Wer vor
Gericht zieht, legt sein Schicksal in die Hände von
Juristen. Anfangs kennt das Vertrauen in die Rechtsexperten keine
Grenzen. Was aber, wenn Anwälte, Staatsanwälte oder
Richter patzen? Wenn sie Fehler machen, die Gesetze nicht kennen, wenn
sie überfordert sind, faul oder schlampig arbeiten?
Fristversäumnis,
Prozesstreiberei oder ganz
banale
Ahnungslosigkeit von Anwälten können verheerende
Folgen haben.
Neues
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Justiz und Politik (06/2011):
Richterbundchef
Christoph Frank erklärt mit seinem einfachen Weltbild die
Zweiklassenjustiz, 20.01.2009
Christoph Frank
hat ein sehr einfaches Weltbild. Er hält sich selbst für gut. Da er
Richter ist, müssen die anderen Richter auch gut sein, gehören sie doch
zu seiner Klasse. Die Richter sind ein ein Teil der Justiz, also muss
die Justiz gut sein. Die Justiz setzt das Gesetz durch, ohne sich zu
fragen, ob es nütze oder schade, ob es gerecht oder ungerecht sei. Aber
auch das ist für ihn gut. Weil er und seine Klasse so gut sind, gibt er
Interviews, die dann in Pressemitteilungen
landen und ein Kopfschütteln, wenn nicht gar heiße Wut verursachen.
Der
Präsident des Deutschen Richterbunds, Christoph Frank, hat die Justiz
gegen Vorwürfe in Schutz genommen, sie bevorzuge prominente
Steuersünder. "Ich bedaure es, dass durch die Berichterstattung über
Großverfahren bei den Bürgern der Eindruck entstanden ist, man könne
sich vor Gericht freikaufen", sagte Frank dem Tagesspiegel am
Sonntag. Hierdurch schwinde das Vertrauen in die Justiz. "Die
Wirklichkeit sieht anders aus: Es gibt klare gesetzliche
Strafzumessungsregeln, die für alle Betroffenen in gleicher Weise
gelten. Wir wenden sie ohne Ansehen der Person an", sagte er. Prozesse
mit steuer- oder wirtschaftsrechtlichen Bezügen seien in der Praxis in
besonderer Weise darauf angelegt, mit Absprachen beendet zu werden,
erklärte Frank. "Die Verfahren
haben einen sehr umfangreichen Prozessstoff und sind meist höchst
kompliziert. Das alles erfordert einen ungeheuren Aufwand an Personal
und Zeit. Und genau diesen Aufwand können wir nicht immer leisten, weil
uns die Ressourcen weggebrochen sind. Es fehlen schlicht Richter und
Staatsanwälte in Deutschland, die sich auch gerade mit diesen sehr
komplizierten Verfahren beschäftigen können."
Er sagt uns damit zwei Dinge. Das eine ist das grausamste, was
man seit Freisler von einem deutschen Richter gehört hat. Er bestätigt
die Zweiklassenjustiz. Den Eierdieb kann man verurteilen, weil sein
Fall einfach ist und der armen Richterschaft keine Mühe macht. Deshalb
bekommt der auch besonders harte und lange Strafen. Die Fälle der
Reichen, derer mit den tollen Anwälten, die sind für unsere einfach
gestrickten Richter zu kompliziert, das würde Arbeit bedeuten, und
deshalb gibt es da einen schnellen und billigen Vergleich.
Ob sich Christoph Frank überhaupt einmal selbst
beim Reden zugehört hat? Merkt er nicht, dass er damit unsere Justiz
als das darstellt, was die meisten schon lange vermuten: als eine
Justiz gegen die Armen und Schwachen. Es ist doch kein Wunder, dass
über Prozesskostenhilfe nicht zu Beginn des Verfahrens entschieden
wird, sondern erst am Ende. Die Armen sollen verunsichert werden und
auf ihr Recht verzichten, während den Reichen in den Gerichtssälen ein
roter Teppich ausgerollt wird.
Justiz
im Nationalsozialismus – Komplizin der Vernichtungspolitik,
14.06.2011
Zum 14.6.2011 hatte die Zeitgeschichtliche
Dokumentationsstelle Marburg
die Historikerin Barbara Manthe eingeladen. Manthe promoviert gerade in
Köln. Mich interessierte die Einladung zuerst, weil Manthes Vortrag im
Marburger Stadtverordnetensitzungssaal stattfinden sollte.Viel von dem,
was Manthe vortrug, war mir bekannt. Sie erklärte die Regelgerichte,
die es heute noch gibt: Amts-, Landes-, Oberlandesgerichte und das
Reichsgericht, welches heute BGH heißt. Daneben schuf der
NS-Staat Sondergerichte, besonders den Volksgerichtshof. Manthe legte
Wert auf die Feststellung, dass die meisten Richter der Sondergerichte
zugleich in den Regelgerichten tätig waren. Überhaupt betonte Manthe
die Kontinuität im deutschen Rechtswesen. Es sei bekannt, dass 80 bis
90% der bundesdeutschen Nachkriegsrichter zuvor NS-Richter gewesen
seien. ...
Im Täterstrafrecht steht nicht die strafbare Tat im Vordergrund,
sondern der Typ von Mensch, der solche Taten begeht. Ich möchte
anmerken, dass derartige Ideen von Menschen in die Welt gesetzt werden,
auf die diese Ideen am ehesten passen. Z.B.
(2) Jurist ist, wer sich an Universitäten herumtreibt, um dort
aufzuschnappen, wie er andere betrügen kann, ohne dafür bestraft zu
werden. Jeder, der sich über die NS-Richter besonders aufregt,
benimmt sich albern. Das waren ganz gewöhnliche Richter.
Die meisten wurden von den Justizministern der Weimarer Republik
eingestellt. Sie schworen ihren Amtseid auf die Weimarer Republik.
1934 schworen dieselben Personen um, diesmal auf Adolf Hitler.
Zwischen 1933 und 1945 gingen mehrere Richter in den wohlverdienten
Ruhestand. Deren Posten wurden durch Richter besetzt, die von
NS-Justizministern eingestellt wurden und ebenfalls auf Hitler
schworen.
Ab 1946 schwor das kombinierte Personal auf Bayern und
ab 1949 auf die Bundesrepublik Deutschland - immer mit dem Zusatz
"So wahr mir Gott helfe!"
Natürlich war die Nazi-Zeit für Richter besonders schön,
weil sie Gelegenheit bekamen viele Todesurteile zu fällen.
Adenauer war dann glücklich erfahrene Mordsbeamte zu seiner
Unterstützung zu haben und gab den Beamten, die nun die seinigen waren,
Gelegenheit auch ohne Todesurteile Kraft durch Freude zu finden.
So wanderten viele Displaced Persons
(die aus Konzentrationslagern befreit worden waren)
dank bundesdeutscher Richter erneut ins Gefängnis.
Begründung war gewöhnlich, dass sie diese DPs sich
in irgendwelchen kommunistischen Gruppierungen betätigt hätten
oder sonstwie asozial waren.
Wie geht Gewaltentrennung im Nazionalsozialismus und heute,
Richter Dr. Christoph Ullrich (CDU) LG-Marburg, Richterin Ina-Nadine
Bernshausen (Grüne),
2011
Ein Richter darf Aufgabe der
rechtssprechenden Gewalt und Aufgaben der
gesetzgebenden oder der vollziehenden Gewalt nicht zugleich wahrnehmen.
Nach einem Urteil des OVG NRW vom 08.12.2006 sind Kreistage Organe der
vollziehenden Gewalt.
Dr. Christoph Ullrich (CDU), Präsident des Landgerichts Marburg, gehört
dem Kreistag Limburg-Weilburg an.
Ina-Nadine Bernshausen (Grüne), Richterin im Amtsgericht Marburg,
gehört dem Kreistag Marburg-Biedenkopf an.
Palmen-Niko, Staatsanwaltschaft
klagt nicht strafbaren Fall an, Akten bereits vernichtet, 07.05.2011
Die
Staatsanwaltschaft hat die
Ermittlungsakte für den Tatzeitraum 2000 - 2002 vernichtet: (Man kommt
insgesamt wieder
zur Vernunft...)
Und
für den Zeitraum ab 2002, also
nach all den Einstellungsverfügungen und Gutachten, müsste laut BGH neu
ermittelt
werden. (Nach 10 Jahren trotz vernichteter Akten. Viel Spaß Dr.
Brandau!)...
Kölner
Antikoruptionsblog, Gegen Korruption und Machtmissbrauch in Köln,
Kölner Justiz deckt Korruption, 2009
Hier werden ungeahnte
tiefgreifende Skandale zum Schaden (Weitere Millionen Beträge) des
Steuerzahlers und abgezockter Unternehmer enthüllt.
Informationen zur Aufklärung weiterer Straftaten auch innerhalb der IHK
zu Köln, als auch die, örtlicher Baubehörden in Verbindung mit dem
Archiv-Einsturz werden zum Schutz der Informanten vorerst noch
zurückgehalten.
Erst wenn offizielle Ermittlungen gegen diese Brüder eingeleitet werden
und glaubhaft dargelegt wird, dass die Einsatz-Truppe aus
gewissenhaften und unabhängigen Staatsbevollmächtigten besteht, fühlen
sich diese Informanten sicher.
Bedauerlicher Weise kann ich bestätigen, dass sich die deutsche Justiz
in 2 Gruppen spaltet:
1.die nach besten gewissen und wissen, bei gesundem Menschenverstand,
rechtsuchenden und urteilenden;
2.die nach besten privaten Interessen durch Machtmissbrauch ihres Amtes
das Recht beugen und dabei ihre Willkür walten lassen. (Einzelheiten
und Nachweise siehe Blog, erschreckend viele Fälle im Net)
Die 2. Gruppe wird oftmals von kriminellen Lobbyisten gesteuert und
kontrolliert.
Solche Gruppen im Richter-, Staatsanwaltsamt oder als Staatsbedienstete
bestimmen vorab, was in im Namen des Volkes entschieden wird, oder auch
in einem Gutachten stehen soll.
Diese mutmaßlichen Komplizen nicht selten eng „verflochten“ mit
denjenigen, die sie politisch kontrollieren sollen.
Ein ähnliches Verhaltensmuster trifft auch auf unsere angeblich
„freien“ Journalisten zu, „kooperierenden Verlage“ bestimmen was in der
Presse und den Medien berichtet wird und was eben nicht.
Schließlich wird auch der nächste Auftrag ausschließlich nach
inhaltlichem Bedarf und Gefallen der Lobbyisten möglichst untereinander
vergeben.
Der Verleger Alfred Neven DuMont hat
bereits laut WDR „aus
wirtschaftlichem Eigennutz seine Zeitungsredaktionen in Sachen
Esch-Fonds an die Kette gelegt“.
Zwischen Herrn Alfred Neven DuMont und Herrn Paul Bauwens- Adenauer
bestehen engste freundschaftliche und familiäre Verbindungen, welche
u.a. auch im Kölner Narrenkostüm gepflegt und propagiert werden.
Wer jetzt noch auf politische Transparenz bzw. auf eine
Veröffentlichung der vorliegenden Adenauer-Bauwens Skandale hofft, wird
enttäuscht werden, weil Herr DuMont, wie bisher auch in Zukunft den
Großteil der Medienlandschaft auch weit über den Kölner Raum hinaus „diktieren“ wird. (würde mich
freuen, wenn ich damit etwas falsches behauptet habe)
Juristenzitate:
„80 % meiner
RichterkollegInnen sind selbst Kriminelle aufgrund Ihrer
Rechtsprechung“, AG Direktor
Deichner a.D., Wiesbaden
Alle Tassen
im Schrank, Amtsrichter a.D. Deichner will co-op Otto aus der Patsche
helfen, spiegel 17.02.1992
Die European Consulting Corporation
AG (ECC) ist in Monrovia,
der Hauptstadt des afrikanischen Staates Liberia, registriert. Der
Chef sitzt in einem kleinen Büro in Mannheim; der Firmenname steht
auf einem Pappschild an der Tür. Der Chef nennt sich "President":
Rudolf Deichner, 54, Amtsgerichtsdirektor im Ruhestand.
Der Richter a. D. ist hierzulande
wohlbekannt. Deichner sieht
sich als allerletzte Instanz für hoffnungslose juristische Fälle und
verkorkste Verfahren. Seine liebsten Gegner sind Banken, Konzerne
und Prominente: Den Bundespräsidenten hat er schon verklagt, den
Kanzler ebenfalls. Gern überschüttet er leitende Manager mit
leidenschaftlichen Klageschriften. Es läßt ihn kalt, wenn er als
Spinner verhöhnt wird. Er hat sich
von einem Psychiater bescheinigen
lassen, "daß ich in jeder Hinsicht alle Tassen im Schrank habe".
Polizisten
wünschten sich das ganz große Programm. Vereitelte Durchsuchung bei
Journalistin des Weser-Kurier in Bremen, 02.05.2011
Sie wollten alle Telefondaten einer Journalistin und die Durchsuchung
ihres Büros: Zwei hochrangige Polizisten aus Verden wünschten sich das
ganze große Programm, um ein Leck in den eigenen Reihen aufzuspüren.
Hinweise darauf wollten sie bei Christine Kröger finden, Redakteurin
beim Bremer Weser-Kurier.
Sie schrieb über eine Mord-Ermittlung der Verdener, konnte die
internen Polizei-Akten einsehen und fand darin mögliche Fehler der
Ermittler, über die sie berichtete.
Die beiden Beamten der Polizeiinspektion Uwe Jordan und Martin
Erftenbeck gingen im Februar 2009 mit diesem Wünschen zur
Staatsanwaltschaft - und holten sich eine Abfuhr. Die Staatsanwälte
notierten sich das Begehren in einem Vermerk, über den der Weser
Kurier am Samstag berichtete.
So sei es den beiden Beamten auch um "ein Signal" gegangen. Außerdem
hätte die Polizisten interessiert, was die Journalistin "sonst so
treibt". Die Staatsanwälte beriefen sich bei ihrer Ablehnung auf
Grundsatzurteile - auch vom Bundesverfassungsgericht - und forderten
die Polizisten auf, die "Ermittlungen lauter zu führen".
Christine Kröger ist eine renommierte Journalistin, sie leitet das
Recherche-Ressort des Weser Kurier. Sie sagt: "Es hat mich
entsetzt zu sehen, dass es die vordringlichste Sache der beiden
Polizisten war rauszubekommen, wie ich an die Informationen gekommen
bin, anstatt sich erst einmal darum zu kümmern, wie man eine mögliche
Ermittlungspanne in Zukunft verhindern kann."
Kröger ist
froh, dass die Staatsanwälte die Polizisten gebremst haben, sagt aber
auch: "Es sind nicht alle Staatsanwälte solche Kämpfer für die
Pressefreiheit." Sie habe bei der gleichen Behörde schon ein Vermerk
eines Juristen gesehen, der sich damit brüstete, "die Presse klein
gehalten" zu haben.
Wer schützt die Bürger vor Richtern?, Fehlurteile, Wie gerecht
kann Justiz sein, Glaube und Wahrheit, Der Spiegel Nr.
22/30.05.2011
Rechtsfälle: Kachelmann,
Gruselhorrorgeschichte Rupp, Harry Wörtz, Karl-Heinz W., Wormser
Massenmissbrauchsfall, Monika Weimar.
Autoren: Thomas Darnstädt, Gisela
Friedrichsen, Dietmar Hipp, Andreas Ulrich, Antje Windmann
Wiederaufnahmespezialist Strate: "Alamierend inkompetente Gutachter".
Einseitige Ermittlungen, überschätzte
Gutachten, selbstgewisse Richter - es gibt viele Gründe, warum sich die
deutsche Justiz immer wieder Fehlurteile eingestehen muss.
...Die Geschichte aus der Provinz,
die erst vor wenigen Wochen rechtskräftig mit Freisprüchen endete, ist
schon jetzt Lehrstoff an Universitäten, Thema von Juristen und
Justizpolitikern: Wie kann es passieren, dass ein ganzer Apparat
versagt? Dass die Staatsanwaltschaft, zwei Landgerichtskammern und die
Revisionsinstanz Totschlagsurteile auf eine frei erfundene Gruselstory
gründen?
Wer schützt, so absurd das klingt,
die Bürger vor Richtern, denen die Phantasie durchgeht, die in ihrer
Allmacht Menschen ruinieren und jahrelang ihrer Freiheit berauben, mit
Verdächtigungen und vermeintlichen Wahrheiten behängen können?
...In rund 2000 Fällen pro Jahr sieht
sich die Justiz in Deutschland genötigt, Wiederaufnahmeverfahren
einzuleiten - weil das, was rechtskräftig als abschliessende Wahrheit
oft von meheren Gerichtsinstanzen festgestellt wurde, als nicht mehr
haltbar erscheint. Niemand kann auch nur schätzungsweise sagen, wie
viele Menschen in Deutschland unschuldig hinter Gittern sitzen. "Eine
stattliche Zahl" an Opfern der Wahrheitsfindung vermutet der Hamburger
Strafverteidiger Gerhard Strate, der schon für etliche Mandanten
Wiederaufnahmeverfahren erreicht hat.
...Im Fall Kachelmann traten zehn
Gutachter als Sachverständige und zwei als sachverständige Zeugen auf.
Das Resultat war beschämend.
...Schneidig hatten die Staatsanwälte
eine Anklage formuliert, die so bestechend klang, dass kein Richter es
wagte, sie als dummes Zeug zu behandeln. So geht es häufig.
"Schneidigkeit" sagt Marxen, ehemals Richter am Landgericht, "ist bei
der Staatsanwaltschaft immer noch karriereförderlich".
..."Ich war immer froh, dass wir in
Deutschland nicht die Todesstrafe haben", sagt Ex-Richter Gehrke: "Es
ist beruhigend, dass im schlimmsten Fall ein Fehler korrigierbar ist."
...Das Landgericht Karlsruhe, nun
eine Zivilkammer, schmettert die Klage ab. Was wahr ist, muss noch
lange nicht Wahrheit sein. Die Zivilrichter befinden: Wörz Täterschaft
sei - trotz des Strafurteils - nicht erwiesen. Die Zivilrichter stellen
den Kollegen von der Strafjustiz ein beschämendes Zeugnis aus. Wörz
Anwalt Hubert Gorka schreibt auf der Grundlage dieses Urteils einen
Wiederaufnahmeantrag, führt insgesamt 15 Punkte auf, die die
Verurteilung erschüttern können. Das LG Mannheim lehnt ab, das OLG
Karlsruhe ordnet dagegen die Wiederaufnahme an.
...Zwölfmal befassen sich Gerichte
insgesamt mit dem Fall. Nach mehr als 13 Jahren verlässt Installateur
Wörz das oberste Strafgericht als wirklich freier aber gebrochener Mann.
Wer mag solcher Wahrheitsfindung noch
vertrauen?
...Doch die nachträgliche Arbeit an
der Wahrheit trifft im deutschen Justizstaat auf schlechte Bedingungen.
Bemühungen von Anwälten um nachträgliche DNA-Tests laufen oft ins
leere. In Deutschland gibt es keine gesetzliche Pflicht zur
Aufbewahrung von Spuren rechtskräftig verurteilter Taten.
...Damals waren die Methoden noch
nicht ausgereift genug, den Fleck genau zu untersuchen, heute ist das
Taschentuch nicht mehr zu finden. Vielleicht sagt Strate "will man es
auch nicht finden". Kann schon sein. "Justiz korrigiert sich nur
ungern", sagt Strafrechtsprofessor Marxen.
...In der Selbstgerechtigkeit der
Justiz und ihrer Zuarbeiter liegt ein Problem. "Es fehlt an Bemühungen,
den Fehlern auf den Grund zu gehen", sagt der Humboldt-Prof. Marxen.
...Die Unabhängigkeit der Richter,
die jedes Fehlermanagment als Bevormundung zurückweisen, erstickt alle
Ansätze im Keim. "Wie Duodezfürstentümer", sagt der ehemalige
Strafrichter Gehrke, führten sich Landgerichtskammern oft auf, "da
herrscht das Prinzip Schulterschluss", da werde nicht mit Kollegen
anderer Kammern über Rechtsansichten diskutiert, da heisse es, "dass
machen wir hier schon immer so und so, fertig".
...Doch anstatt Alarm zu schlagen,
hielt die Staatsanwaltschaft ihre neuen Erkenntnisse zurück - der Vater
blieb im Gefängnis. Erst nach seiner Entlassung, als das unterdrückte
Protokoll in einem anderen Prozess auftauchte, konnte der Mann in einem
Wiederaufnahmeverfahren rehabilitiert werden.
...Eine Instanz, die nach den
Buchstaben der Strafprozessordnung der Wahrheit verpflichtet ist - für
die aber nach der Erfahrung des Strafrechtlers Marxen "ein hartes
Urteil ein schöner Erfolg" ist. "Ich habe meine Kunden am liebsten im
Kasten", dieser flotte Spruch unter Staatsanwälten markiert die
Gesinnung, nach derer viele Ermittlungsverfahren aufgebaut werden.
...Und dort ist die Gesinnung nicht anders. "Für die Polizei sind Fälle
abgeschlossen, wenn sie einen Tatverdächtigen präsentieren kann", sagt
Marxen.
Von
Polizisten den Schädel gebrochen, Der Fall Paul B., Verurteilt wird das
Opfer zu einer Bewährungsgefängnisstrafe, Justiz glaubt fast immer nur
den Polizeibeamten, 2006
Zu sehen ist ein Demonstrationsteilnehmer, der von meheren
Polizeibeamten brutal festgenommen, geschlagen, getreten und
schliesslich zu Boden gedrückt wird.
Ganz deutlich zu erkennen die Folgen der Aktion. Das Gesicht von Paul
B. ist stark angeschwollen, Blut tropft auf den Asphalt.
Polizist: "Was machen wir jetzt mit dem?"
Ein anderer Polizist schiebt mit dem Fuss ein Stein zum auf dem Boden
liegenden schwer verletzten: "Den könnte er doch geworfen haben."
Im Krankenhaus wird ein Schädelbruch diagnostiziert, noch heute trägt
er Implantate im Gesichtsbereich.
Paul B. hatte damals wegen Körperverletung Anzeige erstattet. Das
Verfahren wurde eingestellt.
Bei einer Gerichtsverhandlung im Jahr 2007 wurde dann Paul B. wegen
schwerem Landfriedensbruch und versuchter Körperverletzung zu einer
Bewährungsstrafe von 1 Jahr und 5 Monaten veurteilt.
Paul Schamer ist der Anwalt von Paul B.. Er hatte mehrfach eine
Wiederaufnahme des Verfahrens gegen die Beamten beantragt. Die
Begründung für den Polizeieinsatz der Polizei wegen des Steines hält er
für erfunden. Andere Besweismittel gab es nicht. Ein Polizeivideo
schwenke im entscheidenden Moment der Festnahme weg. Die beteiligten
Zeugen wurden zwar im Verfahren gegen Paul B. befragt doch fand nie
eine Befragung als Beschuldigte einer Straftat statt. Im Gegenteil. Als
sich Paul B. hilfesuchend an die Justizverwaltung wandte antwortete ihm
Wochen später die Staatsanwaltschaft:
"Ich darf Sie vorsorglich darauf
hinweisen, dass auch die falsche Verdächtigung von Polizeibeamten eine
Straftat und auch einen Bewährungsbruch darstellen kann."
Das nun aufgetauchte Video ist Anlass um das Verfahren wieder
aufzunehmen. Paul B. hat die 3 Polizisten nun wieder angezeigt wegen
Falschaussage. Die Staatsanwaltschaft hat jetzt Ermittlungen
aufgenommen. Anwalt Paul Schamer: "Das
spricht im Grunde alles für seine Aussage und ziemlich stark gegen die
Aussage der damaligen Beamten, die übrigens schon damals aus meiner
Sicht nicht glaubhaft waren und daher hoffe ich dass die
Staatsanwaltschaft das Verfahren ernst nimmt und unabhängig ermittelt
und die Beamten dann auch vor Gericht stellt wegen Verdachts der
Falschaussage und auch wegen der massiven Körperverletzung."
Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte wäre in diesem Fall und auch in
vielen anderen äusserst sinnvoll, weil dieses bei den Polizeibeamten
auch Möglicherweise dazu führen würde, dass diese nicht so
einfach anonym zuschlagen können, denn es gibt immer wieder welche die
es machen.
Erst durch die jetzt aufgetauchten Videoaufnahmen konnte der Fall B.
erneut aufgerollt werden. Auch hier wird immer deutlicher was manche
Polizeibeamte zu verbergen versuchen.
In solchen Fällen gibt es grundsätzlich immer nur die Aussagen der
Polizeibeamten und die des Verletzten.
Es ist halt immer das Problem, dass die Justiz den Polizeibeamten eher
glaubt bzw. fast immer nur glaubt.
Aberkennung
des Dr. jur. Grades von der Uni Bayreuth bei CSU-Politiker Karl-Theodor
Guttenberg,
21.02.2011, GuttenPlag - kollaborative Plagiatsdokumentation
Die Univeristät Bayreuth teilte am Montagabend mit, wegen der
Plagiatsvorwürfe habe Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg
(CSU) gebeten, seinen Doktortitel zurückzunehmen. Zur Begründung habe
er auf „gravierende, handwerkliche Fehler“ in seiner Dissertation
hingewiesen.
Aberkennung des Dr. jur. Grades von der Uni Konstanz
bei Stoiber-Tochter Verronica Saß, 11.05.2011, http://de.vroniplag.wikia.com/wiki/Vs
Veronica Saß wehrt sich gegen die Aberkennung ihres Doktorgrads in Jura
und will vor Gericht ziehen. Laut einer Internetseite soll die Tochter
von Edmund Stoiber fast 40 Seiten nahezu durchgängig wörtlich
abgeschrieben haben.
Die Universität wies die Vorwürfe zurück. Man
habe Saß eine „sehr angemessene Gelegenheit“ zur Stellungnahme gegeben
und dabei auch ihre Schwangerschaft berücksichtigt, sagte eine
Universitätssprecherin. Saß habe eine Einladung zu einer persönlichen
Anhörung erhalten, sie jedoch nicht angenommen. Stattdessen habe sie
eine umfangreiche schriftliche Stellungnahme abgegeben. Der offizielle
Bescheid der Universität gehe Saß in den nächsten Tagen zu.
Anschließend habe sie vier Wochen Zeit, Widerspruch einzulegen.
Uni zweifelt an wissenschaftlicher Redlichkeit
Uni-Rektor Ulrich Rüdiger erklärte, Saß sei der
Doktorgrad entzogen worden, weil die rechtlichen Voraussetzungen für
seine Verleihung nicht vorgelegen hätten. Er verwies auf die Regeln
wissenschaftlicher Redlichkeit, wonach eine Doktorarbeit einen
eigenständigen wissenschaftlichen Beitrag zum Fortschritt eines Faches
beinhalten müsse.
An der Universität Konstanz erkläre jeder
Doktorand bei Abgabe der Dissertation, dass die Arbeit selbst verfasst
und fremde Literatur als solche gekennzeichnet sei. „Wird diese
Grundregel wissenschaftlicher Redlichkeit nachweislich verletzt, ist es
an der Universität, ihr wieder Geltung zu verschaffen“, betonte Rüdiger.
Angeblich viele Quellen nicht gekennzeichnetSaß
soll in ihrer rechtswissenschaftlichen Doktorarbeit mit dem Titel
„Regulierung im Mobilfunk“ an zahlreichen Stellen von anderen Autoren
abgeschrieben und damit die Standards wissenschaftlichen Zitierens
verletzt haben. Laut der Internetseite
„VroniPlag Wiki“ enthält die Arbeit unter
anderem ein fast durchgängiges, wortwörtliches Plagiat von knapp 40
Seiten.
Die Tochter des ehemaligen bayrischen Ministerpräsidenten
arbeitet als Juristin bei der Großkanzlei Raupach und
Wollert-Elmendorff, sie war auf Anfrage nicht erreichbar. Auch die
Kanzlei wollte sich nicht äußern.
Aberkennung des Dr. phil. Grades von der Uni Heidelberg bei
FDP-Politikerin Silvana Koch-Mehrin, 15.08.2011, http://de.vroniplag.wikia.com/wiki/Skm
Die Dissertation bestehe „in substanziellen Teilen aus Plagiaten“, hieß
es nach einer Überprüfung der Arbeit an der Uni in Heidelberg. Die
Quantität und Qualität der nachweisbaren Plagiate lege zwingend die
Schlussfolgerung nahe, dass die Dissertation keine „selbstständige
wissenschaftliche Arbeit“ im Sinne der Promotionsordnung der Fakultät
und des Landeshochschulgesetzes Baden-Württemberg darstelle, erklärte
der Vorsitzende des Promotionsausschusses, Dekan Manfred Berg. Die
Aberkennung des Titels ist insofern nur konsequent. Der Rückzug
Koch-Mehrins auch aus dem EU-Parlament wäre es nun auch.
Unter Plagiatsvedacht der Dr. phil. Grad von der Uni Bonn bei
FDP-Politiker Jorgo Chatzimarkakis,
15.08.2011, http://de.vroniplag.wikia.com/wiki/Gc
Mit Jorgo Chatzimarkakis ist noch ein weiterer prominenter
FDP-Europapolitiker unter Plagiatsverdacht. Bei ihm dauert die von ihm
selbst angestoßene Prüfung der Uni Bonn noch an. Auch seine
Doktorarbeit wurde wie die von Veronika Saß und Koch-Mehrin zuvor vom
Internet-Wiki "vroniplag" durchleuchtet.
Unter Plagiatsvedacht der Dr. jur. Grad von der Uni Tübingen bei
CDU-Politiker Matthias Pröfrock,
http://de.vroniplag.wikia.com/wiki/Mcp
Unter Plagiatsvedacht der Dr. rer.pol. Grad von der Uni Köln bei
FDP-Politiker Dr.
BijanDjir-Sarai, http://de.vroniplag.wikia.com/wiki/Bds
Unter Plagiatsvedacht der Dr. jur. Grad von der Uni Hamburg bei
SDP-Politiker Dr. Uwe
Brinkmann, http://de.vroniplag.wikia.com/wiki/Ub
Plagiator
gibt den Doktortitel zurück, Frankfurter Rundschau 18.06.2011: "Vor
wenigen Wochen war Uwe Brinkmann Dozent der Führungsakademie der
Bundeswehr in Hamburg. Und Chef der SPD-Jugend in der Hansestadt. Nun
sieht er sich dem Plagiatsvorwurf ausgesetzt - und schickt seine
Doktorurkunde per Einschreiben an die Uni zurück...."
Unter
Plagiatsverdacht der Dr. phil. von der Uni Bonn bei der
Politikwissenschaftlerin Prof. Dr. Margarita Mathiopoulus, http://de.vroniplag.wikia.com/wiki/Mm
Am 11. September 1989 berichtete das Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL, dass Mathiopoulos’ Dissertation
„Schönheitsfehler“ enthalte, da „[…] an etlichen Stellen […]“ Passagen
„[…] beinahe wörtlich […]“ aus Arbeiten anderer abgeschrieben, ohne
dass diese Passagen als Zitate ausgewiesen seien und zitiert Beispiele; des
weiteren wird in dem Artikel berichtet, dass Mathiopoulos über ihren
Anwalt mitgeteilt habe, dass ihr an jenen Stellen, an denen die Quellen nicht offengelegt
wurden „[…] ‚offensichtlich‘ bedauerliche ‚Flüchtigkeitsfehler‘
unterlaufen“ seien. Der Doktorvater habe sich laut SPIEGEL „[…] ‚sehr
betroffen [gezeigt], daß an einigen Stellen die angewandten
Arbeitsmethoden nicht wissenschaftlichen Gepflogenheiten entsprechen‘“,
sehe jedoch dadurch „[…] ‚de[n] Kern der geistigen Leistung von Frau
Mathiopoulos nicht beeinträchtigt‘.“ Zum Entzug des Doktorgrades
kam es nicht, obwohl die Philosophische Fakultät der Universität Bonn,
welche den Doktorgrad selbst verliehen hat, nach Angaben des SPIEGEL in
einem Gutachten die Aussage tätige, „[…] dass in der Arbeit ‚in
wörtlicher und sinngemäßer Wiedergabe mehr übernommen‘ sei, ‚als es die
Zitatnachweise‘ erkennen lassen.“
Stahlbetonbau
am Amtsgericht Minden, Der Bürger rein im Ansehen der Person als
unzurechnungsfähiges und wertloses NICHTS bei Gericht, 1993/2004:
Strafverfahren des Herrn L. gegen seinen
Vermieter (3 Cs 24 Js 788/93 (861/93)):
Herr L. stellte Strafantrag gegen seinen Vermieter, wegen Bedrohung,
Beleidigung, Hausfriedensbruch und tätlicher Angriffe.
Der von Herrn L. gestellte Strafantrag wurde abgelehnt, da kein
öffentliches Interesse vorliegen würde. Ein Rechtsanwalt erklärte, daß
dieses generell so gemacht würde, weil er kein Rechtsanwalt sei und
daher eine solcher Antrag grundsätzlich viel weniger Ernst zu nehmen
sei als einer von einem Rechtsanwalt eingereichter. Ein RA reichte dann
für Herrn L. eine Beschwerde beim Oberstaatsanwalt bei der
Generalstaatsanwaltschaft ein, so daß darauffolgend plötzlich
selbstverständlich öffentliches Interesse vorlag und Herr L. in dem
Verhandlungstermin über den von ihm gstellten Strafantag mit 4 weiteren
von Ihm benannten Zeugen als Zeuge geladen war.
Die Richterin erklärte: Herr L. ich habe mir Ihren Strafantrag
durchgelesen, daß sieht mir ja ganz nach einem Rechtsanwalt aus aber in
Ihrer Anschrift steht garnicht, daß Sie Rechtsanwalt sind?
Herr L.: Ich bin auch kein Rechtsanwalt.
Richterin: Sind Sie denn angehender Rechtsanwalt?
Herr L.: Nein.
Richterin: Studieren Sie denn Jura?
Herr L.: Nein.
Richterin: Was für einen Rechtsberuf haben Sie denn erlernt?
Herr L.: Mh, Keinen.
Richterin: Welchen Beruf haben Sie denn dann erlernt?
Herr L.: Beton u.- Stahlbetonbauer und Hochbaufahrarbeiter.
Richterin: Ja, dann ist das alles ja auch garnichts hier!!, wobei Sie
in etwa 10cm Höhe durch die Luft mit dem Handrücken über die vor sich
liegende Strafanzeige des Herrn L. fegte.
Die Schriftsätze sind also tatsächlich dergestalt intellektuell wie von
einem Rechtsanwalt. Die Person des Geschädigten ist jedoch gemäss
Juristen nicht hochintelektuell, nein noch nicht einmal intellektuell,
sondern noch schlimmer. Es wird rein im Ansehen der Person beurteilt.
Gauleiter Koch: "Im vorchristlichen Rom waren die Sklaven den
Haustieren untergeordnet. Das Nichts ist selbst noch den Sklaven
untergeordnet."
Jahre später (2004/2005):
Zwischenzeitlich erfolgen von Herrn L. Beschwerden über richterliche
Verbrechen an denen auch Richter Husmann und Richter Eickhoff beim
Abdecken beteiligt
waren und andere Beschwerden mit richterlichen Belehrungen zB.:
Beschwerde In der Strafsache: Beschuldigter L., 5 Gs 1029/04, Beschluß
vom 09.12.2004 von Richter Wacker, Minden, den 01.02.2005
Hiermit lege ich Beschwerde gegen den Beschluß von Richter Wacker vom
09.12.2004 ein.
Ich beantrage den Beschluß von Richter Wacker vom 09.12.2004
aufzuheben, damit das Verfahren weiter ordnungsgemäß bearbeitet werden
kann.
Richter Wacker hat am 09.12.2004 mit Beschluß des AG Minden eine von
mir eingelegte Beschwerde wegen eines Durchsuchungsbeschlußes
abgewiesen ohne eine Entscheidung von der Strafkammer am LG Bielefeld
einzuholen (StPO §306 Abs. 2). Der Rechtszug ist damit ersichtlich
nicht ordnungsgemäß behandelt worden.
Richter Wacker hat damit aufgrund des Devolutiveffektes (GVG §73 Abs.
1) gegen Artikel 101 Abs. 1 Satz 2 GG verstoßen. Die Entscheidung
verstößt somit auch gegen Artikel 20 Abs. 3 GG.
Eine Rechtsmittelbelehrung lag dem Beschluß von Richter Wacker nicht
bei.
Richter Husmann vom AG-Minden und Richter Eickhoff vom AG-Minden
schicken Herrn L. zu einer psychologischen Untersuchung, weil er
vollständig unfähig ist bei Gericht vorzutragen und um ihm daher einen
Betreuer zu bestellen.
Die
Psychologin erklärte, dass er den Juristen vertrauen müsse, weil
diese jahrelang Jura studiert haben und einen Amtseid geschworen haben.
Daher könnten diese auf keinem Fall jemanden Schaden und diese könnten
das auch niemals mit Absicht machen. Selbst wenn diese jemanden Schaden
wollten ginge das nicht, weil diese einen Amtseid geschworen haben und
daher sei dass unmöglich.
Psychologin: "Verstehen Sie Juristen haben Jura studiert! Was haben Sie
denn gelernt?"
Herr L.: "Ich habe einen Gesellenbrief als Beton- und Stahlbetonbauer"
Psychologin: "Sehen Sie, daher können Sie das gar nicht verstehen was
Juristen machen."
Herr L.:"Ich habe allerdings auch noch einen Gesellenbrief als
Hochbaufacharbeiter."
Psychologin: "Und welchen Schulabschluss haben Sie?"
Herr L.: "Hauptschulabschluss".
Psychologin: "Sie müssen verstehen, dass Juristen jahrelang studiert
haben und diese haben ein Gymnasium besucht und dann viele Jahre eine
Universität!"
Herr L.: "Aber es geht doch um meine Schriftsätze und dass ich nicht
fähig bin bei Gericht rechtlich vorzutragen. Was ist denn damit nicht
in Ordnung?
Psychologin: "Ihre Schriftsätze sind in Ordnung und die kann ich ja
sogar verstehen aber das was dort rechtlich drin steht kann ja gar
nicht stimmen, denn Sie haben nicht sutdiert und daher können Sie
das selbst gar nicht verstehen was Sie da schreiben. Ihre Schriftsätze
sind ja genau wie eine Doktorarbeit mit den ganzen Rechtsnachweisen und
den Erklärungen und Erläuterungen. Aber da Sie das gar nicht verstehen
können sieht man ja dass Sie sich da in einem Wahn in etwas
hinneinsteigern, was Sie überhaupt gar nicht verstehen können."
Richter Eichhof telefonierte mit der Psychologing hochelitär und
freundlich, damit unbedingt ein Betreuer bestellt wird, denn das sei zu
seinem Vorteil dringend.
Zweiter Termin bei der Psychologin nach ein paar Tagen mit einigen hier
nicht genannten Vorfällen:
Psychologin: "Ich habe dem Gericht mitgeteilt, dass ich den Fall nicht
weiter bearbeiten werde, denn Sie kennen sich ja rechtlich bestens aus."
Nun wurde Herr L. aufgrund des Auftrages von einem weiteren Neurologen
und Psychologen zu Hause besucht.
Neurologe: "Wissen Sie was ich hier soll?"
Herr L.: "Mh, ehrlich gesagt weiss ich das auch nicht."
Neurologe: "Ich soll beurteilen ob Sie im Stande sind bei Gericht
rechtlich vorzutragen. Aber ich kenne mich doch rechtlich gar nicht aus
und kann das daher doch gar nicht beurteilen. Ich kann doch nur
beurteilen ob Sie in der Lage sind bei Gericht vorzutragen und dass Sie
das können daran besteht ja nicht der geringste Zweifel. Und dass Sie
sich entsprechend rechtlich hervoragend auskennen und entsprechend
vortragen können, daran habe ich auch nicht den geringsten Zweifel. ..."
Ihm war nach dem Gutachten kein Betreuer zu bestellen.
Herr L. bat bei Gericht um eine Kopie des Gutachtens. Das Gutachten ist
Geheim.
Seit 1990 bin ich bei Gericht verarscht worden:. http://www.youtube.com/watch?v=eUwmJMlc9ZI
Die Frage ist also
nicht ob man von Juristen verarscht wird, sondern rein aufgrund des
Zufalls wann man von diesen verarscht wird.
Schreiber-Affäre:
Ex-CSU-Politiker Holger Pfahls (ehem. Präsident des
Verfassungsschutzes) erneut angeklagt, 20.11.2011
Holger Pfahls, ehemaliger Rüstungsstaatssekretär, kommt erneut vor
Gericht. Schulden aus dem ersten Prozess hat er nicht bezahlt, er habe
die Mittel nicht. Jetzt ist sein Vermögen aufgetaucht.
Der frühere CSU-Politiker war jahrelang einer der meistgesuchten deutschen
Kriminellen,
nachdem er wegen des Vorwurfs der Bestechung durch den Waffenlobbyisten
Karlheinz Schreiber geflohen war. Nach seiner Festnahme verhängte das
Landgericht Augsburg 2005 eine Haftstrafe wegen Steuerhinterziehung und
Vorteilsannahme, diese hat Pfahls längst abgesessen.
Seit Dezember sitzt er nun erneut in Untersuchungshaft. Die
Staatsanwaltschaft Augsburg wirft ihm unter anderem eine falsche
eigensstattliche Versicherung und Erpressung vor und hat Anklage
erhoben. Das teilte ein Behördensprecher am Mittwoch mit. Damit droht
dem früheren Vertrauten von Franz Josef Strauß, der auch Präsident des Bundesamtes für
Verfassungsschutz war, eine neue Haftstrafe.
Wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft mitteilte, hat Pfahls aus
seinem früheren Prozess noch Schulden in Höhe von etwa 3,7 Millionen
Euro bei der öffentlichen Hand. Er habe sich aber als mittellos
dargestellt, darüber auch eine falsche eidesstattliche Versicherung
abgegeben und sein Vermögen vor seinen Gläubigern verheimlicht.
Außerdem sei Pfahls hinreichend verdächtig, gemeinsam mit drei anderen
Beschuldigten einen Privatgläubiger bedroht zu haben, damit dieser auf
eine Forderung in Höhe von 5000 Euro verzichtet.
Neues
auf dieser Seite aus
Justiz und Politik (05/2011):
Von
Bürgern benötigte Akten verschwinden bei der Staatsanwaltschaft
Bielefeld (15 Js 1811/07) bzw.
bei Behörden in Minden (15 Js 1811/07), unzulässige Geheimakten
verschwinden sicherlich
nicht, 13.05.2011
"...Die
fragliche Akte wurde vor hier aus nach der Verfahrenseinstellung an den
Kreis Minden-Lübbecke abgegeben. Aufgrund Ihrer Eingaben habe ich die
Akte zurückgefordert. Allerdings hat der Kreis nur noch mitteilen
können, dass die Akten dort zwischenzeitlich nicht mehr vorliegen.
Eine
vollständige Aktenrekonstruktion war nicht möglich; allein die
Verkehrsunfallanzeige war bei der Polizei noch vorhanden und wurde
hierher gesandt.
Aufgrund
dessen ist es mir unmöglich, eine etwaige Stellungnahme der Frau B. in
Ablichtung zur Verfügung zu stellen."
Autofahrer
A fährt in München 10 km/h schneller als erlaubt und kommt dadurch 10
Minuten früher in Nürnberg an, wo er trotz Einhaltung der zulässigen
Geschwindigkeit mit einem Radfahrer zusammenstößt und diesen
verletzt = Fahrlässige Körperverletzung §229 StGB
Das
OLG Karlsruhe (NJW 1958, 430) bejahte einen
Pflichtwidrigkeitszusammenhang, da der Autofahrer A bei ordnungsgemäßer
Geschwindigkeit in München den Unfallort in Nürnberg zeitlich später
erreicht hätte und somit der Unfall vermeidbar gewesen wäre. (siehe
hierzu auch Ebert, Jura 1979, 561, 571).
Diese
Erwägungen verfehlen den Schutzzweck der einschlägigen Sorgfaltsregeln.
Der Sinn und Zweck der Geschwindigkeitsbegrenzung ist darin zu sehen,
dass der Fahrer in einer kritischen Verkehrslage vor Ort und Stelle –
also in München und nicht in Nürnberg – noch frühzeitig genug adäquat
reagieren kann, um einen Unfall zu vermeiden. Er besteht jedoch nicht
darin, zeitlich später an einem anderen Ort anzukommen und dadurch
Unfälle zu vermeiden.
Interview:
Gewaltsame Entführung durch die Polizei in die Psychiatrie. Wer als
Bürger die Drohung ernst nimmt, dass man einen Kopfschuss erhält gehört
gemäss Juristen wegen Wahnvorstellungen therapiert.
...Das
war ja auch noch das allerschlimmste wie ich in die Psychiatrie kam.
Ich bin hier auf der Strasse gewesen und wollte einkaufen gehen und
plötzlich ein haufen Männer und überfällt mich und ich schrei schon
"Hilfe Hilfe", weil ich dachte ich werde überfallen" dabei war das
Zivilpolizei. Die Betreuerin muss das in Angriff genommen haben, die
einfach vor meine Nase gesetzt wurde. Die kannte ich ja nicht einmal
die Frau. Mitten auf der Strasse wurde ich dann überwältigt und in
Handschellen gelegt. In der Todesangst denk ich hoffentlich kommt jetzt
endlich mal die Polizei und rettet mich und dann kam ein Polizeiwagen
an und dann stopfen die mich in den Polizeiwagen in Handschellen wie
ein Schwerverbrecher. Ich bin noch nie in meinem Leben mit solchen
Dingen konfrontiert worden.
Dann
haben die das ganze noch ins lächerliche gezogen. Und dann mit
Handschellen im Rücken in die Psychiatrie abgeführt mit
Zwangsmedikation. Mir ist nichts begründet worden gar nichts.
Ich
bin mittlerweile nicht mehr unter Betreuung, ich war auch nicht
kooperativ mit denen. Man lässt mich zwar in Ruhe aber für mich ist
nichts geklärt worden.
Man
hat mir Schizophrenie vorgeworfen und dass ich Zwangsmedikation
erhalten muss, weil ich nicht einsehen will, dass ich schizophren bin.
Ich
kenne ja die Hintergründe um die es hier geht. Ich habe damals in
Scheidung gelebt. Mein Mann ist Deutscher und ich bin Türkin. Mein Mann
hat damals Angst gehabt, dass ich die Kinder in die Türkei entführe.
Ich war 2 Jahre entmündigt und 4 Monate weggesperrt. Er ist sehr
gewaltbereit.
Ich
habe versucht über die Staatsanwalt ein Ermittlungsverfahren gegen
Ihnen zu bewirken. Man hat für mich gar nichts getan. Richtig kommt man
davon nicht mehr weg.
Ich habe mich gefühlt
im falschen Film.
Man
hat mich damals vollgepumpt mit Chemikalien. Ich nenne das Folter. Ich
konnte nicht mehr reden, mich kaum noch bewegen und keine Gedanken mehr
fassen. Mein Körper war wie unter Strom gestanden. Man hat mich in den
Zustand versetzt in dem man mich sehen wollte. So richtig unter Drogen
gesetzt gegen den Willen. Es gab kein Urteil, dass man das machen
durfte.
Die nennen das in
Gewahrsam nehmen.
Weil
ich nicht kooperativ war hat man mir nahegelegt zu gehen. Da sagte der
eine Pfleger, dass er glaubt, dass ich dort fehl am Platz wäre.
Ich war bei so vielen
Anwälten danach. Meinen Sie ich habe einen Anwalt gefunden, der für
mich tätig werden wollte.
Ich kenne mich doch
nicht aus. Woher soll ich wissen was ist richtig.
Es
kann nicht sein, dass ich in einem Land lebe wo ich hoffe, dass es
demokratische Grundwerte hat und dass es hier nicht so ist.
P.: Aber man darf
doch die Wahrheit sagen ausser in China und Russland.
Aber in Deutschland
ist das doch nicht anders.
Die
eine Ärztin hat mir dann noch gedroht in einem Ton: "Vergessen Sie ihre
Kinder sonst kommen Sie hier nie raus". Das ich Kinder habe, habe ich
dort gar nicht erzählt gehabt.
In
Karlsruhe habe ich dann eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft
gestellt und dann wurde dort ein Psychiater hinzugezogen und erklärt,
die Frau gehört in die Psychiatrie. Meine Strafanzeige ist garnicht zu
Protokoll genommen worden.
Und
in der Psychiatrie haben dann mit mir ein kurzen Gespräch geführt und
haben mich dann auch gleich wieder freigelassen. Irgendwann stand in
Kunzelsau ein Mann vor der Tür und erklärte er wäre der Medizinalrat
von Künzelsau und wollte mit mir sprechen und ich erkläte aber ich will
aber nicht mit Ihnen sprechen. Der hat hinter meinen Rücken dann
veranlasst, dass ich eine Betreuerin erhalte. Es kam permanet eine
Frau, die mit mir reden wollte und ich wollte aber mit ihr nicht reden.
Anscheinend
hat die Betreuerin bei einem Richter hier in Künzelsau eine
Blankounterschrift geholt, dass ich unter Betreuung gestellt werden
soll.
Einen
gerichtlichen Beschluss habe ich erst in der Psychiatrie erhalten.
Gegen diesen habe ich Beschwerde eingelegt. Fast 4 Wochen später kamen
dann 3 Richter in die Psychiatrie um mich anzuhören. Als ich dann
erzählte was man mit mir gemacht hat, hiess es im allerdings
erfolglosen Urteil dass die Vorgehensweisen gegen mich sehr bedenklich
sind. Aufgrunddessen hat die Betreuerin ihr Amt niedergelegt, weil sie
dass in die Wege geleitet hat, dass ich verchleppt werde. Ich glaube
aber, dass diese meinen Fall abgeben musste.
Mir
wurde der Führerschein entzogen. Ich hatte einen LKW Führerschein. Nach
einer MPU habe ich den PKW Führerschein zurückerhalten mit dem Deal,
dass wir auch dem Amt gerecht werden und ich 2 Jahre lang alle 3 Monate
zum Hausarzt gehe und mir bestätigen lasse, dass ich nicht psychisch
gestört bin. Um meinen LKW wieder zurückzuerhalten müsste ich eine
grosse MPU machen, die 700 EUR kostet und danach würde dann im
Einzelfall darüber entschieden ob ich den wiedererhalte.
Ich war nicht gestört
aber ich wurde gestört gemacht.
Ich
habe kein Vertrauen mehr in dieses Rechtssystem. Ich habe absolut kein
Vertrauen zu unserer Regierung, dass diese überhaupt etwas tun.
Wie kann ich in einem
Land existieren in dem ich nicht einmal Schutz vor der Polizei habe.
Hier wurde ich wie Dreck behandelt.
P.: Hat man Ihnen
ihre Wohnung ausgeplündert?
Ja, natürlich und da
stand die Polizei dabei wo man mich vor meiner Wohnung ferngehalten
hat.
P.:
So ähnlich war das bei mir auch. Ich war auch anwesend als man mich
bestohlen hatte und die Polizei kam und hat mir einen Platzverweis
erteilt. So konnte man mir das ganze Lager leerräumen. Anschliessend
sollte ich einen Geldkoffer auf einem Parkplatz abstellen um mein
Eigentum zurückzukaufen. Als ich das Geld nicht bezahlte gab es nach
ein paar Monaten eine Androhung: "Da hat jemand einen Kopfschuss
bekommen", vielleicht wäre ich der nächste. Die Polizei steckt
dahinter.
Natürlich.
Mein
Mann steht hinter den Polizisten und ruft auch noch ausländerfeindliche
Parolen gegen mich "Scheiss Türken" aber die Polizisten hören das gar
nicht.
P.:
...Das wurde dann umgedeutet, dass ich mich damit einverstanden erklärt
habe eine Theraphie zu machen, weil ich einen Wahn hätte, weil ich es
ernst genommen habe, dass man mir mit einem Kopfschuss drohte. Der Herr
hat gute Beziehungen. In seinem Elternhaus wohnt ein Polizeibeamter,
seine Stiefmutter wohnt mit der Staatsanwältin im selben Haus, die für
seinen Fall damals zuständig war. Sein Haus hat er im Rohbau von einem
CDU-Ratsmitglied gekauft, ein zweites CDU-Ratsmitglied wohnte bei ihm
zur Miete.
Baumbach/Hefermehl
61. Auflage §287 Schadensermittlung; Höhe der Forderung Rn. 4,
richterliche floskelhafte verbrämte Nachlässigkeit:
"Die Vorschrift gibt
dem Richter eine manchmal gefährliche Freiheit. Schätzung ins Blaue ist
die Hauptgefahr bei §287 ZPO. Das weite
richterliche Ermessen kann unversehends zur nur noch floskelhaft
verbrämten Nachlässigkeit umschlagen."
Selbstbedienungsladen
für Juristen (Richter Thiemann/Helmkamp AG-/LG-Bielefeld):
Insolvenzverfahren 43 IN 760/07, Masse 16647,28 EUR, Vergütung des
Insolvenzverwalters 12361,60 EUR, 07.05.2011
Amtsgericht Bielefeld
Beschluss vom 07.05.2011.
Die
Masse betrug anfangs im übrigen etwa 20000 EUR. Davon verauslagt wurden
bereits mehr als 1500 EUR für den Insolvenzverwalter für das Gutachten
über die Insolvenz. Der Rest ist für Gerichtskosten aufgewendet worden.
Von
ehemals etwa 20000 EUR verbleiben den Gläubigern also 4285 EUR
abzügl.
noch evtl. aufzuwendender Zinsen. Dabei muss man bedenken, dass in den
Rechnungen der Gläubiger häufig bereits Gerichts- und
Rechtsanwaltskosten oder Inkassokosten enthalten waren. Von also etwa
20000 EUR, die der insolvente Schuldner einmal hatte und hart
verdientes Geld gewesen sind verbleiben ihm etwa 2500 EUR um seine
tatsächlichen ehemaligen Schulden zu bezahlen und die restlichen 17500
EUR haben Justiz und Juristen kassiert. Davon, dass der
Insolvenzverwalter das Vermögen des Schuldners (auch zu Gunsten der
Gläubiger) schützt hat der Insolvente gar nichts bemerkt, sondern das
genaue Gegenteil wurde getätigt. Es wird Post unterschlagen und
Arbeiten an denen der Insolvente das Urheberrecht besitzt, die aber für
die Gläubiger wahrscheinlich wertlos sind, werden vernichtet. Der
Insolvente wird mit seinen Eingaben vollständig ignoriert. Gedeckt wird
das ganze vom Insolvenzrichter Thiemann am AG Bielefeld, der den
Insolvenzverwalter dabei fleissig unterstützt.
Weitere
Kosten sind dem Insolventen entstanden aufgrund eines rechtswidrigen
Postbeschlagnahmebeschlusses von Richter Thiemann und einem
Befangenheitsantrag, weil der Insolvenzrichter Thiemann dem Insolventen
laut schreiend erklärte, dass er sich seine Schriftstücke nicht
durchlesen muss, weil er Richter ist und es daher auch gar nicht getan
hat und der Insolvente gar keine Rechte besitzen würde. Für beide
Beschwerden, die abgewiesen worden sind musste der Insolvente die
Kosten tragen. Eine Beschwerde gegen den abweisenden
Befangenheitsantrag wurde ebenfalls auf Kosten des Insolventen nicht
stattgegeben, weil gemäss Richter Thomas Helmkamp vom LG-Bielefeld
(jetzt LG Münster) Bürger keine vernünftig denkenden Menschen sind und
daher keine Rechte begründen können, während ein laut schreiender
Richter, der erklärt, dass er sich Schriftstücke von Bürgern nicht
durchliest und diese auch nicht durchgelesen habe und Bürger keine
Rechte geltend zu machen haben und der einen rechtswidrigen
Postbeschlagnahmebeschluss tätigt, einen vernünftig denkenden Menschen
darstellt.
Allen Menschen, die
entsprechende Rechtsbehelfe nicht
selbst tätigen können wäre natürlich keine PKH bewilligt worden und
diese hätten somit auch von vorn herein keinen Anwalt in Anspruch
nehmen können, der den Fall ohne Geld ohnehin nicht getätigt hätte und
noch nicht einmal gegen entsprechende Rechts- und
Grundrechtsverletzungen Rechtsbehelfe einlegen können. Auch wenn die
Rechtsbehelfe von vorn herein sinnlos sind, denn die Juristen decken
sich bei dem tätigen von Rechts- Grundrechts- und
Menschenrechtsverletzungen untereinander ab und belobigen sich dafür
auch finanziell.
Oligarchischer
Richterstaat mit auch am Bundesverfassungsgericht von Parteien
gesteuerter Richter
»Die obersten Bundesgerichte bekennen sich bis
heute völlig unbefangen zu einer sogenannten "objektiven" Methode der
Gesetzesauslegung. … Die Methode ist besonders attraktiv für Richter,
die ausgeprägte eigene rechtspolitische Regelungsvorstellungen haben,
die sie "objektiv vernünftig" halten. … Die objektive Methode
verwandelt die Gerichte von Dienern der Gesetze zu Herren der
Rechtsordnung. … Die politischen Parteien haben die Konzentration der
Staatsmacht in den obersten Bundesgerichten, natürlich erst recht im
BVerfG, seit langem erkannt und verinnerlicht. Der verbissene
Machtkampf der Parteiobleute um das Machtmonopol der Parteien bei der
Richterwahl ist ein weiterer, untrüglicher Beweis dafür, wie sehr die
Bundesrepublik bereits von einem Gesetzesstaat zu einem Richterstaat
mutiert ist. … Wer die Rechtsordnung ohne Gesetzgebung ändern will,
kann dazu zwei zweckdienliche Instrumente einsetzen, nämlich geeignete
Rechtsanwendungsmethoden einerseits und die Wahl parteipolitisch wie
weltanschaulich "geeigneter" Bundesrichter andererseits. Die derzeitige
Praxis der Methodenwahl ("objektive" Methode) wie der Richterwahl
(drohende Dominanz parteipolitischer Auswahlkriterien vor fachlicher
Eignung) ebenen den Weg zum oligarchischen Richterstaat.
Prof. Dr. Bernd Rüthers
Rechtsanwalt
Rolf Bossi: Teils bis heute geistig vergiftete Justiz durch
die Hitlerdiktatur mit dem Baustein der Aushölung des Straftatbestandes
der Rechtsbeugung
»Eine Justiz, die niemals offiziell und
institutionell mit dem Unrecht gebrochen hat, das sie in zwölf Jahren
Hitlerdiktatur beging, schleppt den Ungeist Tausender von
Rechtsbeugungen und Mordurteilen als ewige Last mit sich herum. Indem
sich Deutschlands Juristen nahezu geschlossen einem verbrecherischen
Regime unterordneten, ist die Unabhängigkeit der Richter – und damit
eine ihrer elementarsten und hervorstechendsten Eigenschaften –
zwischen 1933 und 1945 pervertiert worden. Sie ist zu einer
unbeschränkten Machtvollkommenheit und Willkür entartet. Die politische
Zweckmäßigkeit eines Urteils ist als Maßstab an die Stelle von Wahrheit
und Gerechtigkeit getreten.
Statt den Faden der im Nürnberger Juristenprozess 1947 gesprochenen
Urteile aufzunehmen und sich der Verantwortung für die eigenen
Unrechtsgeschichte zu stellen, haben Gesetzgeber und Justiz die Mörder
in Robe nahezu vollständig amnestiert und bereitwillig wieder in die
Reihen der Halbgötter in Schwarz aufgenommen. Mindestens eine weitere
Generation von Juristen ist durch diese braunen Nachkriegskarrieristen
geistig vergiftet worden. Die größte Hypothek dieses Versagens ist
folgende: Um ihren eigenen Berufsstand nicht der Schande und der
Verachtung und dem völligen Ansehensverlust preisgeben zu müssen, haben
Deutschlands Richter sich ein exklusives Sonderrecht geschaffen, das
die Verfolgung und Bestrafung von Unrechtsurteilen beinahe unmöglich
macht. Ein wichtiger Baustein dazu war die Aushöhlung des
Straftatbestandes der Rechtsbeugung.«
Rechsanwalt Rolf Bossi, in: "Halbgötter in Schwarz, Deutschlands Justiz am Pranger", Goldmann Verlag, Seite 271 – 272''
Sterilisation
mit Gift, ungeheuerlicher
Vorgang im Polizeipräsidium Marburg-Biedenkopf wird von den Behörden
ohne angemessene Ermittlungen unter den Teppich gekehrt, 11.05.2011
Polizeibeamtin teilt Bürger mit, er sei mit Gift
sterilisiert worden
Am
4. September 2010 wurde ein Marburger Bürger von der Polizei
rechtswidrig fest genommen. Im Keller des Polizeipräsidiums
Marburg-Biedenkopf spielte sich eine erschreckende Szene ab. Die
Polizeibeamtin Frau R. teilte Herrn W. mit, er sei mit Gift
sterilisiert worden. Eine anschließende urologische Untersuchung des
Spermas von Herrn W. wies seine Zeugungsunfähigket nach.
Der
Hintergund dieses Polizeieinsatzes ist bislang unklar. Kriminalpolizei
Gießen und Staatsanwaltschaft Marburg unterließen es, zu ermitteln,
obwohl ihnen Anzeigen vorliegen.
Die
Festnahme des Herrn W. am 4.9.2010 erfolgte offiziell, weil die
Nachbarin Frau B. der Polizei telefonisch mitgeteilt hatte, Herr W.
habe aus seiner Wohnung Gegenstände auf die Sraße geworfen. In der
dienstlichen Stellungnahme der beteiligten Polizeibeamten vom Januar
2011 stellen diese jedoch fest, dass Herr W. keine Gegenstände auf die
Fahrbahn geworfen hatte. Ihre Begründung für die Festnahme des Herrn
W., der rechtswidrig aus seiner Wohnung geholt wurde, ist nebulös.
Der
Grund für seine Festnahme dürfte auch eher in dubiosen Machenschaften
zu sehen sein, in die Marburger Polizisten offenbar verwickelt sind.
Anders lässt sich nicht erklären, wie die Polizeibeamtin Frau R. in der
Lage war, zahlreiche Ereignisse aus dem Leben des Herrn W. nach seiner
Festnahme zu kommentieren. Insbesondere dass sie im Gegensatz zu Herrn
W. über dessen Zeugungsunfähigkeit informiert war und ihn aufforderte,
eine urologische Untersuchung durchzuführen, lässt auf organisierte
Kriminalität schließen.
Nachdem
Herr W. schockiert die Ergebnisse der urologischen Untersuchung seines
Spermas zur Kenntnis genommen hatte, erstattete er am 17. Novemeber
2010 bei der Kriminalpolizei in Gießen Strafanzeige wegen Beihilfe zur
schweren Körperverletzung gegen die Polizeibeamtin Frau R. sowie eine
weitere verdächtige Person, die Herrn W. bereits im September 2009
damit gedroht hatte, ihn zu vergiften.
