Hier gibt es Informationen über die deutsche Rechtsbeugermafia in Justiz und Politik uvam.
http://www.justizkacke.de (Kopie: http://justiz.xp3.biz)
email: rechtsmeister@yahoo.de
Diese Internetseite wurde geschaffen, weil viele Juristen und auch Politiker behaupten, dass es in der Justiz gar keine Fehler geben würde und weil diese von vielen dergleichen und von Opportunisten am Unrecht ununterbrochen vollständig verleugnet werden, weil es gerade diejenigen sind, die von den justiziellen Missständen und Verbrechen am meisten profitieren oder am meisten profitieren wollen.
Auf Englisch heißt solch ein Verhalten: Rejection and Denial. – Zurückweisung und Abstreiten der Tatsachen.
Derartiges Verhalten gilt in der Psychologie als ein Anzeichen für besonders schwer heilbare psychische Erkrankungen. Die Wahrnehmung und Anerkennung von Fehlern und von Fehlverhalten als solches ist nämlich Voraussetzung und im Wesentlichen die einzige Möglichkeit, deren Behebung zu erreichen. ..."
"Justizskandale gibt es nicht in Deutschland" Justizministerin Zypries (SPD)
Hier soll gezeigt werden, dass es doch eine riesige Menge übelster Mißstände in Justiz und Politik zu verbessern gibt.
Web Logger

Kotzkuerbis"Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht “kriminell” nennen kann. ...Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor "meinesgleichen" ". Frank Fasel ehemaliger Richter am LG Stuttgart, Süddeutsche Zeitung, 9. April 2008

80 % meiner RichterkollegInnen sind selbst Kriminelle aufgrund Ihrer Rechtsprechung“. AG Direktor Deichner a.D., Wiesbaden

Von deutschen 192 gecasteten Richtern sind 192 eine wirkliche Kathastrophe, es sind "grauenvolle, stupide, dumme, rechtshaberische eitle Männer". WDR- "Kölner-Treff", 27.08.2010

"Deutsche Juristen sind immer die Funktionäre des Staats gewesen und nicht die des Bürgers." Prof. Richter Vultejus

"Nach außen hin ergibt sich aus diesem „Schema X“ die nur scheinbare Erledigung einer Dienstaufsichtsbeschwerde, bei deren Anblick sich auftretende Würgereize nicht mehr verleugnen lassen".
Rechtsanwalt Andreas Fischer

"Jetzt kommt eine Infamie, die Übelkeit erregt:...".
Asessor Jur. Detmar Hoeffgen

"Der deutsche "Justizladen" ist wenig vertrauenserweckend und jeder Bürger würde um ein Geschäft, das so schmuddelig und abstoßend wirkt wie manches deutsche Gericht,...".  
Dr. jur. Lamprecht

"Die deutsche Elendsjustiz nimmt immer schärfere Konturen an".  
Dr. Egon Schneider, Rechtsanwalt, ehem. Richter am OLG

"Saustall von Justiz, der mit eisernem Besen ausgekehrt werden müsse". Anwalt in
Deutsche Richterzeitung DRiZ 2007, 77

"Die deutsche Justiz ist korrumpiert bis ins Mark.". Prof. em. Dr. Otmar Wassermann

"Der Mythos von der hohen Moral der Richter ist ein Märchen."...Die Rechtsprechung ist schon seit langem konkursreif. Sie ist teuer, nicht kalkulierbar und zeitraubend. Der Lotteriecharakter der Rechtsprechung, das autoritäre Gehabe, die unverständliche Sprache und die Arroganz vieler Richterlinnen im Umgang mit dem rechtsuchenden Bürger schaffen Mißtrauen und Ablehnung. W. Neskovic - Richter am BGH

Das "Schmierentheater" in Strafverfahren. Weider (StV 82,545,552)

"Die deutschen Strafgerichte sind so ungerecht, dass man die Urteile auch auswürfeln könnte." Rolf Bossi, Deutschlands bekanntester Strafverteidiger. 

„Was die Justiz betrifft, so sind die Behauptungen von REIWALD auch keineswegs neu, schon WITTELS, Die Welt ohne Zuchthaus, Stuttgart 1928, redete vom Richter, 'der seinen Sadismus in geordneten Bahnen auslebt', und STAUB/ALEXANDER, Der Verbrecher und seine Richter, Wien 1929 (Ndr. Unter dem Titel Psychoanalyse und Justiz, Frankfurt 1974 mit einer Einleitung von T. MOSER), unterstrichen die Funktion der Justiz, die delegierten privaten Rachegelüste im Staatsauftrag zu befriedigen."
Dieter Simon in „Die Unabhängigkeit des Richters", 1975, Seite 161f


Zitate von Juristen über die deutsche Elendsjustiz: http://www.justizkacke.de/juristenzitate.htm


Politikschweinereien: http://www.justizkacke.de/politik.htm


M
ahnbescheid, Willenserklärungen rechtssicher zustellen:
http://www.justizkacke.de/mahnbescheid.htm

TierschutzbundBUH

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Aktuelle Gerichtstermine:
Wer sicher gehen möchte ob ein Termin stattfindet sollte vorher beim Gericht anfragen. In unserer Geheimjustiz wünscht man sich keine Öffentlichkeit, daher wendet man gerne diverse Methoden an um Öffentlichkeit zu verhindern. Dazu gehören für Bürger und Prozessbeobachter, die sich öfters Gerichtsverhandlungen anschauen: Hausverbote für Gerichtsgebäude, Strafverfahren mit Verurteilungen aufgrund von Unterstellungen, Begleitungen mit Gerichtswachtmeistern und Inhaftierungen. Aber auch unzulässige ständige Videoüberwachungen und ständig durchgeführte Personenkontrollen.
Dazu gehören für Gerichtsjournalisten: Hausverbote für Gerichtsbebäude ua..
Für Bürger allgemein werden bei Gerichtsterminen in Ladungen andere Verhandlungssäle genannt wie die wo die Verhandlung tatsächlich stattfindet, es werden Terminsverschiebungen getätigt und es werden unzulässige Personenkontrollen am Eingang von Gerichtsgebäuden durchgeführt ua..

15.11.2011 9:15 Uhr, LG Stade, Strafbefehl gemäss §407 StPO Vereinbarkeit mit Artikel 103 GG und Artikel 6 EMRK ua.
14.09.2011 15 Uhr, OLG Koblenz, Friedrich Schmidt Anwaltswiederzulassung
19.08.2011 9:00 Uhr, Landgericht Erfurt, Staatshaftungsansprüche gegen den Freistaat Thüringen
18.07.2011 13:30Uhr, Landgericht Landshut, Maximilianstr. 22, Tel. 0871/84-1102, Raum 3a/EG, Az. 5 Ns 31 Js 5389/09
12.07.2011, Landgericht München, 831 Cs 253 Js 209672/08

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Neues auf dieser Seite aus Justiz und Politik (11/2011):

Richter wegen Rechtsbeugung verurteilt, weil er gemäss dem Landesjustizministerium den Angeklagten "in exzessivem Maße rechtliches Gehör gewährt habe", der Bundesregierung doppelten Verfassungsbruch vorwarf und er sich dass nicht hätte leisten dürfen, 15.04.2007
Vor ein paar Tagen ist bekannt geworden, dass doch ein BRD-Richter wegen Rechtsbeugung verurteilt wurde. Der Verurteilte hatte zuvor Friedensaktivisten vom Vorwurf der Nötigung freigesprochen. Der Fall ist von höchster Brisanz, weil er vorführt, wie die deutsche Richterschaft politisch ausgerichtet wird. Das Geschwätz von der grundgesetzlich garantierten richterlichen Unabhängigkeit entspricht der Wirklichkeit nicht.
GegnerInnen der BRD-Justiz werfen ihr oft vor, kein einziger der mörderischen Nazi-Richter sei rechtskräftig verurteilt worden. Auch der extrem rechte Richter Ronald Barnabas Schill, genannt Gnadenlos, konnte sich auf den Bundesgerichtshof verlassen. Der BGH schützte Schill vor einer Verurteilung wegen Rechtsbeugung.
Jetzt hat sich herausgestellt, dass doch ein bundesdeutscher Richter wegen Rechtsbeugung rechtskräftig verurteilt wurde. Der Betroffene ist allerdings ein Richter, der 1985 sechzehn Marburger Studenten von Vorwurf der Nötigung freisprach. Die Studis hatten gegen die Stationierung der Pershing-II-Raketen protestiert.
Diesen Freispruch hätte dieser Richter, Hans-Christoph Jahr, sich nicht leisten dürfen. Das hessische Justizministerium warf ihm vor Angeklagten "in exzessivem Maße rechtliches Gehör zu gewähren", wofür Jahr eigentlich hätte belobigt werden müssen. Die Dienstaufsicht, ausgeübt durch den CDU-Richter Schwalbe vom Landgericht Frankfurt, interessierte sich brennend für Jahr. Jahr bekam eine V-Frau, die "Büroangestellte B", ins Büro gesetzt. "Büroangestellte B" arbeitete hart. 1994 war es endlich so weit. "Büroangestellte B" überführte Jahr der Rechtsbeugung und der Verfolgung Unschuldiger. CDU-Schwalbe hatte die Ehre Jahr zu verurteilen. Auf den Antrag der Staatsanwaltschaft legte Schwalbe noch mehr Strafe drauf; Jahr hätte die "Büroangestellte B" zu Unrecht einer Lüge bezichtigt. Anders als Rechtsrichter Schill bekam Richter Jahr keine Unterstützung vom BGH. Jahr blieb auf seiner Verurteilung zu 30 Monaten Gefängnis sitzen und hörte damit auf Richter zu sein.
Die Verurteilung des Richters Hans-Christoph Jahr wegen Rechtsbeugung ist sensationell. Deutsche Richter und Staatsanwälte dürfen hemmungslos gegen Gesetze verstoßen, wenn sie zur rechten Seilschaft gehören, und das tun sie fast immer. Ihre Kolleginnen und Kollegen sorgen dafür, dass sie nicht bestraft werden. Selbst wenn diesen Justizangehörigen Verstöße zweifelsfrei nachgewiesen werden heißt es, die beschuldigten Kollegen hätten "versehentlich" gehandelt oder eine andere "Rechtsauffassung" vertreten. Dazu wird ein oft zitiertes Urteil des BGH herangezogen, in dem behauptet wird, nur Gesetzesverletzungen von besonderer Schwere könnten als Rechtsbeugung geahndet werden. Bei Richtern wird zudem die grundgesetzlich garantierte Unabhängigkeit der Justiz angeführt.
Die zentrale Figur in der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main ist ein Leitender Oberstaatsanwalt namens Zahl. Zahl hat die Fälschung einer Ermittlungsakte veranlasst, indem er einen Schriftsatz herausnehmen ließ, der ihm nicht opportun erschien. Dieses Delikt übertrifft das, was Hans-Christian Jahr zur Last gelegt wird, bei weitem. Dennoch stellten Zahls Untergebene in der Staatsanwaltschaft Frankfurt das Verfahren gegen Zahl ein - eine Rechtsbeugung. Zahl revanchiert sich, in dem er Untergebene vor Strafverfolgung schützt. So hat Zahl letztinstanzlich die Bestrafung des Marburger Staatsanwalts Franosch vereitelt.
Der Rechthaber Hans-Christoph Jahr, der die Grundrechte ernst nahm und damit weniger peniblen Juristen in die Quere kam. Staatsanwaltschaft verbietet als polische Abteilung Wissenschaftlern  ihre "staatsgefährdenden Aussagen" zu tätigen. taz, 11.04.2007
...Profilierungssucht" warf ihm 1985 die Staatsanwaltschaft in Frankfurt vor. Da hatte Jahr begonnen, Strafgesetzbuch und Grundgesetz wortwörtlich zu nehmen und war weniger peniblen Juristen in die Quere gekommen. Jahr hatte damals Strafbefehle auf seinem Schreibtisch liegen: Friedensbewegte hatten das US-Depot in Frankfurt-Hausen blockiert. Die US-Armee lagerte dort ihre Pershing-II-Raketen, die Anklage sah in der Sitzblockade Nötigung. Jahr unterzeichnete die Strafbefehle.
Dann aber legten sieben der Angeklagten Widerspruch ein. Und Jahr, 32 Jahre alt, nahm die Sache ernst. In dem Prozess gaben fünf Raketenexperten und Friedensforscher im Frankfurter Schwurgerichtssaal öffentlich Auskunft über Vernichtungswahrscheinlichkeiten und Reichweiten, verglichen Pershing II mit den sowjetischen SS-20, erörterten "großen" und "kleinen" Atomkrieg. Die Staatsanwaltschaft, politische Abteilung, forderte die Universitäten auf, diesen Wissenschaftlern die "staatsgefährdenden" Aussagen zu verbieten. Jahr pochte auf seine Prozesshoheit - und setzte sich durch. Die Verlesung seines 90-Seiten-Urteils dauerte drei Stunden. Jahr hatte dem Amtsgerichtspräsidenten zuvor den Tenor mitgeteilt: Freispruch. "Dem zog sich alles zusammen", erinnert sich Jahr. Sein Verhältnis zu seinem Vorgesetzten war fortan ein kühles.
Acht Jahre später wird gegen Jahr ermittelt. Er habe in fünf Bußgeldsachen versäumt, rechtzeitig zu verhandeln. Um das Versäumnis zu vertuschen, habe er Verfügungen rückdatiert - um die aus Sicht der Staatsanwaltschaft eigentlich verjährten Verkehrsdelikte doch noch zu verhandeln. Jahr hatte drei der Verfahren eingestellt, in einem anderen Fall reduzierte er das Bußgeld von 100 auf 70 Mark - womit der Täter um einen Eintrag in Flensburg herumkam. In dem Prozess gegen Jahr erkannte das Landgericht fünfmal Rechtsbeugung und Verfolgung Unschuldiger. Er wird verurteilt, scheitert in der Revision. Aus "Angst vor Vernichtung" scheidet Jahr 1993 freiwillig aus dem Dienst. Er habe geahnt, "dass die Politik über das Recht siegen würde". Für den Juristen Jahr bedeutete das: Die Sache entgleitet ihm. ...



