen belästigt haben. Schließlich habe er eine Richterin auf der Tanzfläche belästigt, die sich jedoch von ihm abwandte. Nach übereinstimmenden Aussagen mehrerer Augenzeugen hat der Richter seine Kollegin daraufhin unter anderem als "Ostschlampe" beschimpft. Der Geschäftsleiter des Verwaltungsgerichts und ein Rechtsanwalt, die die Juristin schützen wollten, seien daraufhin von ihm attackiert worden. Der Geschäftsleiter soll nach einem Schlag in eine Scheibe getaumelt sein, der Anwalt mit einem Glas Bier übergossen und in den Unterleib getreten worden sein.
In völliger Ekstase habe der angreifende Richter vor den Augen der Öffentlichkeit, darunter mehreren anwesenden Bundesrichtern, seine anwesenden Kollegen lautstark als "Scheiß Ossis" beschimpft.  ...


Nürnberger Juristenprozess von 1947: "Der Dolch des Mörders war unter der Robe des Juristen verborgen."
Im Jahr 1947 stellten die Amerikaner 16 hohe Juristen aus dem Dritten Reich vor Gericht. Doch die große Mehrheit der Juristen aus der Nazi-Zeit wurde nicht zur Rechenschaft gezogen. Ehemalige NS-Richter und Staatsanwälte kehrten bald in ihre Amtsstuben zurück und setzten in der jungen Bundesrepublik bruchlos ihre Karriere fort. ...
"Die Angeklagten sind solch unermesslicher Verbrechen beschuldigt, dass bloße Einzelfälle von Verbrechenstatbeständen im Vergleich dazu unbedeutend erscheinen. Die Beschuldigung, kurz gesagt, ist die der bewussten Teilnahme an einem über das ganze Land verbreiteten und von der Regierung organisierten System der Grausamkeit und Ungerechtigkeit unter Verletzung der Kriegsgesetze und der Gesetze der Menschlichkeit, begangen im Namen des Rechts unter der Autorität des Justizministeriums und mit Hilfe der Gerichte. Der Dolch des Mörders war unter der Robe des Juristen verborgen."


SPIEGEL-Redakteur Rolf Lamprecht über DDR- und NS-Justiz (den Kollegen von damals) mit Doppelmoral, 03.04.1995
Fünf Jahre Haft für eine ostdeutsche Richterin, die nicht Recht gesprochen, sondern Recht gebeugt und politische Gegner zum Tode verurteilt hat, widerlegen das Vorurteil von der westdeutschen Siegerjustiz - eigentlich.
Denn die Strafe, die letzte Woche von der 27. Großen Strafkammer des Berliner Landgerichts verhängt wurde, verrät Augenmaß. Der Rechtsstaat darf nicht Gleiches mit Gleichem vergelten.
Helene Heymann, 77, bis zu ihrer Pensionierung (1977) 25 Jahre lang Mitglied des Obersten Gerichts der DDR, hatte an der Verurteilung zahlreicher Oppositioneller mitgewirkt - etwa im sogenannten Rias-Verfahren 1955. Die beiden Angeklagten, die dem Berliner Rundfunksender angeblich Informationen gegeben hatten, wurden "als bezahlte Agenten" verurteilt: einer zum Tode, einer zu 12 Jahren Zuchthaus.
Das ist nur eines von vielen barbarischen Urteilen, die Helene Heymann mit zu verantworten hat. Das Oberste Gericht der DDR sei ein Herrschaftsinstrument zur Verfolgung politischer Ziele gewesen, begründete der Berliner Gerichtsvorsitzende sein Urteil.
Ein wahres Wort - einerseits. Andererseits wird die westdeutsche Justiz in Prozessen gegen DDR-Juristen von ihrer eigenen kläglichen Nachkriegsvergangenheit eingeholt. Der Vorwurf, daß die roten Rechtsbrecher in Robe anders behandelt werden als einst die braunen, ist nicht zu entkräften. Das ist der Fluch der bösen Tat. Die Nachkriegsjustiz, vor allem der Bundesgerichtshof (BGH), hatte ja die "Kollegen" aus der Hitler-Zeit, die nach einer mittlerweile gebräuchlichen Metapher "den Dolch unter der Robe trugen", ungeschoren davonkommen lassen. Mit dieser Kumpanei muß die Dritte Gewalt noch lange leben.
Jedes Todesurteil ist eines zuviel. Doch festzuhalten bleibt, daß der DDR-Oberinstanz "nur" einige vorzuhalten sind, während Freislers Volksgerichtshof eine Blutspur von 5243 Todesurteilen zog. Dem Volksgerichtshof wurden vom BGH noch bis in die siebziger Jahre alle Richterprivilegien - Richter können für ihre Urteile nicht belangt werden - einer ordentlichen Spruchinstanz zugute gehalten. Keiner der 106 Berufsrichter, keiner der 179 Staatsanwälte der Mordinstanz ist wegen Rechtsbeugung verurteilt worden.
Die doppelte Perversion - die der NS-Justiz, aber auch der Mangel an Einsicht beim BGH - zeigte sich in der Unfähigkeit, den Mord an Dietrich Bonhoeffer zu sühnen. Der evangelische Theologe war am 9. April 1945 gehängt worden; die SS-Standrichter Otto Thorbeck und Walter Huppenkothen hatten ihn verurteilt.
Nach blamablen Prozessen in den unteren Instanzen wurde Thorbeck 1956 vom BGH freigesprochen, die Strafe für Huppenkothen auf sechs Jahre reduziert. Die Begründung ist ein Dokument der Rechtsgeschichte: "In einem Kampf um Sein oder Nichtsein", so der BGH seinerzeit, seien "bei allen Völkern von jeher strenge Gesetze zum Staatsschutz erlassen worden". Einem Richter könne "angesichts seiner Unterworfenheit unter die damaligen Gesetze" kein Vorwurf daraus gemacht werden, wenn er "glaubte", Widerstandskämpfer "zum Tode verurteilen zu müssen". Wären diese höchstrichterlichen Absonderungen noch Recht, müßte jeder DDR-Jurist freigesprochen werden. Die doppelte Moral zeigte sich dieser Tage. Zum 100. Geburtstag von Ernst Jünger wurde der Schriftsteller Rolf Hochhuth ausgeladen. Er hatte 1978 Verstrickungen des ehemaligen Marinerichters Filbinger aufgedeckt und dessen Sturz als baden-württembergischer Ministerpräsident ausgelöst. Die Gastgeber wollten verhindern, daß der "furchtbare Jurist" und sein Kritiker aufeinandertrafen - und luden, versteht sich, den Kritiker aus.


Richter aus Freiburg wegen Rechtsbeugung verurteilt und aus dem Dienst entlassen, Badische Zeitung, 18.08.2011
Rechtskräftig geworden ist jetzt die Verurteilung eines 57-jährigen Zivilrichters des Landgerichts Freiburg wegen Rechtsbeugung. Bereits am 3. März 2009 musste sich der Richter in der ungewohnten Rolle als Angeklagter vor dem Landgericht Freiburg verantworten und wurde wegen Rechtsbeugung zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten mit Bewährung verurteilt (die BZ berichtete). Jetzt hat der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe die Revision des Zivilrichters als unbegründet verworfen.
Mit der Rechtskraft des Urteils verbunden ist in diesem Fall die gleichzeitige Entfernung des 57-jährigen Zivilrichters aus dem Dienst. Das bestätigte Stefan Wirz, Pressesprecher des Justizministeriums in Stuttgart, auf BZ-Nachfrage. Werde ein Richter oder Beamter rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von über einem Jahr verurteilt, wird er kraft Gesetz automatisch aus dem Dienst entfernt.
Der 57-jährige Richter hatte im Herbst 2007 einen Handwerker rechtlich beraten, den er schon seit Kindheitstagen kennt. Der Handwerker verklagte daraufhin einen Kunden auf vollständige Bezahlung seiner Rechnung vor dem Amtsgericht Freiburg. Während der Prozesses gab der dortige Richter zu erkennen, dass er die Klage des Handwerkers wohl abweisen werde. Nunmehr bat der Handwerker seinen Bekannten vom Landgericht erneut um Schützenhilfe. Dieser formulierte für ihn einen Befangenheitsantrag gegen den Amtsrichter und reichte darüber hinaus, nachdem dieser Antrag abgelehnt worden war, die sofortige Beschwerde zum Landgericht ein. Bis dahin war alles noch legal gewesen.
Mit dem Eingang der sofortigen Beschwerde beim Landgericht begann das Unheil jedoch seinen Lauf zu nehmen. Ihre Bearbeitung wurde just der Zivilkammer zugewiesen, in der ihr Autor als Richter mitarbeitete. Und wie es der Zufall weiterhin wollte, bekam er seine eigene Beschwerde zur Prüfung übertragen....


BRD-Justizopfer in Deutschland, Justiz ist ein Logensystem mit Korruption, 01.05.2011
ECHTE DEMOKRATIE JETZT! - Herzlich Willkommen, liebe BRD Justizopfer in Deutschland! - Ich bin Sekretärin in einem Landgericht der Bundes Republik Deutschland und verkünde folgende geheimen Internas, da ich die kriminellen Machenschaften in der BRD Justiz nicht länger ertragen kann:
„Ich bin Angestellte des Landgerichts-Präsidenten im Landgericht Bad ...!
Immer, wenn ein wichtiger Prozeß stattfindet, vor einem solchen Prozeß werde ich beauftragt, von der Kammer die Prozessakten zu besorgen. Dann arbeitet mein Chef diese Akten durch. Ich weiß dann, daß am nächsten Tag ein „ominöser Herr" kommt, der sich als „Müller" vorstellt und angibt, daß er vom Justiz-Ministerium kommt.
Aber einen solchen Herrn gebe es dort im Justiz-Ministerium nicht. Dann verhandeln die beiden über den anstehenden Prozess:
Wer als Zeuge gehört werden darf, welcher Antrag angenommen, welcher abgelehnt werden muß, welche Beisitzer zu nehmen sind, wie man mit dem Anwalt des Angeklagten oder den beiden Anwälten im Zivilprozess reden muß, vorher telefonisch und in der Verhandlung, und wie das Urteil lauten soll.
Ich weiß dann immer schon, daß ich den Kammervorsitzenden zum Chef holen muß, in der der Prozeß ansteht. Der LG-Präsident, erklärt nun dem vorsitzenden Richter in allen Details, wie der Prozeß zu laufen hat.
Der Kammervorsitzende notiert sich alles. Der Prozeß verläuft dann genau so wie mein Chef mit dem „ominösen Herrn" und mein Chef mit dem Vorsitzenden es festgelegt hatten, einschließlich Urteil. Nicht eine einziges Mal im Zivilgericht weicht das Urteil von dem ab, was die Herren vorher festlegten.
Soweit die Angestellte des Landgerichts-Präsidenten, die anonym bleiben möchte.
Nun folgt eine Ergänzung von dem Wahrheitssucher und Volksaufklärer Dipl. Ingenieur für das Bauwesen Heinrich Kirrwald aus Bühl:
Man bekommt in diesem Logensystem kein das Recht. Der kleine Mann träumt vom Recht und Paragraphen. Ich habe 30 Rechts-Anwälte „verschlissen", entweder waren sie korrupt, oder man drohte ihnen.
Meist funktionierte eine "Korruption mit Kompensationsgeschäften" und dazu gehörenden Geschenken oder rentable Position. Aber auch wenn man einmal vorrübergehend einen noch nicht korrumpierten Anwalt hätte, würde das kaum etwas nützen, denn irgendwann kommt „das Angebot", das man nicht ablehnen darf.
Dies muss man wissen, um ermessen zu können, daß die ganze Logenarmada, gesteuert stets von der B'nai B'rith, der Loge der Großlogenmeister, mit einem einzelnen nach Belieben verfahren kann.


Volker Pisper über die "Landplage" Juristen, 24.05.2011
...Die vermehren sich ja inzwischen wie die Karnickel und richten entsprechende Schäden an. Wie sagt der Volksmund: "Er war Jurist und auch sonst von mässigem Verstand". Jura ist ja der Tampon unter den Studienfächern.
Ein Sechsjähriger wünscht sich zu Weinachten Tampons und die Mutter sagt: "Junge was willst Du denn mit den Tampons?" Der Kleine sagt: "In der Werbung haben die gesagt damit kann man radfahren, schwimmen, schilaufen..."
Und so ist das mit Jura auch. Vollgesaugt mit sinnlosem Wissen können Sie hinterher allen anderen sagen wie sie ihren Job zu machen haben. Wenn Sie Jura studiert haben können Sie hinterher in der Wirtschaft Konzerne ruinieren, als Politiker können Sie Städte und Gemeinden platt machen, Sie können als Verwaltungschef in den Krankenhäusern den Ärzten erklären wie sie ihre Arbeit zu machen haben, mit Jura geht das alles und wenn es für Jura intelektuell nicht ganz reicht, dann nehmen Sie einfach BWL, denn damit geht das auch.


Der Generalstaatsanwalt Manfred Proyer und Oberstaatsanwalt Marco Wibbe von der Generalstaatsanwaltschaft Hamm erklären: Richter, Staatsanwälte und Rechtspfleger dürfen innerhalb ihrer Tätigkeit in einer zur Objektivität verpflichteten Behörde Bürger anlügen, nötigen, bedrohen, erpressen und betrügen usw. (Sperrwirkung für Straftatbestände), wenn dann komme in der gesamten Rechtspflege nur der Straftatbestand der Rechtsbeugung mit dem Rechtsbeugungsprivileg in Betracht (2 Zs 1952/2011), 08.08.2011
Es ist also rechtlich in Ordnung wenn Richter, Staatsanwälte und Rechtspfleger, die einen Amtseid geschworen haben, Menschen anlügen, nötigen, bedrohen, betrügen, erpressen usw. und diese dürfen sich dabei auch korrupterweise alle Abdecken, denn das ist "Rechtspflege" in einer zur Objektivität verpflichteten Behörde. Alles das ist gemäss dem leitenden Generalstaatsanwalt Manfred Proyer und dem Oberstaatsanwalt Marco Wibbe aufgrund der Sperrwirkung (BGHSt 10, 294; 32, 357, 364 ua.) rechtlich korrektes vorgehen.
Das Rechtsbeugungsprivileg welches Juristen mit Amtseid kriminelles Handeln ermöglicht ist ja entsprechend bekannt:
Generalstaatsanwalt Manfred Proyer/Marco Wibbe, Schreiben vom 08.08.2011: "Voraussetzung für ein unter dem Gesichtspunkt der Rechtsbeugung strafbares Verhalten wäre ein sogenannter elementarer Verstoss der Beschuldigten gegen die Rechtspflege, dh. der Täter müsste sich bei seiner Entscheidung willkürlich bewusst und in schwerer Weise von Recht und Gesetz entfernt haben. Anhaltspunkte hierfür sind bzgl. der Beschuldigten Weiltert, Lausten und auch Engel jedoch nicht ansatzweise ersichtlich."

Erst wird eine unterstellt mitteloser Bürger am AG-Minden in Handschellen abgeführt und inhaftiert, weil er sich einen Anwalt (Arbeitete mit dem ehemaligen Präsidenten Gero Debusmann des OLG-Hamm kongenial zusammen) bei Anwaltszwang genommen hat.
Verfahren gegen die Caritas: Betonte doch der Präsident der Stuttgarter Anwaltskammer Peter Ströbel während des ersten Prozesses extra noch, dass die Anwälte "der Berufsstand sind, dessen Selbstverständnis es ist, den Armen und Entrechteten zu helfen".
Gegenüber Proleten werden Straftatbestände also auch in Bielefeld und Hamm kollegial und im Ansehen der Person unterstellt und frei erfunden.

Von einer Dritten Person, die erklärt, dass diese so viel einzahlen wolle wie für eine Freilassung notwendig ist, werden anstatt der 290 EUR, die für eine Freilassung zu zahlen sind ca. 930 EUR abgenommen.

Dabei handelt es sich gemäss dem Schreiben von Oberstaatsanwalt Krahmüller der Staatsanwaltschaft Bielefeld vom 10.06.2009 nur um einen Irrtum, weil aus dem Haftbefehl ausdrücklich hervorgeht, dass für eine Freilassung nur 290 EUR zu zahlen sind:
"In dem Haftbefehl heisst es ausdrücklich wie folgt:... Sollte Ihren Bekannten eine andere Auskunft erteilt worden sein, so kann dies nur irrtümlich erfolgt sein."
(Sicherlich auch ein neuer Irrtum: Strafantrag wurde wegen Bedrohung/Nötigung und ganz besonders wegen dem Betrug gestellt. Nun ist es nur noch Nötigung.)

Dieser Irrtum im Schreiben der Staatsanwaltschaft vom 10.06.2009 ist aber noch viel grösser (26 Js 355/09):

Es ist nicht nur so, dass Staatsanwälte rechtskundig sind und es Tagesgeschäft darstellt, sondern es ging nicht nur aus dem Haftbefehl „ausdrücklich“ hervor wie viel für eine Freilassung zu zahlen ist:

Der Polizeibeamte erklärt dem Inhaftierten, dass er frei gelassen werde, wenn er 930,74 EUR zahlt.
Der Inhaftierte erklärte dem Beamten, dass 281 EUR für eine Freilassung zu zahlen sind (Geldstrafe minus einem Tagessatz zuzügl. Anzahlung auf einen Tagessatz, genau also eigentlich 280,01 EUR).
Daraufhin erklärt der Polizeibeamte, dass er den Staatsanwalt ja noch einmal fragen kann aber er kann sich unter keinen Umständen vorstellen, dass dieser sich darauf einlässt. Telefonieren durfte der Inhaftierte nicht.
Der Polizist erklärt 2 bei der Polizei erschienenen Personen, dass 930,74 EUR für eine Freilassung zu zahlen sind. Eine der beiden Personen erklärt, dass es nur ca. 300 EUR sein müssen und besteht darauf, dass diese Summe ausreichend sei, da der Inhaftierte davon zuvor gesprochen habe und diese sich nicht vorstellen kann, dass der Inhaftierte sich rechtlich irren würde.
Eine der beiden Personen fragte ob diese mal kurz mit dem Inhaftierten sprechen könne, damit er sagt wie viel für eine Freilassung eingezahlt werden muss. Das wurde verweigert.
Der Polizist telefoniert mit dem Staatsanwalt und erklärt, dass der Inhaftierte nur freigelassen wird, wenn 930,74 EUR bezahlt werden, sonst erfolgt keine Freilassung.

Und der Irrtum wird noch grösser:

Die Beute ist bis heute, 2 Jahre nach dem Betrug, nicht zurückgezahlt worden. Es wird erklärt, dass die ganze Aktion so Rechtmässig und korrekt abgelaufen wäre, daher werde das Geld nicht zurückgezahlt, denn der Inhaftierte wäre Mittellos und daher hätte man bei ihm das restliche Geld nicht vollstrecken können. Nun wird also erklärt, dass es sich gerade nicht um einen Irrtum, sondern um Vorsatz handelt und man bei dem Dritten das zusätzliche Geld mit "Rechtsgrund" auf diese Weise vollstreckt hätte.
Erklärung von Oberstaatsanwalt Karl-Erich Sundermeyer am 08.03.2010 von der Generalstaatsanwaltschaft Hamm:
"Nachdem Meyer eine Rechnung vom 10.03.2008 über eine Geldstrafe von 300 EUR sowie Kosten des Verfahrens in Höhe von 640,74 EUR übersandt worden waren und dieser in der Folgezeit lediglich einen Betrag von 10 EUR gezahlt hatte, blieben alle Versuche, den Restbetrag einzutreiben erfolglos. (Anm. Wir errinnern uns, der Bestrafte wurde bestraft, weil er sich als Mittelloser bei Anwaltszwang einen Anwalt genommen hatte.) ...Dass gegen Meyer am 30.04.2009 ein Zahlungsanspruch des Landes NRW in Höhe von 930,74 EUR bestand, dürfte unstreitig sein. Somit erfolgte die Zahlung dieses Betrages durch den Kläger mit Rechtsgrund."


Demgemäss hat man also einen Dritten um das weitere Geld betrogen, weil man weiss, dass man dieses weitere Geld beim Insolventen nicht hätte vollstrecken können und es wird ganz klar erklärt, dass man das Geld dem Dritten daher also absichtlich (mit Rechtsgrund) abgenommen hätte.
Da es sich um korrektes Vorgehen mit Rechtsgrund handelt es aber gleichzeitig alles nur ein Irrtum war, hat die Staatsanwaltschaft also irrtümlich korrekt gehandelt.
Aus den bisherigen Aussagen der Generalstaatsanwaltschaft lässt sich also folgendes entnehmen: Das heisst also bei der Generalstaatsanwaltschaft in Hamm und bei der Staatsanwaltschaft in Bielefeld geht es normalerweise nur kriminell zu und wenn man sich dort korrekt verhält, dann kann es sich dabei nur um einen Irrtum gehandelt haben.

Es war zu dem von grossem Vorteil, dass 2 Personen bei der Polizei erschienen sind und es so einen Zeugen gab. Den kriminellen Staatsanwälten sind ihrer Ansicht nach nicht nur kriminelle Machenschaften erlaubt, sondern es wird dort natürlich auch vollkommen selbstverständlich gelogen. Auch Staatsanwalt Karl-Erich Sundermeyer gehört zu den lügenden Staatsanwälten.

Ein Verstoss gegen die Aufklärungspflicht (LK-Spendel 56) kann bereits Rechtsbeugung darstellen (StGB Thomas Fischer Rn 10). Im vorliegendem Fall wurde absichtlich, bewusst und vorsätzlich falsch aufgeklärt um jemanden zu betrügen. Der Inhaftierte wurde ebenfalls bewusst und vorsätzlich falsch aufgeklärt und ihm wurde angedroht, dass er nicht freigelassen wird, wenn nicht 900 EUR gezahlt werden. Da die Staatsanwaltschaft wusste, dass er das Geld nicht aufbringen kann wurde er also mit Freiheitsberaubung bedroht. Es käme zudem auch noch der Tatbestand der Erpressung §253 StGB in Betracht, denn für das "Bereichern zu Unrecht" kommt es subjektiv darauf an ob der Anspruch von der Rechtsordnung anerkannt ist (BGH 48, 322, 328f.). Die Polizeibeamten, die den Inhaftierten im Auftrag der Staatsanwaltschaft erpressen sollten waren bereits in der Sache einmal vernommen worden aber zu den ganzen vorliegenden vorgetragenen Tatbeständen mussten diese sich natürlich nicht äussern.
Desweiteren liegt ein schwerwiegendes Abweichen vom Recht/Gesetz, dann vor wenn damit bewusst Grundrechte verletzt werden. Im vorliegendem Fall wurde der Inhaftierte mit einem Verstoss gegen Artikel 2 Abs. 2 GG bedroht um damit Zahlungen zu erpressen. Für den leitenden Generalstaatsanwalt Manfred Proyer und Oberstaatsanwalt Mirco Wibbe ist das begehen von kriminellen Handlungen wie Betrug und Erpressung von Justizangehörigen mit Amtseid also keine schwere und weitreichende Entfernung von Recht und Gesetz.
Es ist also umgekehrt in keinster weise ersichtlich warum nicht mindestens ein dringender Verdacht besteht, dass strafbare Rechtsbeugung gemäss §339 StGB vorliegt. Bei niederen Proleten reicht gemäss der Staatsanwaltschaft Bielefeld und der Generalstaatsanwaltschaft Hamm im Ansehen der Person ein "schlichter Anfangsverdacht" aus um zu ermitteln und um bei unschuldigen niederen Proleten Hausduchsuchungen durchzuführen, selbst wenn diese von vorn herein sinnlos sind.
Desweiteren ist die Entscheidung des BGH, dass sich Justizorgane nur dann bezügl. der Rechtsbeugung strafbar machen, wenn diese sich "in schwerer Weise von Recht und Gesetze entfernt haben" nicht BRD-Rechtsstaatskonform, denn der BGH erklärte, dass das so sein müsse um die Justiz vor zu häufiger Inanspruchnahme zu schützen. Dieses Rechtsbeugungsprivileg stellt selbst einen Grundrechtsverstoss gegen Artikel 19 Abs. 4, Artikel 20 Abs. 3 ua. dar. Die Grundrechte sind im übrigen dazu da um den Bürger vor der Staatsmacht und auch gegenüber der Justiz zu schützen, damit es hier nicht so zugeht wie im Dritten Reich. Aber wie man sieht arbeitet die Justiz immer noch mit Methoden aus dem Dritten Reich willkürlich gegen die Bürger und ganz besonders im Ansehen der Person, weil man dort einen Amtseid geschworen hat. Auch im Dritten Reich war die Justiz darin federführend und ging darin sogar über das vom Staat verlangte noch hinaus, wie heute. Würde für DDR-Juristen das gleiche Rechtsbeugungsprivileg gelten wie es sich die Juristen in der BRD selbst hochelitär genehmigen, dann hätte nie ein DDR-Jurist verurteilt werden dürfen. Kein Rechtsbeuger und Blutrichter/Blutstaatsanwalt aus dem Dritten Reich ist wegen Rechtsbeugung belangt worden obwohl dieses damals ebenso ein zu tätigendes Selbstverständnis für die meisten Juristen darstellte, wie heute aber die Kollegen entschieden über ihre Kollegen. Wäre Roland Freisler, der vorsitzende Richter vom Blutvolksgerichtshof, nicht bei einem Bombenangriff ums Leben gekommen, dann hätte er in der BRD in der Justiz als Richter auch weiterhin Karriere gemacht. Da die DDR-Juristen aber keine Kollegen der BRD-Juristen darstellten und man diese also opportunistisch in Kumpanei und im Ansehen der Person nicht decken muss, gelten andere Massstäbe. Das schöne daran ist für die Juristen zusätzlich, dass diese dem BRD Bürger also auch verlogenerweise vorführen, dass man auch Rechtsbeugung tatsächlich verfolgen würde und die BRD damit ein korrekter Rechtsstaat wäre. Auch im Dritten Reich hatten wir einen korrekten sozialen materiellen Rechtsstaat, “Never forget that everything Hitler did in Germany was legal. ” – Martin Luther King April 1963

Festzuhalten bleibt aber insbesondere, dass für den Generalstaatanwalt Mafred Proyer und für Oberstaatsanwalt Marco Wipp Bedrohung, Nötigung, Betrug, Erpressung  ua. was seine Kollegen innerhalb iher Arbeit in der Justiz tätigen vollkommen korrektes und einwandfreies vorgehen darstellt, denn ein Verstoss wegen unkorrekten Vorgehen ist im vorliegenden Fall "nicht einmal im Ansatz ersichtlich". Bei solchem Vorgehen handelt es sich also eher um lobenswertes Vorgehen für das die Kollegen mit Amtseid noch einmal von höchster Stelle Bestätigung erfahren müssen, damit es auch zukünftig gegen niedere Proleten im Ansehen der niederen Proleten so getätigt wird.