Jedoch
wurden von der Kripo Gießen keine ernsthaften Ermittlungen
durchgeführt, obwohl ihr das Spermiogramm vorliegt, die eine schwere
Schädigung des Spermas von Herrn W. nachweist, sowie ein
Gedächtnisprotokoll der entsprechenden Drohungen der Polizeibeamtin
Frau R. Die Akten wurden der Staatsanwaltschaft Marburg übergeben. Die
zuständige Staatsanwältin Frau Brinkmeier leitete noch nicht einmal ein
Ermittlungsverfahren bezüglich der Anzeigen wegen schwerer
Körperverletzung ein, womit sie den Verdacht der Strafvereitelung im
Amt auslöst. Mehrere schriftliche Anfragen bezüglich des Sachstandes
der Ermittlungen gegen die verdächtigen Personen Frau R. und Herrn P.
wurden von der Staatsanwältin nicht beantwortet.
Der
Staatsanwaltschaft ist auch bekannt, dass Herr W. mehrere Morddrohungen
unter anderem von den Verdächtigten Frau R. und Herrn P. erhalten hat,
womit im Falle der Polizeibeamtin neben dem Verdacht der Beihilfe zur
schweren Körperverletzung auch der Straftatbestand der Bedrohung im Amt
in Frage kommt.
Herr W.
hat nunmehr noch einmal Anzeigen gegen die Verdächtigen bei der
Generalstaatsanwaltschaft in Frankfurt am Main erstattet. Es bleibt
abzuwarten, ob diese nun ihrem Ermittlungsauftrag nachkommt.
Ermittlungen wegen
Steuerhinterziehung in der CDU-Parteispendenaffäre verboten,
Steuerhinterziehungprivileg für Reiche, Focus 20/11 16.05.2011, Seite 42
Für Trickser der
Alptraum, Frank Wehrheim galt als einer der besten Ermittler der
Republik
Das
Tabu brach am Morgen des 27. Februar. 50 Steuerfahnder marschierten in
die Frankfurter Zentrale der Commerzbank. Die Juristen der Bank
reagierten fassungslos, als ihnen Einsatzleiter Frank Wehrheim den
Durchsuchungsbeschluss mit der Bemerkung aushändigte: "Wir beginnen
ganz oben in der Vorstandsetage".
Das ist
unerhört. Eine Razzia gegen eine Grossbank empfanden vor allem deren
Topmanager im Jahr 1996 als Majestätsbeleidigung. Ein Chefbanker
blaffte den Fahnder an, ob er denn nicht wisse, dass er am Abend mit
dem Bundeskanzler dinieren werde. Die Chuzpe sollte sich lohnen. Nach
und nach fanden sich Belege für systematischen Steurschwindel des
Kreditmultis. Insgesamt flossen dem Staat 1,2 Milliarden Mark
hinterzogene Abgaben zu.
Wehrheim
selbst ist der Erfolg mit seinem Bankenteam schlecht bekommen.Sein Name
verbindet sich mit einer grandiosen Mobbingaffäre. Vier seiner Kollegen
wurden mit falschen psychiatrischen Gutachen aus dem Dienst entfernt.
Wehrheim sagt, er habe sein Buch geschrieben, damit die Leute diese
"Schweinerei" nicht vergessen.
...Zeitweilig
hamsterten etwa Zahnärzte Gold in rauen Mengen. Offiziell deklarierten
sie ihre Ankäufe als Zahngold für die Praxis und setzen es als
Betriebsausgabe von der Steuer ab.Tatsächlich aber bunkerten sie die
Feingoldbarren als Altersvorsorge in ihrem Tresor oder in einem
Bankschliessfach.
1999
flog die CDU-Parteispendenaffäre auf. Noch heute amüsiert sich der
Ex-Fahnder über die Worte seines damaligen obersten Dienstherrn Roland
Koch (CDU) von der "brutalst möglichen Aufkklärung". Wehrheim: "Es gab
einige Fälle, die durfte ich nicht anpacken, die sollte jemand anderes
machen." Anweisung von oben. "Und dann stellte sich heraus, dass diese
Verfahren gar nicht bearbeitet worden waren". ...
Die
Probleme entzündeten sich an der Amtsverfügung 2001/18. Hessens Fahnder
durften nur noch grossen Steuersündern nachstellen, die umgerechnet
mehr als 250000 EUR ins Ausland transferierten. "Reiche Leute brauchen
nur ihre Beträge zu stückeln und waren fein raus", erläutert der
pensionierte Schnüffler. Heftige Proteste der Frankfurter Steuerfahnder
beantwortete die Leitung mit Repressalien.
Maulwurf warnte
vor Razzia bei Deutscher Bank, Umsatzsteuerbetrug
bei Handel mit Emissionsrechten, 03.07.2010
Die Deutsche Bank ist in einem der größten
Wirtschafts-Strafverfahren, die derzeit in der Bundesrepublik anhängig
sind, vorab vor einer Durchsuchungsaktion in ihren Büros gewarnt worden.
Diese
Panne wird die hessische Justiz noch eine ganze Weile beschäftigen. Mit
großer Sorgfalt hatten die Ermittlungsabteilungen die Aktion
vorbereitet, alles koordiniert. Strikte Geheimhaltung war das oberste
Gebot, schließlich betrafen die Ermittlungen das derzeit größte
Wirtschaftsstrafverfahren in Deutschland.Am 27. April, dem Abend, bevor
die Steuerfahnder unter anderem Büros der Deutschen Bank durchsuchen
wollten, setzte ein Behördenmitarbeiter eine Warnmeldung ab.
Mehrere
Bankbeschäftigte, gegen die wegen Steuerhinterziehung in großem Stil
ermittelt wird, informierten einander demnach an dem Abend über die
Razzia.
Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main hatte am 28. April
bundesweit 230 Firmen, Banken und Wohnungen durchsuchen lassen,
darunter Büros der Deutschen Bank. Ein internationaler Betrügerring,
der rund 150 Beschuldigte umfasst, soll beim Handel mit
Emissionsrechten, an dem die Bank beteiligt war, Umsatzsteuern
hinterzogen haben. Allein bei den Emissionsrechten zum Ausstoß von
Kohlendioxid, mit denen die Deutsche Bank gehandelt hat, soll der
Fiskus um 160 Millionen Euro betrogen worden sein.
Spendenaffäre
in NRW: Ermitteln verboten, Anwalt verdächtigt Mandantengelder
veruntreut zu haben und bei städtischen Firmen Gelder kassiert und
an die Partei weitergereicht zu haben, Focus 20/11 16.05.2011,
Seite 38
Jäger
musste einräumen, in der SPD-Parteispendenaffäre dem Landtag einiges
verschwiegen zu haben. Er gab Kontakte zur Schlüsselfigur der Affäre
zu: dem Krefelder Rechtsanwalt Lothar Vauth. Laut Anzeige äussern
Vauths Ex-Kanzleipartner den Verdacht, dass der Anwalt bei städtischen
Firmen kassierte, in denen Jäger oder andere SPD-Politiker im
Aufsichtsrat sassen, und einen Teil an die Partei weiterreichte. Die
Staatsanwaltschaft Krefeld wischte die Hinweise vom Tisch. Sie
ermittelt gegen Vauth nur, weil dieser Mandantengelder veruntreut haben
soll. Später soll die Polizei gar angewiesen worden sein, nicht in der
Spendengeschichte zu rühren. Die Staatsanwaltschaft wollte sich nicht
äussern.
Kaprun-Skandal,
Gletscherbahnbrand im Jahr 2000, Ermittlungen gegen
österreichische Justizangehörige, Focus 20/11 16.05.2011, Seite 18
Wegen
des Gletscherbahnbrandes von Kaprun werden nun auch Klagen in Japan,
den Niederlanden, Slowenien und Tschechischen Republik vorbereitet.
In
Deutschland ermittelt die Staatsanwaltschaft Amberg in der Oberpfalz
wegen des Verdachts des Leistungsbetrugs unter anderem gegen
österreichische Justizangehörige.
Anwalt vor Gericht: Soll Sozialrechtsanwalt Alfred
Kroll mundtot gemacht werden?, 18.10.2008
Am
27. Oktober 2008 um 10 Uhr steht der auch in Wilhelmshaven bekannte und
geschätzte Oldenburger Rechtsanwalt Alfred Kroll vor Gericht – dann
nicht an der Seite eines Mandanten, der um sein Recht kämpfen muss,
sondern diesmal in eigener Sache.
Im
Sitzungssaal 1 des Oberlandesgerichts Oldenburg am Richard-Wagner-Platz
1 wird es ein Anwaltsgerichtsverfahren1 geben, bei dem Alfred Kroll
nachgewiesen werden soll, dass er sich in Schriftsätzen „unsachlich“,
„herabsetzend“, „polemisch“ usw. usf. über Amtsleiter von
Sozialleistungsbehörden geäußert habe. Entsprechende Verfahren gegen
Kroll gab es schon in der Vergangenheit.1997 wurde eines gegen eine
Entschuldigung bei zwei Behördenvertretern, die sich auf den Schlips
getreten fühlten, und eine Zahlung von 2000 DM Geldbuße eingestellt;
2001 wurde eines niedergeschlagen, weil dem Anwalt die ihm
vorgeworfenen Entgleisungen nicht nachgewiesen werden konnten.
Wer
Alfred Kroll kennt – z.B. die Gäste der ALI-Versammlungen, bei denen er
als Referent auftrat, seine StudentInnen an der Universität Oldenburg
oder die Beschäftigten von Hilfsdiensten, die ihn als Referenten zu
Fortbildungsveranstaltungen eingeladen hatten – weiß, dass er kein
Blatt vor den Mund nimmt, wenn es darum geht, Unrecht anzuprangern. Wir
haben ihn im Gegenwind entsprechend zitiert. „Rechtsbruch, Missbrauch,
Willkür“ hat er dem Job-Center Wilhelmshaven vorgeworfen (GW 207), eine
„skandalöse Rechtsauffassung“ hat er ihm bescheinigt (GW 219), und zum
Thema „Kinderwohngeld“ hat er gesagt, wenn das Job-Center Hartz
IV-Eltern dazu auffordere, Wohngeld für ihre Kinder zu beantragen, dann
sei das „Nötigung zum Rechtsbruch“ (GW 228).
Wer
Kroll kennt, rechnet auch bestimmt nicht damit, dass er nun angesichts
eines Standesverfahrens die Füße stillhalten wird. Kroll bearbeitet
jährlich ca. 1000 Fälle im Zusammenhang mit Hartz IV, darunter wohl die
meisten Klagen Wilhelmshavener Betroffener, und er vertritt häufig und
engagiert Menschen mit Behinderungen. In seiner Pressemitteilung über
das neuerliche Verfahren gegen ihn äußert er, dass er „im Rahmen einer
anwaltlichen Interessenvertretung in ca. 2-3 Fällen pro Jahr zur
Vermeidung von irreparablen gesundheitlichen Schäden seiner behinderten
Mandanten und zur Abwendung von Eigen- und Fremdgefährdung (…)
sozusagen im Kampf um das Recht teilweise zu drastischen, aber
wirkungsvollen Maßnahmen gegenüber den verantwortlichen Behörden
greifen“ musste, wenn seine Mandanten „eklatanten Willkürakten durch
die verantwortlichen Amtsträger bis hin zur Rechtsbeugung (…)
ausgesetzt“ waren. Zu seiner teilweise drastischen Wortwahl sieht er
sich verpflichtet, wenn es darum geht, Hilfebedürftigen zu ihrem Recht
zu verhelfen.
In der
Anschuldigungsschrift der Generalstaatsanwaltschaft werden Kroll
(exemplarisch nur) zwei Pflichtverletzungen vorgeworfen, und es wird
gesagt, er greife „in seinen Schriftsätzen immer wieder zu
Formulierungen, die wegen ihrer Unsachlichkeit bei den Sozialbehörden,
aber auch bei den Gerichten Anstoß erregen.“ Und eine enttäuschte
Erwartung formuliert die Generalstaatsanwaltschaft auch: Die
Einstellung des Verfahrens 1997 gegen Zahlung von 2000 DM war „mit der
Erwartung verknüpft, dass der Rechtsanwalt in Zukunft das Gebot der
Sachlichkeit beachten wird.“ Aber dennoch habe Kroll danach wieder
Anlass zu Beschwerden beim Vorstand der Rechtsanwaltskammer und dadurch
zu einem Standesverfahren gegeben. Besonders empörend findet die
Generalstaatsanwaltschaft es offenbar, dass Kroll „sogar während der
laufenden vorgenannten Verfahren sein unsachliches Verhalten (…)
fortsetzte.“
Was ist so
unsachlich an Krolls Schriftsätzen und seinen Einlassungen vor Gericht?
Er wirft Sozialbehörden „Nötigung“ und „unterlassene Hilfeleistung“
vor, nennt die Verweigerung von Leistungen, auf die seine MandantInnen
Anspruch haben, „skandalös“ und bezeichnet sie als „eklatanten
Rechtsbruch“. ...
Justizkorruption, Prozessbetrügereien einer Bank,
Geheimakten, 15.10.2010
...Die Sparkasse hatte bei Gericht nicht nur
wahrheitswidrig vorgetragen, sondern mit unterschiedlichen „Varianten“
von den gleichen Urkunden vom gleichen Tage bei Gericht operiert,
Kontoverfügungen über gesetzl. geschützte (Kunden) Fremdgelder mittels
gefälschter Überweisungsträger zu ihren Gunsten vorgenommen und sämtl.
in Zusammenhang stehenden Schutzgesetze und Formvorschriften
vorsätzlich verletzt, sondern auch noch mit öffentlich geförderten
(KfW) Mitteln Untreue begangen. Hinzu kam, dass mit öffentlichen
Geldern verbotener Weise auch noch vorsätzlich überhöhte Angebote in
einer Zwangsversteigerung abgegeben wurden, um Mittels dreifach
überzogenen Mindestgebot Eigentümer der privaten Villa des Unternehmers
zu werden, damit sie ihn öffentlichkeitswirksam gerichtlich
zwangsräumen konnte…
Die Ermittlungsbehörden durchsuchten die
Sparkasse, stellten die belastenden Beweismittel sicher und
unterdrückten diese jedoch, bis die strafrechtliche
Verfolgungsverjährung eingetreten war. Strafanzeigen von
unterschiedlichen Geschädigten wurden – wider bessern Wissen – in
strafvereitelnder Absicht von der zuständigen StA eingestellt.
In den heute vorliegenden Gerichtsakten fand sich
eine unerlaubte „Schattenakte“ welche weder paginiert noch an die
Anwälte herausgegeben werden sollte, da sich darin die heimlich
geführte Korrespondenz des Sparkassenanwaltes mit der
Berichterstatterin der urteilenden Kammer als auch Abdrucke aus der
Internet Veröffentlichung über den Skandal befanden. Damit nichts
aufgedeckt werden sollte befand sich ein Handzettel auf der Akte, auf
der mit roter Schrift vermerkt ist: „nicht rausgeben“…
Prozessleitende und entlarvende Anträge eines dem
Gericht nahestehenden Anwaltes wurden heimlich vom Vorsitzenden der
Kammer – per E. mail – an den Antragsteller zurück gewiesen ohne
den 5 anderen am Prozess beteiligten Parteien – Kenntnis über den
prozessleitenden Antrag zu gewähren. (Die Beweise liegen vor)
Nachdem die Erkenntnisse bei den Geschädigten
über die stattgefundenen Betrügereien / Rechtsbeugungen vorliegen,
wurden in 4 verschiedenen Bundesländern erneut wegen der aufgedeckten
deliktischen Handlungen (Prozessbetrügereien) bislang 7 neue
Gerichtsverfahren angestrengt. Mit den heutigen schriftlichen
Beweismitteln konfrontiert, wird weder seitens der Justiz in
Niedersachsen terminiert, noch auf Beweisanträge seit mehr als 1 ½
Jahren geantwortet. In bereits laufenden Verfahren in Sachsen, NRW und
Hessen wird der Prozessstoff durch die Justiz verfälscht, geltende
Schutz- und Formalgesetze einfach negiert und eine Beweisaufnahme
verweigert, was einem fehlenden rechtlichem Gehöhr gleichkommt. Selbst
die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe deckt die Betrügereien.
Renate
Kirchgessner verhaftet, Wie die bayerische Justiz mit Banken
zusammenarbeitet, 2005
Es steht hier Aussage gegen Aussage: Renate
Kirchgessner wirft der Sparkasse Miltenberg-Obernburg
vor, Geld in Höhe von 300.000,00 Mark nicht ausbezahlt und ihren Mann
daran verhindert
zu haben, sein Geschäft ordentlich zu führen. Die Bank streitet dies ab.
Im Jahre 1989 hat die Bank eine Finanzierung des
Autohauses ihres Mannes zugesichert. Renate
Kirchgessner musste mithaften. Laut Kirchgessner ist die Summe von
300.000,00 Mark jedoch spurlos
verschwunden. Die Bank hat dies zwar für die Gerichtsunterlagen
geleugnet aber - dank
des Engagements einiger Richter am Landgericht Aschaffenburg - ist es
beim blanken Leugnen
geblieben.
Die Vorgänge des Landgerichtes Aschaffenburg
wimmeln von Unregelmäßigkeiten
und Verfahrensfehler: Die Bank bot am 23.04.2002, im Rahmen einer
Einstweiligen Verfügung
einen Zeugen zum anhören an. Doch der vorsitzende Richter Engel
gestützt von Richterin
Dr. Lange und Richter Bachmann sorgte dafür, dass der Zeuge nicht
angehört wurde.
Sie sorgten dafür, dass kein einziger Zeuge angehört wurde.
Engel & Co versagte weiterhin am 10.12.2002
der mittellosen Frau Kirchgessner Prozeßkostenhilfe,
so daß weiteres Prozessieren ( wegen grober Missstände im deutschem
Recht ) für
Frau Kirchgessner nicht möglich war. Sie müssen wissen, was sie tun.
Es stehen desweiteren zwei missbrauchte
Einstweilige Verfügungen (1 O 92/02 und 1 O
442/04 ) zur Diskussion, in denen es Frau Kirchgessner verboten wurde,
Ihre Anschuldigungen
gegen die Bank weiterhin aufrechtzuerhalten. Nachdem Frau Kirchgessner
zwangsläufig gegen
Engels Anordnungen verstoßen musste, falls sie weiterkommen wollte, tat
sie dies. Es
gab ein Ordnungsgeld in Höhe von 3.500,-- EUR, was Frau Kirchgessner
nicht bezahlen konnte.
Ergo: Die Verhaftung am 17.08.2005 durch einen Gerichtsvollzieher und
einen Polizei-Oberkommissar.
( Gab es bei der bayerischen Polizei denn kein weibliches Personal für
diesen planmäßigen
Auftrag ? )
Die Fiktion in dem vorliegenden Fall lautet, die
Verhaftung fand von Amtswegen statt, weil
das Ordnungsgeld nicht beigetrieben werden konnte. Dies ist eine
vermeintlich bequeme Verschiebung
der Verantwortung, ist aber kaum realistisch. Wenn es sowohl um die
Meinungsfreiheit als auch
die physikalische Freiheit eines Menschen geht, ist nichts zu
vertuschen.
Ablehnungsgesuch wegen Befangenheit und juristischer Inkompetenz, Strafantrag wegen Rechtsbeugung in Darmstadt, 15.06.2009
Strafanzeige gegen Richtern des Landgerichts Darmstadt Dr. Griem, Dr. Pelzer, Volland, Dr. Kaiser, Becker, Biskamp und gegen Richter des Amtsgericht Dr. Schnurr und Richterin des Amtsgericht Honemann wegen Rechtsbeugung, § 339 StGB; Falschbeurkundung im Amt, § 348
StGB, und Gebührenüberhebung, § 352 StGB.
Justiz: "Im deutschem Strafprozess gibt es nach der geltenden Strafprozessordnung für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.“"
(Anlage 2). Dabei besagt § 172 (3) StPO für die Prozeßkostenhilfe gelten dieselben Vorschriften wie in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten. Der Antrag ist bei dem für die Entscheidung zuständigen Gericht einzureichen.
Teure Anwaltssuche im Internet, doppelt von Anwälten
abkassiert. Filesharing Abmahnung, ZDF WISO 09.05.2011
Eine
Frau sucht per Internet einen Fachanwalt, der ihr bei einer
Urheber-Rechte-Verletzung helfen soll. Statt Beistand erlebt sie mit
dem Juristen aber eine böse Überraschung.
Musik
ist Susanne W. Leidenschaft. Sie ist Arbeitslos, bekommt Hartz 4, Geld
für Musik CDs hat sie nicht. Im Internet entdeckt sie eine Seite für
kostenlose Musikdownloads. Sie läd 2 Musikstücke ihrer Lieblingsgruppe.
Das dieses Filesharig illegal ist war ihr nicht bewusst bis sie Post
bekommt. Eine Anwaltskanzlei mahnt sie ab, fordert eine
Unterlassungserklärung und 450 EUR. Was sie nicht wusste das Internet
wird gezielt überwacht. Abmahnungen werden Massenweise verschickt.
Sozusagen eine Lizenz zum Geld drucken. Es werden Gelder eingenommen
die evtl. sogar höher liegen als der normale Vertrieb. Nicht nur für
Susanne W. eine Abzocke. Sie will deshalb die 450 EUR nicht zahlen. Im
Internet findet sie eine Seite von einem Anwalt für Abmahnopfer,
Werbeslogan: "Unser Ziel Sie zahlen nichts!". Ich habe ihm erklärt,
dass ich Hartz 4 beziehe und ich hatte eigentlich einen guten Eindruck
durch das Gespräch und durch seinen Internetauftritt. Wieviel der
Anwalt Dr. Scheffler verlangt sagt er nicht trotz ihrer mehrfachen
Nachfrage. Er rechne nach den gesetzlchen Vorschriften ab. Sie
beauftragt den Anwalt ihres Vertrauens.
Dr.
Scheffler schickt eine modifizerte Unterlassungserklärung an die
Abmahner und bietet statt der 450 EUR einen pauschalen Kostenbetrag von
100 EUR an. Die Unterlassungserklärung wurde akzeptiert aber statt der
100 EUR wollte der Abmahner weiterhin die 450 EUR.
Der
nächtste Schock Scheffler schickt seine Kostennote in Höhe von 1484,41
EUR. Hätte ich vorher gewusst, dass die Kosten so hoch werden, hätte
ich das Mandat niemals RA Scheffler übergeben. Insgesamt soll Susanne
W. als jetzt rund 2000 EUR zahlen.
Für
das Vorstandsmitglied Volker Klippert der Anwaltskammer Kassel ist das
nicht in Ordnung. Bei Zugrundelegung eines angemessenen Streitwertes
hätte hier eine Kostenrechnung von maximal 300-400 EUR herauskommen
dürfen.
Susanne W. fühlt sich doppelt abgezockt von ihrem
eigenen Anwalt und dem des Abmahners.
Die
Rechnung von RA Scheffler wurde mittlerweile eingeklagt. Susanne W.
musste sich erneut einen Anwalt nehmen, der vertritt zahlreiche
Mandanten gegen die Kanzlei Scheffler. Der Fall von Frau W. ist kein
Einzelfall. Wir müssen davon ausgehen, dass hier tatsächlich gezielt
hohe Rechnungen ausgestellt wurden um auch damit Kasse zu machen und
damit der Abgemahnte vom Regen in die Traufe kommt.
Wer
bei einem Fußballspiel einen Mundschutz (=Schutzwaffe) dabei hat, macht
sich nach dem Versammlungsgesetz strafbar, 01.05.2011
Er führt nämlich eine “Schutzwaffe” bei sich. Das
hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden.
Der Angeklagte wollte am 2. August 2009 ein
DFB-Pokalspiel besuchen. Bei der Personenkontrolle vor dem Stadion am
Bieberer Berg wurde in seinem Schuh ein schwarzer Mundschutz gefunden.
Der damals 21-Jährige sagte, er habe sich mit dem Mundschutz für den
Fall von Fanrivalitäten schützen wollen. Einen Einsatz gegen
Vollstreckungsbeamte habe er hingegen nicht beabsichtigt.
Das Amtsgericht Offenbach hatte den Angeklagten
freigesprochen, weil es sich bei dem Mundschutz nicht um eine
Schutzwaffe im Sinne des Versammlungsgesetzes handele. Gegen dieses
Urteil legte die Staatsanwaltschaft Revision ein. Das Oberlandesgericht
sah die Sache anders.
Der Mundschutz sei entgegen der Auffassung des
Amtsgerichts als Schutzwaffe im Sinne von § 17 a Absatz 1
Versammlungsgesetz anzusehen, deren Mitführen
bei einer Veranstaltung unter freiem Himmel verboten sei. Schutzwaffen
in diesem Sinne seien dazu bestimmt, dem Schutz des Körpers gegen
Angriffsmittel bei kämpferischen Auseinandersetzungen zu dienen.
Im Mitführen solcher Schutzwaffen sehe der
Gesetzgeber ein sicheres Indiz für offenkundige Gewaltbereitschaft. Ein
Mund- oder Zahnschutz, wie er bei dem Angeklagten gefunden worden sei,
werde bei bestimmten Kampfsportarten – etwa beim Boxen – zum Schutz der
Mundpartie vor den Auswirkungen eines Schlages eingesetzt und sei damit
Schutzwaffe im Sinne des Versammlungsgesetzes.
Beim Mitführen von Schutzwaffen werde
Gewaltbereitschaft und damit die Gefahr unfriedlichen Verhaltens
unwiderleglich vermutet. Es komme nicht darauf an, ob die Schutzwaffe
tatsächlich bestimmungsgemäß gebraucht werde.
OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 11.4.2011,
Aktenzeichen 2 Ss 36/11
Wie
Richter Dr. Christian Pfab vom Landgericht Coburg Bürger in einer
bürgerfreundlichen und bürgernahen Justiz verarscht und diesen das
Recht vorsätzlich beugt:
LG-Coburg
32T25/10 (AG Coburg 11C999/10) Richter Dr. Christian Pfab. Eine
besonders wissenschaftliche Entscheidung, da von einem Richter mit
Dr. Titel wissenschaftlich und hochelitär erstellt.
Es
kann sich nur um "vorsätzliche" Rechtsbeugung handeln, denn anders ist
ein solcher grandioser hohler Schwachsinn gar nicht mehr zu erklären.
Selbst einfachste rechtliche Grundlagen würde er sonst nicht kennen und
das auch noch nach Beschwerde und Erklärungen des Klägers. Da
diese einfachsten rechtlichen Grundlagen aber alle gezielt zum
Nachteil des Klägers ausgelegt werden muss es vorsätzliche
Rechtsbeugung sein. Das auch,
weil es sich um einen wissenschaftlichen Richter mit Dr. Titel handelt,
der Jura studiert
hat und zusätzlich einen Amtseid geschworen hat, der Wahrheit zu dienen
und ohne Ansehen der Person zu handeln. Das Ansehen der Person ist aber
bekanntlich in der gesamten Justiz das oberste und wichtigste
Entscheidungskriterium. Desweiteren handelt es sich bei der dortigen
Justiz gemäß dem Präsidenten des OLG Bamberg um eine bürgerfreundliche
und bürgernahne Justiz.
Ausserdem
hat Richter Dr. Christian Pfab seine Entscheidung noch einmal
nach Beschwerde überprüft und diese mit Beschluss vom
12.10.2010
nochmals für korrekt und richtig
befunden.
Der
Fall ist nun beim Gericht rechthängig und der Kläger ist bereits schon
verarscht worden, wie man auf dieser Seite nachlesen kann:
Wie
der Ombudsmann der Versicherungen Prof. Dr. Günter Hirsch (ehemaliger
Staatsanwalt/Richter) und seine Mitarbeiter Referent Kleemeyer und
Referentin Witter als Juristen Bürger verarschen, 03.05.2010: Ein
Ombudsmann Prof. Dr. Günter Hirsch, der
nicht
einmal simpelste und einfachste rechtliche Grundlagen beherrscht aber
tausende von EUR im Monat kassiert.
Im vorliegenden Fall wird die eigene Versicherung verklagt, weil diese
seinen Vesicherungsnehmer ohne (sorgfältige) Prüfung der Sachlage der
Unfallgegnerin den Schaden zu 100% ersetzt hat und diesen damit zu
unrecht in seinem Schadensfreiheitsrabatt zurückgestuft hat.
Da
der Erstunfallverursacher durch den Zweitunfall schwerst verletzt wurde
hat er auch die gegenerische Versicherung verklagt, da diese nicht
zahlen wollte, denn seine Versicherung habe ja zu 100% reguliert und
deswegen müsse man nicht zahlen, weil man daran ja sieht, dass ihn 100%
Haftung treffe.
Nach Anhängigkeit der Klage bietet die gegnerische
Versicherung dem Erstunfallverursacher freiwillig nun 50% des dort
geltend
gemachten Schadens an. Gar nicht schlecht für die Feststellung des
Ombudsmanns, der ersten Instanz am AG-Coburg und der zweiten Instanz am
LG-Coburg, dass er für den Zweitunfall nicht nur zu 100% haftet,
sondern diesen auch noch zu 100% veschuldet hat bei der Klage gegen die
eigene Versicherung.
Nun (06.2011) ist die Klage gegen die gegnerische Versicherung
rechtshängig und es ist dem Erstunfallverursacher auf 100% seiner
Forderung gegen die gegnerische Versicherung PKH bewilligt worden. Das
Gericht geht also demgemäss eher davon aus, dass die
Zweitunfallverursacherin für den Zweitunfall zu 100% haftet.
Entscheidungssammlung
zu Auffahrunfällen als PDF , Beschluss 32T25/10 vom
27.09.2010 als PDF
Es ist nachts ca. 2 Uhr
und stockfinster. Die Autobahn ist dreispurig mit Standstreifen.
Auf
der mittleren Spur steht aufgrund eines zurückliegenden Erstunfalls
entgegen der Fahrtrichtung ein PkW mit eingeschaltetem
Abblendlicht/Standlicht und Warnblinkanlage, der mit seinem
Abblendlicht also den Fahrern auf der mittleren Spur direkt
entgegenstrahlt. Die Autobahn ist 600m überschaubar und somit das Licht
des PKW zumindest als weisses Licht bereits aus 600m sichtbar.
Ca.
15m hinter der Vorderkante des PKW befindet sich aufgrund des
Erstunfalls ein umgekippter Anhänger mit Unterseite in Richtung der
Fahrtrichtung, der die linke und die mittlere Spur blockiert.
Nachdem
30-40 Fahrzeuge die Unfallstelle bereits problemlos passiert haben
nähert sich eine Fahrerin mit ihrem PKW auf der mittleren Spur und
fährt ein paar Meter vor der Höhe des Erstunfall-PKWs in die
rechte Leitplanke und drückt diese etwa 40cm ein. Die
Zweitunfallfahrerin (Gemäss Gericht: Nicht Zweitunfallverursacherin!)
gibt an, dass der
hell beleuchtete PKW „plötzlich“ vor ihr auftauchte und diese daher
versuchte nach rechts auszuweichen.
Der Erstunfallverursacher haftet nicht nur für beide Unfälle voll,
sondern er hat auch beide Unfälle verursacht und verschuldet.
Gemäss Richter Dr. Christian Pfab ist das aus folgenden Gründen so:
Zu
der „konkreten Betriebsgefahr“ gehören auch lange zurückliegende
Ereignisse, die hier nicht direkt am konkreten Zweitunfallgeschehen
beteiligt sind.
"Es
sind nur die gefahrträchtigen Umstände zu berücksichtigen, die
sich der Fahrzeughalter im konkreten Fall als unfallursächlich
zurechnen lassen muß."
(Zur definition der
"konkreten Betriebsgefahr" siehe
Entscheidungssammlung zu Auffahrunfällen).
Im
vorliegenden Fall wird dem
Erstunfallverursacher unterstellt zu schnell gefahren zu sein, weil es
zu einem Unfall gekommen ist (Die Polizei gab gegenüber der
Tageszeitung an, dass die Unfallursache ungeklärt sei und später in
ihrem Bericht erklärte diese, dass nach ihrer Ansicht der
Erstunfallfahrer zu schnell gefahren sei. Wie schnell der
Erstunfallfahrer hätte fahren dürfen kann jedoch die Polizei, die
Versicherung, die Staatsanwaltschaft, der Ombudsmann der Versicherung
und 2 Richter nicht erklären. Auch kann nicht konkret erklärt werden,
wie man festgestellt hat, das der Erstunfallverursacher zu schnell
gefahren ist. Die Geschwindigkeit bei der, der Erstunfall
verusacht wurde kann natürlich auch nicht angegeben werden und keiner
kann auch nur ganz grob erklären wieviel er in etwa zu schnell gefahren
ist) .
Durch dieses lange zurückliegende Ereignis geht eine
konkrete Betriebsgefahr und besondere Gefahr am
Zweitunfallgeschehen zu dessen Zeitpunkt aus.
Auch
ging von dem Anhänger eine konkrete Betriebsgefahr und
besondere Gefahr am Zweitunfall aus auch wenn dieser am
Zweitunfallgeschehen
gar nicht konkret beteiligt gewesen ist, da die Zweitunfallfahrerin den
Anhänger gar nicht gesehen hat und vor dem hell beleuchteten PKW nicht
mehr anhalten konnte, der "plötzlich" vor ihr auftauchte.
Der
Zweitunfallfahrerin wird
unterstellt korrekt nur so schnell gefahren zu sein, dass diese hätte
auch vor unbeleuchteten Gegenständen anhalten können und dass
diese auch die erforderliche Aufmerksamkeit eingehalten hat. Ihr wird
also Vorsatz unterstellt, denn in dem Fall gäbe es keinen Grund mehr
warum diese nicht hat anhalten können. Gerade das diese
unterstellterweise mit
Vorsatz gehandelt hat ist ein Grund mehr jegliches Verschulden
ihrerseits zu verneinen.
Der
Erstunfallverursacher hat den
Zweitunfall auch aus dem Grund verschuldet, weil ein aufgestelltes
Warndreieck den Zweitunfall verhindert hätte, weil von einem
unbeleuchteten Warndreieck eine besonders hohe Warnwirkung
ausgeht. Ein
in der Warnfarbe rot lackierter PKW der einem bei eingeschalteter
Warnblinkanlage auf der eigenen
Fahrspur mit Abblendlicht/Standlicht entgegenstrahlt erfüllt eine
solche Warnwirkung nicht, da ein solches Fahrzeug auch nicht mit einem
Polizeiauto vergleichbar ist. (Das Gericht nimmt an, dass die
Zweitunfallfahrerin auf der linken Spur gefahren ist und also Fahrzeuge
auf der mittleren und rechten Spur überholt hat. Das Warndreieck hätte
rechts auf dem Standstreifen gestanden und nicht dort wo ihre Sicht die
volle Aufmerksamkeit erfordert, nämlich auf der eigenen Fahrspur. Das
rot lackierte Auto mit weissem Abblendlicht/Standlicht und gelbem
Warnblinklicht ist also selbst
ein überdimensionales riesiges selbstleuchtendes Warndreieck. Hinzu
kommt noch, dass die
"Warn-"blinkeinrichtung, wie der Name schon sagt, dazu gedacht
ist eine Warnwirkung für andere Verkehrsteilnehmer auszuüben.)
Alle anderen Fälle zu Auffahrunfällen
sind mit diesem Fall nicht vergleichbar, da in einem ganz bestimmten
Fall
bei einem Auffahrunfall der Anscheinsbeweis für einen Unfall angenommen
wurde, der im fliessendem Verkehr stattgefunden hat. Findet ein Unfall
nicht im fliessendem Verkehr statt spricht der Beweis des ersten
Anscheins Richter Dr. Christian Pfab also grundsätzlich eher gegen das
stehende Fahrzeug.
Richter
Dr. Christian Pfab stellt allerdings zusätzlich fest, dass es einen
Anscheinsbeweis bei Auffahrunfällen gar nicht gibt. Es dreht sich immer
stets alles
zum Nachteil des Klägers.
Ausserdem haftet der Erstunfallverursacher, weil er 30 EUR Ordnungsgeld
bezahlt habe.
Die
Zweitunfallfahrerin trifft aus den vorliegenden Gründen auch keine
einfache verschuldensunabhängige Betriebsgefahr, dass auch weil die
Staatsanwaltschaft alle strafrechtlichen Ermittlungen gegen diese
eingestellt hat.
Das
der Erstunfallverursacher noch kein Warndreieck aufgestellt hatte, weil
die Zeit fehlte und er keines persönlich bei sich trug, war eine
Pflichwidrigkeit. Er hätte also unter Lebensgefahr im fliessenden
Autobahnverkehr das Warndreick aus dem Fahrzeug holen müssen.
"Stattdessen" ging der Erstunfallverursacher hinter die Leitplanke wo
er sich in Sicherheit brachte dem Verkehr entgegen um diesen mit
erhobenen kreuzenden Armen zu warnen, weil auch andere
Verkehrsteilnehmer, die ihre Fahrzeuge mit eingeschalteter
Warnblinkanlage auf dem Standstreifen hinter der Unfallstelle
abgestellt hatten, keines mitgebracht haben. (Dort wo er sich in
Sicherheit brachte wurde er durch die Zweitunfallfahrerin schwer
verletzt. Obwohl andere Gerichte erklären, dass man in einem solchen
Fall versuchen müsse den Verkehr auf andere Art und Weise zu warnen,
hätte er sich das gemäss Richter Dr. Christian Pfab vollständig sparen
können, denn ganz allein nur ein Warndreieck hätte im vorliegendem Fall
den Zweitunfall verhindert, weil der Erstunfall vom
Erstunfallverursacher verurachte und das Umkippen des Anhängers
ebenfalls von diesem verursacht wurde).
Die
angeblich
beanstandungsfreie Entscheidung der Amtsrichterin wurde vom Kläger
fast vollständig als falsch widerlegt, diese ist aber trotzdem
vollständig
richtig obwohl die Amtsrichterin es als vollständig richtig und als
eine sorgfältige Prüfung ansieht, wenn gar nicht nach Betriebsgefahren
entschieden worden ist. Desweiteren ist die Entscheidung der
Amtsrichterin vollkommen richtig obwohl diese ihre Entscheidung mit
Rechtssprechung begründet, die gemäss Richter Dr. Christian Pfab aber
gar nicht anwendbar sei.
Die Beweiswürdigung:
Das
Gericht kam allerdings aufgrund einer antizipierten Beweiswürdigung in
2 Instanzen zu der korrekten und richtigen Feststellung, dass die
Zweitunfallfahrerin mit eine Geschwindigkeit auf Sicht (etwa 80km/h)
auf der linken Spur fuhr. Die
erstinstanzliche Richterin ist entsprechend für ihre korrekte
Entscheidung von Richter Dr. Christian Pfab gelobt worden.
Der
Erstunfallverursacher und eine Zeugin gaben an, dass diese auf der
mittleren Spur gefahren sei. Die Zweitunfallfahrerin gab an auf den PKW
zugefahren zu sein, der dann „plötzlich“ vor ihr auftauchte. Niemand
kam auf den Gedanken, dass die Zweitunfallfahrerin auf der linken Spur
gefahren ist
bis es der Anwalt der Versicherung in diesem Verfahren vortrug. Die
Zweitunfallfahrerin hat nicht angegeben auf der linken Spur gefahren zu
sein und den Anhänger überhaupt gesehen zu haben.
Diese
hat dann den unbeleuchteten PKW-Anhänger hinter dem gut beleuchteten
Unfallfahrzeug in etwa 30m Entfernung oder mehr gesehen und gab an dass
der Anhalteweg nicht mehr ausgereicht hätte auch um nach einer Bremsung
in der etwa 10m grossen Lücke zwischen Anhänger und PKW hinter dem PKW
nach rechts ausweichen zu können. Daraufhin sei diese nach rechts
ausgewichen und nach ihrer Erklärung tauchte nun der PKW auf der
mittleren Spur „plötzlich“ vor ihr auf, so dass diese vor diesem nicht
mehr anhalten konnte und weiter nach rechts ausgewichen ist und (fast)
ungebremst in die Leitplanke, die etwa 40cm eingedrückt wurde, fuhr.
Dahinter stand der Erstunfallverursacher, der dabei schwerst verletzt
worden ist.
Dieser
Vortrag ist aufgrund einer antizipierten Beweiswürdigung richtig, weil
er von einem elitären Juristenkollegen für die Versicherung vorgetragen
wird und im Ansehen der Person für den Kläger als Nichjuristen
nachteiliger ist. Der Vortrag des nichtanwaltlich vertretenen Klägers,
trotz einer erhöhten Sorgfaltspflicht des Gerichts gegenüber ihm, wurde
gar nicht berücksichtigt:
Amtsgericht Coburg: "Frau B. näherte
sich
mit dem PKW der Unfallstelle auf dem linken Fahrstreifen. Als Frau B.
erkannte, dass sich ein Unfall ereignet hatte und dadurch sowohl der
linke, als auch der mittlere Fahrstreifen blockiert war, versuchte sie,
nach rechts auszuweichen. Hierbei prallte der PKW gegen die Rechte
Leitplanke und wurde erheblich beschädigt." (Der PKW hat die
Leitplanke
etwa 40cm eingedrückt und war damit vollständig Schrott.)
Vorstehender
korrekt und richtig
festgestellter Tatsachenhergang soll hier jedoch nicht behandelt
werden,
sondern es wird fälschlicherweise davon ausgegangen, dass die
Zweitunfallfahrerin auf der mittleren Spur die ganze Zeit direkt auf
das Erstunfallfahrzeug zugefahren ist, weil es physikalisch durch die
hohe Leuchtstärke des Abblendlichts unmöglich ist unbeleuchtete
Gegenstände hinter einem solchen leuchtenden PKW bei völliger
Dunkelheit zu erkennen.
Wir
rechnen nach: Von der Mittelachse des auf der linken Spur angeblich
fahrenden PKW sind es bis zur rechten Leitplanke etwa 9,5m. Da die
Zweitunfallfahrerin ja nicht rechtwinkelig nach rechts abgebogen sein
kann und die Haftung ihres Fahrzeugs auf der Strasse grösser gewesen
sein muss als die
Fliehkraft muss im vorliegendem Fall die
Gleichung v*v*/r < g erfüllt sein. Da der Radius 9.5m beträgt und
diese nicht schneller wie 80km/h gefahren sein sollte (korrektes Fahren
auf Sicht) hat diese einen Geradeausweg auf der Autobahn von min. 9m
zurückgelegt.
Nun
rechnen wir noch die etwa 5m hinzu, die diese vor
dem Erstunfall PKW in die rechte Leitplanke gefahren ist und die etwa
15m von der Vorderkante des Erstunfall-PKW bis zum Anhänger hinzu.
Dh. diese hätte bis zum Anhänger noch etwa 30m nur für das bremsen
übrig gehabt, da die Reaktionszeit/Umsetzzeit/Ansprechzeit/Schwellzeit
ja bereits schon um gewesen ist, denn zu dem Zeitpunkt hat diese ja
schon nach rechts gelenkt. Ein Fahrzeug mit ABS benötigt auf trockener
Fahrbahn einen reinen Bremsweg von etwa 30m bei 80km/h.
Es ist also sehr wohl möglich bei etwa 80km/h vor einem
Gegenstand, der sich in ca. 30m
Entfernung befindet anhalten zu können und dann noch im weiteren
auszuweichen. Ausserdem hat niemand angegeben, dass die
Zweitunfallfahrerin auf der linken Spur gefahren ist, sondern
gegenteilig hat der Kläger, eine Zeugin und die Zweitunfallfahrerin
angegeben auf der mittleren Spur gefahren zu sein.
Folgender
Vortrag aus
einem Schriftsatz der Versicherung vom 14.09.2009, der sich auch
aus anderen Dokumentationen ergibt:
"Frau
B. befuhr die mittlere Spur der Autobahn, als nach ihren Angaben
plötzlich vor ihr ein PKW in ihre Richtung schaute. Frau B. wich nach
rechts aus und stiess gegen die rechte Leitplanke."
Wenn man also davon ausgeht, dass diese auf der mittleren Spur gefahren
ist und den PKW auf ihrer Fahrspur 22m (Reaktionszeit) + 14m = 36m
zuvor gesehen hat, weil dieser "plötzlich" vor ihr auftauchte, dann
hätte diese also nur noch nach rechts ausweichen können aber nicht mehr
davor bremsen können. Das Verhalten in diesem Fall wäre also logisch.
Davon abgesehen
hätte die Zweitunfallfahrerin auch vor wesentlich kleineren
unbeleuchteten Gegenständen anhalten können müssen und mit der
konkludenten Erklärung, dass diese vor einem solchen grossen
Gegenstand, der sich in
etwa 30m Entfernung befindet hätte nicht mehr anhalten
können, diese
entweder nicht auf Sicht oder zu schnell gefahren ist oder es an der
erforderlichen Aufmerksamkeit hat fehlen lassen. Obwohl diese
vorstehendes selbst erklärt bzw. der Anwalt der Versicherung stellt das
Gericht aber bei einer sogenannten korrekten antizipierten
Beweiswürdigung fest, dass sie sich vollständig korrekt verhalten hat
und besonders nicht zu schnell gefahren ist und auch die erforderliche
Aufmerksamkeit beachtet hat, weil die Staatsanwaltschaft ihr kein
strafbares Vergehen nachweisen konnte.
Obwohl
die Amtsrichterin nur alleine den offenkundigen schwachsinnigen Vortrag
des Anwalts der Versicherung berücksichtigt und übernimmt ist deren
Beweiswürdigung richtig und sie hat auch nicht gegen das rechtliche
Gehör des Klägers verstossen. Ihm ist also die PKH zu versagen, damit
die Lügen und die falschen Rechtsdarstellungen vom Kläger in einem
Gerichtsverfahren nicht widerlegt werden können und es keine
Rechts- und
Sachaufklärung gibt.
Die Versicherung hat den
jetzigen Kläger in seinem SF-Rabatt zurückgestuft. Dagegen wendet er
sich, weil diese willkürlich und rechtsfehlerhaft gehandelt habe.
Diese
hat ihm 100% Haftung an dem Unfall zugeschrieben mit der Begründung,
dass er in einem gegen ihn erfolgten Ordnungsverfahren 30 EUR bezahlt
hat und die Staatsanwaltschaft festgestellt habe, dass die
Zweitunfallverursacherin kein strafbares Vergehen vorgeworfen werden
kann.
Der Ombudsmann der Versicherungen hat sich dem angeschlossen.
Das Wort „(konkrete) Betriebsgefahr“ taucht in keinem Schreiben der
Versicherung oder des Ombundsmanns oder in der ersten Instanz am
Amtsgericht auf.
Der Kläger erklärte jedoch gegenüber der
Versicherung, gegenüber dem Ombudsman und gegenüber dem Gericht, dass
man entsprechende zivile Haftung nicht davon abhängig machen kann ob
jemand eine Strafe für ein strafrechtliches Vergehen bezahlt hat, denn
die Haftung müsse nach zivilen Haftungs- und Verschuldensgesichtpunkten
festgestellt werden, wie es ausnahmslos komplett in allen
Gerichtsverfahren in dieser Leitsatzsammlung und von Versicherungen
normalerweise getätig wird. Ansonsten muss man doch auch prüfen ob ein
strafrechtliches Vergehen überhaupt kausal etwas mit dem
Unfallgeschehen zu tun hat. Ausserdem wird in Strafverfahren nach dem
StGB vorgegangen unter dem Grundsatz "in dubio pro reo" und mit einer
Amtsermittlungspflicht, wobei die Parteien von dem Strafverfahren der
Gegenseite evtl. ausgeschlossen sind. Die zivile Haftung und
ein ziviles Verschulden wird nach BGB, den Versicherungsbedingungen
festgestellt unter der sogenannten Dispositionsmaxime der
Prozessparteien. Daher findet man auch in der Leitsatzsammlung keinen
einzigen Fall wo eine zivile Haftungsfeststellung dadurch vorgenommen
wird ob jemand eine Strafe in einem Straf- oder
Ordnungswidrigkeitsverfahren bezahlt hat.
Wenn die Staatsanwaltschaft
zB. feststellt, dass das fehlen lassen der erforderlichen
Aufmerksamkeit der Zweitunfallfahrerin nicht strafbar ist, bedeutet
dass für Richter Dr. Christian
Pfab, dass diese die erforderliche Aufmerksamkeit hat walten lassen und
das der Beweis dafür ist. Konnte der Zweitunfallverursacherin von der
Staatsanwaltschaft kein strafbares Vergehen nachgewiesen werden ist das
der Beweis für Richter Christian Pfab, dass diese auch kein zivilen
Verschulden und keine zivile Haftung mehr trifft und diese alles
richtig gemacht hat.
Desweiteren
kann eine Bestrafung ja auch
(bereits offenkundig falsch) erfolgt sein und umgekehrt.
Der
Kfz-Haftpflicht-Versicherer ist seinem Versicherungsnehmer gegenüber
verpflichtet, sich ein umfassendes Bild über die Umstände zu
verschaffen, aus denen Ansprüche gegen ihn hergeleitet werden.
Unterlaufen ihm bei seiner Prüfung Fehler, die als schuldhafte
Verletzung seiner Pflichten zu werten sind, braucht der
Versicherungsnehmer das Verhalten des Versicherers gegenüber dem
Anspruchssteller im Innenverhältnis nicht gegen sich gelten zu
lassen.
"Dass
es in der Folgezeit gleichwohl zu einer Regulierung kam, liegt daran,
dass sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Beklagte bei ihren
jeweils angestellten "Ermittlungen" falsch vorgegangen sind und falsche
Schlüsse gezogen haben. ...Weshalb
gleichwohl ein Strafbefehl beantragt und am 30.08.2000 auch erlassen
wurde, bleibt Geheimnis der Staatsanwaltschaft und des zuständigen
Strafrichters. ...Der Erlass eines Strafbefehls
führt in keiner Weise zu einer strafrechtlichen Präjudizierung.
Abgesehen davon, dass das Beweisergebnis eines Strafverfahrens selbst
dann, wenn dieses rechtskräftig abgeschlossen ist, nicht auf
zivilrechtliche Konstellationen ohne Weiteres übertragen werden kann. ...Die Beklagte versteht die
Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 20.11.1980 (IVa ZR 25/80, MDR
1981, 391 ff) falsch, wenn sie aus dieser eine Rechtfertigung zur
Zahlung im vorliegenden Fall herleitet. Ausdrücklich heißt es dort
nämlich, "dem Ermessen der Versicherung sind dort Grenzen gesetzt, wo
die Interessen des Versicherungsnehmers berührt werden und wo diese
deshalb die Rücksichtnahme des Versicherers verlangen". Als konkretes
Beispiel hierfür nennt die Entscheidung sogar den Fall, dass ein
Schadensfreiheitsrabatt des Versicherungsnehmers auf dem Spiel steht. AG Kerpen 25C40/02 vom 13.03.2003
Gemäss dem
Amtsgericht und Richter Dr. Christian Pfab sind Bestrafungsergebnisse
aber
für die zivile Haftungsfeststellung verbindlich. Dh. gemäß Richter
Dr. Christian Pfab stellt die Staatsanwaltschaft in Strafverfahren
bereits
durch Bestrafungen oder Nichtbestrafungen verbindlich fest wie später
die zivile Haftung erfolgt. Wer keine Bestrafung erhält haftet
später
im zivilen Verfahren für nichts und von dessen Fahrzeug geht auch keine
verschuldensunabhängige Betriebsgefahr mehr aus. Da die
Juristenkollegen und besonders Richter
von der Staatsanwaltschaft auch bei
schweren Straftaten grundsätzlich
nicht verfolgt werden und die Staatsanwaltschaft durch die Politik
weisungsgebunden gesteuert wird kann diese so ihren elitären
Juristenkollegen und Politikern Persilscheine
ausstellen, damit diese für nichts haften.
Man ist also gezwungen, wenn man seine
Rechte in einem zivilen Haftungsfall wahrnehmen möchte sich bereits
gerichtlich mit einem evtl. Strafverfahren auseinanderzusetzen und
gegen die Gegenseite gleichsam vorzugehen und für viel Geld
Strafverfahren zu führen. So verschafft Richter Dr. Christian Pfab der
Justiz und den Juristen Geld, damit der Bürger ausgenommen werden kann.
Rechte in der Justiz gibt es vorrangig natürlich nur für Menschen, die
ihr Schutzgeld an die Justiz bezahlen können, so wie bei der Mafia =
"Bürger melken".
Der
Erstunfallverusacher haftet auch für den Zweitunfall, weil er den
Erstunfall verusacht hat und daher ist eine Vergleichbarkeit mit
anderer Rechtsprechung nicht gegeben:
"Soweit
der Antragsteller in umfangreicher Weise Rechtssprechung zu
Auffahrunfällen zitiert, ist diese mit der vorliegenden Situation nicht
vergleichbar. Im vorliegendem Fall hat der Antragsteller das Umkippen
des Anhängers auf der Autobahn und dessen liegen bleiben dort
verursacht. Bei dieser Sachlage ist eine Vergleichbarkeit mit der
zitierten Rechtssprechung nicht gegeben."
Die Folge davon
ist, dass die Zweitunfallfahrerin dann die in der zitierten
Rechtssprechung enthaltene erforderliche Aufmerksamkeit und das
Sichtfahrgebot etc. nicht mehr einhalten muss und der
Erstunfallverursacher auch für alle weiteren Unfälle, die auch mit
Vorsatz getätig werden haftet, weil er auch solche alle verschuldet und
verursacht haben wird und von allen evtl. weiteren Unfallfahrzeugen
geht dann auch gar keine einfache Betriebsgefahr mehr aus.
§ 7 StVG: Die Haftung des
Fahrzeughalters
Die
Haftung nach § 7 StVG beruht auf dem System der Gefährdungshaftung.
Daher haftet der Halter eines KFZ unabhängig von einem Verschulden, für
alle Schäden, die durch sein KFZ entstehen.
Auch sind
dann die in
den eingereichten Entscheidungen enhaltenen gesetzlichen Vorschriften
nicht mehr einzuhalten und die zivile Haftung ist nicht mehr aufgrund
der (konkreten) Betriebsgefahren zu ermitteln. Plötzlich redet Richter
Pfab aber in seiner Entscheidung doch von (konkreten) Betriebsgefahren.
Desweiteren
brachte die Amtsrichterin das Ergebnis einer Gerichtsentscheidung in
ihre Entscheidung ein, dass man der Versicherung kein
Regulierungsverbot erteilen könne. Da die Entscheidung der
Amtsrichterin richtig ist gelten auf einmal doch wieder Entscheidungen
aus der eingereichten zitierten Rechtssprechung als anwendbar.
Entscheidend ist also rein das Ansehen der Person und wer zitierte
Rechtssprechung einreicht und zu wessen Gunsten diese ist. Der Kläger
hat seiner
Versicherung zwar gar kein Regulierungsverbot erteilt aber er besorgte
sich die Entscheidung. Es ging um einen Auffahrunfall und aufgrund des
Anscheinsbeweises haftete die Versicherung des auffahrenden Fahrzeugs
und gerade deswegen konnte der Auffahrende nicht verhindern, dass seine
Versicherung zahlt. Also übersandte er diese Entscheidung mit dem
Volltext in seiner Beschwerde an das Gericht. Jetzt wo die Entscheidung
nicht mehr zum Nachteil, sondern sogar zum Vorteil des Klägers ist, ist
diese nicht mehr anwendbar. Das die Amtsrichterin die Entscheidung
angewendet hat ist aber trotzdem richtig auch wenn der Kläger
seiner Versicherung gar kein Regulierungsverbot erteilt hat. Auch die
weitere
zitierte Rechtssprechung des Amtsgerichts gilt obwohl man diese ja auf
diesen Fall gar nicht anwenden kann. Es kommt rein im Ansehen der
Person also darauf an WER aus zitierter Rechtssprechung Rechte
herleiten will.
Richter Christian Pfab erklärt,
dass Rechtsauffassungen des Klägers falsch sind und diejenigen des
Gerichts in der ersten Instanz richtig sind.
Daher brauche ihn für ein Verfahren auch keine PKH bewilligt werden.
Nun
wird in der Entscheidung des Landgerichts erstmalig absichtlich zum
Nachteil des Klägers mit gelogenen (konkreten) Betriebsgefahren
herumhantiert. Aus der Entscheidung ergibt sich aber nicht wann die
Versicherung jemals ihren Ermessensspielraum aufgrund einer
Haftungsbemessung nach den Betriebsgefahren getätigt hat, denn das hat
diese ja nie. Der Richter ist so versessen und besessen dem niederem
minderwertigen Kläger als Nichtjuristen hochelitär und
hochwissenschaftlich das Recht zu beugen, dass er gegen ihn mit
gelogenen Betriebsgefahren herumhantiert und das worum es eigentlich
geht dabei gar nicht interessiert oder ganz vergisst.
Desweiteren
hat das Amtsgericht in seiner in der Vorinstanz vollständig
richtigen Entscheidung erklärt, dass es vollkommen richtig war,
dass die Versicherung rein aufgrund der Bestrafungsergebnisse reguliert
habe. Demnach ist die Rechtsauffassung des Klägers, dass nach
Betriebsgefahren entschieden werde müsse falsch. Der Anwalt der
Versicherung
trug aber auch vor, dass diese die Haftung aufgrund der
Betriebsgefahren vorgenommen habe (was allerdings gelogen ist). Da die
Rechtsauffassung des Klägers fehlerhaft ist, ist demgemäss gemäss
Richter Pfab auch die des Anwalts der Beklagten fehlerhaft und die
Versicherung hat evtl. falsch reguliert. Es wurde bisher mehrfach
verlangt,
dass die Gegenseite vorträgt wie man aufgrund der Betriebsgefahren
überhaupt auf eine solche Haftungsentscheidung hätte kommen
können. Dieses Vorbringen wird vollständig ignoriert und diesbezüglich
erfolgt keine Erklärung des Anwalts der Versicherung.
Dabei
hat die Versicherung die Sach- und Rechtslage sogar
sorgfältig geprüft aber gar nicht aufgrund der Betriebsgefahren,
sondern rein aufgrund der Bestrafungsergebnisse:
Erste Instanz: "Bevor
der Versicherer im Einzelfall an den geschädigten Dritten zahlt, wird
er die Sach- und Rechtslage schon im eigenen Interesse sorgfältig
prüfen. Im
Allgemeinen wird er nur dann zahlen, wenn er zu dem Ergebnis gelangt
ist, dass die Zahlung nach der Sach- und Rechtslage geboten ist."
Der
Kläger hat ausführlich und mühevoll nachgewiesen, dass nicht aufgrund
von zivilen Haftungskriterien geurteilt worden ist, sondern dass man
Rechtsfremd nur rein die Bestrafungsergebnisse verwendet hat. Das
ergibt sich auch aus der Entscheidung des Ombudsmanns, die von dem
Anwalt der Versicherung als Beweismittel eingebracht wurde, der
ebenfalls nur rein die Bestrafungsergebnisse verwendet. Desweiteren
sieht man ja schon am Ergebnis, dass nicht nach den (konkreten)
Betriebsgefahren beurteilt worden ist, denn so hätte man niemals auf
100% Haftung des Erstunfallverursachers kommen können.
Die
Richterin
erklärt vorstehende Alltagsweissheit und vermutet und mit der Vermutung
wird die Alltagsweissheit zur Stammtischwahrheit, wie Richter Dr.
Christian Pfab erklärt, denn gemäss Richter Dr. Christian Pfab sind
Alltagsweissheiten eine korrekt antizipierte Beweiswürdigung. Es sind
aber
entsprechend Tatsachen vorgetragen worden und Beweismittel vom Kläger
eingereicht worden, die vollständig unberücksichtigt blieben und
stattdessen vermutet wird. Der Vortrag vom Anwalt der Versicherung
wurde vollständig übernommen auch völlig falsche Sachverhalte und
physikalische Unmöglichkeiten ohne jegliche Berücksichtigung des
Vorbringen des Klägers. Gemäss Richter Christian Pfab hat die Richterin
aber das Vorbringen des Klägers zur Kenntnis genommen und auch
berücksichtigt. Das ist eindeutig gelogen, denn ansonsten müsste diese
nicht vermuten, dass die Sach- und Rechtslage von der Versicherung
sorgfältig geprüft wurde, sondern diese würde wissen, dass gar nicht
nach (konkreten) Betriebsgefahren beurteilt worden ist was sich eben
auch schon aus der Entscheidung des Ombudsmann ergibt.
Versicherung muss Rückstufung
rückgängig machen
Der Haftpflichtversicherer
muss eine Rückstufung rückgängig machen, wenn er voreilig und ohne
sorgfältige Prüfung der Sach- und Rechtslage den Schaden des
Unfallgegners ganz oder teilweise reguliert hat. AG
Kenzingen, Urteil vom 19.10.2000
Aber
der Anwalt
hat ja seinen Juristenkollegen Richter Dr. Christian Pfab, der die
Prüfung der
Betriebsgefahr für ihn vornimmt und für ihn diesbezüglich in seiner
Entscheidung vorträgt. Bei dem Schwachsinn den Richter Pfab
für
seinen Anwaltskollegen vorträgt wie man mit den Betriebsgefahren auf
eine solche Entscheidung gekommen wäre sieht man ja, dass man mit den
Betriebsgefahren nicht auf ein solches Ergebnis kommen kann und daher
zieht sich auch Richter Pfab immer wieder irrelevante Strafzahlungen
oder Ergebnisse aus Strafverfahren
als Begründung gegen den Proleten heran oder er erklärt, dass alle
andere Rechtssprechung mit den darin enthaltenen gesetzlichen
Vorschriften auf diesen Unfall nicht anwendbar sind aber nur wenn diese
zum Vorteil des Klägers sind.
Das
liegt rein am Ansehen der
Person, wenn Richter Dr. Christian Pfab, der einen Amtseid geschworen
hat der Wahrheit zu dienen und nicht im Ansehen der Person zu handeln,
die Haftung nach vielen
Erklärungen und Beschwerden des Bürgers endlich mit Betriebsgefahren
feststellt, dann ist das richtig, weil er das hochelitär macht. Dabei
hätte er insbesondere prüfen müssen ob die Versicherung die Haftung
aufgrund von
Betriebsgefahren in ihrem Ermessensspielraum richtig ausgeübt hat und
die Haftung nicht nur willkürlich festgestellt hat, wie es zB. wäre,
wenn diese die Haftung nur aufgrund von Bestrafungsergebnissen
feststellt, so wie diese es gemacht hat. Wenn
ein Bürger als Nichtjurist meint die Haftung muss nach den
Betriebsgefahren ermittelt werden, dann ist das falsch, weil der Bürger
ein minderwertiger Prolet ist. Die Rechtsauffassung des Anwalts der
Versicherung ist aber nicht falsch, dass diese nach Betriebsgefahren
reguliert hat, weil der Anwalt ein Juristenkumpel ist und man unter
Juristen opportunistisch gegen niedere Proleten tätig ist.
Neues
auf dieser Seite aus
Justiz und Politik (04/2011):
Treuhand,
Wiedervereinigung: "Aus Luftbuchungen wurden Goldbarren", "Beutezug
Ost", "Das grösste Betrugskapitel Deutschlands", Frontal21, 2011
Werner
Schulz, Bündnis 90/Die Grünen, bewertet die Geschichte der Treuhand als
"das größte Betrugskapitel, das es in der Wirtschaftsgeschichte
Deutschlands gibt". Das ehemalige Mitglied des
Treuhand-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages kritisiert
insbesondere die Geschäfte der Banken: Die westdeutschen Banken hätten
"den größten Reibach gemacht": "Aus Luftbuchungen wurden Goldbarren."