DDR Richter, Vom Rechtsbeuger zum BRD JuristenVom Rechtsbeuger zum Rechtsanwalt- Die Karriere von rechtsbeugerischen DDR-Richtern in der BRD, 07.08.1990
Die Justiz in der DDR war ein Instrument der herrschenden Kommunisten. Deshalb waren auch Richter, Staatsanwälte und selbst Rechtsanwälte nicht unabhängig,
sondern unterstanden weitgehend den Vorgaben der SED. Diese sicherte sich ihre Hoheit über das Rechtswesen, indem sie nur solche jungen Männer und Frauen als Jurastudenten rekrutierte, die ihr ausreichend Gewähr boten, später auch parteilich zu richten. Neben weitgehend normalen Rechtsabteilungen wie Familienrecht, Arbeitsrecht oder Zivilrecht existierte innerhalb des Straf-, Militär- und Wirtschaftsrechts auch jeweils eine politische Strafjustiz, die als solche aber nicht deklariert wurde.
Es gab offiziell keine politischen Häftlinge, obwohl in der DDR-Geschichte etwa 250.000 Männer und Frauen als solche zu bezeichnen sind. Für die SED-Machthaber war gewöhnlicher Verbrecher, wer die Mauer zu überwinden versucht, einen politischen Witz erzählt, gegen den Einmarsch der Warschauer Pakttruppen in die CSSR 1968 protestiert oder Unterschriften gegen die politisch motivierte Exmatrikulation von Kommilitonen gesammelt hatte.
In der Bundesrepublik wurde nach dem Mauerbau 1961 in Salzgitter die "Zentrale Erfassungsstelle" eingerichtet. Hier wurden alle bekannt gewordenen Unrechtshandlungen in der DDR gesammelt. Viele DDR-Bürger, die besuchsweise in der Bundesrepublik weilten oder dorthin ausgereist waren, gaben hier ihre eigenen Erfahrungen zu Protokoll. Die politische Strafjustiz funktionierte bis zum Untergang der DDR. Der Ruf "Stasi in die Produktion" stand symbolisch für die Forderung, die alten Systemträger von ihren Funktionen abzuberufen. Nicht wenige MfS-Offiziere, Staatsanwälte und Richter versuchten nach dem Mauerfall erfolgreich eine neue Karriere als Rechtsanwalt.
Ein besonders absurdes, aber längst nicht singuläres Beispiel bietet Jürgen Wetzenstein-Ollenschläger. Bis zum Ende der DDR hatte er politische Gesinnungsurteile gefällt, darunter auch im Februar 1988 gegen die Bürgerrechtlerin Vera Lengsfeld. Vor den Kameras von Kontraste erklärte er, dass er früher natürlich der SED diente, keine persönliche Verantwortung für gesprochenes Unrecht trage und nun dem "bürgerlichen" Recht Geltung verschaffen wolle. Wetzenstein-Ollenschlägers Karriere im vereinten Deutschland dauerte nicht lange.
1992 tauchte er, der MfS-Minister Erich Mielke in dessen Prozess als Wahlverteidiger zur Seite stand, unter und setzte sich ins Ausland ab, weil gegen ihn 26 Ermittlungsverfahren wegen Rechtsbeugung und ein Haftbefehl "wegen Beihilfe zur Untreue" ausgestellt worden war. Zeitungsberichten zufolge soll er darüber hinaus 17 Millionen Mark aus dem MfS-Vermögen beiseite geschafft haben.


Gericht verhängt Maulkorb gegen das Hamburger-Abendblatt. Betreuer verkauften Grundstück billig an die Stadt, 24.03.2006
Seit Wochen bewegt ein Fall, über den unsere Regionalausgabe "Pinneberger Zeitung" mehrfach berichtet hat, die Einwohner eines Kreises im Hamburger Umland. Es geht um das Schicksal einer alten Dame, die krank ist und nicht mehr allein für sich sorgen kann. Ihr wurden von Amts wegen zwei Betreuer zur Seite gestellt.
Es ist ein Fall, der zeigt, was Menschen zustoßen kann, die unter Betreuung gestellt werden und die nicht mehr aus eigenem Willen entscheiden können.
Was auf Unverständnis, zum Teil auf Entsetzen der Leser stößt, ist das Vorgehen der Betreuer: Sie haben ein Grundstück der Frau an die Gemeinde verkauft - angeblich, um Steuerschulden zu bezahlen. Diese aber hätten ebensogut aus anderem Vermögen der Frau beglichen werden können.
Der Verdacht: Hier hat sich eine Gemeinde zu einem günstigen Preis in den Besitz eines Grundstücks gesetzt, um es als wertvolles Bauland aufzubereiten. Die Gemeinde will dort später Einfamilienhäuser errichten lassen.
Die alte Dame mußte ihr Haus verlassen, das Gebäude wird demnächst abgerissen. All ihre Bemühungen, das Geschäft über einen eigenen Anwalt vor Gericht überprüfen zu lassen, sind gescheitert. Die - gesetzlich einwandfreie - Begründung: Nur die Betreuer dürfen in ihrem Namen Rechtsgeschäfte wahrnehmen.
Die Berichterstattung der "Pinneberger Zeitung" hat eine Welle der Sympathie für die Frau ausgelöst. Die Menschen wollen, daß jemand für sie eintritt, und fordern ihre Zeitung und damit das Hamburger Abendblatt auf, weiter über diesen Vorgang zu berichten. Die amtlich bestellten Betreuer der Frau versuchen aber, dies mit juristischen Mitteln zu verhindern. Das Landgericht Berlin, das von einem Anwalt der Betreuer eingeschaltet wurde, untersagte gestern dem Abendblatt, über Einzelheiten dieses Falles zu berichten. Der Anwalt der Betreuer erklärte, der Fall habe weite Teile der Öffentlichkeit nicht zu interessieren, Kritik dürfe allenfalls völlig anonymisiert erhoben werden. Das Abendblatt sieht diesen Fall und seine menschlichen Folgen als außerordentlich wichtig an. Trotz des Maulkorbs versuchen wir Sie, liebe Leser, weiterhin über den Vorgang zu informieren. Die Berichte und Presserecht und Maulkorb


Richter Donald Thomson aus den USA ornaniert bei Mordprozess. In mindestens 4 Fällen soll sich der Richter Gedankenverloren mit seiner Penispumpe beschäftigt haben. Ermittlungsverfahren wegen Ornanie eines Richters auch in Frankreich, spiegel-online 19.08.2006
Zur normalen dienstlichen Ausstattung eines US-Richters mögen Robe und Hammer gehören, nicht aber eine Penispumpe, befand nun ein US-Gericht und verdonnerte den inzwischen freiwillig zurückgetretenen Richter Donald Thompson zu vier Jahren Haft und 40.000 Dollar Geldstrafe.
Ein Hammer in jeder Hinsicht: Wer über andere urteilt, sollte kühlen Kopf bewahren
In mindestens vier Prozessen soll Thompson sich die Zeit mit der Pumpe vertrieben haben. "Gedankenverloren" habe er wohl damit herumgespielt, sagte der 59-jährige aus, ohne jede Absicht zur Selbstbefriedigung. Die aber muss wohl trotzdem gelungen sein, denn sowohl auf dem Richterstuhl, als auch an seiner Robe und auf dem Teppich unter dem Richtertisch wurden Spermaspuren gefunden.
Aufgefallen war Thompson wohl schon öfter und seit längerem. Die Penispumpe hatte ihm ein Freund "als Scherz" zu seinem 50. Geburtstag geschenkt. Den Scherzartikel fand Thompson augenscheinlich gut und nutzte ihn in den folgenden sechs Jahren, unter anderem während eines Mordprozesses vor drei Jahren. Fast täglich, sagte eine Gerichtsreporterin im Laufe des Prozesses gegen Thompson aus, habe dieser mit dem Ding gespielt.
Die Ermittlungen gegen den inzwischen 59-Jährigen brachte ein Polizist ins Rollen, der 2003 als Zeuge aussagte: Er beobachtete, wie ein Plastikrohr unter Thompsons Robe verschwand. In einer Essenspause fotografierten Beamte die Pumpe unter dem Tisch des Richters. Auf einem Tonbandmitschnitt der Gerichtsreporterin war während eines Prozesses außerdem ein zischendes Geräusch zu hören. Als Geschworene den Richter darauf ansprachen, tat er, als habe er nichts gehört.
Im Oktober 2003 war ein ähnlicher Fall in Frankreich bekannt geworden. Damals leitete die Justiz in Angoulême ein Ermittlungsverfahren gegen einen Beisitzenden Richter ein, der sich während einer öffentlichen Verhandlung selbst befriedigte. Richter aus Frankreich soll in einer Gerichts-Verhandlung onaniert haben 16.10.2003


Tollhaus Justizia (Oldenburg 12 Ns 155/09), Oberlandesgerichtspräsident Dr. Gerhard G. Kircher mit Formulierungsschwächen und das was er in seine Schriftsücke schreibt meint er gar nicht so, 08.2010
Am 11ten August hatte es mich in das Justizkarree an der Oldenburger Elisabethstrasse verschlagen. Nicht dass es mich regelmäßig in die Nähe der großherzoglichen Rechtsbewahrer und -hüter zieht - das nicht. Dafür haben die Damen und Herren in den schwarzen Roben mir in der Vergangenheit nicht genügend erfreuliches Tun zu bieten gehabt. Der Anteil der Nullnummern an den Veranstaltungen, die dort im Namen und im Geiste der Dame Justitia durchgezogen werden, der ist mir schlichtweg zu hoch.
Was aber dem öffentlichen Publikum am 11ten August in diesen "heiligen Hallen" im Saal R im Rahmen eines Strafprozesses unter Vorsitz des "ehrenwerten Richters" Hans Christian Plagge geboten wurde, dass spottet jeder Beschreibung. Es begann damit, dass der "ehrenwerte Richter Plagge" als Vorsitzender Richter die Öffentlichkeit auf die in der "Hinterküche" Saal R vorhandenen 15 Stühle beschränken, und die übrigen sich für den Prozessverlauf interessierenden Zuschauer des Saales verweisen wollte. Das teilweise von weither angereiste Publikum als Öffentlichkeit verwies daraufhin sofort durch deutlichen Protest den Vorsitzenden Richter Plagge in die Grenzen seiner Machtbefugnisse.
Der Vorsitzende Richter fügte sich der offenbaren Zurechtweisung durch die anwesende Öffentlichkeit, denn unter der Führung eines hauskundigen Menschen wurde den platzsuchenden Zuhörern und Zuschauern gestattet, sich in umliegenden Tagungsräumen Sitzgelegenheiten zu besorgen. Zum Schluß wurde gar noch die lange "Schlingelbank" aus dem Gerichtsflur von vor dem Saal in den mittlerweile dranghaft vollen Sitzungssaal R umgesetzt.
Nach unleidigem protokollarischem Hin- und Hergeplänkel zwischen dem Vorsitzenden und einem der Angeklagten kam der von allen erwartete und im bisherigen Prozessverlauf von Gerichtsseite offensichtlich unter Ausschöpfung vieler trickreicher Möglichkeiten zu verhindern versuchte Zeugenauftritt des Oberlandesgerichtspräsidenten Dr. Gerhard Kircher.
Nach meinem Verständnis unserer demokratischen prozessualen Grundordnung sind Menschen im Zeugenstand vom Gericht ohne Berücksichtigung des Ansehens, des Standes, der Hautfarbe, der Religion oder des Herkommens anzusehen und zu behandeln. Nicht so geschah es an diesem Morgen des 11ten August 2010 im Saal R des oldenburgischen Landgerichts. Da der Zeuge Kircher vom Stande her der ranghöchste Dienstvorgesetzte des Vorsitzenden Richters Plagge ist, war die Spannung ob der zu erwartenden Haltung des Vorsitzenden Richters im Saale förmlich körperlich fühlbar.
Der Zeuge Kircher machte auf mich den Eindruck eines verstörten Stück Rotwildes, das sich in ein falsches Revier verlaufen hat. Der Vorsitzende Richter Plagge versuchte diese Verstörtheit seines Dienstvorgesetzten aber kontinuierlich auszugleichen, indem er ihn fürsorglich an die Hand nahm - so wie eine Mutter wohl ihr blindes Kind an die Hand nimmt - und führte den Kollegen Kircher durch den Irrgarten Justitias. Fast alle von der Angeklagtenseite dem Zeugen gestellten Fragen wurden spontan vom Vorsitzenden Richter als nicht zulässig abgeblockt. Der volljuristige Oberlandesgerichtspräsident Kircher bekam von dem, ihm im Dienstrang untergeordneten, Kollegen Plagge nach jeder Frage des Angeklagten oder seines Rechtsbeistandes blitzschnell souffliert was er - der Zeuge - zu antworten habe oder ob er überhaupt nicht antworten müsse. Fragen, den Naziparagraphen 16/2 des LzO-Gesetzes aus 1933 und die daraus resultierenden Vollstreckungspraktiken der LzO betreffend, bügelte der Vorsitzende Richter schon im Ansatz als nicht prozessrelevant vom Brett - obwohl das ganze Prozedere erst durch die Anwendung dieses Paragraphen aus der Nazizeit durch die LzO und somit durch deren gesetzloses Handeln ins Rollen gebracht wurde. Das sich Befassen-Müssen mit dem NS-Paragraphen 16/2 scheuen die Oldenburger Richter offensichtlich ebenso heftig, wie der Teufel die Berührung mit dem Weihwasser scheut.
Ich frage mich, warum das wohl so ist.
Auf die an ihn gerichtete Frage, ob er als Jurist und Präsident des OLG Oldenburg den Unterschied zwischen spezifischen Sachbezeichnungen kenne, antwortete er laut und vernehmlich mit "Ja". Das ungläubige Nachfragen des Anwalts der Angeklagten, warum er das in den von ihm persönlich verfassten Schriftsätzen dann nicht zum Ausdruck bringe und klar erkennbar niederlege, kam vom Zeugen und OLG Präsidenten Kircher die alle Anwesenden erstaunende Antwort, dass in den verlesenen von ihm verfassten offiziellen Schriftsätzen offenbar und einwandfrei ersichtlich Formulierungsschwächen seinerseits vorhanden seien. Die Befragung des Zeugen Kircher gipfelte dann in seiner Aussage, dass er das, was er in bestimmten benannten Schriftsätzen geschrieben habe, gar nicht so gemeint habe.
Daraus ist doch nur zu folgern und als Rat an alle in der Vergangenheit und in der Zukunft Betroffenen im Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg nach Erhalt eines jeden Schriftstückes bei den jeweiligen volljuristischen Verfassern nachzufragen, ob sie das was sie geschrieben, haben auch tatsächlich meinen.
 