Manfred Proyer mit Amtseid in einer zur Objektivität verpflichteten Behörde: "Viele Bürgerinnen und Bürger haben eine durch die Medienberichterstattung vermittelte - ungefähre - Vorstellung von der Arbeit einer Staatsanwaltschaft, nämlich das Aufklären und Verfolgen von Straftaten."

Wer also bei der Staatsanwaltschaft mit Amtseid hinter kriminellen Handlungen von juristischen Staatsorgangen steht und diese darin unterstützt kommt dort nach oben und wird Oberstaatsanwalt, leitender Oberstaatsanwalt, Generalstaatsanwalt oder Behördenleiter.
Der Generalstaatsanwalt Manfred Proyer verfolgt hinzukommend Bürger, die entsprechendes kriminelles Handeln solcher Staatsorgane öffentlich machen und gegen kriminelles Handeln in der Justiz etwas sagen. Wer beide dieser Tätigkeiten mit Amtseid erfüllt kommt anscheinend ganz nach oben. War das nicht in Nazi-Deutschland im Dritten Reich ganz genau so?

Bei der Kreispolizeibehörde Minden will man im Gegensatz dazu künftig nicht mehr kriminell handeln.
Schreiben der Kreispolizeibehörde Minden vom 24.08.2009:
"Alle in Frage kommenden Beamten der hiesigen Behörde sind bzw. werden aus Anlass dieses aktuellen Vorfalls informiert, dass die Zahlung der Geldstrafe zur Abwendung der Verhaftung ausreichend ist (Anzahl Tagessätze minus 1 plus Anzahlung des letzten Tagessatzes)."
Die Kreispolizeibehörde weigert sich also zukünftig Handlungen zu tätigen bei denen es sich gemäß dem leitenden Generalstaatsanwalt Manfred Proyer und Oberstaatsanwalt Marco Wipp um Handlungen handelt bei denen Rechtsbeugung nicht einmal im Ansatz zu erkennen ist und bei denen es sich also um korrektes und richtiges vorgehen handelt.


Generalstaatsanwalt, SS-Sturmbandführer und Kriegsverbrecher Karl-Günther Jöel von August 1943 bis Kriegsende bei der Generalstaatsanwaltschaft in Hamm, letztlich von den Justizkollegen wieder freigesprochen
Nach dem Studium erhielt Joël eine Anstellung bei der Staatsanwaltschaft in Göttingen. Im Mai 1933, wenige Monate nach der nationalsozialistischen „Machtergreifung“, trat er der NSDAP bei (Mitgliedsnummer 3.216.914). Außerdem wurde er Mitglied des Nationalsozialistischen Rechtswahrerbundes.
Von August 1933 bis August 1943 war Joël im Reichsjustizministerium (RJM) tätig. Sein Aufgabenbereich umfasste von August bis November 1933 den Bereich „Amnestie- und Niederschlagungsfälle“. Danach fungierte er gemeinsam mit Werner von Haacke bis Oktober 1937 als Leiter der von Roland Freisler geschaffenen Zentralstaatsanwaltschaft im RJM. Neben Korruptionsfällen war er mit Ausschreitungen von Parteimitgliedern, insbesondere SA-Angehörigen, beschäftigt. Nachdem die Zentralstaatsanwaltschaft im Oktober 1937 aufgelöst wurde, war Joel Referent in der Abteilung „Strafrechtspflege“ des Justizministeriums.
Im Dezember 1937 wurde Joël zum Verbindungsmann des RJM zu SS, Gestapo und SD ernannt. Im Januar 1938 trat er aus diesem Grund in die Schutzstaffel ein, in der er einen Führerrang erhielt. Bis 1943 erreichte er den SS-Rang eines SS-Obersturmbannführers. Als Beamter wurde Joël 1941 zum Ministerialrat ernannt und mit der Bearbeitung der Verurteilungen im Rahmen des Nacht-und-Nebel-Erlasses betraut. Außerdem war er Chef des Sonderreferates für Kriegsdelikte.
Von August 1943 bis zum Kriegsende amtierte Joël auf Anforderung der Gauleiter Alfred Meyer und Albert Hoffmann als Generalstaatsanwalt in Hamm und war dort weiterhin mit Nacht- und Nebelfällen beschäftigt.
Im Nürnberger Juristenprozess gegen 16 hohe Justizbeamte und Richter des NS-Regimes verurteilte ihn am 14. Dezember 1947 ein amerikanischen Militärgerichtshof wegen seiner Mitwirkung an der Nacht- und Nebelgerichtsbarkeit zu zehn Jahren Haft. Am 31. Januar 1951 begnadigte ihn der US-amerikanische Hochkommissar John Jay McCloy und er wurde aus dem Kriegsverbrechergefängnis Landsberg entlassen. Anschließend war Joel als Wirtschaftsberater bei der Friedrich Flick AG in Düsseldorf tätig. 1953 wurde er von einem bundesdeutschen Gericht freigesprochen.
1956 ist Joël als Mitarbeiter des Flickkonzerns nachweisbar. 1969 lebte er im Richard-Pietzsch-Weg 12 in München.


Der fragwürdige Polizei-Einsatz um gestohlene Brautkleider in Bremen, Jetzt ermittelt der Innensenator, 15.07.2009
Der BILD-Bericht über den Polizei-Skandal nach dem Einbruch in eine Edel-Boutique. Gestern war er Gesprächsstoff Nummer 1 in Bremen. Jetzt kommen immer neue Pannen der Beamten ans Tageslicht.
Der Tag danach. Am Vormittag tauchten gestern Kripo-Beamte bei den Opfern auf, suchten händeringend nach Erklärungen. Boutique-Besitzerin Diana B. (38) zu BILD: „Sie gaben kleinlaut zu, Fehler gemacht zu haben.“
Was die Unternehmerin besonders erzürnt: „Beim Beobachten der Verlobungsfeier haben wir Fotos von Frauen in meinen gestohlenen Kleidern und dem Schmuck gemacht. Die Polizei verlangte, dass wir die Fotos löschen. Wörtlich sagte der Beamte: ‚Sie verletzten die Persönlichkeitsrechte dieser Menschen, löschen Sie sofort alle Aufnahmen.‘ Das ist unfassbar, dass hier die Täter noch geschützt und Beweise vernichtet wurden.“
Und warum hat die Polizei nicht die gestohlenen Kleider beschlagnahmt und die Personalien der berüchtigten Familie M. aufgenommen? Ein Beamter zum Opfer: „Wir waren zu einer Massenschlägerei gerufen worden. Die gab es dort nicht. Da sind wir wieder gefahren.“
Peter B., Ehemann der Boutique-Besitzerin: „Alles faule Ausreden. Wir haben den Beamten vor Ort die Situation genau geschildert. Aber das hat die nicht interessiert.“



Neues auf dieser Seite aus Justiz und Politik (07/2011):

25 Tage unschuldig wegen Falschaussage bei 2500 EUR Unfallschaden in U-Haft, Augsburger Allgemeine 03.11.2008
25 Tage saß Stephan Schober unschuldig in der Nürnberger Justizvollzugsanstalt. Am vergangenen Freitag konnte der 43-Jährige endlich wieder seine Frau Elke und seine beiden Kinder in die Arme schließen. Bei seiner Rückkehr in den Betrieb am Montag wird er gefeiert wie ein Held. Zugleich erheben Betriebsrat und Firmenleitung schwere Vorwürfe gegen die Justiz in Schwabach und Nürnberg.
Auf Transparenten äußern Schobers Kollegen ihren Unmut. Sie reden von einem Justizskandal und einem Willkürakt. «Hier wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Die kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen.» Schober und sein Anwalt Wolfgang Stretz behalten sich rechtliche Schritte von Dienstaufsichtsbeschwerden bis zu Schadenersatzklagen vor. Betriebsratsvorsitzender Harald Kober spricht von «einer Schweinerei, wie sie im Buche steht».
Hintergrund ist ein Bagatell-Unfall am 17. April in der Nähe von Schwabach. Ein Lastwagen der Lichtenfelser Spedition soll ein parkendes Auto angefahren haben. Der Sachschaden: 2500 Euro. Am 6. Oktober wird der Fall vor dem Amtsgericht Schwabach verhandelt. Schober wird als Zeuge vernommen. Er bestätigt, dass er neben seinem Kollegen, dem Fahrer Werner Vosswinkel, im Führerhaus saß - und nichts von einem Unfall bemerkt hat. Die Frau des Pkw-Besitzers gibt dagegen an, dass nur ein Mann im Lastwagen saß. Schober wird noch im Gerichtssaal wegen uneidlicher Falschaussage und Verdunklungsgefahr festgenommen.
Erst dreieinhalb Wochen nach dem Prozess später bestätigt ein Lackgutachten, dass der Lastwagen der Spedition Kraus & Pabst als Unfallverursacher ausscheidet. Schober, gegen den bereits Anklage erhoben wurde, kommt frei. Für Kober und Firmenchef Rohrbacher bleiben eine Menge an Fragen an die Justiz. «Wieso wird ein vollkommen unbescholtener Bürger wegen einer Lappalie behandelt wie ein Verbrecher», stellt Kober in den Raum. «Hier wird die Glaubwürdigkeit des Rechtsstaates infrage gestellt.»
Rohrbacher geht noch einen Schritt weiter: «Wenn so etwas Schule machen sollte nach einem Verkehrsunfall, könnte man jedem Bürger nur raten, sich nicht als Zeuge zur Verfügung zu stellen oder sich vorher freies Geleit zusichern zu lassen.» Firmensprecher Martin Rebhan wirft den Behörden «schlampige Ermittlungen» vor.
«Das ist der Horror», blickt Schober auf die 25 Tage und Nächte im Gefängnis zurück. Eine Stunde Aufschluss und eine Stunde Hofgang pro Tag werden ihm dort gewährt. Den Rest des Tages verbringt er in der Zelle. «Die Emotionen fahren mit mir Karussell», beschreibt Schober am Montag seine psychische Verfassung. «Ich kann nachts nicht schlafen. In meinem Kopf läuft ständig ein Film ab. Es sind aber nur Sequenzen, ohne Zusammenhang.»

Kavallerie der Justiz: "Die Staatsanwaltschaft ist die Kavallerie der Justiz: Schneidig, aber dumm."
Wir freuen uns, Sie auf der Seite "Kavallerie der Justiz" begrüßen zu dürfen.
Und so heißt es auch noch: "Die Staatsanwaltschaft ist die Kavallerie der Justiz - erst handeln, dann denken!"*
Auf diesen Seiten wollen wir über Fälle aus der Deutschen Justiz berichten - unterstützen Sie uns, indem Sie uns Ihren Fall schildern. Wir sind davon überzeugt, dass es einen Bedarf für ein solches Forum gibt. Schreiben Sie uns Ihre Erfahrungen vor allem im Umgang mit der Staatsanwaltschaft und Rechtsanwälten, aber auch mit deutschen Gerichten.
Hat die Staatsanwaltschaft auch erst gehandelt, und dann (vielleicht) noch einmal nachgedacht? Wurden Sie zu Unrecht - z. B. von Ihrem alten Arbeitgeber - des Verrates eines Geschäfts- und Dienstgeheimnisses beschuldigt, und bekamen anschließend Besuch von der Polizei mit einem Durchsuchungsbeschluss?
Hat die Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren nur gegen den Beschuldigten gearbeitet und entlastende Argumente nicht berücksichtigt?
Hat Ihr Rechtsanwalt Ihre Interessen vertreten? Hat der Rechtsanwalt der Gegenseite im Schriftverkehr mit Dreck geschmissen, Ihnen die Pest an den Hals gewünscht, Ihren Ruf gegenüber Dritten beschädigt?
Es gibt viele Themen, über die berichtet werden muss. Mailen Sie uns Ihre Geschichte, mailen Sie uns Zitate und Geschichten von Staatsanwälten, Polizisten, Rechtsanwälten und Richtern!

Jörg Bergstedt erklärt die fiesen, miesen und verlogenen Tricks von Polizei, Politik und Justiz mit Beweismittelwerkstätten, frei ausgedachten Straftaten ua., Regensburg 03.07.2010 , http://www.fiese-tricks.de.vu
Tatbestände die frei erfunden und physisch unmöglich sind werden in Gerichtsurteile geschrieben und für den Angeschuldigten gibt es Knast. Der Richter ist von der Polizei über ihre Lügen informiert worden und aufgefordert worden darüber zu schweigen. Er hat die Lügen somit gekannt und hält dieses sogar Aktenkundig fest! Es handelt sich somit um eindeutig beweisbare Rechtsbeugung zusätzlich mit dem Straftatbestand der Freiheitsberaubung (Ausserdem Verfolgung Unschuldiger, falscher Verdächtigung usw.). Gerichte sind geübt darin die Wahrheit frei zu erfinden.
Eine gelogene Pressemitteilung  kommt vom hessischen Innenminister Volker Bouffier (CDU) höchstpersönlich, der auch höchstpersönlich die verlogene Staatsanwaltschaft etc. kommandiert. Entlastende Beweise werden bei der Staatsanwaltschaft Giessen verschwinden gelassen. Man hat bei der Staatsanwaltschaft nicht mehr feststellen können warum jemand inhaftiert worden ist und daher hat man ihn im Gefängnis belassen und daher liege keine Freiheitsberaubung vor.
Alle beteiligten Giessener Richter decken die kriminellen Handlungen der Richter, Staatsanwaltschaft und Polizei und man arbeitet dabei mit Nazimethoden. Nur das OLG entscheidet anders (heute ist eine Entscheidung durch das OLG als dritte Instanz nicht mehr möglich): "Da das Instrument des Gewahrsams während der Nazizeit äusserst massiv missbraucht wurde, sollte es durch die Tatbestandsmerkmale "unerlässlich" und "unmittelbar bevorstehend" rechtlich unmöglich gemacht werden, dass die Vorschrift zu einer Ermächtigung zum sog. Vorbeugegewahrsam (früher Schutzhaft) ausgeweitet wird (Homann, §32 HSOG Rn 16 und 3)".
Es gibt kein journalistisches Medium welches diese Vorgänge oder entsprechende Entscheidungen veröffentlichen wollte.
Polizisten sollen auch bei Mord gegenüber Bürgern immer freigesprochen werden. Bürger besonders aus niedrigeren Schichten sollen immer verurteilt werden:
Sachverständigengutachten: "Bei Polizisten kann sich in Erregungssituationen unbemerkt der Zeigefinder krümmen."
Beweismittel für eine angebliche Beleidigung wegen einer unbenannten und zeitlich unbekannten Beleidigung:
Die Zeugin räumte selbst ein, den Angeklagten geohrfeigt zu haben. Für eine solch extreme Reaktion muss es Gründe gegeben haben; für Oberbürgermeisterkandidaten macht es sich schliesslich schlecht, wenn sie bei Wahlkampfveranstaltungen grundlos Passanten prügeln. Schliesslich wollen sie gewählt werden.

Das Finanzamt und der Schnitzel-Witz von Sachsen, K1 magazin, 25.07.2011
Über 25.000 Euro Steuernachzahlung fordert der Staat von zwei Wirtsleuten. Das Finanzamt Plauen findet deren Schnitzel zu groß. Ein Fall für K1 Magazin Reporterin Kathy Weber und ihren Stein des Anstoßes.
Die Futterstube ist für ihre grossen Schnitzel bekannt. Der Prüfer vom Finanzamt hat im Internet recherchiert, dass ein durchschnittliches Schnitzel in der Gastronomie 160g wiegt. Das Gewicht der Schnitzel in der Futterstube beträgt jedoch 200g. Grund für den Prüfer mehr verkaufte Schnitzel zu unterstellen und so eine Steuernachzahlung von 25000 EUR festzusetzen, welches die Wirtsleute ruiniert.

Juristenzitate:
Aus „Recht ohne Gerechtigkeit" von Dr. Henri Richthaler, C-Verlag 1989, Seiten 4f:
„Über die Richter hinaus steht unser ganzes Rechtssystem kurz vor seinem Kollaps. Die Justiz hat ihre Fähigkeit verloren, gerechte und in vertretbarer Zeitspanne getroffene Entscheidungen zu fällen. In vergleichbarer Situation müsste ein Unternehmen Konkurs anmelden.
Mit dem Rechts-Killer-Instrument der ,freien richterlichen Beweiswürdigung' werden Prozesse von den Richtern so zurechtgeschnitten, dass gewünschte Resultate gerechte Entscheidungen verjagen. - Nur noch formell nehmen die Gerichte ihre Aufgaben wahr. Unser Rechtsstaat ist zum bloßen Rechtsmittelstaat verkommen.
Die Justiz ist auf dem Niveau eines Glückspiels angekommen. Würden Urteile mit dem Knobelbecher ausgewürfelt, es wäre kein Unterschied in Resultat und Niveau zu Entscheidungen der Richter festzustellen. ,Im Namen des Volkes' lässt sich ebenso gut würfeln wie langes Fachchinesisch in richterlicher Willkür verkünden."

Garagenstreit in Jöhstadt, Sat1 Akte 2000, Nachbar Kapfenberger war Referendar am OLG Dresden als das Skandal-Urteil des OLG Dresden erging
Familie Hutschig hat sich diese Garage an den Feldrand gesetzt. Richter haben entschieden die Garage muss weg. Sein Wohnhaus steht ungefähr 100m weit weg. Er besitzt 10000 qm Grundstück und 2qm Grundstück sind hierbei beeinträchtigt und nur deswegen, weil hier der Schatten auf sein Grundstück fällt. Aus diesem Grunde sind wir verpflichtet die Garage mit einem Wert von 70000 DM abzureissen. Dabei haben sie vorher jeden Streit vermeiden wollen. Peinlich genau halten diese sich an die Vorgaben der Baubehörde und die Verwaltung hat beim Ortstermin keinerlei bedenken. Die Baugenehmigung ist gültig. Sie setzen der Garage sogar ein Spitzdach auf die Garage, denn diese soll sich ja in das Landschaftsbild einfügen.
Doch dem Nachbarn der Hutschigs gefällt die Garage nicht, er fürchte sogar gesundheitliche Schäden durch Autoabgase. Also zieht er vor Gericht, will das Gebäude
abreissen lassen. Doch die Hutschigs gewinnen insgesamt 3 mal. Zwar steht die Garage wenige cm zu nah am Nachbargrundstück doch Verwaltungs- und
Oberverwaltungsgericht entscheiden, die Garage bleibt. Und auch vor dem Landgericht Chemnitz gewinnt Familie Hutschig. Nach 3 Jahren Nervenkrieg wollen die
Hutschigs endlich Frieden schaffen. Mehrmals ist die Bemühung gemacht worden sich mit ihm zu einigen. Das ging von Grundstückskauf (Wert der 2qm ca. 1,70 DM), bis Grundstückstausch und dem Angebot von 10000 DM um seinen Schaden wieder gut zu machen. Er schlägt das aber alles aus und klagt verbissen weiter beim Oberlandesgericht in Dresden. Das entscheidet nach Aktenlage. Die Garage steht ja ein paar cm falsch also muss sie weg.
Für den Anwalt Alexander Haentjens der Familie Hutschig ist das Urteil eine skandalöse Ungerechtigkeit. Zeit, Geld und vor allem die Nerven liegen blank. Die
Personen, die daran beteiligt sind, die Opfer, Hutschigs sind ja Opfer, sind ganz normale Menschen, die sich nichts zu schulden haben kommen lassen und de
unverschuldet Schäden erleiden die in die hundertausende gehen. Das kann in unserem Staat eigentlich nicht sein.
Wir Einwohner von Jöhstadt stehen hinter Herrn Hutschig und wenn der Herr Mirko Kapfenberger dann mit der Abrissbirne kommt, dann stehen wir wieder alle hier.
70000 DM Baukosten, 40000 DM Anwalts- und Gerichtskosten und rund 10000 DM Abrisskosten und das alles wegen eines Schattens auf 2 qm. Nachbar K. darf die Garage sogar Eigenhändig abreissen, jederzeit.
Der Garagenstreit ist nach 10 Jahren zu Ende, Rechtsanwalt Mirko Kapfenberger mit 45 Jahren an Herzversagen gestorben, Im Namen des Volkes ein Hohn, 27.12.2008
Dabei wussten die Erzgebirger nicht, wie Ihnen geschah. Anfangs haben sie über Kapfenbergers mehr als 40 seitige Klageschrift gelächelt. "Den Unsinn kann doch niemand ernst nehmen", waren sich die Hutschigs einig.
...Das Seelenheil der ganzen Familie litt, doch sie liess sich nicht entzweien. Nicht als jenes Skandal-Urteil fiel, nicht als Mutter und Vater mit heingezogen wurden, nicht als die Gerichtsvollzieherin das Elternhaus beschlagnahmte. Bis zum Ende diesen Nervenkrieges haben die Hutschigs allein 46000 EUR für Gerichts- und
Anwaltskosten gezahlt.
...Auch deshalb, weil sie eines Tages erfuhren, dass Kapfenberger gerade zu der Zeit Referendar am Oberlandesgericht war, als dort das alles auslösende Urteil gesprochen wurde.
"Da kommt man schon ins Grübeln, ob das noch was mit unabhängiger Gerichtsbarkeit zu tun haben kann" kommentierte es Jan Hutschig. Der 38-jährige ist im Laufe der Zeit selbst zum "Rechtsanwalt ohne Examen wider Willen" geworden.