Verramscht,
zerschlagen, abgewickelt - für Kritiker begann mit der Gründung der
Treuhandanstalt vor 20 Jahren der Ausverkauf der DDR: Tausende
volkseigene Betriebe wurden geschlossen, Millionen DDR-Bürger
arbeitslos, ganze Regionen Ostdeutschlands deindustrialisiert. Noch
heute tragen deutsche Steuerzahler an den Folgen des gnadenlosen
Privatisierungseifers der damals mächtigsten Behörde. Die
Frontal21-Dokumentation "Beutezug Ost" geht der Frage nach, wie aus dem
Wert der DDR-Betriebe, den Treuhandpräsident Rohwedder damals auf 600
Milliarden D-Mark schätzte, ein Milliardendefizit werden konnte.
Die
Schrecken der Meere Frachter verpesten die Umwelt, BR-Online 14.04.2011
Früher
nannte man Piraten die "Schrecken der Meere". Heute sind das die
Schiffe, die die Weltmeere befahren: Alleine
die 15 größten Frachter
produzieren so viel Stickoxide wie alle Pkw - weltweit.
Möglichkeiten,
die Schifffahrt sauberer zu machen, gibt es schon, aber sie werden kaum
genutzt.
"Schiffe
wurden extra so modifiziert, um die Raffinerieabfälle verbrennen zu
können. Das ist der schmutzigste Treibstoff, den man sich vorstellen
kann. Darin ist etwa der Schwefel,
von dem die Kraftfahrzeugtreibstoffe
gereinigt wurden, um Umweltstandards zu erfüllen. Die Seefahrt
hat sich
bereiterklärt Schiffe zu bauen, die diesen Stoff verbrennen können,
damit er nicht als Sondermüll an Land entsorgt werden muss. Jetzt ist
die neue Herausforderung trotz dieses Treibstoffs Schiffe zu bauen, die
weniger Dreck machen."
Bisher
müssen nur Kraftstoffe für Autos entschwefelt werden, Treibstoff für
Schiffe nicht. Und so wandert der bei der Filterung "abgeschöpfte"
Schwefel ins Schweröl für Schiffe. Eine gefährliche Entwicklung, da
sich der Treibstoffbedarf im Schiffsverkehr in den vergangenen 50
Jahren versechsfacht hat. Inzwischen haben sogar Hafenbetreiber und
Reeder begonnen, für sauberere Schiffe zu kämpfen.
Rechtsanwalt
aus Mayen muss sich wegen des Verdachts des (Abmahn-)Betruges vor
Gericht verantworten, 04.2011
Dem
angeklagten Rechtsanwalt wird zur Last gelegt, im Oktober 2008 einem
Textilhändler aus Rodgau vorgespiegelt zu haben, er werde ihm ein
Drittel seiner Honorareinnahmen aus Abmahnschreiben an Online-Händler
zahlen, die der Textilhändler ihm im Hinblick auf
Wettbewerbsverstöße im Internet benenne. Nach den zwischen den
Beteiligten getroffenen Vereinbarungen habe der Textilhändler im
Internet nach Verstößen gegen das Textilkennzeichnungsgesetz
recherchiert und diese Informationen dem Angeklagten zur Verfügung
gestellt, der entsprechende Abmahnschreiben an die betroffenen
Online-Händler gerichtet habe.
Der
Angeklagte habe von den daraus vereinnahmten Anwaltsgebühren in Höhe
von mehr als 12.000 EUR jedoch gemäß vorgefasster Absicht nicht - wie
zugesagt - ein Drittel an den Textilhändler abgeführt.
Anwaltliche Täuschung und Drohung gegenüber einem
Schuldner, Geldwäsche und Untreue, 13.04.2010
Gier
frisst Hirn und auch ein erfolgreiches Studium der Rechtswissenschaft
bewahrt nicht davor nachhaltig gegen das Gesetz zu verstoßen.
Auch
wenn Täter einen anderen durch Täuschung und Nötigung zu
Untreuehandlungen anstiften, um sich selbst in den Besitz des
veruntreuten Geldes zu bringen ist der Tatbestand der Geldwäsche in
Form eines „Sich – Verschaffens“ gegeben.
Falls
ein Rechtsanwalt durch Täuschung und Drohung einen Schuldner zwingt
Untreuehandlungen zu begehen erfüllt er den Tatbestand der Geldwäsche
Ein
Notar im Ruhestand und einen Rechtsanwalt wurden mit anderen Mittätern
seitens des LG München - unter anderem wegen Anstiftung zur Untreue in
zwei Fällen jeweils in Tateinheit mit Geldwäsche zu Freiheitsstrafen
zwischen vier Jahren sowie fünf Jahren und einem Monat verurteilt. Auch
wenn Täter einen anderen durch Täuschung und Nötigung zu
Untreuehandlungen anstiften, um sich selbst in den Besitz des
veruntreuten Geldes zu bringen ist der Tatbestand der Geldwäsche in
Form eines „Sich – Verschaffens“ gegeben. So kürzlich der BGH in seiner
Entscheidung vom 4. Februar 2010 (Aktenzeichen: 1 StR 95/09)
Nach
den Feststellungen des Landgerichts München hatten die Angeklagten eine
Forderung über rund 1,46 Millionen Euro gekauft. Diese Forderung war
gegen einen anderweitig rechtskräftig wegen gewerbsmäßigen
Anlagebetruges Verurteilten tituliert worden.
Die
Angeklagten hatten nach Erwerb der Forderung über 1,46 Mio beim
Landgericht München I einen Arrestbeschluss gegen das Vermögen der GmbH
des Schuldners erstritten und deren Konten gepfändet.
Aufgrund
von Täuschung und Nötigung wirkten die Angeklagten auf den Schuldner
ein, bis sich dieser dazu entschloss eine Vereinbarung mit den
Angeklagten abzuschließen, aufgrund welcher er dann die
gesamtschuldnerische Haftung der GmbH für Forderung über 1,46 Mio Euro
anerkannte, die ausschließlich ihn privat, nicht aber seine GmbH
betraf. Die GmbH zahlte dann auf diese Forderung mit bemakelten Geldern
leistete. Damit beging er Untreuehandlungen zu Lasten der GmbH, die
selbst nichts mit der von den Angeklagten erworbenen Forderung übe 1,46
Mio Euro zu tun hatte.
Anwalt
veruntreut Mandantengeld, 15.03.2006
Anwälte
haben es seit dem Fall Friedrich Lorenz, der mit veruntreuten Millionen
untergetaucht ist, nicht leicht. Jetzt ist wieder ein Anwalt ins
Zwielicht geraten. Eine Salzburgerin Friseurin fiel nämlich um eine
Zahlung um, die sie bei einer säumigen Kundin eingeklagt hat. Die aber
hatte längst ihre Rechnung beglichen, dennoch bleibt das Geld spurlos
verschwunden. Nachforschungen ergaben, dass es sich dabei
möglicherweise um gar keinen Einzelfall handelt . . .
Es begann im
Oktober vor drei Jahren. Damals suchte eine Kundin den
Hairstyling-Betrieb von Sonja Höhenwarter an der Alten Aignerstraße in
Salzburg auf. "Es ging um eine aufwendige Haarverlängerung", berichtet
die Friseurin. 5130 Schilling machte damals die Rechnung aus. Kosten,
welche die Kundin aber zunächst nicht begleichen konnte oder wollte.
"Ich wandte mich an eine Rechtsanwaltskanzlei", erzählt Sonja
Höhenwarter weiter. "Dann hörte ich aber ewig nichts mehr."Irgendwann
rief die Salzburgerin an um zu erfahren, wie denn der Stand der Dinge
sei. "Ich wurde richtiggehend abgewimmelt. Sinds nicht so lästig, wurde
mir gesagt, wir kümmeren uns schon darum." Am 28. Mai 2002 (!) erhielt
die Friseurin schließlich ein Schreiben, dass die "gegenständliche
Forderung als uneinbringlich auszubuchen" sei. Nachsatz: Man bedaure,
keine bessere Mitteilung machen zu können und danke . . .
"Ich habe
das nicht eingesehen", sagt Höhenwarter. Sie beauftragte ein
Detektivbüro. Angeblich sei ja auch der Aufenthaltsort der Schuldnerin
nicht mehr zu ermitteln gewesen. Rudi F. von der Agentur "Condor": "Wir
haben die säumige Zahlerin aufgetrieben." Und die fiel aus allen
Wolken: "Ich habe schon längst bezahlt." Und sie präsentierte einen
Einzahlungsschein von der Postsparkasse (der "Krone" liegen sämtliche
Dokumente vor).
"Ich habe jetzt Strafanzeige wegen Veruntreuung
erstattet", sagt Sonja Höhenwarter. Auch die Rechtsanwaltskammer wird
jetzt informiert. Denn die Friseurin hat nie etwas von der
eingetriebenen Schuld zu Gesicht bekommen . . .
Detektiv Rudi F.
glaubt an keinen Einzelfall: "Diese Sache können wir hieb- und
stichfest beweisen. Aber wir forschen weiter. Es dürfte da noch weitere
ungeklärte Dinge geben . . ."
Anwaltshaftung, Im Zweifel
für den Anwalt, 03.05.2006
Mancher Rechtsstreit
geht wegen des eigenen Juristen verloren. Dann stellt sich die Frage
nach der Haftung
Pfuscht
ein Handwerker, kann der Auftraggeber verlangen, daß die Arbeit
nachgebessert wird. Er kann den Werklohn mindern oder gar vom Vertrag
zurücktreten. Nicht ganz so eindeutig ist die Situation, wenn ein
Rechtsanwalt schlechte Leistungen bringt. Denn einerseits handelt es
sich nicht um einen Werkvertrag, bei dem die genannten Rechte geltend
gemacht werden könnten. Zum anderen ist es für Laien zumeist nicht
leicht, anwaltliche Beratungsfehler oder Versäumnisse zu erkennen. Denn
klar ist auch: Nicht jede ungünstig verlaufene rechtliche Angelegenheit
kann auf anwaltliches Fehlverhalten zurückgeführt werden.
Konkrete
Zahlen liegen nicht vor, "denn anwaltliche Haftungsfälle sind nicht
meldepflichtig", so Peggy Fiebig, Referentin bei der
Bundesrechtsanwaltskammer in Berlin. Experten kalkulieren mit lediglich
einem Haftungsfall pro Anwalt alle fünf Jahre, und dies im Übrigen
unabhängig von der Berufserfahrung des Advokaten. Anders gerechnet: Bei
aktuell rund 138 000 zugelassenen Rechtsanwälten in Deutschland, wären
dies jährlich gut 27 500 Fälle, in denen die Anwaltsleistung zu einer
Auseinandersetzung mit dem eigenen Mandanten führt. Denn der
Rechtsanwalt ist stets der erste Ansprechpartner, wenn der Mandant
Schadenersatz geltend macht. Die Bundesrechtsanwaltsordnung schreibt
zwar vor, daß Rechtsanwälte eine Haftpflichtversicherung besitzen
müssen. "Einen Direktanspruch, wie etwa bei der
Auto-Haftpflichtversicherung, gibt es derzeit aber nicht", so Antje
Jungk, Leitende Justitiarin bei der Allianz-Versicherung.
"Am
häufigsten lassen sich Fristversäumnisse erkennen", so Brigitte
Borgmann. Die Münchner Juristin ist Begründerin des Standardwerks zur
Anwaltshaftung. "Ursache dafür sind meist Personalfehler, die sich der
Anwalt aber zurechnen lassen muß", so Borgmann. Allein die Tatsache,
eine Frist versäumt zu haben, kann zum Verlust eines Prozesses führen.
Gut 40 Prozent der Haftungsfälle gehen auf verpaßte Fristen zurück,
belegt eine Statistik der Allianz-Versicherung, bei der etwa die Hälfte
der deutschen Rechtsanwälte versichert ist. ...
Unschuldig
im Knast, betrifft SWR RP
Unschuldig als
Kinderschänder angeklagt, SAM Pro7
Deutschland
"Paradies der Quacksalber", idealer Standort für fragwürdige Mediziner
mit Unterstützung der Justiz, Focus 17/2011, Seite 52
So heilt in Köln ein
Arzt mit einer selbst gebastelten (und teuren) Anti-Krebs-Theraphie
..."Ich
kann hier keine kontrollierte Studie duchführen. Erstens wäre das
unethisch, und zweitens weiss ich nicht, wer das bezahlen sollte",
beantwortet Gorter die Frage nach wissenschaftlichen Belegen für seine
Mixtur. Die Internet-Seite des MCC offeriert Berichte, die kaum über
Einzelfallschilderungen hinausgehen, aber teilweise im Stil richtiger
Studien geschrieben sind. Ein angeblich geheilter Patient, den Gorter
Focus gegenüber namentlich nennt, taucht bei der Internet-Suche als
Manager der MCC-Aussenstelle Kairo auf.
Den
Trick mit den unzureichenden, daber selbstbewusst präsentierten Studien
kennt der Berlinder Ärztefunktionär Günther Jonitz, der in der
Bundessärztekammer für Qualitätssicherung zuständig ist, von manch
einer Privatklinik zwischen Bodden und Berghang. "Einzelne Kollegen
gehen leider an den Rand des Zulässigen."Rechtliche Unterstützung
erfahre Medizin an der Grenze zur Kurpfuscherei "regelmässig" durch den
Hinweis auf das Grundrecht der freien Berufsausübung und
höchstrichterliche Urteile wie jenes, das Ärzten erlaubt, auf anderen
Fachgebieten als dem gelernten tätig zu sein.
"Geschäfte
mit der Angst", sagt Jonitz, beschränkten sich zwar nicht auf die
Medizin, seien aber auf diesem Gebiet "besonders verwerflich".
SPD-Chef
Sigmar Gabriel: Psychiatrisierung und Geheimakte ein "politisches
Mittel"
Das ist also in allen
Fällen möglich:
"...Wo
wir nicht anders konnten, dass ein Kollege von der CDU und ich um die
Ecke gegangen sind und gesagt haben wir suchen uns jetzt einen
Psychiater der Entscheidet, dass das Mädchen Selbstmordgefährdet ist
und zwar so lange und so häufig bis sie so lange hier ist bis sie einen
gefestigten Aufenthaltsanspruch hat und immer wenn einer auf die Idee
kommt er will sich die Akte ankucken, dann hauen wir ihm beide auf die
Finger."
SPD-Chef
Sigmar Gabriel hat in einer "Plauderstunde" am 12.04.2011 auf PHOENIX
zu einer Buchvorstellung ("Der kleine Wählerhasser") ungeniert
bestätigt, wie die "Psychiatrisierung" und das Anlegen einer Geheimakte
"politisch benutzt" werden, wenn die Anwendung bestehender Gesetze eine
"besondere Härte" bedeuten würde.
Und
die "besondere Härte" kann auch mal zur Umsetzung eines politischen
Ziels benutzt werden. Der Zwecke heiligt die Mittel, so meint Gabriel
wohl...
Der
Gesichtsausdruck und der heimlichtuerische Tonfall entlarven Gabriel in
einer Art und Weise, daß diesem SPD-Chef mit angeblicher
"Vorbild-Funktion" sehr wohl bewusst ist, daß er mit seinem geäußerten
"politischen Trick" (Arzt -> Psychiatrisierung-> Geheimakte)
bestehende Gesetze vorsätzlich umgeht und einen Arzt zu einer Straftat
nach § 278 StGB anstiftet
Justizminister
hievte OLG-Präsidenten rechtswidrig ins Amt, 05.11.2010
Rheinland-Pfalz
- Schallende Ohrfeige für den rheinland-pfälzischen Justizminister
Heinz Georg Bamberger (SPD): Das Bundesverwaltungsgericht hat seine
umstrittene „Blitzernennung“ von Ralf Bartz zum Präsidenten des
Oberlandesgerichts in Koblenz für rechtswidrig erklärt und aufgehoben.
Justizminister Heinz
Georg Bamberger.
Geklagt
hatte ein weiterer Bewerber um den Posten, der Koblenzer
Landgerichtspräsident Hans-Josef Graefen. Der kann sich freuen: Bartz
muss den bereits angetretenen Chefposten wieder räumen. Nachdem bereits
das Bundesverfassungsgericht Bamberger Verfassungsbruch vorgeworfen
hat, rügt das Bundesverwaltungsgericht jetzt den Rechtsbruch.
Graefen,
der mit seiner Konkurrentenklage zunächst in zwei Koblenzer
Verwaltungsgerichtsinstanzen unterlegen war, siegte vor den Leipziger
Bundesrichtern auf ganzer Linie. Der Senat missbilligte die rasche
Ernennung von Bartz als Rechtsschutzvereitelung. ...
ZDF-"Die Stieg Larsson Story" am 23.01.2011, "Die
Demokratie ist immer bedroht"
Die
Demokratie ist immer bedroht. Demokratie ist nichts gottgegebenes und
fällt nicht einfach vom Himmel. Dafür muss man arbeiten die ganze Zeit.
Jede Generation muss sich neu dafür einsetzen Demokratie zu
verteidigen. Das letzte Interview von Stieg Larsson kurz vor seinem Tod.
Demokratie
ist kein festes System. Es hat nie Demokratie als festes System
gegeben. Der grösste Teil von Europa ist heute auf irgendeine Art
demokratisch aber wir wissen nicht wie es in 20 Jahren aussieht. Ich
denke das wichtigste um die Demokratie zu stärken ist, dass sich mehr
Menschen aktiv politisch beteiligen. Es ist mir nicht wichtig welcher
Partei sie sich anschliessen aber dass sie aktiv werden in einer
demokratischen Organisation, die in irgendeiner Weise eine bessere
Gesellschaft fördert und versucht sich antidemokratischen Tendenzen in
Europa entgegenzustellen.
Ein
Flugkapitän der Lufthansa kämpft um sein Recht, Gutachterbetrug damit
der deutsche Staat keinen Schadenersatz zahlen muss, 2000
Nach etwas mehr als 3
Jahren auf der DC-10 wurde ich am 2. Februar 1989 vom
Lufthansafliegerarzt Dr. Hermann an das Luftfahrtbundesamt gemeldet,
weil er die Verantwortung für meine Flugtauglichkeit selbst nicht mehr
verantworten wollte. Bis zu diesen Zeitpunkt waren alle ärztlichen
Atteste im positiven Sinn für meine Flugtauglichkeit ausgefallen. Von
da an spielte ärztliches Fachwissen keine Rolle mehr. Es ging nur noch
um die Bürokratie der völlig veralteten deutschen Vorschriften. Nun
begann mein einsamer Kampf gegen das Referat Flugmedizin
...Hier ist ein
eklatantes Beispiel für die bösartige Verlogenheit des Herrn Dr.
Wurster. Ich habe diesen Mann zu keiner Zeit belästigt, es sei denn, er
empfindet meine legalen Bemühungen, die Wahrheit ans Licht zu bringen,
als Belästigung. Ich wusste doch genau, dass man nur auf einen Fehler
meinerseits lauerte.
Schlimm
ist nur, dass er seine Lügen ungestraft bei allen Gelegenheiten
verbreiten durfte und immer noch darf. Schon die Aussagen der oben
erwähnten Luftfahrtbehörden entlarven ihn als gewissenlosen Lügner.
Diese Qualifizierung trifft auch auf Prof. Dr. Bachmann zu.
Die
Aussage von Richter Radke (in meinem Buch beschrieben) bestätigt doch,
dass die Richter sich solch eine Verlogenheit bei diesen Bürokraten gar
nicht vorstellen konnten. Da Dr. Wurster bei Gericht nie die Wahrheit
berichten liess und auch nicht selbst berichtet hat, erfüllt dieses
Verhalten den Tatbestand des Prozessbetruges. Staatsanwaltschaften und
Richter wollten in ihrer Voreingenommenheit diese Tatsache nicht
vergegenwärtigen. Ob sich diese "honorigen" Herren einmal Gedanken
darüber gemacht haben, welchen Schaden sie mir und meiner Familie
angetan haben? Alles nur aus verletzter, kindischer Eitelkeit.
...Einige Jahre
später wird genau das zur Vorschrift, was von Dr. Wurster zuvor noch so
vehement abgelehnt wurde.
Fast
alle Richter vom Volksgerichtshof in der BRD belohnt, Roland Freislers
Witwe erhielt eine erhöhte Pension, weil ihr Mann seine
Juristenkarriere in der BRD fortgesetzt hätte
Bis auf
Oberreichsanwalt Ernst Lautz, der 1947 im Nürnberger Juristenprozess
von einem amerikanischen Militärgericht zu zehn Jahren Zuchthaus
verurteilt wurde, wurde keiner der etwa 570 Richter und Staatsanwälte
gerichtlich zur Rechenschaft gezogen. Viele blieben während der
Nachkriegsjahre in Westdeutschland im Richterdienst:
Paul Reimers:
Landgerichtsrat in Ravensburg
Hans-Dietrich Arndt: Senatspräsident beim Oberlandesgericht
Koblenz
Dr. Robert Bandel:
Oberamtsrichter in Kehl
Bellwinkel: Erster
Staatsanwalt in Bielefeld
Dr. Erich Carmine:
Amtsgerichtsrat in Nürnberg
Christian Dede:
Landgerichtsdirektor in Hannover
Johannes Frankenberg:
Oberamtsrichter in Münnerstadt
Dr. Andreas Fricke:
Landgerichtsrat in Braunschweig
Dr. Wilhelm Grendel:
Oberlandesgerichtsrat in Celle
Wilhelm Hegener:
Amtsgerichtsrat in Salzkotten
Dr. Ferdinand
Herrnreiter: Landgerichtsdirektor in Augsburg
Dr. Konrad Höher:
Staatsanwalt in Köln
Dr. Rudolf
Indra : Landgerichtsrat in Gießen
Helmut Jaeger:
Oberlandesgerichtsrat in München
Dr. Leo Kraemer:
Oberstaatsanwalt in Köln
Hans Werner Lay:
Oberlandesgerichtsrat in Karlsruhe
Dr. Heinz Günter
Lell: Oberstaatsanwalt
Dr. Alfred Münich:
Senatspräsident beim Oberlandesgericht München
Oberreichsanwalt
Lautz wurde bereits nach weniger als vier Jahren begnadigt und in der
Bundesrepublik Deutschland mit einer Pension bedacht. Die Witwe
Freislers erhielt über Jahrzehnte eine erhöhte Altersversorgung, da
laut zuständigem Versorgungsamt ihr im Zweiten Weltkrieg verstorbener
Mann in der Bundesrepublik seine Juristenkarriere fortgesetzt hätte –
eine Argumentation, die kaum widerlegt werden kann.
Hitlers
Eliten nach 1945 - Freispruch in eigener Sache, ARD-SR
Sie
sind Herren über Leben und Tod und sie urteilen im Namen der deutschen
Volksgemeinschaft. Ihre Uniform die Robe. Ihre Waffen Paragrafen.
Wo der Terror verwaltet wird sitzen Juristen an höchster Stelle.
Ihr Mordwerkzeug der Schreibtisch. Verwaltungsjuristen planen und
organisieren den Völkermord in Europa. Nach 1945 sollen die Juristen
zur Verantwortung gezogen werden aber mit allen Mitteln sorgen sie
dafür, dass ihr Berufsstand nicht schuldig gesprochen wird.
15
Jahre nach Kriegsende. Ein junger Jurist macht seine ersten Erfahrungen
mit jenen Kollegen, die schon unter Hitler Recht gesprochen haben.
Helmut
Kramer, Richter im Ruhestand: "Ich habe ja mit sehr vielen der
Sonderrichter noch zusammen in Kammern gearbeitet, nette, reizende
Leute, gute Juristen.". Kramers Bild ändert sich als er seinen ersten
eigenen Fall auf den Tisch bekommt. Er vertieft sich in die
Gerichtsakten über ein junges Mädchen, ihr Name Erna Wazinski. Die Akte
wurde am 23.11.1944 geschlossen im Gefängnis Wolfenbüttel. Das Leben
von Erna Warzinski dauert da nur noch ein paar Schritte. Ihre letzten
Erinnerungen sind das zerbomte Wohnhaus in Braunschweig. Erna errinnert
sich an den Koffer, wie sie ihn aus den Trümmern holt, vielleicht
gehört er ihrer Mutter. Erna wird angezeigt wegen Plünderns. Nach dem
Verhör blutet ihre Nase. Staatsanwalt Magnus nennt sie einen
Volksschädling. Sie ist 19. Richter Lerche zeigt Härte. Der spätere
Oberlandeskirchenrat veruteilt sie zum Tode. Ernas Hinrichtung mit dem
Fallbeil dauert 5 Sekunden. 21 Jahre später fordert der junge Jurist
Kramer die Aufhebung des Urteils, vergeblich. "Meine Kollegen, die
darüber zu entscheiden hatten, haben das Urteil für völlig in Ordnung
befunden. Sie haben praktisch das Mädchen zum zweiten mal zum Tode
verurteilt das war 1965. Ich bin angegriffen worden damals, richtig
direkt, weil ich in einer Stellungsnahme die Aufhebung des Urteils
gefordert habe und es als Unrechtsurteil bezeichnet habe.".
Das
Räderwerk der Justiz arbeitet präzise und erbarmungslos. Kritische
Äusserungen gegen den Staat gelten als Heimtücke (ein
Sonderstraftatbestand).
...Auch
der Chef des Personalamtes ist ein Jurist, Dr. Werner Best. Ein
Berliner Staatsanwalt wird ihn in den 60er Jahren näher kennenlernen.
Er war der perfekte Organisator. Best ist Nationalsozialist aus
Überzeugung. ...Das fing schon 1935/1936 an, nach Möglichkeit Juristen
in leitende Positionen zu setzen.
Als
Dr. Best im Mai von dänischen Polizisten verhaftet wird ahnt niemand,
dass er bald wieder eine wichtige Rolle in der BRD spielen wird.
Deutschland 1945 die Bürokraten der Vernichtung tauchen unter. Viele
Spuren verlieren sich zwischen den Trümmern. Deutschlands Gerichtssäle
sind kurzeitig verweist. Doch bald schon sind sie wieder da.
Entnazifiziert können fast alle auf ihre Posten zurück. Gerade noch
Diener des NS-Staates stehen sie nun im Auftrag der Demokratie. Zwar
achten die Westallierten anfangs noch darauf, dass nur jeder zweite in
der NSDAP war aber zur Gründung der BRD waren es bereits wieder 80%. ...
Walter
Huppenkothen und Otto Thorbeck werden wegen Beihilfe zum Mord
veruteilt. Als unmenschlich stuft der Richter ihre Taten ein und
verhängt hohe Strafen. Wenn dieses Urteil rechtskräftig würde könnte
noch manche Bundesdeutsche Juristenkarriere hinter Gitter enden. Dr.
Best und Achenbach blicken daher besorgt nach Karlsruhe wo der BGH den
Fall 1956 in letzter Instanz entscheidet. Der vorsitzende Richter Ernst
Mantel enttäuscht seine Standeskollegen nicht. Er selbst blickt auf
eine NS-Karriere als Generalrichter der deutschen Wehrmacht zurück. Die
Kollegen werden freigesprochen. Mit dem Urteil liefert der BGH gleich
eine Generalentschuldung für Hitlers Juristen. So erklärt der BGH
Hitlers Terrorregime zu einem normalen Staat unter Staaten.
...Jeder war gegen
NS-Verbrechen aber niemand kannte Verbrecher.
Ernennung
und Beförderung von Richtern in Mecklenburg-Vorpommern: Willkür und
Ämterpatronage?, 10.2006
...„Gebt
den Richtern ihre Unabhängigkeit, solange ich sie nur befördere.“
Dieser, dem preußischen Justizminister Leonhard zugeschriebene Satz hat
im Zeichen der „freiheitlich-demokratischen Grundordnung“ seine
Bedeutung nicht verloren. Ich behaupte: Die entscheidende Ursache für
angepasstes Verhalten und vorauseilenden Gehorsam von Richtern, ebenso
wie für ihr Versagen bei der Vermeidung bzw. Korrektur
gesellschaftlicher Fehlentwicklungen, ist auch heute noch das von der
Exekutive praktizierte Beurteilungs- und Beförderungssystem.
In
dem – grundsätzlich legitimen – Bestreben um Anerkennung ihrer
Leistungen, die sich im Dienstrecht in erster Linie durch Beförderungen
zeigt, ist mancher Kollege versucht, seine vornehmsten
verfassungsmäßigen Pflichten als unabhängiger Garant von Freiheit und
Rechtsstaatlichkeit (vgl. Art. 97, 104 Abs. 2 GG) zugunsten eines den
Wünschen der Justizverwaltung angepassten Verhaltens zu
vernachlässigen, sich „das Rückgrat ziehen zu lassen“. Schon der
ehemalige Präsident des OLG Braunschweig, Wassermann, beklagte am Ende
seines durchaus bewegten Berufslebens, Richter seien in Deutschland
„nie mehr geworden als kleine Justizbeamte“. Er wollte damit wohl
umschreiben, dass die Richter auch der Bundesrepublik Deutschland ihrer
von der Verfassung vorgegebenen Stellung als dritter Gewalt im Staat
nicht gerecht geworden sind, dass sie sich zu sehr als Handlanger des
herrschenden Systems verstanden haben, als „Fortsetzung
der Exekutive mit anderen Mitteln“.
Die
Unabhängigkeit der Richter allerdings ist unerlässliche Voraussetzung
der Rechtsstaatlichkeit (conditio sine qua non). Wer die richterliche
Unabhängigkeit zu untergraben versucht, legt damit zugleich die Axt an
die Wurzeln des Rechtsstaates und der freiheitlich-demokratischen
Grundordnung insgesamt. Es ist schon eine gewagte Annahme, richterliche
Unabhängigkeit könne sich frei entfalten, obgleich Richter in ein
Organisationssystem eingebunden werden, dessen führende Repräsentanten
sich in vielfacher Hinsicht als Vormund der Richterschaft gerieren. Den
wenigsten Richtern scheint bewusst, dass es sich bei dem
bundesdeutschen System der Justizverwaltung um einen Anachronismus
handelt, dass Länder wie Frankreich und Italien oder selbst Staaten in
Osteuropa, wie etwa Tschechien und Ungarn, inzwischen weit modernere
Organisationsformen richterlicher Selbstverwaltung gefunden haben.
Diese verfügen zum Beispiel über ein eigenes Haushaltsrecht oder
unabhängige Ausbildungseinrichtungen. Und über die Besetzung von
Richterstellen entscheiden Richter. ... NRV-Info 10/2006 mit
Entscheidungen: OVG Magdeburg 1 M 301/05, OVG-Greifswald 2 M 15/02
Nicht
notwendige Verwaltungserfahrung von Richtern um bei
Beförderungen sachfremde politische Interessen der Executive zur
Geltung zu bringen, 10.2006
...Wenn
ein Richter ins Ministerium abgeordnet wird oder eine Tätigkeit in der
Verwaltungsabteilung eines Gerichts übernimmt, ist bereits diese
Entscheidung des Ministeriums oder des Gerichtspräsidenten gleichzeitig
eine Demonstration von Machtausübung im Rahmen der hierarchischen
Strukturen der baden-württembergischen Justiz. Jeder weiß, dass dieser
Richter bereits zum Zeitpunkt der Abordnung ins Justizministerium bzw.
zum Zeitpunkt der Übernahme einer Verwaltungstätigkeit am Gericht mit
hoher Wahrscheinlichkeit für eine Beförderung in „angemessenem“
Zeitabstand ausgewählt wurde. Nur wenige Gerichtspräsidenten in
Baden-Württemberg sind bereit, von dieser Macht ein kleines Stück
abzugeben, indem die Übernahme von Verwaltungsaufgaben zumindest
gerichtsintern für alle Richterinnen und Richter ausgeschrieben wird.
c)
Die Berücksichtigung von „Verwaltungserfahrung“ bei Beförderungen
eröffnet dem Justizministerium die Möglichkeit, bei der Besetzung von
Präsidentenposten bestimmte Interessen der Exekutive zur Geltung zu
bringen, die im Hinblick auf das betreffende Amt sachfremd sind (siehe
hierzu auch unten 5. b) ). Da der Erwerb von „Verwaltungserfahrung“ von
einer kontrollfreien Entscheidung der Justizverwaltung abhängt, sind
solche Möglichkeiten nicht zu verhindern, wenn man zulässt, dass
„Verwaltungserfahrung“ bei der Besetzung von Präsidentenstellen positiv
berücksichtigt wird. Richter T. Schulte-Kellinghaus, NRV-Info 10/2006
Neues
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Justiz und Politik (03/2011):
Die
Tamiflu-Lüge, Mit einem fast wirkungslosen Medikament dank der WHO
Milliarden verdienen, Odysso SWR, 03.04.2011
Immer
wieder gibt es Berichte über die Verflechtung der Pharmaindustrie mit
Behörden im Gesundheitssystem. Und über die Manipulation von
Pharmastudien mit dem Ziel, Medikamente besser aussehen zu lassen, als
sie wirklich sind. Aber ein Fall des Grippemittels Tamiflu scheint
bisher - wegen seiner immensen finanziellen Dimension - einzigartig.
Ein
wichtiges Kapitel des Skandals spielte bei der WHO. Die
Welt-Gesundheitsorganisation ist eine wichtige Institution. Denn sie
gibt – unter anderem – bei gefährlichen Grippe-Epidemien Empfehlungen,
was zu tun ist. Experten wie Prof. Hayden, Infektionsmediziner von der
Universität Virginia, arbeiten die Empfehlungen aus. Er rät weltweit
den Regierungen zu einer umfangreichen Bevorratung mit dem Grippemittel
Tamiflu.
Die WHO und ihre
Empfehlungen
Der
Epidemiologe Prof. Monto von der Universität Michigan arbeitet auch an
den Empfehlungen mit: Er rät zum großzügigen Kauf der Impfmittel. Und
Prof. Nicholson von der Universität Leicester bestätigt diese
Empfehlung.
Hayden,
Monto und Nicholson haben die WHO-Empfehlung maßgeblich geprägt. Was
die Öffentlichkeit nicht erfährt: Die Wissenschaftler stehen zur selben
Zeit in Lohn und Brot bei den Herstellern der Präparate, die sie
empfehlen. Hayden erhält von Roche Geld für Vorträge und Beratungen.
Nicholson und Monto ebenso vom Tamiflu-Hersteller Roche und vom
Impfmittelhersteller Glaxo Smith Klein. Ein Schelm wer Böses dabei
denkt.
Die „Kaiserstudie“
In
ihren Empfehlungen bezogen sich die Wissenschaftler besonders auf eine
Studie zur Wirksamkeit von Tamiflu, die so genannte Kaiserstudie.
Letztlich war es vor allem diese Studie, die Länder auf der ganzen Welt
dazu veranlasste, Milliarden für Tamiflu auszugeben. Aber mit
Pharmastudien ist das so eine Sache, besonders, wenn sie vom Hersteller
der Präparate durchgeführt werden. Da geht es mitunter um Milliarden.
Deshalb steht das Präparat in diesen Studien meist glänzend da.
...Ernüchterndes
Ergebnis
Jefferson
sucht daraufhin unabhängige Studien und findet 20 seriöse, nach
wissenschaftlichen Kriterien gut gemachte Studien zu Tamiflu. Die
Auswertung bringt ein ernüchterndes Ergebnis: Für das eigentlich
gefährliche an der Grippe, die Lungenentzündung, lässt sich keine
positive Wirkung von Tamiflu belegen. Ebenso wenig für die Zahl der
Krankenhauseinweisungen. Tamiflu hat keinen Einfluss darauf.
Keine Wirksamkeit
auch bei grippeähnlichen Erkrankungen – bei einer Epidemie viel
häufiger als die echte Grippe.
Übrig
bleibt ein kleiner Effekt bei der selteneren echten Grippe: sie wird um
etwa einen Tag verkürzt. Aber das entspricht in keiner Weise den
Ergebnissen, die Roche mit der von ihr finanzierten Metastudie zu
Tamiflu veröffentlicht hatte.
Richter
am LG-Baden-Baden erklärt eine öffentliche Entscheidung des
OLG-Karlsruhe als Geheimsache, deklariert diese als vertraulich und
untersagt jegliche Veröffentlichung, 24.03.2011
...Das bedeutet:
Gerichtsentscheidungen unterliegen keinem urheberrechtlichen Schutz;
sie dürfen – jedenfalls in anonymisierter Form – frei veröffentlicht
und diskutiert werden. Allerdings scheint es auch Richter zu geben, die
es gerne anders hätten…
Im schönen
Baden-Baden etwa. Am dortigen Landgericht muss jetzt eine Strafsache
verhandelt werden, die bereits in die Ehrenrunde geht. Das
übergeordnete Oberlandesgericht Karlsruhe hat am 2. Februar 2011 ein
Urteil des Landgerichts Baden-Baden zu Gunsten des Angeklagten wegen
Rechtsfehlern aufgehoben und angeordnet, dass eine andere Strafkammer
erneut über die Sache zu entscheiden hat.
Der Spruch des
Oberlandesgerichts Karlsruhe gehört zu den eingangs erwähnten
Gerichtsentscheidungen. Es steht jedermann frei, der das Aktenzeichen
kennt, beim Gericht eine Abschrift anzufordern. Oder, wenn er anderswie
davon erfährt, das Urteil zu veröffentlichen. Oder eben gerade nicht –
wenn es nach dem nun zuständigen Vorsitzenden der Strafkammer geht.
Dieser versendet nämlich Schreiben, in denen er die Entscheidung des
Oberlandesgerichts Karlsruhe als vertraulich deklariert und untersagt,
diese zu veröffentlichen, nicht einmal in Auszügen.
Wohlgemerkt, der
betreffende Richter am Landgericht hat das Urteil, das er als
vertraulich deklariert und nicht veröffentlicht sehen will, noch nicht
einmal selbst verfasst. Vielmehr stammt diese Entscheidung von ihm
übergeordneten Richtern am Oberlandesgericht. Wie die Juristen am
Oberlandesgericht es finden, dass ihre goldenen Worte von einem
Kollegen der unteren Instanz aktiv der Öffentlichkeit entzogen werden,
ist nicht bekannt.
Wirklich pikant an
dem Veröffentlichungsverbot des Richters am Landgericht ist allerdings,
dass sich der Fall, den er unter der Decke halten will, gerade um das
Informationsinteresse der Öffentlichkeit dreht.
Satanic Sauerkraut, vom Opfer zum
Täter, Kant: "Notwehr ist das heiligste Mittel der Person" aber nicht
am LG-Bamberg
Es
ist in einem präzisen Sinne das, womit jedes individuelle Recht erst
beginnt. Wer jemand das Notwehrrecht nimmt, nimmt ihm das Recht selbst,
das zu verteidigen untersagt wird. Ein Grundrecht auf Leben, das gegen
rechtswidrige Angriffe nicht verteidigt werden dürfe, wäre keines mehr.
Darum ist der Staat nicht berechtigt, einzelnen seiner Bürger in
bestimmten Situationen, das Recht zur Notwehr zu nehmen. Mein
Fall:
Innerhalb von 20
Stunden, beim 4. Angriff des XX-vorbestraften Intensivtäters, war
ich bereits wehrlos geschlagen, als die Verletzung meines Angreifers
erfolgte. Geständniserzwingungs-Verhaftung am Tatort. Selbst nach
Straf- und Zivilverfahren steht zweifelsfrei fest, dass ich grundlos
geschlagen wurde. Ich bin heute dauerhaft erwerbsunfähig. Meine
Anzeigen gegen den Frustschläger wurden vom Verfahren
abgetrennt und rechtswidrig eingestellt!
Meine Geschichte
sollte rechtlich undenkbar sein!
Niemals
vorbestraft, wurde ich zu 30 Monaten, plus Zwangseinweisung in die
Psychiatrie, gem. § 64, verurteilt. Selbst wenn ich der
gef.Körperverletzung schuldig gewesen wäre, für einen Ersttäter,
eine rechtswidrige Anwendung des § 64. Als Zwangseingewiesener hat man
keine Chance auf Bearbeitung einer (jeglicher) Revision.
Im
BKH erreichte mich (von einer Hilfsorganisation) die
Lichtbild/Ermittlungsakte mit dem Tatsachenbeweis meiner Unschuld. Die
sog."Suchttherapie" habe ich verweigert. Es ging nach Bamberg zurück.
Als uneinsichtiger Strafgefangener wurde ich in der Zelle Nr.222,
JVA-Bamberg, beinahe erschlagen. Zum Zwecke der Vertuschung bekam ich
keine med. Notbehandlung. Es gibt keine med. Behandlungsakte. Bilder im
linken Navi-feld anklicken.
Am
27.12.2007 hat der Frustschläger Peter D., eine Zivilklage über
25.000.- EUR Schmerzensgeld eingereicht. In seinem Klageschriftsatz
wurden massenweise unwahre Behauptungen aufgestellt. Mein Anwalt hat
mit einem Strafantrag wg. Prozessbetrug gedroht. Unabhängig davon habe
ich diesen Strafantrag, der sich in dem Verfahren durchaus als haltbar
erwies, bei der StA-schaft BA eingereicht. Mein Strafantrag wurde nicht
bearbeitet.
Es ist paradox:
Der
Schläger, der mich grundlos, mit drei Übergriffen, erwiesenermaßen
dauerhaft erwerbsunfähig schlug, erwartet, dass ich jemals ein
pfändbares Einkommen haben werde und ihm für meine Notwehr,
Schmerzensgeld zahle.
Es ging in dem
Verfahren hauptsächlich darum, das Fehlurteil der Strafkammer zu
bestätigen.
Beim
Sühnetermin habe ich den Tatortaugenschein verlangt. Kein Wort davon im
Protokoll. Die vorausgegangenen Übergriffe wurden wiederum bestätigt,
ansonsten waren die vom Kläger/Schläger benannten Zeugen/Aussagen
keinesfalls zu seinen Gunsten. Der Tatortaugenschein wurde unabdingbar
und am 03.08.09 nochmals beantragt. Stattdessen hat der Richter BRUNNER
am 17.09.09 die Zeugeneinvernahme mit einem haarsträubenden Grundurteil
abgebrochen. Siehe Zivilprozess.
Übrigens: Richter
BRUNNER ist auch Pressesprecher des LG-Bamberg!
An
einer "zufälligen" Rehabilitation und Aufarbeitung dieser
Unrechtsurteile habe ich kein Interesse. Mein Ansinnen ist dahingehend,
aufzuzeigen, dass die Justiz in jedem der nachfolgend aufgezeigten
Anklagen/Urteile wissen musste, dass ein Unschuldiger verurteilt wurde!
Mittlerweile ist der
Schläger, im März 09, per Gefälligkeitsurteil, wegen einer anderen,
schweren Gewalttat zu einem Jahr Haft – zur Bewährung ausgesetzt –
verurteilt worden. Wir (auch seine anderen Opfer) waren bei dieser
Hauptverhandlung als Besucher und haben Protokoll mitgeschrieben.
Anstelle seiner 26 Vorstrafen wurden vom StA nur 11
Zentralregistereintragungen angegeben. Die Anwältin des Schlägers
musste sich schließlich für ihren Mandanten beim Gericht
entschuldigen, er war sichtlich betrunken…
Liebes Bamberger
Gericht. Na dann, "PROST !!"
Kaufen für die
Müllhalde - geplante Obsoleszenz (geplante Veralterung), arte thema,
2010
...1972
fanden wir heraus, das in unserer Feuerwache eine ganz besondere
Glühbirne hing. ...Sie bestätigten ihm, dass diese Glühlampe seit 1901
in Betrieb war. 109 Jahre alt und sie brennt noch immer. Eine webcam
schickt ununterbrochen Bilder von der Livermorer Glühlampe
ins Internet. Ironischerweise hat sie bereits 2 webcams überlebt. Diese
Glühbirne entstand in Shelby Ohio um 1895. Den Glühfaden hat ein
Adolpher Chaillet erfunden. Er war langlebig. "Warum er solange hält
weiss ich nicht". http://www.centennialbulb.org
Chaillet
Formel für den langlebigen Glühfaden ist nicht das einzige Mysterium in
der Geschichte der Glühlampe. Noch geheimnisumwogener ist wie sie zum
ersten Opfer der geplanten Obsoleszenz wurde.
Weichnachten
1924 war ein ganz besonderer Tag. In einem Hinterzimmer in Genf trafen
sich einige Herren in Nadelstreifenanzügen um einen geheimen Plan
nachzugehen. Sie gründeten das erste weltweite Kartell, dass sich zum
Ziel setzte die Glühlampenproduktion der gesamten Länder zu
kontrollieren und den Kuchen namens Weltmarkt unter sich aufzuteilen.
Dieses Kartell hat den Namen Phoebus.
...Es
ist um so besser für diese Firmen wenn der Verbraucher regelmäßig
Glühlampen kauft und wenn die Glühlampen lange brennen ist das ein
ökonomischer Nachteil. Ursprünglich sollten die Glühlampen möglichst
lange halten. Thomas A. Edison erste Glühlampen, die 1881 auf den Markt
kamen hielten 1500 Stunden. 1924 als das Phoebuskartell gegründet wurde
priesen Hersteller die Langlebigkeit ihrer Glühlampen mit einer
Lebensdauer von 2500 Stunden. Also hat man sich bei Poebus gedacht,
dann beschränken wir doch die Lebensdauer der Glühlampen einfach auf
1000 Stunden.
Unter dem
Druck des Kartells wurde in den Mitgliedsfirmen experimentiert um eine
anfälligere Lampe entsprechend der Norm einer 1000 Stunden Glühlampe zu
erzielen. Mit der geplanten Obsoleszenz sank die Lebensdauer der
Glühlampen in nur 2 Jahren von 2500 auf nur noch 1500 Stunden. In den
1940ern hatte das Kartell sein Ziel erreicht. Die Standardlebensdauer
einer Glühlampe betrug nun 1000 Stunden: "Qualitätsbirnen Haltbarkeit
garantiert 1000 Stunden!". Dieser Lehrfilm von General Electrics machte
dem Konsumenten weiss, diese Lebensdauer sei die beste: "Dank ständiger
Tests sind sie so gut, wie wir sie haben wollen.".
Nach
einem 11 Jahre währenden Verfahren ergeht 1953 ein Gerichtsurteil.
General Electric und deren Geschäftspartnern werden ua. die Reduzierung
der Lebensdauer der Glühlampen verboten. In der Praxis hatte das Urteil
jedoch kaum Folgen. Die Glühlampen brannten auch
weiterhin nicht länger als 1000 Stunden. In den folgenden Jahrzehnten
meldeten dutzende von Erfindern Patente für neue Glühlampen an.
Darunter eine, die 100000 Stunden brannte. Davon kam keine auf den
Markt.
...Ein Artikel,
der nicht verschleisst ist eine Tragödie fürs Geschäft. Die Folgen
dieser Tragödie bekam auch Henry Ford zu spüren, der Erfinder der
Fliessbandproduktion. Damit der Ford T
für den Durchschnittsverbraucher erschwinglich war lies er ihn als
Einheitsmodell in grossen Stückzahlen herstellen. Er sollte zuverlässig
und langlebig sein. ...
...In
den 50er Jahren kam ein neuer Plan auf. Die Verbraucher sollten zur
geplanten Obsoleszenz nicht genötigt, sondern verführt werden. ...
Juristenzitate:
"....Am 23. Mai 1949
wurde das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland....
verkündet....Der Rechtsstaat des Grundgesetzes vertraute die
Rechtsprechung einem Richterstand an, der 12 lange Jahre bereit gewesen
war, seinen Teil zum Machtmißbrauch unter dem Deckmantel der
Rechtsanwendung beizutragen. Er vertraute auf die demokratische
Gesinnung von Richtern, deren Beiträge zu antidemokratischem Denken und
Handeln unstreitig und deren fehlende Neigung zur Selbstkritik so
gerichtsnotorisch war wie ihre Unfähigkeit, ihr Denken neu auszurichten
und die Demokratie für mehr zu halten als die Staatsform, die aufgrund
der Zeitläufe nun einmal da war....
Senatsrat Dr. Hans
Wrobel, 1989
"...Der Aufstieg in
einer Hierarchie ist von dem "Wohlwollen" derjenigen abhängig, die
diesen Weg schon gegangen sind und jetzt Spitzenpositionen in der
Pyramide einnehmen. Was liegt für den Aufstiegsmotivierten näher, als
sich die inhaltlichen Positionen der schon Aufgestiegenen zu eigen zu
machen und sich so deren Wohlwollen zu erkaufen?..."
Udo Hochschild,
Richter am Amtsgericht (Tübingen), 1985
"Wer von uns hat nicht von
einer Gesellschaft geträumt, in der die Konflikte fair ausgetragen
werden, in der die Richter nicht nur an-, sondern auch zuhören, in der
die Gerichte nicht nur entscheiden, sondern befrieden und versöhnen, in
der das Recht "von Menschen" und "für Menschen" gemacht wird, in der
also das Recht so gesprochen wird, daß es den Menschen hilft zu leben?"
Horst Häuser,
Richter am Verwaltungsgericht (Wiesbaden)
" ... Die Mutter der
Wahrheit und der Gerechtigkeit ist die Zeit. Die notwendige Zeit für
die Fallbearbeitung wird den Richterinnen und Richtern nicht gewährt,
weil sowohl Verwaltung als auch Gesetzgebung systematisch darauf
abzielen, die Qualität richterlicher Arbeit unter
Finanzierungsvorbehalt zu stellen. Dies, obwohl die Justizhaushalte die
mit Abstand kleinsten Haushalte darstellen. Sie liegen regelmäßig
zwischen 1 % und 3 % bei Bund und Ländern. Pro Einwohner ergibt das
einen Betrag von etwa fünf Euro. Mehr als eine (schlechte) Pizza ist
dem Gesetzgeber die Justiz nicht wert ... " Wolfgang Nescovik, 2010
Die diskrete Korruption der deutschen
Justiz, Vom
Selbstverständnis der Ämterpatronage, Jürgen Rudolph, Richter am Amtsgericht
(Cochem) 1997
Wir wissen natürlich
wie weiland Leonhardt, daß die mittlerweile über 100jährige deutsche
Justizstruktur für die Gewaltenteilung weder gedacht war noch geeignet
ist. Sie war vielmehr in der Monarchie des 19. Jahrhunderts als
Herrschaftsinstrument konzipiert und hat die unter diesem Aspekt an sie
gerichteten Erwartungen vor allem in den nicht demokratischen Systemen
voll erfüllt. So nimmt es nicht Wunder, daß zahlreiche Richterinnen und
Richter offensichtlich meinen, die Aufteilung der Richterpfründe unter
den politischen Parteien sei bereits Gewaltenteilung.
Dazu eine Anekdote
aus der Provinz:,
Im November 1994
entschied sich der Direktor eines kleinen Amtsgerichtes in einem
idyllischen Moselörtchen, mit Vollendung seines 62. Lebensjahres im
September 1995 den Ruhestand anzutreten. ...
... Als der
siegestrunkene Justizminister (FDP) infolgedessen am 21. März 1996 (3
Tage vor der Landtagswahl) in einer als Justizfeier deklarierten
Veranstaltung den bisherigen Direktor verabschieden und seinen
Schützling einführen wollte, war der bereits seit einem halben Jahr
vergeblich auf diesen Akt fixierte Ruheständler genervt in den von ihm
lang ersehnten Urlaub entschwunden.
Der nach dem Wahltage
auch sieggewohnte Justizminister (FDP) ließ es sich indessen nicht
nehmen, dieses Ereignis sodann im April 1996 neu zu terminieren, um die
Rollen der an diesem Justizschauspiel sowohl vorsätzlich als auch
schuldlos beteiligten Akteure einer Nachlese zu unterziehen. Dabei wies
er ausdrücklich darauf hin, daß parteipolitische Erwägungen bei der
Besetzung welcher Richterstellen auch immer niemals irgendeine Rolle
gespielt hätten. Während die unter den Zuhörern befindlichen
Gerichtspräsidenten und ihre Vertreter bei diesen Ausführungen
zustimmend nickten, verfiel das übrige Publikum überwältigt in
sprachloses Staunen.
Es gibt in der
öffentlichen Diskussion um die Ämterpatronage bisweilen Stimmen, die -
auch eigennützige - Einflußnahme der politischen Parteien befürworten.
Ohne diese Auffassung hier näher beleuchten zu wollen, erscheint sie
zumindest dann unerträglich, wenn die Einflußnahme politischer Parteien
für die Demokratie lebensnotwendige Schnittstellen zwischen den
politischen Gewalten - in diesem Fall zwischen der zweiten und der
dritten Gewalt - beseitigt.
In jener - nur
scheinbar führungslosen - Zeit hat das kleine Amtsgericht in dem
idyllischen Moselörtchen über fünf Monate lang den Nachweis erbracht,
daß es für den ausgeschiedenen Richter zwar eines Ersatzes, aber keiner
von der Exekutive ausgekorenen Direktorin bzw. Direktors bedarf, um
gute richterliche und verwaltende Arbeit zu leisten.
Was das Gericht
vielmehr dringend benötigt - nicht zuletzt auch wegen des kaum zu
bewältigenden Arbeitsanfalles - ist eine weitere Richterin oder ein
Richter, die oder der auch geübt ist im Recht des
Gewaltenteilungsprozesses. Justizbeamte, die in der Verkleidung von
Richtern herumlaufen, gibt es reichlich.
Wer
schuldet seinen Träumen noch Leben?, Reformen und Verbesserungen
in der Justiz gibt es nicht, Horst Häuser, Richter am
Verwaltungsgericht (Wiesbaden), Betrifft Justiz, Heft
Nr. 40 1994 Seiten 377 ff.
Auch der Zustand der
Rechtsprechung ist alles andere als zufriedenstellend. Mehr und mehr
wird die Arbeit der Gerichte zur Justizbürokratie, mehr und mehr werden
Staatsanwälte und Richter zu juristischen Sachbearbeitern. Veraltete
Arbeitsmethoden bestimmen den Justizalltag. Umständliche Dienstwege
erinnern eher an die k.u.k. Monarchie als an ein modernes
Dienstleistungsunternehmen. Als Privatbetrieb wäre die Justiz wohl
konkursreif.
Die Diskussion um
eine Justizreform hat sich in Deutschland zu einem Thema von gewissem
Ewigkeitswert entwickelt. Unsere hierarchischen Justizstrukturen, die
dem Obrigkeitsstaat des vergangenen Jahrhunderts näher stehen als dem
demokratischen Rechtsstaat des Grundgesetzes, lähmen jedoch jede
Erneuerung. Trotz der verfassungsrechtlich verbrieften richterlichen
Unabhängigkeit ist es nicht gelungen, Wege aus dem Netz der
Vorgesetzten- und Untergebenen-Beziehungen zu finden. Die
Personalsteuerung durch die Justizverwaltung geht naht- und schamlos in
Ämterpatronage über. Viele von uns lassen sich gerne steuern und
patronieren. Die richterliche Unabhängigkeit ist jedoch kein Recht,
sondern eine Pflicht. Ein Richter kann sich den bequemen Luxus des
Dienens und Gehorchens nicht leisten. Doch berufliche Privilegien
machen korrumpierbar. Ein "Beförderungsamt" ist immerhin mit
Arbeitsverteilungsbefugnis, Beurteilungsmacht, erhöhter Besoldung und -
vermeintlich ‚ höherem Ansehen verbunden. Das reicht aus, um die
meisten Richterinnen und Richter gefügig zu machen. Schnürbrüste, wohin
man schaut, aber kein Mannes- oder Frauenmut vor Königsthronen.
So kann es nicht
weitergehen, aber wer reformiert diese Justiz?
Von der Exekutive ist
nichts zu erwarten. Die Landesjustizverwaltungen sind so
innovationsfreudig wie die pommerschen Junker zur Zeit der
Stein-Hardenbergschen Reformen. Ihre Vorstellungen erschöpfen sich im
wesentlichen in der Anhebung der Pensenschlüssel (keinem Zuschauer war
je die Arbeit zu schwer) und in der Einführung von EDV. Der EDV-Einsatz
kann zwar Arbeitsabläufe beschleunigen und erleichtern, doch ist er
kein Allheilmittel. Abgesehen davon sollten die Erfahrungen im
Gesundheitswesen zu denken geben. Die "Gerätemedizin" hat sich nicht
als Stein der Weisen erwiesen, und mit der "Gerätejustiz" wird es nicht
anders sein. Es gilt, nicht nur die Technik, sondern vor allem den
Geist der Justiz zu erneuern.
Dazu kann und will
die Justizverwaltung nichts beitragen. Man sollte ihr daher nicht
zuviel Beachtung schenken: wer Sümpfe trocken legen will, sollte nicht
die Frösche um Erlaubnis fragen.
Von der Legislative
ist derzeit ebensowenig zu erwarten wie von der Exekutive. Die "knappe
Ressource Recht" steht für die meisten Politiker unter dem "Diktat der
leeren Kassen", daher will man "den Rechtsmittelstaat beschneiden" und
die - was immer das sein mag - "Binnenreserven der Justiz" aktivieren.
Derartige "Reformideen" verdienen nicht einmal diesen Namen. Sie laufen
zumeist auf eine Erhöhung der Streitwertgrenzen hinaus. Sie sind
lediglich fiskalischer Natur und in der Regel mit der Gefahr des Abbaus
von Bürgerrechten verbunden.
Was nun? Was können
wir tun?
Man kann natürlich
den Traum von einer gerechten und humanen Justiz aufgeben, indem man
die bestehenden Probleme beharrlich ignoriert oder ihnen schlichtweg
den Realitätsgehalt abspricht. Man geht einfach davon aus, in der
besten aller möglichen Welten zu leben und glaubt fest daran, den
Gipfel der Rechtskultur erreicht zu haben. Die eigenen
Zielvorstellungen werden aufgegeben ("Träume sind Schäume") und durch
das Warten auf R2 oder R3 ersetzt.
Richter
aD. Udo Hochschild: Die Unabhängigkeit der Gerichte in Deutschland
ist nur ein Schein hinter der eine andere rechtliche und tatsächliche
Wirklichkeit steht.
...Sind diese Befunde
korrekt? Funktionieren bei uns Gewaltenbalance und Bestenauslese? Leben
wir in einem Dauerkrieg beutegieriger Parteien um Macht und Posten?
Wohin gerät ein Land mit der Zeit, in dem es möglich ist, dass
mittelmäßige Menschen immer wieder erstklassige Positionen in den
Leitungsebenen besetzen, weil die "Bestenauslese" im Übermaße die
Folgewirkung ist eines vereinsinternen, öffentlich unzureichend
kontrollierten Machtgerangels innerhalb der politischen Parteien? Und
wohin treibt ein Land, in dem sich die Mächtigen die zu ihrer Kontrolle
geschaffenen Staatsorgane persönlich aussuchen und subtil beherrschen?
Für die von Jaspers
und van Husen [siehe PERSONENINDEX] beklagte Schieflage gibt es eine
historische Erklärung: Die Verfasser des Grundgesetzes haben dem Volk
als unmittelbar handelndem Souverän misstraut und deshalb die Macht der
politischen Parteien gestärkt [Art. 21 Grundgesetz]. Sie handelten
inmitten von Trümmern und unter dem Schock der Erfahrung, dass das
deutsche Volk Adolf Hitler in freien Wahlen an die Macht gebracht
hatte. Viele von ihnen hatten die dem Diktator zujubelnden Massen noch
vor Augen und die "Sieg Heil!"-Rufe in den Ohren. So führte, folgt man
Karl Jaspers, der Schatten Hitlers zur Infektion der jungen Demokratie
mit dem Krankheitskeim einer allmählich von dem gesamten Staatswesen
besitznehmenden Parteienvormundschaft.
Der Verfassungsgeber
des Grundgesetzes wünschte sich aber eine Umgestaltung der deutschen
Staatswirklichkeit hin zum gewaltengeteilten Rechtsstaat, wollten neue
Staatsstrukturen, die gewährleisten, dass die Macht dem Recht
unterworfen ist und dem Recht nachfolgt. Zitat Dr. Adolf Süsterhenn,
CDU, Rede vom 08.09.1948 vor der verfassungsgebenden Versammlung (dem
Parlamentarischen Rat): "....Wir müssen wieder zurück zu der
Erkenntnis, daß der Mensch nicht für den Staat, sondern der Staat für
den Menschen da ist. Höchstwert ist für uns die Freiheit und die Würde
der menschlichen Persönlichkeit. Ihnen hat der Staat zu dienen....Der
Staat ist für uns nicht die Quelle allen Rechts, sondern selbst dem
Recht unterworfen...Die Demokratie als Herrschaft der Mehrheit, zu der
wir uns unbedingt bekennen, ist allein noch nicht geeignet, die
menschliche Freiheit zu sichern....Über die Statuierung der Menschen-
und Grundrechte hinaus fordern wir zwecks Sicherung der menschlichen
Freiheit bewußt eine pluralistische Gestaltung von Staat und
Gesellschaft, die jede Machtzusammenballung an einer Stelle verhindert.
Nach unserer Auffassung war es das historische Verdienst Montesquieus,
erkannt und verkündet zu haben, daß jede Macht der Gefahr des
Mißbrauchs ausgesetzt ist, weil jeder Mensch geneigt ist, wie
Montesquieu sagt, »die Gewalt, die er hat, zu mißbrauchen, bis er
Schranken findet«. Aus dieser Erkenntnis heraus fordert Montesquieu die
Teilung der Staatsgewalt in Gesetzgebung, ausführende Gewalt und
Rechtsprechung und ihre Übertragung auf verschiedene, einander
gleichgeordnete Träger. Diese Auffassung....wird von uns in vollem
Umfang als richtig anerkannt, wobei wir den besonderen Nachdruck auf
die Selbständigkeit und Unabhängigkeit der Justiz legen......".
...
Richterliche
Nebentätigkeiten: Finanzrichter verletzen durch Parteinahme zugunsten
der Finanzämter die Grundrechte von prozessbeteiligten Steuerbürgern .
...
indem sie freiberuflich Kommentare zu streitigen Rechtsfragen erstellen
und daraus von den Fachverlagen auch noch eigene wirtschaftliche
Vorteile in Form guter Bezahlung ziehen.
Und
niemand hat diesen Vorgang des von hunderten Mitgliedern einer ganzen
Berufsgruppe begangenen Straftatbestands der Rechtsbeugung bemerkt(?)
Die
Finanzrichter am niedersächsischen Finanzgericht Dr. Axel Leonard und
Jörg Grune, beide Richter im sog. Umsatzsteuersenat, verdienen sich ein
wirtschaftliches Zubrot als Verfasser von Aufsätzen und Kommentaren zum
Umsatzsteuerrecht /-Gesetz, die regelmässig in der Fachpresse
veröffentlicht werden.
Laut
Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu 1 BvR 539/96 können rechtlich
erhebliche Zweifel an der Unvoreingenommenheit des Richters aufkommen,
wenn dessen wissenschaftliche Tätigkeit die Unterstützung eines am
Verfahren Beteiligten bezweckte. Die Sorge, dass der Richter die
streitige Rechtsfrage nicht mehr offen und unbefangen beurteilen werde,
ist dann bei lebensnaher Betrachtungsweise verständlich (vgl. BVerfGE
98, 134 <137 f.>; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 6.
Juli 1999 - 2 BvF 2/98, 3/98, 1/99 und 2/99 -, NJW 1999, S. 2801).