Prof. Scharlatan alias Raffelhüschen mit falschen wissenschaftlichen Erkenntnissen und sein Kumpel Verfassungsgerichtspräsident Dr. Andreas Voßkuhle und das schamlose ausnehmen der Bürger mit privaten Riesterrentenverträgen, 2011
Bei aller Kritik an diesem Herrn Professor "Scharlatan" sollte künftig folgendes Wissen Pate stehen: Er verbreitet zielgerichtet schlicht falsche sogenannte wissenschaftliche "Erkenntnisse" [Demographieschwindel], die allein von der Absicht getragen sind, die Menschen über die tatsächlichen demographischen Tatsachen und deren rentenpolitische Folgen zu täuschen, um über "Kaffeesatz-Prophetie" die jungen Leute zu animieren "private" Riesterrenten-Verträge abzuschließen und sie damit schamlos auszunehmen.
Strafrechtlich dürfte es sich um ein geradezu klassisches Betrugsverhalten handeln, dessen Gegenstück die schwindlerische Propaganda darstellt, der zufolge angeblich die solidarorganisierte Rentenkasse der Arbeitnehmer so desolat dastehe, dass die Arbeitnehmer später mit derart spärlichen Renten auskommen müssten [natürlich erst in 50 Jahren - das ergab die Kaffeesatz-Lesung" unseres Herrn Professor Scharlatan], sodass eine private Riesterrente unabdingbar notwendig wäre, um der Armut im Alter zu entgehen.
Dieser Prof. Scharlatan ist daher auf jeden Fall kein "Fall" für die Universität, sondern ein "Vorgang" für die Staatsanwaltschaft. Und hier fängt das Problem an: Er ist nämlich Teil eines riesigen Betrugssystems und wird durch den Staat getragen. Um zu ermessen wie groß dieses Rad ist, welches dort gedreht wird, sollte man sich eines einprägen:
Professor Scharlatan kommt - wie auch immer - von der Albert-Ludwig-Universität in Freiburg. Diese Universität steht mit dem sogenannten "Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft" in Essen in Verbindung, und dieser Verband ist der Öffentlichkeit weitestgehend unbekannt. Er stellt jedoch das zentrale Sozialstaats-Zerstörungs-Geschwür unserer Republik dar, Mitglieder dort sind sämtliche Versicherungs-, Wirtschafts-, Finanz- und Pressekonzerne der Republik, und Schirmherr dieser Vereinigung ist jeweils der amtierende Bundespräsident.
Und nun kommt es ganz dick:
Von dieser Universität in Freiburg kommt auch unser Herr Verfassungs -Gerichtspräsident Dr. Andreas Voßkuhle, an der er - offenbar weil er als Verfassungsgerichtspräsident nicht richtig ausgelastet zu sein scheint - noch nebenbei einen "Leerstuhl" innehat, und zwar am " Institut für Staatswissenschaft und Rechtsphilosophie".
Und da der Herr Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Dr. Andreas Voßkuhle, zusammen mit jenem Herrn Professor Scharlatan alias Raffelhüschen von der gleichen Freiburger Albert-Ludwig-Universität kommt, haben sie beide die gleiche Wurzel zum "Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft", in dem alle Versicherungs- und Finanzkonzerne, die Riesterrenten verhökern, vereint sind. Und nun wird es arg kriminell und spannend zugleich:
Das Verfassungsgericht stellt arbeitsteilig zu Professor Scharlatan fest, dass der Staat aus der Rentenkasse aus allgemein-"sozialen Gründen "Milliarden für "allgemeine Staatsaus -gaben" [für Soziales eben] herausrauben darf, wodurch die Kasse dann ruiniert wird. Kumpel Professor Scharlatan walzt daraufhin durch die Gegend und verkündet lauthals und allerorten, dass man private Riesterrentenverträge abschließen müsse [damit der illegale Ausraub der Rentenkasse wieder ausgeglichen wird].
Als Vehikel für dieses schlicht staatsverbrecherisch organisierte Modell zügelloser Beschaffungskriminalität haben besagte Herrschaften nun den Schwindel mit der demographischen Katastrophe entwickelt. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Es wird daher Zeit, dass die Bande - wegen Betreibens einer kriminellen Vereinigung - komplett verhaftet wird. Siehe hierzu in www.Bohrwurm.net " Demographie-Schwindel-Tabelle " und " 60 Jahre Verfassungsgericht". Rentenklautabelle 1957-2002


Rausschmiss aus dem feierlichem Justizsaal, wenn man am Tag der Offenen Tür dem Justizminister eine Frage stellen will. Korruption und kriminelles Handeln in einer verlogenen Justiz, 28.04.2011
...Nun nachdem ich den Vortrag über mich ergehen ließ, stellte ich, nachdem der Landgerichtspräsident zum Mittagessen lud, eine Frage an den Justizminister. Appropo. Erst stellte ich mich vor, meine Frage die ich stellen wollte, zu der kam’s nicht. Denn sofort kam ein Abhängiger Justizbeamter, drohte mir mit Handfesseln, wenn ich nicht sofort den Saal verlasse. Meine Antwort: „Ich dachte, es sei heute ein Tag der offenen Tür !“ Offen und ehrlich war die Justiz gegenüber dem Bürger noch nie. Vielmehr hatte ich den Beweis dafür, daß wir es immer noch mit Bücklingen und Feiglingen in der Justiz zu tun haben. Dieser Rauswurf war ein weiterer Beweis dafür, das wir durch unsere deutsche korrupte und kriminelle Justiz (Neue Richter braucht das Land ! und Du bist Deutschland) um unsere demokratischen Rechte zur der vorsätzlichen Tötung unseres Sohnes durch die Bundesmarine, auch noch betrogen werden.
Lassen sie mich nur kurz 2-3 Dinge dazu anmerken. Im April 2002 (siehe NJW Zeitung „Rettungsweste nicht richtig angelegt – ertrunken“ vom 19.04.10), sprach die STA Oldenburg meinem Sohn die Schuld zu, seinen Tod selbstver-schuldet zu haben, eindeutige Beweise hätte man, so der Regierungskriminelle Oberstaatsanwalt Kayser. Diese Bewiese hat die Justiz bis heute trotz Aufforderung nicht vorgelegt. Der Fregattenkapitän Frank Menge wurde übrigens von der STA nie vernommen. Akteneinsicht wurde meinem Anwalt nicht gewährt. Der OLG Richter hat trotz Aufforderung das Video über den Todeskampf meines Sohnes nicht heraus gerückt (Beweismittelunterschlagung). Das ist unsere deutsche korrupte und kriminelle Justiz. Es ist ja interessant, das ich ja fast allen Bundeswehrunglücken der letzten Jahre nachgegangen bin und mit Angehörigen in Verbindung stehe, da jedesmal wenn ein Bundeswehrsoldat stirbt war es entweder ein Unfall oder sie waren selber Schuld. Nie waren es die Vorgesetzten oder das Schrottmaterial der Bundeswehr. Dann kommt erst die STA und nimmt die Weisungen der Justizminister entgegen. Dann kommen die Richter die ja noch was werden wollen und einen Dreck tun. Bei uns hat ja der Oldenburger Landesrichter Sponer, ein krimineller, der sich nicht ans Gesetz gehalten hat, uns obwohl wir ein Klageerzwingungsverfahren gewonnen haben, uns durch einen politischen Deal vor die Türe gesetzt. Da mein Sohn nicht Schuld ist an seinem Tod, uns durch die Schuldzuweisung auch noch auf einem Teil der Beerdigungskosten hat sitzen lassen. Menschlich verkommen ist das.
...Des weiteren bestätigt auch aktuell die Pressemitteilung der Neuen Richtervereinigung vom 6.04.11 das die Justiz insbesondere die Richterschaft am Nasenring der Justizminister herumgeführt wird.



Politik und Justiz agieren Verfassungskriminell, Neue Richtervereinigung hegt grosse Bedenken gegen die auf erschütternde Weise verfassungswidrige Begrenzung der Prozesskostenhilfe, 2006
Der von den Bundesländern Baden-Württemberg und Niedersachsen eingebrachte Gesetzentwurf für ein Gesetz zur Begrenzung der Prozesskostenhilfe (Bundesrat Drucksache 250/06 / Beschluss) ist in erschütternder Weise verfassungswidrig. Zu diesem Ergebnis kommt die Neue Richtervereinigung (NRV), die sich mit nachfolgendem Text an Bundesjustizministerin Brigitte Zypries gewandt hat:
Die sich in dem Gesetzesentwurf äußernde Ideologie hat das grundrechtliche Sozialstaatsgebot ebenso verlassen wie den verfassungsrechtlichen Auftrag des Staates aus Art. 19 Abs. 4 GG, jeder Bürgerin und jedem Bürger zur Verfolgung seiner Rechte effektiven Rechtsschutz zu gewähren. Die Neue Richtervereinigung (NRV) appelliert deshalb dringend an sämtliche politischen Verantwortlichen, diesen Entwurf nicht Gesetz werden zu lassen.
Im Einzelnen: I. Bereits die Begründung für den Gesetzentwurf lässt jedes Augenmaß vermissen: Der immer wieder postulierte Sparzwang in der Justiz ist immer wieder auch bedenklich. Zum einen besteht er dem Grunde nach nicht tatsächlich, weil die Justiz im Verhältnis zu allen anderen Ressorts das geringste Haushaltsaufkommen aufweist und sich zu einem großen Teil selbst finanziert. Vor allem aber: Die (im Jahre 2004 notwendig gewordene) Erhöhung der Rechtsanwaltsgebühren und eine zunehmende Verarmung in Deutschland sind beides keine Gründe, die Prozesskostenhilfe für die Bedürftigen zu beschränken. Die Armen dürfen nicht austragen, dass ihre Prozessbevollmächtigten mehr verdienen! Und dass die Armut zunimmt in Deutschland, muss Anreiz zu einer Verbesserung der Lebensverhältnisse sein, nicht zu einer Verschlechterung der Rechtszugangschancen! Vor Jahren einmal eingetretene skurrile Einzelfälle (Richter und Abgeordnete, die angeblich PKH bewilligt erhielten) zur Begründung für eine allgemeine Beschränkung der Prozesskostenhilfe heranzuziehen, ohne nähere Darlegung der äußerst besonderen Umstände dieser Einzelfälle, zeugt von einem nicht mehr ernst zu nehmenden Begründungsniveau.
II. Inhaltlich ist der Entwurf in vielfacher Weise verfassungswidrig und stellenweise schlicht zynisch: ...


Bild rbb Klartext Richter Weide PotsdamRechtsbeugende in ihren Sesseln wohlgefällig lümmelnde DDR Richter, die ihre Macht beim Rechtsbeugen regelrecht ausgekostet haben, wieder in den Staatsdienst der BRD übernommen, rbb Klartext, 2011
Kann es angehen, dass ein Richter, der zu DDR Zeiten dafür gesorgt hat, dass Menschen zu Unrecht ins Gefängnis wanderten heute in der BRD weiterhin tätig ist. Ja, es kann. Und offenbar sieht von behördlicher Seite darin niemand ein Problem ausser den Betroffenen, denn die leiden bis heute unter den Folgen des erlittenen Unrechts.
Das ist Sibylle Schönemann aus Potsdam. Ihr politisches Schiksal macht 1991  bun desweit    furore wird aber von Justiz und Politik offenbar in Brandenburg bis heute ignoriert. 1991 erhält die Regisseurin den bedeutensten Preis der deutschen Filmbranche, den Bundesfilmpreis und weitere Preise. Sie erhält diese für einen Film, den sie über ihr eigenes Leben machte. Ein Leben als Ausreisewillige, ein Leben in DDR Gefängnis mit anschliessendem Freikauf in den Westen und ein Leben auf den Spuren ihrer Täter nach der Wiedervereinigung. Sibylle Schönemann gibt ihrer Ermittlungsakte Gesichter. Auch das des Haftrichters Lutz Weide aus Potsdam, der sie früh morgens abholen liess nur weil diese einen Ausreiseantrag stellten.
Den Richter Weide, der sie verhaften lies vergisst sie nie. Es war unglaublich er hat mit einer Selbstgefälligkeit in seinem Sessel gelümmelt und hat die Situation ausgekostet. Ich dachte die müssen mich ja freisprechen und im Gegenteil, er hatte eine halbe Stunde zuvor den Haftbefehl für meinen Mann unterschrieben wohlwissend, dass er nichts gemacht hatte, wissend, dass wir 2 Kinder zu Hause haben.
Nach der Wende trifft sie ihren Haftrichter noch einmal wieder im Gericht wo er weiterhin als Richter im Rechtsstaat arbeitet, wie in der Diktatur.
Lutz Weide bleibt Richter, erst Amtsrichter und heute Vorsitzender der Kammer des Potsdamer Arbeitsgerichts.
Auch wir wollen wissen ob er ein schlechtes Gewissen hat, doch er stellt sich unseren Fragen nicht, will sie nicht einmal lesen und verweist nur auf den Pressesprecher.
Verantwortlich dafür, dass er weiterhin Richter bleiben konnte war der Richterwahlausschuss und der damalige Justizminister persönlich. In diesem Fall Hans-Otto Bräutigam. Doch er verteidigt Haftrichter Lutz Weide und seine Wiedereinstellung in den Brandenburgischen Staatsdienst.
Hans-Otto Bräutigam: Wenn das ein 35 jähriger Richter gewesen ist und die meisten Richter, die wir übernommen haben waren junge Richter mit wenig Erfahrung, der sich sozusagen einer Anweisung der politischen Stellen gegenüber sah. Da wurden Anweisungen an die Richter und Staatsanwaltschaft gegeben und dieser junge Mann glaubte sich dem nicht enziehen zu können, denn sie waren verpflichtend wür ihn. Da kann man nicht in jedem Fall sagen, der ist heute nicht akzeptabel.
Prof. Rainer Schröder hat die DDR Justiz erforscht. Eine Verpflichtung für die DDR Justiz hat es so nicht gegeben.
Prof. Rainer Schröder: Nein, das hat es nicht gegeben. Die Richter waren zwar dazu sozusagen faktisch dazu verpflichtet aber in gar keiner weise rechtlich, denn da waren diese frei. Die DDR Richter die sich geweigert hätten denen wäre gar nichts aber auch gar nichts passiert. Sie hätten vielleicht evtl. eine etwas andere Position einnehmen müssen aber unter keinen Umständen wäre diesen etwas passiert.
Der Haftbefehl der Schönemanns kann rechtlich überhaupt keinen Bestand haben, er ist auf eine Bagtelle begründet. Er erfüllt nach meiner Einschätzung einen Straftatbestand, der Freiheitsberaubung im Amte. Der hat nach dem Strafgesetzbuch der DDR auch nicht erlassen werden dürfen.
Ein solcher Richter ist für einen Rechtsstaat absolut unerträglich, das geht nicht.
Frau Schönemann dreht heute keine Filme mehr. Den Glauben an den Rechtsstaat verlor sie auch.