Celler Generalstaatsanwaltschaft deckt PING-Betrüger mit peinlichen Blindzitaten und hahnebüchenen Unsinn, 04.02.2011
Manche Staatsanwälte zeigen sich mitunter geradezu verfolgungswütig; in anderen Fällen muss man sie hingegen zum Jagen tragen. Verständlich ist manchmal beides nicht.
Das außergewöhnlich schwach ausgeprägte "Jagdverhalten" niedersächsischer Strafverfolger in Bezug auf das massenhafte Anpingen ahnungsloser Bürger per Telefon unter Übertragung einer kostenpflichtigen Rückrufnummer ("PING-Betrug") und die Frage der Strafbarkeit dieses "Geschäftsmodells" ist nun Gegenstand eines höchst lesenswerten Aufsatzes der deutsch-schweizerischen Rechtswissenschaftlerin und emeritierten Professorin Regina Ogorek. Sie rechnet in der kritischen juristischen Zeitschrift "Myops. Berichte aus der Welt des Rechts" (Beck-Verlag) mit der Arbeit der Staatsanwaltschaften in Celle und Hannover ab.
In ihrem Aufsatz "PING oder Signal fatal! Vom justizgestützten Missbrauch des Computers" (hier die Vorstellung des Heftes im Beck-Shop mit dem Artikel als kostenlose Leseprobe) weist sie nach, dass die von der Generalstaatsanwaltschaft Celle zur Rechtfertigung der Untätigkeit der Strafverfolgungsbehörden gegenüber den Pingbetrügern verwendeten Quellennachweise bestenfalls als peinliches "Blindzitat" bezeichnet werden dürfen.
Der Kerninhalt der die Betrugsstrafbarkeit ablehnenden Begründung der Celler Strafverfolger besteht in der Behauptung, Unaufmerksamkeit sei vom Strafrecht nicht geschützt. Ein Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft Celle schreibt in einer Beschwerdeentscheidung, mit der die Einstellung eines in Hannover wegen Pingbetrug geführten Ermittlungsverfahrens als rechtmäßig gedeckt wird, wörtlich:
"Wenn sie sich dafür entscheiden, eine unbekannte Nummer anzurufen, ohne dass sie wissen, welche Gebühren dafür anfallen könnten, ist dies ihr eigenes Risiko."...
Zwar darf man leider getrost davon ausgehen, dass in unserem Land Staatsanwälte, die solch einen hanebüchenen Unsinn verzapfen, leider wohl eher nicht mit Ermittlungen wegen des Verdachts der Strafvereitelung im Amt behelligt werden. Immerhin bleibt zu hoffen, dass der landauf landab deutlich geäußerte Unmut vieler Bürger über derartige Vorgänge wenigstens langfristig dazu führt, dass die Karriere derartiger "Organe der Rechtspflege" einen möglichst tiefen Knick bekommt und dass sie künftig nicht mehr allzuviel Unsinn anrichten dürfen.
StA Hamburg: Kritik an Einstellungspraxis anderer Staatsanwaltschaften bei Abofallen, 11.06.2010
Tausende Anzeigen, jahrelange Ermittlungen, sang- und klanglose Einstellung. Nach Auffassung des Sprechers der Staatsanwaltschaft Hamburg muss das offenbar nicht das letzte Wort sein.
Wie die Bergerdorfer Zeitung in ihrer Online-Zeitung berichtet, nahm der Pressesprecher der Hamburger Staatsanwaltschaften Wilhelm Moellers mit folgenden bemerkenswerten Worten zur Praxis der Strafbarverfolgung von Abofallen in Deutschland Stellung:
„Im Gegensatz zu den Staatsanwaltschaften beispielsweise in Darmstadt oder München, die derartige Verfahren häufig einfach einstellen, handeln wir."
Deutlicher kann Kritik von einem Staatsanwalt wohl kaum formuliert werden. Na dann, frischauf ans Werk!

Goethe, Heine, Handke, Dahn, Wedekind, Flaubert, Kafka, Heym, Grimm, Guttenberg: Ich scheisse auf die Rechtswissenschaften
Hadert da draußen jemand mit dem Jurastudium? Dann ist er in bester Gesellschaft: Juristerei und Schriftstellerei, bei dieser Mesalliance dräut Unheil. Das zeigen grimmige Attacken von Dichtern wie Flaubert und Wedekind, Heym und Handke gegen das "gottverfluchte Studium". Ein literarischer Rundflug.
"Von den sieben Jahren, die ich auf deutschen Universitäten zubrachte, vergeudete ich drei schöne blühende Lebensjahre durch das Studium der römischen Kasuistik, der Jurisprudenz, dieser illiberalsten Wissenschaft. Welch ein fürchterliches Buch ist das Corpus iuris, die Bibel des Egoismus! Wie die Römer selbst blieb mir immer verhaßt ihr Rechtskodex. Diese Räuber wollten ihren Raub sicherstellen, und was sie mit dem Schwerte erbeutet, suchten sie durch Gesetze zu schützen; deshalb war der Römer zu gleicher Zeit Soldat und Advokat, und es entstand eine Mischung der widerwärtigsten Art."
Kein Wunder, dass Heine später nie als Jurist in Erscheinung trat. Indes: "Ich brachte jenes gottverfluchte Studium zu Ende, aber ich konnte mich nimmer entschließen, von solcher Errungenschaft Gebrauch zu machen, und vielleicht auch, weil ich fühlte, daß andere mich in der Advokasserie und Rabulisterei leicht überflügeln würden, hing ich meinen juristischen Doktorhut an den Nagel.
Auch dem 1866 geborenen Schriftsteller Max Halbe wurden die "Anfangsgründe des Römischen Rechts in den Kopf gehämmert". Er biss sich "an den verabreichten logisch-juristischen Definitionen die Zähne aus. Sie waren für meine auf alles Bildliche und Sinnhafte gerichtete Phantasie nichts als steinharte ungenießbare Brocken."
Der Schriftsteller und Historiker Felix Dahn schrieb 1872 über die preußische Juristenausbildung: "Der ganze Betrieb ist so banausisch, so unwissenschaftlich wie möglich... Man spricht von preußischer Drillung der Recruten: Diese muß sein und hat alle Erfolge für sich: Aber die preußische Drillung der Juristen muß nicht sein und hat alle Erfolge gegen sich: Sie ist ein Jammer, ein Elend und - nun, wahrlich keine Ehre für den leitenden deutschen Staat."
Dem französischen Schriftsteller Gustave Flaubert dagegen gelang es nie, sich mit der Juristerei anzufreunden. Schon nach den ersten Studienmonaten schrieb er 1842 in einem Brief: "Die Rechtswissenschaften bringen mich um, verblöden und lähmen mich, es ist mir unmöglich, dafür zu arbeiten. Einen Monat später folgte der nächste grimmige Brief: "Das Studium der Rechte verbittert meinen Charakter in höchstem Maße.
Schriftsteller Peter Handke hielt immerhin vier Jahre lang durch, bevor er das Studium in Graz 1965 ebenfalls an den Nagel hängte. "Nie wieder habe ich von der Sache so unbeseelte Menschen erlebt wie jene Professoren und Dozenten der Universität..."
Franz Kafka konnte ohne Dissertation promovieren, indem er Prüfungen absolvierte - mit "Genügend", der schlechtesten Note, die gerade noch zum Bestehen reichte. Über die Vorbereitung schrieb er: "Ich studierte also Jus. Das bedeutete, dass ich mich in den paar Monaten vor den Prüfungen unter reichlicher Mitnahme der Nerven geistig förmlich von Holzmehl nährte, das mir überdies schon von Tausenden Mäulern vorgekaut war." ...

Abmahnbetrug des Münchener Rechtsanwalts Bernhard S. mit unerbetener Werbung, 16.02.2011
Dem Münchener Rechtsanwalt Bernhard S. wird vorgeworfen, eine Vielzahl von Abmahnungen wegen unerbetener Werbung durch sog. E-Cards (elektronische Grußkarten) im Namen eines der Angeklagten ausgesprochen zu haben, obwohl es sich tatsächlich gar nicht um unaufgeforderte Werbung gehandelt habe. Vielmehr seien die E-Cards angeblich in Kenntnis und mit Billigung sowohl des abmahnenden Angeschuldigten, als von dessen Rechtsanwalt Bernhard S. zuvor unter Falschidentität auf Webseiten der Anbieter angefordert worden, um Bernhard S. die abmahnende Tätigkeit erst zu ermöglichen.
Obendrein seien im Zuge der
Zudem wird vorgeworfen, dass zum Schein ein Webshop betrieben worden sei, um ein so genanntes konkretes Wettbewerbsverhältnis zu anderen Unternehmen vorzuspiegeln. Damit sollte die Voraussetzung geschaffen werden, um kostenpflichtige wettbewerbsrechtliche Abmahnungen auszusprechen, wobei auch hier wieder Kosten als Schadensersatz gefordert worden seien, die tatsächlich im Verhältnis vom Anwalt zum Mandanten gar nicht geltend gemacht worden sein sollen.

Videoüberwachung und Personenkontrolle in einem Gerichtsgebäude ohne besonderen Anlass stellt einen Verstoss gegen §169 GVG dar, VG Wiesbaden 20.01.2010
Die in einem Gerichtsgebäude dauerhaft und ohne besonderen Anlass praktizierte Videoüberwachung und Personenkontrolle stellt eine unzulässige Zugangshürde dar und verletzt das Gebot der Gerichtsöffentlichkeit (§ 169 GVG).
Das Gericht schließt sich der Auffassung des Klägervertreters an, dass eine Gerichtsöffentlichkeit nicht hinreichend gewährleistet ist, sondern vielmehr die begründete Befürchtung besteht, dass Interessierte an der Teilnahme an Gerichtsverhandlungen durch die in dem Gebäude vorhandene Videoüberwachung und Personenkontrolle gehindert bzw. abgeschreckt werden, an öffentlichen Sitzungen teilzunehmen.
Verhandlungen vor dem erkennenden Gericht einschließlich der Verkündung der Entscheidung sind keine Geheimverhandlungen. Ihre öffentliche Zugänglichkeit regelt der Gesetzgeber im Rahmen seiner Befugnis zur Ausgestaltung des Gerichtsverfahrens und unter Beachtung verfassungsrechtlicher Vorgaben, wie insbesondere des Rechtsstaats- und des Demokratieprinzips und des Schutzes der Persönlichkeit. § 169 GVG normiert für die ordentliche Gerichtsbarkeit den Grundsatz der Gerichtsöffentlichkeit. § 55 VwGO verweist auf § 169 GVG für den Bereich des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens.
Danach sind Gerichtsverhandlungen, soweit keine Ausnahmen vorgesehen sind, für jedermann zugänglich (BVerfG, Urteil vom 24.01.2001, Az. 1 BvR 2623/95, 1 BvR 622/99 Rdnrn. 60, 61 - nach Juris). Die Gerichtsöffentlichkeit ist gesetzlich als Saalöffentlichkeit vorgesehen. Das heißt, dass es keine Zugangshindernisse geben darf, die verhindern, dass beliebige Personen ohne besondere Schwierigkeiten den Gerichtssaal erreichen können (Kopp/Schneke, VwGO, 16 Aufl., § 55 Rdnr. 3). Dies erlaubt im Einzelfall in Verfahren, in denen die Sicherheit im Gebäude nicht oder nicht ohne weiteres gewährleistet erscheint, auch dass nur Personen Zutritt erhalten, die sich besonders ausweisen (BGH, Urteil vom 06.10.1976, Az. 3 StR 291/76).

Strafvereitelung bei der Staatsanwaltschaft Hannover und Verden für den Kollegen Uwe Görlich, mit viel Aufwand unter den Teppich gekehrt, 13.05.2010
Die Justizaffäre kam viele Jahre nicht ans Licht, der Behördenapparat hielt dicht. In dem Verfahren gegen Görlich rühmte sich der damalige Verdener Oberstaatsanwalt Roland Herrmann gar, 'Rechtsanwälte vertröstet' und die Presse 'klein gehalten' zu haben. Das belegen Dokumente, die dem WESER-KURIER vorliegen. Verdens damals bereits amtierender leitender Oberstaatsanwalt Helmut Trentmann will davon nichts wissen. Seine Behörde habe 'zu keiner Zeit versucht, auf die Presseberichterstattung einzuwirken', teilt er auf Anfrage mit.
Gegen Görlich, damals noch Staatsanwalt in Hannover, war die Liste der Vorwürfe außergewöhnlich lang: Er hatte sich ab Mai 2000 mächtig für die Belange der Bordellbetreiberin Silke F.* und ihres Etablissements ins Zeug gelegt. F. saß damals im Vechtaer Frauengefängnis eine mehrjährige Haftstrafe wegen Betruges ab. Görlich ermöglichte es ihr, trotz Haft ihre Geschäfte in Hannover weiter zu führen. Er lud sie zu mehrtägigen 'Vernehmungen' nach Hannover vor und intervenierte bei seinen für Hafterleichterungen zuständigen Kollegen.
In Silke F.s Bordell war der Anklagevertreter damals häufig zu Gast, angeblich um gegen die Hannoveraner Kiezgröße Frank Hanebuth und dessen Rockerbande 'Hell's Angels' zu ermitteln. Das schriftliche Fixieren möglichst jeden Details ist das A und O staatsanwaltlichen Arbeitens, doch Görlich dokumentierte seine 'Ermittlungen' kaum. Er verfasste lediglich wenige inhaltsarme Vermerke, einige dürftige Vernehmungsprotokolle und ein paar lose Notizzettel.
Für gewöhnlich ermittelt vor Ort auch kein Staatsanwalt im Alleingang, er arbeitet mit Hilfe der Polizei. Görlich aber informierte die Beamten vielfach nicht einmal über seine Aktivitäten. Angeblich, weil die Polizeidirektion Hannover vom Milieu unterwandert, korrupt und nicht vertrauenswürdig sei. Umso ausführlicher sprach Görlich aber mit Silke F. und ihren Prostituierten. Ihnen verriet er sogar juristische Kniffe, die bei Polizeikontrollen illegale Prostitution legal erscheinen lassen sollten.
Obendrein scheint der Staatsanwalt brisantes Beweismaterial unterschlagen zu haben: ein Videoband aus F.s Bordell. Auf Nachfrage wollte er die Kassette in seinem Büroschrank 'vergessen' haben. Im Nachhinein erwies sich ein Teil des Bandes als gelöscht; die noch vorhandenen Aufnahmen waren unverfänglich; zudem wollte Silke F. dem Staatsanwalt mehr als nur ein einziges Band gegeben haben. Auf einem soll nach Zeugenaussagen neben Zuhältern auch Görlich selbst zu sehen gewesen sein - unter anderem, wie er die Dienste einer Prostituierten in Anspruch nahm.
Neben diesen Vorwürfen gegen Görlich gab es Hinweise auf Verfehlungen von mindestens zwei weiteren Hannoveraner Anklagevertretern: Dietmar Eisterhues und Wolfgang Burmester. Der Objektivität halber hätte es nahegelegen, das Verfahren an eine andere Staatsanwaltschaft abzugeben. Aber Hannovers leitender Oberstaatsanwalt Manfred Wendt ließ ab November 2000 zunächst seine eigene Behörde ermitteln. Und er vertraute die pikante Angelegenheit ausgerechnet dem ebenfalls involvierten damaligen Oberstaatsanwalt Burmester an. Erst als sich nicht nur in Hannovers Rotlichtmilieu, sondern auch in der dortigen Polizei Gerüchte mehrten, die Staatsanwaltschaft halte ihre Hand schützend über Silke F.s Bordell, gab Wendt das Verfahren schließlich nach Verden ab. Doch auch dort stießen die beschuldigten Staatsanwälte auf Verständnis, Großzügigkeit und Diskretion....

Ermittlungen gegen Kölner Staatsanwalt wegen Kinderpornos auf seinem Computer, 13.07.2009
Auf dem privaten Rechner eines Kölner Staatsanwaltes sind kinderpornografischen Daten gefunden worden - durch Zufall. Aus Objektivitätsgründen wurde das Ermittlungsverfahren an die Bonner Staatsanwaltschaft abgegeben.
Ein Kölner Staatsanwalt steht wegen des Verdachts, kinderpornographisches Material zu besitzen, im Visier der Ermittler.
Die Bonner Staatsanwaltschaft ermittelt gegen einen Mitarbeiter der Kölner Staatsanwaltschaft wegen des Besitzes von Kinderpornografie. Dies sagte ein Sprecher der Bonner Anklagebehörde am Freitag. Weitere Angaben machte der Sprecher nicht.
Medienberichten zufolge wurden die kinderpornografischen Daten durch Zufall auf dem privaten Rechner eines 63-jährigen Kölner Staatsanwaltes entdeckt. Der Mann hatte den Angaben zufolge seinen privaten Computer zum Verschrotten gebracht. Der Händler wollte den Computer aber für andere Zwecke hochrüsten und fand bei den dazu notwendigen Arbeiten kinderpornografisches Material. Daraufhin schaltete der Händler die Polizei ein.
Aus Objektivitätsgründen wurde das Ermittlungsverfahren an die Bonner Staatsanwaltschaft abgegeben. Der Ermittler, der seit 27 Jahren der Kölner Staatsanwaltschaft angehört, soll sich krank gemeldet haben, berichtete der WDR.

Richter, einige Justizangehörige, Gerichtsvollzieher und Justizminister sind bewaffnet, 04.05.2010
Auch einige Staatsanwälte, Richter und Gerichtsvollzieher in Baden-Württemberg haben wie Justizminister Ulrich Goll (FDP) eine Schusswaffe, um sich gegen Angriffe zu verteidigen. Acht Staatsanwälte, sieben Richter und 15 Gerichtsvollzieher dürfen sie für den Selbstschutz führen, so Goll in den „Stuttgarter Nachrichten“. Der Minister war heftig in die Kritik geraten, weil er zwar auf Personenschützer verzichtet, aber nach eigenen Angaben zu seinem Schutz zwei Waffen besitzt.

Justizobersekretär des AG-Miesbach hat 300000 EUR veruntreut und bei Liebesnächten im Bordell verjubelt, 11.05.2010
Auf die Schliche kam ihm die eigene Schwester. Er habe 2004 angefangen, Geld vom Konto und aus der Barkasse des Amtsgerichts abzuzweigen, gestand der 36-Jährige am Dienstag zum Auftakt seines Untreueprozesses vor dem Landgericht München.
Damals habe er mit den Bordellbesuchen begonnen. Vor zwei Jahren habe er sich in eine ungarische Prostituierte verliebt, die Frau «relativ häufig besucht und relativ viel Zeit mit ihr verbracht». Die Prostituierte forderte immer mehr Geld, angeblich für ihre kranke Tochter, wie der Mann aussagte. «Ich wollte Belege, da sagte sie, was soll das, wir lieben uns doch».
Der Angeklagte verwaltete beim Amtsgericht Miesbach das Dienstkonto und die Barkasse. Mit Buchungstricks verschleierte er seine Taten über Jahre, ohne dass irgendjemand im Gericht die fehlenden Gelder vermisste.
Laut Anklage veruntreute er über 293.000 Euro. Dies sei trotz regelmäßiger Kontrollen durch den Prüfungsbeamten und das Finanzamt gelungen, sagte er. Überführt wurde der Mann schließlich von seiner Schwester - die am selben Gericht arbeitet und die Zuständigkeit für die Kasse später übernahm.
Zwischenzeitlich war dem Beamten die Zuständigkeit für Konto und Kasse abgenommen worden. «Man hat mir gesagt, das geschähe wegen meiner Überlastung, weil ich gleichzeitig Geschäftsstellenleiter einer Zivilabteilung war», sagte er. Er habe in der folgenden Zeit seine Bordellbesuche «in gewissem Rahmen» fortgesetzt und sich verschuldet.
Als ihm die Zuständigkeit für das Konto zurückgegeben wurde, zweigte er erneut Gelder ab, um seinen Kredit abzubezahlen. Der Angeklagte muss nun nicht nur mit einer Verurteilung rechnen, sondern auch mit dem Verlust des Beamtenstatus und Rückzahlungsforderungen der Justiz.

Watch the Court, Ein Forschungsprojekt zum Zustand der Justiz, bis zu 15% der Entscheidungen völlig unhaltbar, Prof. Dr. Martin Schwab
"Es gibt Juristen die behaupten, bis zu 15 Prozent der Entscheidungen seien überhaupt nicht haltbar", so der Professor von der Freien Universität.
Das Projekt möchte eine Sammelstelle für krass rechtswidrige Urteile sein und Antworten auf die Fragen finden. Bestimmte Entscheidungen werden kommentiert auf dieser Website veröffentlicht. Das Projekt wird betreut durch Professor Dr. Martin Schwab, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Verfahrens- u. Insolvenzrecht an der Freien Universität Berlin.
Das Projekt beschäftigt sich mit der Analyse von Gerichtsentscheidungen.
Es gibt Urteile von Gerichten, die schlichtweg nicht nachvollziehbar und auf den ersten Blick rechtswidrig sind. Diese führen dazu, dass Anwälte in Erklärungsnot kommen können, da sie ihrem Mandanten die offensichtliche Rechtslage nicht mehr vermitteln können. Gerichtsprozesse, die für die Beteiligten meistens ebenfalls eine Belastung darstellen, verlängern sich und höhere Instanzen müssen ein Prozess neu verhandeln, der bei sauberer Arbeit der unteren Instanzen längst abgeschlossen wäre. Außerdem müssen die Beteiligten oftmals lange auf den Ausgang eines Verfahrens warten und in Strafverfahren genügt die Einstellung von Verfahren des Öfteren nicht zur Rehabilitierung der Betroffenen.
Warum ergehen solche Urteile?
Wie viele solcher Urteile ergehen pro Jahr in Deutschland?
Wieviel kosten diese unzureichenden Urteile den Steuerzahler?
Sind Landgerichte sorgfältiger als Amtsgerichte?
Sind die rechtlichen Vorschriften unzureichend?
Juristen in allen Berufen können strittige Urteile einsenden. (Entscheidungen einsenden) Mit den Kooperationspartnern sollen so möglichst viele Urteile gesammelt werden. Diese Urteile werden dann analysiert und nach bestimmten Kriterien sortiert.

Zu Unrecht in Haft, Wir sassen unschuldig im Knast, Horst Arnold nach 10 Jahren wieder in Freiheit, 07.07.2010
Sein Blick ist leer, die Haut gerötet, fleckig. Nein, so sieht kein Sieger aus. Biologielehrer Horst Arnold wurde zwar am Dienstag nach fünf Jahren Haft und fünf weiteren Jahren Kampf gegen den Schuldspruch rehabilitiert, aber er ist ein gebrochener Mann. „Ich habe zehn schreckliche Jahre hinter mir“, sagt er mit leiser Stimme, „als verurteilter Sexualstraftäter war jeder Tag ein Überlebenskampf“. Und jetzt gibt es schon wieder so einen Fall.
70.000 Hafttage müssen in Deutschland jährlich entschädigt werden. Tage, die sich für ihre unschuldigen Opfer quälend in die Länge gezogen haben. Du weißt, dass du nichts getan hast. Du grübelst, haderst. Doch schuld sind andere...

Wegen unverschuldeter Fristversäumnis zur Zahlung veruteilt, "Jeder weiss, dass ich nicht der Vater bin, aber blechen soll ich!", Verfassungsbeschwerde über PKH abgelehnt, 12.10.2004
Paragrafenreiterei um eine angebliche Vaterschaft: Matthias M. (51) soll sogar gepfändet werden. Es geht um 13 000 Euro Unterhalt für ein Kind, das nicht von ihm ist, das er nie im Leben sah. Der Bahnangestellte aus Neukölln war bereis sieben Monate geschieden, als seine Ex-Frau Katrin im November 1995 Sohn Peter (Namen geändert) bekam. Matthias M. : "Getrennt hatten wir uns schon drei Jahre zuvor. Sie lebte mit einem neuen Partner, ich hatte eine neue Beziehung. ". Doch nach Gesetz galt Peter als Matthias M. s ehelicher Sohn. Der vermeintliche Vater: "Katrins Freund hatte die Vaterschaft aber anerkannt, Katrin selbst reichte Klage ein, damit mir die Vaterschaft aberkannt wird. " Für dieses Verfahren beantragte Peters Mutter Prozesskostenhilfe. Doch die Prozesskostenhilfe wurde abgelehnt der Prozess fand nicht statt. Bei angeblich ehelichen Kindern muss die Vaterschaft aber innerhalb von zwei Jahren auf den Erzeuger umgeschrieben sein. Sonst bleibt der Ehemann in der Unterhaltspflicht. Matthias M. erfuhr aber leider zu spät, dass das nicht geschehen war. Den Unterhalt für Peter wollte das Jugendamt Reinickendorf also von ihm. Seine Ex-Frau und Peters Erzeuger hatten sich wieder getrennt. Die späteren Versuche von Matthias M. , die Vaterschaft zu bestreiten, wurden auf dem Instanzenweg abgeschmettert: Erst beim Amtsgericht Neukölln, dann beim Familiengericht Kreuzberg-Tempelhof, schließlich dem Kammergericht. Zuletzt versuchte er es mit einer Beschwerde vor dem Verfassungsgericht erfolglos. Tausende Euro Prozesskosten später sieht sich Matthias M. jetzt dem Pfändungsbeschluss vom Jugendamt Reinickendorf gegenüber: 13000 Euro Unterhaltsnachzahlung, 285 Euro künftig jeden Monat. Matthias M. : "Dieses Geld kann ich nie aufbringen. " Frank Leszinky, der jetzige Anwalt von Matthias M. : "Ich bat zwei Mal darum, wenigstens über die Höhe der Zahlung reden zu können, auch das auch ohne Erfolg.