Volltext Urteil
Zu vergleichbaren
Schlussfolgerungen kommt das Verfassungsgericht auch in anderen
Entscheidungen, siehe
Im
Verfahren 5 K 377/07 vor dem niedersächsischen Finanzgericht war die
Rechtsfrage zu entscheiden, ob die Umsatzsteuerbescheide des Finanzamts
Cuxhaven wegen Umsatzsteuer 2005 gegen den filmschaffenden Künstler und
Kläger Burkhard Lenninger nichtig sind. Mit den Anträgen des Klägers
hat sich der 5. Senat in der Besetzung der Richter Elvers, Leonard und
Heap aber gar nicht beschäftigt. Im Urteilstenor findet sich folgendes
Zitat:
„Der Senat kann
die Frage offenlassen, ob das im Rahmen einer Umsatzsteuer-Nachschau
eingeräumte Betretungsrecht von Wohnungen und Geschäftsräumen einen
Eingriff in den Schutzbereich des Art. 13 GG darstellt ( dafür:
Zugmaier, in Hartmann-Metzenmacher, § 27 b UStG Rz. 6; Wäger, DB 2002,
Beilage 1/2002, 68 ff; Tormöhlen, UVR 2006, 84 ff; Helmschrott,
StC 2007, 28; dagegen: Nieskens, in Rau/Dürrwächter, § 27 b UStG, Rn
31; Mende/Hunschens, in Vogel/Schwanrz, § 27b UStG Rz. 28; Leonard, in
Bunjes/Geist, § 27b UStG, Rz. 7).“
Im
Rahmen einer jüngsten Recherche ist zutage getreten, dass es sich bei
„Leonard“ in Bunjes/Geist Dr. Axel Leonard, Finanzrichter am nds.
Finanzgericht in Hannover und Mitglied im sog. Umsatzsteuersenat
handelt. Neben seinem Richteramt, das ihn ausdrücklich über seinen
geleisteten Richtereid zur Treue zum Grundgesetz der Bundesrepublik
Deutschland verpflichtet ( § 38 Richtergesetz ), kommentiert Dr. Axel
Leonard gegen Entgelt insbesondere in dieser Rechtsfrage von
Verfassungsrang. Der Finanzrichter Jörg Grune ist am niedersächsischen
Finanzgericht auch Pressesprecher.
Dem
Gesetz nach hätte sich die Richter Leonard und Grune aus persönlichen
Gründen, wie dargelegt, für befangen erklären müssen, sie hätten dann
aber keinen unmittelbaren Einfluss auf den Ausgang des für sie
persönlich wichtigen Verfahrens nehmen können. Die persönliche
Wichtigkeit ergibt sich aus der Tatsache, dass die "kommentierenden
Richter" Urteile in jener Weise beeinflussen, die dem Inhalt der von
diesen Richtern veröffentlichten Kommentare entspricht. Es ist davon
auszugehen, dass sich durch diese Kongruenz die Honorarsituation des
Richters als Kommentator verbessert. ...
Petition zur Verhinderung von Rechtsbeugung
darf gemäß Deutschen Bundestag nicht veröffentlicht werden, 09.11.2008
Unter dem 15.10.2008
hatte ich folgende öffentliche Petition beim Deutschen Bundestag
eingereicht:
Es
wird vorgesehen, daß gerichtliche Spruchkörper mit mehreren Mitgliedern
den Beratungsverlauf und das Abstimmungsverhalten der einzelnen
Mitglieder protokollieren müssen. Das Protokoll ist in versiegelter
Form zu den Gerichtsakten zu nehmen. Wenn dringender Tatverdacht wegen
Rechtsbeugung gegen Mitglieder des Spruchkörpers besteht, kann der
zuständige Ermittlungsrichter anordnen, daß das Protokoll zu entsiegeln
ist und als Beweismittel verwendet werden kann.
Begründung:
Das
OLG Naumburg hat mit Beschluß vom 6. Oktober 2008 eine Anklage wegen
Rechtsbeugung gegen drei Mitglieder einer Kammer desselben Gerichts
entgültig scheitern lassen. Gegenstand der Ermittlungen waren
Entscheidungen im Görgülü-Fall, der bundes- und europaweit Aufsehen
erregte.
Grund für die
Nichtzulassung der Anklage war, daß der Nachweis einer Rechtsbeugung
jedenfalls aus tatsächlichen Gründen nicht erbracht werden könne: Da
alle Mitglieder des Spruchkörpers von ihrem Schweigerecht nach der StPO
Gebrauch machten, ließ sich für keinen der an der Entscheidung
beteiligten Richter nachweisen, daß er nicht die Entscheidung abgelehnt
hatte, aber von den anderen beiden Richtern überstimmt wurde. ...
Mit Schreiben vom
27.10.2008 teilte mir der Petitionsausschuss folgendes mit:
Sehr geehrter Herrr
Müller,
für Ihr o.a.
Schreiben danke ich Ihnen.
Dazu teile ich Ihnen
mit, dass Ihre Eingabe nicht veröffentlicht wird
Es
ist deshalb vorgesehen, Ihre Eingabe als Petition ohne Einstellung ins
Internet und ohne öffentliche Diskussion zu behandeln. ...
Beschwerde
bei Anwaltskammer, Anwaltskammer begeht Rechtsbeugung, 24.07.2010
Vor
einigen Wochen beschwerte ich mich bei einer Rechtsanwaltskammer über
folgende eklatanten Verstöße eines Mitglieds dieses Standes gegen die
Berufsordnung (BORA) und forderte die Einleitung eines
Disziplinarverfahrens.
1)
Die Frau, Fachanwältin für Medizin- und Verwaltungsrecht, hatte mich
nicht auf die Rechtsunwirksamkeit eines inhaltlich und formal
offenkundig fehlerhaften Bescheides aufmerksam gemacht (§1 Abs.3 BORA).
2)
Sie unterrichtete mich nicht über den Erhalt einer zu meiner
Einsichtnahme angeforderten Akte und kam ihrem Auftrag nicht nach mir
die 3) Einsicht in die Akte zu ermöglichen (§11 BORA).
Sie
hatte mehrfache persönliche Kontakte zur Gegenseite. Als ich dies
hinterfragte und sie aufforderte die oben erwähnte Akte erneut
anzufordern, legte sie das Mandat nieder, was mich mehrere hundert Euro
kostete ohne einen Nutzen davon zu haben (12 BORA).
Hier nun die
wesentlichen Auszüge aus dem skurrilen Schreiben der zuständigen
Rechtsanwaltskammer:
Der
Vorstand verbleibt dabei und weist nochmals darauf hin, dass die
Aufgaben der Kammer eng umgrenzt sind. Es ist nicht Aufgabe der
Rechtsanwaltskammer und sprengt deren Kompetenz Rechtsfälle zu
überprüfen und die Qualität der anwaltlichen Leistung zu werten.
Soweit
Frau Dr. … es angeblich unterlassen hat, auf die nach Ihrer Auffassung
gemäß §125 BGB i. V. m. §§ 43 und 44 VerfVerwG offensichtliche
Unrichtigkeit eines Bescheides der Zahnärztekammer aufmerksam zu
machen, läge darin, die Richtigkeit ihrer Behauptung unterstellt, kein
berufsrechtliches Fehlverhalten, sondern schlichte anwaltliche
Fehlleistung.
Der
Vorwurf, Rechtanwältin Dr. … habe deswegen gegen § 11 Abs 1 und 2 BORA
verstoßen, weil sie Ihnen die Handakte nicht vorgelegt hätte, ist
ebenfalls nicht berufsrechtlich zu fassen. Gemäß § 11 der Berufsordnung
muss der Anwalt den Mandanten über den Fortgang der Sache unterrichten.
Handakten muss er nicht vorlegen.
Nach
Ihrem eigenen Vorbringen liegt auch kein Verstoß gegen § 12 Abs. 1 BORA
vor. Beschweren könnte sich allenfalls in berufsrechtlicher Hinsicht
die Gegenseite.
Nach alledem kann
berufsrechtliches Fehlverhalten nicht festgestellt werden.
Justitias
Machtlosigkeit gegen Polizeigewalt, 01.02.2010
Gegen gewaltätige
Übergriffe durch Polizisten scheint selbst Justitia machtlos zu sein.
In Hamburg scheitert die Staatsanwaltschaft scheinbar bereits an der
Ermittlung der Personalien gewalttätiger Polizisten.
Christiane Schneider,
innenpolitische Sprecherin der Partei DIE LINKE, vermutet, die
Staatsanwaltschaft, in diesem Fall vertreten durch Staatsanwältin
Dorothea Fellows, habe Probleme, in einen Konflikt mit der Polizei zu
treten. Sie moniert an dieser Stelle weiter:
„Es
ist ein handfester Skandal, dass Polizei und Staatsanwaltschaft die
offensichtlich rechtswidrige Polizeigewalt gegenüber einem Jugendlichen
bisher nicht zur Anklage gebracht haben. DIE LINKE fordert jetzt
sofortige Aufklärung, warum die Namen der beteiligten Polizeibeamten
nicht ermittelt wurden und ob es eine Mauer des Schweigens bei der
Polizei gibt. Seit Jahren stellen sowohl das Dezernat Interne
Ermittlungen der Polizei als auch die Abteilung 73 der
Staatsanwaltschaft fast alle Strafverfahren gegen Polizeibeamte ein.
Die Staatsanwaltschaft hat seit 2003 jährlich zwischen 543 und 366
Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte wegen Körperverletzung im Amt
geführt. Insgesamt wurde von Januar 2003 bis Juli 2008 gegen 2.461
beschuldigte Polizeibeamte ermittelt. Von diesen 2.461 Beschuldigten
wurde von 2003 bis 2005 nur gegen 17 Polizeibeamte Anklage erhoben. In
den Jahren 2006 bis Juli 2008 wurde von der Staatsanwaltschaft keine
einzige Anklage erhoben. Die signifikanten Zahlen verdeutlichen, dass
sowohl die Dienststelle Interne Ermittlungen als auch die Abteilung 73
der Staatsanwaltschaft Körperverletzungsdelikte von Polizeibeamten als
Kavaliersdelikte auffassen. Aufgeklärt werden muss jetzt auch die
Frage, warum das DIE und die Staatsanwaltschaft nicht gegen die drei
anderen Polizeibeamten ermittelt hat, die sich sowohl wegen
Mittäterschaft bei der Körperverletzung als auch wegen Strafvereitelung
im Amt strafbar gemacht haben. DIE LINKE fordert deshalb gemeinsam mit
Bürgerrechtsorganisationen die individuelle Kennzeichnungspflicht von
Polizeibeamten und die Einrichtung eines unabhängigen
Polizeibeauftragten, damit polizeiliches Handeln individuell
zurechenbar wird und der Corpsgeist innerhalb der Polizei durchbrochen
werden kann."
Auch
Martin Reiter vom "Netzwerk Gentrification" misstraut der mangelnden
Aufklärungsarbeit des Dezernats Interne Ermittlung: "Den Namen findet
doch jeder Praktikant in 20 Minuten raus. Die Polizisten kennen sich
doch alle untereinander."
Bereits Ende August
2008 erhielt Generalstaatsanwältin Angela Uhlig van Buren das Video von
der Linkspartei als Beweismittel. Es zeigt den Tathergang, bei dem drei
Beamte den 20-jährigen Daniel Z. am Boden halten, während ein vierter
Polizist sich zu ihm kniet und ihm zweimal mit der Faust in den Bauch
schlägt. Der Grund für diese Strafaktion war scheinbar die Gegenwehr
des Demonstranten gegen einen vorherigen ersten Übergriff durch die
Polizei, wie Daniel Z. berichtet: "Ich hatte den Polizisten als
Reaktion geboxt, nachdem er meiner Freundin grundlos einen
Knüppelschlag an den Kopf und mir einen in den Bauch versetzt hatte."
...Entsprechend wurde
der Stadtteilrundgang auf der Reeperbahn drei Stunden lang von den
Beamten der dort zuständigen Davidswache begleitet. Doch plötzlich
griffen Bereitschaftspolizisten grundlos die Aktionsteilnehmer an,
obwohl der Rundgang laut Martin Reiter bereits beendet gewesen sei, was
die Polizeileitstelle anhand der laufenden Kameraüberwachung auch
bewusst war. Daraufhin wurde gegen die Teilnehmer des Rundgangs wegen
Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz und Widerstands gegen die
Staatsgewalt ermittelt, wobei alle Verfahren jedoch eingestellt werden
mussten. Die gewalttätigen Polizisten wurden bis heute nicht zur
Rechenschaft gezogen.
Polizei
verprügelt Hells Angels Mitglied. Die Polizei fängt an zu schubsen und
haut dann mit Knüppeln drauf und tritt gemeinschaftlich nach, wenn der
geknüppelte auf dem Boden liegt, denn man ist nicht zimperlich, 2009
Der Rocker und Karatekämpfer,
hier im Bild, soll gegen Meldeauflagen verstossen haben. Was sich
später als falsch herausstellt.
Dann kommt das SEK und die Geschichte
gewinnt an Fahrt, denn es geht um Beleidigung.
Nach
einer halben Stunde intensiver Verhandlungen geben die Rocker auf.
Alles scheint sich in Wohlgefallen aufzulösen, ein Irrtum.
...
Dann wird noch mal nachgetreten.
"Das
sind Straftäter, die ihre eigenen Interessen verfolgen, die ihre
Machtbereiche ausweiten wollen und die haben natürlich Schwierigkeiten
damit, wenn die Polizei sie in ihren Tätigkeiten stört bzw. behindert.
Deswegen setzen wir das auch massiv mit Polizeieinsätzen durch."
Rechtsanwalt
Olaf O. aus Güterloh verhaftet, 430000 EUR Schaden, kriminelle
Zusammenarbeit von Betreuer, Richter und Sozialarbeiter, Zeitung für
Gütersloh/Westfalenblatt, 2005
Der
Gütersloher Rechtsanwalt und Berufsbetreuer Olaf O. sitzt in
Untersuchungshaft. Der 43 jährige Familienvater wurde am
Dienstagnachmittag vor seiner Kanzlei in der Friedrich-Ebert-Str.
festgenommen. Er soll Mandantengelder seit mehr als fünf Jahren
unterschlagen haben. Der Vermögensschaden soll sich auf rund 430000 EUR
belaufen.
...Auslöser
der Polizeiaktion waren zahlreiche Strafanzeigen, manche auch anonym.
Dabei fielen den Ermittlern stapelweise unterschriebene
Blanko-Quittungen von betreuten Personen in die Hände. Kripo und
Staatsanwalt haben herausgefunden, dass Olaf O. raffiniert und
hinterlistig die Konten der entmündigten Menschen, die er betreute,
geplündert habe.
Nach
Informationen des Westfalenblattes soll Olaf O. mittlerweile mehr als
20 Immobilien im Kreis Gütersloh besitzen, in denen er teilweise seine
betreuten Personen untergebracht hat. Selbst die
Betriebskostenabrechnungen dieser Objekte sollen fehlerhaft sein.
guetsel.de,
Juni: Im spektakulären Fall des Gütersloher Rechtsanwalts und Betreuers
O., der sich seit Juni wegen des Verdachts der Untreue in
Untersuchungshaft befindet, kommen immer neue Einzelschicksale an die
Öffentlichkeit. Die Ermittlungsakte der zuständigen Staatsanwaltschaft
ist mittlerweile rund 1500 Seiten stark, der Schaden beläuft sich nach
bisherigem Kenntnisstand auf mehr als eine Million EUR.
...Ich
habe im vergangenen Jahr sämtliche Pflegen bei Betreuten des O.
gekündigt um gegen seine Machenschaften vorzugehen. Es wurde
meinerseites eine sogenannte Ergänzungspflegschaft beim Amtsgericht
Gütersloh beantragt. Ich habe diesen Schritt getan, damit endlich das
gesamte Ausmass des Unrechts aufgedeckt werden konnte. Gleichzeitig
wusste ich, dass ich kaum Aussicht auf Erfolg hatte - offen wurde über
Unterstützung für O. aus verscheidenen Richtungen gesprochen berichtet
Waltraud Karp, die noch immer auf die Bezahlung von Pflegerechnungen in
nicht unerheblicher Höhe wartet. Der zuständige Richter am Gütersloher
Amtsgericht, Rechtsanwalt O. und ein bestimmter Sozialarbeiter sollen
seit längermem zusammengearbeitet haben.
Berufsbetreuer nicht
100%tig kontrollierbar
Erneut
steht ein Berufsbetreuer im Focus der Ermittlungsbehörden . Schon im
vergangenden Jahr flog nach Stichproben des Landesrechnungshofes ein
Schwindel von zahlreichen Betreuern auf, die der Landeskasse nie
erbrachte Leistungen in Rechnung gestellt hatten.
Bielefelder Anwalt
zahlte Steuerschuld aus Mandanten-Erbe, 13.07.2005
Wegen
Untreue ist der Bielefelder Rechtsanwalt Paul H. zu einem Jahr
Freiheitsstrafe mit Bewährung verurteilt worden. Seine Steuerschulden
hatte er vom Erbe eines Mandanten bezahlt, das er auf eigene Konten
geleitet hatte.
Rechtsanwalt Andreas R.
wegen Untreue zu Bewährungsstrafe verurteilt, 25.06.2005
Ein
51 jähriger Ex-Rechtsanwalt aus Gütersloh ist am Freitag wegen Betrugs
in neun Fällen und Untreue in drei Fällen vom Amtsgericht Gütersloh zu
einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewärhrung verurteilt worden.
Der Jurist, der mittlerweile als Nahverkehrsfahrer und Bürokraft bei
einer Speditionsfirma arbeitet, hat sich in der Zeit zwischen 1999 und
2003 Prozesskostenvorschüsse und Darlehen von Freunden und Mandanten
erschlichen.
Neues
auf dieser Seite aus
Justiz und Politik (02/2011):
Beeinflusste
Richter, PR-Strategen, Frontal21, 15.02.2011
Wenn Prominente oder Wirtschaftsbosse vor Gericht stehen, agieren im
Hintergrund oft PR-Strategen. Sie streuen Informationen, die ihren
Mandanten entlasten sollen und versuchen, die öffentliche Meinung zu
beeinflussen. So wird der Ausgang des Prozesses nicht mehr allein im
Gerichtssaal entschieden, sondern auch in den Hinterzimmern der
Strippenzieher.
Schuldig
oder nicht schuldig? Das zu klären ist Sache von Gerichten. Nicht
selten aber gibt es längst vor einem ordentlichen Richterspruch ein
gefühltes Urteil, nachzulesen in meinungsfreudigen Zeitungskommentaren,
herauszuhören in der öffentlichen Diskussion. Seit fast einem Jahr
kämpft etwa Wettermoderator Jörg Kachelmann dagegen an. Geschickte
PRStrategen bieten nun an, drohenden Rufschaden abzuwenden, gegen
Honorar. Sie füttern etwa Journalisten gezielt mit Informationen, um so
die Stimmung im Prozess zu wenden, zeigen Lutz Ackermann und Christian
Esser.
Der Umgang der
Justiz mit einer Protokollfälschung und ein nicht rechtsgültig
unterschriebener Haftbefehl, 06.2007
In
unserer ersten Ausgabe berichteten wir, wie die Coburger Justiz die
Besucher einer Verhandlung durchsuchen ließ, um eine Tonbandaufnahme
der Verhandlung zu verhindern. Wir stellten über die entsprechenden
Paragraphen (GVG § 169) klar heraus, dass jederzeit Tonbandaufnahmen
gemacht werden dürfen, solange diese nicht veröffentlicht werden. Damit
war die Durchsuchung der Öffentlichkeit am 27.02.07 illegal.
Wieso wäre aber
überhaupt jemand genötigt, eine Tonband-aufnahme einer Verhandlung zu
machen?
Der
Grund liegt darin, dass im Protokoll des Landgerichts keine
Zeugenaussagen festgehalten werden. Das Protokoll liest sich dann so:
Der Zeuge soundso, wohnhaft soundso, Alter soundso, wurde in der Zeit
von- bis- zur Sache befragt. Punkt.
Damit
ist der Rechtsbeugung Tür und Tor geöffnet, denn der Richter kann nun
im Urteil schreiben, was er will. Der Angeklagte hat keine Chance mehr
das Gegenteil bei einer Revision zu beweisen. Aber auch am Amtsgericht,
wo die Zeugenaussagen nur im ungefähren Wortlaut aufgenommen werden,
wurden nun regelrecht völlig andere Wortlaute ins Protokoll
hineingeschrieben.
Zusätzlich wurde noch
im Protokoll vermerkt, dass der Richter die Verhandlung zur
Urteilsfindung unterbrechen ließ.
Diese
Unterbrechung fand aber nie statt, wofür es etliche Zeugen (einschl.
anwesender Staatsanwaltschaft) gab. Im Gegenteil: der Richter stand
noch während der Verhandlung auf, blätterte in seiner Akte ein paar
Seiten weiter und laß das offensichtlich schrift-lich vorgefertigte
Urteil vor. Demnach stellen wir folgende Punkte fest: ...
Über
den Wissenschaftssumpf, Schwindel, Korruption und Quacksalberei in der
Krypto- und Sicherheitsforschung und das Promovieren an der
„Exzellenz-Universität“ Karlsruhe
Vorwort zur
Version 0.12 und zum 10-jährigen Jubiläum
Nimmt
man als Anfang meines Promotions-Desasters den Ausbruch des offenen
Streits zwischen meinem Betreuer und „Doktorvater“ Beth und mir im
April 1998 an, dann dauert der Streit inzwischen 10 Jahre. Die
Arbeitszeit, die ich bisher in den Streit und Adele und die Fledermaus
gesteckt habe, übersteigt leicht das fünf- bis zehnfache des Aufwandes
einer Informatik-Promotion. Ich werde immer wieder gefragt, warum ich
das eigentlich mache. Hätte ich vorher gewußt, was auf mich zukommt,
keine 10 Pferde hätten mich dazu gebracht, an der Universität Karlsruhe
Wissenschaftlicher Mitarbeiter zu werden und dort die Promotion
anzufangen. Das war vermutlich der größte Fehler meines Lebens. Fast
jede beliebige andere Universität wäre besser, oder jedenfalls nicht
schlechter gewesen. Selbst mit einem gekauften Doktorgrad oder einem
Grad der letzten Dorfhochschule wäre ich im Endeffekt besser dran
gewesen.
Ich habe
inzwischen einige Zeit in den neuen Bundesländern gearbeitet. Sogar
Leute, die ihren Doktorgrad auf üblem Wege und ohne erkennbare Leistung
oder Fähigkeiten über die Militärakademien der DDR, über dubiose
politische Wege oder im Durcheinander der Wende erreicht haben, stehen
im öffentlichen Ansehen weitaus besser da als ich. Ein fauler Doktor,
den man bekommen hat, ist allemal besser als ein noch faulerer Doktor,
den man nicht bekommen hat – ob die Gründe dafür edel, der Doktorvater
ein Schuft und die Universität unseriös war, fragt keiner. Aber auch
als der Fehler begangen war, wäre es leichter und einfacher gewesen,
die Promotion aufzugeben, den Wechsel an eine seriöse Universität zu
versuchen oder auch einfach das geforderte Schmiergeld zu zahlen. ...
Und
selbst wenn mir damals jemand erzählt hätte, was da an den Fakultäten
und in den Rektoraten abläuft, ich hätte es nicht geglaubt, weil
mafiaartige Strukturen in solchem Umfang in meinem damaligen Weltbild
nicht unterzubringen gewesen wären. Ich hielt die Universität damals
noch für einen Ort der Wissenschaft, an dem die fachliche Richtigkeit
zählt. Und selbst wenn ich es geglaubt hätte, fehlte mir damals das
Wissen um zu erkennen, was daran kriminell, falsch, verboten,
verfassungswidrig ist. Ich habe in den vergangenen Jahren sehr viel
lesen müssen, um das in seiner Tiefe zu erfassen. Spreche ich heute mit
wissenschaftlichen Mitarbeitern, kommen sie mir so naiv vor, wie ich es
damals selbst war.
Prof.
Michael Brenner: Gesetzgebungspannen können dazu führen, dass die
aktuelle StVO ungültig ist., Auto-Bild Nr. 16, 23.04.2010
Anke
Leue ahnt schon, was die da angerichtet haben könnte. Die Juristin
hatte herausgefunden, dass die noch von der Großen Koaliation erlassene
Schlderwaldnovelle wegen eines schwerwiegenden Formfehler ungültig ist.
Und nicht nur das. Der gleiche Fehler könte sich auch bei anderen
Verordnungen wiederholt haben. Das wäre der Gesetzgebungsgau, so Prof.
Michael Brenner, Staatsrechtler an der Uni Jena. ...Wie AUTO BILD in
Berlin erfuhr, stehen bis zu 14 weitere Gesetzesänderungen auf der
Kippe, weil möglicherweise das sogenannte Zitiergebot gar nicht oder
nicht vollständig beachtet wurde. Laut Artikel 80 Abs. 1 Satz 3 des GG
müssen Verordnungsgeber wie zum Beispiel Ninisterien ausdrücklich
darauf hinweisen, auf welche Gesetze sie sich stützen. Das Zitiergebot
ist ein wesentliches Element unseres Rechtsstaates, sagt Staatsrechtler
Brenner. Ein eigenständiges Verordnungsrecht der Executive gebe es in
Deutschland mit Blick auf die Erfahrungen der Nazizeit nicht. Verstöße
gegen das Zitiergebot sind zwar nur ein Formfehler, aber mit
gravierenden Folgen. Durch diesen wird jedes Gesetz ungültig. Der
Gesetzgeber kann diesen Schaden nur duch eine neue Rechtsnorm heilen.
...Zugespitzt bedeutet das: In den neuen Ländern würde noch immer
DDR-Verkehrsrecht, im Westen alliiertes Verkehrsrecht gelten.
Der Mandant - leichte Beute
und schnelles Geld für Anwälte?, 26.02.2002
„Ich
befinde mich in einer Trennung und möchte mich von meinem Ehemann
scheiden lassen. Ich hatte zwei Sitzungen bei meiner Anwältin und
erhalte nun eine Rechnung in Höhe von 4199,20 Euro.“ Solche Briefe
erhält der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
(Dieburg) immer öfter. Die Schreiberin stellt dann folgende Fragen:
„Ist diese hohe Gebührenrechnung richtig?“ Warum wurde meinem
Noch-Ehemann keine Rechnung zugesandt und warum wurde diese Rechnung
nicht zur Hälfte aufgesplittet?“Hätte mich meine Rechtsanwältin nicht
von vornherein über die evtl. Kosten aufklären müssen?“ „Des weiteren
habe ich keine Mitteilung über eine Endabrechnung in dieser Höhe
bekommen – zumal mir nicht die Höhe der Besprechung- und
Geschäftsgebühr genannt wurde.“
Oder
der Kleinunternehmer, der seinen letzten Willen in einem 10- seitigen
Dokument niedergeschrieben hat und vorsorglich einen Rechtsanwalt um
Überprüfung bat. Das Schriftstück bedurfte keiner Änderung. Die
Rechnung des Anwalts: 50 000.- DM. Ein zweiter Anwalt konnte dann diese
Gebühr außergerichtlich um die Hälfte drücken. Aber immer noch viel
Geld. Der zweite Anwalt musste natürlich auch bezahlt werden.
Das
sind keine Einzelfälle, sonder das passiert in Deutschland jeden Tag
öfter als man zu glauben bereit ist, berichtet Horst Roosen, Vorstand
des BSZ® e.V. Schuld daran ist nach Meinung von Roosen, das
Gebührenrecht der Anwälte welches für die meisten Mandanten ein Buch
mit 7 Siegeln ist. Selbst Anwälte tun sich manchmal schwer, die
Vorschriften der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) richtig
anzuwenden. Das einzige was auf einer solchen Gebührenrechnung für den
Empfänger klar und verständlich dargestellt wird, ist der Betrag den er
überweisen soll. Warum diese Summe von ihm verlangt wird, kann er in
der Regel nicht verstehen. ...
Hausdurchsuchung
und strafrechtliche Verfolgung ohne dass etwas strafrechtlich
belastendes gegen den Angeschuldigten vorlag, StA/AG/LG-Mosbach, 1997
Unter einem Wust
ausnahmslos falscher Behauptungen, die zwar diffamierend, aber
rechtlich gesehen völlig irrelevant waren, beantragte
Kriminalhauptkommissar (KHK) Werner von der Polizeidirektion Mosbach-
Staatsschutz - im März 1995 eine Hausdurchsuchung gegen Herrn Sch.
unter dem Verdacht der Anstiftung zur Amtsanmaßung bei Staatsanwalt
Eggert von der Staatsanwaltschaft Mosbach.
Vor Gericht hat KHK
Werner inzwischen eingestanden, daß bei ihm zu keiner Zeit etwas
Belastendes gegen den oben Angeschuldigten vorlag.
Eine Begründung oder
Erklärung dafür, wie er dazu kam, eine Hausdurchsuchung zu beantragen,
konnte er nicht geben. Noch weniger konnte er erklären, wieso er diese
Hausdurchsuchung schon Wochen vor seiner Beantragung vorbereitet hatte,
nachdem doch gemäß seiner eigenen Beurteilung überhaupt kein
Verdachtsgrund vorlag. KHK Werner verwies auf die alleinige Kompetenz
der Staatsanwaltschaft.
Fazit: Ein
leitender Ermittlungsbeamter beantragt einen Hausdurchsuchungsbefehl
gegen einen völlig unbescholtenen Bürger ohne jeden Grund. (mögliche
Straftatbestände: falsche Anschuldigung,Verfolgung Unschuldiger,
Anstiftung zur Vollstreckung gegen Unschuldige, u.a.)
Unter Berufung auf
die angeblichen Ermittlungsergebnisse (siehe oben) der Polizeidirektion
Mosbach beantragte Staatsanwalt Eggert beim Amtsgericht Ettlingen die
Hausdurchsuchung gegen Herrn Sch.
Fazit: Ein
Staatsanwalt beantragt diesen Durchsuchungsbefehl, obgleich überhaupt
nichts gegen den Bürger vorliegt. (mögliche Straftatbestände:
Amtsmißbrauch, Verfolgung Unschuldiger, Rechtsbeugung, Vollstreckung
gegen Unschuldige, Falschbeurkundung
Ohne die - nicht
vorhandenen - Ermittlungsergebnisse auch nur anzusehen, geschweige denn
zu prüfen, erließ das Amtsgericht Ettlingen willfährig den beantragten
Durchsuchungsbefehl.
Fazit: Die
grundgesetzlich vorgeschriebene Überprüfung durch den Richter fand in
Wirklichkeit überhaupt nicht statt. Der richterliche
Durchsuchungsbefehl wurde ohne Vorliegen irgendeines Grundes
ausgestellt. (Verstoß gegen die grundgesetzlich vorgeschriebene
Richterpflicht; mögliche Straftatbestände: Amtsmißbrauch, Verfolgung
Unschuldiger, Rechtsbeugung, Vollstreckung gegen Unschuldige,
Falschbeurkundung u.a.)
Die Durchsuchung im
April 1995 erbrachte kein Ergebnis im Sinne der Verdächtigung. Zwei
Leitz-Ordner mit verschiedenen Unterlagen, aber bezüglich der
Verdächtigung völlig neutralem Inhalt, wurden polizeilich beschlagnahmt.
Gegen die
Beschlagnahme wurde umgehend Widerspruch erhoben. Die
Staatsanwaltschaft wäre darauf verpflichtet gewesen, die Beschlagnahme
durch einen Richter bestätigen zu lassen. Dies kümmerte offensichtlich
den Staatsanwalt Eggert nicht. Die Ordner wurden ohne diese
richterliche Bestätigung, die auch später nie rechtsgültig erfolgte,
also widerrechtlich von der Staatsanwaltschaft zurückgehalten. Dies ist
auch bis jetzt - April 1997, also zwei Jahre danach - noch immer der
Fall. ...
Bei Rot in Gelsenkirchen
über eine Ampel gefahren obwohl die Ampel garnicht vorhanden war,
sondern eine Banane, 07.02.2011
200 Euro Bußgeld und
einem Monat Führerscheinentzug – dazu wurde Ralph Herrmann aus
Recklinghausen verdonnert. Der Grund: zwei Polizisten haben beobachtet,
wie er an einer Kreuzung in Gelsenkirchen über eine rote Ampel gefahren
ist. Der Fall ist also klar – könnte man meinen. Denkste – an der
Stelle, an der der 61-Jährige angeblich über rot gerauscht ist, gibt es
gar keine Ampel. Sascha Bacinski und Nadine Ramirez mit der ganzen
Geschichte (16 OWi - 43 Js 558/10 119/10).
"...weil
das was in den Urteilen steht, dass muss referizierbar sein. Es können
keine Phantasterreien dazu führen, dass man den Menschen den
Führerschein abnimmt oder ihnen Geldbussen auferlegt."
Gerade
in solchen Fällen sollte das Gericht anders urteilen, sagt uns heute
Verkehrsanwalt Arndt Kempgens. Also das Gericht muss sich in die
Lage versetzen, was ist eigentlich passiert an dem Tag und wenn der
Verstoss nicht eindeutig nachweissbar ist, also wenn Restzweifel
bleiben, dann muss der Betroffene frei gesprochen werden.
Ampel-Streit
schürt Ärger über Polizei und Justiz in Gelsenkirchen, 08.02.2011
Die
Foto-Montage der Kreuzung ist auf dem Flugblatt zu sehen, das Ralph
Herrmann zurzeit in der Gelsenkirchener City verteilt, um auf seinen
Fall aufmerksam zu machen. Die Banane symbolisiert den nicht
vorhandenen Ampelmast.
Gelsenkirchen Ralph Hermann soll in
Gelsenkirchen über eine rote Ampel gefahren sein, den Führerschein
abgeben. Er bestreitet die Tat, Zeuge ist ein Polizist. Immer mehr
Bürger melden Fälle, bei denen sie sich von Polizei und Justiz
ungerecht behandelt fühlen.
„Ein Bürger sieht Rot“, titelte die
WAZ am vergangenen Samstag, als sie über den Fall eines Autofahrers
berichtete, der sich abgezockt fühlt. Ralph Herrmann soll eine Ampel
bei Rot überfahren haben und dafür seinen Führerschein abgeben.
Inzwischen stellt sich heraus: Viele Bürger teilen das Schicksal von
Herrmann und fühlen sich ebenfalls ungerecht behandelt von Polizei und
Justiz.
Wie
eine Erfurterin seit 20 Jahren um ihr Recht aufgrund einer
wahrscheinlich absichtlichen Amtspflichtverletzung kämpft., 2010
Wahrscheinlich
ein Rekord: In 20 Jahren nahezu 500 Verfahren, und über 40 sind noch
anhängig.
Dies
ist wahrscheinlich ein (wenn auch sehr bedrückender) Rekord: Schon in
derweilen nahezu fünfhundert Gerichts- und anderen justizförmlichen
Verfahren hat die Erfurterin Claudia May um ihre und ihres Bruders
Rechtsansprüche gekämpft. Anhängig sind davon noch über vierzig.
Begonnen hatte dieser abenteuerliche Weg durch Ämter und Gerichte 1990
mit Frau Mays Anspruch auf ein rechtmäßig geerbtes Hausgrundstück am
Erfurter Stadtpark.
Der „Fall May“ - in
Erfurt stadtbekannt
Haus
und Grundstück waren 1975, bis dahin noch in Hand des Erblassers,
durch staatlich betriebene Überschuldung („kalte Enteignung“), in
DDR-Staatshand überführt worden, wie damals dort häufig geschehen.
Gleich 1990, im Jahr der deutschen Wiedervereinigung, machte Frau May
ihren Anspruch auf Übereignung geltend, der nach dem Gesetz zur
Regelung offener Vermögensfragen ein sogenannter Rückgabeanspruch ist.
Das ist jetzt gut zwanzig Jahre her. Aber um diese Rückgabe kämpft sie
noch immer. In Erfurt ist der „Fall May“ stadtbekannt. Aber die
Bezeichnung als „Fall May“ ist für Frau May diffamierend, denn
tatsächlich stellt er sich dar als ein Fall von Korruption in Politik
und Justiz in Erfurt und Thüringen, also als ein Politik- und
Rechtsskandal.
Der Auslöser: eine
Amtspflichtverletzung des Vermögensamtes
Nach
einer (allem Anschein nach von interessierter Seite absichtsvoll
herbeigeführten) Fehlentscheidung des Thüringer Landesamtes für
offene Vermögensfragen war das Hausgrundstück 1990 in rechtlich falsche
Hände gegeben und verkauft worden, obwohl mit dem Rückgabeanspruch von
Frau May bereits belastet. Mit dieser Fehlentscheidung hat das
Vermögensamt seine Amtspflicht verletzt. Da die Erwerber nicht
gutgläubig waren, verfügt Frau May über den Anspruch auf Rückgabe. Auf
die aber besteht sie, denn sich die (ohnehin fraglichen) Verkaufserlöse
auszahlen zu lassen, kommt für sie nicht in Frage. Das empfindet sie
als „rückwirkende Legalisierung der damaligen Vermögensveruntreuung und
des begangenen Unrechts“. ...
Schurken unter den Anwälten, Beim Sparkassenskandal in
Baden-Württemberg packt ein erster Rechtsanwalt aus!, 18.04.2009
Wie
in Folge I dargestellt, geht es im HMK-Skandal der Sparkasse
Singen-Radolfzell im Kern darum, dass vor Gericht mit zwei
unterschiedlichen Fassungen von Vorstands- und Kreditbeschlüssen
operiert wurde, welche jedoch vom gleichen Tage datieren.
Bei
den nunmehr als kriminell einzustufenden Machenschaften der Sparkasse
Singen-Radolfzell und der sie begünstigenden HandlangerInnen in Justiz
und Politik wurde mit einer “abgespeckten“ Version operiert, obwohl
über 5 Jahre die – aufgrund einer Nachgenehmigung des Vorstandes einzig
bindende Version – nach Beschlagnahmung in der Sparkasse
Singen-Radolfzell bereits in den Ermittlungsakten der
Staatsanwaltschaft Konstanz ruhte.
Durch
einen “Betriebsunfall“ wurde dieser im Rahmen einer Aktenübersendung an
ein Gericht in Bayern, also außerhalb Baden-Württemberg aufgedeckt.
Die
Staatsanwaltschaft Konstanz hat somit nachweislich sehenden Auges
zugelassen, dass der ehemalige Bauunternehmer Heribert G. Kempen vor
Gericht als Pleitier und Querulant stigmatisiert wurde, jedoch
ausweislich der Einschätzung der Sparkasse Singen-Radolfzell selbst als
zuverlässig, umsichtig und seriös beschrieben wurde und die
Ertragsbewertung der HMK-Gruppe – als Gipfel der diametralen
Widersprüchlichkeit – als ausdrücklich stimmig festgehalten wurde.
Trotzdem
wurden die Konten von 5 Gesellschaften – rechtswidrig – geschlossen und
in der direkten Folge 170 Arbeitsplätze vernichtet sowie die damit
verbundenen Familienexistenzen gefährdet.
In
dieser nunmehrigen Folge II wird der Focus auf das mögliche
Zusammenwirken der Geschädigtenanwälte und deren evtl. Verstrickungen
mit der Sparkasse Singen-Radolfzell gerichtet:...
Obsorge: Menschenrechtsgerichtshof verurteilt
Österreich, 03.02.2011
Justizministerin
Bandion-Ortner ist für Verantwortung beider Eltern. FPÖ und BZÖ drängen
auf automatische gemeinsame Obsorge. Für die Grünen ist das nur unter
bestimmten Voraussetzungen denkbar.
Die
Republik Österreich ist vom Europäischen Menschenrechtsgerichtshof
(EGMR) in einem Sorgerechtsstreit verurteilt worden. Der Mann hatte bei
einem österreichischen Gericht die Übertragung der Obsorge von der
Mutter an ihn beantragt, scheiterte aber an der geltenden Rechtslage.
Der
EGMR kam zur Erkenntnis, dass die österreichische Rechtslage, wonach
der Vater eines unehelichen Kindes nur dann die Obsorge erhält, wenn
die Mutter dem zustimmt oder das Kindeswohl gefährdet ist, gegen die
Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verstößt. ...
Mehere TV-Berichte über "Korruption
in Recklinghausen" im Jahr 1996
RTL-WestLive
"Guten Abend": "...denn Recklinghausen scheint die heimliche Hauptstadt
der Kungelei zu sein. Immer mehr Staatsdiener verschaffen sich
persönliche Vorteile. Den Vogel schossen jetzt ein Landrat und sein
Frau ab."...
WDR-"Aktuelle
Stunde": ...städtische Beamte standen wegen Korruption vor Gericht und
weitere Prozesse sollen folgen. Wie in jeder guten Krimiserie ist auch
in Recklinghausen noch eine Steigerung drinne. ...
WDR-"Markt":
Für das nächste Thema habe ich einmal zum Duden gegriffen, der sagt zur
Kommunalpolitik, es ist die Gesetzgebung und Verwaltungstätigkeit, die
der Abgrenzung und Erfüllung der Gemeindeaufgaben dient, es gibt keinen
Querhinweis zur Korruption. ...Die Baugenehmigung an Loch 13 kostete
nur 20000 DM Schmiergeld. Ein Helfer, früher leitender Beamter, hat
seinen Schreibtisch jetzt mit einer Zelle getauscht. ... Der Einfluss
von Politik auf die Verwaltung läuft so ab das bei wichtigen
Entscheidungen die groben Richtlinien vorher zwischen Verwaltungsspitze
und Politik abgesprochen werden. ... und wenn das eine Rechtsbeugung
mit einchliesst nimmt man das in manchen Fällen in Kauf.
Sat
1- "Regional-Report NRW": Bereits 13 städtische Mitarbeiter des
Recklinghäuser Rathauses wurden verhaftet. Insgesamt laufen 81
Ermittlungsverfahren. Und wie die grosse Abzocke von seiten der Beamten
ablief,... So ganz versteht er das aber nicht, denn Bestechlichkeit ist
in der Recklinghäuser Stadtverwaltung etwas ganz normales.
WDR-"Lokalzeit
im Revier": Die SPD Mehrheit im Rat der Stadt Recklinghausen hatte
heute nach nur einem halben Jahr den Antikorruptionsausschuss wieder
aufgelöst. Die Oppositionsparteien verliessen daraufhin aus Protest die
Sitzung. Das Gremium sollte die bekannten Korruptionsfälle überprüfen.
Nach Meinung der SPD wandelten CDU und Grüne den Sonderausschuss in
einen Untersuchungsauschuss um. ...
Erich Schöndorf, Von Menschen und Ratten,
Holzschutzmittelprozess, 01.07.1998
Der
bekannte Holzschutzmittel-Prozeß hat ganz deutlich gemacht: Die
bundesdeutsche Justiz hat immer noch keine Antwort auf die
gesundheitlichen Risiken des technischen Fortschritts. Spannend und mit
fundiertem Insider-Wissen schildert der Autor die Stationen dieses
Umweltskandals. Zugleich plädiert er für die Rückgewinnung justizieller
Macht gegenüber wirtschaftlichen Interessen. Ein Prüfstein dafür könnte
die Aufarbeitung der Amalgam-Problematik werden, der in diesem Buch ein
wichtiges Kapitel gewidmet ist.
Erich
Schöndorf war auf Seiten der Staatsanwaltschaft Ankläger in dem
Frankfurter Chemie-Prozess. Inzwischen arbeitet er als Professor für
Umweltrecht an der Fachhochschule der Main-Metropole.
Günter
Wallraff: ”Das Buch führt den Nachweis, dass die Justiz in ihrem
derzeitigen Zustand Teil der Probleme ist, die wir haben, nicht etwa
Teil deren Lösung”
Dr.
Tino Merz - Sachverständiger für Umweltfragen: “Mit großer Begeisterung
habe ich dieses Buch gelesen. Ein genialer Wurf - spannend wie ein
Krimi und gleichzeitig enorm informationsintensiv”
Zeitschrift
für Umweltmedizin: “Versagt die Justiz zwangsläufig, wenn es um die
schleichende Vergiftung von Mensch und Umwelt geht?”
Berufskrankheiten
aktuell: “Man liest und liest und kann nicht mehr aufhören. Kaum
merklich taucht der Autor tief ein in die finsteren Facetten unserer
Gesellschaft”
Bundesverband gegen
Elektrosmog e.V.: “Wir haben das Buch mit Spannung und Erschütterung
gelesen”
Britische
Folterlager. Ein vergessenes Verbrechen, 03.05.2008
Im
Gefolge des Golf-Krieges von 2003 erregten in den letzten Jahren die
amerikanischen und englischen Folterungen im Irak die
Weltöffentlichkeit. Neue Vorwürfe kamen 2006 hinzu. Anders stand es um
die gleichen völkerrechtswidrigen alliierten, zahlenmäßig weit größeren
Verbrechen an Deutschen im und nach dem Zweiten Weltkrieg. Sie sind
weitgehend vergessen. Erst Ende 2005 kamen nach Freigabe der Londoner
Akten über die erste Nachkriegszeit Einzelheiten über die britische
Folterpraxis an Deutschen wieder einmal an die Öffentlichkeit.
Folterzentrum London
In
der linksliberalen englischen Zeitung The Guardian berichtete Ian
COBAIN im November 2005 über neuerdings in England freigegebene
amtliche Dokumente. Danach betrieb die britische Regierung im Zweiten
Weltkrieg in London ein geheimes Folterzentrum unter Oberstleutnant
Alexander SCOTLAND, durch das mehr als 3500 deutsche Gefangene gehen
mußten. Viele Häftlinge wurden systematisch verprügelt, lange Zeit am
Schlafen gehindert, mehr als 24 Stunden zu stehen gezwungen, extremen
Temperaturen ausgesetzt, mit Hinrichtungen bedroht, mit Nahrungsentzug
bestraft usw. ...
Foltercamp Bad
Nenndorf
Auch
in der britischen Besatzungszone wurden deutsche Gefangene von
Angehörigen der britischen Truppen an mehreren Orten jahrelang grausam
und systematisch gefoltert. Im Dezember 2005 brachte die Frankfurter
Allgemeine Zeitung 2) darüber einen AP-Beitrag aus London unter der
Überschrift "Folterungen in der britischen Zone?" Das Fragzeichen
sollte wohl den Inhalt etwas abschwächen. Es ist jedoch nicht
berechtigt, da die dargestellten Tatsachen für sich sprechen.
Die
FAZ berichtete über eine Abhandlung der Londoner Tageszeitung The
Guardian vom 17. Dezember 2005. Darin bezieht sich das britische Blatt
auf kurz vorher aufgrund des Informationsfreiheitsgesetzes freigegebene
Dokumente. Danach wurden in dem von der britischen Besatzungsmacht nach
Kriegsende eingerichteten Gefangenenlager im alten Schlammbadehaus von
Bad Nenndorf in Niedersachsen von 1945 bis 1947 vor allem ehemalige
Mitglieder der SS und der NSDAP von den Wachmannschaften, die einer
britischen Strafkompanie angehörten, systematisch gefoltert sowie
mißhandelt und dem Hungertod preisgegeben. Insbesondere seien sie bei
Verhören ausgepeitscht und geschlagen worden. Die Gefangenen seien
willkürlich verhaftet worden, um mögliche Aufstände gegen die
Besatzungstruppen zu verhindern. Unter ihnen hätten sich auch
Geschäftsleute und Industrielle befunden. ...
Pressefreiheit in Deutschland gibt es nicht und der
Bürger wird von der Presse belogen, 11.2010
ZAPP dokumentiert
mehrmals die Szenen, die Journalisten in der Realität erleben.
Die
wirklich kitzeligen Dinge passieren nicht hier in der
Bundespressekonferenz, sonder eher dann in irgendwelchen Kaffees oder
in Hinterzimmern in denen man Informationen bekommt aber nicht hier.
Solche Hinterzimmer in denen Journalisten angeblich irgendwelche
Informationen bekommen gibt es in Berlin fast überall. Aber mit der
Kamera sind wir von ZAPP unerwünscht. Journalisten sagen auch warum:
"Wir handeln geheime Dinge ab und zwar wollen wir Politik verstehen und
das muss der Bürger oder Zuschauer nicht erfahren, sondern er muss dann
nur verstehen was wir sagen.". "Der Mehrwert besteht einfach darin,
dass wir die Wahrheit erfahren und diese dann, so bitter das für
manchen
auch ist, nicht schreiben oder senden.".
Pressecodex: Ziffer 1 - Wahrhaftigkeit und
Achtung der Menschenwürde
Die Achtung vor der
Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige
Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberste Gebote der Presse.
Jede in der Presse tätige Person wahrt auf
dieser Grundlage das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Medien.
Neues
auf dieser Seite aus
Justiz und Politik (01/2011):
Die
fast „unglaubliche Geschichte“ des Winzers Manfred Simon aus Reil an
der Mosel, der seit fast 25 Jahren unschuldig verklagt, verfolgt und
gedemütigt wird.
Ich
möchte über diesen Skandal, den man schon „Missbrauch staatlicher
Gewalt“ nennen kann, hier in voller Länge berichten. Da dieser
allerdings sehr umfangreich ist, wird es nicht möglich sein, ihn in
einer Berichterstattung zu veröffentlichen. An dieser Stelle möchte ich
ausdrücklich darauf hinweisen, dass mir über den gesamten Sachverhalt
schriftliches Beweismaterial vorliegt. Zunächst einen Einblick in
dieser fast unglaublichen Geschichte
Wahrscheinlich
aus Konkurrenzgründen wurde Manfred Simon 1986 durch Kriminalkommissar
Karlheinz C. aus Wittlich wegen Verstoßes gegen das Weingesetz
(Weinpanscherei) angezeigt. Obwohl er seine Unschuld beweisen konnte,
ließ man die Klage dennoch zu. Ermittelnder Staatsanwalt war Georg J.,
Staatsanwaltschaft Trier, befreundet mit Herrn Kommissar C. So begann
für die Familie Simon ein wahres Martyrium. Herr Simon ließ sich nicht
einschüchtern und wurde somit für die Justiz ein „unbequemer
Fall“.
Man
ging sogar so weit, dass man seinen, damals 19- jährigen Sohn Andreas
einer Verfolgungsjagd aussetzte, so dass der junge Mann am Rande eines
Zusammenbruchs stand. Vom Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Bernkastel
–Wittlich wurden die Eltern zu einem Gespräch geladen mit der
Begründung, er sei erholungsbedürftig. Der Amtsarzt Dr. F. kam nach 20
Minuten zu der Diagnose, es liege eine Hirnstammerkrankung vor. Herr
Dr. F. erklärte den Eltern, er brauche einen Menschen nur anzusehen,
dann wisse er, was los sei. Nach dem heutigen Stand der Medizin ist es
auch für erfahrene Neurologen oftmals nicht einfach, eine
Hirnstammerkrankungen zu diagnostizieren. Eine eindeutige Diagnose ist
nur durch eine Kernspin-bzw. Magnetresonanztomographie zu stellen. Die
Diagnose liegt 21 Jahre zurück. Es ist davon auszugehen, dass Herr Dr.
F. als Amtsarzt keine neurologische Fachausbildung besaß und somit
seine Kompetenz als Amtsarzt überschritt. Andreas Simon kam nicht in
eine Erholungskur, sondern in die Psychiatrie der Klinik Sonnenwende in
Bad Dürkheim. Dort erlebte er die Hölle, er wurde mit Psychopharmaka
fast vergiftet. Das ganze Ausmaß der Geschichte erfolgt später.
Anzeigen,
die Herr Simon erstattete, wurden nicht bearbeitet, Beweismaterial
verschwand. Anwälte wurden dazu angehalten, die Interessen der Familie
Simon nicht zu vertreten. Auch gegen die Eheleute Simon wurden
Unterbringungsmaßnahmen eingeleitet. Als dies jedoch nicht gelang,
versuchte man den unangenehmen und lästigen Bürger anderweitig
auszuschalten, denn das Ansehen der Justiz musste unter allen Umständen
gewahrt bleiben. Staatsanwalt Georg J. äußerte sich in seiner
Stellungnahme zu einer eingereichten Klage des Herr Simon gegen ihn,
dass eine Klage nicht zulässig sei, weil Herr Simon ausweislich
aufgrund eines erstatteten psychiatrischen Gutachtens im Sinne des § 20
StGB schuldunfähig sei. Rechtsanwalt Matthias M. aus Zell forderte
dieses Gutachten an, welches er jedoch nie erhielt. Es konnte auch kein
Gutachten geben, da Herr Simon nie psychologisch untersucht bzw.
begutachtet wurde. Seit nunmehr einem Jahr stehen Herr Rechtsanwalt für
Verwaltungsrecht, Karlheinz Hösgen aus Euskirchen und ich der Familie
Simon im Kampf gegen die Justiz zur Seite. Herr Hösgen forderte
Akteneinsicht. Die Staatsanwaltschaft und das Amtsgericht Trier
antworteten erst gar nicht, das Verwaltungsgericht Trier übersandte
eine „Ersatzakte“, aus der hervorging, dass ausgerechnet die Akte des
Herrn Simon seit Jahren in der Hierarchie von unten nach oben gesucht
wird, schriftlich bestätigt mit Datum, Unterschriften und
Dienstbezeichnungen der Mitarbeiter, zusätzlich noch einmal durch ein
Schreiben von Justizamtsrat „Neuss“. Seltsamerweise befand sich in
dieser Akte auch ein Verhandlungsprotokoll des Amtsgerichts Trier über
die Hauptverhandlung in einer Strafsache gegen Herrn Simon. Zu dieser
Verhandlung war ohne Wissen des Herrn Simon der Gutachter Dr. Wilhelm
C. Chefarzt der psychologischen Klinik des Herz-Jesu-Krankenhauses in
Trier geladen. Herr Dr. Wilhelm C. hatte Herrn Simon vorher noch nie
gesehen, gesprochen und war auch mit dem gesamten Sachverhalt nicht
vertraut. Trotzdem konnte er nach einer relativ kurzen Zeugenaussage
des Herrn Simon feststellen, dass er an einer Persönlichkeitsstörung
leide und ein Querulant sei. Es ist davon auszugehen, dass schon vor
Beginn der Verhandlung beschlossen wurde, dass Herr Simon nach § 20
StGB für schuldunfähig erklärt werden soll.
Die
Schuldunfähigkeit nutzte die Justiz allerdings nur für ihre Zwecke,
damit eingereichte Strafanzeigen von Herrn Simon abgelehnt werden
konnten.
Fraglich
ist, was dieses Protokoll in den Akten des Verwaltungsgerichtes zu
suchen hatte. Außerdem ist davon auszugehen, dass dieses Protokoll
irrtümlich zugesandt wurde. Rechtsanwalt Hösgen beantragte die Löschung
dieses Gutachtens aus allen Akten, da es nicht nach den Grundsätzen der
Psychologie erstellt wurde und somit ungültig ist. ...
Keine
Presseredaktion ist bereit sich mit unseren korrupten Justiz
anzulegen, Magazin für für Justizskandale und Justizmissbrauch
...Im
Justizsandal Simon hat sich folgende Situation ergeben: Nach über 20
Jahren konnten wir das erstes Ermittlungsverfahren
durchsetzen. Zur Vernehmung haben Herr RA Hösgen und ich die Familie
Simon begleitet, die am 22. April 2010 bei der Kripo Wittlich
durchgeführt wurde, diese dauerte 6 Stunden, mit einem Protokoll von
nahezu 20 Seiten. An dieser Stelle möchte ich bei Herrn
Rechtsanwalt Hösgen bedanken, für seinen Mut, seine Kraft und sein
Durchhaltevermögen im Kampf gegen unsere korrupte Justiz. Auch bedanken
möchte ich mich bei der Volksgewerkschaft, vor allem dem 1.
Vorsitzenden Herrn Detlef Paulus, der die Veröffentlichung dieser
Skandale ermöglicht hat. Verurteilen möchte ich die deutsche Presse,
ich habe bis jetzt keine Redaktion gefunden, die bereit war, mit uns zu
kämpfen, keine Presseredaktion ist bereit, sich mit der Justiz
anzulegen und man gewinnt den Eindruck, dass sie den Mächtigen zu
Dienst bzw, hörig sind. Ich gehe sogar soweit, dass ich behaupte, dass
wir eine Pressekorruption haben. Aus diesem Grund werde ich
ein Magazin für Justizskandale und Missbrauch staatlicher Gewalt
veröffentlichen. Im Zusammenhang mit diesem Magazin gründen wir eine
Stiftung. Unterstützt werden unter anderem Menschen, die der Willkür
unserer Justiz ausgeliefert sind und dringend anwaltlichen Rat
benötigen, den aber aus finanziellen Gründen nicht aufbringen können..
Um den ersten Druck dieses Magazins finanzieren zu können, brauche ich
dringend Werbepartner und bitte Firmen, uns bei unserem Kampf zu
unterstützen, denn jeder von uns kann in die Windmühlen der Justiz
geraten, denn wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun. Wir müssen uns doch
fragen, was sind wir für eine Demokratie, die ihre eigenen Werte nicht
schützt. In diesem Sinne verbleibe ich bis bald,... Trudi-Severins@t-online.de
Reportage:
Kanzlei Pötzl & Kirberg (Hamburg) und Bulls Pressedienst
(Frankfurt) auf Abzock-Tour bei jugendlichen Homepagebetreibern
"Sie sind
alle frei und von hoher Qualität, ohne Logos oder Wasserzeichen"
Auf
zahlreichen Seiten im Netz werden Hintergrundfotos für den
Computerbildschirm, sog. wallpapers, kostenlos für den Download
angeboten. Durch Formulierungen wie "They're all free and high-quality,
with no logos or watermarks" (siehe nebenstehende Übersetzung) wird der
Eindruck erweckt, dass es sich um Bildmaterial handelt, das keinen
urheberrechtlichen Beschränkungen unterliegt. Jugendliche laden sich
die Fotos herunter und bieten auf ihrer eigenen Homepage diese Fotos
anderen Homepagebetreibern zum Download an. Sie verlassen sich auf die
Versicherung, dass die Fotos 'frei' seien. Im Allgemeinen führt es auch
in der Tat zu keinerlei Problemen. In einigen Fällen jedoch gibt es ein
böses Erwachen: Den jungen Leuten flattern nach kurzer Zeit Abmahnungen
einer von zwei Damen geleiteten Anwaltskanzlei (Kanzlei Pötzl &
Kirberg aus Hamburg) ins Haus, verbunden mit horrenden Abmahngebühren,
Rechnungen für vermeintlich entgangene Lizenzgebühren, ergänzt noch um
Strafaufschläge. Plötzlich sehen sich diese jungen Leute mit Kosten in
Höhe von mehreren Tausend Euro konfrontiert, die nicht zuletzt damit
begründet werden, dass die Anwältinnen für die vermeintlichen
Urheberrechtsverletzungen Streitwerte in astronomisch anmutenden Höhen
von bis zu 100.000 Euro ansetzen.
...Nach
unserer Einschätzung und unseren Recherchen fungieren bestimmte
Internetseiten, auf denen sog. wallpapers angeboten werden, als
raffiniert getarnte 'Fallen' für jugendliche Homepagebetreiber, die auf
der Suche nach Material sind, mit dem sie ihre kleine private
'Bastel-Homepage' aufwerten könnten. Als Außenstehender kann man sich
des Eindrucks nicht erwehren, dass auf diesen Seiten Jugendliche
vorsätzlich in die Irre geführt werden. Sie sollen offenbar gezielt zu
der Annahme verleitet werden, der Gebrauch der Bilder, die sie von
Seiten wie wallpaperbase.com oder sexydesktop.co.uk herunterladen
können, sei urheberrechtlich unbedenklich. Dazu tragen Formulierungen
bei wie die beiden folgenden:...
Wir
haben keinerlei gesicherte Erkenntisse darüber, in welcher Beziehung
die Betreiber dieser Homepages zum Bulls Pressedienst und/oder zu der
Hamburger Anwaltskanzlei Pötzl & Kirberg stehen. Wir können
nur,
wie hier geschehen, eine Reihe von Auffälligkeiten beschreiben und
einige Fragen stellen. ...
Friedrich
Schmidt, Rechtsanwalt aD.: Das wir in Deutschland einen Rechtsstaat von
Weltgeltung haben ist so übertrieben und gelogen, dass man es nur als
Witz bezeichnen kann, 2010
Wir
sind nach der Sichtweise unserer Politiker ein Rechtsstaat von
Weltgeltung. Das ist eigentlich so übertrieben und so gelogen, dass man
es nur noch als Witz bezeichnen kann.
Leider
ist es so, dass wir seit 60 Jahren mit diesem falschen Bild gross
gezogen worden sind, dass wir einen tollen Rechtsstaat hätten. Die
Leute, die die Gesetze einzuhalten haben als gerechte Richter, sind die
Leute, die die Gesetze oftmals am ärgsten verbiegen. Wenn Sie mal
völlig falsch liegen, dann heisst es zu der Prozesspartei, was haben
Sie denn hier erwartet? Sie könen hier doch kein Recht erwarten,
sondern nur ein Urteil. Das ist die Perversion des Rechts, die hier bei
uns gelebt wird.
Es ist unglaublich wie unserer Politiker den
ganzen Karren in den Sumpf gefahren haben.
Die
Bürger werden durch die Justiz eingeschüchtert. Wer sich hier als
Bürger beschwert und wer hier sagt ich habe Rechte, der beleidigt die
Justiz.
Seit 27 Jahren
ist es meine Erfahrung, dass die Justiz nicht mehr funktioniert. Diese
Justiz sichert einen Unrechtsstaat ab. Deswegen hat man mich vor 27
Jahren vor Gericht gestellt. Weil man meine Beweise nicht hat
berücksichtigen wollen hat man einen Psychiater beauftragt, der meine
Nichtzurechnungsfähingkeit festzustellen hatte ohne mich je gesehen zu
haben. Das ist finsteres Mittelalter.
Den
Politsumpf habe ich zur Sprache gebracht und das ist das schimmste als
Bürger was man tun kann, dass man diese Verbrecherregierung an ihrer
Legitimität anzweifelt.
Wir
Deutschen sind so überzeugt von unserer Regierung, dass diese alles
richtig macht, dass diese keinen Rechtsbruch begeht, dass wir da
überhaupt nicht mehr nachschauen.
Das
schlimme ist nur, dass die Presse die die Machenschaften mit der
Politik diese Machenschaften aufzudecken hätte mit den Politikern unter
einer Decke steckt.
Die hälfte der deutschen hält unsere
Regierung für Kriminelle.
Wir
haben keine Demokratie und wir haben keinen Rechtsstaat wie viele
Professoren sagen. Es gibt keinen vom Volk gewählten Staatsanwalt und
es gibt keinen vom Volk gewählten Richter.
Hausmann-Urteil:
Zwei weitere Anwälte betroffen, Berufsverbot wegen Untreue und Betrug,
05.05.2000
Juristen beschäftigten Anwalt trotz
Berufsverbots: Jetzt drohen Regressforderungen und Zulassungsentzug
Vor
gut 14 Tagen wurde der ehemalige Hamburger Rechtsanwalt Hans-Jürgen
Hausmann wegen Betruges und Untreue in fast 50 Fällen zu weiteren sechs
Jahren Gefängnis verurteilt. Überdies ordnete die Kammer für den
kriminellen Juristen Sicherungsverwahrung an. Die Straftaten Hausmanns
wirken jedoch auch nach seinem Verschwinden hinter Gittern fort. Zwei
Rechtsanwälten, die Hausmann - zwar wissentlich und vorsätzlich, jedoch
auch im Guten vertrauend - trotz dessen Berufsverbot die Ausübung
seiner Anwaltstätigkeit ermöglicht hatten, droht jetzt der persönliche
und finanzielle Ruin. Der Grund: Mandanten, die durch Hausmann
geschädigt wurden, überziehen die Anwälte mit Regressforderungen.