Österreichischer Ex-Justizminister Tschadek mit 28 Ehrenbürgerurkunden, Ehrenbürger von Kiel, Grossem goldenen Ehrenzeichen der Republik, vom Papst persönlich verliehenem Gregoriusoden der katholischen Kirche war ein "Blutrichter" der NS-Justiz in Norddeutschland, Dokumente gefunden, dass er min. 4 Menschen zum Tode verurteilt hat, 03.09.2010
Wiener Politologe findet Dokumente, die belegen, dass der spätere SPÖ-Politiker als Militärrichter mindestens vier Menschen zum Tode verurteilt hat
In Bruck an der Leitha ist die Welt noch in Ordnung: Dort ist man stolz auf seinen großen Sohn. Man hat ihm sogar eine Ausstellung gewidmet, zählt in einer Broschüre seine 28 Ehrenbürgerurkunden sowie auch die Orden auf, ­darunter das Große Goldene Ehrenzeichen der Republik, der Gregoriusorden der katholischen Kirche, verliehen vom Papst persönlich, und der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland.
Otto Tschadek, einst Landeshauptmann-Stellvertreter in Niederösterreich und Justizminister der Republik, war ein ehrenwerter Mann. Sogar während des Nationalsozialismus, wo er nach eigenem Bekunden als Militärrichter Milde walten ließ.
So lautete die Vita des SPÖ-Politikers. Nun, mehr als 40 Jahre später, muss Tschadeks Geschichte neu geschrieben werden.
"Es gab schon länger die Vermutung, dass Tschadek nicht der gute Mensch war, als der er sich gerne selbst darstellte" , sagt der Politologe Thomas Geldmacher vom Verein Personenkomitee "Gerechtigkeit für die Opfer der NS-Militärjustiz" im Gespräch mit dem STANDARD. Ein Aktenfund in deutschen Archiven belegt nun, dass Tschadek ab September 1941 als Marinerichter am Nazi-Gericht im deutschen Kiel zumindest vier Menschen zum Tode verurteilt hat. "Diese Todesurteile zeigen, dass Tschadek genau einer jener Blutrichter war, von denen er sich so hartnäckig distanzieren wollte" , sagt Geldmacher. Denn: "Tschadek war Täter."
...Am 25. August 1940 rückte er bei der Wehrmacht ein und wurde zur Marine nach Norddeutschland versandt. Ab September 1941 war er in Kiel Militärrichter. Dort verurteilte er unter anderem Ernst Stabenow am 21. September 1942 wegen Fahnenflucht zum Tode - und zusätzlich auch noch zum "Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte auf Lebzeiten und zu fünf Jahren Zuchthaus und einer Geldstrafe von RM (Reichsmark, Anm. d. Red.) 400" . Für den Wiener Forscher Geldmacher ist bemerkenswert, dass Tschadek sich bei seinem ersten Fahnenfluchtfall nicht bloß mit der Höchststrafe begnügte. 1943 ließ der spätere SPÖ-Politiker Ludwig Becker als "Volksschädling" hinrichten. Im November 1944 verhängte er gegen den Marinesoldaten Heinrich Laurien wegen angeblicher Plünderung die Todesstrafe. Dieses Urteil war offenbar selbst seinen Vorgesetzten zu hart, es wurde in eine Zuchthausstrafe umgewandelt.
Andere Akten, die Geldmacher bekannt sind, belegen aber auch, dass Tschadek beim Delikt der sogenannten Wehrkraftzersetzung "überwiegend milde Urteile" ausgesprochen habe. Nicht im Fall Kurt Kuschke. Den verurteilte er zum Tode, am 8. Jänner 1943 wurde der Mann hingerichtet.
Schnelle Karriere in Rot
Trotz seiner Richtervergangenheit wurde Tschadek nach dem Krieg von den Alliierten als Bürgermeister von Kiel eingesetzt, wo er bis heute einen Ehrenbürgerstatus genießt. ...


Polizeigewalt wird von der Polizei, von den Staatsanwaltschaften und letztlich der deutschen Justiz mit besonders "effizienten" Strukturen unter den Teppich gekehrt, 08.08.2011
Wer sich ein Bild vom Ausmaß polizeilicher Misshandlungen in Deutschland machen will, tappt im Dunkeln. Bekannt ist, dass im Jahr 2005 bundesweit 2.214 Mal Strafanzeige wegen "Körperverletzung im Amt" erstattet wurde. Anwältinnen und Anwälte, die sich regelmäßig mit der Materie befassen, schätzen jedoch, dass die wirkliche Zahl der Fälle von rechtswidriger Polizeigewalt um ein Vielfaches höher liegt.
Denn nur wenige Opfer zeigen Übergriffe überhaupt an. Die Hemmschwelle, zur Polizei zu gehen, um dort Polizei selbst anzuzeigen, ist hoch, und sie wird noch verstärkt durch die oft nur geringe Hoffnung, dass die TäterInnen auch tatsächlich zur Verantwortung gezogen werden. Zudem berichten viele Betroffene davon, dass sie kurz nach der Anzeigeerstattung eine Gegenanzeige wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte erhalten haben.
Rein statistisch gesehen kommen zehn solcher Anzeigen auf eine Anzeige wegen Körperverletzung im Amt. Gerade MigrantInnen zeigen illegale Übergriffe oftmals auch aus Unwissenheit über die eigenen Rechte gegenüber der Polizei nicht an. Trotz all dieser Faktoren wird immer noch jedes Jahr in Berlin jeder 20. PolizistIn wegen Körperverletzung im Amt angezeigt, wie eine parlamentarische Anfrage ergab. (3) Die Regierungen und Behörden anderer Bundesländer sind in dieser Hinsicht im Übrigen weitaus weniger auskunftsfreudig. In amtlichen Statistiken wird die strafrechtliche Verfolgung von polizeilicher Gewalt nicht gesondert ausgewiesen, weshalb im vorliegenden Beitrag im Wesentlichen auf die Ergebnisse der Berliner Erhebung zurückgegriffen wird.
Wenn ein polizeilicher Übergriff zur Anzeige gebracht worden ist, beginnen die kriminalistischen Nachforschungen - durch niemand anderen als die Polizei selbst. Zwar ist nach der Konzeption der Strafprozessordnung die Staatsanwaltschaft "Herrin des Ermittlungsverfahrens", faktisch hat jedoch die Polizei die Ermittlungen in der Hand. Sie sammelt Beweise, vernimmt ZeugInnen und gibt im Dienste der Staatsanwaltschaft eine erste Bewertung der Verdachtslage ab. Hierbei wirkt die Arbeitsweise der Polizei bereits als ein erster Filter. Denn welcher Spur sie nachgeht und wann sie ihre Suche nach Beweisen einstellt, entscheidet die Polizei selbstständig.
Im Falle von Verfahren gegen PolizeibeamtInnen werden die Ermittlungen zwar nicht von deren unmittelbaren KollegInnen durchgeführt, sondern von organisatorisch getrennten Polizeieinheiten. Diese sind zumeist nicht den Polizeipräsidien, sondern direkt den Innenministerien unterstellt. Dennoch bleibt in der Ermittlungsarbeit Raum für "Polizeisolidarität".  Die Vernehmenden teilen die polizeiliche Perspektive der Vernommenen; sie kennen deren Alltagssituation und sprechen deren Sprache. Aus dem Verständnis für die Situation der KollegInnen folgt oft auch die Bereitschaft, deren Aussagen als glaubhaft einzustufen.
Wie tatverdächtige PolizeibeamtInnen noch auf andere Weise von ihrer Dienststellung profitieren, zeigt beispielhaft das Verfahren nach tödlichen Polizeischüssen. Die SchützInnen werden zunächst ausführlich dienstlich und psychologisch betreut, bevor sie vernommen werden. Dies gebiete die "Fürsorgepflicht" der dienstlichen Vorgesetzten, und zwar unabhängig davon, ob ein Schusswaffeneinsatz juristisch gerechtfertigt war oder sogar "versehentlich" geschossen wurde.
Anders als "normale" Tatverdächtige, die nach einer Schießerei sofort festgenommen und mitunter stundenlang verhört werden, haben PolizistInnen also Zeit, in Ruhe ihre Gedanken zu sortieren und ihre Aussage vorzubereiten. Ob die polizeilichen Ermittlungen anschließend zu einer gerichtlichen Anklage führen, entscheidet allein die Staatsanwaltschaft.
Eigentlich sind die Staatsanwaltschaften verfassungsrechtlich verpflichtet, unterschiedslos Anklage gegen jeden zu erheben, sobald ein "hinreichender Tatverdacht" besteht. Die Auslegung des Begriffs "hinreichender Tatverdacht" haben die Staatsanwaltschaften allerdings selbst in der Hand. Faktisch können sie dadurch entscheiden, ob es in einzelnen Fällen zu einem Prozess und einer öffentlichen Beweisaufnahme vor Gericht kommen soll. Wenn die Staatsanwaltschaften keine eigenen Bestrebungen zeigen, gegen Beschuldigte aus ihrem "eigenen Lager" vorzugehen und vor Gericht Anklage zu erheben, bleibt den Opfern von polizeilichen Misshandlungen oft nichts weiter übrig, als weiterhin als BittstellerIn an die Staatsanwaltschaften heranzutreten.
Die Opfer haben zwar theoretisch noch die Möglichkeit eines "Klageerzwingungsverfahrens", mit dem die Staatsanwaltschaft zur Anklageerhebung gezwungen werden kann. Da die Gerichte die formellen Voraussetzungen dafür jedoch sehr eng auslegen, führt das Verfahren nur äußerst selten zum Erfolg.
...Die Gerichte bemühen sich teilweise ausdrücklich, die Verantwortung für strukturelle Missstände nicht beim letzten Glied einer langen Verantwortungskette abzuladen. Im Ergebnis können sich PolizeibeamtInnen auf diese Weise gelegentlich "hinter einer organisierten Verantwortungslosigkeit und dem Schutzschild der Amtsautorität zurückziehen", wie es der Polizeiforscher Falko Werkentin ausdrückt.
...Staatsanwaltschaft: Bock und Gärtner in einem.
"Eine unabhängige Kontrolle der Polizei findet in der Bundesrepublik Deutschland nicht statt", resümierte der UN-Menschenrechtsausschuss bereits 1996.
Das Ergebnis lässt sich an den Verurteiltenzahlen ablesen. Um beim Berliner Beispiel zu bleiben: Von insgesamt 3.926 Fällen polizeilicher Misshandlungen, die zwischen 1996 und 1999 angezeigt wurden, kam es lediglich in 19 Fällen zu einer Verurteilung - das sind 0,4%. Gute Nachrichten für prügelnde PolizistInnen.
Die deutsche Situation ist jedoch nicht alternativlos. In anderen europäischen Ländern obliegt die Ermittlung von polizeilichen Übergriffen unabhängigen Untersuchungskommissionen, so in England, Frankreich und Portugal.
Die Ermittlungspersonen der englischen Kommission dürfen nach dem entsprechenden Gesetz nie im Polizeidienst gewesen sein.
Amnesty international (ai) fordert seit langem die Einrichtung von unabhängigen Polizei-Untersuchungskommissionen auch in der BRD.


EGMR Entscheidung zur Meinungsfreiheit der Presse gegenüber Richtern und Gerichtsentscheidungen, 02.11.2006
Zur Freiheit der Presse gehört auch die Kritik an Gerichtsentscheidungen. Hierbei kann es indes erforderlich sein, das Vertrauen in die Gerichtsbarkeit gegen destruktive und haltlose Angriffe zu verteidigen. Haben herabsetzende Werturteile aber eine ausreichende tatsächliche Basis (hier: kritikwürdige Passage in einer Gerichtsentscheidung), darf kein allein destruktiver Angriff angenommen werden.
Die Meinungsfreiheit ist für die demokratische Gesellschaft von konstitutiver Bedeutung. Sie stellt eine der grundlegenden Voraussetzungen für ihre Fortentwicklung und die Selbstverwirklichung des Einzelnen dar. Ihr Schutzbereich umfasst auch Meinungen, die verletzen, schockieren oder beunruhigen.
Die Meinungsfreiheit kann ausnahmsweise eingeschränkt werden, jedoch sind die Ausnahmen eng auszulegen und das Bedürfnis für eine Einschränkung muss überzeugend dargelegt werden. Erforderlich kann eine Einschränkung gemäß Art. 10 II EMRK nur sein, wenn für sie ein dringendes gesellschaftliches Bedürfnis besteht. Für dessen Feststellung ist den Vertragsstaaten ein Beurteilungsspielraum zuzugestehen, der jedoch in Fragen öffentlichen Interesses eng bemessen ist und der Überprüfung durch den EGMR auch hinsichtlich der Gesetzesanwendung durch die nationale Rechtsprechung unterliegt
EGMR Nr. 60899/00 - Urteil vom 2. November 2006


Neues auf dieser Seite aus Justiz und Politik (10/2011):

Richter Jochen Schuster (vors. Richter am LG Düsseldorf) bezeichnet Angeklagte als Neger und erklärt: "Der Jud muss brennen", Befangenheitsantrag abgelehnt, 16.05.2006
Drei Monate vor seiner Pensionierung gerät Jochen Schuster, Vorsitzender Richter am Landgericht, wegen seiner als rüde bekannten Prozessführung erneut in die Kritik. In einer Drogenverhandlung gegen zwei Männer aus Togo soll der 64-jährige Richter die Angeklagten und einen afrikanischen Dolmetscher immer wieder als „Neger“ bezeichnet haben. Und als einer der Verteidiger auf einem Beweisantrag beharrte, soll Schuster in öffentlichem Prozess aus einem Theaterstück zitiert haben: „Der Jud’ muss brennen.“ Ein Befangenheitsantrag gegen ihn blieb erfolglos. Die Anwälte haben Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt.
Zuletzt war Richter Schuster im Juli 2004 wegen seines rustikalen Umgangs mit Maler-Fürst Jörg Immendorff bundesweit aufgefallen. „Wie steht’s denn mit dem Saufen?“, hatte er den schon damals schwer kranken Künstler gefragt. Immendorff war bei einer Drogen-Party mit neun Prostituierten in einem Nobelhotel ertappt worden, hatte seinen Kokain-Missbrauch sofort zugegeben. Erst nach massiver Kritik ging Schuster damals behutsamer mit dem sichtlich gezeichneten Akademieprofessor um. Zuvor hatte er den an einer tödlichen Muskelschwäche leidenden Maler auch gefragt: „Sind Sie sexuell normal?“ - „Haben Sie Abitur oder ist das hinderlich für einen Künstler?“ - „Haben Sie mal an der Steuer vorbei ein Bild verkauft?“ Prozesszuschauer bezeichneten Richter Schuster daraufhin als „Richter Gnadenlos“.
Schuster war gestern nicht bereit, zu den jetzt erhobenen Vorwürfen Stellung zu nehmen: „Kein Kommentar.“ Außer: Hier seien Zitate aus einer vieltägigen Hauptverhandlung willkürlich aus dem Zusammenhang gerissen und von den Verteidigern gebündelt worden. Für die Anwältin Susanne Riebensahm, die einen der Angeklagten vertrat, steht aber fest: Der Schuster-Auftritt sei nicht nur eine Entgleisung, sondern „ein Skandal. Durch dieses Verhalten, das diskriminierend und herabwürdigend wirkte, wird die Würde der deutschen Justiz beschädigt“, so die Bonner Strafverteidigerin. Sie nennt den Vorfall „eine Riesensauerei“.