Alle Todeskandidaten in Illinois begnadigt, Gouverneur George Ryan: Unser Justizsystem ist ungenau, ungerecht und nicht in der Lage Schuldige von Unschuldigen zu unterscheiden, 13.01.2003
Er ist der Gnade-Engel von Illinois: Gouverneur George Ryan hat auf einen Schlag alle 167 Todes-Kandidaten in seinen Gefängnissen begnadigt. Grund: Er hat Zweifel am US-amerikanischen Rechtssystem. "In unserem Umgang mit der Todesstrafe steckt ein Fehler-Dämon", sagt George Ryan. "Und ich mache da nicht mit. " Zwei Tage vor Ende seiner Amtszeit begnadigte der Gouverneur von Illinois überraschend alle Todes-Kandidaten zu lebenslangen Gefängnisstrafen. Bereits vor zwei Jahren hatte der Republikaner einen Stopp für Hinrichtungen verhängt. Seit der Wiedereinführung der Todesstrafe im Jahr 1977 sind in dem nördlichen US-Bundesstaat zwölf Todeshäftlinge hingerichtet und 13 als unschuldig freigelassen worden. Durch DNS-Analysen häuften sich in jüngster Zeit die aufgedeckten Justizirrtümer. "Diese Fehlerquote ist vollkommen inakzeptabel", meint Ryan. "Vor meinem Amtsantritt bin ich für die Todesstrafe gewesen. Als ich die Zahl der Fehlurteile sah, habe ich meine Ansicht geändert. Unser Justizsystem ist ungenau, ungerecht und nicht in der Lage, die Unschuldigen von den Schuldigen zu unterscheiden. " Während Menschenrechtsorganisationen zu der Entscheidung gratulierten, protestierten Angehörige von Mordopfern gegen die Begnadigungen. Auch Ryans Parteifreund im Weißen Haus, US-Präsident George Bush, betonte, dass er die Todesstrafe immer noch für richtig halte. In 38 US-Bundesstaaten kann ein derartiges Urteil verhängt werden. Oft unter seltsamen juristischen Bedingungen: So haben Todeshäftlinge in Alabama bei der Berufung nicht einmal das Recht auf einen Anwalt. In Texas werden viele Berufungsanträge einfach ignoriert.

„Richter Gaspedal“ vom AG-Herford will künftig streng urteilen, Staatsanwaltschaft nimmt Befangenheitsantrag zurück, 03.05.2011
Als „Richter Gaspedal“ sprach Helmut Knöner Dutzende Raser frei – weil er selbst nichts von Radarfallen hält. Doch damit soll jetzt Schluss sein: Der Herforder Amtsrichter will Temposünder in Zukunft verurteilen.
In einer dienstlichen Erklärung bestätigte er, Blitzerfotos als Rechtsgrundlage für Verurteilungen von nun an anzuerkennen. Das sagte der Sprecher der Bielefelder Staatsanwaltschaft Christoph Mackel. Der Richter schließt sich damit der Rechtsauffassung des Oberlandesgerichts Hamm an – im Gegenzug nahm die Staatsanwaltschaft die Befangenheitsanträge gegen den Richter zurück.
Knöner hatte im Jahr 2010 mehr als 40 geblitzte Temposünder freigesprochen. Die Begründung: Er hält viele Radarfallen für Geldschinderei, außerdem gebe es keine Rechtsgrundlage für die Radar-Fotos.
Das Oberlandesgericht sieht das anders: Die bestehende Rechtsgrundlage für die Anfertigung von Radarfotos sei ausreichend. Jetzt musste Knöner nachgeben.

Gericht in Jerusalem veruteilt Hund zum Tode, weil in ihm die Seele eines verstorbenen missliebigen Anwalts steckt, Kinder zu Henkern bestimmt, 18.06.2011
Tod durch Steinigung, entschieden Rabbiner in Israel. Da half auch kein Blick des Todeskandidaten aus schwarzen Knopfaugen. Der war nämlich ein streunender Hund. Das Gericht war sicher, dass im Vierbeiner die Seele eines längst verstorbenen, missliebigen Anwalts steckt.
Ein Riesenaufruhr brach los, als der Hund durchs Verwaltungsgericht in einem ultra-orthodoxen Stadtteil von Jerusalem lief. Hunde gelten im Judentum als „unrein“. Ob ihm das Knurren so bekannt vorkam? Einer der Richter zumindest dachte beim Anblick gleich an einen verstorbenen Anwalt, der das Gericht vor 20 Jahren verflucht hatte. „Meine Seele soll nach meinem Tod in einen Hund wandern“, hatte der damals gezischt. Um den Geist zu vertreiben, verurteilten die Rabbis den Hund zum Tod. Kinder sollten ihn steinigen – doch der Verurteilte konnte entwischen. Tierschützer haben trotzdem das Gericht verklagt.

Richterin aus Frankfurt billigt mit Hinweis auf den Koran Gewalt gegen Frauen in der Ehe, 23.03.2007
Mitten in Deutschland und im Jahr 2007 rechtfertigt eine Richterin aus Frankfurt am Main mit Hinweis auf den Koran Gewalt gegen Frauen in der Ehe - und löst ein Erdbeben aus. Die Republik reagiert entsetzt: Politiker, Feministinnen und auch moslemische Organisationen schütteln mit dem Kopf. Die großen Parteien verweisen darauf, dass die deutsche Rechtsprechung nicht auf Koran und Scharia basieren darf.
...Selbst beim Zentralrat der Muslime ist man fassungslos: "Die Juristin hätte nach der deutschen Verfassung urteilen müssen statt den Koran auszulegen." Gewalt und Misshandlung von Menschen seien auch im Islam Gründe, die eine Scheidung rechtfertigten.

Justizkloake, Lug und Trug im Namen des Volkes, Berichte über die wirklichen Zustände im angeblichen Rechtsstaat.
Es werden vorgestellt: lügende Polizisten, verleumderische Staatsanwälte, Richter die weder lesen noch rechnen, aber ausgezeichnet lügen und betrügen können und Rechtsanwälte, die ihre Mandanten nicht vertreten, sondern abzocken. Die Gebührenordnung haben sie sich selbst gestrickt- mit Abgeordnetenüberzahl (derzeit 1/3 der Abgeordneten im Bundestag), zahlenmäßig die größten Lobbyisten im Bundestag. Recht als Luxusartikel für Risikofreudige ist dabei herausgekommen. Das Rechtsberatungsgesetz, von den Nazis 1935 geschaffen um unliebsame Subjekte (Juden) aus dem Rechtsbetrieb fernzuhalten, gilt fast unverändert noch heute. Dieses weltweit einzigartige Gesetz sichert den Anwälten ein Monopol auf Rechtsberatung, d. h. jede Beratung, die z. Bsp. durch Soziale Einrichtungen gegeben werden könnte, ist verboten und wird strafrechtlich verfolgt.
In diesem Zusammenhang von Individualversagen zu sprechen ist wirklichkeitsfremd, weil in allen Fällen mehrfach - d.h. über mehrere Instanzen gelogen und betrogen wurde - mithin die gesamte Kette versagt- nicht unwissentlich.Vor wenigen Monaten wurde der 60. Jahrestag des Grundgesetzes gefeiert. Wieviel hat das Grundgesetz mit der Rechtswirklichkeit zu tun, ist die Rechtsprechung grundgesetztreu- und fest? Mitnichten. Das Grundgesetz ist wie damals eine Absichtserklärung geblieben. Vorab sei klargestellt, daß hier keine Tatsachenbehauptungen vorgetragen werden, sondern belegte Tatsachen. Denjenigen die an Unterlassungsklagen denken, wünsche ich viel Vergnügen. Ob die "Krähen" bei der Stange bleiben, wird sich zeigen. Die vorliegenden Indizien würden in jedem Strafprozeß zur Verurteilung führen müssen.
...Jeder Lehrling muß drei Zahlen addieren können, nicht so Richter. Die Einstellungvoraussetzungen für Richter kennen nicht die Grundrechenarten. Den Unterschied zwischen objektiv und subjektiv erklärt man zur Geschmacksfrage. Wie man 1+1=3 juristisch verkauft, das scheint auch die ganze Kunst zu sein.
In den Neurowissenschaften stellt man inzwischen überrascht fest, daß Juristenhirne anders ticken. Obwohl Juristen angeben, nur durch die Vernunft und Fakten in ihrem Urteil geleitet zu werden, ergeben sich bei Messungen dafür keinerlei Anhaltspunkte. D. h. - und das ist die Maxime dieser Homepage- Juristen fällen ein Urteil nach subjektiven Gesichtspunkten und versuchen dies dann vermeintlich objektiv zu begründen. Wie dreist, dumm, dilletantisch und verlogen, wird in den folgenden Fällen dargestellt.
Ein Urteil kann dennoch richtig sein. Spätestens nach einer Rechtsbeschwerde ist es damit dann vorbei. Wer sich einem Richter nicht unterwürfig genug verhält, wird mit brutalstmöglicher Rechtsbeugung bedacht. Die Qualität eines Anwalts liegt demnach auch nicht in seiner Fähigkeit sachlich, schlüssig und rechtlich zutreffend vorzutragen, sondern darin, bezogen auf den jeweiligen Richter oder Spruchkörper möglichst "schleimig" und unterwürfig.
So dürfte es sich auch um nichts als Propaganda handeln, wenn Fehlurteile wegen des "Rechtsfriedens" eilig unanfechtbar erklärt werden und Rechtspolitiker behaupten, Rechtsbeugung gebe es nur in China oder Nord-Korea. Ist das Justizministerium gleichzeitig für Propaganda zuständig?...
An dieser Stelle seien die skrupellosesten Lügner und Betrüger nocheinmal gewürdigt:
Richterin Janik, AG Potsdam
Rechtspfleger Wille, AG Potsdam
Rechtspflegerin Sandles, AG Potsdam
Richterin Chwolik-Lanfermann, OLG Brandenburg
Rechtsanwalt Kirchberg, Braunschweig
Richterin Geyer, AG Braunschweig
Rechtsanwälte Möhlmann und Peplinski, Potsdam
Rechtsanwälte Kuschel und Kollegen, Friedrichshafen
Richter Kohl, AG Salzgitter
Richter Dr. Abram, AG Mitte-Berlin
desweiteren alle Gerichtspräsidenten der Beschwerdeinstanzen, die in keinem Fall Anlaß sahen, wie eingangs angeführt, in den Fällen des Versagens tätig zu werden,
desweiteren alle Staatsanwaltschaften, wegen Untätigkeit und Strafvereitelung im Amt, sowie teilweise Verleumdung und falsche Beschuldigung
desweiteren die Bundesanwaltschaft, wegen Untätigkeit und Strafvereitelung im Amt (Behauptung man sei nicht zuständig),
desweiteren die jeweiligen Justizminister(Innen), wegen Unterlassung ihrer Dienstaufsichtspflichten.

Anklage von Immobilienvermittlern und Notaren wegen bandenmässigem und gewerbsmässigen Betrug und Urkundenfälschung in Wiesbaden, 26.02.2010
Die Staatsanwaltschaft Darmstadt hat Immobilienvermittler und Notare wegen bandenmäßigen und gewerbsmäßigen Betruges und Urkundenfälschung in 106 Fällen angeklagt. Insgesamt sind 14 Personen angeklagt. Vier der Angeklagten wohnen in Wiesbaden. In dem anstehenden Mammutverfahren geht es um den Handel mit sogenannten Schrottimmobilien. Die Beschuldigten sollen nach dem Wortlaut der Anklageschrift mit gefälschten Unterlagen Kredite erschlichen haben. Gefälscht waren unter anderem die Angaben über die Bonität der Käufer. Die Immobilien selbst sollen sie billig eingekauft und zu einem vielfachen des Einkaufspreises verkauft haben. Der Kaufpreis für einzelne Mehrfamilienhäuser soll den Ermittlungen zu Folge oft den Verkaufspreisen einzelner Wohneinheiten in den Objekten entsprochen haben.
Die Angeklagten hätten 23 Geldinstitute betrogen, sagte Staatsanwalt Klaus Tietze-Kattge. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft entstand ein Schaden von über 14 Millionen Euro. Nicht in jedem Fall waren die Beschuldigten erfolgreich: Die Summe der beantragten Kredite liege bei 25 Millionen Euro, so die Anklage, die der Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht vorliegt. Der Trick der mutmaßlichen Bande: Sie suchte Menschen, die Kleinkredite benötigten, für die sie keinen Schufa-Nachweis vorlegen wollten. Sie fand oft Personen aus den neuen Bundesländern, häufig waren es kleine Geschäftsleute, die ihren Laden ausbauen wollten.
Ihnen sollen die Immobilienvermittler den Kauf von Eigentumswohnungen angeboten haben. Als Sicherheit für den Kredit sollte die Wohnung dienen, deren Kauf sich über die Miete finanzierte. "Denen wurde gesagt, dass sich das von alleine trägt. Die haben das geglaubt", so Staatsanwalt Tietze-Kattge. Viele der Kreditnehmer hätten die Wohnung gar nicht gesehen. Etliche sollen sogar Käufer mehrere Immobilien sein, auf ihre Namen wurden mehrere Kredite beantragt. "Aber die wussten gar nichts davon". ...

6 Jahre andauerndes OEG-Verfahren mit 4 inkompetenten Anwälten, Anwalt will Proleten nicht vor Beleidigungen des Richters schützen um den Richter nicht zu verstimmen, 2008
Persönliche Erfahrungen in einem bereits 6 Jahre dauernden OEG-Verfahren haben uns bisher 4 inkompetente Anwälte aufgezeigt.
1. Anwalt hat Zulassung wegen unterschlagener Mandantengelder verloren,
2. Anwalt war die PKH als "Opferanwalt" wichtiger als die Kenntnis über Adhäsionsverfahren. Noch vor Rechtskraft des Urteils gegen den Täter hatte er seine Kostennote fertig, ohne an Berufung gegen das milde Urteil auch nur zu denken. So wären uns fast 10.000 Euro Schmerzensgeld entgangen, wenn nicht der StA gegen das Urteil Berufung eingelegt hätte.
3. Anwalt hat die Schmerzensgeldraten seines Mandanten monatelang unterschlagen und dem Mandanten gesagt, es wäre nichts eingegangen. RAK mußte klären.
4. Anwalt war sehr engagiert aber leider zu jung und unerfahren, um seinen Mandanten zum Recht zu verhelfen, konnte ihn vor Gericht (OEG-Verfahren) nicht vor unsäglichen, entwürdigenden und unerträglichen Beleidigungen des Richters schützen, weil "er den Richter nicht vestimmen wollte"
5. Anwalt (Kanzleinachfolger von Anwalt 4.) war auch Frischling, konnte Klagabweisung wg. OEG-Rente nicht verhindern, schielte bei Fragen des Richters immer zu mir, bis ich dem Richter (nur als Zuhörerin) sagen mußte, daß die Klage mit Sicherheit nicht zurückgenommen wird und keinesfalls ein weiteres Gutachten nach § 109 SGG (Vorschußforderung vom Kläger: 4.000,00 Euro als ALG II-Empfänger !!!) infrage kommt, sondern nach § 106 SGG gefordert wird.
Klage und weiters Gutachten nach § 106 SGG per Gerichtsbescheid (!) abgelehnt!
Berufung zum LSG habe ich jetzt ohne Anwalt eingelegt. Gutachten nach § 106 ist bereits per Beweisbeschluß in Arbeit.

Leiche des Vaters anonym entsorgt, uferloser Anwaltspfusch, inkompetente dumme Richter, Fachischmus in der deutschen Justiz, 2011
Wenn der fragwürdige Tod des Vaters zum Terror wird
Mir hämmern aber die zahllosen Verfahren durch den Kopf, die ich in den letzten gut 30 Jahren führte. Abseitigkeiten gabs leider immer. Ich hab diverse Vefahren verloren, nur wegen uferlosem Anwaltspfusch, oft Fließbandarbeit, oder/und wegen inkompetenter, auch dummer Richter, die nicht mal 2 + 2 zusammenzählen können (werds vielleicht noch mal berichten)..
Wenn man als Mandant in eine Kanzlei mit mehreren Anwälten kommt, hat man gleich schlechte Karten. Weitergereicht, mal macht einer dies, der andere weiter, keiner weiß vom anderen, keiner ist genau drin, möglicherweise hat jeder noch ein anderes Fachgebiet..
Manchmal sinds komplexe Sachverhalte, auch bei banaleren Streitwerten. Ergo nächstes Thema: Um dies zu erfassen braucht es Zeit, die dann nicht mehr lohnend vergütet wird. Wenn ein Anwalt 60 Stunden investieren müßte, aber nur 500,- Euro kriegt, lohnt es sich für ihn nicht. Es stinkt ergo auch beim Vergütungssystem. Nicht zwangsläufig bräuchte ein Fall mit höherer Schadenssumme mehr Zeit, als einer mit geringerer.
Aber das alles sind Dinge die man thematisieren kann, wenn überhaupt generell rechtsstaatliche Ordnung existierte, wenigstens als – real bindendes – Grundkonzept.
Nein, was mir mehr als Sorge bereitet, ist die zunehmend hoch totalitärer werdende Struktur.
Gleicht doch mal die Kriterien mit denen für Totalitarismus ab http://klickdiemouse.de.tl/Was-ist-Faschismus.htm
.. da wird einem doch Angst und Bange, wir hängen nähmlich mitten drin.
Und wenn ich immer und immer wieder festsstelle, in was für einer auswüchsig pervertierten Form „Judenverfolgung“ (Jude weg, ich rein, oder andere) betrieben wird, die absolut totalitäre Vernichtung, dann frage ich mich ernsthaft, auf wie vielen Augen das Volk denn blind ist. So viele kann man doch gar nicht haben.
Es geht jetzt schon seit Jahren, die machen was sie wollen. Da gibt es – nicht ansatzweise – Unrechtsbewußtsein, freislern ist das Grundprinzip.
Wie soll man denn das noch verarbeiten, wenn die tatsächlich über Leichen gehen, mein – Vater – wurde entsorgt. Wenn nicht existente Beerdigungskosten tatsächlich gepfändet werden sollen. Wenn die so dermaßen weit gehen. Man muß sich das mal vorstellen, die Beerdigung hätte mich etwa 4000,- Euro gekostet, ich war mitten drin. Vereitelt, Leiche weg, Obduktionsergebnis wird verweigert, aber sie veranlassen tatsächlich – erfundene – 1100,- Euro für vorgebliche Zwangsbeerdigung zu pfänden, siehe auch meine Webseite.
Und sie brechen es plötzlich vor ca. 3/4 Jahr ab, nachdem ich es im Internet thematisierte.

Promovierter Rechtsanwalt fühlt sich durch seine Unfähigkeit beleidigt und daher wird ein Bürger von der Justiz verfolgt um ihn für die Beleidigung bzw. Unfähigkeit zu bestrafen.  Angeblicher Querulantenwahn des Beschuldigten war nicht gegeben (Richter Jakob Wanderer AG-Freising)
Am 02.02.2011 fand eine Hauptverhandlung im einem Strafverfahren gegen unseren Geschäftsführer, Herrn Baleanu, wegen mutmaßlicher Beleidigung eines Anwalts, der den Sohn des Herrn Baleanu in einer Unterhaltssache vertritt.
Herr Baleanu trug bei Gericht vor, dass der mutmaßlich beleidigte und promovierte Anwalt die Unterhaltsberechnung seines Kindes nicht richtig berechnet hat und dass er somit die Düsseldorfer Tabelle als promovierter Anwalt nicht verstanden hatte. Er trug vor, dass der promovierte Anwalt aufgrund der falschen Berechnung eine Überpfändung gegen ihn betrieben hatte, die ihn hätte ruinieren können. Die Überpfändung wäre Prozessbetrug. Darüber hinaus, hätte der promovierte Anwalt gegen seinen eigenen Mandanten gehandelt, den unterhaltsberechtigten Sohn, da der promovierte Anwalt seinen Vater in Privatinsolvenz hätte treiben können, trotz geleisteter Sicherheitsleistung, weit über den tatsächlich geschuldeten Betrag.
Nachdem nach einem halben Jahr nach Pfändung, der promovierte Anwalt, den Pfändungsbetrag noch immer nicht korrigiert hatte, also nach wie vor die Düsseldorfer Tabelle nicht verstanden hatte, stellte Herr Baleanu beim Familiengericht Freising einen Antrag auf Gehirneinschaltung des promovierten Anwalts und Belegung eines VHS-Kurses zum besseren Verständnis der Düsseldorfer Tabelle.
Dieser Antrag und die Bezeichnung des Anwalts als Organ der Unrechtspflege, veranlasste den Freisinger Richter, Herr Wanderer - ohne Berücksichtigung der entlastenden Tatsachen, also der aufrecht erhaltenen Überpfändung durch den mutmaßlich beleidigten und promovierten Anwalt - eine Strafe in Höhe von 4250 EUR zu verhängen. Die piepsig wirkende Staatsanwältin forderte sogar das Doppelte.
Immerhin hatte die Verhandlung auch einen positiven Aspekt: Der Landgerichtsarzt aus Landshut konnte die Vermutung des Richters, unser Geschäftsführer leide an "querulatorischem Wahn" nicht bestätigen.
Herrn Richter Wanderer fiel gar nicht auf, dass er im Verfahren, dem Beschuldigten vorwarf, nicht noch mehr Rechtsmittel eingelegt zu haben:
Damit hatte er seine eigene Vermutung des "querulatorischen Wahns" widerlegt, denn unser Geschäftsführer hatte alle Rechtsmittel gegen die blinde Justitia erschöpft!
Unserer Meinung nach ging es nur darum, einen anständigen Bürger, der sich nicht scheut auch die Justiz anzugreifen, abzustrafen. Denn die Strafanzeige des Herrn Baleanu gegen den mutmaßlich beleidigten und promovierten Juristen ist im Sande verlaufen, so wie z. B. auch fast alle Strafanzeigen gegen den Abmahnanwalt von Gravenreuth (vom KG Berlin zu mehr als 1 Jahr Haft wegen Betrug verurteilt) im Sande verliefen. So einfach geht das bei der ehrenwerten Justiz. Schwarze Roben sollen dem kleinen Bürger dann suggerieren, man bekäme Recht in diesen Amtsstuben. Wir glauben da schon lange nicht mehr dran!
Selbst Anwälte prangern die Rechtlosigkeit an: Wir haben "ein Rechtssystem, das Rechtspositionen zwar formal zusichert, wobei sich aber hinter diesen Zusicherungen und leeren Beteuerungen keine wirklich durchsetzbaren Positionen mehr befinden." (RA A. Fischer)
Wer sich von der Wirkungsweise der Justiz ein Bild machen möchte, insbesondere von der Nichtberücksichtigung von Tatsachen, kann am 18.07.2011 um 13:30 im Sitzungssaal 3a/EG des Landgerichts Landshut, Maximilianstrasse 22, Telefon: 0871/84-1102 die Hauptverhandlung (Berufung) in der Sache Az. 5 Ns 31 Js 5389/09 verfolgen.
Bitte unbedingt nachfragen ob die Verhandlung stattfindet, wir haben es oft genug erlebt, dass Verfahren ohne Vorwarnung abgesetzt werden.

Allgemeiner Patientenverband e.V.: Vorsicht Anwalt, Was tun bei Ärztepfusch?
Vorab den wichtigsten Rat, was ein Patient zunächst nicht tun sollte: Gehen Sie niemals zuerst zum Anwalt!
Machen Sie insbesondere einen großen Bogen um die anwaltlichen Komplizen des "Doktor Giese" sowie um weitere Scharlatane und Hochstapler!
Es ist ein regelrechter „Kunstfehler“ des Patienten, zuerst zum Rechtsanwalt zu gehen, denn beim Verdacht auf einen ärztlichen Behandlungsfehler geht es zunächst um die Klärung medizinischer Sachverhalte, bei denen kein Anwalt helfen kann. Hier taugt der Anwalt genauso wenig wie als Assistenz am Operationstisch. Er steht vor den komplexen medizinischen Problemen wie der berühmte „Ochs vorm neuen Tor“. Er kann insoweit nicht mehr tun, als meist haltlose Vermutungen auszusprechen und gleichsam mit der „Stange im Nebel herumzustochern“. Böse Zungen behaupten deshalb, daß es bei Behandlungsfehler-Verfahren „Halbgötter in Weiß und Esel in Schwarz“ gebe.
Kein vernünftiger Patient wird zur Durchführung einer Operation ein Anwaltsbüro aufsuchen. Die Klärung eines Behandlungsfehler-Verdachtes setzt aber mindestens ebenso fundierte medizinischen Kenntnisse voraus wie die Durchführung eines operativen Eingriffs. Anwälte sind in medizinischer Hinsicht mangels Fachkenntnis zwangläufig hilflos und „blind“. Insoweit ist der Anwalt als erster Ansprechpartner schlicht überfordert. Die meisten „Kunstfehler“-Verfahren gehen nach unseren Erfahrungen auf Grund anwaltlicher Unfähigkeit verloren, so daß der Patient nach dem Ärztepfusch sodann auch noch durch Anwaltspfusch zusätzlich geschädigt wird! (vgl. Uwe Wesel „Risiko Rechtsanwalt“, Blessing).
Deshalb gilt: der erste Schritt ist stets die Abklärung des medizinischen Sachverhaltes durch einen objektiv urteilenden Arzt. Erst danach kann es sinnvoll seinen, einen Anwalt einzuschalten. Auch dann sollte allerdings der geschädigte Patient nicht einen der üblichen „Feld-Wald-und-Wiesen“-Anwälte, sondern einen anwaltlichen Spezialisten beauftragen, der nicht nur im Patientenrecht besonders bewandert, sondern auch seriös ist und nicht durch überhöhte Honorarforderungen „Beutelschneiderei“ betreibt.