Einem
von ihnen, Rechtsanwalt W. droht nach Informationen der WELT dazu der
Entzug seiner Zulassung. Derzeit werde von der Hanseatischen
Rechtsanwaltskammer ein entsprechendes
Anwaltszulassungs-Entzugsverfahren betrieben, hieß es.
Unterdessen
hat die Staatsanwaltschaft jetzt gegen beide Anwälte wegen Verstoßes
gegen das Berufsverbot einen Strafbefehl erwirkt. Sie seien nach § 145c
des Strafgesetzbuches schuldig, "ihren Beruf durch einen anderen
ausgeübt haben zu lassen, obwohl dies dem anderen strafgerichtlich
untersagt worden sei", erklärte Staatsanwaltschaften-Sprecher Rüdiger
Bagger. Verstöße gegen das Berufsverbot werden mit Freiheitsstrafe bis
zu einem Jahr oder Geldstrafe geahndet.
Der Grund der
Strafbefehle:
Die Anwälte hatten Hausmann unter anderem durch die Überlassung von
ihren Geschäfts-Briefbögen, der Unterzeichnung von Schriftstücken, die
Hausmann gefertigt hatte oder auch seine Vertretung vor Gerichten trotz
seines lebenslangen Berufsverbots die Ausübung der Anwaltstätigkeit und
damit seine Straftaten möglich gemacht. Das strafgerichtliche
Berufsverbot für den 58-jährigen Hausmann war im Zusammenhang mit
zahlreichen Betrügereien ausgesprochen worden, für die er bereits
Strafen von mehr als zwölf Jahren verbüßte.
Nach der jüngsten
Verhaftung gestand Hausmann im Prozess 49 weitere Straftaten. Unter
anderem hatte der "unbelehrbare Rechtsbrecher", der von "endloser Gier
nach Geld" getrieben sei, wie der Vorsitzende Richter ihm attestierte,
zahlreiche Mandanten um ihr Geld betrogen sowie durch gefälschte
Urkunden Bankkredite in Millionenhöhe ertrogen.
Situation
Patientenrechte, Patienten können selten erfolgreich gegen Ärztepfusch
klagen, Fehler im System, 12.03.2009
Wer
durch einen Arzt um seine Gesundheit gebracht wurde, hat häufig soviel
Frust und Ärger aufgebaut, dass er auch den Gang vor den Richter nicht
scheut. Schließlich leben wir in einem Rechtsstaat, in dem es zwar ein
Verbraucherschutzgesetz, aber kein Patientenrechte-Gesetz gibt. Den
Beweis, dass ein Fehler begangen wurde, muss der Kläger selbst bringen.
Die Aussicht auf Erfolg ist meist gering. Ein Aktenschrank voller
Schicksale steht im Büro des Deutschen Patienten Schutzbundes: Hier
lagern Hunderte Dossiers über Patienten, die Opfer von
Behandlungsfehlern wurden.
All
diese Menschen hat Gisela Bartz, Vorsitzende des Schutzbundes, bei der
Wahl von Gutachtern, Anwälten oder dem Gang zum Gericht beraten und
begleitet. Gisela Bartz zu ihren Erfahrungen: „Wir wissen wie
hoffnungslos die Sachen sind, wenn die Leute versuchen, ihr gutes Recht
durchzusetzen... Man erkennt die Ohnmacht, und die Wut ist immer wieder
da, mit jedem neuen Fall, aber wir müssen damit umgehen.“
...Die
Frau, seitdem schwerbehindert, klagte.
Ein
Fachgutachter stellte 1998 Behandlungsfehler fest, doch erst 2007, neun
Jahre später, gibt das Gericht der Klägerin recht. Dazwischen ein Hin
und Her der Gutachter und Instanzen über den Zusammenhang zwischen
Behandlung und Schaden. Gisela Bartz dazu: „Und da muss dann eben der
Betroffene oder sein Anwalt die Kausalität nachweisen. Und das machen
sie mal. Das ist fast unmöglich, wenn die Gegenseite immer wieder
dagegen hält.“
Pfusch
im Krankenhaus
Schluss
mit dem Schweigen - denn die Zahlen sind erdrückend: Jedes Jahr
erleiden ca. 500.000 Patienten im Krankenhaus gesundheitliche Schäden,
130.000 von ihnen wegen falscher Behandlung. Die meisten Fehler
passieren bei Operationen, bei der Medikamentengabe und bei invasiven
Maßnahmen, wie zum Beispiel dem Legen von Herzkathetern.
Aber
auch
in der Diagnostik werden Fehler gemacht. Natürlich nicht absichtlich.
Ärzte und Pflegepersonal stehen unter Druck. Hohe Arbeitsbelastung,
Kostendruck und das Fällen schneller Entscheidungen in
Krisensituationen sind geradezu klassische Risikofaktoren im
Gesundheitswesen. Daran lässt sich leider oft nichts ändern. Umso
wichtiger ist ein offensives Fehlermanagement ohne Schuldzuweisungen,
denn nur die genaue Analyse deckt Schwachpunkte auf und bietet die
Chance es besser zu machen. Odysso erzählt von Patienten, die durch
ärztliche Fehler leiden mussten. Von Ärzten, die lernen mussten, dass
Irren menschlich ist und zeigt wie gutes Fehlermanagement aussieht.
Verfahren gegen Ärzte nach 8 Jahren
eingestellt, „Der Selbstmord war vermeidbar“, Neue OZ, 23.11.2010
Das
Fazit der Gutachter war glasklar: Der Stationsarzt, der Björn
Kindermann als Letzter in der psychiatrischen Klinik untersucht hatte,
hätte dessen Leben retten können – und müssen.
Björn
hatte einfach Pech – so legt es das Urteil nahe. Pech, dass viele
Menschen viele Fehler machten. Was die Eltern zwei Wochen schafften,
gelang der Fachklinik nicht einmal vier Tage: Björn zu beschützen.
Waren sich Ärzte und Pfleger dieser Verantwortung bewusst?
Petra
und Lutz Kindermann haben ihren Sohn verloren. Ihr Leben wird nie
wieder so sein, wie es einmal war. Dafür sind auch zwei Mediziner laut
Gutachten verantwortlich – weit mehr, als es die Einstellung des
Verfahrens folgern lässt.
Erstaunlich
auch, dass die Richterin kein Wort des Mitgefühls für die Angehörigen
fand. Dafür ein „Es ist doch schon lange her“. Das stimmt. Gericht und
Staatsanwaltschaft brauchten fast acht Jahre bis zum Verfahren – durch
das Abwälzen vom Land- zum Amtsgericht; durch einen Richter, der den
Prozess nach einem Tag und niederschmetternden Gutachten für die
Beklagten erst einstellen und dann einen dritten Gutachter beauftragen
wollte, bevor er das Verfahren abgab. Jetzt schien es, als ob dem
Prozess doch noch der Stellenwert eingeräumt werden sollte, den er
verdient. Ein Trugschluss.
Bayrisches
Staatsministerium der Justiz und Verbraucherschutz: Richterliche
Nebentätigkeiten sind geheim, 14.01.2010
"...Derartige
Informationen unterliegen grundsätzlich dem Personalgeheimnis und
können daher aus datenschutzrechlichen Gründen nicht herausgegeben
werden."
Im
vorliegendem Fall ist
bei beiden Richtern ein Gerichtsverfahren rechtshängig. Es wurde von
jedem ein in sich unlogisches Urteil gefertigt mit rechtlichen Gründen,
die allem geltenden Recht in der BRD widersprechen. Da gegen ein
Grossunternehmen geklagt wird, welches auch einen grossen Bedarf an
rechtlichen Mitarbeitern hat und sich Richter als Mitarbeiter ohne
Probleme leisten kann, bestand Grund zur entsprechenden Nachfrage.
Es
erfolgt also auch keine Auskunft darüber ob beide Richter
keine Tätigkeiten für diesen Grosskonzern ausüben.
Ob
dieses staatliche Vorgehen den Verbraucher in der von der dortigen
sogenannten "bürgerfreundlichen und bürgernahen" Justiz schützt?
Vielleicht
soll er gerade gar nicht geschützt werden, weil es den eigenen
Interessen zu wider laufen würde?
Vielmehr
sollen sicherlich korrupte Richter vor einer öffentlichen
Kontrolle geschützt werden.
Ermittlungsverfahren
gegen eine Person wegen Beleidigungen auf dieser Seite,
Oberamtsanwältin Blaschke StA Bielefeld (Generalstaatsanwalt Manfred
Proyer GStA Hamm), 13.01.2011
"...gegen
Sie wird der aus der Anlage ersichtliche Vorwurf erhoben."
Es
befinden sind zahlreiche Anlagen dabei auch mit Ausdrucken von dieser
Seite (12 Seiten). Genau so wie auf dieser Seite beschrieben sind nur
einzig und
allein wahrheitsgemässe Beschreibungen von den getätigten Sachverhalten
der Richterschaft und Staatsanwaltschaft vorhanden. Ein konkreter Tatvorwurf fehlt. Irgendwo in
den Anlagen auf den 12 Seiten soll sich anscheinend eine Beleidigung
befinden.
Desweiteren
ist den Anlagen zu entnehmen, dass es sich auch um Nachfragen bei den
betreffenden Personen handelt ob das hier beschriebene so
richtig
ist.
Es
befinden sich keine Anlagen dabei was die betreffenden
Personen, die sich wegen ihrer selbst ausgeübten Tätigkeiten wohl
wieder mal selbst beleidigt fühlen, über die hier berichtet wird zu den
jeweiligen Berichten über sich selbst angegeben haben. Allerdings wurde
immer und stets von allen Vorgesetzten, wenn über entsprechendes
Verhalten Beschwerden erfolgten von Vorgesetzten erklärt, dass es sich
um vollkommen (überaus) korrektem nicht im geringsten zu beanstandenden
Verhalten handeln würde. Wie kann man sich durch die Veröffentlichung
überaus
korrektem und richtigem Verhalten beleidigt fühlen? Man sollte sich
doch geehrt fühlen, denn entsprechend ehrt und belobigt man
sich ja auch für die Handlungen untereinander.
Der
Leitende Generalstaatsanwalt Manfred Proyer stellt Strafantrag
mit Anlagen, weil eine Bestrafung durchgeführt werden soll.
Amtsanwältin Blaschke weiß auch schon wegen welcher irgendwo in den
Anlagen befindlichen Vergehen bestraft werden soll §185, 194 StGB.
Entsprechende Angaben fehlen jedoch dem Strafantrag und es fehlt dem
Strafantrag die erforlicherweise bestimmt bezeichnete Handlung (KG GA
1953, 123). Entsprechend weiss dort noch niemand
welcher
konkrete Tatbestand in das Vergehen
subsumiert werden soll und daher ist man auf die Hilfe des
Beschuldigten angewiesen (Beschuldigungsschreiben).
Interessanterweise weiss Oberamtsanwältin Blaschke genau, dass diese
zielgerichtet gegen das durch kriminelle Juristenhandlungen geschädigte
Opfer vorgehen soll um es Mundtot zu machen, damit niemand über das
korrupte Vorgehen berichtet und man es auch zukünftig ganz gemütlich
geheim stets immer wieder tätigen kann. In den Anlagen taucht 2 mal der
auf dieser Seite befindliche Artikel über die Abdeckung von kriminellen
Handlungen der Staatsanwältin Sandra Veit und Oberstaatsanwältin
Barbara Vogelsang auf. Oberamtsanwältin Blaschke könnte doch auch
meinen,
dass diese nun bezüglich eines Richters wegen Rechtsbeugung und
Protokollfälschung, eines Anwalts wegen Beihilfe zur Abgabe einer
falschen Eidesstattlichen Versicherung, gegen seine Mandantin wegen
Abgabe einer falschen Eidesstattlichen Versicherung, gegen Ihren
Ehemann wegen Prozessbetrug und bezüglich 3
Staatsanwält(in)en wegen Strafvereitelung ermitteln soll. Sie weiß
genau welche Handlungen in einer korrupten Staatsanwaltschft
vorzunehmen sind, damit diese später einmal belobigt wird und ihr dafür
auch ein Blumenstrauss feierlich überreicht werden wird (Foto
Generalstaatsanwalt Manfred Proyer mit Blumenstrauss).
Die Staatsanwaltschaft
ist mit den Gerichten zusammen die gewalttätigste organisierte
Organisation in Deutschland. Durch die Justiz und die
Staatsanwaltschaften sterben Menschen und Menschen werden für ihr
ganzes Leben durch diese ruiniert und das auch in dem dort kriminelle
Handlungen gedeckt werden und Bürger politisch verfolgt werden. Unter
der Doktrin "Im Zweifel zu gunsten des Angelklagten" sitzen in
Deutschland etwa 4000 Menschen unschuldig im Gefängnis und etwa 100
sterben dort jedes Jahr eines unnatürlichen Todes. Unschuldig bestrafte
gibt es also in Deutschland jedes Jahr zu vielen 10 Tausenden. Beim
verfolgen anderer Menschen auch rein im Ansehen der Person durch eine
sogenannte objektive, neutrale Staatsanwalschaft sind es "stahlharte
knallharte Jungs". Wenn
man dort in der elitären Gemeinschaft beim feiern und
belobigen
untereinander durch Veröffentlichung dortiger auch krimineller Taten
ein wenig an dem tätigen solcher unrechtmässigen Taten beeinträchtigt
wird, dann werden es grösste Mimosen, die sich dafür beleidigt fühlen,
in dem willkürlichen tätigen unrechter und korrupter
Handlungen dadurch
eingeschränkt zu werden.
Diese
Seite hätte ja einen Teil seiner Aufgabe erfüllt, wenn diese Seite für
eine öffentliche Kontrolle sorgt und man in der korrupten
Staatsanwalschaft und Justiz gegen Korruption und kriminelle Handlungen
vorgehen würde. Aber das genaue Gegenteil ist der Fall und jeder dort
weiss vollkommen selbstverständlich, dass die justiziellen Täter
geschützt werden müssen, damit diese so weitermachen können, weil genau
auch die Korruption und Krminalität eine unbedingt
durchzuführende
Aufgabe der Justiz darstellt und das zielgerichtet gegen
die Geschädigten vorzugehen ist.
Gemäß
Generalstaatsanwalt Manfred Proyer
handelt es sich bei der Staatsanwaltschaft um eine "neutrale und
objektive Behörde". Entweder erzählt er bewusst Märchen oder er ist
schizophren und das als Generalstaatsanwalt. Das erklären Juristen über
die Staatsanwaltschaft und Jusitz: juristenzitate.htm
"Ihre
wirtschaftlichen Verhältnisse sind gemäß §136 StPO aufzuklären. Sie
können bei der Bemessung einer evtl. Geldstrafe oder von Geldauflagen
bedeutsam sein. Wenn Sie hierzu keine Angaben machen wollen, müsste
eine für Sie unter Umständen nachteilige Schätzung erfolgen."
So
geht das bei der Staatsanwaltschaft und auch bei Gericht, im Zweifel
immer zum Nachteil des Angeklagten, denn die nachteilige
Schätzung muss
unter Umständen erfolgen, besonders wenn er unschuldig ist
aber unbedingt mit allen Mitteln schuldig gemacht werden soll.
Der
Strafantrag
wurde vom Leitenden Generalstaatsanwalt Manfred Proyer bei
der Generalstaatsanwaltschaft Hamm gestellt und zwar ebenso ohne
jeglichen konkreten Schuldvorwurf bzw. ohne die Bezeichnung einer
eindeutig bestimmten Handlung:
"Anlage: 1 Blattsammlung
Die Anlage übersende ich mit der
Bitte um weitere Veranlassung".
Als
Bürger kann man dort ausführlich begründete Strafanträge einreichen (62
Js 273/03 StA Bielefeld) in denen ein Anwalt zusammen mit seiner
Mandantin eine falsche eidesstattliche Versicherung abgegeben haben und
einen anderen Bürger damit übelst geschädigt haben.
Man fügt sogar die Beweismittel bei etc. In einem solchen
Fall
werden mit rechtsbeugenden Gründen unter Strafvereitelung sämtliche
Ermittlungen abgelehnt. In vorliegendem Fall brauchen die elitären
Kollegen erst gar nichts zu begründen, sondern für die elitären
Kollegen werden die elitären Kollegen tätig in dem diese nach
irgendetwas ermitteln.
Generalstaatsanwalt
Manfred Proyer, Korruptionsstrukturen - Ursachen, begünstigende
Faktoren, Wirkungen:
"Unter
dem strafrechtlichen Korruptionsbegriff fallen Straftaten, bei denen
Amtsträger ihre Position und die ihnen übertragenen Befugnisse dazu
ausnutzen sich oder dritten materielle oder immaterielle
Vorteile
zu verschaffen. Klassische Korruptionsdelikte sind insbesondere die
Tatbestände der Vorteilsannahme und Bestechlichkeit auf Seiten des
Nehmers und der Vorteilsgewährung bzw. der Bestechung auf Seiten des
Gebers. Regelmäßig werden bei der Begehung dieser Delikte aber auch
weitere Straftaten verwirklicht.
In Betracht kommen da
insbesondere die Tatbestände der Urkundenfälschung, Nötigung und
Erpressung."
Im
vorliegendem Fall wurde der hier Beschuldigte, der durch
staatsanwaltliche Korruption mehrfach geschädigt wurde (zB. 62 Js
273/03 StA Bielefeld) später von der
Staatsanwaltschaft Bielefeld genötigt/bedroht und eine
weitere
Person betrogen. Es werden also tatsächlich weitere Straftaten von der
Justiz gegenüber dem Geschädigten verwirklicht, wie es
Generalstaatsanwalt Manfred Proyer erklärt.
Das Geld um welches die Staatsanwaltschaft Bielefeld die Dritte Person
betrogen hat wird aber von der Generalstaatsanwaltschaft Hamm nicht
zurückgezahlt. Das Strafverfahren gegen die beteiligten Staatsanwälte
und Polizisten ist natürlich eingestellt worden, weil es sich nur um
einen Rechtsirrtum der rechtlich ausgebildeten Polizei und
Staatsanwaltschaft mit Amtseid handeln kann (26 Js 355/09 StA
Bielefeld), weil aus einem der Staatsanwaltschaft vorliegenden
Schriftstück noch einmal zusätzlich
ausdrücklich hervorgeht, dass das von diesen verlangte Geld nicht zu
zahlen war (Einstellung
Ermittlungsverfahren 26Js
355/09).
Die
Kreispolizeibehörde Minden will die kriminellen Handlungen trotz
Weisungsgebundenheit durch die Staatsanwaltschaft zukünftig nicht mehr
tätigen (Belehrung
der Mitarbeiter der Kreispolizeibehörde). Die
Generalstaatsanwaltschaft und die Staatsanwaltschaft will aber so
weitermachen.
Dafür
nennt man die genötigte/bedrohte Person zur Diskreditierung auch nicht
Herrn Meyer, sondern nur "Meyer", wie es auch gewollt ist: Oberstaatsanwalt
Sundermeyer GStA-Hamm (5 FP 55/2009): Der "Meyer" und nicht
der "Herr Meyer"
(Name geändert). Auch da weiss der Staatsanwalt ganz automatisch, dass
er keine korrupten kriminellen und ungesetzlichen Handlungen der
Juristenkollegen beseitigen muss, sondern zielgerichtet gegen den
Geschädigten vorgehen muss.
Es
geht also bei der Generalstaatsanwaltschaft und bei Generalstaatsanwalt
Manfred Proyer so zu wie es in einer korrupten Behörde nun mal läuft,
die auch noch besonders im Ansehen der Person handelt.
"Bei
der Frage nach begünstigenden Faktoren für Korruption sind
systembezogene und personenbezogene Faktoren zu unterscheiden. Zu den
systembezogenen begünstigenden Faktoren sind insbesondere zu zählen die
Vernachlässigung von Dienst- und Fachaufsicht, Missmanagement, die
schwerverständlichen Vorschriften und Gesetze, fehlende Transparenz bei
Entscheidungen, zu
große Entscheidungsspielräume
für den einzelnen Sachbearbeiter, fehlende Kontrollen und
Aufgabenwahrnehmung in einer Hand.
Korruption
führt insoweit zur Aushöhlung des Rechtsstaates, zu einem Verfall
ethisch-moralischer Werte und einer zunehmenden Gleichgültigkeit in der
Gesellschaft gegenüber der sogenannten
„Bakschisch-Mentalität“."
Das
vorgenannte korrupte Handeln der Staatsanwaltschaft und
Generalstaatsanwaltschaft liegt ganz bestimmt nicht an einer
Vernachlässigung der Fachaufsicht, sondern es ist von der Fachaufsicht
ja gerade so gewollt, denn jeder dort handelt voll automatisch
gleichermassen um die Täterkollegen zu schützen und gegen das
geschädigte Opfer vorzugehen. Es liegt auch nicht an fehlenden
Kontrollen,
sondern Kontrollen der Bürger sind ja gerade nicht gewollt, denn es
soll ja gerade
keine Kontrolle von aussen geben.
Für Kontrolltätigkeiten der
Justiz durch Bürger gibt es am OLG-Hamm sogar Gefängnis: BDF
Verhaftung,
weil einem Richter (angeblich) mein T-Shirt nicht gefällt!
"In
der Beschreibung der finanziellen Folgen der Korruption wird zu Recht
auch darauf hingewiesen, dass dem Bürger vermutlich noch nicht bewusst
geworden ist, dass diese Mehrausgaben immer auch zu seinen Lasten
gehen. Korruption ist schließlich auch der Nährboden, auf dem
organisierte Kriminalität wachsen kann."
Im
vorliegendem Fall hat der Bürger das im Einzellfall extrem zu spüren
bekommen, wie staatsanwaltliche Korruption mit der richterlichen und
anwaltlichen Korruption zusammenarbeitet und es war extrem schädigend.
Damit allen Bürgern also bewusst wird wie schädlich
insbesondere die
Korruption der Justiz und Staatsanwaltschaft ist und mit welchem
Selbstverständnis diese dort getätigt wird gibt es diese
Internetseiten, die Generalstaatsanwalt Manfred Proyer nicht haben
möchte und damit die Korruption in seiner Behörde unterstützt. Gegen
die dortige Korruption hat er noch mit keinem Wort etwas gesagt,
sondern geht wie immer gegen den Geschädigten der Korruption gezielt
vor.
Es
ist kein Wunder, dass die Staatsanwaltschaft mittlerweile von manchem
Bürger auch als die grösste organisierte kriminelle Organisation
bezeichnet wird zu denen ich diese persönlich auch hinzurechnen möchte.
"Und siehe da, die
Tendenz ist eigentlich rückläufig. Im Jahre 2000 fielen auf rund
400.000 Ermittlungsverfahren im Hammerbezirk 486 Fälle, die die
Korruption betrafen. Im vergangenen Jahr waren es bei in der Summe
leicht zugenommenen Ermittlungsverfahren nämlich bei 473.000
Ermittlungsverfahren nur noch 286 Ermittlungsverfahren die also
Korruption betrafen. Ich will das Problem jetzt nicht statistisch
verharmlosen. Die Statistik ist sicherlich mit Vorsicht zu genießen,
aber ich meine auch, dass wir doch ein bisschen – auch im Interesse der
Verwaltung – die Dinge doch relativieren sollten. Wir müssen sie ein
bisschen tiefer hängen, mitunter, als es Gelegentlich geschieht."
Ja,
wo korrupte und kriminelle Handlungen von der Staatsanwaltschaft selbst
getätigt oder gedeckt werden, da werden dann die
Korruptionsfälle
rückläufig.
"Die
Strafverfolgungsbehörden werden mit korruptiven Sachverhalten ja oft
nur durch Zufall konfrontiert. Und das ist ein Zustand, den müsste man
eigentlich abstellen. Da erwarte ich eigentlich von allen Gliederungen
öffentlicher Verwaltung mehr ein offensiveres Zugehen auf die
Strafverfolgungsbehörden."
In
den vorliegend genannten Fällen sind wie oben ausgeführt Strafanträge
gestellt worden und die Abeckerei (Korruption) wurde dann erst durch
die Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft getätigt! Und
daraufhin soll der Geschädigte der korrupten Handlungen bestraft
werden, weil er die Korruption zur öffentlichen Kontrolle
veröffentlicht, denn bei den korrupten Handlungen handelt es sich um
Beleidigungen der korrupt Handelnden. Es soll also
ein offensives
Zugehen geben, damit die Geschädigten, die sich darüber beschwerden,
verfolgt und bestraft werden können.
"Ich
habe da ein gewisses Verständnis dafür, dass es natürlich der Leiter
einer Kommunalbehörde nicht gerne hat, wenn er alle Nase lang mit
korruptiven Sachverhalten in der lokalen Presse aufscheint. Das wirft
ein schiefes Licht auf die Behörde und ist natürlich nicht dazu
angetan, das Vertrauen der Bürger in die Funktionsfähigkeit, in die
Integrität der Kommune zu stärken."
Man
muss die Menschen, die sich über Korruption in seiner Behörde
beschweren Mundtot machen und dafür sorgen,
dass Bürger nichts davon veröffentlichen. Der Bürger
soll
einer Staatsanwaltschaft vertrauen in der auch korrupte Handlungen
getätigt werden. Das das so gewollt ist verwundert nicht, denn nicht
besser lässt sich der nicht informierte Bürger ausnehmen und
Mudtot machen.
"Warum
mehr
oder weniger darauf warten, dass man sich genötigt sieht, weil’s nun
nicht mehr unter der Decke zu halten ist, warum nicht die
Staatsanwaltschaft als objektive, als neutrale Instanz möglichst
frühzeitig einzuschalten, um dann sagen zu können, wir haben alles
getan, um diese Sachverhalte aufzuklären."
Über
die angeblich objektive neutrale Staatsanwaltschaft kann man sich
bereits jetzt schon seine Gedanken machen. Ich glaube
Generalstaatsanwalt Manfred Proyer vergisst plötzlich auch noch, dass
die Staatsanwaltschaften politisch weisungsgebunden agieren:
60 Jahre nach Überwindung der Nazi-Diktatur
haben sich in Deutschland gefährliche "Standards" ausgebildet. Seit
Jahren weisen korrekte Richter und Staatsanwälte auf explizit
"kriminelles", d.h. aktiv ungesetzliches Verhalten von Kollegen hin.
Ein Verhalten, das von "oben" geduldet, bzw. angeordnet wird.
Staatsanwälte an der Leine von Politikern. Insbesondere, wenn
Partei-Genossen bzw. -Freunde im trüben Spiel sind. Für sie wird der
Rechtsstaat zum juristischen Schlaraffenland. Die Verfolgung selbst
schwerster Vergehen wird aktiv unterbunden. juristenzitate.htm
"Es
signalisiert immer noch den Beteiligten, es steht in unserem Belieben
den Staatsanwalt auf den Plan zu rufen und wir haben da einen gewissen
Handlungsspielraum. Und das eröffnet immer auch die Möglichkeit für den
Täter sich gegebenenfalls von Strafverfolgung freizukaufen. Und das
halte ich für fatal."
Wer kein Geld hat
wird von der
Staatsanwaltschaft Bielefeld und Generalstaatsanwaltschaft Hamm
verfolgt, wenn er sich zur Rechtsverteidigung einen Anwalt bei
Anwaltszwang nimmt und wird deswegen in Handschellen abgeführt und
inhaftiert. Bei der Staatsanwaltschaft Bielefeld und
Generalstaatsanwaltschaft Hamm kann man sich also Rechte nur für Geld
kaufen, das ist in tatsächlicher Hinsicht so gewollt:
Knast
für Mittellose, die sich bei Anwaltszwang anwaltlich vertreten lassen
(43
Js 943/06 AG-Minden):
http://zentrumsforen.net/beschwerdezentrum/justizirrtum/forum/posts/4331.html
Von
der Mafia wird man ebenso geschützt, wenn man sein Schutzgeld
zahlt. Zahlt man sein Schutzgeld nicht, egal aus welchen Gründen, dann
bekommt man dort die Gewalt der Mafia zu spüren.
Zahlt
man sein Schutzgeld für die Justiz nicht, weil einen diese bereits
ruiniert hat, dann bekommt man dort die Gewalt einer Rechtsbeugermafia
zu spüren.
Der Anwalt der den Strafantrag gestellt hat und mit
dem
ehemaligen Präsidenten des OLG-Hamm kongenial zusammenarbeitet hat
die für das Honorar erforderliche Leistung nicht erbracht und
keinen Anspruch auf das Honorar, weil er die Berufungsbegründungsfrist
hat einfach verstreichen lassen und damit den Bürger extrem geschädigt.
Der
Verurteilte hat 2 Gnadengesuche gestellt, weil sich sein Einkommen nach
Verurteilung veringerte. Beide Gnadengesuche sind abgelehnt worden. Es
erfolgt also unter Umständen eine gewollte Überhöhung des Tagessatzes
zur zusätzlichen Abstrafung in der Generalstaatsanwaltschaft Hamm und
im Landesjustizministerium.
Wenn man genug Geld hat, dann kann
man sich selbstverständlich freikaufen:
"...Allerdings
brauchte sie dafür Rückendeckung, und die gab ihr in Bochum
ausgerechnet ein Mann, der ihr in den vergangenen Wochen den Rücken
zugekehrt hat: Manfred Proyer, bis 2001 Behördenleiter in Bochum,
seitdem Generalstaatsanwalt in Hamm. Heute steht er hinter Schulte und
Krück, in jüngster Zeit nannte er Lichtinghagen bevorzugt "die Dame"
und fragte sich dann, was nur in sie gefahren sei. In Bochum aber trug
er damals die neue Linie mit, die zur Linie Lichtinghagen wurde: große
Wirtschaftsverfahren nach Bochum zu ziehen und sie, besonders wenn es
um Steuersachen ging, mit hohen Geldbußen statt Knast abzuschließen." (Der
Spiegel Schuld und Bühne)
Da
dem Bürger auffallen würde, wenn eine entsprechende Person vorzeitig
aus dem Gefängnis entlassen wird ist ein Straferlass im Wege eines
Gandengesuches so einfach nicht möglich. Das wäre also teilweise
öffentlich kontrollierbar. Wieviel Geldstrafen der superreichen
Personen werden aber wohl im geheimen ohne Begründung solchen Personen
im Gandenwege erlassen worden sein?
Generalstaatsanwalt
Manfred
Proyer hat sich bisher noch nicht im geringsten für eine öffentliche
Kontrolle solcher Vorgänge eingesetzt in dem zumindest eine
öffentliche Statistik darüber geführt wird in wieviel Fällen,
welche Strafen im geheimen ohne Begründung später im Gnadenwege
erlassen worden sind. Obwohl Generalstaatsanwalt Manfred Proyer das
Korruptionsproblem kennt und die Justiz eine ganz extrem korrupte und
eine gewaltätige Oganisation darstellt hat er sich auch noch nicht
dafür eingesetzt, dass
richterliche Nebentätigkeiten auf
den Gerichtsinternetseiten veröffentlicht werden. Es werden
sogar
jegliche Auskünfte darüber von den Gerichten verweigert.
Kriminelle
Staatsanwälte auch als Marionetten der Politik:
Die Rolle der Staatsanwälte in diesem unserem Lande ist vielen
deutschen Bürgen nicht klar. 99 Prozent aller Deutschen halten
Staatsanwälte für Garanten von Recht und Gesetz. Für Hüter des
Rechtsstaats. Ohne Ansehen der Person verfolgen sie Verstöße gegen
unsere Rechtsordnung und übergeben ihre Erkenntnisse unabhängigen
Richtern, die alsdann Recht sprechen. Das Ganze läuft unter dem Begriff
"Legalitätsprinzip". Vor dem Gesetz sind danach alle Deutschen gleich.
So steht es auf dem Papier. Doch Papier ist bekanntlich geduldig. 60
Jahre nach Überwindung der Nazi-Diktatur haben sich in Deutschland
gefährliche "Standards" ausgebildet. Seit Jahren weisen korrekte
Richter und Staatsanwälte auf explizit "kriminelles", d.h. aktiv
ungesetzliches Verhalten von Kollegen hin. Ein Verhalten, das von
"oben" geduldet, bzw. angeordnet wird. Staatsanwälte an der Leine von
Politikern. Insbesondere, wenn Partei-Genossen bzw. -Freunde im trüben
Spiel sind. Für sie wird der Rechtsstaat zum juristischen
Schlaraffenland. Die Verfolgung selbst schwerster Vergehen wird aktiv
unterbunden. Viele Politiker an der Spitze unseres Landes halten sich
schon lange nicht mehr an die Regeln. Was Normalbürgern verboten ist,
reizt einige Politiker offenbar ganz besonders. Deutsche Politiker in
gottgleicher Position. Staatsanwälte decken ihr Tun fürsorglich ab. Der
Deutsche Richterbund spricht explizit von Regierungskriminalität. Er
fordert seit Jahren die Aufhebung der Weisungsgebundenheit für
Staatsanwälte.
Prof. Dr. Ing. Hans-Joachim Selenz http://www.flegel-g.de/insiderwissen-75.html
Gewollte
Gutachten zur Rechtlosstellung und verbotene Geheimakten auch
bei der Polizei. hr hessenschau, 15.12.2010
Ähnlich
wie bei den Steuerfahndern sollen unliebsame Beamte mit falschen
Gutachten aus dem Dienst gedrängt worden sein. Jetzt gibt es neue
Vorwürfe eines Polizisten. Er soll mit psychologischen Gutachten als
Querulant abgestempelt worden sein. Aufgrund von Geheimakten der
Behörde, die weder er noch sein Anwalt einsehen konnten.
...Die
Konsequenz statt Dienst zu machen sitzt der Polizist zu Hause. Seine
Geschichte klingt wie der Feder Kaffkas entsprungen ...konkrete
Beschuldigen gab es nicht. Er bat Vorgesetzte um Hilfe beschwerte sich
weil nichts passierte. Beschwerden seien unerwünscht, er werde es noch
bitter bereuen, wenn er nicht Ruhe gäbe.
...Ominöse
Nebenakten. Das Innenministerium ist zu keiner Stellungnahme vor der
Kamera bereit. ..."Das
sind doch Machenschaften, die wenig an einen Rechtsstaat errinnern. Ich
habe doch gar keine Möglichkeit zu entkräften was da drin steht. Solche
Geheimakten sind in Ostdeutschland vor 20 Jahren verboten worden aber
bei der Polizei Hessen nicht."
Hessisches
Innenministerium: Grundsätzlich
wird den begutachteten Personen Akteneinsicht gewährt. In Einzelfällen
sind Einschränkungen aus Fürsogegründen oder wennn Rechte Dritter
betroffen sind, möglich.
Das perfide, die
Psychologen beziehen sich prompt auf die geheimen Unterlagen. Befinden
der junge Polizist sei querulantorisch.
Kein
Einzelfall. Vor gut einem halben Jahr hat die hessenschau schon einmal
über fragwürdige Gutachten über Polizisten berichtet. Die Gutachten
ähneln sich. Seltsam die Polizei scheint durchsetzt mit paranoiden
Querulanten, die sogar noch auf ihre Rechte bestehen.
Hessisches
Innenministerium: Gutachterliche
Stellungnahmen werden immer objektiv durchgeführt. Das
bezweifelt Anwalt Dr. Herbert. Er hat erlebt wie sehr die Behörde Druck
auf die Gutachter ausübt und kennt weitere Fälle.
Alexander
Herbert: "Ich habe durchaus Fälle gehabt in denen die Behörde mit dem
Gutachtenergebnis unzufrieden war und dann durch neue Begutachtung,
mehrfache Begutachtung, dann irgendwann mal ein Gutachten in den Händen
hielt was wohl von Anfang an von der Behörde gewünscht war."
Sogar
das selbstverständliche Recht das Gutachten einsehen zu dürfen musste
sich der Polizist erkämpfen. Fast ein halbes Jahr lang hielt man ihn
hin. Unzählige Anrufe, Briefe, die geheimen Unterlagen blieben geheim,
keine Transparenz.
Quiz mit Stromschlägen Fernsehspiel mit dem
Tod, 18.03.2010
"Sie
müssen bis zum Ende gehen": Ein modernes Milgram-Experiment schockiert
Frankreich. Es zeigt, dass TV-Kandidaten nicht davor zurückschrecken,
Mitspieler mit Stromschlägen zu foltern.
Gehorsam
oder Gewissen, das ist der Gegensatz, um den sich das
Milgram-Experiment dreht. Der amerikanische Psychologe Stanley Milgram
entwickelte es Anfang der sechziger Jahre, um herauszufinden, was
durchschnittliche Menschen alles anrichten, wenn eine respektierte
Obrigkeit es befiehlt. In dem Experiment wurde den Testpersonen
eingeredet, sie müssten zu Forschungszwecken anderen Leuten immer
stärkere Stromschläge erteilen. Das Ergebnis verstörte die
Öffentlichkeit. 65 Prozent der Probanden gingen soweit, Schläge bis zur
Höchststufe von 450 Volt zu erteilen.
Der
Schauspieler Lauren Le Doyen, der den gefolterten TV-Kandidaten mimt,
sitzt auf einem vermeintlichen Elektrischen Stuhl. (© Foto: AP)
Der
französische Filmemacher Christophe Nick hat diesen Versuch jetzt in
einem anderen Kontext wiederholt. Die Autorität ist hier nicht mehr die
Wissenschaft, sondern das Fernsehen. Das Resultat: Diesmal haben 81
Prozent der Versuchspersonen die "Höchststrafe" vollstreckt. Nick
folgert, die Menschen seien durchs Fernsehen derart an Gewalt und
Voyeurismus gewöhnt, dass man im TV sogar eine Hinrichtung inszenieren
könnte. Er sagt: "Das Fernsehen kann fast jeden dazu bringen, alles zu
machen."
Der
Filmemacher warb für seinen Versuch Freiwillige mit einem Casting an.
Den Leuten wurde mitgeteilt, sie sollten an der Pilotsendung für eine
neue Fernsehshow namens La Zone Extrême mitwirken. Dabei müsse sich ein
Kandidat Begriffe merken und wiedergeben. Bei Fehlern werde er mit
Stromschlägen von 20 bis zu 460 Volt bestraft. Nick und sein
Wissenschaftlerteam hatten keine Probleme, 80 Freiwillige zu finden und
in die vermeintliche Show zu schicken.
...Der
staatliche Sender France 2 wollte das schauerliche Experiment am
Mittwochabend als Dokumentarfilm mit dem Titel Spiel des Todes
ausstrahlen. Ein Sprecher erklärte dazu: "Dies (die Testpersonen) sind
weder Sadisten noch Feiglinge, sondern ganz normale Leute. 80 Prozent
von ihnen haben sich wie mögliche Folterknechte verhalten. Das zeigt
die furchterregende Macht, die das Fernsehen erlangt hat."
Philip Zimbardo - Experiment:
...2004
sagte Zimbardo vor Gericht im Fall von "Chip" Frederick, einer Wache im
Abu-Ghraib-Gefängnis, aus. Er argumentierte, dass Fredericks Strafe
gemindert werden sollte, da sein Experiment gezeigt habe, dass nur
wenige der "Atmosphäre" in einem Gefängnis widerstehen können. Als
Systemkritiker, der sich mit dem Einfluss „toxischer Situationen“ auf
menschliches Verhalten beschäftigt, reagierte Zimbardo voller Zorn auf
die Behauptung der Bush-Regierung, „ein paar faule Äpfel“ seien für den
Skandal verantwortlich, mit der Äußerung: „Nicht die Äpfel sind faul,
sondern das Feld“.
Der Richter schien anderer Meinung zu sein, er verurteilte Frederick
zur Höchststrafe. Dies führte Zimbardo in einem Interview in der New
York Times aus und wurde u. a. in der Welt und Der Tagesspiegel
behandelt. ...
Milgram
- Experiment (Wiederholt vom Max-Planck-Institut 1970):
Das
aufsehenerregende Experiment wurde Anfang der 60er Jahre von Stanley
Milgram durchgeführt, um aufzuzeigen, wie sich Menschen unter Einfluss
von Autorität verhalten, einer Autorität, die keine Gewalt ausübt. Es
stellt gewissermaßen eine Fortsetzung des Konformitäts-Experiments des
amerikanischen Psychologen Asch dar. Aus der Ausgangsfrage erwuchs ein
komplexes Gebilde weiterführender Fragen, die dazu führten, dass das
ursprüngliche Experiment 18-mal variiert wurde. Die Motivation für
diese Experimentalreihe lieferten die Ereignisse des 2. Weltkrieges.
Warum waren unter der Naziherrschaft so viele Menschen bereit, sich in
den Dienst einer Tötungsmaschinerie zu stellen? Lag es an einem
Charakterfehler dieser Menschen oder gibt es Situationen, in denen
möglicherweise jeder in der Lage wäre, andere Menschen zu quälen und zu
töten? ...
Appell
gegen die
Kriminalisierung von Wikileaks, Unterschriftensammlung
Die
Kriminalisierung und Verfolgung von Wikileaks geht über den Einzelfall
hinaus. Die Veröffentlichung als vertraulich eingestufter Informationen
in solchen Mengen soll verhindert werden. Denn die Menge an Dokumenten
liefert der Öffentlichkeit einen weit tieferen Einblick in staatliches
Handeln als bisherige Veröffentlichungen in klasssischen Medien. Der
Journalismus hat nicht nur das Recht, sondern die Aufgabe, den Staat zu
kontrollieren und über die Mechanismen des Regierungshandelns
aufzuklären. Er stellt Öffentlichkeit her. Ohne Öffentlichkeit gibt es
keine Demokratie. Der Staat ist kein Selbstzweck und muss eine
Konfrontation mit den eigenen Geheimnissen aushalten. Wir, die
Initiatoren und Unterzeichner, fordern, die Verfolgung von Wikileaks,
die dem Völkerrecht zuwiderläuft, zu stoppen. Wir fordern alle Staaten
und auch alle Unternehmen auf, sich diesem Feldzug gegen
die
bürgerlichen Rechte zu widersetzen. Wir fordern alle Bürger, bekannt
oder unbekannt, in politischen Positionen oder als Privatpersonen, auf,
für die Einstellung der Kampagne gegen die Meinungs- und
Informationsfreiheit aktiv zu werden. Wir laden alle ein, sich an dem
Appell für die Medienfreiheit zu beteiligen.
"Datenschutz und Informationsfreiheit sind
Grundrechte. Sie zu sichern ist unser Auftrag." Wohl dem, der daran
glaubt.
"Datenschutz
und Informationsfreiheit sind Grundrechte. Sie zu sichern ist unser
Auftrag." behauptet Dr. Alexander Dix, Leiter der Behörde staatlichen
"Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit". Wohl
dem, der daran glaubt.
Wie
Sie schon am Namen "Berliner Beauftragter für Datenschutz und
Informationsfreiheit" - die als staatsbürokratischen Behörde aber nicht
mit dem Leiter dieser Behörde - Herrn Dr. Alexander Dix, einem Mann,
dem alle unsere Liebe gilt, zu verwechseln ist - erkennen können,
versteht sich dieses seltsame behördliche Zwitterwesen in erster Linie
als staatsbürokratische Behörde für Datenschutz, man könnte also auch
sagen als "Behörde für Geheimhaltung", denn nichts anders stellt der
sogenannte Datenschutz dar.
Die
Informationsfreiheit steht dagegen an zweiter und somit letzter Stelle,
ansonsten würde es ja heißen: Berliner Beauftragter für
Informationsfreiheit und Datenschutz. Sichtbar wird die Nachrangigkeit
der Informationsfreiheit auch am Namen unter dem die Behörde "Berliner
Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit" im Internet
auftritt - www.datenschutz-berlin.de. Die Informationsfreiheit hat die
Behörde "Berliner Beauftragter für Datenschutz und
Informationsfreiheit" hier gleich komplett gestrichen - nomen est omen.
So
widmet der "Berliner Beauftragter für Datenschutz und
Informationsfreiheit" denn konsequenterweise in seinem Jahresbericht
2009 auch nur ein einziges Kapitel von insgesamt fünfzehn Kapiteln dem
Thema "Informationsfreiheit".
Somit
kann man sicherlich feststellen, dass es sich bei der Behörde "Berliner
Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit" im wesentlichen
um eine Art "Geheimdienst" handelt, deren Aufgabe es aber nicht ist,
geheime Sachverhalte auszuspähen, so wie etwa der
Bundesnachrichtendienst, sondern Sachverhalte vor einer
Veröffentlichung zu schützen. Mithin das genaue Gegenteil der
Geheimnisveröffentlichungsplattform Wikileaks - www.wikileaks.de
Als
Zwitterwesen, dessen erigierter Penis "Datenschutz" und deren trockene
Vagina "Informationsfreiheit" heißt, soll der "Berliner Beauftragter
für Datenschutz und Informationsfreiheit" gleichzeitig zwei Fliegen mit
einer Klappe schlagen, auf den Datenschutz und die Informationsfreiheit
achten. Also pupsen und gleichzeitig den Methanausstoß, der zum
Treibhauseffekt beiträgt, verringern. Oder Regimekritiker ins Gefängnis
stecken und Regimekritiker für die Verdienste um die Demokratie mit dem
Friedensnobelpreis auszeichnen. In der Psychologie nennt man solches
Verhalten zwei unvereinbare Aufträge gleichzeitig erfüllen zu wollen
schizophren.
Dass die
Informations- und Meinungsfreiheit in Berlin auf der Strecke bleibt,
ist der Behörde "Berliner Beauftragter für Datenschutz und
Informationsfreiheit" angeboren und vom rot-rot regierten Land Berlin
(schwarz-gelb ist leider auch nicht besser) wohl so gewollt, denn sonst
hätte wir sicherlich schon eine andere Verfasstheit dieser Behörde.
So
ganz nebenbei übt sich die Behörde "Berliner Beauftragter für
Datenschutz und Informationsfreiheit" auch noch im Aufpusten bunt
schillernder Seifenblasen, wir wollen hier nicht von Demagogie
sprechen, die bei der erst besten Betrachtung zerplatzen. So heißt es
im Jahresbericht 2009:...
Sachsen
und Bayern fordern höhere Strafen für das Grunddelikt des Widerstandes
gegen Vollstreckungsbeamte, Dr. Beate Merk, 05.03.2010
Im Gegenzug möchte man ebenfalls
keine Bagatellfälle vor Gericht:
Sachsens
Justizminister Geert Mackenroth (CDU) hat sogar eine
"Praxisgebühr für Gerichte" vorgeschlagen. Für Kläger mit niedrigem
Einkommen müssen es
eine stärkere Selbstbeteiligung geben, damit bestimmte
Bagatellfälle erst gar nicht vors Gericht kommen.
Die,
die es am nötigsten haben und jeden EUR dreimal rumdrehen müssen bis er
ausgegeben werden kann, sollen davon abgehalten werden ihre Rechte
wahrnehmen zu können, weil es für die elitären Menschen mit viel Geld
insbesondere Bagatellfälle sind. Ihre eigenen eltiären Rechtsfälle sind
allerdings keine Bagatellen, egal welche Bagatelle die Rechte als
solches sind, die diese geltend machen wollen.
Bagatellfälle
sind grundsätzlich auch richterliche, justizielle und
politische Korruption,
Machtmissbrauch, gewollte tote Bürger und Rechtsbeugung und alles was
es so an Macht- und Gewalt gibt mit der sich die elitäre
Obrigkeit
auch rechtswidrig und verbrecherisch bereichern kann und bereichert.
Auch eine Kontrolle der Justiz
ist dort nicht gewünscht, da gibt es dann Hausverbot: ARD-Reportage vom
5. März 2003: Pfusch
in der Justiz
Verwunderlich
ist es nicht, dass beide Länder höhere Strafen fordern,
damit kriminelles Handeln effektiver und einfacher von der Obrigkeit
getätigt werden kann, denn gleichzeitig kann man auch Unschuldige, die
sich über richterliche, justizielle und politische Verbrechen
beschweren oder Menschen, die sich für Grundrechte und Menschenrechte
einsetzen länger im Knast unterbringen.
Selbstverständlich
verfolgen die Staatsanwaltschaften Bürger auch wegen Nichtigkeiten und
Bagatellen aber auch Unschuldige konsequent und mit
voller
Härte. Sich selbst verfolgen diese aber bei schweren kriminellen
Handlungen nicht, sondern loben und belobigen sich auch untereinander
dafür. Wie wäre es wenn dort erstmal vor der eigenen Haustür gekehrt
werden würde und hochelitäre Verbrecher verfolgt werden würden, die
andere Menschen das Leben ruinieren und von allem befreien was
ein
menschenwürdiges Leben ausmacht und diese justizgeschädigten Menschen,
dann auch noch verspotten, beleidigen und verleugnen dürfen, wofür man
sich untereinander wieder belohnt und belobigt. Wenn Polizisten also
zum Prügelknaben der Nation werden, dann liegt das auch daran, weil
hochelitäre Rechtsbeuger und Rechtsverbrecher diese als ihre Soldaten
vorschicken, damit diese untereinander, lobend und belobigend mit ihren
Verbrechen ungestört in der Obrigkeit fortfahren können:
Deutschlands
untertänige Justiz
Wie
kläglich Staatsanwaltschaften bei Erfüllung ihres
gesetzlichen Auftrages, offenkundige oder doch wahrscheinliche
Straftaten von (partei)politisch Mächtigen
aufzuklären, scheitern, ist im Freistaat Bayern, dem alten
Amigo-Land, vorreitend demonstriert worden. ...
130
Menschen saßen im Jahr 2008 in Bayern unschuldig im Knast,
Augsburger Allgemeine 11.05.2009
Im Gefängnis sind 39 Jahre eine lange
Zeit. Zur Qual
können schon wenige Tage werden, wenn man unschuldig in Haft
sitzt. So wie die 130 Menschen in Bayern, die dafür 2008 vom
Freistaat entschädigt wurden. Sie haben zusammen genommen eben
diese 39 Jahre zu Unrecht in Haft verbracht.
Panorama,
Das Erste , Er hat die Folgen eines Justizirrtums nicht
überwunden, weil er 4,5 Jahre im Gefängnis gesessen
hat, unschuldig.
...Schlimmeres
noch erfolgte in Bayern. Stefan Herzog kam unschuldig
hinter Gitter, durfte nicht einmal bei der Beerdigung seiner Tochter
dabei sein. Die traumatisierte Familie erhielt bishlang keine
Entschädigung. Mittlerweile kämpfen wir seit 2004 um
die Entschädigung zu erhalten. ...
Strafgefangener
hilft seinen Mithäftlingen bei Schriftstücken.
Entscheidung der folgenden
Gerichte in einstimmiger Weise,
der
Strafgefangene verstößt damit gegen den
Anstaltsfrieden und muß mit Disziplinarstrafen versehen
werden:
...Der Freistaat Bayern hat dem
Beschwerdeführer
die notwendigen Auslagen für das
Verfassungsbeschwerdeverfahren zu erstatten. Damit erledigt sich der
Antrag des Beschwerdeführers auf Prozesskostenhilfe und
Beiordnung eines Rechtsanwalts. ...
Gefangenenmißhandlung
Gibt es nicht nur in Abu Graib , Guantanamo, der Türkei oder
in einer sonstigen totalitären Bananenrepublik, dies gibt es
auch in der JVA (KZ) Amberg
...Auch die ehemalige
Justizministerin, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, FDP,
stört sich nicht an Abu Graib, in Bayern. Genauso, wie die
ganze Amberger Verbrecherjustiz, decken sie diese Schweinerei. So was
nennt sich dann Rechtsstaat. Pfui Teufel Deutschland. ...
Panorama
14.02.2008, Das Erste, Sinnlose
Hausdurchsuchungen - Die Schnellschüsse der Justiz
...In Baden-Württemberg hat ein
Richter für einen Hausdurchsuchungsbeschluß gerade
mal 36 Minuten Zeit, in Bayern sind es sogar nur dürftige 2
Minuten. ...
Willkürliche
Hausdurchsuchung mit Einsatzkommando und Maschinenpistolen wegen
negativer Äußerung über einen Papstbesuch,
Amtsgericht Altötting, Fakt 26.11.2007
PM
Nr. vom 21.02.2001, Karlsruher
Urteil zu Hausdurchsuchungen:
Grüne fordern Konsequenzen für Bayern
Wie
weit Juristen gehen, um Schadensersatzansprüche abzuwehren und
das übliche vorgehen, dass Opfer zum Täter zu machen
(Az.: 2 Ns 106 Js 7394/04)
Derselbe Bauantrag für verschiedene
Standorte eines
landwirtschaftlichen Unternehmers, wird abgelehnt. Den letzten
Bauantrag bearbeitet das Landratsamt Coburg (Bayern) über drei Jahre
überhaupt nicht, obwohl Klage erhoben wurde.
Marathon-Prozess
um Baumängel, Fakt, Das Erste, 03.05.2010
Seit 20 Jahren prozessiert Familie
Schramm aus Bayern wegen
gravierender Baumängel gegen den Architekten ihres Hauses.
Der
BRD Schwindel, Wirtschaftskriminalität und Korruption, Was verschleiert
die Bayerische Justiz?,
19.09.2009
Die Katholische Akademie in Bayern
richtete am 19. und 20. Juni im
Münchner Kardinal Wendl Haus Dankenswerterweise die Tagung
“Die Schattenmacht“ – Organisierte
Kriminalität als Bedrohung von Gesellschaft und Rechtsstaat
aus. Die Frage richtet sich an Frau Staatsministerin Dr. Merk: ...
Korruptions-Skandal
der Staatsanwalt und Rechtsanwaltschaft in der Augsburger Justiz,
20.03.2000
Augsburger Ex-Staatsanwalt, Laborarzt
und Berliner Rechtsanwalt
verhaftet ...
Rechtsanwalt
Max Strauss und die Millionen
Der Sohn des früheren bayerischen
Ministerpräsidenten
Franz Josef Strauß ist wegen Steuerhinterziehung zu drei
Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Unter strengen Auflagen
durfte der gesundheitlich angeschlagene Max Strauß in
Freiheit bleiben. Sein Anwalt hat Revision vor dem Bundesgerichtshof
angekündigt. Mit Skepsis reagierte die die bayerische Landtags-SPD auf
das Urteil. "Strauß
hat gnädige Richter gefunden", sagte der Abgeordnete Franz
Schindler. Und weiter: "Das Gericht ist an die Grenze des Vertretbaren
gegangen." Nicht nur die um Millionensummen Geschädigten
würden sich die Frage stellen, ob vor Gericht nicht manche
"doch gleicher seien als andere".
...
Sachsensumpf,
Journalist Faßbender und Hornstadt schwer verletzt,
Oberstaatsanwalt als Kinderschänder
Als freier Journalist
recherchierte Heinz Faßbender (57)
für das ZDF-Magazin "Kennzeichen D" bereits 1997 im
"Sachsensumpf". Rund um den Leipziger Oberbürgermeister
Lehmann Grube hatten sich viele West-Gestalten - damals "Berater"
genannt - versammelt. Bei der Rückübertragung von
Immobilien machten sie das dicke Geschäft. Hier konnten
Ost-West-Hasardeure und Spekulanten ungehemmt ihren kriminellen
Machenschaften nachgehen. ...
Pädoverbrecher
bei Staat/Justiz/Polizei/Prominenz in Sachsen, Das
Erste: "Behält er die Namen der prominenten Freier
für sich gibt es eine geringere Haftstrafe"
ROG
kritisiert Urteil in der
„Sachsen-Sumpf“-Affäre
Reporter ohne Grenzen
(ROG) kritisiert das Urteil im Dresdner
Journalistenprozess.
Am Freitag, 13.
August, hat das Amtsgericht der Stadt die beiden
Reporter Thomas Datt und Arndt Ginzel zu 50 Tagessätzen
à 50 Euro verurteilt, weil sie sich nach Ansicht des
Gerichts der üblen Nachrede schuldig gemacht haben. ...
Die
Wahrheit über den Rechtsstaat und die Rechtspflege in den
Freistaaten Sachsen und Bayern, www.justizversagen.de
Wir wollen, dass der
Bürger jetzt die Wahrheit über
den Rechtsstaat und die Rechtspflege in den Freistaaten Sachsen und
Bayern erfährt, damit sich ziviler legaler Widerstand
organisiert. Wir veröffentlichen hier Justizskandale, die uns
und anderen in den Jahren seit 1995 bis heute in Bayern und Sachsen
widerfahren sind und suchen vergleichbar vom Staat Geschädigte
und Mitstreiter. Dazu veröffentlichen wir jeweils die
kompletten Akten vollständig, dort werden auch Ross und Reiter
genannt. ...
CDU-Schneider
nennt Pädophilen-Opfer "unglaubwürdig",
28.04.2009
Vor
dem Untersuchungsausschuss des Sächsischen Landtages hat
die Frau, die als Teenager in einem Bodell systematisch
mißbraucht worden ist, den Verdacht erhärtet,
Angehörige der Justiz seien in den sogenannten Sachsen-Sumpf
verwickelt. Bereits bei früheren Vernehmungen hatten sie und
andere Mädchen auf Fotos bekannte Leipziger
Persönlichkeiten als Freier im Kinderbordell "Jasmin" erkannt. ...
Zweifel
an Unabhängigkeit der Justiz, Die Opposition übt
harsche Kritik am Vorgehen von Staatssekretärin Hauser,
23.01.2009
Gravierende Zweifel
an der Unabhängigkeit der Justiz in
Sachsen hat die Opposition gestern im Landtag
geäußert.
Auslöser der Debatte
war die inzwischen durch das
Justizministerium eingestandene Einflussnahme auf ein Verfahren durch
Staatssekretärin Gabriele Hauser im Jahre 2004. ...
Sächsischer
Justiz-Staatssekretärin wird unrechtmäßiger
Eingriff in Verfahren vorgeworfen, 23.01.2009
Die
Staatssekretärin im
sächsischen Justizministerium soll wegen eines
Ermittlungsverfahrens Staatsanwälte angerufen haben. Kein
Skandal, sagt der Minister. Doch selbst Vertreter der
Regierungskoalition sorgen sich um die Unabhängigkeit der
Justiz. ...
...
Der
Rechtsbeuger Präsident Dr. Ernst Tschanett des OLG Bamberg: Beschwerden
mit begründetem Beschwerdeinhalt werden nicht beantwortet, 03.01.2011
Wenn
man sich bei diesem Präsidenten aufgrund von willkürlichen
Entscheidungen, die völlig rechtlichen Schwachsinn beinhalten
beschwert, wo dann
ein Landrichter eine Amtsrichterin für ihre Entscheidung, deren
Begründung vollständig falsch ist auch noch lobt, dann sind das "grobe
Beschimpfungen" und daher wird eine solche Beschwerde gemäß §18 Abs. 1
Satz 1 AGO des Freistaates Bayern nicht bearbeitet. Wenn Richter sich
also durch Rechtsbeugung und mangelnde fachliche Qualifikation selbst
grob beleidigen, dann ist dafür der Geschädigte verantwortlich
zu
machen und absichtlich und vorsätzlich auch noch zusätzlich noch mehr
zu schädigen.
Auch die
Frage nach evtl. Nebentätigkeiten der beiden Richter insbesondere bei
dem Beklagten großen Konzern werden dann nicht bearbeitet.
Möchte
man evtl. Nebentätigkeiten von Richtern nur einfach so ohne Begründung
erfahren, dann wird die Beschwerde wegen fehlender Begründung
dort
natürlich und selbstverständlich auch nicht bearbeitet.
Wie
Rechtsbeugung beim elitären Rechtsbeuger Dr. Ernst Tschanett
funktioniert:
§ 18
AGO Förmliche Bearbeitung der
Vorgänge
(1) Jeder Vorgang
muss die
zugehörigen Eingänge,
die Art der Bearbeitung, die wesentlichen Schritte des Geschäftsgangs
und die
Erledigung in ihrer zeitlichen Reihenfolge nachvollziehbar, vollständig
und
dauerhaft erkennen lassen.
§18
AGO enthält also gar keine Regelung, dass Beschwerden mit begründetem
Beschwerdeinhalt, die angebliche soganannte "grobe Beschimpfungen"
bezüglich irgendjemanden darstellen, nicht zu bearbeiten sind.
Demgemäß ist sogar
jeder Vorgang bzw. jede Beschwerde zu bearbeiten. Er tätigt damit nicht
nur Rechtsbeugung, sondern verstösst damit auch gegen seinen Amtseid.
Der
Präsident Dr.
Ernst Tschanett war zuvor bereits als Leitender Staatsanwalt des
Landgericht Bayreuth und Hof tätig und damit also mit in der
wahrscheinlich grössten organisierten kriminellen Organisation in
Deutschland, die rein Weisungsgebunden politisch tätig ist und das
macht ihn gemäß dem Landesjustizministerium zu einer besonders
brauchbaren Person für die Tätigkeit des Präsidenten am OLG Bamberg und
entsprechend wird er sich auch zuvor unter Missachtung seines Amtseides
politisch besonders verdient gemacht haben.
Es
wird übrigens keine
Beschwerde von niederen Proleten bearbeitet, denn
wenn die Beschwerde tatsächlich begründet ist und um so schlimmer das
Vergehen über das man sich beschwert ist um so mehr sind es
selbstverständlich angebliche "grobe Beschimpfungen" oder angebliche
"Beleidigungen" usw. usw.
Prof. jur.: "Es gibt nichts was ein Jurist
nicht kann, man findet dort für alles eine Begründung".
In
einem solchen Fall soll eine Beschwerde natürlich für die Kollegen,
die im
richterlichen Krähenprinzip abgedeckt werden sollen, stets nicht
bearbeitet werden. Es geht
stets nur darum irgendeine Begründung dafür zu finden und zu erfinden
um eine begründete Beschwerde nicht zu bearbeiten. Wenn man keinen
anderen Grund mehr finden kann mit der man eine begründete Beschwerde
abweisen kann oder nicht zu bearbeiten braucht, dann wird der
Beschimpfungs- oder Beleidigungsschwachsinn dazu hergezogen. Könnte der
Rechtsbeuger Präsident Dr. Ernst Tschanett die Beschwerde mit einem
rechtmässigen Grund abweisen, dann würde er das natürlich machen und
nicht Rechtsbeugung unter Missachtung seines Amtseides tätigen um sich
einer Beschwerde rechtswidrigerweise zu entledigen.
Gelogen wird da also auch noch:
Herzlich
willkommen auf der Internetseite des Oberlandesgerichts Bamberg:
Trotz
immer komplexer und umfangreicher werdender Verfahren und Aufgaben ist
es Anspruch und Ziel des Oberlandesgerichts Bamberg, den rechtsuchenden
Bürgerinnen und Bürgern eine sichere, schnelle und effiziente
Erledigung ihrer rechtlichen Anliegen zu ermöglichen. Über die
Aufgaben, Zuständigkeiten und Dienstleistungen sowohl des
Oberlandesgerichts als auch der Gerichte des hiesigen Bezirkes soll
diese Homepage informieren und
somit zu dem angestrebten Ziel einer bürgerfreundlichen und bürgernahen
Justiz beitragen.
Auf
dem Bild, welches einen Sitzungssaal am OLG-Bamberg zeigt, kann man ein
Kreuz mit einem am Kreuz hängendem Jesus Christus
sehen. Jesus war ein früher Menschenrechtler, der sich bereits damals
für Rechte eingesetzt hat, die auch heutigen Grund- und Menschenrechten
entsprechen und über dessen Missachtung der Obrigkeit er sich beschwert
hat ("grobe Beschimpfungen" der Obrigkeit). Dafür haben die
Richter Jesus damals verurteilt und ans Kreuz nageln lassen.
Der Staat ist weltanschaulich neutral und
darf
sich mit keiner Religionsgemeischaft identifizieren. Das
ergibt sich
aus Artikel 135 bis 137 der Weimarer Reichsverfassung vom 11.08.1919.