Sa1 1 9 jaehriger abgezockt von der Justiz9 jähriger abgezockt von der Justiz, SAT1 Magazin, 10.07.2009
Unsere Schweinerei der Woche für ein Gericht, dass von Kindern Prozesskosten kassiert.
Wie das 9 jährige verletzte Opfer zum Täter umdefiniert wird. Der 9 jährige wird 2 mal vom demselben Täter angegriffen.
Der Haftantrag gegen den 13 fach vorbestraften Gewaltäter wegen Körperverletzung lehnt ein Richter ab. Der Haftantrag wegen gefährlichen Eingriff in den Strassenverkehr um damit einen Unfall herbeizuführen wird wieder abgelehnt obwohl der Täter nur auf Bewährung frei ist. Die Familie erwirkt eine Einstweilige Verfügung, dass sich der Gewalttäter nur noch bis auf 50m dem 9 jährigen nähern darf. Der Täter wird verurteilt auch die Kosten zu zahlen. 133,50 EUR Prozesskosten für den 9 Jährigen, weil beim Täter nichts zu holen ist.
SAT1: "Der Leon hat eine Rechnung bekommen aus ihrem Haus über 133,50 EUR. Seit wann verschickt denn der Staat Rechnungen an 9 jährige?"
Der Direktor des AG-Hürth im Odenwald: "Seit wann der Staat Rechnungen an 9 jährige Verschickt kann ich Ihnen nicht sagen aber aus der Rechnung wird ja hervorgehen in welchem Zusammenhang das steht."
Eltern: "Es sind die Prozesskosten aus einer einstweiligen Verfügung um unseren Sohn zu schützen."
Direktor : "UND?, Irgendjemand wird die wohl bezahlen müssen!, Sie gehen jetzt bitte raus!"
SAT1: "Wir überreichen Ihnen stellvertretend für die Justiz diese Schweinerei der Woche".
Direktor : "Das Schwein behalten Sie selbst, Sie haben es mindestens so gut verdient wie ich. Ja, Sie haben es verdient".
SAT1: "Weil wir nicht hören können schmeisst uns der Direktor nach 4 Minuten aus dem Büro".
Amtsgericht Fürth im Odenwald:
Als kleinstes Amtsgericht im Landgerichtsbezirk Darmstadt hat das Gericht in Fürth vielleicht nicht mehr die Bedeutung wie früher, als es noch Blut- und Halsgericht (Anm. Todes- und Verstümmelungsgericht) war. Es arbeitet aber mit einer einsatzfreudigen Mannschaft bei freundschaftlichem Betriebsklima nach besten Kräften und hat trotz hoher Arbeitsbelastung bis heute alle Probleme so bewältigt, dass es sich hinter den größeren Amtsgerichten des Bezirks wohl nicht zu verstecken braucht.


Bargeld weg: Justiz-Mitarbeiterin wegen Untreue vor Gericht, 30.03.2011
Eine ehemalige Mitarbeiterin des Amtsgerichts Gelsenkirchen muss sich von Mittwoch ab 9 Uhr an wegen Untreue vor dem Essener Landgericht verantworten. Der Angeklagten wird vorgeworfen, Bargeld aus der Gerichtskasse abgezweigt und Akten nicht bearbeitet zu haben. Die 43-Jährige soll unter anderem Gebühren für Kirchenaustritte von jeweils 30 Euro für sich behalten haben. Außerdem hat sie laut Anklage Schecks aus Zwangsversteigerungen und Bargeld im Wert von rund 75 000 Euro versteckt. Die angeblichen Fehlbeträge waren bei einer Kassenprüfung aufgefallen.


Nachlasspfleger veruntreut 420000 EUR, Bei Untreue keine Vergütung, LG-Coburg 16.03.2009

Zur Frage, ob ein Nachlasspfleger eine Vergütung für seine Tätigkeit verlangen kann, wenn er eine Untreue zum Nachteil des Nachlasses begeht
Bei größeren Nachlässen kann das Nachlassgericht einen Nachlasspfleger bestellen, der dann die Erbmasse zu sichern und zu verwalten hat. Muss er dazu umfangreiche Aktivitäten entfalten, kann er in der Regel hierfür eine Vergütung verlangen. Stellt sich allerdings heraus, dass er Nachlassgelder für sich selbst verwendet hat, entfällt der Vergütungsanspruch.
Das zeigt eine Entscheidung des Landgerichts Coburg, mit der der Antrag eines Nachlasspflegers, ihm mehr als 200.000 € für seine Tätigkeiten zu bezahlen, zurückgewiesen wurde. Er hatte nämlich rund 420.000 € aus dem Nachlass auf eigene Konten umgeleitet. Auch wenn er den Schaden letztlich wieder gutgemacht hat, sind seine Vergütungsansprüche verwirkt.


Justiz in Wien verzockt 100 Millionen Meinl-Kaution auf Finanzmärkten!, 08.12.2010
Wie erst jetzt bekannt wurde, hat ein leitender Angestellter der Justizanstalt Josefstadt auf den internationalen Finanzmärkten die gesamten 100 Millionen Euro Kaution von Julius Meinl V. verzockt. Der Mann hatte das Geld – offensichtlich versehentlich – in Future Back Credit Swaps angelegt und sieht sich nun durch die negative Entwicklung an den Börsen einem satten Minus von 800 Millionen Euro gegenüber. Die Justiz hat Ermittlungen gegen sich selbst eingeleitet.
„Ich wollte eigentlich ein Sale & Lease Back Modell für das Gefangenenhaus durchziehen”, gesteht Josef P. von der Justizanstalt Josefstadt (Name der Redaktion bekannt): „Das war ein idiotensicheres Projekt. Doch dann ging alles binnen weniger Tag den Bach runter”, zeigt sich der leitende Justizangestellte bestürzt.
Vorgeschlagenen wurde der Deal von einem nigerianischen Rechtsanwalt, der sich zwei Wochen zuvor in etwas holprigem Deutsch per e-Mail mit dieser Geschäftsidee an den Beamten gewandt hatte. ...


Bild  vom Buch Justiz im ZweilichtJustiz im Zwielicht. Ihre Rolle in Diktaturen und die Antwort des Rechtsstaates. Akademiebeiträge zur politischen Bildung Bd. 32
"Trotz aller Unterschiede in der Ideologie, Herrschaftspraxis und gesellschaftlichen Akzeptanz ähneln sich die Diktaturen des 20. Jahrhunderts in einem wichtigen Punkt:
Sie bemächtigten sich frühzeitig der überkommenen Justizapparate und nutzten insbesondere die Strafjustiz für die Verfolgung ihrer politischen Gegner.
Das Unrecht in der Form gesetzlicher Normen fand seine Fortsetzung und Zuspitzung im Unrecht in der Gestalt der richterlichen Rechtsprechung.
In diesem Band analysieren Juristen und Historiker die Rolle der Justiz im Nationalsozialismus, im Faschismus (Italien, Spanien, Portugal), in den kommunistischen Diktaturen der UdSSR, Polens und der DDR. Sie befassen sich ausführlich mit der Frage nach den Möglichkeiten und Grenzen, den Versäumnissen und Erfolgen bei der Ahndung von Justizverbrechen durch den Rechtsstaat.
Im Mittelpunkt der Analyse steht die doppelte deutsche Diktaturerfahrung. Wichtige neue Archivfunde sind in die Beiträge mit eingeflossen."



SPD fordert rasche Novellierung des Landesrichtergesetzes, Derzeitiges Gesetz ist mit der Unabhängigkeit der Justiz unvereinbar, 10.2011
Die SPD-Landtagsfraktion fordert die Landesregierung in einer parlamentarischen Initiative auf, unverzüglich einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Landesrichtergesetzes in den Landtag einzubringen. „Das derzeit praktizierte Ernennungs- und Beförderungssystem in Baden-Württemberg ist mit der Unabhängigkeit der Justiz unvereinbar und widerspricht darüber hinaus den von der Europäischen Union aufgestellten Standards eines Europäischen Richterbildes“, argumentiert der rechtspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Rainer Stickelberger. Um eine effektive Mitwirkung der Richterschaft an Ernennungen von Richtern zu erreichen, die zur gegenseitigen Kontrolle der Staatsgewalten verfassungsrechtlich garantiert ist, fordert die SPD eine Neubestimmung der Beteiligungsrechte von Präsidialrat und Richterwahlausschuss in Baden-Württemberg und eine Neuregelung des richterlichen Beurteilungswesens.


Die Justiz und der Müll, Korruption in NRW, Wie ein flächendeckender Skandal kleingearbeitet wird, 21.11.2003
Am 20. November beginnt die juristische Aufarbeitung des "Kölner Müllskandals". Knapp zwei Jahre dauerten die Ermittlungen. Es geht um Betrug und Untreue, Bestechung und Bestechlichkeit beim Bau einer überdimensionierten Müllverbrennungsanlage. Obwohl die Angeklagten Ulrich Eisermann, Siegfried Michelfelder und Norbert Rüther in der Untersuchungshaft Geständnisse abgelegt haben, ist ein Mammutprozess zu erwarten. Bis September 2004 sind 69 Verhandlungstage geplant.
Eisermann, der ehemalige Geschäftsführer der privaten Müllfirma AVG, der die Angebotsunterlagen zugunsten der Baufirma Steinmüller manipulierte und dafür 9,5 Millionen DM bekam, ist wegen Bestechlichkeit und Untreue angeklagt. Der Schmiergeldzahler Michelfelder, Geschäftsführer von Steinmüller, muss sich wegen Bestechung verantworten, ebenso wegen Untreue, da er selbst 2,4 Millionen eingesteckt hat. Norbert Rüther, der ehemalige SPD-Fraktionsvorsitzende im Kölner Rat schließlich, soll sich der Beihilfe zu Bestechlichkeit und Untreue schuldig gemacht haben, weil er 424.000 Euro stückeln und auf viele Genossen verteilen ließ, damit die Spenden unter der meldepflichtigen Grenze von 10.000 Euro blieben.
Die Verfahren gegen zwei Angeklagte wurden im Vorfeld abgetrennt. Karl Wienand, ehemaliger Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, der als Vermittler vier der insgesamt 21,6 Millionen DM Schmiergeld bekommen haben soll, ist nur vier Stunden pro Tag verhandlungsfähig. Ihm werden Beihilfe zu Bestechung und Untreue vorgeworfen. Der "rheinische Müllbaron" Helmut Trienekens ist ebenfalls verhandlungsunfähig und lediglich der Steuerhinterziehung angeklagt. Kölner Richter mafiös bespitzelt 16.07.2004