Eigentümliche Juristen mit der Tätigkeit bis zur "unverhohlenen Gaunerei", Nonsens Ritual der Anwaltskammer, spiegel 49,50, 1989
„ ... In die Schlagzeilen geraten Juristen, die sich zu Kumpanen und Komplizen von Kriminellen machen oder die der Anfechtung nicht widerstehen können, ehrlich mit dem ihnen anvertrauten Geld umzugehen. So werden „Organe der Rechtspflege“, wie das Gesetz die Anwälte tituliert, selbst zu Objekten der Rechtsprechung: sie unterdrücken Beweismittel, besorgen falsche Alibis, frisieren Dokumente und stiften Zeugen zum Meineid an, sie verjubeln Mandantengelder und betrügen bei den Gebühren. Das Treiben mancher Anwälte ist ein Spaziergang durch die Delikte des Strafgesetzbuches’. ...“
„ ... Unbestritten gibt es unter den Rechtsanwälten hervorragende Vertreter, aber leider repräsentieren die nicht die Masse derer, die jedes Jahr um Tausende zunehmen. Mandanten klagen über Pfusch und Gebührenschinderei und sind nicht selten mit bequemen und wenig fachkundigen Rechtsbeiständen geschlagen, deren größter Eifer im Eintreiben der Honorare besteht. Ähnlich negativ wird kein anderer freier Beruf gesehen. Hemmungslose Publizitätssucht und eitle Selbstdarstellung kennzeichnen die Prototypen einer Zunft, in der Schaumschläger und Absahner leichtes Spiel haben. Die hohen Erwartungen, die Anwälte bei Ihren Mandanten wecken, können sie nur selten einlösen. Anspruch und Wirklichkeit klaffen in diesem Berufsstand allzusehr auseinander. Dadurch ist die ganze Zunft der Anwälte mehr denn je ins Gerede gekommen und die Widersprüche spiegeln sich im niedergehenden Ansehen der Profession.
Kann ein Bürger für einen Rechtsstaat, der so mit sich spielen läßt und für Rechtsvertreter, die so mit ihm spielen, viel mehr als Naserümpfen oder gar Verachtung übrig haben? ... In die Schlagzeilen geraten Juristen, die sich zu Kumpanen und Komplizen von Kriminellen machen oder die der Anfechtung nicht widerstehen könne, unehrlich mit dem ihnen anvertrauten Geld umzugehen. ...
Ein immer größer werdendes Heer teils überflüssiger, teils schlecht qualifizierter Juristen drängt in das Anwaltsgewerbe und verschärft den Kampf um Mandanten und Honorare bis zur Unverschämtheit, in Einzelfällen bis zur unverhohlenen Gaunerei. Immer mehr Mandanten, die Prozesse durch Kunstfehler ihrer Rechtsanwälte verlieren, verklagen die Anwälte auf Schadensersatz und beanstanden, Anwälte seien „Gebührenschinder“, denen „Eigennutz und Geldgeilheit vor der Sache“ stünden und die ihre Mandanten „ausnehmen wie eine Weihnachtsgans“. Sie würden so tun, als ob sie „von allem und jedem etwas verstehen“, und sie seien „rüde, arrogant, poltrig“.
Die Robenträger hängen sich gern ein altruistisches Mäntelchen um, als wollten sie aus lauter Nächstenliebe dem Recht zum Sieg verhelfen und nicht des Gelderwerbs wegen. Dabei kann es dem Anwalt sogar gleichgültig sein, ob sein Mandant recht bekommt – sein Geld kriegt er in jedem Fall.
Das anwaltliche Standesrecht ist ein recht stumpfes Schwert, wenn es um den Schutz der Mandanten geht. Weder hat das Standesrecht verhindert, daß Anwälte ihre Mandanten betrogen und hintergangen noch daß sie deren Interessen verraten haben. Von den Sittenwächtern der Anwaltskammer verfolgt wurden vor allem Rechtsanwälte, die sich mit besonderem Nachdruck für ihre Mandanten einsetzten. Der Mandant spielt im herkömmlichen Standesrecht ohnehin nur eine untergeordnete Rolle. Er ist Störenfried in einer Juristen-Ordnung, in der sich die Anwälte als „Organe der Rechtspflege“ eher der staatlichen Obrigkeit zurechnen. Bei Beschwerden erklären sich die anwaltlichen Gremien fast immer für unzuständig. Wenn ein Mandant die Kammer anruft, weil er sich von seinem Anwalt schlecht vertreten oder übers Ohr gehauen fühlt, setzt er lediglich ein Nonsens-Ritual in Gang. ... “

Anwaltspfusch, Was tun bei falschem Rechtsrat, Familie durch Anwaltspfusch fast ruiniert, Südwest Fernsehen
Immer öfter kommt es zu Streitigkeiten, zu deren Lösung der fachliche Rat eines Rechtsanwaltes notwendig ist. Dann den richtigen Anwalt zu finden, ist manchmal schwierig.
War der Rat des Fachmanns jedoch falsch, kann das sehr teuer werden. Viel Geld kann man auch verlieren, wenn der Anwalt wichtige Fristen versäumt. Was können Geschädigte in solchen Fällen unternehmen?
...Die gesamten Prozesse waren damit vergeblich. Statt des erhofften Schadenersatzes, den sie ohne die Fristversäumnis zu erwarten hatten, bleiben mehr als 12.000,- Euro unnötige Anwalts- und Gerichtskosten.
Dafür musste Familie L. sogar Schulden machen.
Zu Jahresbeginn 2004 sind allein beim Bundesgerichtshof 160 Verfahren gegen Rechtsanwälte wegen Fehlern anhängig. Bis zu 70 Prozent der Verfahren gegen Anwälte kommen wegen Fristversäumnissen zustande.
Ulrike L. wehrt sich ebenfalls, den Anwälte müssen für ihre Fehler haften.
Ohne eine Berufshaftpflichtversicherung dürfen sie nicht tätig werden.
Für den geschädigten Mandanten kann es jedoch schwierig werden, vor Gericht dem Anwalt einen Fehler zu beweisen.
Ein Anwalt haftet nur, wenn ihm ein Beratungsfehler nachzuweisen ist. Der Mandant müsste ohne diesen Fehler den Prozess gewonnen haben und ihm muss dadurch ein Schaden entstanden sein.
Bei Ulrike L. scheint die Beweislage klar. Sie muss jedoch wieder Jahre um ihr Recht kämpfen. Endlich verurteilt das Oberlandesgericht den fehlerhaft arbeitenden Rechtsanwalt zu 45.000,- Euro Schadenersatz.
Nachdem die Prozesse vorbei sind, ist Familie L. finanziell beinahe ruiniert. Sie kann sich kaum über den Sieg freuen und freut sich nur, dass alles vorbei ist.
Ein wirkliches Ende scheint jedoch noch immer nicht erreicht. Der zweite Anwalt versäumte eine genaue Abrechnung und schafft es nicht, den Schadenersatz richtig zu verteilen, dass ist zu kompliziert.
Familie L. beauftragte inzwischen den dritten Rechtsanwalt und hofft, dass dies endlich der letzte sein wird.

Verfahren in München gegen eine Anwältin, die sich erdreistet hat einem Richter Protokollfälschung vorzuwerfen, Neuer Gerichtstermin am 12.07.2011, 04.07.2011
Morgen, am 05.07.2011 um 9.00 Uhr, im Sitzungssaal A 22 des Landgerichts München, findet ein Verfahren gegen eine Rechtsanwältin statt, die sich "erdreistet" hat, einen Richter Protokollfälschung vorzuwerfen.
Nun hat sie ein Verfahren wegen Beleidigung der Richterschaft beim FG München.

In diesem Strafverfahren hatte eine Richterin einen Beschluss verfasst, wonach die Anwältin sich einer psychiatrischen Untersuchung nach § 20/21 StPO unterziehen sollte.

Diesen Beschluss hatte die Nachfolgerichterin aufgehoben,
a) nachdem sie sich geweigert hatte, die völlig sinnlose Aussage der Gutachterin wörtlich ins Protokoll zu nehmen
b) diese Entscheidung per Beschluss fällte, mit einer Begründung die
c) von der Anwältin als "schwachsinnig" bezeichnet wurde (dem schliesse ich mich voll und ganz an)
d) was eine Auslösung des (beleidigten) Schleudersitzmechanismus bei der Richterin zur Folge hatte
e) zu einer lautstarken Auseinandersetzung führte, mit anschliessender 30-minütiger Wutpause der Richterin
f) die nach der Beratung mit ihren Chefs beschloss, dass der Beschluss zu einer psychiatrischen Untersuchung aufzuheben sei
g) ohne Begründung, da es offensichtlich nicht ihr Tag für Begründungen war

Der Fortsetzungstermin wurde für den 12.07.2011 festgesetzt.
Unter anderen Zeugen wird auch "ihro Expektabilität", der beleidigte Richter als Zeuge auftreten.

Aktenzeichen:    831 Cs 253 Js 209672/08.
Ort des Geschehens: Gebäude Strafjustizzentrum, Anschrift: Landgericht München I, Nymphenburger Straße 16, 80335 München (Hausanschrift)

In seiner Zelle verbrannter Ouri Jallow, Wie die Justiz um Wahrheit ringt, spiegel online, 12.01.2011
Warum starb der Asylsuchende Ouri Jallow in einer Dessauer Polizeizelle? Und wer trägt die Schuld dafür? Das Landgericht Magdeburg muss sich nun mit dem hochumstrittenen Fall beschäftigen. Es ist eine mehr als schwierige Aufgabe.
Die Richterin Claudia Methling, die der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts Magdeburg vorsitzt, ist eine zierliche Frau. Was sie aber zu bewältigen hat - nämlich den Tod des Asylsuchenden Ouri Jallow aus Sierra Leone aufzuklären - verlangt die Fähigkeiten eines Übermenschen. Denn worüber in den kommenden Wochen und Monaten in Magdeburg zu verhandeln sein wird, sprengt alles, was man für möglich halten kann.
...Gegen 12 Uhr gibt der an der Zellendecke befestigte Rauchmelder erstmals Alarm. Das Signal wird in das Zimmer im Obergeschoss des Gebäudes übertragen, in dem sich der Dienstgruppenleiter mit einer Kollegin aufhält. Später durchgeführte Versuche ergeben, dass das Signal spätestens 90 Sekunden nach der Entzündung eines Feuers ausgelöst worden sein muss. Zehn Sekunden später meldet ein zweites Alarmsignal Rauch. Beide Male unterdrückt der damalige Dienstgruppenleiter und jetzt angeklagte Andreas Sch., 50, die Warntöne.
Statt sich sofort an Ort und Stelle zu begeben, um den fixierten Jallow zu retten, ruft Sch. erst einmal bei seinem Vorgesetzten an mit der Bitte, mit ihm zusammen in den Gewahrsamstrakt zu gehen. Dann nimmt er den Zellenschlüssel, und als der Rauchmelder erneut anspringt, unterdrückt er auch diesen dritten Alarm.
Nach wenigen Schritten in Richtung Untergeschoss kehrt er um, weil er den neben dem Eingang zum Dienstzimmer in einem Blechkasten hängenden Schlüssel für die Fußfesseln vergessen hat. Auf dem Weg zu Jallow weist er einen telefonierenden Kollegen an, ihn zu begleiten. Als man dann endlich bei Zelle 5 ankommt, dringt bereits Qualm aus den Ritzen. Und als Sch. die Tür aufschließt, schlägt ihm und seinem Kollegen beißender, undurchdringlicher schwarzer Rauch entgegen.
Es war zu spät
Sch. ruft nun dem anderen Beamten zu, er soll Hilfe holen. Doch es ist längst zu spät. Der an der Matratze fixierte Jallow hat vermutlich die ersten zwei Minuten nach Ausbruch des Brands nicht überlebt, da sich an der Brandstelle etwa 800 Grad heiße Gase entwickelt haben.
Ein erster Prozess gegen Sch. und den ihn begleitenden Kollegen vor dem Landgericht Dessau wegen Körperverletzung mit Todesfolge im Amt endete im Dezember 2008 in einem von öffentlicher Empörung und Protestdemonstrationen begleiteten Debakel. Das Gericht sprach beide Angeklagte frei - nicht, weil ihre Unschuld festgestellt worden wäre oder die Beweise für schuldhaftes Unterlassen einfach nicht gereicht hätten.
Der Vorsitzende Richter Manfred Steinhoff beklagte in der Urteilsverkündung vielmehr ein "Ende, das aus formalen Gründen sein musste". Das Gericht habe nicht die Chance gehabt, "das, was man ein rechtsstaatliches Verfahren nennt, durchzuführen". Polizisten hätten als Zeugen "bedenkenlos und grottendämlich" falsch und unvollständig ausgesagt. Wie frustriert und erbost das Dessauer Gericht gewesen sein muss, lässt sich an den Worten ablesen, die der Vorsitzende öffentlich sagte, als er die Verhandlung schloss: "Ich habe keinen Bock, zu diesem Scheiß noch irgendwas zu sagen."
Was wird also auf die Vorsitzende Methling zukommen?...

Bundesgerichtshof, Wertvolle Verstärkung, Schnelle Seitenwechsel  und persönliche Beziehungen zu Kanzleien belasten den Bundesgerichtshof, Der Spiegel Nr. 22 Seite 32, 30.05.2011
Der Frontenwechsel ließ nicht lange auf sich warten. Am 31. Januar trat Wilfried Terno als Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof in den Ruhestand.
Nur zwei Monate später schloss er sich der Wirtschaftskanzlei Johannsen an, die grosse Versicherungen wie die Generali vertritt. Zufall oder nicht, auch Ternos Sohn Christian fand kurz zuvor bei Johannsen eine Stelle.Am BGH entschied Terno in Streitfällen zwischen Versicherungskunden und grossen Assekuranzen.
Immer geht es auch um die Frage, ob sich die Umsteiger nachträglich für Entscheidungen in ihrer Amtszeit belohnen lassen.
Jetzt erschüttern auf ähnliche Art Krrieren wie die von Torno das Vertrauen in die Unabhängigkeit der Justiz.
...Aber bereits der Anschein von mangelnder Neutralität schadet dem Ansehen des Gerichts und damit der Akzeptanz seiner Rechtssprechung. Doch zu genau diesem Eindruck ist es in gleich meheren Fällen gekommen.Für Unbehagen sorgt seit einiger Zeit zum Beispiel die BGH-Richterin Gabriele Caliebe. Sie ist seit Jahren mit einem erfolgreichen Anwalt der Wirtschaftskanzlei Hengeler Müller liiert. Carliebes Senat schuf daraufhin die interne Regelung: Carliebe soll nicht mehr mit Verfahren befasst werden, an denen die Kanzlei Hengeler Müller in der Vorinstanz beteiligt war. So richtig funktioniert die Weisung aber nicht. ...
Kein Fall allerdings hat den BGH so sehr in Aufruhr versetzt wie der Seitenwechsel von Wulf Goette. Der Vorsitzende Richter am Zweiten Zivilsenat ging am 30. September vorigen Jahres in den Ruhestand. Nur einen Tab später begann er als Berater bei der Wirtschaftskanzlei Gleiss Lutz. ...In einer Fachpublikation bezeichnet er prozessierende Kleinanleger im Jahr 2009 als "Räuber" und "Berufskläger". Schon im September 2007 liess er sich für ein Seminar gewinnen, das Gleiss Lutz mitorganisiert hattte.
...Als Kleinaktionär der Firma Kässbohrer kämpft Freitag vor dem BGH um eine höhrer Abfindung. Die Gegenseite wird von Gleiss Lutz beraten. In dem Verfahren erklärte Freitags Anwalt 5 BGH-Richter für befangen. Sie müssten von Goettes Frontenwechsel gewusst haben. Im Februar wies der BGH die Befangenheitsanträge zurück.
Der Bundestagsabgeordnete Wolfgang Nescovic hat sich die Erklärungen der Richter durchgelesen. "Wenn das glaubhaft sein soll, muss es um den sozialen Zusammenhalt im Zweiten Zivilsenat schlecht bestellt gewesen sein". ..."Wir brauchen eine gesetzliche Karenzzeit. Wer nach dem Ruhestand für eine Anwaltskanzlei auf dem gleichen Fachgebiet arbeiten möchte sollte min. 2 Jahre pausieren.Das neue Einkommen sollte zudem auf die Pension angemessen angerechnet werden."

Verfassungsrichter Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof (CDU), Wilhelm Schluckebier (CDU) und Prof. Dr. Susanne Baer decken den Rechtsbeuger Richter Dr. Christian Pfab vom LG-Coburg, der in einer Willkürjustiz Bürger verarscht
Mit Beschluss vom 26.06.2011 (1 BvR 2804/10) wurde die Verfassungsbeschwerde wegen der Versagung der Gewährung von Proszesskostenhilfe nicht angenommen. Der Beschluss erfolgte entsprechend selbstverständlich ohne Begründung.
Über den Fall wird auf dieser Seite unter dieser Überschrift berichtet:
Wie Richter Dr. Christian Pfab vom Landgericht Coburg Bürger in einer bürgerfreundlichen und bürgernahen Justiz verarscht und diesen das Recht vorsätzlich beugt:
Es geht darum, dass die eigene Versicherung in Anspruch genommen wird, weil diese den Schaden einer auf ein stehendes Fahrzeug auffahrenden Zweitunfallverursacherin zu 100% reguliert hat und den Versicherungsnehmer in seinem Schadenfreiheitsrabatt dadurch zurückgestuft hat. Dabei hat die Versicherung keine zivilen Haftungen wie die (konkreten) Betriebsgefahren berücksichtigt und auch keine Beweismittel aus den vorhergehenden Straf- bzw. Ordungswidrigkeitsverfahren bzw. andere Beweismittel berücksichtigt, sondern diese hat nur aufgrund der Bestrafungsergebnisse reguliert und weil der Erstunfallverursacher 30 EUR Ordnungsgeld für ein unbestimmtes Vergehen bezahlt hat und da das Strafverfahren gegen die Zweitunfallverursacherin eingestellt wurde haftet der Erstunfallverursacher für den Zweitunfall gemäss seiner Versicherung zu 100%. Das diese Haftungsfeststellung so richtig sei wurde vom Ombudsmann der Versicherungen Prof. Dr. Hirsch und 2 juristischen Mitarbeitern, vom Amtsgericht Coburg und von Richter Dr. Pfab vom Landggericht Coburg bestätigt obwohl der Kläger immer wieder darauf hinwies, dass nach zivilen Haftungskriterien und Beweismitteln wie den (konkreten) Betriebsgefahren hätte die Haftung der am Unfallgeschehen beteiligten geprüft werden müssen. Um seine Entscheidung zu begründen trägt Richter Dr. Pfab vom LG-Coburg  als Rechtsvertreter für die Versicherung (Verstoss gegen die Dispostionsmaxime) erstmaligselbst konkrete Betriebsgefahren vor, die allerdings Schwachsinn sind, und begründet seine Entscheidung damit. Er begründet seine Entscheidung auch noch mit anderen Gründen, die die Versicherung aber bei seiner Prüfung nie angewendet hat und welches von der Beklagten Versicherung auch nie vorgetragen wurde. Sämtliche Tatsachen die der Kläger bezüglich der von der Versicherung vorgenommenen Prüfung vorgetragen hat, nämlich Festellungen darüber, dass die Versicherung nur aufgrund der Bestrafungsergebnisse geprüft hat, werden vollständig ignoriert.
In seiner Entscheidung fehlt jeder Hinweis und jede Begründung wann die Versicherung entsprechend geprüft hat und wie die Versicherung den Fall überprüft hat. Er nimmt als Rechtsvertreter für die Versicherung eine nachträgliche Überprüfung vor, die die Versicherung hätte tätigen müssen aber ganz bestimmt nicht so wie er, denn er erklärt, dass sämtliche Rechtssprechung (auch mit PKW-Anhängern) auf den Zweitunfall nicht anwendbar ist (ausser die Rechtssprechung, die vom Gericht gegen den Kläger auch Sachlich- und Rechtsfeherhaft verwendet wird), weil der Erstunfall mit PKW-Anhänger geschah und von dem Anhänger eine konkrete Betriebsgefahr ausging, der jedoch am Zweitunfall gar nicht konkret beteiligt war. Alltagsweissheiten, die damit zu Stammtischweissheiten werden sind für ihn korrekte Beweiswürdigungen und, dass das Gericht den Vortrag des nicht anwaltlich vertretenen Klägers in der ersten Instanz gar nicht berücksichtigt hat ist für ihn kein Verstoss gegen das rechtliche Gehör. Auch dass er selbst den Vortrag des Klägers bezüglich der vorgenommenen Überprüfung der Versicherung ignoriert ist ebenfalls für ihn kein Verstoss gegen das rechtliche Gehör. Selbst wenn die Versicherung den Fall mit einem solchen rechtlichen und sachlichem Schwachsinn wie er geprüft hätte, wäre das immer noch keine ordnungsgemässe Prüfung.
Wenn er seine Entscheidung mit konkreten Betriebsgefahren begründet und die Versicherung das nicht gemacht hat, dann sieht man daran ja schon, dass die Versicherung die Haftung nicht ordnungsgemäß und sorgfältig geprüft hat, so wie dieses notwendig ist (AG Kerpen 25C40/02 vom 13.03.2003 ; AG Kenzingen, Urteil vom 19.10.2000).
Vom Kläger wurde auch die gegnerische Versicherung der auffahrenden Zweitunfallverursacherin verklagt, da diese nichts bezahlen wollte, weil ihrer Versicherungsnehmerin ja 100% des Schadens reguliert worden sei. An dem für die gegnerische Versicherung zuständigen Gericht ist mittlerweile die Klage rechtshängig und für die Klage wurde auf 100% der eingeklagten Summe Prozesskostenhilfe gewährt und die gegnerische Versicherung bot zwischenzeitlich freiwillig 50% der eingeklagten Summe an.

Der Bürger wird also was seine Grundrechte betrifft auch von Verfassungsrichtern verarscht und Richter, die Bürger verarschen und diesen vorsätzlich das Recht beugen werden abgedeckt und das ebenso hochwissenschaftlich mit Prof. und Dr. Titeln. Dafür und deswegen feiert man sich dort ebenfalls hochelitär auch mit  tausenden von monatlichen EUR.
Die Justiz arbeitet mittlerweile flächendeckend mit einer Dreiklassenjustiz. Es gibt eine Herrenrasse welches insbesondere Richter und Juristen darstellen, die allerdings untereinander opportunistisch und im vorauseilendem Gehorsam wie im Dritten Reich agieren müssen und so innerhalb der Richter- und Justizgemeinschaft aufwachsen.
Die zweite Klasse stellen Menschen dar, die richtig Geld in die Justiz tragen können, finanziell abgemolken werden können und die über Juristen Rechte geltend machen dürfen. Die dritte Klasse ist der ganz niedere Pöbel, der keine Rechte geltend zu machen hat, von Richtern auch das "NICHTS" genannt wird und sogar inhaftiert wird, wenn er sich einen Anwalt bei Anwaltszwang nimmt (Eine Verfassungsbeschwerde diesbezüglich wurde ebenfalls nicht angenommen). Der niedere Pöbel kann dann wenn Anwaltszwang besteht nicht einmal selbst Rechte geltend machen, damit er sich deswegen nicht strafbar macht.

Verfahren gegen die Caritas wegen Verstoss gegen das Rechtsberatungsgesetz:
"Betonte doch der Präsident der Stuttgarter Anwaltskammer Peter Ströbel während des ersten Prozesses extra noch, dass die Anwälte "der Berufsstand sind, dessen Selbstverständnis es ist, den Armen und Entrechteten zu helfen"."  Er vergass dabei zu erwähnen, dass diese tapferen Kämpfer für Recht und Gerechtigkeit sich nur gegen eine entsprechende hohe Entlohnung aus ihren Sesseln erheben.

"Keine Chance den Rechtsextremisten" eine Broschüre des Landratsamtes Dahme-Spreewald (12/2007):
"Das Weltbild der Rechtsextremisten: Rechtsextremisten lehnen es ab, alle Menschen als grundsätzlich gleich anzusehen..."

Wenn das das Verständnis dieser Richter von der Einhaltung von Grundrechten der Bürger darstellt, dann verwundert auch nicht das Verfassungsrichter stetig erklären, dass die Grundrechte in der BRD von Richtern auch eingehalten werden. Rechtsbeugung, vollständig schwachsinnige Entscheidungen in rechtlicher und sachlicher Hinsicht, Korruption, das nichteinhalten des rechtlichen Gehörs, Entscheidungen im Ansehen der Person, justizielle Verlogenheit usw. stellen für Verfassungsrichter also die Einhaltung der Grundrechte von anderen Richtern gegenüber den Bürgern dar und das von Richtern, die wie auch die Verfassungsrichter einen Amtseid geschworen haben.