Somit
hat das dort hängende Kreuz keinerlei Identität mit einer
Religionsgemeinschaft
Das
dort hängende Jesuskreuz soll einen also als heutigen
Bürger stets
daran errinnern, dass derjenige, der heute entsprechende Grund- und
Menschenrechte wahrnimmt und sich über Verletzungen derselben beschwert
("grobe Beschimpfungen" der Obrigkeit) sinnbildlich auch heute
noch rein im Ansehen der Person ans Kreuz genagelt wird in dem er alle
Grund- und Menschenrechte
genau wie damals durch seine Bescherde verliert.
Bürger
sprechen über Terror, Rechtsbeugung und Korruption der Justiz und
Politik in Deutschland.
Sinnlose Dienstaufsichtsbeschwerden: Eine
Krähe hackt der anderen kein Auge aus.
Prof. Dr.
rer. nat. Wolfgang Klenner: Abhängige Gutachter, wer dem Willen des
Gerichts nicht folgt erhält keine Folgeaufträge
Solche Richter gehören hinter Gitter und
nicht in ein Gericht.
Hausdurchsuchung bei Richterin aus
Berlin-Tempelhof, sie stapelte Akten in ihrer Garage anstatt die Fälle
zu bearbeiten.
Was in Juristengehirnen manchmal passiert
ist einfach unfassbar.
Prof. jur.: Es gibt nichts was ein Jurist
nicht kann, man findet dort für alles eine Begründung.
Das
System ist nur durch korrupte Richter so kaputt. Das ist der Grund
warum hier alles so korrupt ist, wie es schlimmer nicht sein kann.
Dann
habe ich wegen Anwaltsfehlern 2 Anwälte verklagt aber die werden vom
Gericht gedeckt wobei 4 andere Anwälte erklärten es lägen eindeutig
Anwaltsfehler vor.
Das
in diesem Staat Verbrecher gedeckt werden ist unglaublich und die
Staatsanwälte und die Richter wissen es und tun nichts. Der normale
Bürger, der damit nichts zu tun hat glaubt das ja garnicht, dass es so
etwas gibt in einem Rechtsstaat. Ich bin in einem Unrechtsstaat, der
DDR, groß geworden. Ich habe dort viel Unrecht erlebt und mitgemacht
aber was ich hier in der BRD erlebe, da war das in der DDR ein
Scheissdreck dagegen. Jetzt sind wir in einem noch viel grösserm
Unrechtsstaat gelandet. Wir bekommen ja noch nicht einmal einen Zugang
zum Gericht. Hier werden die Bürger erst Arm gemacht, wenn er etwas
Geld hat. Das wird ihm von den Anwälten und Juristen abgenommen und
wenn er kein Geld mehr hat, dann bekommt er keinen Zugang mehr zum
Gericht. Das ist kein Rechtsstaat.
70 / 20 Jahre Rote Hilfe, Klassenjustiz in
Deutschland
Der
Begriff der Klassenjustiz bezeichnet neben der moralischen Anprangerung
der Repression gegen die ArbeiterInnenbewegung den Charakter der Justiz
im Kapitalismus. Rechtsprechung und Gesetzgebung haben sich historisch
mit den gesellschaftlichen Bedingungen entwickelt, es ist daher auch
kein Wunder, daß die Rechtspraxis, oft auch die Gesetze selbst,
unmittelbar zur Durchsetzung von Kapitalinteressen eingesetzt wird. Das
bürgerliche Recht ignoriert einerseits die Ungleichheit der
Eigentumsverhältnisse, andererseits setzt es diesen Widerspruch
zwischen Kapital und Arbeit voraus.
Es
geht hier also um einen umfassenden Klassenjustizbegriff, der nicht
allein die gerechtfertigte Anprangerung von Terrorurteilen und
politischer Verfolgung zum Inhalt hat, sondern außerdem aufzeigt,
inwieweit das Recht ein Teil gesellschaftlicher Machtstrukturen ist.
Was
hieß nun Klassenjustiz in der Weimarer Republik und welche
Möglichkeiten gab es für die ArbeiterInnenbewegung, den Maßnahmen von
Polizei und Justiz entgegenzuwirken?
Der
Beamtenapparat des Kaiserreiches wurde 1918 nahezu vollständig in
Justiz- und Staatsbeamtenschaft der Weimarer Republik übernommen. Mit
den gleichen Beamten wurden aber auch deren konservativ-monarchistische
Einstellung übernommen. ...
Die
Tätigkeit der auf dem rechten Auge blinden Justiz führte allein von
1923 bis 1925 zu Freiheitsstrafen von insgesamt 5000 Jahren, während
die Sozialistengesetze des 19. Jahrhunderts in zwölf Jahren nur 1000
Jahre Freiheitsentzug erbrachten. Aufgrund der engen Zusammenarbeit mit
kommunistischen Organisationen, vor allem aber wegen der Unterstützung
für politische Gefangene, wurde schließlich auch die Rote Hilfe
verfolgt. Durch Agitation in der Öffentlichkeit, aber auch durch
Vorführung von Filmen und Lichtbildern, versuchte die Rote Hilfe auf
den Terror der Justiz aufmerksam zu machen. Die Kampagnen der RHD
wurden immer wieder durch die Behörden behindert.
Deutscher Staat übt zusammen mit
der Justiz Terror aus und schützt Millionenbetrüger und
Wirtschaftsverbrecher, 2010
Michael
Moeller gründete 1995 in Düsseldorf die Firma Trend Network als
SCHEINFIRMA, da bis 2001 KEINERLEI BUCHFÜHRUNG bestand. Er warb
erfolgreiche Erfinder wie Christian Schäffer und Eberhard Siebert
(vormals Telecom) an, zahlte sich selbst als Geschäftsführer ein
Jahresgehalt von 600.000 DM aus, während die Erfinder 50.000 DM
Jahresgehalt bekamen. Die sogenannten Diensterfindungen, die sie für
die Firma machten, wurden mit einer einmaligen Zahlung von 300 DM
vergütet und gehörten dann der Trend Network. Christian Schäffer
entwickelte von 1999 bis 2001 über 40 Patente für diese Firma. Die
Seite mit den Patenten VERSCHWAND Anfang 2010 vom Internetauftritt
dieser Firma.
Mit der
Behauptung, Geld in Unternehmens-Anteile zu investieren, zog Moeller
seinen Mitarbeitern Geld aus der Tasche, das auf sein Privatkonto
wanderte. Außerdem schwatzte er ihnen mit Hilfe seines Komplizen Hans
Schwarz Kredite auf, natürlich angeblich für die Firma. Schwarz war
Vorstandsvorsitzender der STADTSPARKASSE DÜSSELDORF und
GLEICHZEITIG im Aufsichtsrat der Trend Network. Im
Internet sieht man zahlreiche schlechte Kritiken über ihn und
über die unrühmliche Rolle der deutschen Justiz, darunter einen offenen
Brief eines geschädigten Aktionärs.
Reinhard
Wartenberg, jetziger Chef der Stadtsparkasse Düsseldorf, berichtete
Online-Journalist Udo Pohlmann von einer MAFIÖSEN
REGIERUNGS-ORGANISATION, gegen die niemand etwas unternehmen könne. Den
Namen dieser Organisation verschwieg er aus Anagst.
Als
Christian Schäffer hinter Moellers Betrügereien gekommen war, wurde ihm
am 17. 6. 2001 gekündigt.
Seinen
Kollegen wurde von Moeller jeder Kontakt mit ihn, auch privat,
verboten. Außerdem sollten sie es Moeller sofort melden oder DIE
POLIZEI verständigen, wenn sie
Christian
Schäffer in Düsseldorf sahen. Auf der Rückfahrt von Düsseldorf wurde er
von einer Zivilstreife kontrolliert.
Nun
weiteten sich die bereits bestehenden Schikanen durch Nachbarn, die auf
einen Rachefeldzug des Nachbarspolizisten Klaus Aigner, Edelweißring
13, 86343 Königsbrunn, zurückzuführen sind, zum Terror aus. Denn
Christian Schäffer wusste zuviel über Moeller und die anderen
zweifelhaften Vorstandsmitglieder Wido Weyer (ein Verwandter des
Konsuls Weyer) und Andreas vom Bey.
Von
2002 bis 2005 war für diesen Terror besonders der aus Dresden
eingeschleppte Ex-Stasi Frank Roland Fiedler, der mit Frau,
Hunden und Töchtern in das angrenzende Haus gesetzt worden war,
zuständig.
Auf einer
Video-Aufzeichnung vom 7.6.2004 (zu sehen auf der Seite
Regierungsverbrecher) gibt Fiedler zu, für diese Angriffe ein Handgeld
zu bekommen.
Fiedler
samt Anhang verübte insgesamt vier gewalttätige Überfälle auf Christian
Schäffer und seine Eltern. Dazu kamen zahlreiche lebensgefährliche
Verkehrsgefährdungen und fast täglich Provokationen und Tätlichkeiten.
Die Staatsanwaltschaft unternahm NICHTS dagegen!
Die
Polizei beschuldigte die Schäffers, schuld an Fiedlers Aggressionen zu
sein und WEIGERTE SICH. ihre Anzeigen entgegenzunehmen!
Oberstaatsanwalt
MATTHIAS NICKOLAI (Augsburg) lieferte folgende Beweise für seine
KOMPLIZENSCHAFT mit den Tätern :
Vorsätzliche
Verkehrsgefährdungen und Unfälle, die von Nachbarn oder deren Bekannten
verübt wurden, wurden Christian Schäffer zur Last gelegt.
Erpressung
mit diesen inszenierten Verkehrsunfällen, um die Schäffers von
Gegenanzeigen abzuhalten.
Strafbefehle aufgrund offensichtlich
GEFÄLSCHTER Schuldbeweise und Falschaussagen nachweislich KRIMINELLER
Belastungszeugen.
Die Eintragung von Christian Schäffer und
seinem Vater als TERRORISTEN.
Bevor
Christian Schäffer am 2. 3. 09 als Chronzeuge gegen Michael Moeller im
Finanzgericht Düsseldorf aussagte, veranstaltete das LKA mit
vorgeschobenem Grund (Verleumdung von Fiedler, anonyme falsche Anzeige
wegen illegalen Waffenbesitzes) Hausdurchsuchungen am 10. und
26.2. Dabei wurden vele CDs, Computer und Festplatten beschlagnahmt und
teilweise MUTWILLIG ZERSTÖRT.
Dadurch war er nicht mehr in der Lage, seine
über 100 kommerziellen Webseiten zu betreuen.
Die
"Polizei", die nun im Besitz der Passwörter und Zugangscodes war,
verfälschte oder löschte nun diese Webseiten. Der Versuch, ihn bei ebay
zu BEKLAUEN, flog allerdings schnell auf.
Durch die
Beschlagnahme aller Ausweise sollte er am Verlassen des Landes
gehindert werden.
Auch die Gerichtsladung nach Düsseldorf
liessen die beamteten Einbrecher mitgehen.
Das
sollte allerdings nur der Einschüchterung dienen, denn die Ladung wurde
auf Weisung der Richterin wieder zurückgegeben.
Am
Tag der zweiten Hausdurchsuchung wurde Christian Schäffer vor dem
Norma-Markt in Königsbrunn von einer POLIZISTENBANDE überfallen und
VERLETZT.
Der Nachbarspolizist Klaus Aigner war ihm
mit dem Auto nachgefahren und hatte dafür seine Komplizen verständigt.
Nachdem
sich Michael Moeller vor dem Finanzgericht Düsseldorf mit einer
Steuerstrafe und einer Schar teurer Rechtsanwälte freigekauft hatte,
veranstaltete das Amtsgericht Augsburg, Zweigstelle Schwabmünchen, das
letzte Staatsmafia-Tribunal gegen Christian Schäffer.
Die
Belastungszeugen waren: Aigner, der kriminelle Polizist
und
Berufsverbrecher Fiedler samt schmierigem Anwalt, die die Geschädigten
spielten, Rupert Kerpl jun., verbummelter Student mit Verbindungen zu
Aigners Grundstücksmafia und Walter Renner, der ein Küchenstudio hat,
an dem Aigner finanziell beteiligt ist, die sich als Computer-Experten
ausgaben und für falsche Gutachten über Christian Schäffers
Internet-Tagebuch, die Pechvogel Geschichten, sorgten. Rupert Kerpl
sen., der beabsichtigte, seinen Sohn zu enterben und ausserdem in einem
früheren Prozess ZUGUNSTEN der Schäffers aussagen wollte, ist seit
Dezember 2000 SPURLOS VERSCHWUNDEN.
Oberstaatsanwalt
Sundermeyer GStA-Hamm (5 FP 55/2009): Der "Meyer" und nicht
der "Herr Meyer"
(Name geändert)
Wenn
die Staatsanwaltschaft in Bielefeld und die Generalstaatsanwaltschaft
in Hamm eine Person nötigen/bedrohen und eine weitere beteiligte Person
betrügen, dann wird die genötigte Person, die sich über die
kriminellen Handlungen der Staatsanwaltschaft beschwert, nur noch
abfällig ohne Anrede bezeichnet.
Denn wie
auch schon die Staatsanwaltschaft
in Hannover (Staatsanwalt Klages)
feststellt sind
justizgeschädigte Menschen zu beleidigen, zu verspotten und zu
verleugnen.
Augsburger
Staatsanwalt: "Dem angeschuldigten Arschloch ist ein Pflichtverteidiger
zu bestellen", 08.09.200888
Neues
auf dieser Seite aus
Justiz und Politik (12/2010):
Ungesühnte
Nazijustiz – Dokumente zur NS-Justiz, Richterlich selbst getätigte
Terrorurteile im vorrauseilenden Gehorsam, Terrorjuristen 1961 hoch
belohnt

Aufgrund
des Geldmangels der studentischen Initiatoren bestand die Ausstellung
nur aus Fotokopien von Sondergerichtsurteilen, Justiz- und
Personalakten, die auf einfachste Art in Schnellheftern zusammengefasst
und oftmals von schlechter optischer Qualität waren. Zur Erläuterung
dienten lediglich handgeschriebene Plakate. Spektakulär war nicht die
Aufmachung, sondern der Inhalt: Namenslisten wiesen die vormalige
Tätigkeit von Justizjuristen in der NS-Judikatur aus, dokumentierten
die Todesurteile,
an denen sie beteiligt gewesen waren, und offenbarten ihre aktuelle
Tätigkeit in der westdeutschen Justiz. So lagen u.a. auch Justizakten
des Sondergerichts Prag aus. Die dort vormals tätigen Justizjuristen,
wie z.B. Richter Johannes Dannegger, AGR Walter Eisele und Richter Kurt
Bellmann waren allesamt wieder an deutschen Gerichten tätig. Der
ehemalige Richter Erwin Albrecht hat es gar zum Landtagsabgeordneten im
Saarländischen Landtag gebracht. Den Unrechtscharakter der Urteile
konnten die Besucher der Ausstellung anhand der Kopien der
Verfahrensprotokolle nachvollziehen.
Insbesondere
von Seiten der Landesjustizverwaltungen der 1950er Jahre war wiederholt
erklärt worden, die wieder amtierenden Justizjuristen seien bei ihrer
Neuanstellung auf ihre mögliche Beteiligung an Justizverbrechen hin
befragt worden. Darüber hinaus dominierte das allgemeine
Deutungsmuster, wonach es sich auch bei der NS-Justiz um ein
rechtsstaatliches Institut gehandelt habe, das vom Unrechtscharakter
des nationalsozialistischen Regimes quasi unberührt geblieben war. Noch
in den 1970er Jahren prägte Hans Filbinger, der ehemalige
Ministerpräsident von Baden-Württemberg und vormaliger Marinerichter
des NS-Regimes, den Ausspruch: Was
damals rechtens war, kann heute nicht Unrecht sein! Wie
viele andere ehemalige NS-Justizjuristen vor ihm, wies er auf die
vorgeblich formal korrekte Anwendung des damaligen Rechts hin. Dass
Gesetze ohne Rechtscharakter nicht formal korrekt angewendet werden
können, ignorierten schon vor ihm viele der Beschuldigten.
Doch
bereits die seit 1959 in der Ausstellung „Ungesühnte Nazijustiz“
ausgestellten Unterlagen widerlegten diese Darstellung als
Schutzbehauptung. Eindeutige Terrorurteile verdeutlichten den
rechtsfremden Charakter vieler Sondergerichtsurteile.
...Lediglich
Generalbundesanwalt Max Güde lud den Initiator Reinhard
Strecker zum
Gespräch ein und erklärte anschließend,
er zweifele nicht an der Echtheit der vorgelegten Dokumente und sei
erschrocken über einige Urteilsbegründungen. Ihm sei kein Fall bekannt,
in dem ein Richter wegen eines zu milden Urteils bedroht oder bestraft
worden wäre. Güde betonte: „Viele
der Todesurteile von damals hätten nicht zu ergehen brauchen. Sie
hätten nicht gefällt werden dürfen; selbst auf Grundlage der Gesetze,
nach denen sie gefällt wurden.“ Marc von
Miquel: „Juristen: Richter in eigener Sache“. In: Norbert Frei: Karrieren
im Zwielicht. Hitlers Eliten nach 1945.
Frankfurt/M 2001, ISBN
3-593-36790-4,
S. 211.
Ein
Gesetzesentwurf zur Zwangspensionierung der NS-Juristen stieß auf
Bedenken und war nicht mehrheitsfähig. Im Richtergesetz von 1961 wurde
jedoch ein §116 eingefügt, der es belasteten Richtern ermöglichte, auf
eigenen Wunsch bei vollen Bezügen vorzeitig in den Ruhestand zu treten.
Die Antragsfrist lief bis zum 30. Juni 1962. Insgesamt 149 Richter und
Staatsanwälte machten von dieser Regelung Gebrauch.
Richter
Andreas Kreutzer: Die Justiz ist eine der gewalttätigsten
Organisationen im Land
Sittenwidrige
Vergütung eines angestellten Rechtsanwalts; Viel Geld für elitäre
Juristen notwendig, für niedere Menschen ist es nicht sittenwidrig,
sondern eine "sittenwidrige" Entlohnung sogar notwendig
Ein
Rechtsberatungsmonopol für Rechtsanwälte die gemäß dem
Rechtsdienstleistungsgesetz auch unzuverlässigen Rechtsrat erteilen
dürfen und wobei es auch noch Sittenwidrig ist eine zu geringe
Entlohnung zu vereinbaren. Bezahlen muß das ganze zusätzliche rechtlich
notwendige Geld für Juristen letztlich der Bürger.
Bürger,
die gemäß dem Rechtsdienstleistungsgesetz grundsätzlich nur zuverlässig
Rechtsrat erteilen dürfen und zuverlässigen Rechtsrat erteilen, dürfen
dieses nur kostenlos machen. Das stellt gemäß der hochelitären
Juristen selbst keine Sittenwirdrigkeit dar und diese Sittenwidrigkeit
ist sogar rechtlich vorgeschrieben und von Juristen für sich
selbst so bestimmt und gewollt!
Auch
die Putzfrau, die in den Gerichten die Klos für die Richter putzt und
damit in etwa eine gleich anspruchsvolle Aufgabe tätigt wie die der
Richter, hat keinen Anspruch auf eine sittengerechte Bezahlung, sondern
ganz im Gegenteil muss ihr Gehalt wesentlich geringer sein wie das
hochelitärer Juristen um damit klar zu machen wer der niedere Prolet
ist.
18-Jährige
gefoltert und geköpft - Richter lassen die Täter laufen, 21.12.2000
Die
bildhübsche Schülerin Anna, 18. Ihre Mörder folterten sie im Juli 1992
bestialisch, überfuhren sie mehrmals mit einem Auto, schlugen ihr dann
mit einem Säbel den Kopf ab. Zwei der Täter wurden vom Landgericht
wegen Mordes verurteilt, doch beide sind frei. Wie versteinert sitzt
Annas Mutter im Gerichtssaal. Tatiana P., 49, hört den Richterspruch:
Gegen Rodion L., 28, sechs Jahre und neun Monate Haft, gegen Isor N.,
27, sechs Jahre Haft. Genau diese Jugendstrafen waren bereits im ersten
Prozess 1998 gegen die beiden Angeklagten verhängt worden. Annas Mutter
kämpfte wie eine Löwin, legte erfolgreich Revision ein. Nun urteilten
die Richter: "Die Angeklagten waren keine Gehilfen, sie waren
Mittäter." Beide waren dabei, als Anna in einem Waldstück bei
Oranienburg ermordet wurde. Wer sie schließlich tötete, ist bis heute
unklar. Trotz der bestialischen Tat ließen die Richter beide Täter
frei. Wie N., der schon seit Jahren in Freiheit ist und bei einem
Rechtsanwalt arbeitet, erhielt nun auch L. Haftverschonung. Der
Richter: "Er hat im Prozess Einsicht gezeigt und saß fast vier Jahre in
Untersuchungshaft." Annas Mutter ist fassungslos: "Die Täter sind mit
Samthandschuhen angefasst worden." Der Mord an der Weißrussin Anna - er
geschah aus Geldgier. Von Konten reicher Unternehmer buchten die
Angeklagten und ihre Komplizen mit gefälschten Überweisungen Gelder auf
Annas Konto um. Als Annas Mutter dahinter kam, löste die
Charlottenburger Schülerin das Konto auf. Eine Summe von 87000 Mark,
die noch zu ihr unterwegs war, ging zurück. Die Gauner glaubten Anna
nicht, dass sie das Geld nie bekommen hatte.
Deutschlands
Blinde Justiz, Unschuld schützt vor Strafe nicht, Bussgeldbescheid für
zu schnelles fahren, 27.06.2003
Der
Fahrer von Frau Fischers Wagen fuhr 21 km/h zu schnell und wurde
geblitzt. Den Bußgeld-Bescheid bekam Rudolf Fischer – obwohl er mit der
Dame gar nichts zu tun hat.
Dieser
Herr Fischer, seit 23 Jahren Autofahrer und bis vor kurzem noch ohne
einen einzigen Punkt in Flensburg, hat nämlich gerade eine bittere
Erfahrung mit dem Rechtsstaat und seiner blinden Justiz machen müssen.
Sie lautet: Unschuld schützt vor Strafe nicht. Die Sache ist die: In
der Stuttgarter Haußmannstraße wurde jüngst ein Fiat Uno geblitzt, und
zwar 21 km/h zu schnell. Halterin: eine Frau Fischer. Diese Frau
Fischer ist, reiner Zufall, eine Nachbarin von unserem Rudolf Fischer.
Die beiden haben aber sonst nichts miteinander zu tun, im Gegenteil:
"Ich habe die höchstens ein, zwei Mal gesehen", beteuert Herr Fischer.
Durch
irgendeinen blöden Fehler bei den Behörden wurde aber nicht die Adresse
von Frau Fischer, sondern eben von Rudolf Fischer im Zusammenhang mit
dem Verstoß gespeichert. Dass der auf seinem Passfoto, welches beim
Ordnungsamt vorliegt, ganz anders aussieht als der Herr, der auf dem
Blitzbild am Steuer von Frau Fischers Fiat sitzt, das fiel niemandem
auf. Dass Herr Fischer auch gar keinen Fiat hat, sondern einen Opel
Kadett, auch nicht. Statt Frau Fischer wurde also Herrn Fischer der
Anhörungsbogen zugeschickt.
Der
Fall ging ans Amtsgericht. Ergebnis: Herr Fischer muss die 50 Euro
zahlen, obwohl allen Beteiligten vollkommen klar ist, dass er mit dem
Verkehrsverstoß nichts zu tun hat. Sogar einen Punkt in Flensburg hat
er jetzt auf dem Konto. Formal gesehen, sagt Fischers Anwalt Frank
Grafe, formal sei die Entscheidung ja korrekt. Sein Mandant hätte den
Anhörungsbogen ausfüllen und rechtzeitig Einspruch einlegen müssen.
"Nur wenn der Empfänger unverschuldet die Frist versäumt hat, zum
Beispiel durch Krankheit oder Urlaub, kann er den Einspruch nachholen.
Dass er aber den Bußgeldbescheid gar nicht bekommen hat, das müsste er
selbst nachweisen." Und das ist praktisch ja kaum möglich.
Grafe
regt sich deshalb vor allem über die Stuttgarter Bußgeldstelle auf:
"Die erkennen doch, dass sie den Falschen am Wickel haben. Aber statt
die Sache auf sich beruhen zu lassen, ziehen sie den Fall durch." Das
geht jetzt auch nicht mehr anders, erwidert deren stellvertretender
Leiter Manfred Kasten: "Wenn so ein Fall erst mal rechtskräftig ist,
dann ist es laut OLG Stuttgart nicht mal statthaft, ihn noch mal neu zu
prüfen. Das sind eben die Grenzen des Rechtsstaates."
Mehr Tote durch Ärztepfusch als
im Straßenverkehr, 06.04.2005
Wie
die Süddeutsche berichtet, ist nach Angaben des Präsidenten der
deutschen chirurgischen Gesellschaft davon auszugehen, dass mehr
Menschen durch Ärztepfusch sterben als im Straßenverkehr ums Leben
kommen. Ärztepfusch gehöre damit zu den 10 häufigsten Todesursachen und
sei statistisch sogar noch vor Aids und Brustkrebs anzusiedeln. Die
Ursache hierfür sei in den kleinen Unzulänglichkeiten des Alltags zu
erblicken. Verwechslungen von Namen oder Medikamenten kämen häufig vor
und hätten teilweise dramatische Auswirkungen.
Wo
gehobelt wird, da fallen Späne. Insoweit unterscheidet sich ein Arzt
nicht von einem Schreiner, ein Krankenhaus nicht von einer Baustelle.
Alarmierend ist allein die offensichtlich hohe Zahl ärztlicher
Behandlungsfehler.
Harry
Wörtz nach zwölf Jahren und drei Prozessen freigesprochen,
22.10.2009; BGH
bestätigt Freispruch 1
StR 254/10, 15.12.2010
Tränen
der Erleichterung laufen Harry Wörz nach der
einstündigen Urteilsverkündung über das Gesicht. Nach zwölf Jahren und
drei Prozessen wurde der 43-Jährige heute freigesprochen. Nach Ansicht
des Mannheimer Landgerichtes ist Wörz nicht schuldig, seine damalige
Ehefrau Andrea mit einem Wollschal fast erdrosselt zu haben.
Gleich
zweimal brandet am Donnerstag Applaus auf
im sonst so nüchtern wirkenden Sitzungssaal 1 des Mannheimer
Landgerichts. Zunächst, als Harry Wörz vom Vorwurf freigesprochen wird,
seine damalige Ehefrau Andrea mit einem Wollschal fast erdrosselt zu
haben. Und dann, als der Vorsitzende Richter Rolf Glenz einen anderen
als Hauptverdächtigen der Schreckenstat vor zwölf Jahren in Betracht
zieht: den Polizisten Thomas H., Arbeitskollege und Liebhaber des
Opfers.
...Letztlich hatte
sich der
Dauerangeklagte während seines zwölfjährigen
Rechtstreits hoch verschuldet. Neuhaus selbst war angesichts der
Urteilsbegründung regelrecht aufgewühlt. „Dass ich diesen Tag in einem
deutschen Gericht noch erleben durfte...“, kommentierte der
Rechtsanwalt die Klarheit der richterlichen Worte.
Wenige
Minuten zuvor hatte der
Vorsitzende der Kammer minuziös fast alle
Anklagepunkte zerpflückt und war den Argumenten der Verteidigung
gefolgt. Die Anschuldigungen und angeblichen Indizien der Klageparteien
nennt Glenz „vage oder ominös“. Das Wort Spekulationen sei angesichts
der „dürftigen“ Beweislage noch schmeichelhaft. Kein Anklagevertreter
habe eine Antwort darauf geben können, was den Angeklagten überhaupt
zur Tat veranlasst haben könnte.
...Und auch der
frühere
Verteidiger des Angeklagten muss einstecken: Der
habe Wörz zu einem Gefälligkeitsgeständnis drängen wollen und sich
ansonsten nicht „durch übergroßes Engagement“ für seinen Mandanten
ausgezeichnet.
Es sei deshalb
ziemlich
„unwahrscheinlich“, dass
Wörz als Täter infrage komme, erklärt Glenz. Eine Ohrfeige gab es
deswegen auch für das Landgericht Karlsruhe, das Wörz 1998 zu elf
Jahren Haft verurteilt hatte, von denen er vier Jahre und sieben Monate
absitzen musste. Da kein vorgetragener Beweggrund auch nur halbwegs
einleuchtend gewesen sei, hätte der heute 43-Jährige schon bei früheren
Verhandlungen überhaupt nicht verurteilt werden dürfen, machte der
Mannheimer Richter seinem Unmut über die Prozessführung Luft.
Andreas
von Retyi, Die
Inquisition der USA in Guantanamo im 21. Jahrhundert, Kopp
Dossier 02/2009, Seite 10
Per
richterlicher Anordnung gelangte umfangreiches Videomaterial aus dem
berüchtigten US-Gefangenenlager Guantanamo Bay an die Öffentlichkeit.
Die Aufnahmen von dem bei seiner Festnahme erst 15 Jahre alten Omar
Khardr haben nicht nur Menschenrechtsorganisationen auf den Plan
gerufen, sondern bergen eine weitere politische Brisanz: Khadr ist
kanadischer Staatsbürger - und somit der letzte westliche Häftling von
Guantanamo.
...Hier realisieren
die USA
gegen jedes geltende
Menschenrecht eine Inquisition des 21. Jahrhunderts - und selbst Kinder
bleiben nicht davor verschont. Die Gefangenen werden in der Regel ohne
Hoffnung auf einen juristischen Prozess eingesperrt und verschiedensten
Misshandlungen ausgesetzt. Sie leben in Käfigen, schlafen auf dem
blanken Boden, müssen mit lichtdichten Kapuzen auf dem Kopf stundenlang
knien. ... Schlafentzug über Wochen hinweg sowie abstossende
Entwürdigungen zählen mit zum vielfältigen Programm.
...Welches
Bild von der grössten
Demokratie unseres Planeten mag Omar Khadr wohl entwickelt haben.
Angela
Wright von Amnesty International spricht von einer Inhaftierung "in
völlig abstossender Weise und gegen die Grundprinzipien der
Menschenrechte."
...Als ihn 2004
schliesslich ein
kanadischer Agent
aufsuchen konnte, dessen Gespräche mit Khadr ebenfalls auf Video
festgehalten sind, zeigt sich, dass Kanada kaum ein echtes Interesse an
der Befreiung Khadrs hat, der diese falschen Hoffnung anfänglich noch
hegte. Er flehte den Agenten an, versuchte ihm seine Situation zu
erklären. Doch der kanadische Geheimdienstler zeigte sich absolut
ungerührt und war genau wie die US-Agenten lediglich an Informationen
interessiert. Im Laufe der Aufzeichnungen sieht man Kkadr, der
ursprünglich noch völlig ruhig und kooperativ war, wie er sich das Hemd
vom Körper reisst, um seine immer noch schmerzenden, nicht richtig
verheilenden Wunden zu zeigen. Khadr bricht in Tränen aus. Völlig
emotionslos erklärt ihm der Agent: "Ich bin kein Arzt, aber ich denke,
dass Du eine gute medizinische Pflege erhältst.", "Nein", weint Khadr,
"die bekomme ich nicht. Sie sind nicht hier!". Überhaupt legen die
Verhöre grenzenlosen Zynismus an den Tag. Der ungenannte Agent äusserte
einmal, er glaube nicht, dass Khadr überhaupt wieder nach
Hause
wolle, denn auf Guantanamo sei das Wetter so schön.
Das
Minderjährige in US-Militärgefängnissen gefoltert werden und die
grösste Demokratie unseres Planeten heute Methoden der Inquisition
geradezu selbstverständlich anwendet, ist eine alamierende Tatsache.
Das
perverse Weltbild des Dr. Wolfgang Schäuble (CDU) (Der
IRAK-Krieg ist eine schlechte Lösung aber eine noch
schlechtere Lösung ist eine gedemütigte USA)
Nur Böses
geschieht im Geheimen: Bilderberger tagten bei Waschington, 2008
Während
um den G8-Gipfel jedes Jahr ein Riesenrummel veranstaltet wird, spricht
von den Bilderbergern in den Medien kein Mensch. Obwohl sich dort nicht
8, sondern rund 100 globale Entscheidungsträger treffen, vom
Konzernchef über den EU-Kommissionspräsident bis zum
NATO-Generalsekretär.
Bilderberg
2010: What we have learned
Ex-Staatsanwalt
Vincent Bugliosi: George W. Bush ist des Mordes schuldig, Kopp Dossier
02/2009, Seite 4
Jeder
Staatsanwalt in den USA könne wegen des Irakkrieges eine Mordanklage
gegen Präsident George W. Bush auf den Weg bringen. Und nicht nur das:
Er müsse auch gewinnen. Das erklärt Ex-Staatsanwalt Vincent Bugliosi in
seinem Buch "The Prosecution of George W. Bush for Murder". Von 106
Verfahren in Fällen von Schwerkrimnalität verlor er nur eins. Und noch
eine schlechtere Nachricht für George W. Bush: von 21 Mordprozessen
gewann Vincent Bugliosi 21.
Eine alte Weisheit:
Die grössten
Verbrechen werden meist auf höchster Ebene begangen - und so gut wie
nie bestraft. Wer in der politischen Machthierachie an der Spitze
steht, kommt auch bei Massenmord ungeschoren davon.
Wo
sind die Schmarotzer?, Leserbrief Mindener Tageblatt 05.11.2010
...2007
lag das private Vermögen bei rund 8 Billionen Euro - 1.1 Billionen mehr
als 2002. Interessant wird es nun wenn man dem die Staatsschulden
gegenüberstellt, das waren 2002 rund 1,28 Billionen und 2007 rund 1,54
Billionen. Wie leicht zu erkennen ist, ist der Vermögenszuwachs rund
fünf mal so hoch wieder Zuwachs der Staatsschulden.
...Rund
27%
der Bevölkerung verfügten 2002 über gar kein Vermögen, zehn Prozent
dagegen über 57,9% des gesamten privaten Vermögens. 2007 haben 27%
immer noch nichts, aber der Anteil der "oberen Zehntausen" ist auf
61,1% gestiegen.
..."Wie viel
Sozialpolitik
können wir uns leisten?
Ich frage mich bei diesen Fakten eher, wie viel Reiche können wir uns
leisten?
Den Menschen am
unteren Rand
wird oft vorgeworfen, sie
leben auf Kosten der Gesellschaft, sie werden "Schmarotzer" geschimpft.
Wie soll ich dann die Gruppe am oberen Gesellschaftsrand nennen, die
nicht nur auf Kosten der Allgemeinheit lebt, sondern sich auch noch an
dieser bereichert?
Der
widerspenstige Kläger – oder: gerichtliche Willkür zur Disziplinierung
mit der Kostenentscheidung
Einen
zu “kreativen” Umgang mit den Vorschriften der Zivilprozessordnung
musste sich jetzt eine Kammer des Landgerichts München I vom
Bundesverfassungsgericht ins Stammbuch schreiben lassen, nachdem sie
versucht hatte, einen “widerspenstigen” Kläger über die
Kostenentscheidung zu disziplinieren:...
BVerfG,
Beschluss vom 8.
November 2010 – 1 BvR 1595/10
Wenn
nichts mehr hilft, dann hilft die Prozessverschleppung als
gerichtlichen Ablehnungsgrund für einen Beweisantrag am LG-Bielefeld
...so
scheint mancher Tatrichter zu denken. Jedenfalls hat man den Eindruck,
dass Tatrichter das so sehen und mit dem scharfen Schwert der
“Prozessverschleppung” zur Ablehnung eines Beweisantrages kommen.
So
auch das LG Bielefeld in dem der Revisionsentscheidung des BGH v.
28.10.2010 – 4 StR 359/10 zugrunde liegenden Vergewaltigungsverfahren.
Der BGH hat es in seiner Entscheidung gerügt und darauf hingewiesen,
dass die Aufklärungspflicht Vorrang hat und das Tatgericht in seinem
Ablehnungsbeschluss darlegen muss, warum die Beweisaufnahme nichts
Entlastendes mehr bringen konnte. Damit hatte sich die Strafkammer erst
gar nicht auseinander gesetzt.
An sich bringt der
Beschluss des
BGH
nichts wesentlich Neues, da gerade erst in 2009 das BVerfG auch zur
Frage der Prozessverschleppung Stellung genommen hat, und zwar in
Zusammenhnag mit der “Fristenregelung” des BGH im Beweisantragsrecht.
Ist
das Bundesverfassungsgericht noch gesetzlicher Richter?, BVerfG
existenzbedrohte Zerfallserscheinung und mehr Schein als Sein, NJW Heft
6,
2001, S. 419-421
...Wer da die Stirn
runzelt und
die Frage nach
der Legitimation dieses Fünfer-Gremiums stellt, muss vorab klären: Was
tun eigentlich die vier Anonymen, die nicht gewählt sind und niemandem
Rechenschaft schulden?
Die Antwort findet
sich nicht in
Gesetzen des
Staates, sonden in Gesetzen der Mathematik. Sie hängt zusammen mit der
zeitlichen Belastbarkeit jedes einzelnen Richters - und mit der Lücke,
die seine Mitarbeiter zwangsläufig ausfüllen müssen. Zu der Frage, wie
die Richter ihr Pensum erledigen, existiert ein Dokument, das leider zu
wenig Beachtung gefunden hat. Gemeint ist die Abschiedsrede von Richter
am BVerfG a. D. Ernst-Wolfgang BÖCKKENFÖRDE (ZRP 1996, 281). Im Mai
1996, nach seiner Pensionierung, konnte der rennommierte Freiburger
Staatsrechtsprofessor freier reden. Er gab einen ungeschminkten Abriss
seiner Arbeit. BÖCKENFÖRDE legte dar, was ein Richter zu leisten vermag
und wann er an seine Grenzen stößt.
Gerechnet werden muss
trotzdem.
12,8 Minuten pro Fall - das bedeutet: Ein Verfassungsrichter kann
unmöglich alles lesen, was Beschwerdeführer vortragen. Er ist genötigt,
lesen zu lassen. Seine Zeit reicht bestenfalls dazu aus, die
Zusammenfassung des Sachverhalts und den Beschlussvorschlag zu
überfliegen - das Papier also, das seine Ghostwriter oder die seiner
beiden Kammerkollegen abgeliefert haben. Mit der ständigen
Rechtsprechung des eigenen Hauses zum "rechtlichen Gehör", die das
BVerfG folgerichtig gegen sich gelten lassen muss, ist dieses Prozedere
nicht in Einklang zu bringen.
Das
"Prozessgrundrecht" solle
sicherstellen, so das BVerfG früher, "dass die erlassene Entscheidung
frei von Verfahrensfehlern ergeht, welche ihren Grund in unterlassener
Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Parteien
haben" (BVerfGE 50, 35 = NJW 1979, 415). Und weiter: "Das rechtliche
Gehör ist nicht nur das prozessuale Urrecht des Menschen, sondern ein
objektivrechtliches Verfahrensprinzip, das für ein gerichtliches
Verfahren im Sinnes des Grundgesetzes konstitutiv und grundsätzlich
unabdingbar ist" (BVerfGE 55, 6 = NJW 1980, 2698; BVerfGE 70, 188 = NJW
1986, 371). Auf den Konflikt angesprochen, pflegen Verfassungsrichter
zu sagen, sie seien sehr wohl imstande, Spreu von Weizen zu
unterscheiden: das eine koste wenig, das andere mehr Zeit. Mag sein,
dass Spitzenjuristen mit entsprechender Routine dazu in der Lage sind.
Doch in letzter Konsequenz besagt diese Erklärung: Beschwerdeführer der
Kategorie "Spreu" können auf "rechtliches Gehör" nicht hoffen.
Er
präsentierte eine Modellrechnung, die - mit dem Geschäftsanfall als
Eckwert - jeweils auf den neuesten Stand gebracht werden kann: Plenar-
und Kammersachen geteilt durch die Zahl der Senatsmitglieder: das sind
bekanntlich acht. Bei durchschnittlich 30 Senatssachen und derzeit
(nur) rund 2400 Kammersachen (Jahresstatistik 1999) ist nach dieser
Rechnung jedes einzelne Mitglied des Senats pro Jahr mit etwa 304
Verfahren als Berichterstatter befasst, und da an jeder
Kammerentscheidung drei Richter mitwirken müssen, hat er mithin 900
Kammerfälle "zu bearbeiten und mitzuentscheiden".
SENDLER
hat auf
"die Gefahr eines mehr oder weniger unbewussten oder vielleicht sogar
bewussten, mehr oder weniger eindeutigen Rechtsbruchs" hingewiesen (NJW
1995, 3291).
Es scheint so, also
ob das Hohe
Haus diese Prinzipien
für sich selbst nicht gelten lassen wollte. Die Praxis der Kammern, vor
allem aber der undurchschaubare Einsatz von jeweils drei bis vier
Mitarbeitern für einen Richter, sind genau das, was nach der
BVerfG-Rechtsprechung nicht sein soll: "Selbstregulierung der
Arbeitsbelastung" ohne ausreichende Rechtsgrundlage.
...Nachvollziehbar
ist nur: Jeder einzelne Richter wird versuchen, auf seine Weise aus der
Not eine Tugend zu machen. Mit einiger Fantasie lässt sich ausmalen,
wie er das tut. Angesichts der knappen Ressource Zeit könnte er sich
zum Beispiel die 128 Minuten, die ihm für zehn Fälle zur Verfügung
stehen, anders einteilen. Etwa so: Er hakt neun Verfahren der Kategorie
"Spreu" in jeweils fünf Minuten ab. Dann bleiben ihm für die zehnte
Beschwerde, also den "Weizen"-Fall, genau 83 Minuten.
Das
Jedermanns-Recht alten Zuschnitts ist mausetot. BÖCKENFÖRDEs Rat, ein
Annahmeverfahren "nach dem Vorbild des US-Supreme Court" einzuführen,
ist zwar nicht Gesetz geworden. Doch es wird klammheimlich längst
praktiziert. Die Annahme einer Beschwerde ist de facto schon heute, wie
der scheidende Richter 1996 vorschlug, "eine Sache des Ermessens", sie
erfolgt "auf Grund einer Einschätzung ihrer Bedeutung durch die
Richter". Warum sollte da nicht Gesetz werden, was BÖCKENFÖRDE
dankenswerterweise schon vorformuliert hat:
"Der
Senat nimmt die
Verfassungsbeschwerde zur Entscheiung an, wenn mindestens drei Richter
der Auffassung sind, dass die Entscheidung für den Grundrechtsschutz
von (besonderer) Bedeutung ist. Kommt eine solche Übereinstimmung nicht
zustande, ist die Verfassungsbeschwerde nicht angenommen."
...Der
Widerspruch zu den hehren Postulaten der eigenen Rechtsprechung, den
das Gericht unter den Teppich kehrt, ist so eine existenzbedrohende
Zerfallserscheinung.
Wütender
Richter, weil ein Bürger sein Recht auf Schweigen in einem
Strafverfahren
wahrnimmt. Schlampige Staatsanwaltschaft Marburg ist OK, 25.09.2010
Das
Land Hessen hat kein Geld und muss an der Justiz sparen. Wir schlagen
vor: Herr Justizminister, schauen Sie sich an wie die
Staatsanwaltschaft Marburg arbeitet und dann wissen Sie wo Geld gespart
werden kann! Wie effizient diese Staatsanwaltschaft arbeitet konnte man
kürzlich vor dem Amtsgericht Kirchhain im Verfahren 12 Cs – 3 Js
1714/09 erleben…Ein junger Bauer, dem die Staatsanwaltschaft Marburg
regelmäßig ein Strafverfahren nach dem anderen anhängt und ebenso
regelmäßig verliert, fand sich wieder einmal vor dem Amtsrichter ein.
Der junge Bauer übernahm damit eine Familientradition denn bereits
seinem Vater hatte diese Staatsanwaltschaft in Hunderten
Ermittlungsverfahren immer wieder etwas anzuhängen versucht. Der Erfolg
lag in aller Regel bei Null, trotz systematischem Rechtsbruch. Nun
hatte der junge Bauer im Wege der Sippenhaft nicht nur den Hof
übernommen sondern auch die Rolle des zu Unrecht Verfolgten: Er hatte
sich für seinen Betrieb eine Viehwaage gekauft die aber derartig mit
Mängeln behaftet war, dass sie faktisch nicht benutzbar war. Also
weigerte er sich den Kaufpreis zu entrichten. Der Verkäufer der
Schrottwaage bestritt, dass seine Waage mangelhaft sei und behauptete
seinerseits, der junge Bauer habe den „Offenbarungseid“ abgelegt gehabt
bevor er die Waage gekauft hatte und unterstellte eine Betrugsabsicht.
Eine von dem Verkäufer der Waage beauftragte Inkassogesellschaft nannte
sogar das angebliche Aktenzeichen unter dem der junge Bauer den
„Offenbarungseid“ abgelegt haben sollte. Der junge Bauer hatte noch nie
einen „Offenbarungseid“ abgelegt, also ließ er der Inkassogesellschaft
eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zukommen. Die
Inkassogesellschaft verpflichtete sich schnell, bei Anerkennung eines
Zwangsgeldes in jedem Falle der Zuwiderhandlung, ihre Behauptung nicht
mehr zu wiederholen. Die satte Anwaltsgebühr übernahm die
Inkassogesellschaft ebenfalls, und zwar ganz freiwillig.
Nun
könnte
man natürlich erwarten, dass ein Staatsanwalt, bevor er eine Anklage
wegen Betrug erhebt, wenigstens einmal in die Schuldnerkartei schaut in
die er mit einem Mausklick hineinkommt. Staatsanwälte können
Angeklagten so wunderbare Vorträge über Sorgfaltspflichten halten wenn
sie irgendjemandem irgendeiner Fahrlässigkeitstat anklagen und so
sollte man meinen, sie gehen mit gutem Beispiel voran. Weit gefehlt,
denn grundsätzlich gelten die Maßstäbe, die man als Staatsanwalt an
Angeklagte anlegt keineswegs für Staatsanwälte selbst. So wurde das
Strafverfahren zu einem spaßigen Vergnügen für die Beteiligten.
Für alle
Beteiligten ?
Nein nur für den
Angeklagten und
seinem Anhang!
Ein
oder zwei Tage vor der Gerichtsverhandlung hatte der Rechtsanwalt seine
Stellungnahme an das Amtsgericht geschickt und Richter Filmer ging
sofort verbal auf den Rechtsanwalt los als es sich dieser auf der
Anklagebank gemütlich machen wollte.
Richter Filmer war
empört,
regelrecht wütend! Allerdings nicht darüber, dass die
Staatsanwaltschaft Marburg den jungen Mann zum X-ten Mal mit
fadenscheinigen Vorwürfen vor Gericht gezerrt hatte. Er war auch nicht
wütend über die schlampige Arbeitsweise der Staatsanwaltschaft Marburg.
Kein Wort des Vorwurfs darüber, dass diese Staatsanwaltschaft nicht
einmal den primitivsten Grundlagen ihrer gesetzlichen Verpflichtungen
nachkam. Natürlich kam Richter Filmer auch nicht auf die Idee
Selbstkritik zu üben an die man auch hätte denken können – schließlich
sitzt Richter Filmer in dem Gericht in dem der Angeklagte den
„Offenbarungseid“ abgelegt haben sollte. Ein kurzer Anruf im
Nachbarzimmer und die Anklage hätte erst gar nicht eröffnet werden
dürfen.
Zum Schluss noch ein
paar
Überlegungen:
Das Land Hessen
hat kein Geld. Es muss an der Justiz sparen. Und reflexartig schreit
die Justiz auf, man sei überlastet und ein Sparen ginge zu Lasten der
Gerechtigkeit. Ginge es wirklich zu Lasten der Gerechtigkeit wenn man
den hier verantwortlichen Staatsanwalt einsparen würde?
Jeder
Schuster muss nachweisen, dass seine Schuhe etwas taugen. Jede
Müllfirma ist zertifiziert und muss nachweisen und dokumentieren, dass
sie die Mülleimer in der richtigen Weise ausleert. Jeder Bäckermeister
lässt seine Brötchen kontrollieren.
Nur in der Justiz
gibt es kein
Qualitätsmanagement. Hier muss niemand nachweisen, dass seine Tätigkeit
Mindeststandards entspricht und er seine gesetzlichen Pflichten
erfüllt. Mit welchem Recht?
Warum wird ein
Staatsanwalt, der
für
solche Prozesse verantwortlich ist, in seiner Stellung gelassen? Will
der Bürger dieses Landes, will der Souverän des Grundgesetzes solche
Staatsanwälte? Will er, dass Bürger wie du und ich auf Grund solch
skandalös schlampiger Arbeit vor Gericht gezerrt werden?
Wollen
Sie
wirklich, dass Sie morgen von irgendeinem schlampigen Staatsanwalt der
Begehung irgendeines Deliktes angeklagt werden nur weil der, ohne
irgendwelche Folgen für sich selbst befürchten zu müssen, seine Arbeit
nicht so macht wie er sie zu machen hat?
Staatsanwaltlicher
Polizeischutz, Mehr Unabhängigkeit muss her, 05.12.2008
Wer
hätte die Antwort anders erwartet: Natürlich werden Polizisten, denen
Körperverletzung im Amt zur Last gelegt wird, von den
Strafverfolgungsbehörden nicht mit Samthandschuhen angefasst - und
natürlich ist jeder vor dem Gesetz gleich. Die Realität sieht anders
aus.
Man kann es ja
verstehen:
Polizisten sind nun mal die
Hilfsbeamten der Staatsanwälte. Und wer seine eigenen Hilfsbeamten mit
Strafverfahren überzieht, macht sie in späteren Verfahren unglaubwürdig.
Es
ist allerdings bezeichnend, dass es immer wieder die selben Ankläger
sind, die mutmaßlichen Prügel-Polizisten einen Persilschein ausstellen,
während sie die zivilen Opfer und Ankläger als parteilich und
unglaubwürdig klassifizieren. Oder gleich der Lüge bezichtigen. ...
Niedersächsische
Gerichte sind überlastet – Allein 400 Strafverfahren noch nicht
bearbeitet, weil Richter fehlen, 21.11.2008
Es
kann Jahre dauern, bis ein Täter verurteilt wird. Der Grund: In
Niedersachsen fehlen Richter. Leidtragende sind vor allem die
Kriminalitätsopfer.
"Ich kann nicht
ausschließen,
dass ein
möglicherweise gefährlicher Täter lange frei herumläuft, weil sein
Prozess erst nach Jahren anfängt", stellt Andreas Kreutzer die Probleme
an den niedersächsischen Gerichten drastisch dar. Allerdings nur, wenn
keine Fluchtgefahr besteht – dann müssen Richter schnell handeln.
Kreutzer
ist Vorsitzender Richter am Braunschweiger Landgericht und Vorsitzender
des Niedersächsischen Richterbunds. Er kennt die Zahlen: "Allein 400
Strafverfahren liegen zurzeit in Niedersachsen auf Eis, weil es nicht
genug Richter gibt." Doch Zeugen vergessen mit der Zeit Details ihrer
Beobachtungen, Angeklagte warten nervös auf ihr bevorstehendes
Schicksal. "Je später ein Urteil, desto milder fällt es meist aus",
erklärt Kreutzer.
261 Richter und 126
Staatsanwälte fehlen
Der
Richterbund fordert seit Jahren allein für die Amts- und Landgerichte
und die Oberlandesgerichte 261 Richter mehr – außerdem 126
Staatsanwälte. Zudem müssten die Gehälter angehoben werden, um
weiterhin junge, fähige Richter anzulocken.
Manipulationsvorwürfe
in Guantanamo, US-Militärstaatsanwalt legt Mandat in Terrorprozess
nieder, 25.09.2008
Rückschlag
für die US-Justiz in Guantanamo: Überraschend hat ein
Militärstaatsanwalt in einem zentralen Verfahren sein Mandat
niedergelegt. Er beschuldigt seine Vorgesetzten der gezielten
Manipulation - und könnte nun selbst zum Kronzeugen werden.
Trotz
überraschenden Leichenfunds: LG Landshut lehnt Wiederaufnahme in der
Horrorfilm-Märchenstunde Neuburger Totschlagsfall ab, BGH versagte
ehemals bereits die Revision, 19.11.2009
Obwohl
das Auffinden der angeblich an Hunde und Schweine verfütterten Leiche
des Bauern Rudolf R. die gerichtlich für wahr befundene Taterzählung
widerlegt, soll der Prozess nicht neu aufgerollt werden
Es ist
ein
Fall, in dem sich die Presseberichte teilweise lesen wie das Exposé zu
einem Backwood-Horrorfilm wie Deliverance
oder Tannöd. Mit
Protagonisten, die angeblich nicht nur handelten wie in einer Parodie
über zurückgebliebene inzestuöse Hinterwäldler, sondern teilweise auch
so grotesk aussahen, dass man sie sofort für eine
RTL-Verfilmung
engagieren könnte.
Mitte Oktober 2001
wurde der
oberbayerische Bauer
Rudolf R. von seiner Ehefrau Hermine als vermisst gemeldet. Im Herbst
2003 kam die Polizei darauf, sich seine Familie näher anzusehen. Diese
schilderte das Verschwinden erst in sehr unterschiedlichen Versionen,
aber nach ein paar Monaten Untersuchungshaft hatte man
schließlich
übereinstimmende Aussagen.
Danach war der Bauer,
als er aus
dem
Wirtshaus heimkam, vom Maurer Matthias E., dem Liebhaber von R.s
älterer Tochter Manuela, mit einem 70 Zentimeter langen und vier
Zentimeter breiten Holzscheit ins Genick geschlagen und in den Keller
verfrachtet worden. Dort, so die Aussagen, wurde ihm mit einem Hammer
die Schläfe eingeschlagen bis dieser im Kopf feststeckte. Anschließend
soll die Leiche mit einer Handaxt und einer Eisensäge zerstückelt und
an einen Schäferhund, fünf Dobermänner und einen Bullterrier verfüttert
worden sein. E. sagte zudem aus, dass er zum Tatzeitpunkt seine damals
täglich genossenen 5 bis 8 Liter Bier intus gehabt und sich nicht
betrunken gefühlt habe.
Obwohl die
Angeklagten (denen
mehrere
Gutachter Debilität bescheinigten) ihre Geständnisse vor Prozessbeginn
wiederriefen, akzeptierte die Schwurgerichtskammer des Landgerichts
Ingolstadt schließlich diese Version und verurteilte Hermine R. und
Matthias E. im Mai 2005 wegen gemeinschaftlich begangenen Totschlags zu
jeweils achteinhalb Jahren Haft.
Den Widerspruch, dass
trotz
umfangreicher Grabungsarbeiten keine menschlichen Überreste gefunden
wurden, versuchte der Vorsitzende Richter Georg Sitka (von dem nicht
ermitteln werden konnte, ob er den Film Snatch kennt) mit
einer
möglichen Verfütterung an Schweine zu erklären, denn diese, so
Sitka, "zermalmen mühelos auch große Knochen". Dem Richter zufolge
ergab sich insgesamt ein "deutliches und im wesentlichen
übereinstimmendes Bild", weshalb "an der Wahrheit nicht zu zweifeln"
sei. Und dass die Beschuldigten solche schaurigen Details erfunden
hätten, das könne, so der Jurist, "wohl niemand ernsthaft glauben".
Gegen
die zum Tatzeitpunkt 15 und 16 Jahre alten Töchter des Bauern verhängte
die 1. Jugendkammer des Landgerichts Ingolstadt wegen Beihilfe zum
Totschlag durch Unterlassen Haftstrafen in Höhe von zweieinhalb und
dreieinhalb Jahren. Die Verteidiger legten den Entscheid zwar dem
Bundesgerichtshof vor, der verwarf jedoch im März 2006 die
Revision.
Psychiater
Haderthauers
Inzesttheorie
Als Motiv
für die Tat zauberte man eines hervor, das nur zu gut zu den
Beschuldigten zu passen schien: Inzest. Nach Ansicht des
Gerichtspsychiaters Hubert Haderthauer, dem Ehemann
der
bayerischen Sozialministerin, hatte sich der Bauer regelmäßig an seinen
beiden Töchtern vergangen. ...
Die Realität
widerlegt die
gerichtlich gefundene Wahrheit
Am
10. März 2009 machte man bei der Bergung entsorgter Schrottautomobile
aus einem Stausee an der Donau eine überraschende Entdeckung:
R.s
vermissten Mercedes E 230 - an ihm zahlreiche abgerissene Blinker und
Angelhaken und in ihm die Leiche des angeblich zerstückelten und
verfütterten Bauern.
Nach einer
Untersuchung des
Körpers stellte
sich heraus, dass ihm mitnichten der Schädel eingeschlagen worden war,
wie vor Gericht scheinbar bewiesen wurde.
Das Rechtsmedizinische
Institut der Münchener Ludwig-Maximilians-Universität kam in einem
Gutachten sogar zu dem Schluss, dass der Leichnam "völlig unverletzt"
und eine "anatomisch nachweisbare Todesursache" nicht feststellbar sei.
Auch eine Untersuchung auf verschiedene Gifte
brachte keinerlei
Ergebnisse. ...
Doch das für eine
Wiederaufnahme
zuständige
Landgericht Landshut entschied in der letzten Woche, den Fall auf sich
beruhen zu lassen. Bei der Entscheidung ging man offenbar davon aus,
dass nun eine ältere Version der Beschuldigtengeständnisse als
zutreffend angesehen werden kann. Damals hatte Manuela R. angegeben,
der Vater sei bei einem Streit mit seiner Frau und Matthias E. die
Treppe hinuntergeschubst, blutig geschlagen, bewusstlos oder tot in ein
Auto verfrachtet und in einem Weiher versenkt worden. Auch Matthias E.
hatte anfangs erzählt, dass man den Bauern auf solch eine Weise
entsorgt habe. Danach tauchte die Polizei in mehreren Gewässern der
Umgegend nach dem Fahrzeug, fand aber weder die Leiche noch das
Fahrzeug, woraufhin man sich wieder stärker auf die Vernehmungen der
Beschuldigten konzentrierte. Nach einer nicht näher konkretisierten
Auskunft von Manuela R.s Rechtsanwältin Regina Rick passen diese
früheren Geständnisse aber weder zum Auffindeort noch zur
Auffindesituation und zum Zustand der Leiche. ....
Wiederaufnahme
gemäß OLG München doch zulässig, 13.03.2010
In
der Mord(?)sache Rupp in Neuburg an der Donau hat jetzt das OLG München
die Wiederaufnahme für zulässig erklärt. Das ist ein großer Erfolg für
die Verteidigung gegen die Landshuter Justiz, die es gleich der
Staatsanwaltschaft für unerheblich hielt, dass die Version des
Tatgerichts (Leiche des Opfers an Schweine und Hunde verfüttert,
Mercedes verschrottet) sich nach dem Fund in der Donau quasi in Luft
aufgelöst hatte.
Offenbar hat man in
München auch
die Entscheidung
des BVerfG beachtet, nachdem eine Wiederaufnhame dann zulässig ist,
wenn die tatsächliche Urteilsgrundlage, die vom Tatgericht festgestellt
wurde, widerlegt ist. Eine neue Verhandlung ist dann
notwendig,
unabhängig davon, ob man die Verurteilten nach wie vor für schuldig
hält. Dagegen hatte die zuständige Staatsanwaltschaft und das LG
Landshut angenommen, es sei egal, wie Rupp zu Tode gekommen sei, die
Verurteilten seien trotzdem schuldig.
Neues auf dieser Seite aus
Justiz und Politik (11/2010):
Mächtige
Betreuer, hilflose Angehörige, wdr westpol, 28.11.2010
Wer
sein Leben nicht mehr selbständig führen kann, ist angewiesen auf
einen Vormund, der finanzielle und rechtliche Belange regelt. Wenn kein
Angehöriger diese Aufgabe schultern kann oder bei Streit in der
Familie, bestellen Gerichte einen staatlichen Betreuer. Der hat
weitreichende Befugnisse, kann über das Vermögen der Betreuten
verfügen und sogar Angehörigen den Kontakt verbieten. Doch wer
kontrolliert eigentlich die Betreuer?
Doch
wer kontrolliert, ob der Betreuer wirklich im Sinne von Tante Gerti
handelt? Zuständig sind die Gerichte. Sie überprüfen die
Berufs-Betreuer einmal im Jahr. Nach Aktenlage.
Das
kritisiert der Richterbund. Es gibt zu wenig Rechtspfleger, um all die
Kontrollen so sorgfältig durchzuführen, wie sie durchgeführt werden
müssten, um jeden Missbrauch ausschließen zu können. Die Zahl der
Rechtspfleger ist gering und die Arbeitsbelastung dieser ist extrem
hoch.
...Was
mit Tante Gerti in ihrem Haus geschieht, bestimmt der Betreuer. Die
Angehörigen sind zu alt und müssen hilflos zu sehen. Doch Hans Winkels
will sich das nicht mehr gefallen lassen. Der Neffe ist durch sein
Hausverbot misstrauisch geworden. Er vermutet, dass es nur ums Geld
geht. Er weiß, es wird schwierig, jetzt noch etwas zu ändern. Denn
seine Tante hatte nicht festgelegt, wer sie einmal betreuen sollte,
keine Vorsorgevollmacht hinterlegt.
Doch
so eine Vorsorgevollmacht ist auch keine Garantie. Die 88jährige Rita
Mayer-Schoen aus Bonn musste das erleben. Sie hatte ihre Vollmacht
zusammen mit ihren Töchtern sogar notariell beglaubigen und im
Vorsorgeregister eintragen lassen, um ihre Betreuung klar zu regeln.
...Rita
Mayer-Schoens Vermögensangelegenheiten erledigt jetzt der
Berufsbetreuer. Er ließ ihre Bankkarten sperren. Nur am Schalter
bekommt sie überhaupt noch Geld – einen Festbetrag pro Woche. So
entmündigt hatte sich Rita Mayer-Schoen ihren Lebensabend ganz sicher
nicht vorgestellt. ...
Hamburger
Richterverein, www.richterdatenbank.de in der Regel nur mit
"vermeintlichen" Richterfehlern und ehrverletzenden
Darstellungen
Richter
(Landgericht Hamburg)
Wolfgang Hirth:
"Für
solche
Anliegen
gibt
es
andere
Internetseiten,
wie
z.B.
www.richterdatenbank.de, wo (in der
Regel
nur
vermeintliche)
Richterfehler
gesammelt und in meistens
ehrverletzender Weise kommentiert werden."
Wenn es keine
Richterfehler
gibt, dann gibt es auch keine justizgeschädigten Menschen.
Dr.
Rolf Lamprecht (Verdienstkreuz erster Klasse, verliehen von der
Bundesjustizministerin): "Viele Richter sind verlogen oder
schizophren..."
Da
bereits die wahrheitsgemäße korrekte Veröffentlichung besonders von
beweisbaren richterlichen Verbrechen eine richterliche Ehrverletzung
darstellt ist diese immer und stets gegeben wenn man etwas an der
Justiz und Richtern kritisiert. Das ist auch das einzige was die
Richter rein im Ansehen der Person zu ihrem Gehalt und der Macht und
Gewalt interessiert. Die justizgeschädigten Menschen sind nur niederes
minderwertiges Beiwerk über das kein Wort verloren wird auch wenn
diesen das ganze Leben zerstört worden ist oder diese umgekommen sind,
weil nur das richterliche Ansehen und das hochelitäre richterliche
Gefühl interessiert, dass man selbst noch bei richterlichen Verbrechen
dadurch aufrechterhält, dass man sich dazu auch noch untereinander
gratuliert und belobigt.