Der befangene Rechtsstaat und die NS-Vergangenheit der Justiz ohne Demokratisierungsprozess seit Jahrzehnten, 20.04.2010
Im folgenden sollen diese beiden Aspekte am Beispiel der westdeutschen Justiz näher beleuchtet werden. Dabei richtet sich das Augenmerk sowohl auf den Umgang des Justizpersonals mit seiner eigenen „jüngsten“ Vergangenheit, als auch auf die Weichenstellungen und Zäsuren bei der Strafverfolgung nationalsozialistischer Verbrechen – eine Fokussierung also auf zwei zumeist unabhängig voneinander behandelte Themen, die von der These ausgeht, dass zwischen der personellen Kontinuität innerhalb der Justiz und dem Verlauf der Ahndungsaktivitäten in NS-Strafsachen ein virulenter Zusammenhang besteht.
...Auch an den Gerichten galten diese Richtlinien der Entnazifizierung – und fielen dort besonders ins Gewicht: In Westfalen waren nur sieben Prozent aller Richter nicht in der Partei gewesen, in Bremen durften sich lediglich zwei Richter ihre Robe wieder umhängen.
...Ohne auf den Widerstand der amerikanischen und britischen Offiziere zu stoßen, konnten die neu aufgebauten deutschen Justizverwaltungen statt dessen das sogenannte Huckepack-Verfahren durchsetzen: Für jeden nicht belasteten Richter durfte fortan ein belasteter eingestellt werden. Im Juni 1946 entfiel aber selbst diese Einschränkung. Die westlichen Siegermächte revidierten ihre Richtlinien soweit, dass alle früheren Juristen, die das Entnazifizierungsverfahren durchlaufen hatten, in den Dienst zurückkehren konnten. Nach Ansicht einiger Kritiker in den Reihen der Alliierten bedeutete diese Entscheidung nicht weniger als die Renazifizierung der Justiz in den Westzone. Nach diesem Dammbruch setzte der Rückfluß der Mehrheit des ehemaligen Justizpersonals ein. Und dies um so schneller, je großzügiger die Spruchkammern bald selbst Richter am Volksgerichtshof als Mitläufer entnazifizierten.
...Die Richter von Nürnberg sahen es als erwiesen an, dass der Staatssekretär und die anderen Angeklagten „die schmutzige Arbeit übernahmen, die die Staatsführer forderten“. Gegen Schlegelberger und Klemm sowie gegen die Sonderrichter Rothaug und Oeschey verhängte das Gericht lebenslange Haft, gegen sechs weitere Angeklagte Freiheitsstrafen von fünf bis zehn Jahren.
Sollten die amerikanischen Richter gehofft haben, ihr sorgfältiges Urteil und, gemessen an der Schwere der Verbrechen, maßvollen Strafen würde zu einem erkennbaren Nachdenken bei ihren deutschen Kollegen führen, so sahen sie sich rasch enttäuscht. Nicht nur fand der Juristenprozeß in den neuen rechtswissenschaftlichen Zeitschriften kaum Beachtung; symptomatisch für seine Ablehnung war, dass es nicht einmal zu einer Veröffentlichung der vollständigen Urteilsschrift kam – ein Manko, das übrigens erst 1996 behoben wurde. Auf dem Konstanzer Juristentag im Juni 1947, noch während des Nürnberger Juristenprozesses, trat die Abwehrhaltung des Berufsstandes offen zutage: Der Sprecher der Versammlung, der Lindauer Landgerichtspräsident Müllereisert, tönte, die in den Nürnberger Prozessen angewandten Rechtssätze seien nichts anderes als „ein Ausnahmerecht nur für Deutsche“, das allein dazu diene, „Rache am politischen Gegner zu nehmen“. Nicht weniger kühn waren die Worte des nordrhein-westfälischen Justizministers Artur Sträter, der versicherte: „In den Sondergerichten haben oft Männer gesessen, die unvorstellbares Leid verhindert haben.“ Auf Beifall stieß auch Sträters Apologie auf die Unabhängigkeit der NS-Justiz: „Der deutsche Richter in seiner Gesamtheit ist im Dritten Reich intakt geblieben, er hat nicht vor Hitler kapituliert.“
Auch die bald einsetzende Selbstamnestierung der deutschen Justiz konnte auf breite Zustimmung rechnen. Schon die bloßen Zahlen belegen den Mißerfolg einer strafrechtlichen Aufklärung des NS-Justizunrechts vor westdeutschen Gerichten: Von den insgesamt 15 Strafverfahren, die gegen belastete Juristen eröffnet wurden, wurden sieben Angeklagte rechtskräftig verurteilt, davon nur zwei Berufsrichter. Die rechtliche Konstruktion, auf denen die Freisprüche basierten, bildete eine spezifische Auslegung des Rechtsbeugungsparagraphen. An Stelle des bedingten Vorsatzes, der bei allen anderen NS-Tätern zur Verurteilung ausreichte, mußte den Richtern der direkte Vorsatz zum Verbrechen nachgewiesen werden – ein unmögliches Unterfangen. Sobald ein belasteter Jurist nämlich erklärte, als überzeugter Nationalsozialist habe er sein Handeln für Rechtens gehalten, konnte er mit Straffreiheit rechnen. Dabei hätte niemand besser als die Richter selbst hätte wissen müssen, dass auch in der NS-Zeit Mord und Totschlag gegen geltendes Recht verstießen. Bis zum Bundesgerichtshof fand sich in den richterlichen Entscheidungen eine spürbare Nähe, zuweilen sogar offene Kollegialität zu den Angeklagten. Die Gerichte brachten für deren frühere Rechtsprechung Verständnis auf, rechtfertigten dies als notwendigen Vollzug der NS-Gesetzgebung – und bestätigten damit die Argumentation der Unrechtsurteile erneut. ...


Neues auf dieser Seite aus Justiz und Politik (09/2011):

Bild Baustelle Justiz Report ORFBaustelle Justiz in Österreich, Report (ORF), 26.07.2011
Das Vertrauen innerhalb der Justiz aber auch in der Justiz ist erschüttert und das muss man wieder herstellen. Das hat Justizministerin Beatrix Karl höchstpoersönlich anfang Juni gesagt und sich damals frisch im Amt einiges vorgenommen.
Viel gebessert hat sich seither nicht.
...Verfassungsjurist Heinz Mayer: "Wenn ich höre, dass der Bundeskanzler sagt, eine unabhängige Instanz habe entschieden, dann ist das so was von falsch und auch unglaubwürdig, denn wenn sich der Botschafter einschaltet und die Staatsanwaltschaft und das Justizministerium und das Aussenministerium beteiligt ist, dann ist das keine von der Politik unabhängige Vorgangweise. Der russische Botschafter ist der Vertreter des Staatspräsidenten. Politischer kann das schon gar nicht mehr sein.
...Das Image der Österreichischen Justiz ist so schlecht wie nie zu vor. Jeder fünfte Österreicher misstraut Staatsanwälten und Richtern. Tendenz steigend.
...Verfassungsjurist Heinz Mayer: "Die Justizministerin kann Weisungen erteilen und die ist auch für das Forkommen des Staatsanwalts verantwortlich. Jeder Staatsanwalt weiss wenn er Karriere Machen will, dann wird er das mit ziehmlicher Sicherheit nicht machen, wenn er sich ständig gegen politischen Wünsche wehrt."


Staatlich erzeugte und gewollte Verbrecher, Wichtiger als Verbrechen zu verhindern ist es der Justiz Verbrecher zu bestrafen, 03.1995
»Mit der autoritären Gewalt wird die Justiz verschwinden. Das wird ein großer Gewinn sein — ein Gewinn von wahrhaft unberechenbarem Wert. Wenn man die Geschichte erforscht, nicht in den gereinigten Ausgaben, die für Volksschulen und Gymnasien veranstaltet sind, sondern in den echten Quellen aus der jeweiligen Zeit, dann wird man völlig von Ekel erfüllt, nicht wegen der Taten der Verbrecher, sondern wegen der Strafen, die die Guten auferlegt haben; und eine Gemeinschaft wird unendlich mehr durch das gewohnheitsmäßige Verhängen von Strafen verroht, als durch das gelegentliche Vorkommen von Verbrechen. Daraus ergibt sich von selbst, daß, je mehr Strafen verhängt werden, umso mehr Verbrechen hervorgerufen werden, und die meisten Gesetzgebungen unserer Zeit haben dies durchaus anerkannt und es sich zur Aufgabe gemacht, die Strafen, soweit sie es für angängig hielten, einzuschränken. Überall, wo sie wirklich eingeschränkt wurden, waren die Ergebnisse äußerst gut. Je weniger Strafe, umso weniger Verbrechen. Wenn es überhaupt keine Strafe mehr gibt, hört das Verbrechen entweder auf, oder, falls es noch vorkommt, wird es als eine sehr bedauerliche Form des Wahnsinns, die durch Pflege und Güte zu heilen ist, von Ärzten behandelt werden.«Das sind Worte Oscar Wildes. Aber der Gegenwartsstaat kann dem Ideal des Denkers nicht plötzlich reifen. Er kann die Hälfte seiner Strafparagraphen, nicht alle streichen. Eine spontane Freigabe des Diebstahls und Raubes in einer vom Eigentum besessenen Gesellschaft wäre fast so unheilvoll, wie der Schutz, den ihr die Holzinger, Feigl und deren sächsische Blutsverwandten angedeihen lassen. Die sofort durchführbare Reform müßte sich mit einer Schiebung von Rechsgütern begnügen, mit der Milderung und Individualisierung der Strafen, und vor allem mit der Sicherung, daß der Staat nicht Verbrecher erzeuge. Gerade diese erweist sich in Österreich immer wünschenswerter. Denn nirgends ist der Glaube an den Selbstzweck der staatlichen Gewalten so festgewurzelt wie hier, wo noch immer das Publikum als eine zur Bedienung der Beamtenschaft bestimmte Einrichtung oder als eine lästige Begleiterscheinung, ohne die sich's leichter amtieren ließe, aufgefaßt wird. Eine Amtshandlung ist hierzulande etwas, in das man sich einmischt. Es entspricht dem allgemeinen Wesen österreichischer Amtlichkeit, daß es unserer Justiz nicht so sehr darauf ankommt, Verbrechen zu verhindern, als sie zu strafen


Wie Anwälte pfuschen, Ihre Mandanten verraten und sich im Verkehrsrecht oft auf dünnes Eis begeben, Fachanwalt-Hotline, 30.12.2002
Immer mehr Mandanten beklagen sich über die schlechte Arbeit ihrer Anwälte. Desinteresse am übertragenen Fall, Fristenversäumnis, Gebührenschinderei, Falschberatung, Informationsmängel, Kungelei unter den Juristen, Parteienverrat, die Aufzählung lässt sich beliebig fortsetzen. Alleine die bei dem Bundesgerichtshof anhängigen Haftungsfälle in denen Mandanten Ansprüche gegen ihre Anwälte geltend machen, haben sich in den vergangen zehn Jahren mehr als verdoppelt.
Nach den Erfahrungen des BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. ist eine der Hauptursachen für die schlechte Beurteilung der anwaltlichen Leistungen darin begründet, dass viele Mandanten bei der Anwaltswahl nicht kritisch genug vorgehen und viele Anwälte Fälle annehmen für die sie nicht genügend qualifiziert sind. Zudem sind die Mandanten anspruchsvoller geworden. Die Anwaltschaft hingegen ist von einem Kunden-, Service- und Qualitätsorientierten Dienstleistungsunternehmen noch meilenweit entfernt. Ja, viele Anwälte vertreten immer noch die Meinung, ein Organ der Rechtspflege zu sein, welches bei Gericht mehr Vertrauen genieße was dann auch den Mandanten zugute käme. Der BSZ® e.V. hingegen sieht die Grundlage für die Stellung des Anwalts ausschließlich in dem zwischen Mandant und Anwalt geschlossenen Vertrag.
Die "Fehler- und Schadensquote" ist beträchtlich. Auch die Haftpflichtversicherer zeigen sich besorgt über die Zunahme der Regresse, die in vielen Fällen gar nicht die Gerichte erreichen, sondern schon zuvor bereinigt werden berichtet der BSZ® e.V. Der Verein befürchtet, dass sich dieser Zustand auch nicht wesentlich ändern wird, solange der Rechtsanwalt seine Stellung nicht ausschließlich dem Vertrag mit dem Mandanten verdankt.
Macht der Anwalt Fehler, stehen die Mandanten oft vor dem Nichts. Die Hürden für Regressprozesse gegen den Anwalt dagegen sind sehr hoch. So muss der Mandant beweisen, dass zwischen dem Fehler seines Anwalts und seinem Schaden ein Ursachenzusammenhang besteht. Überdies kommt den Anwälten Verjährungsregeln zugute, die in Europa nicht ihresgleichen haben. Die Verjährungsfrist von drei Jahren beginnt nämlich schon mit der Entstehung des Ersatzanspruchs, also unabhängig davon, ob der Mandant überhaupt Kenntnis davon hat , dass ihm Rechte zustehen. Ein Zustand, der die Mandanten erheblich benachteiligt und der dringend verbraucherfreundlicher zu ändern ist fordert der BSZ e.V.
Manche Juristen entschuldigen ihre Fehler sogar damit, dass die Rechtsprechung mit überhöhten Anforderungen an die Berater zum Anstieg der Haftungsfälle beitrage. Wer daran glaubt, sollte seinen Beruf an den Nagel hängen rät Horst Roosen Vorstand des BSZ e.V. diesen Rechtsanwälten. Kein Mandant verlangt einen juristischen Supermann, der das ganze Recht gespeichert hat. Er erwartet aber eine mandatsbezogene Rechtskenntnis und die Sicherheit, wenn ein Anwalt seinen Fall übernimmt, dass dieser auch über das erforderliche Fachwissen verfügt.
Wie leicht ein Rechtsanwalt zum Beispiel bei der Mandatsannahme im Verkehrsrecht Fehler machen kann, oft mit gravierenden Folgen, darüber hat sich der BSZ® e.V. mit einem Rechtsexperten auf diesem Gebiet, Rechtsanwalt Jürgen Borowka, von der Kanzlei Borowka und Kratz GmbH, 97437 Haßfurt, (Telefon:09521-92230) unterhalten.
Wenn der Anwalt von Interesskollision spricht, versteht der Mandant in der Regel darunter, dass der Anwalt bereits die Gegenseite vertritt und somit natürlich seine Interessen nicht wahrnehmen kann. So eindeutig ist die Interessenkollision aber nicht immer festzustellen. Im Verkehrsrecht erkennen mache Anwälte ihre Interessenkollision nicht. Rechtsanwalt Borowka warnt die Verbraucher den harmlos klingenden Begriff "Interessenkollision" zu unterschätzen. Insbesondere dann nicht, wenn der Anwalt sie nicht erkannt hat, oder was es auch gibt sehr lax handhabt . Denn dahinter verbirgt sich nichts weniger als der Straftatbestand des Parteiverrats gem § 356 StGB und ist mit Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis 5 Jahren bedroht. Meist werden die Verbraucherrechte dahingehend tangiert, dass der betroffene Verbraucher zu wenig Geld bekommt. ...