Ekelhafte Selbstbeweihräucherung vom ehemaligen Präsidenten des BVerfG Hans-Jürgen Papier (CDU) für Grundrechte und Menschenrechte, die zwar jedem Menschen gesetzlich mit einer Garantenstellung des Staates zustehen, die aber selbstverständlich nicht jeder Mensch vom Staat und auch nicht vom BVerfG erhält:

Neue Westfälische, Nr. 86 14.04.2009, Seite 3, Verfassungsrichter Hans-Jürgen Papier (CDU):
Lob von höchster Stelle, Gesetzgebung in Deutschland aus Sicht der Karlsruher Verfassungsrichter besser als ihr Ruf
Papier sprach von der besten Verfassung, die Deutschland je hatte. Dass die Erfolgsquote bei Beschwerden vor dem Bundesverfassungsgericht seit Jahrzehnten deutlich unter 3% liegt, wertete er als Beweis für die praktisch flächendeckende Umsetzung der Grundrechtestandards in Deutschland. Die im Grundgesetz garantierten Grundrechte seien mehr als bloss abstrakte Zielvorstellungen, allgemeine Verheissungen oder programmatische Aufträge an die Gesetzgebung. Vielmehr begründeten sie unmittelbar geltende und von jedem einklagbare Rechte. Die geringe Erfolgsquote der Verfassungsbeschwerden liege auch daran, dass in den allermeisten Fällen der Grundrechtsschutz von Gesetzgeber, Verwaltung und Gerichten sichergestellt werde.
"Meines Erachtens ist diese nicht nur tehoretische, sondern praktisch realisierte und von den einzelnen Menschen notfalls einklag bare Inpflichtnahme des Staates auf die Grundrechte etwas, auf das Deutschland stolz sein kann." Die grosse Zahl von zwischenzeitlich mehr als 6000 Verfassungsbeschwerden pro Jahr nannte er ein Indiz dafür, dass sich die Menschen in Deutschland ihrer Rechte durchaus bewusst seien. ...

Die geringe Quote der erfolgreichen Verfassungsbeschwerden ist wohl weniger ein Beweis für die Einhaltung der Grundrechte, sondern vielmehr der Beweis dafür, dass auch das Verfassungsgericht den Bürgern ihre garantierten Grundrechte im Einzelfall Rechts- Grundrechts- und Menschenrechtswidrig versagt und es zeigt deutlich, dass den Richtern grundsätzlich willkürliche Rechtssprechung, die vollständig unterschiedlich  sein kann und mit vollkommen unterschiedlichen und anderen Gesetzesauslegungen Grundrechtmässig in Ordnung ist, besonders dann wenn man nicht beweisen kann, dass eine solche Rechtssprechung auf sachfremden Überlegungen beruht, wobei der Bürger für letzteres die Beweislast trägt, der Richter aber die vollständige Herrschaftsgewalt über die Beweismittel (Protokoll, Begründung, Tatsachenfeststellung, Beweiswürdigung) hat.
So wird das richterliche bzw. staatliche willkürliche Rechtsbeugungsprivileg gegen den Bürger zum Nachteil der Bürger geschützt.

Das Bundesverfassungsgericht macht lieber hochelitäre Entscheidungen über die in der Presse berichtet wird zur Selbstbeweihräucherung um ein hohes Ansehen zu geniessen. Das Ansehen der Person ist in der Justiz das wichtigste überhaupt.
Dr. Arbeit von Susanne Baer: „Würde oder Gleichheit“. Es geht um das Recht gegen Diskriminierung am Beispiel sexueller Belästigung am Arbeitsplatz.
Diskriminierung von Bürgern durch Versagung ihrer Grundrechte ist für diese aber OK. Es ist halt nun keine hochelitäre rechtliche Arbeit in der man seine Fantasien niederschreibt, so dass diese hochelitär, hochwissenschaftlich schön sind und man damit im Ansehen der Person Karriere macht, sondern es ist das wirkliche Leben anderer Menschen und im wirklichem Leben kann man auch Bürgern die Grundrechte selbstverständlich versagen und Rechtsbeuger damit zusätzlich feiern, weil die Wahrung der Grundrechte- und Menschenrechet für die Richter zusätzliche Arbeit ist, die diese beruflich nicht voranbringt, sondern belastet. De  rechtssuchenden Bürger ist somit Störenfried, der auch die Verfassungsrichter nicht elitär im Ansehen beruflich voranbringt.

Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Seit seiner Gründung im Jahr 1951 hat das Gericht dazu beigetragen, der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Ansehen und Wirkung zu verschaffen. Das gilt vor allem für die Durchsetzung der Grundrechte.
Zur Beachtung des Grundgesetzes sind alle staatlichen Stellen verpflichtet.

Das Bundesverfassungsgericht ist also nicht wie dort zur Selbstbeweihräucherung behauptet wird zur Einhaltung der Grundrechte und Menschenrechte verpflichtet und das trotz Amtseid der Verfassungsrichter. Oder anders gesagt stellen Entscheidungen, die einen solchen rechtlichen und sachlichen Schwachsinn enthalten, dass diese nur auf vorsätzlicher Rechtsbeugung beruhen können, weil es schlichtweg reine Verarschung darstellt und die daher von allen anderen Entscheidungen in der BRD abweichen (Artikel 3 Abs. 1 GG) und den Kläger schon von vornherein die Möglichkeit verweigern ein Gerichtsverfahren zu führen um seine Rechte überhaupt wahrnehmen zu können (Artikel 3 Abs. 1 GG, 19 Abs. 4 GG, 20 Abs. 3 GG, 103 Abs. 1 GG), für das BVerfG grundrechtskonforme Entscheidungen dar. Gemäss dem BVerfG gibt es also auch mind. eine Zweiklassenjustiz.



Neues auf dieser Seite aus Justiz und Politik (06/2011):

Richterbundchef Christoph Frank erklärt mit seinem einfachen Weltbild die Zweiklassenjustiz, 20.01.2009
Christoph
Frank hat ein sehr einfaches Weltbild. Er hält sich selbst für gut. Da er Richter ist, müssen die anderen Richter auch gut sein, gehören sie doch zu seiner Klasse. Die Richter sind ein ein Teil der Justiz, also muss die Justiz gut sein. Die Justiz setzt das Gesetz durch, ohne sich zu fragen, ob es nütze oder schade, ob es gerecht oder ungerecht sei. Aber auch das ist für ihn gut. Weil er und seine Klasse so gut sind, gibt er Interviews, die dann in Pressemitteilungen landen und ein Kopfschütteln, wenn nicht gar heiße Wut verursachen.

Der Präsident des Deutschen Richterbunds, Christoph Frank, hat die Justiz gegen Vorwürfe in Schutz genommen, sie bevorzuge prominente Steuersünder. "Ich bedaure es, dass durch die Berichterstattung über Großverfahren bei den Bürgern der Eindruck entstanden ist, man könne sich vor Gericht freikaufen", sagte Frank dem Tagesspiegel am Sonntag. Hierdurch schwinde das Vertrauen in die Justiz. "Die Wirklichkeit sieht anders aus: Es gibt klare gesetzliche Strafzumessungsregeln, die für alle Betroffenen in gleicher Weise gelten. Wir wenden sie ohne Ansehen der Person an", sagte er. Prozesse mit steuer- oder wirtschaftsrechtlichen Bezügen seien in der Praxis in besonderer Weise darauf angelegt, mit Absprachen beendet zu werden, erklärte Frank. "Die Verfahren haben einen sehr umfangreichen Prozessstoff und sind meist höchst kompliziert. Das alles erfordert einen ungeheuren Aufwand an Personal und Zeit. Und genau diesen Aufwand können wir nicht immer leisten, weil uns die Ressourcen weggebrochen sind. Es fehlen schlicht Richter und Staatsanwälte in Deutschland, die sich auch gerade mit diesen sehr komplizierten Verfahren beschäftigen können."

Er sagt uns damit zwei Dinge. Das eine ist das grausamste, was man seit Freisler von einem deutschen Richter gehört hat. Er bestätigt die Zweiklassenjustiz. Den Eierdieb kann man verurteilen, weil sein Fall einfach ist und der armen Richterschaft keine Mühe macht. Deshalb bekommt der auch besonders harte und lange Strafen. Die Fälle der Reichen, derer mit den tollen Anwälten, die sind für unsere einfach gestrickten Richter zu kompliziert, das würde Arbeit bedeuten, und deshalb gibt es da einen schnellen und billigen Vergleich.

Ob sich Christoph Frank überhaupt einmal selbst beim Reden zugehört hat? Merkt er nicht, dass er damit unsere Justiz als das darstellt, was die meisten schon lange vermuten: als eine Justiz gegen die Armen und Schwachen. Es ist doch kein Wunder, dass über Prozesskostenhilfe nicht zu Beginn des Verfahrens entschieden wird, sondern erst am Ende. Die Armen sollen verunsichert werden und auf ihr Recht verzichten, während den Reichen in den Gerichtssälen ein roter Teppich ausgerollt wird.

Justiz im Nationalsozialismus – Komplizin der Vernichtungspolitik, 14.06.2011
Zum 14.6.2011 hatte die Zeitgeschichtliche Dokumentationsstelle Marburg die Historikerin Barbara Manthe eingeladen. Manthe promoviert gerade in Köln. Mich interessierte die Einladung zuerst, weil Manthes Vortrag im Marburger Stadtverordnetensitzungssaal stattfinden sollte.Viel von dem, was Manthe vortrug, war mir bekannt. Sie erklärte die Regelgerichte, die es heute noch gibt: Amts-, Landes-, Oberlandesgerichte und das Reichsgericht, welches heute BGH heißt. Daneben schuf der NS-Staat Sondergerichte, besonders den Volksgerichtshof. Manthe legte Wert auf die Feststellung, dass die meisten Richter der Sondergerichte zugleich in den Regelgerichten tätig waren. Überhaupt betonte Manthe die Kontinuität im deutschen Rechtswesen. Es sei bekannt, dass 80 bis 90% der bundesdeutschen Nachkriegsrichter zuvor NS-Richter gewesen seien. ...
Im Täterstrafrecht steht nicht die strafbare Tat im Vordergrund, sondern der Typ von Mensch, der solche Taten begeht. Ich möchte anmerken, dass derartige Ideen von Menschen in die Welt gesetzt werden, auf die diese Ideen am ehesten passen. Z.B.
(2) Jurist ist, wer sich an Universitäten herumtreibt, um dort aufzuschnappen, wie er andere betrügen kann, ohne dafür bestraft zu werden. Jeder, der sich über die NS-Richter besonders aufregt, benimmt sich albern. Das waren ganz gewöhnliche Richter.
Die meisten wurden von den Justizministern der Weimarer Republik eingestellt. Sie schworen ihren Amtseid auf die Weimarer Republik. 1934 schworen dieselben Personen um, diesmal auf Adolf Hitler. Zwischen 1933 und 1945 gingen mehrere Richter in den wohlverdienten Ruhestand. Deren Posten wurden durch Richter besetzt, die von NS-Justizministern eingestellt wurden und ebenfalls auf Hitler schworen. Ab 1946 schwor das kombinierte Personal auf Bayern und ab 1949 auf die Bundesrepublik Deutschland - immer mit dem Zusatz "So wahr mir Gott helfe!"

Natürlich war die Nazi-Zeit für Richter besonders schön, weil sie Gelegenheit bekamen viele Todesurteile zu fällen.
Adenauer war dann glücklich erfahrene Mordsbeamte zu seiner Unterstützung zu haben und gab den Beamten, die nun die seinigen waren, Gelegenheit auch ohne Todesurteile Kraft durch Freude zu finden. So wanderten viele Displaced Persons (die aus Konzentrationslagern befreit worden waren) dank bundesdeutscher Richter erneut ins Gefängnis. Begründung war gewöhnlich,  dass sie diese DPs sich in irgendwelchen kommunistischen Gruppierungen betätigt hätten oder sonstwie asozial waren.

Wie geht Gewaltentrennung im Nazionalsozialismus und heute, Richter Dr. Christoph Ullrich (CDU) LG-Marburg, Richterin Ina-Nadine Bernshausen (Grüne), 2011

Ein Richter darf Aufgabe der rechtssprechenden Gewalt und Aufgaben der gesetzgebenden oder der vollziehenden Gewalt nicht zugleich wahrnehmen. Nach einem Urteil des OVG NRW vom 08.12.2006 sind Kreistage Organe der vollziehenden Gewalt.
Dr. Christoph Ullrich (CDU), Präsident des Landgerichts Marburg, gehört dem Kreistag Limburg-Weilburg an.
Ina-Nadine Bernshausen (Grüne), Richterin im Amtsgericht Marburg, gehört dem Kreistag Marburg-Biedenkopf an.

Palmen-Niko, Staatsanwaltschaft klagt nicht strafbaren Fall an, Akten bereits vernichtet, 07.05.2011
Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungsakte für den Tatzeitraum 2000 - 2002 vernichtet: (Man kommt insgesamt wieder zur Vernunft...)
Und für den Zeitraum ab 2002, also nach all den Einstellungsverfügungen und Gutachten, müsste laut BGH neu ermittelt werden. (Nach 10 Jahren trotz vernichteter Akten. Viel Spaß Dr. Brandau!)...

Kölner Antikoruptionsblog, Gegen Korruption und Machtmissbrauch in Köln, Kölner Justiz deckt Korruption, 2009
Hier werden ungeahnte tiefgreifende Skandale zum Schaden (Weitere Millionen Beträge) des Steuerzahlers und abgezockter Unternehmer enthüllt.
Informationen zur Aufklärung weiterer Straftaten auch innerhalb der IHK zu Köln, als auch die, örtlicher Baubehörden in Verbindung mit dem Archiv-Einsturz werden zum Schutz der Informanten vorerst noch zurückgehalten.
Erst wenn offizielle Ermittlungen gegen diese Brüder eingeleitet werden und glaubhaft dargelegt wird, dass die Einsatz-Truppe aus gewissenhaften und unabhängigen Staatsbevollmächtigten besteht, fühlen sich diese Informanten sicher.
Bedauerlicher Weise kann ich bestätigen, dass sich die deutsche Justiz in 2 Gruppen spaltet:
1.die nach besten gewissen und wissen, bei gesundem Menschenverstand, rechtsuchenden und urteilenden;
2.die nach besten privaten Interessen durch Machtmissbrauch ihres Amtes das Recht beugen und dabei ihre Willkür walten lassen. (Einzelheiten und Nachweise siehe Blog, erschreckend viele Fälle im Net)
Die 2. Gruppe wird oftmals von kriminellen Lobbyisten gesteuert und kontrolliert.
Solche Gruppen im Richter-, Staatsanwaltsamt oder als Staatsbedienstete bestimmen vorab, was in im Namen des Volkes entschieden wird, oder auch in einem Gutachten stehen soll.
Diese mutmaßlichen Komplizen nicht selten eng „verflochten“ mit denjenigen, die sie politisch kontrollieren sollen.
Ein ähnliches Verhaltensmuster trifft auch auf unsere angeblich „freien“ Journalisten zu, „kooperierenden Verlage“ bestimmen was in der Presse und den Medien berichtet wird und was eben nicht.
Schließlich wird auch der nächste Auftrag ausschließlich nach inhaltlichem Bedarf und Gefallen der Lobbyisten möglichst untereinander vergeben.
Der Verleger Alfred Neven DuMont hat bereits laut WDR „aus wirtschaftlichem Eigennutz seine Zeitungsredaktionen in Sachen Esch-Fonds an die Kette gelegt“.
Zwischen Herrn Alfred Neven DuMont und Herrn Paul Bauwens- Adenauer bestehen engste freundschaftliche und familiäre Verbindungen, welche u.a. auch im Kölner Narrenkostüm gepflegt und propagiert werden.
Wer jetzt noch auf politische Transparenz bzw. auf eine Veröffentlichung der vorliegenden Adenauer-Bauwens Skandale hofft, wird enttäuscht werden, weil Herr DuMont, wie bisher auch in Zukunft den Großteil der Medienlandschaft auch weit über den Kölner Raum hinaus „diktieren“ wird. (würde mich freuen, wenn ich damit etwas falsches behauptet habe)

Juristenzitate:
80 % meiner RichterkollegInnen sind selbst Kriminelle aufgrund Ihrer Rechtsprechung“, AG Direktor Deichner a.D., Wiesbaden

Alle Tassen im Schrank, Amtsrichter a.D. Deichner will co-op Otto aus der Patsche helfen, spiegel 17.02.1992
Die European Consulting Corporation AG (ECC) ist in Monrovia, der Hauptstadt des afrikanischen Staates Liberia, registriert. Der Chef sitzt in einem kleinen Büro in Mannheim; der Firmenname steht auf einem Pappschild an der Tür. Der Chef nennt sich "President": Rudolf Deichner, 54, Amtsgerichtsdirektor im Ruhestand.
Der Richter a. D. ist hierzulande wohlbekannt. Deichner sieht sich als allerletzte Instanz für hoffnungslose juristische Fälle und verkorkste Verfahren. Seine liebsten Gegner sind Banken, Konzerne und Prominente: Den Bundespräsidenten hat er schon verklagt, den Kanzler ebenfalls. Gern überschüttet er leitende Manager mit leidenschaftlichen Klageschriften. Es läßt ihn kalt, wenn er als Spinner verhöhnt wird. Er hat sich von einem Psychiater bescheinigen lassen, "daß ich in jeder Hinsicht alle Tassen im Schrank habe".

Polizisten wünschten sich das ganz große Programm. Vereitelte Durchsuchung bei Journalistin des Weser-Kurier in Bremen, 02.05.2011
Sie wollten alle Telefondaten einer Journalistin und die Durchsuchung ihres Büros: Zwei hochrangige Polizisten aus Verden wünschten sich das ganze große Programm, um ein Leck in den eigenen Reihen aufzuspüren. Hinweise darauf wollten sie bei Christine Kröger finden, Redakteurin beim Bremer Weser-Kurier.
Sie schrieb über eine Mord-Ermittlung der Verdener, konnte die internen Polizei-Akten einsehen und fand darin mögliche Fehler der Ermittler, über die sie berichtete.
Die beiden Beamten der Polizeiinspektion Uwe Jordan und Martin Erftenbeck gingen im Februar 2009 mit diesem Wünschen zur Staatsanwaltschaft - und holten sich eine Abfuhr. Die Staatsanwälte notierten sich das Begehren in einem Vermerk, über den der Weser Kurier am Samstag berichtete.
So sei es den beiden Beamten auch um "ein Signal" gegangen. Außerdem hätte die Polizisten interessiert, was die Journalistin "sonst so treibt". Die Staatsanwälte beriefen sich bei ihrer Ablehnung auf Grundsatzurteile - auch vom Bundesverfassungsgericht - und forderten die Polizisten auf, die "Ermittlungen lauter zu führen".
Christine Kröger ist eine renommierte Journalistin, sie leitet das Recherche-Ressort des Weser Kurier. Sie sagt: "Es hat mich entsetzt zu sehen, dass es die vordringlichste Sache der beiden Polizisten war rauszubekommen, wie ich an die Informationen gekommen bin, anstatt sich erst einmal darum zu kümmern, wie man eine mögliche Ermittlungspanne in Zukunft verhindern kann."
Kröger ist froh, dass die Staatsanwälte die Polizisten gebremst haben, sagt aber auch: "Es sind nicht alle Staatsanwälte solche Kämpfer für die Pressefreiheit." Sie habe bei der gleichen Behörde schon ein Vermerk eines Juristen gesehen, der sich damit brüstete, "die Presse klein gehalten" zu haben.

Wer schützt die Bürger vor Richtern?, Fehlurteile, Wie gerecht kann Justiz sein, Glaube und Wahrheit, Der Spiegel  Nr. 22/30.05.2011

Rechtsfälle: Kachelmann, Gruselhorrorgeschichte Rupp, Harry Wörtz, Karl-Heinz W., Wormser Massenmissbrauchsfall, Monika Weimar.
Autoren: Thomas Darnstädt, Gisela Friedrichsen, Dietmar Hipp, Andreas Ulrich, Antje Windmann
Wiederaufnahmespezialist Strate: "Alamierend inkompetente Gutachter".

Einseitige Ermittlungen, überschätzte Gutachten, selbstgewisse Richter - es gibt viele Gründe, warum sich die deutsche Justiz immer wieder Fehlurteile eingestehen muss.
...Die Geschichte aus der Provinz, die erst vor wenigen Wochen rechtskräftig mit Freisprüchen endete, ist schon jetzt Lehrstoff an Universitäten, Thema von Juristen und Justizpolitikern: Wie kann es passieren, dass ein ganzer Apparat versagt? Dass die Staatsanwaltschaft, zwei Landgerichtskammern und die Revisionsinstanz Totschlagsurteile auf eine frei erfundene Gruselstory gründen?
Wer schützt, so absurd das klingt, die Bürger vor Richtern, denen die Phantasie durchgeht, die in ihrer Allmacht Menschen ruinieren und jahrelang ihrer Freiheit berauben, mit Verdächtigungen und vermeintlichen Wahrheiten behängen können?
...In rund 2000 Fällen pro Jahr sieht sich die Justiz in Deutschland genötigt, Wiederaufnahmeverfahren einzuleiten - weil das, was rechtskräftig als abschliessende Wahrheit oft von meheren Gerichtsinstanzen festgestellt wurde, als nicht mehr haltbar erscheint. Niemand kann auch nur schätzungsweise sagen, wie viele Menschen in Deutschland unschuldig hinter Gittern sitzen. "Eine stattliche Zahl" an Opfern der Wahrheitsfindung vermutet der Hamburger Strafverteidiger Gerhard Strate, der schon für etliche Mandanten Wiederaufnahmeverfahren erreicht hat.
...Im Fall Kachelmann traten zehn Gutachter als Sachverständige und zwei als sachverständige Zeugen auf. Das Resultat war beschämend.
...Schneidig hatten die Staatsanwälte eine Anklage formuliert, die so bestechend klang, dass kein Richter es wagte, sie als dummes Zeug zu behandeln. So geht es häufig. "Schneidigkeit" sagt Marxen, ehemals Richter am Landgericht, "ist bei der Staatsanwaltschaft immer noch karriereförderlich".
..."Ich war immer froh, dass wir in Deutschland nicht die Todesstrafe haben", sagt Ex-Richter Gehrke: "Es ist beruhigend, dass im schlimmsten Fall ein Fehler korrigierbar ist."
...Das Landgericht Karlsruhe, nun eine Zivilkammer, schmettert die Klage ab. Was wahr ist, muss noch lange nicht Wahrheit sein. Die Zivilrichter befinden: Wörz Täterschaft sei - trotz des Strafurteils - nicht erwiesen. Die Zivilrichter stellen den Kollegen von der Strafjustiz ein beschämendes Zeugnis aus. Wörz Anwalt Hubert Gorka schreibt auf der Grundlage dieses Urteils einen Wiederaufnahmeantrag, führt insgesamt 15 Punkte auf, die die Verurteilung erschüttern können. Das LG Mannheim lehnt ab, das OLG Karlsruhe ordnet dagegen die Wiederaufnahme an.
...Zwölfmal befassen sich Gerichte insgesamt mit dem Fall. Nach mehr als 13 Jahren verlässt Installateur Wörz das oberste Strafgericht als wirklich freier aber gebrochener Mann.
Wer mag solcher Wahrheitsfindung noch vertrauen?
...Doch die nachträgliche Arbeit an der Wahrheit trifft im deutschen Justizstaat auf schlechte Bedingungen. Bemühungen von Anwälten um nachträgliche DNA-Tests laufen oft ins leere. In Deutschland gibt es keine gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung von Spuren rechtskräftig verurteilter Taten.
...Damals waren die Methoden noch nicht ausgereift genug, den Fleck genau zu untersuchen, heute ist das Taschentuch nicht mehr zu finden. Vielleicht sagt Strate "will man es auch  nicht finden". Kann schon sein. "Justiz korrigiert sich nur ungern", sagt Strafrechtsprofessor Marxen.
...In der Selbstgerechtigkeit der Justiz und ihrer Zuarbeiter liegt ein Problem. "Es fehlt an Bemühungen, den Fehlern auf den Grund zu gehen", sagt der Humboldt-Prof. Marxen.
...Die Unabhängigkeit der Richter, die jedes Fehlermanagment als Bevormundung zurückweisen, erstickt alle Ansätze im Keim. "Wie Duodezfürstentümer", sagt der ehemalige Strafrichter Gehrke, führten sich Landgerichtskammern oft auf, "da herrscht das Prinzip Schulterschluss", da werde nicht mit Kollegen anderer Kammern über Rechtsansichten diskutiert, da heisse es, "dass machen wir hier schon immer so und so, fertig".
...Doch anstatt Alarm zu schlagen, hielt die Staatsanwaltschaft ihre neuen Erkenntnisse zurück - der Vater blieb im Gefängnis. Erst nach seiner Entlassung, als das unterdrückte Protokoll in einem anderen Prozess auftauchte, konnte der Mann in einem Wiederaufnahmeverfahren rehabilitiert werden.
...Eine Instanz, die nach den Buchstaben der Strafprozessordnung der Wahrheit verpflichtet ist - für die aber nach der Erfahrung des Strafrechtlers Marxen "ein hartes Urteil ein schöner Erfolg" ist. "Ich habe meine Kunden am liebsten im Kasten", dieser flotte Spruch unter Staatsanwälten markiert die Gesinnung, nach derer viele Ermittlungsverfahren aufgebaut werden. ...Und dort ist die Gesinnung nicht anders. "Für die Polizei sind Fälle abgeschlossen, wenn sie einen Tatverdächtigen präsentieren kann", sagt Marxen.