Wie man
hier weiter unten unter
der Überschrift:
"Überaus
lobenswertes Vorwort zu diesen Seiten von
Präsident Richter a.D. Gero Debusmann, Präsident
Richter a.D. Rudolf von der Beeck vom OLG-Hamm und Richter Hans-Dieter
Dodt vom LG-Bielefeld:"
nachlesen
kann werden selbst vollkommen überaus korrekte richterliche
Tätigkeiten, dann eine richterliche Beleidigung, wenn man diese überaus
korrekten richterlichen Tätigkeiten wahrheitsgemäß veröffentlicht. Wie
von dem Richter Gero Debusmann ebenfalls festgestellt wird handelt es
sich auch bei Rechtsbeugung, Protokollfälschungen, Korruption etc. um
die ordnungsgemäßen Aufgaben der Justiz bei der Richter ausser dem
guten Gefühl bei dessen begehen kein negatives Gefühl durch eine
wahrheitsgemäße und korrekte Berichterstattung erfahen wollen. Dieses
dürfte also bei Richter Wolfgang Hirth auch so gegeben sein und daher
handelt es sich auch nicht um Richterfehler, denn es soll vorsätzlich
entsprechend gehandelt werden, weil das die ordnungsgemäße Aufgabe der
Justiz darstellt.
Unter
Dauerbeobachtung, Geheimakten BVerfG und Verfassungsschutz, braune
Vergangenheit, 01.11.2010
Der
deutsche Inlandsgeheimdienst »Verfassungsschutz« agiert intransparent
und demokratiepolitisch fragwürdig. Vermeintliche Gegner werden
mitunter jahrzehntelang bespitzelt.
Die
Konzentration auf die Geschichte der DDR, der SED und besonders des
Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) ließ vollkommen in
Vergessenheit geraten, daß es auch in der Kaltekriegsgeschichte
Westdeutschlands dunkle Kapitel gibt, die die Bundesrepublik von Anfang
an geprägt haben. Dazu gehören drei zusammenhängende Grundbelastungen:
erstens die zunächst mangelhafte und verspätete Aufarbeitung der
Nazivergangenheit, zweitens die systematische Wiedereingliederung von
Altnazis in Staat und Gesellschaft sowie drittens jenes düstere Kapitel
der ersten beiden Jahrzehnte, das von politischer Verfolgung handelt –
nämlich von einer exzessiven Kommunistenverfolgung mit Hilfe von
Geheimdiensten und Polizei, per Strafrecht und Politischer Justiz.
Dabei
spielte auch der Verfassungsschutz (VS) – der so schwer
kontrollierbare, antikommunistisch geprägte Inlandsgeheimdienst – eine
herausragende Rolle, die bis heute offiziell genauso wenig
aufgearbeitet ist wie seine personellen Wurzeln in der
Nazivergangenheit. Leider gibt es im Rechtsstaat Deutschland keine
Offenlegung von Geheimdienstakten, soweit es nicht um Akten der
abgewickelten Stasi geht – und zwar weder für die Forschung noch für
betroffene Bürger. Das liegt daran, daß für Verschlußsachen mit der
Einstufung »vertraulich« oder »geheim« statt der üblichen 30jährigen
Sperrfrist eine 60jährige gilt. Keinerlei Einblick in das Archivgut
gibt es, wenn die Offenlegung das »Staatswohl« der Bundesrepublik
gefährden würde – was häufig angenommen wird. Das
Bundesverfassungsgericht will seine grundsätzlich als geheim
eingestuften Verfahrensakten sogar erst nach 90 Jahren für die
Forschung freigeben, im Fall des KPD-Verbotsverfahrens also erst im
Jahr 2046.
...Ich
komme zum zweiten Fall, jetzt in eigener Sache, so daß es nun
zwangsläufig auch persönlicher wird. Wie inzwischen nachgewiesen, bin
ich seit 1970 fast vier Jahrzehnte lang ununterbrochen vom Bundesamt
für VS beobachtet und ausgeforscht worden – eine der längsten
dokumentierten Überwachungsgeschichten in der Bundesrepublik.
Geheimdienstlich beobachtet wurde ich als Jurastudent, später als
Gerichtsreferendar und seitdem ein ganzes Arbeitsleben lang in allen
meinen beruflichen und ehrenamtlichen Funktionen – also als Publizist,
Rechtsanwalt, parlamentarischer Berater, Vorstandsmitglied der
Internationalen Liga für Menschenrechte, Mitherausgeber des alljährlich
erscheinenden Grundrechte-Reports und der Zweiwochenschrift Ossietzky
sowie auch als Mitglied der Jury zur Verleihung des Negativpreises
»BigBrotherAward«. (…)
...Tatsächlich
geht es um mein gesamtes bewußtes Leben – und um das, was der
Verfassungsschutz aus seiner selektiven, ideologisch motivierten Sicht
aus diesem Leben macht: Er zeichnet in Personenakten und Schriftsätzen
ein aus zeitgeschichtlichen Zusammenhängen herausgerissenes Bild,
konstruiert abstruse Anschuldigungen und bedient sich einer geradezu
inquisitorischen Beweisführung. Heraus kommt ein denunziatorisches
Feind- und Zerrbild, in dem ich mich nicht wiedererkenne und vor dem
ich, auf den ersten Blick zumindest, selbst erschrecken würde. ...
Richtermangel
am Amtsgericht Leverkusen, Es fehlt an allen Ecken und Enden, 14.01.2008
Es
fehle personell an allen Ecken und Enden, sagt Amtsgerichtsdirektor
Hermann-Josef Merzbach. Für ihn passen Stelenstreichungen und
gleichzeitige Forderung der Politik nach schnelleren Verhandlungen
nicht zusammen.
Hermann-Josef
Merzbach könnte sich schwarz ärgern, wenn er die aktuelle Diskussion
über eine härtere Gangart gegenüber straffällig gewordenen Jugendlichen
verfolgt. Vor allem die Politiker, die im Zuge der Debatte eine
schnellere Verurteilung der kriminellen Halbwüchsigen fordern, stören
den Direktor des Leverkusener Amtsgerichts. Schließlich seien das die
gleichen Politiker, die vor gar nicht allzu langer Zeit rigoros
Personal-Sparpläne im Justizwesen durchsetzten. „Das passt nicht
zusammen“, findet Merzbach. Die mitunter lange Zeit bis zur
Verurteilung führt er dementsprechend keineswegs auf
Organisationsfehler, sondern auf den akuten Personalmangel an den
Gerichten zurück. „Leverkusen bildet da keine Ausnahme“, sagt er.
Hingerichtet
im Namen des höchsten deutschen Richters, Grausamer
richterlicher und
justizieller Erledigungswahn mit kollektivem Eliteversagen der
Juristen, 18.05.2008
Es ist
eine Dokumentation des
Grauens, die soeben unter dem Titel
"Todesurteile in Düsseldorf, 1933 bis 1945" erschienen ist. Der
Düsseldorfer Historiker Herbert Schmidt hat 108 Todesurteile
untersucht, die während des Nazi-Regimes an Düsseldorfer Gerichten
gefällt und zu
einem großen Teil auch vollstreckt wurden.
Nüchtern und ohne
erzählerisches
Beiwerk breitet
Schmidt aus, was er in jahrelangen Archiv-Recherchen ausgegraben hat:
Urteilsbegründungen, Ergebnisse ärztlicher Untersuchungen,
Gnadengesuche, Abschiedsbriefe, Berichte der Gefängnispfarrer, letzte
Worte. Akribisch schildert Schmidt auch technische Details über Hand-
und Fallbeile und den Hinrichtungsvorgang; er spart selbst die
Abrechnungen der Scharfrichter nicht aus.
Das Buch ist dennoch
keine
sensationsheischende
Aneinanderreihung einzelner Fälle. Vielmehr macht es anschaulich, wie
bereitwillig Richter, Staatsanwälte, Vollzugsbeamte und teils auch
Verteidiger sich den Wünschen der Machthaber anpassten. "In ihrem
Erledigungswahn kannten die deutschen Justizbeamten kaum moralische
Grenzen", schreibt Schmidt und diagnostiziert "ein kollektives
Eliteversagen der Juristen".
CDU
forderte Abbau der Gedenktafel der Edelweißpiraten aus Ehrenfeld, die
Opfer des NS-Regimes gewesen sind
"...Daraufhin
forderten Kölner
CDU-Politiker den Abbau der Gedenktafel
und die erneute Umbenennung der Straße, während SPD-Politiker,
unterstützt von zahlreichen Künstlern, dazu keine Veranlassung sahen."
Die Inschrift der
Gedenktafel in
der Schönsteinstraße lautet:
„Hier
wurden am 25.10.1944 elf
vom NS-Regime zur
Zwangsarbeit nach Deutschland verschleppte Bürger Polens und der UdSSR
und am 10.11.1944 dreizehn Deutsche – unter ihnen jugendliche
Edelweißpiraten aus Ehrenfeld sowie andere Kämpfer gegen Krieg und
Terror – ohne Gerichtsurteil öffentlich durch Gestapo und SS gehenkt.“
Erschreckende
Zustände in der Justiz, Kommentar zum Leitartikel "Entrückte Richter"
von Reinhard Müller in der F.A.Z. vom 9.01.2010
Ich
danke der F.A.Z. für diesen mutigen, sehr realistischen Leitartikel.
Als langjähriger Anwalt im Zivil- und im Strafrecht kann ich diese
erschreckenden Zustände in der deutschen Justiz mehr als nur
bestätigen. Leider ist eine Beschreibung dieser Sachverhalte oder gar
Kritik daran geradezu verpönt und wird als "politisch unkorrekte
Richter-Schelte" abgetan. Dabei habe ich in langen Jahren als
Verteidiger hauptsächlich in Verkehrsangelegenheiten haarsträubende
Sachen durch unsere Richter erlebt. Während man den Eindruck gewinnt,
ein Teil der Klientel, insbesondere Politiker und Beamte, genießen
Sonderrechte vor Gericht, wird bei Verkehrsangelegenheiten der "normale
Bürger" mit aller Härte bestraft und die Gesetze bis an die äußerste
Grenze angewendet. Ein Richter meinte zu einem Mandanten, der wegen
einer Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts von 50 Kilometer pro
Stunde angeklagt war, er wäre eigentlich ein "unakzeptables Mitglied
der Gesellschaft", da er solch einfache Regeln nicht akzeptieren würde.
Hier
zeigt sich das Problem der richterlichen Unabhängigkeit: Die meisten
unserer Richter - zumindest derjenigen, die ich kenne - bringen die
notwendige Verantwortung, die eine solche Freiheit (Unabhängigkeit) mit
sich bringt, leider nicht mit. Ich kann nur hoffen, dass endlich eine
breite Diskussion über die Missstände in unserer dritten Gewalt
einsetzt, die den Gesetzgeber zu Änderungen zum Wohle der
Gesellschaft bewegt.
Dr.
Joachim Mehringer, Heidelberg
Justiz
erhebt Anklage gegen Spaniens Star-Richter und Tyrannenjäger Baltasar
Garzón, 12.05.2010
Der
bekannte spanische Untersuchungsrichter Baltasar Garzón muss wegen
seiner Ermittlungen zu Verbrechen der Franco-Diktatur auf die
Anklagebank. Der Oberste Gerichtshof in Madrid ordnete nach Angaben aus
spanischen Justizkreisen am Mittwoch die Eröffnung eines Verfahrens
wegen Amtsmissbrauchs an.
Garzón
wird zur Last gelegt,
Verfahren
zu Verbrechen der Franco-Diktatur (1939-1975) eingeleitet und dabei ein
Amnestiegesetz von 1977 missachtet zu haben. Er soll seine Kompetenzen
bewusst überschritten und damit Rechtsbeugung begangen haben. Der
Richter hatte die Ermittlungen letztlich auf Druck der
Staatsanwaltschaft eingestellt. Die Vorwürfe gegen Garzón sind in
Spanien heftig umstritten. Ende April unterstützten Tausende
Demonstranten sein Vorgehen zur juristischen Aufarbeitung der
Franco-Diktatur.
Garzón
ist über die
Landesgrenzen hinweg bekannt,
weil er in Terror-Verfahren, aber auch wegen Verbrechen in
lateinamerikanischen Diktaturen ermittelte. Der Jurist hatte 1998 die
Festnahme des chilenischen Ex-Diktators Augusto Pinochet erwirkt und
sich damit weltweit einen Namen als "Tyrannenjäger" gemacht.
Rechtsbeugung
beendet: Kohlekraftwerk Datteln bleibt ohne Bebauungsplan, 04.10.2010
Fast
ein Jahr lang war die Zukunft des Kohlekraftwerks Datteln 4 ein
Politikum in Nordrhein-Westfalen. Jetzt, über ein Jahr nachdem der Bau
gerichtlich für rechtswidrig erklärt wurde, nähert sich die Baustelle
endlich ihrem Ende. Denn gleich auf einer ihrer ersten
Kabinettssitzungen hat die neue NRW-Landesregierung die Überarbeitung
des Landesentwicklungsplans gestoppt – und damit dem größten
Monoblock-Kohlekraftwerk Europas die Genehmigungsfähigkeit entzogen.
Noch
während letzten Dezember in Kopenhagen der Weltklimagipfel lief, strich
die damalige schwarz-gelbe NRW-Landesregierung kurzerhand den
Klimaschutz aus dem Gesetz – trotz heftiger Proteste und einzig mit dem
Ziel, dem Energiekonzern Eon den Weiterbau seines Klima-Killers in
Datteln zu ermöglichen. In ihrem Urteil waren die Richter des
Oberverwaltungsgerichts Münster zuvor zu der Einschätzung gekommen,
dass der riesige Kraftwerksneubau gegen das Gesetz verstößt und dem
Klimaschutz widerspricht. ...
Wie
der solare
Effizienz-Schwindel in
Deutschland durch Geheimakten, Psychiatrisierungen eines Bürgers und
eine bedenkliche Allianz zwischen Politik, Medien, Verbraucherschutz
und Justiz vertuscht wird.
wdr lokalzeit
dormund 26.11.2003:
Wie
aus 60% Energieeinsparung 6,1% in der Praxis werden. Verbraucherschutz:
Der Glaube an die 60% Einsparung liegt aber nicht daran, dass die
Verbraucher entsprechend getäuscht werden, sondern, dass diese mit
falschen Erwartungen daherkommen.
www.fernsehkritik.tv
30.06.2010:
150
EUR Ersparnis bei 4000 bis 5000 EUR Investitionskosten einer
Solaranlage = Armortisationszeit: 27 bis 33 Jahre ohne Zinsen und ohne
Reparaturen etc.
(Wer
also die 4500 EUR über einen Kredit mit einem Effektivzins von 3%
finanziert benötigt bei einer jährlichen Rate von 150 EUR 78 Jahre um
nur den Kredit abzutragen. Umgekehrt würden 4500 EUR bei einer
Verzinsung von 2,5% 30 Jahre fest angelegt nach 30 Jahren 9439 EUR
ergeben also ein Plus von 4939 EUR.)
Der vom OLG-Hamm am
04.07.2001
in Zusammenarbeit mit dem Landesjustizministerium legalisierte
60%-Solareffizienzschwindel:
Bundesumwelminister
Trittin erklärt am 04.04.2005: "Solarwärme-Anlagen können bis zu 60%
des Wärmebedarfs eines Einfamilienhauses decken."
Volkshochschule
Essen am
18.06.2005: "Bis zu 60% des Raumwärmebedarfs läßt sich bequem über
Solarwärme abdecken."
Der
Spiegel 29/2001 16.07.2001: "In Deutschland rechnet sich selbst für
kostenbewußte Häuslebauer schon heute die Installation einer
Solaranlage: 15000 DM Anschaffungskosten reichen aus, um dauerhaft über
60% des Energiebedarfs einer vierköpfigen Familie zu decken... In drei
bis vier Jahren hat man das investierte Geld wieder eingefahren."
WDR-
"Service Zeit Bauen und Wohnen" am 02.05.2003: "Wer bei der
Warmwasserbereitung auf Solarenergie setzt, senkt den Energieverbrauch
um bis zu 60 %. 1 qm Kollektorfläche liefert in Deutschland jährlich
etwa 1125kWh Energie."
Recklinghäuser
Zeitung am 21.08.1992: "So kommt ein Vierpersonenhaushalt - legt man
einen täglichen Warmwasserbedarf von rund 200 Liter zugrunde mit 6qm
Kollektorfläche aus. Sie kann dazu beitragen, die jährliche
Brennstoffrechnung um bis zu 1200 DM (ca. 600 EUR) zu reduzieren."
Werbeblatt der
Solarfirma
"Sonnenkraft" von 2005: "Wir halbieren Ihre Heizkosten!"
WDR
Quarks & Co. 08.09.2009 "Solarenergie": Täuschung über eine
1000
EUR Jahresenergieeinsparung, die nicht von einer Solaranalge sondern in
Wirklichkeit im wesentlichen von einer neuen Gasbrennwertanlage stammt.
uam.
In
der Zeit vom 13.10.1998 bis 24.07.2010 gab es mindestens 33
TV-Sendungen in denen über die Effizienz der thermischen Solartechnik
getäuscht worden ist.
Der
Fernsehsender ARD hat die politische Unabhängigkeit 2007 aus seinen
Leitlinien entfernt. Peter Tiarks, Vorsitzender Beschwerausschuss 2
beim deutschen Presseamt, war im Jahr 2002 in der Leitung des
Verlagsbereichs der Solarpraxis AG. Auch beim deutschen Presserat in
Berlin sitzen vermeintliche "Solarlobbyisten", die presserechtliche
Beschwerden über den Solarbetrug unbemerkt wegbügeln.
Richter
Dr. Michael Krökel und
Richter Hülsebusch aus Bochum unterschlagen
ein Sachverständigengutachtenergebnis (Az. 1 O 302/97 vom 07.12.1999).
Strafanträge wegen Rechtsbeugung gegen die Richter werden stets von
Staatsanwalt Schneider von der StA Bochum abgelehnt und stattdessen
wird gegen den Beschwerdeführer mit Beleidigungsverfahren vorgegangen.
Da der Beschwerdeführer die strafbaren Handlungen beweisen kann droht
Strafrichter Bock vom LG Bochum mit einer psychiatrischen
Unterbringung, wenn er seine Rechte in einem Zivilverfahren wahrnimmt.
Richter Dirk Vogt (SPD-Mitglied und ehemals Kreistagsabgeordneter) AG
Recklinghausen fälscht das Gerichtsprotokoll zu lasten des
Beschwerdeführers. Die beim NRW-Landesjustizministerium angelegte Akte
(Az. 4121 E-III 372/98) mit den richterlichen Straftaten ist Geheim und
eine Veröffentlichung würde angeblich dem "Wohle von Bund und Land"
schaden.
Das
Drama "entsorgter Väter": Wenn das Kind zum Streitfall wird,
Bananenrepublik, RTL
stern tv 10.11.2010
Wenn
Paare sich trennen, muss auch der Umgang mit den Kindern genau geregelt
werden. Oft kommt es dann zum erbitterten Streit ums Sorgerecht: Vor
allem unverheiratete Väter sind dann auf das Wohlwollen der Mütter
angewiesen - und haben häufig das Nachsehen.
"Man kommt sich vor
wie in einer Bananenrepublik wo einfach so ein Richter das Gesetz so
auslegt wie er es gerade für richtig hält. Ich konnte nichts erreichen,
die Richterin hat gleich die Verhandlung damit begonnen, dass sie
kapituliert."
Rechtsanwalt:
"Es ist Alltag, es
ist leider
Lebensalltag bei uns in Deutschland, weil alle Beteiligten
Institutionen, die er angerufen hat, ich muss es so deutlich sagen,
nicht die Kompetenz haben das zu regeln. In erster Linie sind das die
Familiengerichte, dann sind es aber auch die Jugendämter und
Beratungsstellen, Sachverständige aber auch."
Die teuerste Ampel der Welt
in Afghanistan ohne
Strom für 100 Millionen EUR
Abgezockt
am Telefon - Das Milliardengeschäft der Gewinnspiel-Mafia, 11.10.2010
Bei
Witwe Karla B., 83, begann es vor etwa zwei Jahren: Plötzlich buchen
angebliche Gewinnspielunternehmen von ihrem Konto ab - einmal, zweimal,
immer wieder - und plötzlich sogar mehrere Firmen parallel. Die Namen
hat sie nie gehört, nie einen Vertrag unterschrieben. Die Abbuchungen
übersteigen bald die schmale Rente der alten Dame - im August buchen
die Glücksversprecher insgesamt 1600 Euro ab. Der Fall Karla B. ist
einer von Hunderttausenden.
Tagtäglich
nerven Firmen mit
ihren unerwünschten Telefonanrufen, mit denen sie Gewinnspiele
verkaufen wollen.
Die
böse Wahrheit hinter dem Geschäft: Eine Lastschriftvereinbarung muss
nicht schriftlich erfolgen, mündlich geht es auch. Deshalb verstricken
Hunderte Call-Center in Deutschland und im Ausland vor allem ältere
Leute in langatmige Gespräche – mit dem Ziel, ihnen die Kontonummer zu
entlocken und irgendwann im Gespräch ein einziges kurzes „Ja“ zu hören.
die
story zeigt, wie Geschädigte auf diese Weise Geld verloren haben.
Hochrangige Aussteiger demonstrieren, wie der Betrug am Telefon
funktioniert. Die Hintermänner sitzen an einer vornehmen Adresse im
Ausland. Ihr Umsatz soll im vergangenen Jahr die Milliardengrenze
gesprengt haben. Erst jetzt beginnen Kripo und Staatsanwälte, die
Strukturen des Systems zu durchleuchten.
Kunstaktion
"Die verfangenen Richter" in Hamburg:
http://www.youtube.com/watch?v=NbUHVW25OyA
Ullrich
Präsident des Landgerichts Marburg unterläuft Gewaltentrennung, 2008
Der
noch amtierende Justizminister Jürgen Banzer (CDU) hat am 19.2.2008
einen Parteigenossen zum Präsidenten des Landgerichts Marburg ernannt:
Dr. Christoph Ullrich, zuvor Vizepräsident des Landgerichts Marburg.
Ullrich ist CDU-Funktionär in Waldbrunn/Westerwald. Er sitzt im
Kreistag des Landkreises Limburg-Weilburg. Deswegen und wegen § 4 des
Deutschen Richtergesetzes
Unvereinbare
Aufgaben
(1)
Ein Richter darf Aufgaben der rechtsprechenden Gewalt und Aufgaben der
gesetzgebenden oder der vollziehenden Gewalt nicht zugleich wahrnehmen.
ist
Ullrich ein Rechtsbrecher. Er übt die Tätigkeit eines Richters illegal
aus. Um die üblichen Ausreden schon jetzt zu entkräften: Wegen der
Formulierung des § 4 kommt es nicht darauf an, ob die Kreistage der
gesetzgebenden oder der vollziehenden Gewalt zugezählt werden. Genauso
wenig kommt es darauf an, wie viele Kollegen Ullrichs es ähnlich
treiben wie er. In Hessen hat die lange herrschende SPD ihren Genossen
in der Justiz den Rechtsbruch erlaubt. In einem Interregnum der CDU von
1987 bis 1991, da die meisten Richter noch der SPD assoziiert waren,
ging der hessische Justizminister Karl-Heinz Koch (CDU) dagegen vor.
Nun da die CDU dauerhaft herrscht und viele Posten in der Justiz mit
ihren Leuten besetzt, gestattet die hessische Landesregierung unter
Roland Koch (CDU), dem Sohn des Karl-Heinz, ihren Genossen das Gesetz
zu brechen.
Richter(innen)
in
Kommunalparlamenten und Kreistagen grundrechtswidrig und ungesetzlich:
Dr. Ralf Bernhard kommt in
seiner gründlichen Monographie „Richteramt
und Kommunalmandat“, Duncker & Humblot, Berlin 1983, Seite 235,
zu
dem Ergebnis, dass § 4 Abs. 1 DRiG (Unvereinbare Aufgaben) es den
Richtern verbietet, ein kommunales Mandat wahrzunehmen. Gemäß Dr.
Bernhard erlaubt weder das einfache Gesetzesrecht noch das Grundgesetz
(Art. 20 Abs. 2: Gewaltentrennung) den Richtern, ein kommunales Mandat
neben ihrem Richteramt gleichzeitig auszuüben. Wer dies doch tut, kann
kein gesetzlicher Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG).
Die
Bundesrepublik vom gesetzgebenden Rechtsstaat zum Richterstaat unter
Missachtung des Grundgesetzes, 2002:
„Die
Bundesrepublik wird vom gesetzgebenden Rechtsstaat, den das Grundgesetz
gebietet, zum – oft unberechenbaren – Richterstaat.“ Sie wären
verpflichtet, sich Gedanken darüber zu machen, wie die „Reise in den
Richterstaat“ aufgehalten bzw. beendet werden kann.
Professor Dr. Bernd
Rüthers, FAZ vom 15.4.2002
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Der
deutsche Rechtsstaat:
Der
neuzeitliche Begriff des Rechtsstaates ist Ende des
18. Jahrhunderts aufgekommen. Er ist als „Kampfruf
des freiheitlich Bürgertums gegen den obrigkeitlichen
Fürstenstaat“ entstanden und wurde zunächst
als Gegenbegriff zum absolutistischen Polizeitstaat begriffen. Die
Grundidee lag darin, dass ein solcher Staat seine Aufgabe in der
Sicherheit von Freiheit und Eigentum der Bürger findet, dass
sein Ziel die Förderung des Wohls des Individuums ist und eben
dieses seinen Charakter als „gemeines Wesen“
ausmacht (res publica). Dabei sollte eine gerechte Staatsordnung durch
eine Verfassung, insbesondere durch die Anerkennung von Menschenrechten
und Gewaltenteilung, durch allgemein gültige Gesetze, die in
einem förmlichen Verfahren zustande gekommen sind, erreicht
werden.
Davon kann in
Deutschland kaum noch die Rede sein. Der deutsche Staat
hat sich zu einem totalitären Juristen- und Lobyistenstaat und
einem oligarchischen Richterstaat entwickelt. Das Wohl der Richter
folgend von Juristen und folgend von Lobbyisten steht über
jedem Gesetz, jedem Recht und jeder Gerechtigkeit.
Die
Grundlage der Demokratie ist
die
Volkssouveränität und nicht die Herrschaftsgewalt
eines obrigkeitlichen Staates. Nicht der Bürger steht im
Gehorsamsverhältnis der Regierung, sondern die Regierung ist
dem Bürger im Rahmen der Gesetze verantwortlich für
ihr Handeln. Der Bürger hat das Recht und die Pflicht, die
Regierung zur Ordnung zu rufen, wenn er glaubt, dass sie demokratische
Rechte missachtet!
Dr. Gustav Heinemann Bundespräsident 1969-74
"Den
Grundrechten kommt insoweit
eine Vergewisserungsfunktion
zu, die geeignet ist, Untertanengeist und obrigkeisstaatliche
Attitüde zu überwinden. Hierzu gehört, dass
der Bürger sich auf seine Grundrechte beruft - auf sie pocht
und nicht der einzelne hat darzulegen, dass er zum Handeln berechtigt
(befugt, ermächtigt) ist; der Staat muss umgekehrt seine
Maßnahmen am Maßstab der Grundrechte rechtfertigen."
(Prof. Dr. Ipsen, Staatsrecht II, 10. Auflg., Rn. 61+65).
"Außer
Frage steht, daß sich die
Justiz
der Kritik wegen ihrer Urteile stellen muß. Auch scharfer
Protest und überzogene Kritik sind durch die grundgesetzlich
geschützte Meinungsfreiheit gedeckt."
(Präsident des Oberlandesgerichts a. D. Rudolf Wassermann, in:
NJW 1998, 730, 731)
In § 34 der
französischen Verfassung von 1793 steht:
Um Unterdrückung der gesamten Gesellschaft handelt es sich,
wenn auch nur ein einziges ihrer Mitglieder unterdrückt
wird....
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Überaus
lobenswertes Vorwort zu diesen Seiten von
Präsident Richter a.D. Gero Debusmann,
Präsident
Richter a.D. Rudolf von der Beeck vom OLG-Hamm und Richter Hans-Dieter
Dodt vom LG-Bielefeld:
Durch
diese Seiten
werden die
Richter im OLG-Bezirk Hamm bzw. die dazugehörigen Juristen und
deren Vollstrecker gemäß dem Präsidenten
Richter Gero Debusmann vom OLG-Hamm an verbrecherischen Taten wie
Rechtsbeugung, Willkür, Protokollfälschungen
(Urkundenfälschungen), Lügen, Meineiden, Grundrechts-
u. Menschenrechtsverletzungen, Verspotten von Bürgern, Betrug,
Bedrohung, Erpressung, Nötigung und Treiben von Menschen in
den Tod (Totschlag bzw. Mord) usw. beeinträchtigt oder
gehindert und das darf nicht sein, weil dem Richter die
Willkür (Gero Debusmann: "ordnungsgemäße
Wahrnehmung von Aufgaben") um seine Person willen verliehen worden ist
und man sich dafür als besonders elitäre Person
feiern möchte und auch von den meisten Kollegen wie auch von
dem Landesjustizministerium (besonders Roswitha Müller
Piepenkötter (NRW, CDU) und vom Oberbürgermeister
Hamm Thomas Hunsteger-Petermann (CDU) gefeiert wird (Rede
von
Oberbürgermeister Thomas Hunsteger-Petermann):
Der
Präsident des OLG Hamm Gero Debusmann am 06.05.2008:
...mir ist
zur Kenntnis gelangt, dass sie seit einiger
Zeit bei der lnternic.net die Domain [ Diese Internetseiten]
für sich registriert haben und sich dort in unsachlicher und
zum Teil verleumderischer und beleidigender Weise zu Vorgängen
in der Justiz des Oberlandesgerichts Hamm, des Landes
Nordrhein-Westfalen, aber auch der gesamten Justiz
äußern. ... Indem dort von Ihnen eingestellte derart
unsachliche, verleumderische und beleidigende Darstellungen der Justiz
des gesamten Landes NRW, aber insbesondere auch des
Oberlandesgerichtsbezirks Hamm vorgefunden werden, wird das Ansehen der
Justiz in höchstem Maße gefährdet und sie
wird in der ordnungsgemäßen Wahrnehmung ihrer
Aufgaben beeinträchtigt. ...Mit dem Inhalt ihrer Internetseite
verstoßen sie gegen Vorschriften des Strafgesetzbuches. Die
unsachlichen Äußerungen und Darstellungen sind
verleumderisch, beleidigend und ehrenrührig. ... Mit
freundlichen Grüßen Gero Debusmann
Mehere Strafanträge von Richter Gero
Debusmann gegen mehr als
30 Personen, die sich auf diesen Seiten seiner Meinung nach
beleidigend, ehrenrührig und verleumderisch
äußern und damit die Justiz, bei den von ihm
sogenannten "ordnungsgemäßen Aufgaben" von
Urkundenfälschung (Protokollfälschung), Rechtsbeugung
usw. usw., beeinträchtigen wurden von der Staatsanwaltschaft
Bielefeld bereits eingestellt. zB. am 12.10.2008 Aktenzeichen 61 Js
860/08, am 29.10.2008 Az. 43 Js 2222/08 und am 18.11.2008 Az. 26 Js
555/08 usw. usw..
Desweiteren wurden nun 4 weitere
Strafanträge wegen
angeblicher beleidigender Äußerungen auf dieser
Seite am 31.07.2009 eingestellt (AG-Minden 13 Cs-43 Js 883/08-547/08).
Somit war mehr als die letzten 5 Jahre kein Strafverfahren oder
Unterlassungsverfahren bezüglich dieser Seiten erfolgreich
obwohl die Staatsanwaltschaft und viele Richter diese Seiten unbedingt
mit allen Mitteln verhindern wollen und man viele opportunistische
Gefolgsleute hat, die von der Macht und Gewalt profitieren wollen und
sich bei dieser und den Kollegen korrupterweise dadurch profilieren
wollen und sich auch profilieren.
Dass es auf diesen Seiten eine
beleidigende oder verleumderische
Äußerung gibt konnte also innerhalb von
über 5 Jahren bis heute nicht nachgewiesen werden. Dabei
dürften mehr als 100 Äußerungen auf diesen
Seiten, die angeblich einen beleidigenden oder verleumderischen Inhalt
haben innerhalb von Strafantragsverfahren untersucht worden sein.
Zur Zeit liegt allerdings wieder ein
Strafantrag aus dem Juni 2009
wegen Beleidigung bezüglich dieser Seiten vom
Amtsgerichtsdirektor Hans-Jörg Depke aus Minden vor. Anstatt,
dass er jemals ein einzigen Wort gegen die Rechtsbeugungen,
Protokollfälschungen und anderen Verbrechen seiner Kollegen
gesagt hat mit denen er am Amtsgericht Minden zusammenarbeitet, die an
"seinem" Gericht getätigt werden, werden die verbrecherischen
Kollegen dadurch durch ihn unterstützt und in ihrem
rechtbeugerischen Verhalten bestätigt. Desweiteren soll
verhindert werden, dass die Bürger darüber informiert
werden, damit diese sich nicht im geringsten davor schützen
können und auch nicht einmal davor gewarnt sind, weil man am
Bürger möglichst viel Geld verdienen und sich nach
Möglichkeit auch noch an Macht- und Gewalt an diesem
bereichern will.
Desweiteren erfolgte die
Beschuldigung, dass der Betreiber dieser Seite
im Internet beleidigende Inhalte über Richter Depke verbreiten
würde. Ich habe im Juni/Juli 2009 über 5
Suchmaschinen bemüht und konnte nur einen Inhalt über
eine Äußerung bezüglich eines Artikels im
Mindener Tageblatt über Richter Depke (außer die des
AG-Minden selbst) finden, die auch heute noch vorhanden sind. Welche
angeblichen beleidigenden Inhalte das sein sollen ist auch der
Staatsanwaltschaft unbekannt. Gegen sogenanntes niederes Proletenvolk
geht die Staatsanwaltschaft gerne mit an den Haaren herbeigezogenen
willkürlichen Unterstellungen vor. Während im
umgekehrten Fall, wenn es sich um beweisbare Verbrechen insbesondere
auch von Juristen, Staatsanwälten und Richtern am AG-Minden
oder im Landgerichtsbezirk Bielefeld handelt, es sich letztlich bei
strafbarem handeln um einen Verbotsirrtum von Volljuristen handelt,
soweit nicht Beweismittel unterschlagen werden etc.
Eine der geistig schwachsinnigsten
und geistig dämlichsten
Behauptungen um mit krimineller Energie Strafvereitelung für
die Kollegen zu betreiben war die von Staatsanwältin Sandra
Veit StA Bielefeld (62 Js 273/03, Schreiben vom 13.08.2003) und
Oberstaatsanwältin Dr. Barbara Vogelsang GStA Hamm (2 Zs
2277/03, Schreiben vom 01.09.2003), dass
wahrheitsgemäße Zeugenaussagen von Richtern, die aus
Befangenheitsverfahren stammen, die abgelehnt worden sind, nicht
verwertbar sind mit der zusätzlichen Folge, dass der Richter
entsprechend auch nicht noch einmal wahrheitsgemäß
neu aussagen muß und alle anderen Beweismittel nicht mehr zu
berücksichtigen sind. Es ist aber nicht so, dass diese
Staatsanwältinnen als Volljuristen, die einen solchen
rechtlichen Schwachsinn von sich geben bzw. wegen dem
äußern unverständlichen rechtlichen
Schwachsinns gemäß Richter Thomas Helmkamp vom
LG-Bielefeld (jetzt LG-Münster) oder Richter Husmann/Eickhoff
vom AG-Minden zu einer psycholgischen Untersuchung geschickt werden
müssen, so wie man dieses mit sogenannten niederen
Proletenmenschen macht, weil bei diesen bereits rein im Ansehen der
Person zu unterstellen ist, dass diese nur rechtlichen Schwachsinn bei
Gericht vortragen können.
Dass ist auch der richtige Weg für
Sandra Veit
Oberstaatsanwältin zu werden, weil genau das
gegenüber sogenannten niederem und minderwertigen Proletenvolk
zur Belohnung, Belobigung und Beförderung führt wie
man auch an Richter Dr. Martin Fleuß CDU (ehemals
VG-Düsseldorf) sieht.
Wenn das äußern der Wahrheit eine
strafbare
Beleidigung wäre, dann wäre es nicht mehr
möglich die Wahrheit zu sagen. Gleiches kennen wir aus dem
Dritten Reich unter der Regierung und aus dem Rechtsstaat (sozialer
materieller Rechtsstaat)
Richter Adolf Hitlers (In das Richteramt erhoben mit
Beschluß des Großdeutschen Reichtages vom 26.04.1942
als "oberster
Gerichtsherr").
Ein vierzehnjähriger wurde am
Volksgerichtshof zum Tode
verurteilt, weil er etwas gegen das dritte Reich gesagt hat (Das_Urteil_von_Nürnberg16
00:08 Min.). Diese Vorgehensweise ging damals über das Gesetz
hinnaus, denn das Gesetz sah damals eine Todesstrafe für
minderjährige nicht vor und auch der oberste Gerichtsherr und
höchste deutsche Richter Adolf Hitler hatte keine
entsprechenden Vorgaben gemacht. (Dem Volksgerichtshof wurden vom BGH
noch bis in die siebziger Jahre alle Richterprivilegien - Richter
können für ihre Urteile nicht belangt werden - einer
ordentlichen Spruchinstanz zugute gehalten. Keiner der 106
Berufsrichter, keiner der 179 Staatsanwälte der Mordinstanz
ist wegen Rechtsbeugung verurteilt worden).
Die Blutrichter vom Volksgerichtshof
etc. haben übrigens wenn
überhaupt max. 5 Jahre im Gefängnis verbracht aber
für andere Verbrechen wie zB. Mord (Für Mord gab es
auch schon mal 3 Stunden Gefängnis) unter Beibehaltung seiner
kompletten Richterehren aber auch seiner vollständigen
Pension. 1928 gründeten die Juristen, den ersten
nazionalsozialistischen Verein, den Bund nazionalsozialistischer
Juristen BNSDJ).
Für das Abdecken von Richter- und
Juristenkollegen, die
Rechtsbeugung und andere eigentlich sogar strafbare Handlungen begehen
und dabei Menschen im Ansehen der Person das Leben ruinieren und
zerstören, verlangen die Richter Lob und eine besonders
ehrenvolle Behandlung, die diese dafür selbst von
höchster Stelle auch erhalten wie zB. vom
Landesjustizministerium, dass über die Beförderung
von Richtern bestimmt: Da an den Zuständen nichts
geändert wird kann man sich also darauf verlassen, dass
Rechtsbeugung, Protokollfälschungen uvam. und die
Entscheidungen in Ansehen der Person (Willkür) in diesem
Gerichtsbezirk handeln nach Recht und Gesetz darstellt, eine
Qualität auf die man sich stets verlassen kann und dass genau
das auch die ordnungsgemäße Aufgabe von
Richtern/Juristen ist, so jedenfalls Gero Debusmann, viele andere
Richter an diesen Gerichten und auch die Landesjustizministerin
Roswitha Müller-Piepenkötter: "Eine lobenswerte
Aufgabe im Dienste der gesamten Menschheit", weil eigenes kriminelles
Handeln und das der elitären Kollegen nicht verfolgt wird.
Vizepräsident Hans-Dieter Dodt vom
LG-Bielefeld:
Gemäß dem Vizepräsidenten Dodt
des LG Bielefeld stellt die Geltendmachung der auf dieser Seite
bezüglich Richter Heinrich Burckhard Husmann geltend gemachten
Befangenheitsgründe
eine schwere richterliche Beleidigung dar und diese können
daher allesamt nicht berücksichtigt werden.
Das warf 2 Fragen an Richter Dodt auf:
1. Wenn die Geltendmachung eines
Befangenheitsantrages aufgrund
entsprechender Vorfälle durch das Dokumentieren dieser bereits
eine schwere Beleidigung darstellt, was für eine schwere
richterliche Selbstbeleidigung und was für schwer e
richterliche Vergehen müssen die dokumentierten
Vorfälle als richterlich selbst getätigte Handlungen
dann erst darstellen?
2. Es ist immer und stets von
Richtern festgestellt worden, das die
dokumentierten und geltend gemachten Befangenheitsgründe nicht
im geringsten zu beanstanden sind, sondern vollkommen gesetzlich
korrektes und rechtich einwandfreies richterliches Vorgehen darstellen
(auch vom Präsidenten des LG Bielefeld Jürgens und
OLG Hamm von der Beeck). Wie kann das Beschreiben oder
veröffentlichen eines solchen überaus korrekten
Vorgehens eine Beleidigung darstellen?
Auf diese Fragen gab es niemals eine
Antwort.
Der ehemalige Präsident des OLG Hamm
Rudolf von der Beeck:
Der Präsident des OLG Hamm von der
Beeck bestätigt
die "vollkommen korrekten Entscheidungen" des Präsidenten des
LG Bielefeld Jürgens, dass die auf dieser Seite
aufgeführten gerichtlichen Vorfälle im OLG-Bezirk
Hamm über die ich mich beschwert habe alles einwandfreies und
nicht im geringsten zu beanstandendes richterliches Verhalten
darstellen und bedroht mich damit, mich wegen Beleidigung anzuzeigen,
weil ich genau das vorstehende von ihm erklärte hier
veröffentliche.
Das warf auch hier die Frage an den
Präsidenten des OLG Hamm
von der Beeck auf warum ich das vollkommen korrekte richterliche
Vorgehen, das er selbst feststellt, hier nicht veröffentlichen
darf und es eine Beleidigung darstellt?
Darauf gab es keine Antwort.
"Psychologie
und Lebenserfahrung besagen, daß mit
dem Ansteigen der fachlichen Inkompetenz die Fähigkeit und
Bereitschaft abnimmt, sich selbst zu erkennen."
Dr. Egon Schneider, Nestor des deutschen
Zivilprozeßrechts
"Die
Verantwortung für Gewalttaten liegt bei denen,
die sie verüben."
Salman Rushdie, In Good Faith, 1990
Bei diesen Seiten handelt es sich
nicht um die Internetseiten des
Amtsgericht-Minden, des Landgericht-Bielefeld oder des
Oberlandesgericht-Hamm. Auf diesen Seiten weiter unten wird lediglich
über Rechtsfälle von Personen, die Kontakt mit diesen
Gerichten hatten ua. mit folgenden Richtern berichtet:
AG-Minden, Richter: Heinrich
Burckhard Husmann, Daniel Wacker, Horst
Eickhoff
LG-Bielefeld, Richter: Jochen Gaide,
Jochen Geue, Angela Brinkmann,
Uhlhorn, Susanne Kluge, Hans-Dieter Dodt, Hans Jürgen Donath,
Thomas Helmkamp (jetzt LG-Münster), Wolfgang Wortmann, Harald
Jander, Wolfgang Drees, Dr. Zimmermann, Schröder, Althoff,
Claus-Rudolf Grünhoff, Eva-Maria Schulten, Kropp, Bernd Kahre,
Doris Mertel, Dr. Werner Scheck, Heinz Gassmann, Wolfgang-Heinrich
Vincke
OLG-Hamm,
Richter: Gero Debusmann, Rudolf von der Beeck, Dr. Nowatius,
Klaus-Dieter Gottwald, Günter Vinke
Die Homepage der Gerichte befinden
sich unter folgender Domains: AG Minden
, LG
Bielefeld , OLG
Hamm
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Hier
kann ich helfen:
Petition: Internet - Keine Indizierung und
Sperrung von Internetseiten vom 22.04.2009
Wir
fordern, daß der Deutsche Bundestag die
Änderung des Telemediengesetzes nach dem Gesetzentwurf des
Bundeskabinetts vom 22.4.09 ablehnt. Wir halten das geplante Vorgehen,
Internetseiten vom BKA indizieren & von den Providern sperren
zu lassen, für undurchsichtig & unkontrollierbar, da
die "Sperrlisten" weder einsehbar sind noch genau festgelegt ist, nach
welchen Kriterien Webseiten auf die Liste gesetzt werden. Wir sehen
darin eine Gefährdung des Grundrechtes auf
Informationsfreiheit.
Gutachten
des IT-Sacherverständigen Steven Wray Wood ('Liebling der
Staatsanwälte') gesucht:
Steven Wray Wood
führte als EDV-Sachverständiger
für IT-Forensik die Begutachtung der beschlagnahmten Computer
bei der 'Operation Himmel' durch, bei über 12.000
Verdächtigen alleine in der BRD gezählt wurden. Es
ist davon auszugehen, dass mindestens 2.000 Computer allein von ihm
bearbeitet wurden. Ein solches Gutachten bringt pro Computer ohne
großen Aufwand etwa EUR 2.000,- ein ...
Die 'Operation
Himmel' entpuppte sich bald als Operation heiße Luft
(Man sollte erst etwas publizieren, wenn man die Fakten
überprüft hat. Das Statement eines Polizei- oder
Justizpressesprechers ist keine Tatsache, die man ohne weitere
Recherche einfach übernehmen könnte. Das hat sich
jetzt bei der Operation "Himmel" wieder bewiesen).
bloegi:
Mit Kinderpornos viel Geld verdienen - total legal
(Weitere)
Opfer der Kanzlei Dr. Erben, Heidelberg, gesucht.
Betrügerische
Adressbuchverlage überziehen
Journalisten in konzertierter Aktion mit einer Fülle
'sinnloser' Prozess
(Law Hunting), um ihn so zu
zermürben
Am empörendsten
ist, dass die 'Kunden' von den Abzockern zu
der Überzeugung gebracht werden müssen, dass Recht
und Gesetz ihnen keinen Schutz bieten können, sondern, im
Gegenteil, für die Gauner arbeiten. Jeder, der bezahlt hat,
ist am Ende zu dieser Überzeugung gelangt - und da die
Formulare millionenfach ausgeschickt werden und immer wieder Tausende
darauf hereinfallen, wird die Überzeugung in der Gesellschaft
immer größer, dass dieser Staat nicht in der Lage
ist, ehrliche Bürger zu schützen. Im Gegenteil: Die
Gauner werden immer reicher, die Ehrlichen werden zum 'Nutzvieh'
gemacht.
Schutzverband gegen
Wirtschaftskriminalität (DSW) Die
Maschen
· Anzeigenschwindel · Wie verhalte ich mich
richtig?
Juristische
Verfahrenstricks anzeigen
Mit welchen
Methoden begehen Richter und Staatsanwälte
Rechtsbeugung?
Diese Sammlung
möchte juristische Verfahrenstricks
aufführen, wie sie manchmal von Seiten der Behörden
in Gerichtsprozessen eingesetzt werden. Tricks, die illoyale
Rechtsanwälte gegenüber ihren Mandanten anwenden,
sind ebenfalls von Interesse.
Guter
Anwalt - Schlechter Anwalt, 07.05.2009
Wir
rufen dazu auf, Ihre schlechtesten Erfahrungen mit
Rechtsanwälten zu schildern. Wir verlosen einen Betrag von
€ 200,00 für die beste Geschichte über die
schlechteste Erfahrung mit einem Rechtsanwalt.
Kampagne Kambachsch,
Todesurteil
in Afghanistan
Der
23-jährige
Journalistik-Student Sayed Perwiz Kambachsch wurde am 22. Januar 2008
im nordafghanischen Mazar-i-Sharif zum Tode verurteilt. Sein Vergehen:
Ein Artikel über die Rolle der Frau im Koran, den er aus dem
Internet heruntergeladen, ausgedruckt und an seiner
Universität verteilt hatte.
Helfen Sie Sayed Perwiz Kambachsch
und unterschreiben Sie die Petition
für seine Freilassung an den afghanischen Botschafter in Paris!
Resolution für
Straßentiere
Die
Unterzeichner, Bürger aus allen
EU-Mitgliedsländern, fordern hiermit die Europäische
Kommission und das Europäische Parlament eindringlich auf,
sich endlich zu ihrer Verantwortung für die
Straßentiere in der EU zu bekennen und auch diese Tiere unter
ihren Schutz zu stellen. Auch der am 13.12.2007 ratifizierte EU-Vertrag
enthält ausdrücklich die Verantwortung der EU
für die Tiere als fühlende, leidensfähige
Wesen.
Prangern Sie mit uns
anstößige Lobby-Praktiken und Verflechtungen an:
Bis zum 30.
November können Sie für Ihren Favoriten
unter worstlobby.eu
abstimmen!
Dort finden
Sie auch genauere Informationen zu allen Kandidaten.

Katze
Julie und Katze Momo aus dem Tierheim
Minden e.V. suchen ein neues
Zuhause.

Luna-Hilfe für
behinderte Katzen e.V. , Luna
Hilfe
Forum
http://www.maltakatzen-in-not.de/startseite.html
Tierheime
sind in existenzbedrohender Lage,
Mindener Tageblatt, 19.08.2010 ,
www.rettet-die-tierheime.de
Trotz steigenden Tierbestands keine
kostendeckenden Zuschüsse
Unter dem Titel: "Rettet die
Tierheime!" würden Unterschriften
im Internet für eine bessere Unterstützung der
Tierheime durch Bund, Länder und Kommunen gesammelt, teilte
der Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, Wolfgang Apel,
in Bonn mit. Höhepunkt der Kampagne sei eine Kundgebung
für eine bundesweit einheitliche Regelung für die
Fundtierkosten-Erstattung am 24.10.2010 vor dem Bundesrat in Berlin.
Die Situation der Tierheime sei prekär, beklagte Apel.
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Wie
man in Justiz und Politik Geld druckt und weitere Politikschweinereien:
www.justizkacke.de/politik.htm
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Justiz:
( Zitate
von Juristen über den Zustand der Justiz)
AG-Witten.
Der "Glaube" im Jahr 2008 an das deutsche Rechtssystem...
Ein Zusammenschnitt
von bedenklichen Zitaten über das Deutsche
Rechtssystem im Zeitraum vom 21.05.2008 bis 05.06.2008.
"Seit 1990 habe ich
...einen auf das andere mal erleben müssen
wie ich verarscht wurde".
Erfahrungsbericht
eines Justizgeschädigten (21.05.2008): http://www.youtube.com/watch?v=eUwmJMlc9ZI
Ein T-Shirt mit der
Aufschrift "Prozeßbeobachter" sorgt in
der Justiz für eine zweimalige Verhaftung mit Haft, weil
Richtern das T-Shirt nicht gefällt und letztlich auch
für eine Hausdurchsuchung ua.
Wer sich öfter
Gerichtsverhandlungen ansieht malt
aufgrunddessen selbstverständlich auch Hakenkreuze ans
Gericht, so ein Richter.
"Wer Türke ist lügt
doch immer", so Richter Klarmann
wörtlich am AG Garmisch-Patenkirchen. Aus dem und vieler
anderer Gründe erhalten Gerichtsreporter Hausverbot am
AG-Garmisch Patenkirchen und an vielen anderen Gerichten und werden von
manchem Richter schikaniert soweit diese
Wahrheitsgemäß über die dortigen
Vorgänge berichten.
Der
Glaube an die Justiz 2: "...wer das liest
kommt zu einem klaren Schluß unser System ist auf gut deutsch
am Arsch."
"Erben
der Firma Freisler", Henryk M. Broder
(Börne Preisträger) über deutsche Gerichte.
(Eine Strafanzeige wegen Beleidigung vom Präsidenten des
Frankfurter Landgerichts, Berhard Kramer im Februar 2006 wurde vom
Amtsgericht abgewiesen, weil sich die deutsche Justiz ihrem
historischen Erbe stellen müsse auch wenn viele Juristen diese
Aussage als Geschmacklos empfinden würden (FAZ 24.04.2007).
Die deutsche Justiz sei nach 1945 „vermutlich nicht aus der
Heilsarmee“ entstanden.
Etwa vier Prozent der
Bundesbürger geraten jedes Jahr vor ein
Gericht. Die wenigsten wegen einer echten Straftat, die meisten wegen
Vergehen im Straßenverkehr oder wegen
»Gartenzaun-Klagen« unter Nachbarn. Die
Wahrscheinlichkeit, in ein Strafverfahren verwickelt zu werden, ist
etwa so groß wie die, nach einem Todesfall in der Familie ein
Bestattungsinstitut betreten zu müssen. Wie es vor einem
Gericht zugeht, wissen die Bundesbürger nur aus Serien wie
»Richter Alexander Hold« oder »Richterin
Barbara Salesch«. Das ist so, als würde man sich
über das Leben im Dschungel in der Zoo-Abteilung eines
Warenhauses kundig machen. Deswegen ist es den meisten Bürgern
auch nicht bewusst, dass die Justiz eine Welt für sich ist,
ein geschlossenes, hierarchisch strukturiertes Biotop, das sich so gut
wie jeder gesellschaftlichen Kontrolle entzieht. Verglichen mit
Richtern und Staatsanwälten führen sogar
Ärzte ein Leben wie in einem Glashaus, die
Angehörigen anderer Berufsstände sowieso.
Von
deutschen 192 gecasteten Richtern sind 192 eine wirkliche Kathastrophe,
es sind "grauenvolle, stupide, dumme, rechtshaberische eitle
Männer". WDR- "Kölner-Treff", 27.08.2010 (für Richterinnen gilt das
gleiche natürlich ebenso, nur auf eine etwas andere Art und Weise).
Kinderschänder
werden nicht verurteilt,
bestraft oder theraphiert, CDU weißt deswegen Kritik an
Landesjustizministerin Müller-Piepenkötter NRW
zurück
Peter Briesenbach
CDU: "Die Justiz in NRW funktioniert" und handelt
lobenswert gemäß Landesjustizministerin NRW
Roswitha Müller-Piepenkötter CDU und auch
ohne Ansehen der Person.
Justizministerin
Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU)
habe versucht, die Öffentlichkeit zu täuschen und das
Sicherheitsdesaster kleinzureden. Die Ministerin und ihr
Ministerpräsident seien damit zum Sicherheitsrisiko
für das Land geworden. Bei der Justiz in
Mönchengladbach waren Akten von Kinderschändern
verschwunden und ihre Fälle jahrelang verschleppt worden. Zwei
wegen Kindermissbrauchs verurteilten Männern blieb dadurch die
Haft erspart. Mindener Tageblatt, Seite 2, 25.07.2009
Wen
würden
Sie lieber wählen? Einen Kinderporno-Sauger? Oder den
Justiz-Minister CDU, der den Kinderporno-Sauger zum
Gerichtspräsidenten ernannt hat?: Dr. Johannes
Remmel war Präsident des Verwaltungsgerichts Kassel.
Überlastet, wie unsere Justiz nun einmal ist,
betätigte sich Remmel nebenbei als Vorsitzender eines
Kirchen-Gerichts in Fulda, Vorsitzender des Tennis-Clubs Marburg,
Vorsitzender des Elternbeirats der E-Schule Marburg, Lehrbeauftragter
der Uni Gießen, Kassenwart der hessischen Verwaltungsrichter.
Und immer noch hatte Remmel viel freie Zeit. Er nutzte sie um mehr als
1000 Kinderpornos aus dem Internet zu saugen. Das aber haben nicht
hessische Polizeibeamte aufgeklärt, sondern Leute in Cottbus.
(Gemäß dem hessischen
Justiz-Skandal (hr-Fernsehen) bzw. Die
Erben von Frankfurt
(süddeutsche Zeitung 25.07.2009) der
Justiz/Politik-Rechtsbeugermafia hat man auch keine Zeit in solchen
Fällen zu ermitteln, sondern ist damit beschäftigt
eigene Schweinereien zu verschleiern zB. von Karin Wolski (CDU)
Vizepräsidentin des VG Darmstadt mit ihrem Mann, der
Rechtsanwalt ist).
Den Justiz-Minister,
der den Kinderporno-Sauger zum
Gerichtspräsidenten ernannt hat, können Sie in Hessen
wählen. Es ist der Jurist Dr. Christean Wagner (CDU).
Die Strafverfolgung
des präzis aufgezeichneten
Überfalls wurde unterbunden von dem Richter E.Laudi, der mit
vielen CDU-Bonzen dem Rotary-Club angehört. In der Zeit, zu
der Volker Bouffier (CDU), Roland Koch (CDU), Christean Wagner (CDU)
und Jürgen Banzer (CDU) für Sicherheit sorgten, wurde
meine Haustür viermal eingeschlagen. Andere in Hessen haben
Ähnliches erlebt. Die SPD-Genossen aus der Zeit vor der
CDU-Regierung waren schmierig genug. Die CDU aber ist die Partei
professioneller Krimineller.
Hochrangiger
Richter wegen Kinderpornos verdächtigt, Welt-online
18.06.2006
Der Beschuldigte
steht seit Dezember an der Spitze des
Verwaltungsgerichts in Kassel. Zuvor war er unter anderem beim
Hessischen Verwaltungsgerichtshof und beim Justizministerium in
Wiesbaden tätig.
Täter-Opfer-Ausgleich ohne
Berücksichtigung des Opfers, Justizminister
Dr.
Christean Wagner CDU: "Sie leisten hier hervorragende Arbeit"
Marburg (st). Großes Lob erhielt die
Marburger Staatsanwaltschaft
anlässlich eines Besuchs des hessischen Justizministers Dr. Christean
Wagner ...
Auch der Leitenden Oberstaatsanwältin Elisabeth Opitz bescheinigte dem
Minister
eine "vorbildlich geführte Behörde"... Ihren insgesamt 63
Mitarbeitern in der Staatsanwaltschaft Marburg stellte die
Behördenleiterin
ein ausgezeichnetes Zeugnis aus, sie zeigten eine
"überdurchschnittliche
Arbeitseinstellung und Leistung"... Quelle:
MAZ 30.3.2005
JuMi Wagner und LOStA Opitz
loben sich selbst. Der Artikel ist Propaganda. Er soll den Leuten
vorgaukeln,
Rechtsbeugung zugunsten von Rechtsextremisten sei "hervorragende
Arbeit".
Nachdem der hessische
Ministerpräsident Koch (CDU)
seinen Ministern Weimar (CDU), Bouffier (CDU) und Wagner (CDU) den
Hessischen
Verdienstorden
umgehängt hatte und als Landrat Fischbach (CDU)
und Justizminister Wagner (CDU) den Dorfbürgermeister
Krantz (CDU) mit dem Bundesverdienstkreuz ehrten,
schien es ratsam den Orden auch einem zu gönnen,
der nicht zu dieser Mannschaft gehört. Glückspilz
war Franz-Josef
Hanke (HU).
Gegen Hanke, der sich gern für andere einsetzt, hat
Oberstaatsanwalt Jörg ein Verfahren
wegen falscher Verdächtigung und übler
Nachrede
eingeleitet. OStA Jörg ist ein Untergebener der LOStA Opitz.
Als
Franz-Josef Hanke am 8.9.2005 das Bundesverdienstkreuz verliehen bekam,
bedankte er sich artig. Schließlich kam Hanke auf Überfälle
zu sprechen, die Unbekannte auf Burschenschaftler verübt hatten.
Hanke billigte diese Überfälle nicht. Sie seien gegen die
Menschenwürde, die man auch Burschenschaftlern
zugestehen müsse. Hanke redete weiter:
"Und da, lieber Herr
Justizminister, noch eine Bitte an Sie.
Es hat kürzlich den Fall gegeben, dass jemand, der heute hier im Raum
sitzt,
mit Morddrohungen von einem Neofaschisten belegt worden ist und ein
Staatsanwalt
hat dieses Verfahren eingestellt mit der Begründung, es sei ein
Täter-Opfer-Ausgleich durchgeführt worden. Der Betroffene hat gesagt:
Da weiß ich nix von. Und da hat der Staatsanwalt beziehungsweise
die Staatsanwaltschaft zurückgeschrieben: Es sei wohl ein Fehler
passiert.
Der Staatsanwalt habe übersehen, dass für den Täter-Opfer-Ausgleich
die Einwilligung des Opfers notwendig und unabdingbar ist."
Hanke wurde durch
Gelächter unterbrochen, an dem sich der
liebe
Herr Justizminister jedoch nicht beteiligte. Hanke fuhr fort:
"Ja da lachen die
Juristen! - Wie schon der Name sagt. -
Ich bin mir sicher, Herr
Wagner, dass Sie die Qualitätssicherung
in Ihrem Zuständigkeitsbereich mit den rechtsstaatlichen Mitteln,
die Ihnen zu Gebote stehen, durchführen werden."
Nach ein paar Minuten sprang der schnelle Herr
Justizminister auf und rannte ohne Abschied aus dem Saal.
Orden für Justizminister Wagner
(CDU)
Was
ist in unserer Klassenjustiz schlimmer: Wenn ein Staatsanwalt
Kinderpornos hortet oder wenn ein Staatsanwalt, der einen unschuldigen
Anklagte "Armleuchter" genannt wird?
Hier mal zwei
Beispiele von Verfahren, eins davon wurde von der Justiz
eingestellt, das andere nicht.
Verfahren 1. Eine
Person bezeichnet eine andere Person als "Armleuchter"
oder
Verfahren 2. Eine
Person hat auf seinem Dienst-PC und zu Hause auf
seinem privatem PC, Kinderpornos.
Eins der beiden
Verfahren wurde eingestellt, welches der
beiden würden Sie einstellen?
Nachdem Sie sich nun
eine Meinung gebildet haben, nun noch ein
ergänzender Hinweis. In beiden Verfahren war ein Staatsanwalt
beteiligt. Im Verfahren1 soll ein Bürger einen Staatsanwalt
als "Armleuchter" bezeichnet haben, der den Bürger
wegen angeblicher Beleidigung eines Politkers angeklagt hatte. Das LG
Wuppertal hat den Bürger vom Vorwurf der Beleidgung des
Politkers freigesprochen. Der Staatsanwalt, der also den
Bürger zu unrecht angeklagt hatte, soll dann von dem
Bürger beleidigt worden sein.
Im Verfahren 2 soll
ein Staatsanwalt die Person sein, die Kinderpornos
auf dem Dienst-PC und auf dem privaten PC hatte.
Was glauben Sie nun,
welches Verfahren eingestelt wurde? Wenn Ihre
Antwort von Ihrer ersten Antwort abweicht, dann ahnen Sie sicherlich
wie unsere Justiz wirklich funktioniert. Tatsächlich wurde das
Verfahren gegen den Staatsanwalt wegen des Besitz von Kinderpornos
eingestellt, während der Bürger, der unschuldig vom
Staatsanwalt der Beleidigung eines Politkers beschuldigt
wurde, vom Landgericht Wuppertal zu einer Geldstrafe von 10
Tagessätzen verurteilt wurde.
Und als ob dies nicht
schon Skandal genug ist, verweigerte das
Landgericht dem Bürger das rechtliche Gehör.
CDU-Schneider
nennt Pädophilen-Opfer "unglaubwürdig",
28.04.2009
Vor dem
Untersuchungsausschuss des sächsichen Landtags hat ein
Pädophilen-Opfer ausgesagt, das es sich bei zahlreichen Kunden
des Kinderbordells "Jasmin" um bekannte Leipziger
Persöhnlichkeiten gehandelt habe.