Staatsanwalt wirft Ex-Anwalt aus Ahrensburg Betrug vor, Hamburger Abendblatt, 23.03.2006
Der hochverschuldete Angeklagte soll sich Geld geliehen haben, um seine Zulassung zu retten, und zahlte es nicht zurück.
Er war einer der bekanntesten Anwälte in Ahrensburg. Seit gestern muß sich der 61jährige selbst vor dem Amtsgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft legt dem Juristen Betrug und Untreue zur Last. Es ist der vierte Versuch, die Vorwürfe zu verhandeln: Ein Prozeß im Frühjahr 2004 wurde abgebrochen, die erste Anklage um die zweite ergänzt. Ein Jahr später mußte das Verfahren erneut vorzeitig beendet werden, weil der Anwalt wenige Tage vor der Urteilsverkündung ins Krankenhaus mußte. In diesem Januar bescheinigte ein Arzt dem 61jährigen Verhandlungsunfähigkeit.
Saal 1 des Gerichtsgebäudes an der Königstraße. Diesmal ist der Angeklagte gekommen. Im hellgrauen Anzug, unter dessen Jackett er einen dunklen Baumwollpullover trägt, sitzt er auf der Anklagebank und hört sich aufs Neue an, worum es geht. Sehr souverän wirkt er dabei. Den Routinier bringt scheinbar nichts mehr aus der Fassung.
Umgerechnet gut 100 000 Euro hatte sich der Jurist im Sommer 1998 von einer guten Freundin geliehen, für maximal ein halbes Jahr. Auf das Geld aber wartet die Frau bis heute. Das ist weitestgehend unstrittig. Doch Strafrichter Friedrich Kies (37) muß nun klären, ob der Jurist sich die Summe unter Vorspiegelung falscher Tatsachen geborgt hat, ob er es sonst vielleicht nicht bekommen hätte. Nur dann nämlich liegt jene "Täuschung" vor, mit der das Strafgesetzbuch den Tatbestand des Betrugs definiert.
Der zweite Vorwurf, jener der Untreue, soll erst in der kommenden Woche auf den Tisch kommen. Auch hier geht es um gut 100 000 Euro. Die soll der Jurist auf einem Anderkonto geparkt und zu früh an einen Geschäftspartner ausgezahlt haben.
Gemessen am früheren Lebensstil des Mannes sind solche Summen Peanuts. Denn der Anwalt und Notar jonglierte beruflich wie privat mit Millionen und berichtete auch gern von seinem Reichtum. "Er hat uns immer erzählt, daß er 30 Eigentumswohnungen besitzt, ein Haus an der Bellevue in Hamburg, eine Wohnung auf Mallorca und das Geschäftshaus an der Königstraße in Ahrensburg", sagt Monika S. (63, Name geändert), Geschädigte und Hauptbelastungszeugin im ersten Fall. Ihr Mann und die Frau des Angeklagten kennen sich seit Jahrzehnten, waren berufliche Weggefährten in der Hamburger Presselandschaft.
Ob Monika S. auch wußte, wie es um des Juristen Vermögen wirklich bestellt war? Auf den Immobilien lasteten Schulden in Höhe von rund 2,55 Millionen Euro. Eine Nachforderung des Finanzamts in Höhe von zusätzlichen gut 350 000 Euro drohte dem Anwalt und Notar finanziell das Genick zu brechen. Damit nicht genug: Die Finanzbehörde rief das Justizministerium auf den Plan. Und so kam es, daß der Anwalt und Notar im Juni 1998 "wegen Vermögensverfalls" seine Zulassungen einbüßte.


Die Landessparkasse zu Oldenburg vollstreckt gemeinsam mit Richtern und Staatsanwälten der Oldenburger Justiz heimlich illegal nach NS-Recht vom 03.07.1933
Es wird in Grund- und Bodenvermögen und alle anderen Vermögen nach ungültigem Nazirecht §16 II eines LzO-Gesetzes vom 3.7.1933 für die damalige Staatsbank LzO im Freistaat Oldenburg. Es wird vorgetäuscht, daß die LzO ein "NS- Sonder-Vollstreckungsrecht" besitzt und sich selbst gerichtliche "vollstreckbare Urteile" und "Beitreibungsbeschlüsse" für die Gerichtsvollzieher ausstellen kann. Die einschlägigen Richter und Staatsanwälte bestätigen sich gegenseitig, daß das gesetzlose Vorgehen rechtens sei. Danach braucht die Sparkasse nur einen "Antrag" auf Vollstreckung zu stellen, der als gerichtliches "vollstreckbares Urteil" gilt. Nach dem geltenden und zuständigen Nds. Sparkassen- u. Vollstreckungsrecht ist es der LzO jedoch gesetzlich ausdrücklich untersagt, privatrechtliche Forderungen im Verwaltungszwangswege zu verfolgen. Die Richter und Staatsanwälte arbeiten unter Führung des Generalstaatsanwalts, des OLG-Präsidenten, Landgerichtspräsidenten und Leiters der Staatsanwaltschaft Oldenburg direkt sowie mittelbar illegal mit der LzO zusammen.
Generalstaatsanwalt Horst-Rudolf Finger hat mit der LzO gemeinsam die "Oldenburgische Bürgerstiftung" gegründet und sitzt mit der LzO gemeinsam in deren Vorstand. Sämtliche Straf-Anzeigen gegen die LzO und Sparkassenbegünstigenden Richter, Staatsanwälte, Rechtspfleger und Notare werden nach einheitlichem Spruchmuster ["Habe geprüft, nichts gefunden, Einstellung entspricht der Rechts- und Sachlage, daher Einstellung des Verfahrens"] generell eingestellt. Weitestgehend wird zwischenzeitlich erst gar nicht mehr ermittelt.
Richter und Staatsanwälte, die das illegale NS-Recht mit der Landessparkasse zusammen betreiben und sich gegenseitig die "Rechtmäßigkeit" dieser schwer widerrechtlichen Praktiken bestätigen.
 
Oberlandesgericht Oldenburg
OLG - Präsident Dr. Gerhard K i r c h e r
Robert S u e r m a n n (1.Strafsenat)
Dr.Gundolf B a r t e l s
Dr.Dirk D u n k h a s e
Ulrich K a l s c h e r
Thomas F i n k
Anna-Margarethe H i l k e-E g g e r k i n g

Landgericht Oldenburg
Landgerichtspräsident Gernot S c h u b e r t
Paul V o g d t
Günter K ö n i g
Stephanie S c h ö n e b o r n
Dr.Wolfgang R a s c h e n
Hans-Christian P l a g g e
Robert B o n d z i o

General-Staatsanwaltschaft Oldenburg
Generalstaatsanwalt Horst Rudolf F i n g e r
Vertreter: Rolf-Dieter S n a k k e r
OStA Hans-Joachim K ü n k e l

Staatsanwaltschaft Oldenburg
Leiter Staatsanwaltschaft : LOStA Roland H e r r m a n n
OStA´in Bettina K i t t e l
StA Thomas W u l f f
StA´in Sabine M u n d
 
Direktoren der Amtsgerichte
Cloppenburg: Thomas Cloppenburg
Jever: Günter Jackisch
Varel: Jörg Duvenhorst

Amtsrichter Georg Fuhrmann

Hans-Christian Plagge und Amtsrichter Georg Fuhrmann verfolgen auf Wunsch des OLG-Präsidenten Dr. Gerhard Kircher die Opfer der illegalen Vollstreckungspraxis unter dem Vorwand "üble Nachrede", wenn diese behaupten, in Nds. gelte für die Sparkasse LzO das Nds. Sparkassen- u. Vollstreckungsrecht und nicht das NS-Vollstreckungsrecht 1933.


Politikerzitate:
Franz-Josef Strauss (CSU, Lion-Club):"Wenn ich alles sagen würde, was ich weiß, bräuchten CDU und CSU die nächsten 20 Jahre bei keiner Wahl mehr anzutreten!"
"...Ein Volk, das diese wirtschaftlichen Leistungen erbracht hat, hat ein Recht darauf, von Auschwitz nichts mehr hören zu wollen!..."'


Herrenclubs der Oligarchie, Rotary Club will kein Club reicher Leute sein:
Trotz aller gegenteiligen Schmähungen in dem vorstehenden Text will Rotary kein "Club reicher Leute" sein, behauptet der Rotarier und Farbenfabrikant Leverkus vom Club Heidelberg‑Schloß. Auch die "strenge Selektion" bei Neuaufnahmen habe nichts "mit Exklusivität" zu tun, sondern diene allein "einer rund um den Erdball zündenden Verschwörung der Anständigkeit" (DER SPIEGEL 21/1983 S. 56ff). Es ist nicht zum aushalten, zu wieviel Lüge und Schmarn diese selbsternannte Elite fähig ist, ohne violett anzulaufen.


Strafvereitelung bei der den Staatsanwaltschaften für die Kollegen hat dort Tradition. Auszug über Rechtsanwalt und Notar Horst‑Walter T. (Kiwanis Club) aus dem Buch "Rechtsbeugermafia":
"Bei wenig gefestigten Charakteren schaffen solche prallgefüllten Schatztruhen (gemeint sind die des Dr. Mabuse) oft unwiderstehliche Begehrlichkeiten, die dann auch Tassilo Raffzahn veranlaßten, den Posten eines Richters am Amtsgericht Filzbeck an den Nagel zu hängen, um Dr. Mabuse beim Geldscheffeln zu helfen. Der dritte Mann im Bunde, der ehrenwerte Rechtsanwalt Meno, kommentierte Raffzahns Frontenwechsel mit der Feststellung, seitdem habe dieser "nur noch 500 DM‑Scheine in der Pupille". Zu welchen unglaublichen Rechtsbrüchen und Pflichtwidrigkeiten die Geldgeilheit einen Juristen treiben kann, berichtete der Rotarier Sigi Fischkopp im Kollegenkreis. Danach hatte Tassilo Raffzahn als Notar einen Grundstückskaufvertrag nebst Auflassung und Bewilligung einer Auflassungsvormerkung beurkundet. Kurzfristig später sei der Verkäufer zu ihm gekommen und habe erklärt, er habe nun einen Käufer gefunden, der bereit sei, 200.000 DM mehr für das Grundstück zu bezahlen. Raffzahn soll den Verkäufer dahin beraten haben, daß die anderweitige Veräußerung zum erheblich höheren Preis kein Problem darstelle, da den Erstkäufer kein Schaden entstehen könne bzw. daß ein solcher Schaden kaum nachweisbar sein werde. Danach soll Raffzahn pflichtwidrig die Auflassungsvormerkung, die den Übertragungsanspruch des Ersterwerbers gesichert hätte, nicht dem Grundbuchamt zur Eintragung vorgelegt haben. Das Grundstück sei anderweitig erneut zu dem höheren Kaufpreis veräußert worden und der zweite Vertrag sei vorrangig vollzogen worden, wobei eine von dem Ersterwerber erwirkte einstweilige Verfügung nur um wenige Stunden zu spät vorgelegen habe. In jedem anderen Kammerbezirk hätte man dafür gesorgt, einem solchen Kollegen unverzüglich das Notariat entziehen zu lassen. Nicht jedoch in dem verfilzten Schleswig‑Holstein. Das gegen Tassilo eingeleitete Strafverfahren wegen Bestechlichkeit gemäß § 332 StGB wurde von der Staatsanwaltschaft Filzbeck eingestellt, ohne daß den vielfältigen, sich aufdrängenden Ermittlungsansätzen nachgegangen wäre, Strafvereitelung im Amt hat dort nach wie vor Tradition



Junge Richterin deckt Justizskandal auf, Betrug mit gefälschten Testamenten von Gerichtsmitarbeitern über Jahre, Südkurier Vorarlberg, 09.06.2010
Im zweiten Stock des Bezirksgerichtes von Dornbirn hat Richterin Isabelle Amann ihr Büro. Die 31-jährige schlanke Frau mit einem Madonnengesicht und dunklen Haaren wirkt nicht so, wie man sich eine Herrin über Recht und Gesetz vorstellt.
Deshalb dürfte der Geschäftsstellenleiter des Bezirksgerichtes Dornbirn Jürgen H. im Dezember 2007 ganz entspannt gewesen sein, als Amann eine ihrer ersten Richterstellen, nämlich die „Verlassenschaftsabteilung“ übernahm, wie man das Nachlassgericht in Österreich nennt. Schon viele Richter hatte der Rechtspfleger Jürgen H. kommen und gehen sehen, mit vielen hatte er gut zusammengearbeitet. So werde es auch mit Isabelle Amann sein, wird er gedacht haben.

Doch er täuschte sich; denn die junge Richterin deckte den größten Justizskandal der Geschichte Vorarlbergs auf: die Testamentsaffäre. Jürgen H. ist der Hauptbeschuldigte in dieser Affäre, einem Jahrzehnte währenden Komplott, das mehrere Gerichtsmitarbeiter und ihre Komplizen schmiedeten, um sich durch geschickte Testamentsfälschungen nachweisbar Nachlässe einsamer Menschen ohne direkte Erben zuzuschanzen.

„Schon im Frühjahr 2009 stieß ich auf Ungereimtheiten“, berichtet Amann heute. Sie habe das Testament einer alten Frau zu bearbeiten gehabt, die ein „riesiges“ Vermögen hinterlassen und als Erbin ihren Nachbarn und Betreuer eingesetzt hatte. Nach einem halben Jahr sei im Briefkasten eines Notars ein neues Testament derselben Frau gefunden worden, nach dem eine andere Person erben sollte, die unter Vormundschaft stand. Die im ersten Testament Begünstigten gingen auf die Barrikaden und wandten sich hilfesuchend an das Gericht, in diesem Fall an Isabelle Amann.

Doch die Richterin konnte vorerst nichts tun. Das zweite Testament lag maschinenschriftlich vor, war von drei Zeugen unterzeichnet und bestand die Echtheitsprüfung durch den Sachverständigen. Die Richterin musste es „mit großen Bauchschmerzen“ akzeptieren.

Doch der Fall ließ ihr keine Ruhe. Sie recherchierte und versuchte die Testaments-Zeugen anzurufen. Doch ohne Erfolg. Die unter Vormundschaft stehende erste Erbin starb kurz darauf und vererbte das inzwischen gewachsene Vermögen wiederum einer unter Vormundschaft stehenden Person. Entsetzt musste der Nachbar, der ursprünglich von der Verstorbenen als Erbe im Testament eingesetzt worden war, feststellen, dass ein Immobilienkaufmann namens Peter H. angeblich zu Lebzeiten der Erblasserin von ihr angeblich ein riesiges Grundstück geschenkt bekommen habe, wovon niemand etwas wusste. Zudem behauptete der Erbe, dass die Verstorbene diesen Immobilienkaufmann Peter H. nicht einmal gekannt habe.

Isabelle Amann begann, vorsichtig in Notariatskreisen herumzufragen, ob jemand den Immobilienkaufmann kannte, der in Salzburg, nicht in Dornbirn arbeitete. Und sie hatte Glück. Es gab Verbindungen zu anderen Fällen. Häufig erbte derselbe Immobilienkaufmann, obwohl keine Verbindung zu dem Verstorbenen zu erkennen war. „Als ich soweit war, habe ich es selbst mit der Angst zu tun bekommen“, sagt Amann. Der Schaden lag da schon bei mehr als zehn Millionen Euro.

„Ich habe dann die Akten bei Nacht und Nebel heimlich aus dem Gericht geschleust und mit niemandem darüber geredet. Zehn Akten habe ich zuhause nächtelang nach Parallelen durchsucht“. Auffällig war, dass in vielen Nachlassfällen dasselbe „Beuteschema“ erkennbar war: große Vermögen, keine direkten Nachkommen, drei Zeugenunterschriften unter einem maschinenschriftlichen Testament und immer derselbe Kommafehler. „In Richtung Bezirksgericht Dornbirn wies, dass immer dieselben Personen involviert waren“, so Amann. Am 5. März 2009 benachrichtigte sie die Staatsanwaltschaft in Feldkirch.