Fall Paul B., Von Polizisten des Schädel gebrochenVon Polizisten den Schädel gebrochen, Der Fall Paul B., Verurteilt wird das Opfer zu einer Bewährungsgefängnisstrafe, Justiz glaubt fast immer nur den Polizeibeamten, 2006
Zu sehen ist ein Demonstrationsteilnehmer, der von meheren Polizeibeamten brutal festgenommen, geschlagen, getreten und schliesslich zu Boden gedrückt wird.
Ganz deutlich zu erkennen die Folgen der Aktion. Das Gesicht von Paul B. ist stark angeschwollen, Blut tropft auf den Asphalt.
Polizist: "Was machen wir jetzt mit dem?"
Ein anderer Polizist schiebt mit dem Fuss ein Stein zum auf dem Boden liegenden schwer verletzten: "Den könnte er doch geworfen haben."
Im Krankenhaus wird ein Schädelbruch diagnostiziert, noch heute trägt er Implantate im Gesichtsbereich.
Paul B. hatte damals wegen Körperverletung Anzeige erstattet. Das Verfahren wurde eingestellt.
Bei einer Gerichtsverhandlung im Jahr 2007 wurde dann Paul B. wegen schwerem Landfriedensbruch und versuchter Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe von 1 Jahr und 5 Monaten veurteilt.
Paul Schamer ist der Anwalt von Paul B.. Er hatte mehrfach eine Wiederaufnahme des Verfahrens gegen die Beamten beantragt. Die Begründung für den Polizeieinsatz der Polizei wegen des Steines hält er für erfunden. Andere Besweismittel gab es nicht. Ein Polizeivideo schwenke im entscheidenden Moment der Festnahme weg. Die beteiligten Zeugen wurden zwar im Verfahren gegen Paul B. befragt doch fand nie eine Befragung als Beschuldigte einer Straftat statt. Im Gegenteil. Als sich Paul B. hilfesuchend an die Justizverwaltung wandte antwortete ihm Wochen später die Staatsanwaltschaft:
"Ich darf Sie vorsorglich darauf hinweisen, dass auch die falsche Verdächtigung von Polizeibeamten eine Straftat und auch einen Bewährungsbruch darstellen kann."
Das nun aufgetauchte Video ist Anlass um das Verfahren wieder aufzunehmen. Paul B. hat die 3 Polizisten nun wieder angezeigt wegen Falschaussage. Die Staatsanwaltschaft hat jetzt Ermittlungen aufgenommen. Anwalt Paul Schamer: "Das spricht im Grunde alles für seine Aussage und ziemlich stark gegen die Aussage der damaligen Beamten, die übrigens schon damals aus meiner Sicht nicht glaubhaft waren und daher hoffe ich dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren ernst nimmt und unabhängig ermittelt und die Beamten dann auch vor Gericht stellt wegen Verdachts der Falschaussage und auch wegen der massiven Körperverletzung."
Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte wäre in diesem Fall und auch in vielen anderen äusserst sinnvoll, weil dieses bei den Polizeibeamten auch Möglicherweise dazu führen würde, dass diese  nicht so einfach anonym zuschlagen können, denn es gibt immer wieder welche die es machen.
Erst durch die jetzt aufgetauchten Videoaufnahmen konnte der Fall B. erneut aufgerollt werden. Auch hier wird immer deutlicher was manche Polizeibeamte zu verbergen versuchen.
In solchen Fällen gibt es grundsätzlich immer nur die Aussagen der Polizeibeamten und die des Verletzten.
Es ist halt immer das Problem, dass die Justiz den Polizeibeamten eher glaubt bzw. fast immer nur glaubt.

Aberkennung des Dr. jur. Grades von der Uni Bayreuth bei CSU-Politiker Karl-Theodor Guttenberg, 21.02.2011,  GuttenPlag - kollaborative Plagiatsdokumentation
Die Univeristät Bayreuth teilte am Montagabend mit, wegen der Plagiatsvorwürfe habe Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) gebeten, seinen Doktortitel zurückzunehmen. Zur Begründung habe er auf „gravierende, handwerkliche Fehler“ in seiner Dissertation hingewiesen.

Aberkennung des Dr. jur. Grades von der Uni Konstanz bei Stoiber-Tochter Verronica Saß, 11.05.2011,
   http://de.vroniplag.wikia.com/wiki/Vs
Veronica Saß wehrt sich gegen die Aberkennung ihres Doktorgrads in Jura und will vor Gericht ziehen. Laut einer Internetseite soll die Tochter von Edmund Stoiber fast 40 Seiten nahezu durchgängig wörtlich abgeschrieben haben.

Die Universität wies die Vorwürfe zurück. Man habe Saß eine „sehr angemessene Gelegenheit“ zur Stellungnahme gegeben und dabei auch ihre Schwangerschaft berücksichtigt, sagte eine Universitätssprecherin. Saß habe eine Einladung zu einer persönlichen Anhörung erhalten, sie jedoch nicht angenommen. Stattdessen habe sie eine umfangreiche schriftliche Stellungnahme abgegeben. Der offizielle Bescheid der Universität gehe Saß in den nächsten Tagen zu. Anschließend habe sie vier Wochen Zeit, Widerspruch einzulegen.
Uni zweifelt an wissenschaftlicher Redlichkeit
Uni-Rektor Ulrich Rüdiger erklärte, Saß sei der Doktorgrad entzogen worden, weil die rechtlichen Voraussetzungen für seine Verleihung nicht vorgelegen hätten. Er verwies auf die Regeln wissenschaftlicher Redlichkeit, wonach eine Doktorarbeit einen eigenständigen wissenschaftlichen Beitrag zum Fortschritt eines Faches beinhalten müsse.
An der Universität Konstanz erkläre jeder Doktorand bei Abgabe der Dissertation, dass die Arbeit selbst verfasst und fremde Literatur als solche gekennzeichnet sei. „Wird diese Grundregel wissenschaftlicher Redlichkeit nachweislich verletzt, ist es an der Universität, ihr wieder Geltung zu verschaffen“, betonte Rüdiger.
Angeblich viele Quellen nicht gekennzeichnetSaß soll in ihrer rechtswissenschaftlichen Doktorarbeit mit dem Titel „Regulierung im Mobilfunk“ an zahlreichen Stellen von anderen Autoren abgeschrieben und damit die Standards wissenschaftlichen Zitierens verletzt haben. Laut der Internetseite „VroniPlag Wiki“ enthält die Arbeit unter anderem ein fast durchgängiges, wortwörtliches Plagiat von knapp 40 Seiten.
Die Tochter des ehemaligen bayrischen Ministerpräsidenten arbeitet als Juristin bei der Großkanzlei Raupach und Wollert-Elmendorff, sie war auf Anfrage nicht erreichbar. Auch die Kanzlei wollte sich nicht äußern.

Aberkennung des Dr. phil. Grades von der Uni Heidelberg bei FDP-Politikerin Silvana Koch-Mehrin, 15.08.2011
, http://de.vroniplag.wikia.com/wiki/Skm
Die Dissertation bestehe „in substanziellen Teilen aus Plagiaten“, hieß es nach einer Überprüfung der Arbeit an der Uni in Heidelberg. Die Quantität und Qualität der nachweisbaren Plagiate lege zwingend die Schlussfolgerung nahe, dass die Dissertation keine „selbstständige wissenschaftliche Arbeit“ im Sinne der Promotionsordnung der Fakultät und des Landeshochschulgesetzes Baden-Württemberg darstelle, erklärte der Vorsitzende des Promotionsausschusses, Dekan Manfred Berg. Die Aberkennung des Titels ist insofern nur konsequent. Der Rückzug Koch-Mehrins auch aus dem EU-Parlament wäre es nun auch.

Unter Plagiatsvedacht der Dr. phil. Grad von der Uni Bonn bei FDP-Politiker
Jorgo Chatzimarkakis, 15.08.2011
http://de.vroniplag.wikia.com/wiki/Gc
Mit Jorgo Chatzimarkakis ist noch ein weiterer prominenter FDP-Europapolitiker unter Plagiatsverdacht. Bei ihm dauert die von ihm selbst angestoßene Prüfung der Uni Bonn noch an. Auch seine Doktorarbeit wurde wie die von Veronika Saß und Koch-Mehrin zuvor vom Internet-Wiki "vroniplag" durchleuchtet.

Unter Plagiatsvedacht der Dr. jur. Grad von der Uni Tübingen bei CDU-Politiker
Matthias Pröfrock,
  http://de.vroniplag.wikia.com/wiki/Mcp

Unter Plagiatsvedacht der Dr. rer.pol. Grad von der Uni Köln bei FDP-Politiker
Dr. BijanDjir-Sarai,
  http://de.vroniplag.wikia.com/wiki/Bds

Unter Plagiatsvedacht der Dr. jur. Grad von der Uni Hamburg bei SDP-Politiker
Dr. Uwe Brinkmann,
  http://de.vroniplag.wikia.com/wiki/Ub
Plagiator gibt den Doktortitel zurück, Frankfurter Rundschau 18.06.2011: "Vor wenigen Wochen war Uwe Brinkmann Dozent der Führungsakademie der Bundeswehr in Hamburg. Und Chef der SPD-Jugend in der Hansestadt. Nun sieht er sich dem Plagiatsvorwurf ausgesetzt - und schickt seine Doktorurkunde per Einschreiben an die Uni zurück...."

Unter Plagiatsverdacht der Dr. phil. von der Uni Bonn bei der Politikwissenschaftlerin Prof. Dr. Margarita Mathiopoulus, http://de.vroniplag.wikia.com/wiki/Mm
Am 11. September 1989 berichtete das Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL, dass Mathiopoulos’ Dissertation „Schönheitsfehler“ enthalte, da „[…] an etlichen Stellen […]“ Passagen „[…] beinahe wörtlich […]“ aus Arbeiten anderer abgeschrieben, ohne dass diese Passagen als Zitate ausgewiesen seien und zitiert Beispiele; des weiteren wird in dem Artikel berichtet, dass Mathiopoulos über ihren Anwalt mitgeteilt habe, dass ihr an jenen Stellen, an denen die Quellen nicht offengelegt wurden „[…] ‚offensichtlich‘ bedauerliche ‚Flüchtigkeitsfehler‘ unterlaufen“ seien. Der Doktorvater habe sich laut SPIEGEL „[…] ‚sehr betroffen [gezeigt], daß an einigen Stellen die angewandten Arbeitsmethoden nicht wissenschaftlichen Gepflogenheiten entsprechen‘“, sehe jedoch dadurch „[…] ‚de[n] Kern der geistigen Leistung von Frau Mathiopoulos nicht beeinträchtigt‘.“ Zum Entzug des Doktorgrades kam es nicht, obwohl die Philosophische Fakultät der Universität Bonn, welche den Doktorgrad selbst verliehen hat, nach Angaben des SPIEGEL in einem Gutachten die Aussage tätige, „[…] dass in der Arbeit ‚in wörtlicher und sinngemäßer Wiedergabe mehr übernommen‘ sei, ‚als es die Zitatnachweise‘ erkennen lassen.“

Stahlbetonbau am Amtsgericht Minden, Der Bürger rein im Ansehen der Person als unzurechnungsfähiges und wertloses NICHTS bei Gericht, 1993/2004:
Strafverfahren des Herrn L. gegen seinen Vermieter (3 Cs 24 Js 788/93 (861/93)):
Herr L. stellte Strafantrag gegen seinen Vermieter, wegen Bedrohung, Beleidigung, Hausfriedensbruch und tätlicher Angriffe.
Der von Herrn L. gestellte Strafantrag wurde abgelehnt, da kein öffentliches Interesse vorliegen würde. Ein Rechtsanwalt erklärte, daß dieses generell so gemacht würde, weil er kein Rechtsanwalt sei und daher eine solcher Antrag grundsätzlich viel weniger Ernst zu nehmen sei als einer von einem Rechtsanwalt eingereichter. Ein RA reichte dann für Herrn L. eine Beschwerde beim Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft ein, so daß darauffolgend plötzlich selbstverständlich öffentliches Interesse vorlag und Herr L. in dem Verhandlungstermin über den von ihm gstellten Strafantag mit 4 weiteren von Ihm benannten Zeugen als Zeuge geladen war.
Die Richterin erklärte: Herr L. ich habe mir Ihren Strafantrag durchgelesen, daß sieht mir ja ganz nach einem Rechtsanwalt aus aber in Ihrer Anschrift steht garnicht, daß Sie Rechtsanwalt sind?
Herr L.: Ich bin auch kein Rechtsanwalt.
Richterin: Sind Sie denn angehender Rechtsanwalt?
Herr L.: Nein.
Richterin: Studieren Sie denn Jura?
Herr L.: Nein.
Richterin: Was für einen Rechtsberuf haben Sie denn erlernt?
Herr L.: Mh, Keinen.
Richterin: Welchen Beruf haben Sie denn dann erlernt?
Herr L.: Beton u.- Stahlbetonbauer und Hochbaufahrarbeiter.
Richterin: Ja, dann ist das alles ja auch garnichts hier!!, wobei Sie in etwa 10cm Höhe durch die Luft mit dem Handrücken über die vor sich liegende Strafanzeige des Herrn L. fegte.

Die Schriftsätze sind also tatsächlich dergestalt intellektuell wie von einem Rechtsanwalt. Die Person des Geschädigten ist jedoch gemäss Juristen nicht hochintelektuell, nein noch nicht einmal intellektuell, sondern noch schlimmer. Es wird rein im Ansehen der Person beurteilt.
Gauleiter Koch: "Im vorchristlichen Rom waren die Sklaven den Haustieren untergeordnet. Das Nichts ist selbst noch den Sklaven untergeordnet."

Jahre später (2004/2005):
Zwischenzeitlich erfolgen von Herrn L. Beschwerden über richterliche Verbrechen an denen auch Richter Husmann und Richter Eickhoff beim Abdecken beteiligt waren und andere Beschwerden mit richterlichen Belehrungen zB.:

Beschwerde In der Strafsache: Beschuldigter L., 5 Gs 1029/04, Beschluß vom 09.12.2004 von Richter Wacker, Minden, den 01.02.2005
Hiermit lege ich Beschwerde gegen den Beschluß von Richter Wacker vom 09.12.2004 ein.
Ich beantrage den Beschluß von Richter Wacker vom 09.12.2004 aufzuheben, damit das Verfahren weiter ordnungsgemäß bearbeitet werden kann.
Richter Wacker hat am 09.12.2004 mit Beschluß des AG Minden eine von mir eingelegte Beschwerde wegen eines Durchsuchungsbeschlußes abgewiesen ohne eine Entscheidung von der Strafkammer am LG Bielefeld einzuholen (StPO §306 Abs. 2). Der Rechtszug ist damit ersichtlich nicht ordnungsgemäß behandelt worden.
Richter Wacker hat damit aufgrund des Devolutiveffektes (GVG §73 Abs. 1) gegen Artikel 101 Abs. 1 Satz 2 GG verstoßen. Die Entscheidung verstößt somit auch gegen Artikel 20 Abs. 3 GG.
Eine Rechtsmittelbelehrung lag dem Beschluß von Richter Wacker nicht bei.

Richter Husmann vom AG-Minden und Richter Eickhoff vom AG-Minden schicken Herrn L. zu einer psychologischen Untersuchung, weil er vollständig unfähig ist bei Gericht vorzutragen und um ihm daher einen Betreuer zu bestellen.
Die Psychologin erklärte, dass er den Juristen vertrauen müsse, weil diese jahrelang Jura studiert haben und einen Amtseid geschworen haben. Daher könnten diese auf keinem Fall jemanden Schaden und diese könnten das auch niemals mit Absicht machen. Selbst wenn diese jemanden Schaden wollten ginge das nicht, weil diese einen Amtseid geschworen haben und daher sei dass unmöglich.
Psychologin: "Verstehen Sie Juristen haben Jura studiert! Was haben Sie denn gelernt?"
Herr L.: "Ich habe einen Gesellenbrief als Beton- und Stahlbetonbauer"
Psychologin: "Sehen Sie, daher können Sie das gar nicht verstehen was Juristen machen."
Herr L.:"Ich habe allerdings auch noch einen Gesellenbrief als Hochbaufacharbeiter."
Psychologin: "Und welchen Schulabschluss haben Sie?"
Herr L.: "Hauptschulabschluss".
Psychologin: "Sie müssen verstehen, dass Juristen jahrelang studiert haben und diese haben ein Gymnasium besucht und dann viele Jahre eine Universität!"
Herr L.: "Aber es geht doch um meine Schriftsätze und dass ich nicht fähig bin bei Gericht rechtlich vorzutragen. Was ist denn damit nicht in Ordnung?
Psychologin: "Ihre Schriftsätze sind in Ordnung und die kann ich ja sogar verstehen aber das was dort rechtlich drin steht kann ja gar nicht stimmen, denn Sie  haben nicht sutdiert und daher können Sie das selbst gar nicht verstehen was Sie da schreiben. Ihre Schriftsätze sind ja genau wie eine Doktorarbeit mit den ganzen Rechtsnachweisen und den Erklärungen und Erläuterungen. Aber da Sie das gar nicht verstehen können sieht man ja dass Sie sich da in einem Wahn in etwas hinneinsteigern, was Sie überhaupt gar nicht verstehen können."
Richter Eichhof telefonierte mit der Psychologing hochelitär und freundlich, damit unbedingt ein Betreuer bestellt wird, denn das sei zu seinem Vorteil dringend.
Zweiter Termin bei der Psychologin nach ein paar Tagen mit einigen hier nicht genannten Vorfällen:
Psychologin: "Ich habe dem Gericht mitgeteilt, dass ich den Fall nicht weiter bearbeiten werde, denn Sie kennen sich ja rechtlich bestens aus."

Nun wurde Herr L. aufgrund des Auftrages von einem weiteren Neurologen und Psychologen zu Hause besucht.
Neurologe: "Wissen Sie was ich hier soll?"
Herr L.: "Mh, ehrlich gesagt weiss ich das auch nicht."
Neurologe: "Ich soll beurteilen ob Sie im Stande sind bei Gericht rechtlich vorzutragen. Aber ich kenne mich doch rechtlich gar nicht aus und kann das daher doch gar nicht beurteilen. Ich kann doch nur beurteilen ob Sie in der Lage sind bei Gericht vorzutragen und dass Sie das können daran besteht ja nicht der geringste Zweifel. Und dass Sie sich entsprechend rechtlich hervoragend auskennen und entsprechend vortragen können, daran habe ich auch nicht den geringsten Zweifel. ..."

Ihm war nach dem Gutachten kein Betreuer zu bestellen.
Herr L. bat bei Gericht um eine Kopie des Gutachtens. Das Gutachten ist Geheim.
Seit 1990 bin ich bei Gericht verarscht worden:.
http://www.youtube.com/watch?v=eUwmJMlc9ZI
Die Frage ist also nicht ob man von Juristen verarscht wird, sondern rein aufgrund des Zufalls wann man von diesen verarscht wird.


Schreiber-Affäre: Ex-CSU-Politiker Holger Pfahls (ehem. Präsident des Verfassungsschutzes) erneut angeklagt, 20.11.2011
Holger Pfahls, ehemaliger Rüstungsstaatssekretär, kommt erneut vor Gericht. Schulden aus dem ersten Prozess hat er nicht bezahlt, er habe die Mittel nicht. Jetzt ist sein Vermögen aufgetaucht.
Der frühere CSU-Politiker war jahrelang einer der meistgesuchten deutschen Kriminellen, nachdem er wegen des Vorwurfs der Bestechung durch den Waffenlobbyisten Karlheinz Schreiber geflohen war. Nach seiner Festnahme verhängte das Landgericht Augsburg 2005 eine Haftstrafe wegen Steuerhinterziehung und Vorteilsannahme, diese hat Pfahls längst abgesessen.
Seit Dezember sitzt er nun erneut in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft Augsburg wirft ihm unter anderem eine falsche eigensstattliche Versicherung und Erpressung vor und hat Anklage erhoben. Das teilte ein Behördensprecher am Mittwoch mit. Damit droht dem früheren Vertrauten von Franz Josef Strauß, der auch Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz war, eine neue Haftstrafe.
Wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft mitteilte, hat Pfahls aus seinem früheren Prozess noch Schulden in Höhe von etwa 3,7 Millionen Euro bei der öffentlichen Hand. Er habe sich aber als mittellos dargestellt, darüber auch eine falsche eidesstattliche Versicherung abgegeben und sein Vermögen vor seinen Gläubigern verheimlicht. Außerdem sei Pfahls hinreichend verdächtig, gemeinsam mit drei anderen Beschuldigten einen Privatgläubiger bedroht zu haben, damit dieser auf eine Forderung in Höhe von 5000 Euro verzichtet.


Neues auf dieser Seite aus Justiz und Politik (05/2011):

Von Bürgern benötigte Akten verschwinden bei der Staatsanwaltschaft Bielefeld (15 Js 1811/07) bzw. bei Behörden in Minden (15 Js 1811/07), unzulässige Geheimakten verschwinden sicherlich nicht, 13.05.2011
"...Die fragliche Akte wurde vor hier aus nach der Verfahrenseinstellung an den Kreis Minden-Lübbecke abgegeben. Aufgrund Ihrer Eingaben habe ich die Akte zurückgefordert. Allerdings hat der Kreis nur noch mitteilen können, dass die Akten dort zwischenzeitlich nicht mehr vorliegen.
Eine vollständige Aktenrekonstruktion war nicht möglich; allein die Verkehrsunfallanzeige war bei der Polizei noch vorhanden und wurde hierher gesandt.
Aufgrund dessen ist es mir unmöglich, eine etwaige Stellungnahme der Frau B. in Ablichtung zur Verfügung zu stellen."

Autofahrer A fährt in München 10 km/h schneller als erlaubt und kommt dadurch 10 Minuten früher in Nürnberg an, wo er trotz Einhaltung der zulässigen Geschwindigkeit mit einem Radfahrer zusammenstößt und diesen verletzt = Fahrlässige Körperverletzung §229 StGB
Das OLG Karlsruhe (NJW 1958, 430) bejahte einen Pflichtwidrigkeitszusammenhang, da der Autofahrer A bei ordnungsgemäßer Geschwindigkeit in München den Unfallort in Nürnberg zeitlich später erreicht hätte und somit der Unfall vermeidbar gewesen wäre. (siehe hierzu auch Ebert, Jura 1979, 561, 571).

Diese Erwägungen verfehlen den Schutzzweck der einschlägigen Sorgfaltsregeln. Der Sinn und Zweck der Geschwindigkeitsbegrenzung ist darin zu sehen, dass der Fahrer in einer kritischen Verkehrslage vor Ort und Stelle – also in München und nicht in Nürnberg – noch frühzeitig genug adäquat reagieren kann, um einen Unfall zu vermeiden. Er besteht jedoch nicht darin, zeitlich später an einem anderen Ort anzukommen und dadurch Unfälle zu vermeiden.