CDU-Obmann Günther
Schneider stufte sie deshalb promt und ohne
Beweise als unglaubwürdig ein. Die Staatsanwaltschaft Dresden
erhob darauf gegen sie Anklage wegen Verleumdung. In ihrer
Zeugenvernehmung am Dienstag bezichtigte die damals 16-Jährige
nun ihrerseits Polizei und Staatsanwaltschaft entwürdigender
Vernehmungsmethoden und der massiven Einschüchterung.
Vor dem
Untersuchungsausschuss des Sächsischen Landtages hat
die Frau, die als Teenager in einem Bodell systematisch
mißbraucht worden ist, den Verdacht erhärtet,
Angehörige der Justiz seien in den sogenannten Sachsen-Sumpf
verwickelt. Bereits bei früheren Vernehmungen hatten sie und
andere Mädchen auf Fotos bekannte Leipziger
Persönlichkeiten als Freier im Kinderbordell "Jasmin" erkannt.
Zuhälter Michael Wüst
hatte sich stets bester
Kontakte zu Polizei und Justiz gerühmt, weshalb ihm nichts
passieren könne. "Für mich hat sich erwiesen, was der
Zuhälter immer vorhergesagt hatte", kommentierte die Zeugin
den Verlauf des Verfahrens.
Die Frage ist
eigentlich nur noch: Versucht CDU-Obmann Günther
Schneidersich selbst zu schützen? Hat er sich selbst an
Minderjährigen vergangen, die zur Prostitution gezwungen
wurden? Oder will er andere, prominente oder CDU-nahe Kreise vor der
gerechten Strafe schützen?
Kein
Funke Milde für gehortete Kinderpornografie,
08.10.2009
Schöffengericht
verhängt Haftstrafe für
Tausende einschlägige Dateien - Missbrauchsvorwurf nicht
beweisbar
Nur selten liegen
Härte und Milde in einem Gerichtsurteil so
eng beieinander. Eine Haftstrafe ersparte das Otto M. (Name
geändert) nicht. Etliche weitere Monate Gefängnis
schon. Zwei Jahre und drei Monate soll der 39-Jährige
einsitzen. Das gebiete die Rechtsordnung, obwohl der Kraftfahrer von
dem Anklagevorwurf des sexuellen Missbrauchs (wir berichteten) eines
Kindes und Schutzbefohlenen freigesprochen wurde.
Kinderpornografie:
Gerichtspräsident des Kasseler Verwaltungsgericht muss gehen,
09.08.2009
Frankfurt/Main (ddp).
Der Präsident des Kasseler
Verwaltungsgerichts muss wegen des Besitzes von mehr als 1.000
Kinderpornos seinen Richterstuhl räumen. Der Beklagte werde
aus dem Richterverhältnis entfernt, da das
Vertrauensverhältnis zwischen ihm und dem Dienstherrn
«endgültig zerstört» sei,
urteilte das Hessische Dienstgericht für Richter in Frankfurt
am Main. Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig.
Der Kasseler
Gerichtspräsident war im Januar 2007 wegen des
Besitzes von Kinderpornos zu einer Bewährungsstrafe von neun
Monaten verurteilt worden und musste gleichzeitig eine
Geldbuße von 4.800 Euro an den Kinderschutzbund zahlen. Der
55-Jährige hatte die Vorwürfe eingeräumt.
Der promovierte Jurist hatte innerhalb von zweieinhalb Jahren insgesamt
1.010 Bild- und 2 Videodateien mit kinderpornografischem Inhalt aus dem
Internet heruntergeladen.
Kinderpornografie:
Landrat Georg Dürrschmidt überführt,
19.05.2009
Georg
Dürrschmidt ist wegen Besitzes
von Kinderpornografie zu einer Geldstrafe 16.800 Euro verurteilt
worden. Im Landkreis Oberspreewald-Lausitz mehren sich die Stimmen, die
eine Abwahl des CDU-Politikers fordern.
Senftenberg – Er war
sichtlich schockiert, seine Frau weinte:
Der Landrat des Kreises Oberspreewald-Lausitz, Georg
Dürrschmidt (CDU), ist am Montag vom Amtsgericht Senftenberg
wegen des Besitzes und des versuchten Besitzes von Kinderpornografie zu
einer Geldstrafe von 16 800 Euro verurteilt worden. Richterin Anett
Winkler sah es als erwiesen an, dass sich der 50-Jährige
zwischen Herbst 2004 und Januar 2007 Videos und Bilddateien am Computer
ansah, die eindeutig kinderpornografischen Inhalt hatten. Der
vorläufig vom Dienst suspendierte Landrat hatte stets
behauptet, unschuldig zu sein.
Ermittlungen
gegen Kölner Staatsanwalt, Kinderpornos auf seinem Computer,
10.07.2009
Skandal bei der
Kölner Staatsanwaltschaft. Auf dem
Privat-Computer eines Staatsanwalts der Behörde wurden
Kinderpornos gefunden.Der Rechner gehört Günther M.*
(63), einem Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsstrafrecht.
„Er wollte seinen privaten Computer verschrotten lassen. Der
Händler wollte den Computer aber für andere Zwecke
hochrüsten und entdeckte dabei Unmengen an Kinderpornos auf
dem Computer“, so ein Ermittler. Ja, ich kann
bestätigen, dass wir ein Ermittlungsverfahren gegen einen
Kölner Staatsanwalt eingeleitet haben“, sagt Monika
Volkhausen, Sprecherin der Bonner Staatsanwaltschaft. Das Büro
und die Wohnung von Günther M. wurden durchsucht. Die
Ermittlungen laufen bereits seit vier Wochen, sind noch nicht
abgeschlossen.Der Beamte, der seit fast 30 Jahren bei der
Staatsanwaltschaft arbeitet, ist noch nicht vom Dienst suspendiert. In
der Behörde hatte er sich gestern krank gemeldet.
Gesetzesentwurf:
Fummeln verboten, 10.12.2007
Experten und Juristen
sind entsetzt: Die Bundesregierung will diese
Woche einen Gesetzesentwurf verabschieden, wonach auch bestimmte
sexuelle Annäherungen zwischen Jugendlichen verboten werden.
Selbst "Bravo" muss bangen: Auch Aufklärungsartikel
könnten künftig strafbar sein.
So unglaublich dieser
Fall klingt: Dass ein Mädchen, das
Nacktfotos von sich selbst im Internet verschickt, wegen "Verbreitung
von Kinderpornographie" verfolgt wird, dürfte bald auch
hierzulande Wirklichkeit werden. Eine ähnlich weitgehende
Vorschrift soll in wenigen Tagen auch ins deutsche Strafgesetzbuch
kommen.
Der Anstoß dazu kommt
von der Europäischen Union,
die - unter Berufung auf die Uno-Kinderrechtskonvention - in einem
Rahmenbeschluss von ihren Mitgliedstaaten nun gesetzgeberisches Handeln
auch auf dem Gebiet des Sexualstrafrechts verlangt.
Nicht nur der
Beschluss an sich sorgt hierzulande unter Juristen und
Sexualexperten für hilfloses Entsetzen, sondern auch die Art,
wie er umgesetzt werden soll. Das Vorhaben sei von einem "sexual- und
jugendfeindlichen Habitus getragen", protestierten
Sexualwissenschaftler schon auf EU-Ebene, die Deutsche Gesellschaft
für Sexualforschung sprach sogar von "moralischer
Kolonisierung", da die neue europäische Definition der
Kinderpornografie wortwörtlich auf den US-amerikanischen
Criminal Code zurück geht.
Fummeln beim
Kinobesuch - der Jugendliche könnte dran sein
Verantwortlich ist
aber nicht nur die Europäische Union. Denn
der Entwurf, den die Bundesregierung am Donnerstag dieser Woche unter
Federführung von Brigitte Zypries (SPD) im Bundestag zur
Abstimmung stellen will, geht weit über die ohnehin schon
fragwürdigen europäischen Vorgaben hinaus.
Unbefleckte
Empfängnis ist möglich, wer küsst wird
schwanger, DNA-Test hilft nichts, AG-Idstein 10Js 5933.5/98 2 DS
Umso mehr stellt sich
die Frage,
ob
der Rechtsstaat wirklich machtlos ist, wenn einige Richter bis zum Ende
ihrer beruflichen Laufbahn folgenlos ihn und den gesamten Richterstand
in Verruf bringen. Muss man diesen Zustand wirklich als Preis
akzeptieren, den man für die Unabhängigkeit der
Richter zahlen muss?“ Das fragt Gerd Seidel, Professor
für öffentliches Recht, Völker- und
Europarecht an der Humboldt-Universität zu Berlin, in einem
bemerkenswerten Aufsatz über die Grenzen richterlicher
Unabhängigkeit. Er bezog sich dabei auch auf das Urteil eines
Richters am Amtsgericht im hessischen Idstein. Der vertrat in einer
Entscheidung über eine Unterhaltsklage die Auffassung, die
unbefleckte Empfängnis sei „wissenschaftlich nicht
auszuschließen wie das sehr seltene Phänomen der
Parthogenese, auf welchem immerhin die Kulturgeschichte des
christlichen Abendlandes zu einem nicht unerheblichen Teil
beruht“ (Aktenzeichen 10Js 5933.5/98 2 DS). Der Richter
übernahm die Behauptung der Kindsmutter, sie müsse
vom Küssen mit einem Fremden schwanger geworden sein. Das
hatte zur Folge, dass der durch einen DNATest als Kindsvater
ausgeschlossene derzeitige Ehemann zur Unterhaltszahlung verpflichtet
wurde.
Derartige Folgerungen
mögen abenteuerlich sein, sind jedoch
nicht auf einen kleinen Amtsrichter beschränkt.
„Worauf es ankommt“, so Professor Gerd Seidel,
„ist Situationen zu verhindern, in denen einzelne Richter
wiederholt durch offensichtlich grob
unverhältnismäßig oder völlig
unplausible Entscheidungen bzw. Eskapaden im persönlichen
Verhalten die gesamte Richterschaft und darüber hinaus
öfter auch den Rechtsstaat in Misskredit bringen.“
Kungelte
das deutsche
Bundesjustizministerium mit dem europäischen
Menschenrechtsgerichtshof?, 10.08.2010
Urteil des Europäischen
Gerichtshofes für Menschenrechte vom 12.12.2002 - 37290/97 (Wittek ./.
Deutschland)
Das
deutsche
Bundesjustizministerium
verteidigte seine Rechtsauffassung vor dem Europäischen
Gerichtshof für Menschenrechte mit Falschaussagen.
Der Gerichtshof übernahm diese
Falschaussagen in seine Entscheidung, verfälschte den Sachverhalt
von sich aus noch weiter und entschied dann gegen meine Ehefrau und
mich.
Das deutsche
Bundesjustizministerium, deutsche Politiker, der deutsche EGMR-Richter
Ress und der Gerichtshof schweigen, seit ich ihnen Prozessbetrug
vorwarf.
Der
Europarat - der angebliche
Wächter über die Menschenrechte - sieht den Betrügereien
seines Gerichtshofes und seines Mitgliedsstaates auch tatenlos zu.
Streit
um Autorschaft, Aus fremder Feder, Zeit-Online 27.01.2010
OLG
Frankfurt „legalisiert“ wissenschaftlichen Betrug durch falsche
Autorenangaben, 17.09.2009
Lassen
sich Studenten beim Abschreiben erwischen, ist schnell die
Rede vom Betrugsversuch. Bei Dozenten läuft das manchmal etwas
anders, zeigt ein Beispiel aus Frankfurt.
Der Aufsatz löste eine Menge
Ärger aus und trägt
ausgerechnet den Titel "Risiken und Erfolgsfaktoren von Transaktionen".
Das heißt: Wenn einer einem anderen etwas rechtmäßig
überlässt. Den Beitrag in einer betriebswissenschaftlichen
Fachzeitschrift verfasste ein Mitarbeiter einer
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Er war damit einverstanden, dass
offiziell sein großer Firmenchef als Alleinautor genannt wurde.
Der wahre Verfasser wurde in
einer Fußnote mit ein paar
Dankesworten für die Mithilfe abgefunden. Später war der
Aufsatz in einem Schriftenverzeichnis aufgeführt, mit dem der
vermeintliche Autor 2007 zum ehrenamtlichen "Honorarprofessor" an der
Goethe-Universität Frankfurt berufen wurde. Zuvor war er dort
nebenbei "Lehrbeauftragter" ohne besonderen Titel.
Trotzdem blieb der Kläger
glücklos: Nach rechtskräftigem
Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt ist eine Ghostwriter- oder
Plagiats-Verabredung nicht sittenwidrig, sondern in Ordnung, wenn sie
in einer Firma, im "gewerblichen" Bereich stattfindet (Aktenzeichen 11
U 51/08). Ein hauptberuflicher Manager kann genauso für sich
"schreiben lassen" wie Politiker oder Prominente. Auch wenn es darum
geht, streng wissenschaftliche Meriten zu erwerben.
Lange galt es auch an
Universitäten als unanstößig,
wenn Professoren ihre Studenten oder Doktoranden als Schreibknechte
einsetzten. Doch schon seit mehreren Jahren gibt es verbindliche
"Vorschläge zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis", die
von der Deutschen Forschungsgemeinschaft stammen und an allen deutschen
Hochschulen gelten. Sie verlangen beispielsweise "strikte Ehrlichkeit
im Hinblick auf die Beiträge von Partnern". So erhielt ein
Darmstädter Rechtsprofessor vor drei Jahren immerhin eine
Rüge von der Hochschulleitung, weil er einen Kommentar von einem
Doktoranden buchstäblich als sein eigenes Werk verkauft hatte. ...
Nur
Strafbefehl und keinen Prozess für Rechtsanwältin als
Todesfahrerin in Minden/Bückeburg, ZDF Hallo Deuschland, 08.10.2010
Vor
knapp einem Jahr war Christina Krüger (21) auf ihrer Farhbahn ein
anderes Auto entgegengekommen. Es kam zum Frontalzusammenstoss. Die
schuldige Rechtsanwältin ist trotz Anzeichen einer
Unterzuckerung
weitergefahren. Bei den Eltern des Opfers sowie in Teilen der
Bevölkerung löste der Fall Empörung aus, weil es nie zu einer
Verhandlung gekommen war. Die Staatsanwaltschaft Bielefeld und das
Amtsgericht Minden beließ es bei einem Strafbefehl. Ulrich Hagen,
Rechtsexperte: "Prozessökonomie ist ja nicht alles. Hier ist ein Mensch
zu Tode gekommen...".
Berliner
Justiz hört die Opfer nur selten, 24.11.2010
Die
Überlastung der Strafverfolger zwingt Richter und Staatsanwälte zu
kurzen Prozessen. Leidtragende sind die Opfer. Täter kommen oft mit
milden Strafen davon.
Alle
reden über die Täter, keiner interessiert sich für die Opfer. Bereits
seit Jahren findet kaum eine Debatte über Kriminalität und Gewalt
statt, bei der dieser Vorwurf nicht erhoben wird. Politik und Justiz
kontern die Kritik gern mit dem Verweis auf eine Vielzahl eingeleiteter
Maßnahmen zur Stärkung der Opferinteressen. Alles sei besser geworden,
versichern die Verantwortlichen. Doch die Realität sieht anders aus,
wie ein aktueller Blick auf Europas größtes Kriminalgericht in
Berlin-Moabit zeigt.
Sobald
ein Geständnis des Angeklagten vorliegt, verzichtet das Gericht auf
weitere Zeugenaussagen, unter anderem auch von den Opfern. Diese Praxis
greife immer mehr um sich, kritisiert nicht nur Vera Junker,
Vorsitzende der Vereinigung Berliner Staatsanwälte. "Wenn nur die Täter
zu Wort kommen, nicht aber die Opfer, entsteht unter Umständen ein
verzerrtes Bild einer Tat", warnt die Oberstaatsanwältin. Und bei den
Opfern verstärke sich das das ohnehin vorhandene Gefühl, unwichtig zu
sein, moniert auch die Hilfsorganisation Weißer Ring.
Der
59-Jährige wurde vor zwei Jahren in Moabit in einem Hausflur überfallen
und beraubt. Monate später konnte der Täter gefasst werden. Bei ihm
kamen mehrere Taten zusammen, es gab eine ganze Reihe von Opfern.
Solftmann wurde nicht mal als Zeuge geladen.
...Der
59-jährige Solftmann war nicht bereit, sich damit abzufinden, er wollte
unbedingt schildern, wie man sich als hilfloses Opfer einer Gewalttat
so fühlt. Aber niemand wollte es hören. Bei seinen wiederholten Anrufen
bei Polizei und Justiz sei er regelrecht abgewimmelt, dabei mehrfach
als Nervensäge tituliert worden. Einmal, so der Frührentner, habe es
geheißen: "Sie stehlen mir meine Zeit."
Als
Erklärung muss auch die knappe Stellenausstattung der Gerichte
herhalten. "Solche Entwicklungen sind keinesfalls den Richtern
anzulasten. Ursache sind die nicht mehr vertretbaren Zustände bei der
Justiz", sagt Vera Junker.
Routenplaner
und Sternchentrick, Gericht Wiesbaden - betrügerfreundlich? In
Wiesbaden hat es in letzter Zeit erstaunlich viele betrügerfreundliche
Urteile gegeben, 09.2008
In
Wiesbaden wurde der Internet Betrüger Online
Content Ltd.
auf Erstattung der Anwaltskosten verklagt. Und hat es geschafft, ein
Urteil zu ergaunern, welches jedes gesunde Rechtsempfinden das Grausen
lehrt.
Betrug
der Marke Online Content Ltd
Die
Betrugsmethode von Online Content
Ltd geht so: Man bietet einen Service an, der im Internet normalerweise
kostenlos ist - etwa einen Routenplaner oder Kochrezepte. Der
Interessent muss sich einloggen - also Namen und email angeben. Kein
Problem - muss man in Foren ja auch oder bei kostenloser Software und
bei allerlei anderen kostenlosen Angeboten.
Der
Sternchentrick
Das
wars. Reingelegt. Bitteschön, da
ist ein Sternchen - da muss man doch die Seite erst mal runterscrollen
und den ganzen Müll lesen, der da steht, dann hätte man auch irgendwo
dazwischen entdeckt, dass ein Preis für das Lesen der Seite verlangt
wird. Das Sternchen weist ja ganz eindeutig darauf hin!
Ein
Wiesbadener Amtsrichter als ahnungsloser Schlaumeier
Das
Amtsgericht Wiesbaden sieht das mit dem Sternchen genauso.
Im
Urteil vom 04.08.2008 heisst es auf Seite 2: "Die
Klägerin wurde nicht vorsätzlich über die
Kostenpflicht bei Nutzung des Routenplaners getäuscht. In den AGB, aber
auch bereits in der Anmeldemaske durch ein Sternchen, wird auf die
entstehenden Kosten hingewiesen..."
Wer
liest denn bei einem Routenplaner die AGB? Ach ja, das Sternchen - den
alten Trick nutzte auch das Henghuber
Formular - und der Betrügeranwalt
Klaus Öllers hatte das Ganze bis zum BGH gezogen - und das
Formular wurde als
betrügerisch erkannt - und höchstrichterlich wurde festgestellt, dass
ein Sternchen nicht genügt - aber davon weiss der Amtsrichter in
Wiesbaden natürlich nichts. ...
Öffentlicher
Strafantrag wegen Betrug durch die Firma Hammer Heimtex
Fachmärkte, Staatsanwaltschaft Bielefeld, AG Goslar Richter
Kammler, 15.03.2010
...Am
08.11.2007 hat
uns die
Firma Hammer Heimtex
(Goslar) z e r s t ü c k e l t e Gardinen (Seitenschals)
geliefert. Diese mangelhafte Ware hatten wir nicht bestellt.
Diese
vertraglichen
Vereinbarungen – je rechts und links nur 1
Seitenschal nur 1 Stoffbahnbreite rechts 20 cm gerade nur vorne eine
Raffung - wurden mit der Verkäuferin Frau Hinz exakt so getroffen.
Wir
machten eine
Anzahlung von 664,73 €
Die
Firma Hammer
Heimtex änderte ohne unser Wissen und ohne unsere
Zustimmung die vertraglichen Vereinbarungen und wollte m e h r Stoff
verkaufen - also Umsatz machen !
Die
Verkäuferin Frau
Hinz schrie in der Gerichtsverhandlung - sie ändere grundsätzlich die
Aufträge ab und verkaufe das was sie selbst für schön und richtig hält
der Kunde muss das nehmen.
Dann
schrie die
Verkäuferin Frau Hinz in der Gerichtsverhandlung -
"wie sieht das denn aus – rechts 20 cm gerade und nur vorne
gerafft ?"
Frau
Hinz gab in der
Gerichtsverhandlung zu, dass sie den Auftrag
abgeändert hat und zusammengestückelte Gardinen ausgeliefert hat - die
wir nicht bestellt haben.
Der
Richter Kammler vom
Amtsgericht Goslar - einer der
kriminellsten Richter - verurteilte uns diese nicht bestellten Gardinen
und die zusammengestückelten Gardinen zuzüglich der
Anwaltskosten zuzüglich der Gerichtkosten zu bezahlen.Nachzulesen
in den Gerichtsakten beim Amtsgericht Goslar Geschäftsnummer 4 C
228/08. Aus der ursprünglichen Restzahlung von nur 256,00 €
wurden ... mehrere tausend €.
Creditreform
Bad
Oeynhausen, Creditreform Goslar und Creditreform Minden &
Herford schicken unabhängig von einander Mahnungen – 1.800,00 €
Forderungen
Wir
haben gegen das
Urteil Einspruch eingelegt – wir haben gegen die Vollstreckungen
Einspruch eingelegt.
Die
Justizangestellten
von Amtsgericht Goslar lassen sich vom
kriminellen Richter Kammler zu Straftaten anleiten und machen sich auch
selbst wegen Rechtsbeugung und Gebührenüberforderungen strafbar –
benutzen in keinster Weise ihr Gehirn – sind genau so kriminell +
aggressiv wie Richter Kammler
Richter
Kammler hat
856,42 € in unser Grundbuch eintragen lassen -
Richter
Kammler hat -
das haben wir jetzt erst im März 2010 erfahren -
im September 2008 einen Haftbefehl ausstellen lassen und Richter
Kammler fordert mit der Firma Hammer Heimtex weitere 950,00 € über die
Kreditreform in Bad Oeynhausen.
Wie
krank sind diese
kriminellen Justizangestellten ?
Wann
kümmert sich der
Justizminister von Niedersachsen um diese kriminellen Richter und
Justizangestellen ?
Alle
schriftlichen Beschwerden werden abgewimmelt – „ wir
können nichts finden". Zerstückelte Gardinen im
Grundbuch – und das Justizministerium kann nichts finden ?
Eine
Hand wäscht die andere, Urteil des Frankfurter Amtsrichters
Herrmann vom 28. 1. 1997 und anwaltliches Fehlverhalten von RA Dr.
Helga Müller, Frankfurt/Main, 21.07.1997
Ich
habe am 30.10.1995
eine Frankfurter Rechtsanwältin, Frau Dr.
Helga Müller, die etwa bis Anfang dieses Jahrzehnts Richterin am
Frankfurter Amtsgericht war, beauftragt, eine Berufung beim Hess.
Landesarbeitsgericht (LAG) durchzuführen. Wegen Fristablaufs am
31.10.1995 habe ich ihr eine handschriftlich ausgearbeitete
Berufungsbegründung am Abend des 30.10.1995 persönlich
übergeben, die sie im wesentlichen in ihre
Berufungsbegründung übernehmen wollte. Am 31.10.1995 abends
habe ich die Berufungsbegründungsschrift bei ihr abgebolt und sie
in den Fristenkasten des Hess. LAG eingeworfen.
Am
nächsten Tag stellte
ich fest, daß die
Berufungsbegründung sechs falsche Tatsachenvorträge enthielt,
obwohl der Anwältin die korrekten Tatsachen am 30.10.1995
schriftlich mitgeteilt worden waren. Statt einer bestehenden NL
Mannheim erwähnte Sie eine NL Ludwigehafen, die es nicht gibt.
Statt meiner fast ausschließlichen, betrieblich bedingten,
Innendiensttätigkeit von Februar bis Mitte Juni 1991 schrieb sie
von einer Außendiensttätigkeit, also das genaue Gegenteil.
Dieser Punkt ist entscheidungserheblich, da mir mangelnde
Außendiensttätigkeit bzw. Kundenwerbung vorgeworfen worden
war. Außerdem hat sie das schriftliche Vorverfahren angeregt, das
es im Arbeitsgerichtsverfahren nicht gibt. Ich habe die Anwältin
per Fax am 1.11., 2.11. und 6.11.95 aufgefordert, ihre falschen
Sachvorträge unverzüglich zu korrigieren und die Anregung des
schriftlichen Vorverfahrens zurückzunehmen. Eine Korrektur
falscher Sachvorträge bedarf keiner Erörterung. Trotzdem
wollte diese Anwältin vor der Fertigung eines
Korrekturschriftsatzes hierüber ein Gespräch mit mir
führen. Letztendlich hat die Anwältin, ohne ein vorheriges
Gespräch, den geforderten Korrekturschriftsatz mit Datum vom
6.11.1995 an das LAG gesandt. Gleichzeitig hat sie das Mandat
gekündigt und mich aufgefordert, ihr DM 1.249,47 zu zahlen. Ich
habe ihr mitgeteilt, daß sie das Mandat ohne Grund gekündigt
hat und ihr deshalb keine Vergütung zusteht (§ 628 Abs. 1
Satz 2 BGB). Trotz eindeutiger Rechtslage zu meinen Gunsten hat Sie
mich auf Zahlung dieses Betrages verklagt.
In
der Klageschrift vom
18.9.1996 behauptet die Anwältin,
daß für die Korrektur ein vorheriges Gespräch notwendig
gewesen sei. Sie habe sich nicht gegen die Korrektur womöglicher
unrichtiger Sachdarstellung gewandt. Die Fortführung des Mandats
sei für sie nicht mehr zumutbar gewesen, da meine Forderung ein
Eingriff in die anwaltliche Unabhängigkeit bedeute. Außerdem
trug Sie u.a. Schlagworte wie Machtkampf und Ausnutzung ihrer Stellung
als Organ der Rechtspflege vor.
...Amtsrichter
Herrmann
hat der unbegründeten Klage stattgegeben.
Er hat weder meine sachlichen noch rechtlichen Vorträge
gewürdigt und mir somit das rechtliche Gehör versagt (Art.
103 Abs. 1 GG). Es drängt sich der Verdacht auf, daß dieses
Urteil auf sachfremden Erwagungen beruht. Es handelt sich um ein
offensichtliches Fehlurteil, was ich anhand folgender
Urteilsbegründungen beweisen kann: ...
OLG
Koblenz gegen OLG Koblenz, Wie zwei (Senate) sich streiten und eine
Rechtsuchende dabei ruinieren, 2000
In
einem
Berufungsurteil vom 11.02.2000 erklären die Richter Hölzer,
Grüning und Krumscheid am Oberlandesgericht Koblenz ein Urteil vom
31.10.1997, ausgesprochen von ihren Kollegen Henrich, Au und
Kieselbach, ebenfalls tätig am OLG Koblenz, für falsch. Das
Opfer dieser nach Meinung der Kollegen vom selben Gericht als
Fehlurteil zu bezeichnenden Entscheidung ist eine Frau, die nach einem
langwierigen Rechtsstreit durch alle Instanzen nicht nur ihr Haus und
ihren Betrieb verloren hat, sondern mittlerweile auch bis über
beide Ohren verschuldet ist. Zu verdanken hat sie die Zerstörung
ihrer Existenz einem Anwalt, der sich nach unserer Einschätzung im
günstigsten Falle (wenn wir ihm also keine unehrenhaften Motive
unterstellen wollen) als äußerst inkompetent erwiesen hat,
sowie der Tatsache, dass auch Richter an einem Oberlandesgericht nicht
immer wissen, was in einem konkreten Fall denn nun "rechtens" ist.
Anders kann man es nicht interpretieren, dass Richter in zwei Kammern
eines Oberlandesgerichtes in zwei Prozessen, die einen und den selben
Fall zum Inhalt haben, zu zwei vollkommen unterschiedlichen
Einschätzungen der Rechtslage kommen. Fatal für die
Geschädigte: Die Ausgangsbedingungen der beiden Prozesse waren so,
dass sie in beiden Fällen den jeweils angestrengten Prozess
verlor. Sie ist also diejenige, die für die Uneinigkeit der beiden
Kammern des Oberlandesgerichtes Koblenz die Konsequenzen zu tragen hat.
Auf ihrem Rücken wird dieser "Juristenstreit" ausgetragen, sie
"bezahlt" im wörtlichen und im übertragenen Sinne. Dabei
erscheinen beide Urteile, obwohl sie zu verschieden Resultaten kommen,
in ihrer Begründung für den juristischen Laien logisch und
plausibel. Es handelt sich hier wohl weniger um eindeutige Fehlurteile,
als um ein Paradebeispiel dafür, dass das Prinzip der
Rechtssicherheit für viele deutsche Gerichte nicht mehr als eine
hohle Phrase ist.
Rechtsanwalt Mark Peters von SIWE
– Fakten entblößen HOSTEUROPE und auch Gerichte
HOST
EUROPE und
seine Qualitäten. Im 3. Jahr befindet sich der Rechtsstreit zur
Klage der HOST EUROPE GmbH wegen angeblich rufschädigender
Äußerungen in der Exklusivreportage “Wie HOST EUROPE
ein Hackeropfer zum Täter wandelt“. Lange mußte ich
warten, bis der Instanzenzug innerhalb von Deutschland endlich
ausgeschöpft war. Zu gewinnen war der Fall auf deutschem Boden aus
meiner Sicht nicht, obwohl in jeder Instanz HOST EUROPE immer mehr an
Gesicht verlor. Letztlich blieb dem Konzern nur ein einziger von sechs
beklagten Punkten – ein Gesichtsverlust und Folgen die mit keinen
Werbekampagnen mehr gutzumachen
sein werden …
Es
war ein
Gerichtsverfahren in dessen Verlauf ich um eine Erfahrung reicher
wurde, die mir lieber erspart geblieben wäre: Es ging ab dem
Moment als der Prozeß, explizit gesagt, die Güteverhandlung
zum zweiten Mal neuerlich anberaumt und zum zweiten Mal
durchgeführt wurde, nicht mehr um die Fakten, sondern um einen
Richter, der es offensichtlich nicht ohne Vergeltung hinnehmen wollte,
daß ich als Journalist, zusätzlich aus Österreich,
Kritik an der Verfahrensweise übte und es nicht unwidersprochen
ließ, daß er mir Schuld darüber zuwies, daß die
erste Güteverhandlung vor einem falschen Senat abgehandelt wurde!
Aber das war nur einer jener Punkte die eine Kontroverse zwischen dem
Mann in schwarzer Robe und mir hervorrief.
Vom Opfer zum Täter,
Notwehr und Zivilcourage vor Gericht, ZDF Frontal21 24.08.2010
Immer wieder werden vor Gericht Opfer
zu Tätern abgestempelt.
Zivilcourage zeigen, nicht
wegschauen, wenn andere Menschen angegriffen
werden, sich in der Not selbst verteidigen dürfen - einfacher
gesagt als getan. Denn oft sieht sich derjenige, der Hilfe leisten
wollte oder in Notwehr gehandelt hat, anschließend auf der
Anklagebank.
Dabei ist die Rechtslage eindeutig:
Selbst wenn jemand die Grenzen der
Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken überschreitet,
wird er nicht bestraft. Doch vor Gericht läuft das
häufig anders. Im Nachhinein wird beurteilt, ob eine Situation
noch Notwehr war oder nicht - und ganz plötzlich werden die
Opfer zu Tätern abgestempelt.
... "Völlig realitätsfremd". Seines
Erachtens sei das
Gericht bei der Beurteilung des Geschehens von praxisfernen Annahmen
ausgegangen. "Dass man einen kampferprobten Schläger einfach
von sich stößt und damit den Angriff beendet, das
scheint völlig realitätsfremd." Zudem sei nicht
nachvollziehbar, so der Strafrechtler von der Johannes
Gutenberg-Universität, warum die Richter Sven G. nicht
abnahmen, dass er sich in "großer Angst" befunden habe. Denn
das hätte juristisch ganz andere Konsequenzen bedeutet.
"Selbst wenn eine Überschreitung der Notwehrbefugnisse
vorliegt, kann man trotzdem Straffreiheit erlangen, wenn man aus
großer Angst, Furcht oder Schrecken gehandelt hat", so Erb.
Internet-Umfrage,
Elitestudenten mit geklautem Wissen
Bei einer Internet-Umfrage an der
Elite-Universität Cambridge
kam Erstaunliches zutage: Rund die Hälfte der über
Tausend Befragten gab zu, Arbeiten und geistiges Wissen aus dem
Internet zu kopieren und als eigenes auszugeben. Bei den Jurastudenten
war der Anteil der "Diebe geistigen Eigentums" (original juristische
Formulierung) sogar besonders hoch, nämlich 62 Prozent.
Waffe
zur Polizei gebracht - Anzeige, 2009
Seit dem Frühjahr wird zur
freiwilligen Abgabe von
Schusswaffen aufgefordert. Selbst schuld, wer auf diesen
Schildbürgerstreich hereinfällt. In den
Polizeirevieren hagelt es Anzeigen. Nicht nur der Besitz, auch der
"Transport", zB. zum Polizeirevier, ist strafbar. Nennt sich dann
"unerlaubtes Führen einer Waffe".
Diese Erfahrung machte jetzt auch ein
Familienvater aus Goslar. Im
Nachlass seines kürzlich verstorbenen Vaters entdeckte er eine
"Walther P8" (Wehrmachtwaffe) und brachte diese unverzüglich
zur Polizei. Und bekam ebenso unverzüglich eine Anzeige.
Alleine im Kreis Goslar sollen 7 Ermittlungsverfahren in gleichartigen
Fällen laufen.
Pflichtvergessene
Richter und Anwälte,
keine Rechte als Deutsche in Deutschland:
"Nachdem ich alle Abgeordneten des Schleswig-Holsteinischen Landtages
in Kiel angeschrieben und um einen Untersuchungsausschuß
gebeten hatte, in dem geklärt werden sollte, weshalb es in
diesem Prozeß so viele pflichtvergessene Richter und
Anwälte gibt, votierten die Abgeordneten in einer
außerparlamentarischen Abstimmung für einen
Untersuchungsausschuß. Dieser wurde vom
Landtagspräsidenten Arens weggebügelt, weil er keinen
Untersuchungsausschuß wollte. Warum wohl? Auf Nachfrage
beschied mir Herr Brüggensiecker,
Geschäftsführer des Petitionsausschusses, Kiel, ich
hätte zu akzeptieren, - wörtlich - : "daß
ich als Deutsche in Deutschland keine Rechte habe!" Muß ich
demnach erst eine andere Staatsbürgerschaft annehmen und nach
Deutschland als Asylantin einreisen, um den Schutz des Rechtsstaates zu
erhalten?"
Hannelore M. Röhl
Justizminister
mit unkorrektem Ansatz als
Richter am Europäischen Gerichtshof
In Brüssel traf ... ein niederländischer Pfarrer ein,
der als Zeuge gegen den ungarischen Pastor Andras P, der seine beiden
Ehefrauen und vier seiner acht Kinder getötet haben soll,
aussagen wollte. Der Pfarrer hatte in zwei Briefen an den damaligen
belgischen Justizminister Melchior Wathelet seinen Verdacht gegen P.
geäußert. Wathelet, der auch die
frühzeitige Entlassung des verurteilten
Kinderschänders Marc Dutroux seinerzeit unterschrieben hatte,
hatte geantwortet, daß er in der Angelegenheit direkt
nichts unternehmen könne. Der jetzige Justizminister Stefaan
de
Clerck nannte diese Antwort einen nicht korrekten Ansatz. Wathelet
wurde vor kurzem trotz Kritik von vielen Seiten in seinem Amt als
Richter am Europäischen Gerichtshof bestätigt.
Lübecker Nachrichten vom 25.10.1997
1996-1999
wurden 29.125 Menschen in Deutschland
wegen ihrer politischen Meinung verfolgt
"Die Meinungsunterdrückung nimmt immer groteskere Formen und
Dimensionen an: In den letzten vier Jahren (1996 - 1999) wurden 29.125
Menschen wegen ihrer politischen Meinung verfolgt. Damit
dürfte Deutschland den Spitzenplatz in der Welt einnehmen.
Politiker und Juristen aber beweihräuchern sich gegenseitig,
dem 'freiheitlichsten Rechtsstaat aller Zeiten' zu dienen. Sie sind die
modernen Pharisäer und Schriftgelehrten, die Jesus als
Schlangen und Otterngezücht, als Kinder des teufels bezeichnet
hat."
Manfred Roeder - Rundbrief Nr. 5 / 2000 / 4
Angeklagter ohne Verteidiger hat ein
eigenes
Recht auf Akteneinsicht, BVerfG entscheidet Menschenrechtswidrig
"Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat
... deutlich gemacht, daß der Angeklagte ohne Verteidiger ein
eigenes Recht auf Akteneinsicht bereits im Ermittlungsverfahren
besitzt. Die gegenteilige Ansicht des Bundesverfassungsgerichts ist
unvereinbar mit Art. 6 EMRK und nicht der einzige Fall, in welchem
durch ein internationales Gericht derartige Rechtsprechung als
Verletzung von Menschenrechten gebrandmarkt wurde (vgl. u.a. die
Fälle Vogt, Schmidt, Niemitz und Bock)."
Klaus Dieter Deumeland in NStZ 1998, 429
Ermittlungsfehler
der Staatsanwaltschaft
Mannheim bei der Milliardenpleite der FlowTex-Gruppe
Im größten deutschen Betrugsfall, der
Milliardenpleite der Ettlinger FlowTex-Gruppe, werfen Fahnder der Kripo
Karlsruhe der Staatsanwaltschaft Mannheim erhebliche Ermittlungsfehler
vor... Aus der Kripo heißt es, die Strafverfolger
hätten die beiden Hauptbeschuldigten Manfred Schmider und
Klaus Kleiser (Sollte es sich etwa um den Klaus Kleiser aus dem
LIONS-Club Karlsruhe-Baden handeln? Dann wäre alles
klar!)mehrfach gemeinsam verhört und ihnen damit Gelegenheit
gegeben, sich 'gegenseitig die Bälle zuzuspielen'.
Außerdem habe die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklageschrift
Vorwürfe unter den Tisch fallen lassen, die die Kripo nach
eigener Ansicht hinreichend belegt hatte.
DER SPIEGEL 23 / 2001 / 19
Ohne kritische unbequeme Denker und
ohne
unabhängige Köpfe verkümmert eine
Gesellschaft
... Doch die Wahrheit ist auch nicht automatisch bei der Mehrheit oder
den jeweils Herrschenden. Deshalb will ich gerade beim heutigen
Anlaß festhalten: Ohne kritischen Einspruch, ohne das
Engagement unbequemer Denker verkümmert eine Gesellschaft. Wir
brauchen Streit und Widerspruch, wir brauchen die Zumutungen und Fragen
unabhängiger Köpfe. Man kann sogar sagen: Nie ist der
sperrige Individualist wichtiger gewesen als heute...
Bundespräsident Roman Herzog am 13.12.1997 auf dem Festakt
anläßlich des 200. Geburtstages von Heinrich Heine
in der Deutschen Oper Düsseldorf
Die Bürger
werden in keiner Weise
gefragt, sie haben nur zu gehorchen, zu zahlen und die Folgen zu
tragen.
Das Volk wird als zu dumm betrachtet, um über seine eigenen
Angelegenheiten befinden zu können. Das Volk wird als
einsichtslose Masse verachtet, der man 'Brot und Spiele' zu bieten hat,
die man aber nach Bedarf mit Hilfe willfähriger Massenmedien
manipulieren kann. Dem Volk wird lediglich die Rolle des Stimmviehs
zugestanden, das alle 4 Jahre zur sogenannten Wahl trotten darf,
nachdem es durch den Wahlkampf der Etablierten mit entsprechender
Gehirnwäsche dafür reif gemacht worden ist. Dann darf
es von den Bundesparteien aufgestellte Bewerber, die es zumeist gar
nicht persönlich kennt, ankreuzen und hat damit seine Pflicht
und Schuldigkeit getan. Es kann sodann seine Stimme im wahrsten Sinne
des Wortes 'abgeben', denn es hat jetzt 4 Jahre nichts mehr zu sagen.
Die Bürger haben dem Angekreuzten eine Blankovollmacht
erteilt, mit der er machen kann, was er will. Daß die
Gewählten hemmungslos davon Gebrauch machen, hat die
Vergangenheit zur Genüge bewiesen.
Oberstaatsanwalt Dr. Helmut Kalkbrenner, München
Wenn
Computer die richterliche
Unabhängigkeit gefährden, ct magazin 14/2010, Seite
152
Gerichte, Ermittlungs- und andere Behörden stehen nicht gerade
in dem Ruf, ungewöhnlich begeistert auf die
Einführung moderner Technik zu reagieren. Dass es jedoch
für Richter prinzipielle Gründe geben
könnte, die Arbeit mit Computern abzulehnen, klingt fast nach
einem juristischen Schildbürgerstreich.
...Mit dem Justizkommunikationsgesetz (JKomG) schuf der Gesetzgeber
2005 die Voraussetzungen dafür, Verfahrensabläufe bei
Gerichten ua. den heutigen technischen Möglichkeiten
anzupassen. Zum 01.01.2007 trat dann das "Gesetz über
elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowei das
Unternehmensregister" (EHUG) in Kraft.
Kurz bevor das EHUG in Kraft trat, richtete ein Bochumer Amtsrichter
ein Ersuchen an seinen Dienstvorgesetzten, den Direktor des
Amtsgerichts. Der Richter, der für die Pflege des
Handelsregisters zuständige war, wollte die
Geschäftsstellen- und Servicekräfte des
Handelsregisters anweisen lassen, ihm die in Zukunfft elektronisch
eingehenden Registeranträge auch weiterhin in Papierform
vorzulegen, also die betreffenden Dateien für ihn
auszudrucken. Grund dafür: Er sei es gewohnt, Registersachen
daheim und ohne PC zu bearbeiten. Der Amtsgerichtsdirektor lehnte das
Ansinnen ab.
...Das Dienstgericht folgte der Argumentation des Richters und
entschied zu seinen Gunsten. Die "subjektive Einschätzung des
Antragstellers", dass er zur ordnungsgemäßen
Bearbeitung der auf elektronischen Wege eingehenden Dokumente einen
Ausdruck auf Papier benötige, sei "einer
Überpüfung durch die Dienstaufsicht
grundsätzlich nicht zugänglich...". Sofern der
Richter also meine, er könne seine richterliche
Tätigkeit mit den ihm zur Verfügung gestellten
Arbeitsmitteln nicht ausführen und sei auf Papierausdrucke
angewiesen, habe der Dienstherr ihm diese zu verschaffen - um die
richterlich Unabhängigkeit zu gewährleisten. Dabei
spiele es keine Rolle, dass der Richter sich bestimmte Dateien bei
Bedarf selbst ausdrucken könnte...
Um zu vermeiden, dass der Fall Schule macht legte das Land NRW gegen
das Urteil des Düsseldorfer Dienstgerichts Berufung beim OLG
Hamm ein. Mit Beschluß vom 20.10.2009 wies der dort
angesiedelte Dienstgerichtshof diese jedoch zurück - er hilt
sie "einstimmig für unbegründet und eine
mündliche Verhandlung nicht für erforderlich". Das
letzte Wort wird nun der BGH sprechen.
Präsident
des Menschenrechtsgerichts
mahnt Deutschland, keine dauerhafte Beseitigung von immer wieder
gleichen Menschenrechtsverletzungen, 08.12.2006
Der Präsident des Europäischen Gerichtshofs
für Menschenrechte (EMRG), Luzius Wildhaber, hat Deutschland
zur Umsetzung der Straßburger Urteile ermahnt: Deutschland
solle sich "näher mit dem System der Menschenrechtskonvention
befassen", sagte Wildhaber im Gespräch mit der
Nachrichtenagentur AFP. Es gebe offensichtlich "einige
Wissenslücken", auch bei deutschen Richtern, betonte der
69-jährige Schweizer, der den Straßburger
Gerichtshof im Januar aus Altersgründen verlassen wird.
Kurz vor dem internationalen Tag der Menschenrechte am Sonntag
appellierte Wildhaber an die 46 Europaratsländer, den mit
derzeit 90.000 anhängigen Fällen völlig
überlasteten Richtern zur Hilfe zu kommen. Sie
müssten dem Menschenrechtsgerichtshof entweder mehr Mittel zur
Verfügung stellen oder dafür sorgen, dass in
Straßburg weniger Beschwerden ankommen. Dazu müssten
die Staaten selbst wirksamer gegen Menschenrechtsverletzungen
ankämpfen und vom Gerichtshof einmal gerügte
Missstände dauerhaft beseitigen. "Das wäre der beste
Weg." Kurz vor dem internationalen Tag der Menschenrechte am Sonntag
appellierte Wildhaber an die 46 Europaratsländer, den mit
derzeit 90.000 anhängigen Fällen völlig
überlasteten Richtern zur Hilfe zu kommen. Sie
müssten dem Menschenrechtsgerichtshof entweder mehr Mittel zur
Verfügung stellen oder dafür sorgen, dass in
Straßburg weniger Beschwerden ankommen. Dazu müssten
die Staaten selbst wirksamer gegen Menschenrechtsverletzungen
ankämpfen und vom Gerichtshof einmal gerügte
Missstände dauerhaft beseitigen. "Das wäre der beste
Weg."
Abrechnung
- Die Unmoral Justizias
Aufruf
zur friedlichen Demonstration gegen Scheinurteile vor den Gerichten der
Landeshauptstadt Kiel – Am 26.Mai 2010 – 9.00
– 13.00 Uhr
es ist soweit. Das Ordnungsamt Kiel hat die angemeldete Demonstration
unter Auflagen bestätigt.
Die Demonstration muss auf jeden Fall friedlich abgehalten werden ! Ich
bitte dies unbedingt zu beachten, da ich nicht möchte, dass
die Demo wegen unfriedlicher Verhaltensweisen polizeilich abgebrochen
wird.
Schließlich wollen wir durch Demonstration auch informieren,
was nicht bedeuten soll, dass wir vor Ort deutlich unsere Meinung sagen.
Transparente, Schilder,beschriftete Bettlaken o.ä. sollen vor
den Gerichten in der Deliusstrasse 22 ausgebreitet werden.
Trillerpfeifen, Rasseln, Megaphon und weitere Utensilien wären
gut.
In diesem Sinne freue ich mich auf diese Veranstaltung, die in weiteren
Hauptstädten gerne fortgeführt werden kann.
Politisches
Asyl in den USA wegen Diskriminierung durch Deutschland, 02.03.2010
Es besteht Aussicht auf Erfolg, über
eine Petition wegen Diskriminierung durch die deutsche Regierung
politisches Asyl in den USA zu beantragen.
Das amerikanische Gericht befand, dass Frau Mashkiri entweder durch die
(deutsche) Regierung oder durch Kräfte, die die Regierung
entweder nicht kontrollieren konnte oder wollte, verfolgt wurde.
Child
Welfare Agency Echoes Nazi Germany?, CBN.com News 18.03.2010
BERLIN - It sounds like Nazi
Germany: families
afraid of a loud knock on their door in the early morning, police
bursting in, and taking away their children.
But it's not Nazi Germany. It's today's Germany.
In Berlin, when authorities came for 7-year-old Dan Schulz, his family
secretly videotaped the abduction. On the tape, family members are
crying and the boy can be heard screaming, "Mom I don't want to go!"
A German official responds, "Your mother can't help you here."
The boy was taken by Germany's notorious child welfare agency, the
Jugendamt. The official reason young Dan was taken was that he wasn't
in school, even though he had been homeschooled and then began private
school.
Deutsches
Paar erhält Asyl in USA, 27.01.2010
In den USA hat (schon wieder) ein deutsches Ehepaar mit seinen
fünf Kindern Asyl wegen politischer Verfolgung in Deutschland
erhalten. Das Paar hatte angegeben in Deutschland wegen seines
christlichen Glaubens verfolgt zu werden, und hatte damit Erfolg bei
einem Einwanderungsrichter in Memphis. Das Ehepaar war wegen der
deutschen Schulpflicht mit seinen Kindern bereits 2008 nach Tennesee
geflohen.
Dies ist nicht der erste erfolgreiche Asylantrag von Deutschen in der
USA, und auch in anderen Ländern (Niederlande, Frankreich
etc.) sind entsprechende Asylanträge, auch erfolgreiche,
bekannt.Vor einigen Jahren hatte ich Dr. Haferbeck in meinem Auftrag
den Bundestag um Auskunft gebeten. Die Frage war damals, ob bekannt
ist, ob Bürger aus Deutschland in den Niederlanden
Asylanträge gestellt haben.
Damals wurde mitgeteilt, dass alleine in den Niederlanden
in den Jahren 2000 bis 2002 insgesamt zehn Bürger aus
Deutschland in den Niederlanden einen Asylantrag gestellt hatten
Beschwerden
über die Richterinnen Anne Flintrop und Hubert Just werden
typisch abgewehrt
Gegen ein skandalöses Unrechtsurteil
der Richterin Anne
Flintrop wird protestiert und dabei deutlich betont, dass das VERHALTEN
der Richterin Anne Flintrop Gegenstand der Beschwerde sei. Nichts hat
es genützt. Der Dienstvorgesetzte Hubert Just hält
diese Beschwerde für
„unbegründet“. Diese Beurteilung ist
willkürlich und unzumutbar. Sie verdeutlicht, wie die Richter
einander in Schutz nehmen, wie wirkungslos Dienstaufsichtsbeschwerden
sind und wie zynisch dem Beschwerdeführer geantwortet wird.
Richter
klagt gegen sein eigenes Gericht, nichts zu tun für 8500 EUR
monatlich, 28.04.2009
Mit einer Klage gegen sein eigenes
Gericht ist ein Bundesrichter im
deutschen Kassel gescheitert.
Das BSG hatte seinen
Geschäftsverteilungsplan zum 1. April
2008 so geändert, dass Meyer und sein 4. Senat nicht mehr
für Rentenversicherungsfragen zuständig waren. Dies
hatte laut Meyer zur Folge, dass er und seine Senatskollegen von April
bis einschliesslich Juli 2008 faktisch nichts mehr zu tun hatten - und
das bei einem Gehalt von 8500 Euro monatlich. Mit der Klage wollte
Meyer erreichen, dass eine Wiederholung solch einer Praxis verhindert
wird.
«Der Akt war in hohem Masse
diskriminierend», sagte
Meyer. Die Änderung des Geschäftsverteilungsplanes
sei offenbar als Disziplinierungsinstrument gegen ihn verwendet worden.
«Das ist schlicht und einfach eine ‹zur
Ruhesetzung› auf Zeit», sagte der Bundesrichter.
Nach Auffassung des BSG-Richters habe
die geänderte
Aufgabenverteilung politische Gründe gehabt. Denn sein Senat
habe in der Vergangenheit Entscheidungen zu den Ostrenten und den
Abschlägen für Erwerbsminderungsrentner
gefällt, die den Rentenversicherungsträgern
Milliarden Euro gekostet haben.
«Ich habe seit 2001 mehrere Hinweise
bekommen, dass der 4.
Senat nicht mehr für das Aufgabengebiet der Rentenversicherung
zuständig sein soll», sagte Meyer. Der damalige
Präsident des Bundessozialgerichts, Matthias von Wulffen, habe
dies aber mit den Worten abgelehnt: «Solange ich
Präsident bin, wird das nicht geschehen».
Mittlerweile ist von Wulffen pensioniert.
Grundstücksraub
zur politischen Begünstigung des Nachbarn
Kernpunkt des Skandals ist eine
einfache Verwaltungssache, die bei
objektiver Behandlung überhaupt kein
„Rechtsfall“ hätte werden dürfen,
nämlich: die Abmarkung einer Grenze meines
Hausgrundstücks, d.h. deren Sichtbarmachung durch Setzen von
Grenzzeichen.
Obwohl ich - wie jeder andere
Grundstückseigentümer
auch - einen Anspruch auf Kenntlichmachung meines Eigentums habe, wird
mir diese seit nunmehr 25 Jahren sowohl von der entsprechenden
Fachbehörde (Katasterbehörde) als auch von den
Gerichten (Verwaltungsgerichte) vorsätzlich verweigert. Dies
in der Absicht, einen behördlich sanktionierten
Grundstücksraub zugunsten politisch begünstigter
Nachbarn zu vertuschen.
Würde die Abmarkung nämlich
durchgeführt
werden, so würde offen zutage treten, dass von
örtlichem Bauamt und örtlichem Katasteramt
willkürlich ein nicht unbeträchtlicher Teil meines
Grundstücks den Nachbarn zugeschlagen wurde. Dies unter
anderem, um Fläche für deren, zunächst 1984
und in der Folge dann 1994 durchgeführte Bauvorhaben zu
beschaffen.
Um jenes strafbare Handeln zu
verschleiern und sich hieraus ergebende
Amtshaftungsansprüche zu verhindern, wird seit Jahren bzw.
zwischenzeitlich: mehr als zwei Jahrzehnten, von den darin verstrickten
Personen aus Verwaltung und Justiz fortgesetzt Straftat auf Straftat
gehäuft.
Diesbezüglich unter anderem zu nennen
sind:
Urkundenunterdrückung;
Urkundenfälschung;
Falschbeurkundung; Grundstücksraub zugunsten privater Dritter;
Rechtsprechungsverweigerung; Verfolgung Unschuldiger mit Hilfe
rechtswidriger Haftbefehle; Inszenierung rechtswidriger Strafverfahren;
Konstruktion von Verwaltungsgerichtsverfahren, ohne Vorliegen von
Klagen; Strafvereitelung;Begünstigung im Amt.
Dass für Verwaltung und Justiz im
Laufe der Zeit dabei immer
mehr der Selbstschutz in den Vordergrund gerückt ist, wird im
Verlauf der nachfolgenden Erläuterungen noch deutlich.
Wie
weit Juristen gehen, um Schadensersatzansprüche abzuwehren und
das übliche vorgehen, dass Opfer zum Täter zu machen
(Az.: 2 Ns 106 Js 7394/04)
Derselbe Bauantrag für verschiedene
Standorte eines
landwirtschaftlichen Unternehmers, wird abgelehnt. Den letzten
Bauantrag bearbeitet das Landratsamt Coburg über drei Jahre
überhaupt nicht, obwohl Klage erhoben wurde. Das Bayerische
Verwaltungsgericht muss denn auch feststellen, dass der Kläger
rechtswidrig in seinen Rechten verletzt worden ist. (BGB § 823
Schadensersatzpflicht (1) Wer
…fahrlässig…das Recht eines anderen
widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus
entstehenden Schadens verpflichtet.)
Die an dem Schaden (rund 1.200.000,-
€!) beteiligte
Regierungsjuristin des Landratsamtes zeigt den Geschädigten
wegen Betrugs an. Vorwand ist ein notarieller
Grundstücksvertrag, den die Juristin als Angehörige
des Landratsamtes vorgelegt bekommt (in dem Vertrag wird ein
Grundstück, voll erschlossen, zwischen drei
Wohnhäusern gelegen, zum Selbstkostenpreis [15.000,-
€] überlassen). Obwohl in den Akten des Landratsamtes
das Gegenteil der Behauptungen der Regierungsjuristin bewiesen ist,
wird der Geschädigte als Betrüger verurteilt. Dazu
wird das Protokoll gefälscht.
Alle juristischen Bemühungen um eine
sachliche Aufarbeitung
des Falles scheitern. Warum?
In der erstinstanzlichen
Amtsgerichtverhandlung wurde zur
Beweissicherung eine Tonbandaufnahme gemacht. Durch die vergeblichen
Anträge das Protokoll zu berichtigen, wusste das Landgericht
davon und versuchte eine weitere Tonaufzeichnung zu verhindern. Die
Öffentlichkeit wurde einer Leibesvisitation unterzogen, die
Taschen durchsucht und die Handys eingesammelt.
Die durch ein
Tonbandprotokoll und Zeugen bewiesene
Protokollfälschung wurde folgenden Personen mitgeteilt: Herrn
Stoiber (damals Ministerpräsident von Bayern), Herrn Beckstein
(damals Innenminister von Bayern), dem Oberlandesgericht Bamberg und
der Polizeidirektion Coburg. Kurz vor der zweitinstanzlichen
Landgerichtsverhandlung erstattete ein Zeuge Anzeige beim
Verfassungsschutz wegen Protokollfälschung. Bis heute
äußerte sich keine der Personen oder keine der
Behörden dazu oder veranlasste eine Strafverfolgung der
beteiligten Personen!
Obwohl kein
Beleg für eine Schuld erbracht werden
konnte, wurde der Geschädigte als Betrüger
verurteilt. Obwohl es nur um Verträge geht, wird als
Beweismittel die Regierungsjuristin des Landratsamtes Coburg
angeführt. Im offiziellen Gerichtsprotokoll steht dann aber
nur, sie (die Regierungsjuristin) hätte sich
getäuscht.
Richterin
Iris Schütze (OLG Köln): Erpressung im Namen des
Volkes und Geiselhaft
Wie Kriminelle sich mit kriminellen Methoden, unterstützt von
der deutschen Justiz, gegen unliebsame Berichterstattung wehren
können
Die Geschichte, um die es in diesem Bericht geht, beginnt im Jahre
2005. Der Initiator und damalige Inhaber des Beschwerdezentrums, Dr.
Peter Niehenke, wurde damals von dem Dokumentarfilmer Michael
Plümpe um Hilfe gebeten: Plümpe hatte in jahrelanger
Arbeit die Szene der Branchenbuch- bzw. Adressbuchverlage analysiert
und war dabei auf eine Vielzahl sog. 'schwarzer Schafe'
gestoßen. Auf einer eigens dafür eingerichteten
Homepage dokumentierte er das Geschäftsgebaren dieser
schwarzen Schafe und gab den Opfern Tipps, wie sie sich erfolgreich
gegen die Machenschaften dieser Betrüger wehren konnten. Er
wurde völlig überrascht von der Heftigkeit der
Reaktion und der Skrupellosigkeit der Akteure, die sich mit einem hohen
Maß an krimineller Energie dagegen zur Wehr zu setzen
versuchten, dass ihre Machenschaften nicht nur öffentlich
kritisiert, sondern dass auch sogar noch Tipps für eine
wirksame Gegenwehr gegeben wurden. In konzertierten Aktionen
organisierten sie eine beispiellose Hetzjagd, die ihn
zermürben und (zunächst nur) wirtschaftlich
ruinieren sollte. Aber dies wollte nicht gelingen, denn Michael
Plümpe war nicht so leicht einzuschüchtern. Daher
griffen sie zu einem perfiden Mittel: Seine Familie (Frau und Kinder)
wurde mit in die Hetzjagd einbezogen und damit ging es nicht mehr nur
darum, ihn wirtschaftlich zu ruinieren: Nun war
das Ziel, die soziale Integrität seiner ganzen Familie zu
zerstören.
Roben,
Richter, Rechtsverdreher, H.G. Möntmann
Schwerverbrecher werden auf freien Fuß gesetzt,
Wirtschaftskriminelle entziehen sich der Strafverfolgung,
während Kavaliersdelikte mit der gesamten Strenge des Gesetzes
geahndet werden.
Diese Report enthüllt, dass die Justitia nicht blind ist,
sondern ohnmächtig.
Und nur wer weiß, wie die Mühlen der Justiz mahlen,
der wird auch sein Recht bekommen.
Kostendruck, psychologischer Druck, Ausreizung der ZPO:
Prozesse kosten Geld. Es gehört zum Allgemeinwissen, dass aus
Kostengründen oft aufs Recht verzichtet wird.
Außergerichtliche Einigungen beruhen oft auf
Überlegungen der Kostenoptimierung und nicht auf
Wahrheitsfindung.
Die Rechtsanwälte des finanziell Stärkeren nutzen das
bewusst aus.
Dazu gehört auch die Neigung, die Rechtsstreitigkeiten von das
Landgericht zu bringen - die Rechtsanwälte verdienen dabei
mehr und die Gegenseite benötigt unbedingt einen Anwalt - kann
sich nicht selber verteidigen.
ROLF
LAMPRECHT: Die Lebenslüge der Juristen. Warum Recht nicht
gerecht ist
Glückssache Gerechtigkeit
Recht hält selten, was es verspricht. Es hängt von
Menschen ab, und die können irren. Wie sehr und wie oft,
erfuhr Rolf Lamprecht als SPIEGEL-Beobachter bei den obersten
Gerichtshöfen. Er erzählt von Willkür, von
Unrecht – und von beherzten Klägern, die sich, von
ihrem Rechtsempfinden getrieben, bis in die höchsten Instanzen
kämpfen.
Ein alter, aber unverändert gültiger Spruch sagt,
jedermann sei vor Gericht und auf hoher See in Gottes Hand. Das Zitat
erinnert an die irrationalen Kräfte, die dem Recht innewohnen
– an die Ähnlichkeit mit einem Glücksspiel.
Allein dass es von Instanz zu Instanz oft völlig
entgegengesetzte Meinungen gibt, zeugt von der Relativität des
Rechts. Auch von Befangenheiten – etwa der eines
Familienrichters, dessen eigene Ehe mit einer Kampfscheidung endete. Ob
es um Konflikte mit dem Staat oder um private Fehden, um
Vaterschaftstests oder um Sterbehilfe geht – Lamprecht
lässt den Leser an der Herstellung von Recht teilhaben. Das
ist das Besondere an diesem Buch: Es erklärt, weshalb Recht
nur die Summe vieler Teilwahrheiten ist, wie es entsteht –
und wieder vergeht. Und es verrät, was Richter zu leisten
vermögen und wo sie scheitern müssen.
"Lamprecht belegt mit einer solchen Fülle von Fallbeispielen,
dass einem Angst werden kann bei der Vorstellung, man wäre
selbst einmal auf Gedeih und Verderb solcher Beliebigkeit
ausgeliefert." Süddeutsche Zeitung
"Lamprecht zeigt anhand kleiner und großer Entscheidungen,
dass Richterrecht mehr ist als das objektive und wertfreie Suchen nach
der richtigen Norm für einen Sachverhalt." Financial Times
Deutschland
"Ein lesenswertes Buch, das zu manchem Nachdenken Anlass gibt." NJW-
Neue Juristische Wochenschrift
„Gute
Rechtsprechung“, Ein Bericht vom Juristentag
Hoffmann-Riem fasste seinen - von ihm schon
vielfach
literarisch dargelegten - Standpunkt in elf Thesen zu einer Warnung vor
Missdeutung, Überdehnung und Missbrauch des
Unabhängigkeitsbegriffs zusammen. „Auch Reformen wie
die Einführung des NSM ... brechen sich nicht am Prinzip der
richterlichen Unabhängigkeit, müssen sich aber am
Gebot der Effektivität, d.h. der Funktionsfähigkeit
der Justiz messen lassen“.
Busse stellte „Respekt und Anerkennung“
für die hohe Qualität der deutschen Rechtsprechung
voran, rügte den Gesetzgeber wegen des Abbaus von
Rechtsmitteln und wegen sonstiger Kürzungen, verlangte von den
Gerichten aber Transparenz, um gute und schlechte Richterleistungen
öffentlich sichtbar werden zu lassen, die Einführung
richterlicher Dienstzeiten und eine Effizienzsteigerung durch volle
Ausschöpfung der Dienstaufsicht.
Stilz fand, dass es die Länder seien, die ihrer