Interview: Gewaltsame Entführung durch die Polizei in die Psychiatrie. Wer als Bürger die Drohung ernst nimmt, dass man einen Kopfschuss erhält gehört gemäss Juristen wegen Wahnvorstellungen therapiert.
...Das war ja auch noch das allerschlimmste wie ich in die Psychiatrie kam. Ich bin hier auf der Strasse gewesen und wollte einkaufen gehen und plötzlich ein haufen Männer und überfällt mich und ich schrei schon "Hilfe Hilfe", weil ich dachte ich werde überfallen" dabei war das Zivilpolizei. Die Betreuerin muss das in Angriff genommen haben, die einfach vor meine Nase gesetzt wurde. Die kannte ich ja nicht einmal die Frau. Mitten auf der Strasse wurde ich dann überwältigt und in Handschellen gelegt. In der Todesangst denk ich hoffentlich kommt jetzt endlich mal die Polizei und rettet mich und dann kam ein Polizeiwagen an und dann stopfen die mich in den Polizeiwagen in Handschellen wie ein Schwerverbrecher. Ich bin noch nie in meinem Leben mit solchen Dingen konfrontiert worden.
Dann haben die das ganze noch ins lächerliche gezogen. Und dann mit Handschellen im Rücken in die Psychiatrie abgeführt mit Zwangsmedikation. Mir ist nichts begründet worden gar nichts.
Ich bin mittlerweile nicht mehr unter Betreuung, ich war auch nicht kooperativ mit denen. Man lässt mich zwar in Ruhe aber für mich ist nichts geklärt worden.
Man hat mir Schizophrenie vorgeworfen und dass ich Zwangsmedikation erhalten muss, weil ich nicht einsehen will, dass ich schizophren bin.
Ich kenne ja die Hintergründe um die es hier geht. Ich habe damals in Scheidung gelebt. Mein Mann ist Deutscher und ich bin Türkin. Mein Mann hat damals Angst gehabt, dass ich die Kinder in die Türkei entführe. Ich war 2 Jahre entmündigt und 4 Monate weggesperrt. Er ist sehr gewaltbereit.
Ich habe versucht über die Staatsanwalt ein Ermittlungsverfahren gegen Ihnen zu bewirken. Man hat für mich gar nichts getan. Richtig kommt man davon nicht mehr weg.
Ich habe mich gefühlt im falschen Film.
Man hat mich damals vollgepumpt mit Chemikalien. Ich nenne das Folter. Ich konnte nicht mehr reden, mich kaum noch bewegen und keine Gedanken mehr fassen. Mein Körper war wie unter Strom gestanden. Man hat mich in den Zustand versetzt in dem man mich sehen wollte. So richtig unter Drogen gesetzt gegen den Willen. Es gab kein Urteil, dass man das machen durfte.
Die nennen das in Gewahrsam nehmen.
Weil ich nicht kooperativ war hat man mir nahegelegt zu gehen. Da sagte der eine Pfleger, dass er glaubt, dass ich dort fehl am Platz wäre.
Ich war bei so vielen Anwälten danach. Meinen Sie ich habe einen Anwalt gefunden, der für mich tätig werden wollte.
Ich kenne mich doch nicht aus. Woher soll ich wissen was ist richtig.
Es kann nicht sein, dass ich in einem Land lebe wo ich hoffe, dass es demokratische Grundwerte hat und dass es hier nicht so ist.
P.: Aber man darf doch die Wahrheit sagen ausser in China und Russland.
Aber in Deutschland ist das doch nicht anders.
Die eine Ärztin hat mir dann noch gedroht in einem Ton: "Vergessen Sie ihre Kinder sonst kommen Sie hier nie raus". Das ich Kinder habe, habe ich dort gar nicht erzählt gehabt.
In Karlsruhe habe ich dann eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft gestellt und dann wurde dort ein Psychiater hinzugezogen und erklärt, die Frau gehört in die Psychiatrie. Meine Strafanzeige ist garnicht zu Protokoll genommen worden.
Und in der Psychiatrie haben dann mit mir ein kurzen Gespräch geführt und haben mich dann auch gleich wieder freigelassen. Irgendwann stand in Kunzelsau ein Mann vor der Tür und erklärte er wäre der Medizinalrat von Künzelsau und wollte mit mir sprechen und ich erkläte aber ich will aber nicht mit Ihnen sprechen. Der hat hinter meinen Rücken dann veranlasst, dass ich eine Betreuerin erhalte. Es kam permanet eine Frau, die mit mir reden wollte und ich wollte aber mit ihr nicht reden.
Anscheinend hat die Betreuerin bei einem Richter hier in Künzelsau eine Blankounterschrift geholt, dass ich unter Betreuung gestellt werden soll.
Einen gerichtlichen Beschluss habe ich erst in der Psychiatrie erhalten. Gegen diesen habe ich Beschwerde eingelegt. Fast 4 Wochen später kamen dann 3 Richter in die Psychiatrie um mich anzuhören. Als ich dann erzählte was man mit mir gemacht hat, hiess es im allerdings erfolglosen Urteil dass die Vorgehensweisen gegen mich sehr bedenklich sind. Aufgrunddessen hat die Betreuerin ihr Amt niedergelegt, weil sie dass in die Wege geleitet hat, dass ich verchleppt werde. Ich glaube aber, dass diese meinen Fall abgeben musste.
Mir wurde der Führerschein entzogen. Ich hatte einen LKW Führerschein. Nach einer MPU habe ich den PKW Führerschein zurückerhalten mit dem Deal, dass wir auch dem Amt gerecht werden und ich 2 Jahre lang alle 3 Monate zum Hausarzt gehe und mir bestätigen lasse, dass ich nicht psychisch gestört bin. Um meinen LKW wieder zurückzuerhalten müsste ich eine grosse MPU machen, die 700 EUR kostet und danach würde dann im Einzelfall darüber entschieden ob ich den wiedererhalte.
Ich war nicht gestört aber ich wurde gestört gemacht.
Ich habe kein Vertrauen mehr in dieses Rechtssystem. Ich habe absolut kein Vertrauen zu unserer Regierung, dass diese überhaupt etwas tun.
Wie kann ich in einem Land existieren in dem ich nicht einmal Schutz vor der Polizei habe. Hier wurde ich wie Dreck behandelt.

P.: Hat man Ihnen ihre Wohnung ausgeplündert?

Ja, natürlich und da stand die Polizei dabei wo man mich vor meiner Wohnung ferngehalten hat.

P.: So ähnlich war das bei mir auch. Ich war auch anwesend als man mich bestohlen hatte und die Polizei kam und hat mir einen Platzverweis erteilt. So konnte man mir das ganze Lager leerräumen. Anschliessend sollte ich einen Geldkoffer auf einem Parkplatz abstellen um mein Eigentum zurückzukaufen. Als ich das Geld nicht bezahlte gab es nach ein paar Monaten eine Androhung: "Da hat jemand einen Kopfschuss bekommen", vielleicht wäre ich der nächste. Die Polizei steckt dahinter.

Natürlich.
Mein Mann steht hinter den Polizisten und ruft auch noch ausländerfeindliche Parolen gegen mich "Scheiss Türken" aber die Polizisten hören das gar nicht.

P.: ...Das wurde dann umgedeutet, dass ich mich damit einverstanden erklärt habe eine Theraphie zu machen, weil ich einen Wahn hätte, weil ich es ernst genommen habe, dass man mir mit einem Kopfschuss drohte. Der Herr hat gute Beziehungen. In seinem Elternhaus wohnt ein Polizeibeamter, seine Stiefmutter wohnt mit der Staatsanwältin im selben Haus, die für seinen Fall damals zuständig war. Sein Haus hat er im Rohbau von einem CDU-Ratsmitglied gekauft, ein zweites CDU-Ratsmitglied wohnte bei ihm zur Miete.


Baumbach/Hefermehl 61. Auflage §287 Schadensermittlung; Höhe der Forderung Rn. 4, richterliche floskelhafte verbrämte Nachlässigkeit:
"Die Vorschrift gibt dem Richter eine manchmal gefährliche Freiheit. Schätzung ins Blaue ist die Hauptgefahr bei §287 ZPO. Das weite richterliche Ermessen kann unversehends zur nur noch floskelhaft verbrämten Nachlässigkeit umschlagen."

Selbstbedienungsladen für Juristen (Richter Thiemann/Helmkamp AG-/LG-Bielefeld): Insolvenzverfahren 43 IN 760/07, Masse 16647,28 EUR, Vergütung des Insolvenzverwalters 12361,60 EUR, 07.05.2011
Amtsgericht Bielefeld Beschluss vom 07.05.2011.
Die Masse betrug anfangs im übrigen etwa 20000 EUR. Davon verauslagt wurden bereits mehr als 1500 EUR für den Insolvenzverwalter für das Gutachten über die Insolvenz. Der Rest ist für Gerichtskosten aufgewendet worden.
Von ehemals etwa 20000 EUR verbleiben den Gläubigern also  4285 EUR abzügl. noch evtl. aufzuwendender Zinsen. Dabei muss man bedenken, dass in den Rechnungen der Gläubiger häufig bereits Gerichts- und Rechtsanwaltskosten oder Inkassokosten enthalten waren. Von also etwa 20000 EUR, die der insolvente Schuldner einmal hatte und hart verdientes Geld gewesen sind verbleiben ihm etwa 2500 EUR um seine tatsächlichen ehemaligen Schulden zu bezahlen und die restlichen 17500 EUR haben Justiz und Juristen kassiert. Davon, dass der Insolvenzverwalter das Vermögen des Schuldners (auch zu Gunsten der Gläubiger) schützt hat der Insolvente gar nichts bemerkt, sondern das genaue Gegenteil wurde getätigt. Es wird Post unterschlagen und Arbeiten an denen der Insolvente das Urheberrecht besitzt, die aber für die Gläubiger wahrscheinlich wertlos sind, werden vernichtet. Der Insolvente wird mit seinen Eingaben vollständig ignoriert. Gedeckt wird das ganze vom Insolvenzrichter Thiemann am AG Bielefeld, der den Insolvenzverwalter dabei fleissig unterstützt.
Weitere Kosten sind dem Insolventen entstanden aufgrund eines rechtswidrigen Postbeschlagnahmebeschlusses von Richter Thiemann und einem Befangenheitsantrag, weil der Insolvenzrichter Thiemann dem Insolventen laut schreiend erklärte, dass er sich seine Schriftstücke nicht durchlesen muss, weil er Richter ist und es daher auch gar nicht getan hat und der Insolvente gar keine Rechte besitzen würde. Für beide Beschwerden, die abgewiesen worden sind musste der Insolvente die Kosten tragen. Eine Beschwerde gegen den abweisenden Befangenheitsantrag wurde ebenfalls auf Kosten des Insolventen nicht stattgegeben, weil gemäss Richter Thomas Helmkamp vom LG-Bielefeld (jetzt LG Münster) Bürger keine vernünftig denkenden Menschen sind und daher keine Rechte begründen können, während ein laut schreiender Richter, der erklärt, dass er sich Schriftstücke von Bürgern nicht durchliest und diese auch nicht durchgelesen habe und Bürger keine Rechte geltend zu machen haben und der einen rechtswidrigen Postbeschlagnahmebeschluss tätigt, einen vernünftig denkenden Menschen darstellt.
Allen Menschen, die entsprechende Rechtsbehelfe nicht selbst tätigen können wäre natürlich keine PKH bewilligt worden und diese hätten somit auch von vorn herein keinen Anwalt in Anspruch nehmen können, der den Fall ohne Geld ohnehin nicht getätigt hätte und noch nicht einmal gegen entsprechende Rechts- und Grundrechtsverletzungen Rechtsbehelfe einlegen können. Auch wenn die Rechtsbehelfe von vorn herein sinnlos sind, denn die Juristen decken sich bei dem tätigen von Rechts- Grundrechts- und Menschenrechtsverletzungen untereinander ab und belobigen sich dafür auch finanziell.

Oligarchischer Richterstaat mit auch am Bundesverfassungsgericht von Parteien gesteuerter Richter
»Die obersten Bundesgerichte bekennen sich bis heute völlig unbefangen zu einer sogenannten "objektiven" Methode der Gesetzesauslegung. … Die Methode ist besonders attraktiv für Richter, die ausgeprägte eigene rechtspolitische Regelungsvorstellungen haben, die sie "objektiv vernünftig" halten. … Die objektive Methode verwandelt die Gerichte von Dienern der Gesetze zu Herren der Rechtsordnung. … Die politischen Parteien haben die Konzentration der Staatsmacht in den obersten Bundesgerichten, natürlich erst recht im BVerfG, seit langem erkannt und verinnerlicht. Der verbissene Machtkampf der Parteiobleute um das Machtmonopol der Parteien bei der Richterwahl ist ein weiterer, untrüglicher Beweis dafür, wie sehr die Bundesrepublik bereits von einem Gesetzesstaat zu einem Richterstaat mutiert ist. … Wer die Rechtsordnung ohne Gesetzgebung ändern will, kann dazu zwei zweckdienliche Instrumente einsetzen, nämlich geeignete Rechtsanwendungsmethoden einerseits und die Wahl parteipolitisch wie weltanschaulich "geeigneter" Bundesrichter andererseits. Die derzeitige Praxis der Methodenwahl ("objektive" Methode) wie der Richterwahl (drohende Dominanz parteipolitischer Auswahlkriterien vor fachlicher Eignung) ebenen den Weg zum oligarchischen Richterstaat.
Prof. Dr. Bernd Rüthers

Rechtsanwalt Rolf Bossi: Teils bis heute geistig vergiftete Justiz durch die Hitlerdiktatur mit dem Baustein der Aushölung des Straftatbestandes der Rechtsbeugung
»Eine Justiz, die niemals offiziell und institutionell mit dem Unrecht gebrochen hat, das sie in zwölf Jahren Hitlerdiktatur beging, schleppt den Ungeist Tausender von Rechtsbeugungen und Mordurteilen als ewige Last mit sich herum. Indem sich Deutschlands Juristen nahezu geschlossen einem verbrecherischen Regime unterordneten, ist die Unabhängigkeit der Richter – und damit eine ihrer elementarsten und hervorstechendsten Eigenschaften – zwischen 1933 und 1945 pervertiert worden. Sie ist zu einer unbeschränkten Machtvollkommenheit und Willkür entartet. Die politische Zweckmäßigkeit eines Urteils ist als Maßstab an die Stelle von Wahrheit und Gerechtigkeit getreten.
Statt den Faden der im Nürnberger Juristenprozess 1947 gesprochenen Urteile aufzunehmen und sich der Verantwortung für die eigenen Unrechtsgeschichte zu stellen, haben Gesetzgeber und Justiz die Mörder in Robe nahezu vollständig amnestiert und bereitwillig wieder in die Reihen der Halbgötter in Schwarz aufgenommen. Mindestens eine weitere Generation von Juristen ist durch diese braunen Nachkriegskarrieristen geistig vergiftet worden. Die größte Hypothek dieses Versagens ist folgende: Um ihren eigenen Berufsstand nicht der Schande und der Verachtung und dem völligen Ansehensverlust preisgeben zu müssen, haben Deutschlands Richter sich ein exklusives Sonderrecht geschaffen, das die Verfolgung und Bestrafung von Unrechtsurteilen beinahe unmöglich macht. Ein wichtiger Baustein dazu war die Aushöhlung des Straftatbestandes der Rechtsbeugung.«
Rechsanwalt Rolf Bossi, in: "Halbgötter in Schwarz, Deutschlands Justiz am Pranger", Goldmann Verlag, Seite 271 – 272''

Sterilisation mit Gift, ungeheuerlicher Vorgang im Polizeipräsidium Marburg-Biedenkopf wird von den Behörden ohne angemessene Ermittlungen unter den Teppich gekehrt, 11.05.2011
Polizeibeamtin teilt Bürger mit, er sei mit Gift sterilisiert worden
Am 4. September 2010 wurde ein Marburger Bürger von der Polizei rechtswidrig fest genommen. Im Keller des Polizeipräsidiums Marburg-Biedenkopf spielte sich eine erschreckende Szene ab. Die Polizeibeamtin Frau R. teilte Herrn W. mit, er sei mit Gift sterilisiert worden. Eine anschließende urologische Untersuchung des Spermas von Herrn W. wies seine Zeugungsunfähigket nach.
Der Hintergund dieses Polizeieinsatzes ist bislang unklar. Kriminalpolizei Gießen und Staatsanwaltschaft Marburg unterließen es, zu ermitteln, obwohl ihnen Anzeigen vorliegen.
Die Festnahme des Herrn W. am 4.9.2010 erfolgte offiziell, weil die Nachbarin Frau B. der Polizei telefonisch mitgeteilt hatte, Herr W. habe aus seiner Wohnung Gegenstände auf die Sraße geworfen. In der dienstlichen Stellungnahme der beteiligten Polizeibeamten vom Januar 2011 stellen diese jedoch fest, dass Herr W. keine Gegenstände auf die Fahrbahn geworfen hatte. Ihre Begründung für die Festnahme des Herrn W., der rechtswidrig aus seiner Wohnung geholt wurde, ist nebulös.
Der Grund für seine Festnahme dürfte auch eher in dubiosen Machenschaften zu sehen sein, in die Marburger Polizisten offenbar verwickelt sind. Anders lässt sich nicht erklären, wie die Polizeibeamtin Frau R. in der Lage war, zahlreiche Ereignisse aus dem Leben des Herrn W. nach seiner Festnahme zu kommentieren. Insbesondere dass sie im Gegensatz zu Herrn W. über dessen Zeugungsunfähigkeit informiert war und ihn aufforderte, eine urologische Untersuchung durchzuführen, lässt auf organisierte Kriminalität schließen.
Nachdem Herr W. schockiert die Ergebnisse der urologischen Untersuchung seines Spermas zur Kenntnis genommen hatte, erstattete er am 17. Novemeber 2010 bei der Kriminalpolizei in Gießen Strafanzeige wegen Beihilfe zur schweren Körperverletzung gegen die Polizeibeamtin Frau R. sowie eine weitere verdächtige Person, die Herrn W. bereits im September 2009 damit gedroht hatte, ihn zu vergiften.
Jedoch wurden von der Kripo Gießen keine ernsthaften Ermittlungen durchgeführt, obwohl ihr das Spermiogramm vorliegt, die eine schwere Schädigung des Spermas von Herrn W. nachweist, sowie ein Gedächtnisprotokoll der entsprechenden Drohungen der Polizeibeamtin Frau R. Die Akten wurden der Staatsanwaltschaft Marburg übergeben. Die zuständige Staatsanwältin Frau Brinkmeier leitete noch nicht einmal ein Ermittlungsverfahren bezüglich der Anzeigen wegen schwerer Körperverletzung ein, womit sie den Verdacht der Strafvereitelung im Amt auslöst. Mehrere schriftliche Anfragen bezüglich des Sachstandes der Ermittlungen gegen die verdächtigen Personen Frau R. und Herrn P. wurden von der Staatsanwältin nicht beantwortet.
Der Staatsanwaltschaft ist auch bekannt, dass Herr W. mehrere Morddrohungen unter anderem von den Verdächtigten Frau R. und Herrn P. erhalten hat, womit im Falle der Polizeibeamtin neben dem Verdacht der Beihilfe zur schweren Körperverletzung auch der Straftatbestand der Bedrohung im Amt in Frage kommt.
Herr W. hat nunmehr noch einmal Anzeigen gegen die Verdächtigen bei der Generalstaatsanwaltschaft in Frankfurt am Main erstattet. Es bleibt abzuwarten, ob diese nun ihrem Ermittlungsauftrag nachkommt.

Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung in der CDU-Parteispendenaffäre verboten, Steuerhinterziehungprivileg für Reiche, Focus 20/11 16.05.2011, Seite 42
Für Trickser der Alptraum, Frank Wehrheim galt als einer der besten Ermittler der Republik
Das Tabu brach am Morgen des 27. Februar. 50 Steuerfahnder marschierten in die Frankfurter Zentrale der Commerzbank. Die Juristen der Bank reagierten fassungslos, als ihnen Einsatzleiter Frank Wehrheim den Durchsuchungsbeschluss mit der Bemerkung aushändigte: "Wir beginnen ganz oben in der Vorstandsetage".
Das ist unerhört. Eine Razzia gegen eine Grossbank empfanden vor allem deren Topmanager im Jahr 1996 als Majestätsbeleidigung. Ein Chefbanker blaffte den Fahnder an, ob er denn nicht wisse, dass er am Abend mit dem Bundeskanzler dinieren werde. Die Chuzpe sollte sich lohnen. Nach und nach fanden sich Belege für systematischen Steurschwindel des Kreditmultis. Insgesamt flossen dem Staat 1,2 Milliarden Mark hinterzogene Abgaben zu.
Wehrheim selbst ist der Erfolg mit seinem Bankenteam schlecht bekommen.Sein Name verbindet sich mit einer grandiosen Mobbingaffäre. Vier seiner Kollegen wurden mit falschen psychiatrischen Gutachen aus dem Dienst entfernt. Wehrheim sagt, er habe sein Buch geschrieben, damit die Leute diese "Schweinerei" nicht vergessen.
...Zeitweilig hamsterten etwa Zahnärzte Gold in rauen Mengen. Offiziell deklarierten sie ihre Ankäufe als Zahngold für die Praxis und setzen es als Betriebsausgabe von der Steuer ab.Tatsächlich aber bunkerten sie die Feingoldbarren als Altersvorsorge in ihrem Tresor oder in einem Bankschliessfach.
1999 flog die CDU-Parteispendenaffäre auf. Noch heute amüsiert sich der Ex-Fahnder über die Worte seines damaligen obersten Dienstherrn Roland Koch (CDU) von der "brutalst möglichen Aufkklärung". Wehrheim: "Es gab einige Fälle, die durfte ich nicht anpacken, die sollte jemand anderes machen." Anweisung von oben. "Und dann stellte sich heraus, dass diese Verfahren gar nicht bearbeitet worden waren". ...
Die Probleme entzündeten sich an der Amtsverfügung 2001/18. Hessens Fahnder durften nur noch grossen Steuersündern nachstellen, die umgerechnet mehr als 250000 EUR ins Ausland transferierten. "Reiche Leute brauchen nur ihre Beträge zu stückeln und waren fein raus", erläutert der pensionierte Schnüffler. Heftige Proteste der Frankfurter Steuerfahnder beantwortete die Leitung mit Repressalien.

Maulwurf warnte vor Razzia bei Deutscher Bank, Umsatzsteuerbetrug bei Handel mit Emissionsrechten, 03.07.2010
Die Deutsche Bank ist in einem der größten Wirtschafts-Strafverfahren, die derzeit in der Bundesrepublik anhängig sind, vorab vor einer Durchsuchungsaktion in ihren Büros gewarnt worden.
Diese Panne wird die hessische Justiz noch eine ganze Weile beschäftigen. Mit großer Sorgfalt hatten die Ermittlungsabteilungen die Aktion vorbereitet, alles koordiniert. Strikte Geheimhaltung war das oberste Gebot, schließlich betrafen die Ermittlungen das derzeit größte Wirtschaftsstrafverfahren in Deutschland.Am 27. April, dem Abend, bevor die Steuerfahnder unter anderem Büros der Deutschen Bank durchsuchen wollten, setzte ein Behördenmitarbeiter eine Warnmeldung ab.
Mehrere Bankbeschäftigte, gegen die wegen Steuerhinterziehung in großem Stil ermittelt wird, informierten einander demnach an dem Abend über die Razzia.
Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main hatte am 28. April bundesweit 230 Firmen, Banken und Wohnungen durchsuchen lassen, darunter Büros der Deutschen Bank. Ein internationaler Betrügerring, der rund 150 Beschuldigte umfasst, soll beim Handel mit Emissionsrechten, an dem die Bank beteiligt war, Umsatzsteuern hinterzogen haben. Allein bei den Emissionsrechten zum Ausstoß von Kohlendioxid, mit denen die Deutsche Bank gehandelt hat, soll der Fiskus um 160 Millionen Euro betrogen worden sein.

Spendenaffäre in NRW: Ermitteln verboten, Anwalt verdächtigt Mandantengelder veruntreut zu haben und bei städtischen Firmen Gelder kassiert und an die Partei weitergereicht zu haben, Focus 20/11 16.05.2011, Seite 38
Jäger musste einräumen, in der SPD-Parteispendenaffäre dem Landtag einiges verschwiegen zu haben. Er gab Kontakte zur Schlüsselfigur der Affäre zu: dem Krefelder Rechtsanwalt Lothar Vauth. Laut Anzeige äussern Vauths Ex-Kanzleipartner den Verdacht, dass der Anwalt bei städtischen Firmen kassierte, in denen Jäger oder andere SPD-Politiker im Aufsichtsrat sassen, und einen Teil an die Partei weiterreichte. Die Staatsanwaltschaft Krefeld wischte die Hinweise vom Tisch. Sie ermittelt gegen Vauth nur, weil dieser Mandantengelder veruntreut haben soll. Später soll die Polizei gar angewiesen worden sein, nicht in der Spendengeschichte zu rühren. Die Staatsanwaltschaft wollte sich nicht äussern.

Kaprun-Skandal, Gletscherbahnbrand im Jahr 2000, Ermittlungen gegen österreichische Justizangehörige, Focus 20/11 16.05.2011, Seite 18
Wegen des Gletscherbahnbrandes von Kaprun werden nun auch Klagen in Japan, den Niederlanden, Slowenien und Tschechischen Republik vorbereitet.
In Deutschland ermittelt die Staatsanwaltschaft Amberg in der Oberpfalz wegen des Verdachts des Leistungsbetrugs unter anderem gegen österreichische Justizangehörige.

Anwalt vor Gericht: Soll Sozialrechtsanwalt Alfred K