Das Landeskriminalamt ermittelte zunächst verdeckt. „Es war total schwierig, jemandem „Guten Morgen“ zu sagen, obwohl man wusste, dass er bald verhaftet wird“. Ein halbes Jahr lang musste Amann Akten sammeln und Kollegen bespitzeln, bis die Beweise für erste Verhaftungen reichten. „Ich wusste nie, wer gehört zu den Guten und wer zu den Bösen“, schildert die junge Frau.

Ein Gerichtsmitarbeiter und der Immobilienkaufmann sitzen in Untersuchungshaft, zwölf Personen stehen vor der Anklage. Auch die Vizepräsidentin des Landesgerichts Feldkirch steht unter Verdacht. ...


Landesvorstandsmitglied Volker Schöne der Polizeigewerkschaft Sachsen erklärt die Ungültigkeit der StPO, ZPO und des OWiG, Deutsche Polizeigewerkschaft vom 28.09.2011

...Jedoch dürften die spanischen und griechischen Behörden zumindest ausreichende rechtliche Grundlagen haben.
Wie wollen wir das hier eigentlich gestern, heute und morgen realisieren?

Laut Veröffentlichung des Bundesgesetzblattes 866 vom 24.04.2006 wurde mit dem Ersten Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht und vom 29.11.2007 mit dem Zweiten Gesetz zur Bereinigung von Bundesrecht, unter anderem folgendes neu geregelt:

„… Artikel 67 Änderung des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung
Die §§ 1 und 5 des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 312-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. August 2005 (BGBl. I S. 2360) geändert worden ist, werden aufgehoben.

Artikel 49 Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung
1 Gesetz verweist aus 1 Artikel auf Artikel 49 | geänderte Normen: mWv. 25. April 2006 EGZPO § 1, § 2, § 13, § 16, § 17, § 20 (neu), § 20, § 22 (neu), § 32 (neu), § 33 (neu), § 34 (neu)
§ 1 (aufgehoben)…“

„…Artikel 57 Aufhebung des Einführungsgesetzes zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
Das Einführungsgesetz zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten vom 24. Mai 1968 (BGBl. I S. 503), zuletzt geändert durch Artikel 25 des Gesetzes vom 13. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3574), wird aufgehoben…“

Was wird in den Einführungsgesetzen i.a.R. geregelt?
Richtig!
Der Geltungsbereich.

In allen drei Einführungsgesetzen sind die Geltungsbereiche entfallen!!!
Ist das ein wichtiger Umstand?

Das beantwortet das Bundesverwaltungsgericht wie folgt:
„…Gesetze, die keinen räumlichen Geltungsbereich definieren, sind NICHTIG!

Diese Gesetze sind wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147)!
„Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können. Ein Gesetz das hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.“
(BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147).
„Hierbei hat der Normgeber überdies zu beachten, daß sich eine derartige Norm in aller Regel nicht an einen fachlich qualifizierten Personenkreis wendet, er mithin nicht davon ausgehen kann, jedermann könne Karten oder Texte mit überwiegendem juristischen Inhalt lesen.“ (BVerwG a.a.O) (BVerfG 1 C 74/61 vom 28.11.1963)…“

Welches Gesetz gilt dann nun?

Die StPO, die ZPO und das OWiG schon mal nicht, da keiner weiß, wo man es anwenden könnte. ...


Das Löschen von Internetseiten, die in über 1000 Stunden Tätigkeit erstellt worden sind, durch einen Insolvenzverwalter (RA Markus Schneckener) stellt keinen Schaden dar weil kein materieller Schaden entstanden ist, AG-Minden Richterin Melanie Droste 20C91/11, LG-Bielefeld Richter Dr. Heinz Misera, Dr. Trautwein und Harald Eimler, 22 T 152/11
Ein Antrag auf PKH wird daher abgewiesen. Richterin Droste (In der Dienstverrichtung am AG-Blomberg vom Gruppenzwang befangen) erklärt ausdrücklich, dass die Klage nicht zugestellt wird, wenn nicht die Gerichtskosten in Höhe von 75 EUR bezahlt werden (Schreiben vom 02.11.2011). Ob der Kläger danach in dem Verfahren auch weiterhin rechtlich verarscht werden soll, weil er gegen den Juristenkollegen gar kein Gerichtsverfahren gewinnen kann äussert sie sich aber trotz Nachfrage nicht. Die Neue Richtervereinigung (NRV) hält eine generelle Gerichtsgebühr von 50 EUR für PKH-Empfänger bereits für verfassungskriminell.

Der Juristenkollege der Richter, Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Markus Schneckener aus Minden, hat den Zugriff auf entsprechende Internetseiten sperren lassen und die Daten und die Domainnamen in Insolvenzbeschlag genommen, so dass der Insolvente keinen Zugriff mehr auf diese hatte.
Der Insolvente forderte den Insolvenzverwalter mehrfach auf ihm das Passwort mitzuteilen oder die Daten zu übermitteln. Dazu übersandte er ihm auch eine CD-R.
Der Hostingbetreiber erklärte die Daten nicht herauszugeben, weil der Insolvenzverwalter diese hat sperren lassen.
Später teilte der Insolvenzverwalter ohne Wissen des Insolventen dem Hostingbetreiber mit, dass er kein Interesse an den Daten hat. Der Hostingbetreiber löschte die Daten. Zwischenzeitlich forderte der nichtsahnende Insolvente den Insolvenzverwalter auch weiter auf ihm das Passwort mitzuteilen oder die Daten herauszugeben. Der Insolvenzverwalter ignorierte den Insolventen aber vollständig.
Dem Gericht teilte der Insolvenzverwalter mit, dass er nie Interesse an den Daten gehabt hätte, er habe den Zugriff sinngemäß zur Schikane des Insolventen sperren lassen, weil dieser angeblich Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen sei. Anscheinend wollte er so irgendwelche Mitwirkungspflichten erpressen.
Der Insolvenzrichter Thiemann teilte dem Insolventen lautstark mit, dass er innerhalb des Insolvenzverfahrens keinen Anspruch auf rechtliches Gehör habe und auch sonst gar keine Rechte habe und sinngemäss gar nichts geltend zu machen habe, weil er kein Jurist sei.
An diesem Gericht ist es so wie im Dritten Reich gegenüber den Juden. Die erstellte Arbeit an Internetseiten eines Bürgers von über 1000 Stunden stellt nicht den geringsten Wert dar, sondern es ist NICHTS ganz genau so wie der niedere mindere Prolet, der ebenfalls NICHTS ist. Es werden an diesem Gericht Bürger, juristisch niedere minderwertige Proleten, auch mit rechtlosstellenden Kontaktverboten versehen, so dass diese keine Rechte geltend zu machen haben wie im Dritten Reich. Es hat für Juristen nur das Wert was diese sich zur Beute machen können und an dem diese sich bereichern können. Dazu werden mittellose Bürger, die sich von einem Anwalt vertreten lassen, weil diese eben sonst von vorn herein keine Rechte geltend machen können in Handschellen abgeführt und inhaftiert, welches sich ebenfalls als korrekt und richtig an diesen Gerichten gestaltet.

Sind hier 4 Richter, die teilweise auch einen Doktortitel besitzen und am Landgericht sitzen einfach nur rechtlich Strohdumm oder wird hier aufgrund des vorstehenden Herrschaftsgedankengut unter Juristenkollegen rein im Ansehen der Person vorsätzliche Rechtsbeugung betrieben auch mit verfassungskriminellen Mitteln?:

§ 249 BGB Art und Umfang des Schadensersatzes
(1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.

Schaden ist jede Einbusse, die jemand infolge eines bestimmten Ereignisses an seinen Lebensgütern, wie Gesundheit, Ehre, Eigentum oder Vermögen erleidet. Objekte des Schadens können vermögenswerte Rechtsstellungen, aber auch immaterielle Güter sein. Der Schadenbegriff des BGB umfasst sowohl Vermögens- als auch Nichtvermögensschäden. Palandt Vorb v §249 BGB Rn 7

§ 97 Urheberrechtsgesetz
Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz
(1) Wer das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt, kann von dem Verletzten auf Beseitigung der Beeinträchtigung, bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Der Anspruch auf Unterlassung besteht auch dann, wenn eine Zuwiderhandlung erstmalig droht.
(2) Wer die Handlung vorsätzlich oder fahrlässig vornimmt, ist dem Verletzten zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Bei der Bemessung des Schadensersatzes kann auch der Gewinn, den der Verletzer durch die Verletzung des Rechts erzielt hat, berücksichtigt werden. Der Schadensersatzanspruch kann auch auf der Grundlage des Betrages berechnet werden, den der Verletzer als angemessene Vergütung hätte entrichten müssen, wenn er die Erlaubnis zur Nutzung des verletzten Rechts eingeholt hätte. Urheber, Verfasser wissenschaftlicher Ausgaben (§ 70), Lichtbildner (§ 72) und ausübende Künstler (§ 73) können auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine Entschädigung in Geld verlangen, wenn und soweit dies der Billigkeit entspricht.

§ 100 Entschädigung
Handelt der Verletzer weder vorsätzlich noch fahrlässig, kann er zur Abwendung der Ansprüche nach den §§ 97 und 98 den Verletzten in Geld entschädigen, wenn ihm durch die Erfüllung der Ansprüche ein unverhältnismäßig großer Schaden entstehen würde und dem Verletzten die Abfindung in Geld zuzumuten ist. Als Entschädigung ist der Betrag zu zahlen, der im Fall einer vertraglichen Einräumung des Rechts als Vergütung angemessen wäre. Mit der Zahlung der Entschädigung gilt die Einwilligung des Verletzten zur Verwertung im üblichen Umfang als erteilt.

Materiellheit von Daten, Ruhemasse:
Duden: Materiell = "
die Materie betreffend, auf ihr beruhend, von ihr bestimmt;.."
Daten beruhen auf Materie und werden von dieser bestimmt.
Daten werden heutzutage häufig durch elektromagnetische Ladungen gespeichert und besitzen daher magnetische Energie. Die Materie besteht auch aus der Masse elektromagnetischer Ladungen. Dh. auch elektromagnetische Ladung bzw. Enerige ist Massebehaftet. Abraham-Lorentz Gleichung: m=1,33*E/(c*c)
Wilhelm Wien 1900 und Abraham 1902 ua.: "Die gesamte Masse eines Körpers ist gleich deren elektromagnetischer Masse, elektromagnetische Energie trägt Masse".
Henrie Poincare 1906: "Wenn man animmt, dass das elektromagnetische Feld keine "wirkliche" Masse ist und wenn angenommen wird, dass der Begriff Materie untrennbar mit dem der Masse verknüpft ist, dann existiert folglich keine Materie.


Akte 20.11 Abo-Abzocke im Internet, Amtsgerichtsurteile ohne rechtliche Wirkung für andere, Gerichtslotterie, 16.08.2011
Wie bindend sind Amtsgerichtsurteile Gerichtsurteile?
Rechtsanwalt Udo Vetter: Kein anderes Gericht ist an ein Urteil eines anderen Amtsgerichts gebunden, dass heisst jeder Richter kann beliebig nach eigenem gusto entscheiden und muss sich dafür nicht rechtfertigen. Also Amtsgerichtsurteile haben keine bindende Wirkung und können deshalb nicht verpflichtend für andere sein, so dass sich die Vorbildwirkung auf die sich diese Firmen berufen überhaupt nicht gegeben ist.
Fazit: Entscheidungen des Amtsgerichts sind keine Präzedenz-Urteile.

Warum haben Richter also so entschieden?
Rechtsanwalt Udo Vetter: Wenn ich manche Urteile von Amtsgerichten lese habe ich das Gefühl die sind geschrieben von Richtern die mit dem Internet ansonsten nichts zu haben. Die denken ganz so in den Kategorien wie ein Jurastudent. Gabs ein Angebot und eine Annahme eines Vertragsschlusses, was war da geschrieben und dann wird der Vertrag bejaht. Die weit aus meisten Urteile von Amtsgerichten, die ich kenne sind allerdings richtig, denn in der Vielzahl der Fälle werden die Forderungen der Abofallenbetreiber von Amtsgerichten brüsk abgelehnt und zwar auch mit dem Hinweis darauf, dass man auch über Betrug reden muss.
Fazit: Wenn Abofallenbetreiber vor Gericht gewinnen, dann ist das die Ausnahme.

Anmerkungen:
Jede Entscheidung egal von Amtsgericht, Landgericht, OLG, BGH, BVerfG usw. ist für andere gleich bindend (Artikel 3 Abs. 1 GG). Kein Richter ist jedoch an irgeneine andere Entscheidung gebunden egal ob vom AG, LG, OLG, BVerfG usw., denn sonst dürfte es ja keine abweichenden Entscheidungen von höheren Gerichten geben, die es in der Praxis zu hauf gibt. In der Rechtspraxis gibt es über rechtliche Fragen auch Hauptmeinungen und Nebenmeinungen. Auch an die Hauptmeinung ist kein Richter gebunden und auch an keine Nebenmeinung. Er kann dann wieder eine neue Nebenmeinung erfinden. Über Haupt- und Nebenmeinungen befinden im übrigen auch Verlage für juristische Literatur, die sich aufgrund des hochelitären Ansehens in der Justiz nach Möglichkeit keine kritischen Anmerkungen von Autoren wünschen, denn dieser rechtliche Forschritt würde das hochelitäre Ansehen beschädigen.
In der Praxis wird bei Gericht und in der Justiz insgesamt aber in Kastenwesen und elitären Gedanken siniert. Der Rangordnung und der Macht und Gewalt der Gerichte folgt das Ansehen der Gerichtsentscheidung. Der rechtliche und sachliche Inhalt, dh. ob die Entscheidung richtig oder vertretbar ist, ist gegenüber dem elitären Ansehen der Rangordnung untergeordnet. Das elitäre Ansehen der Gerichte aber auch von Personen ist das letztlich wichtigste Entscheidungskriterium in der Justiz und folgt auch dem Denken eines Jurastudenten.
Auch Richter an den höheren Gerichten müssen sich für ihre willkürlichen Entscheidungen in der Praxis nicht rechtfertigen. Eigentlich muss sich aber jeder Richter für seine Entscheidung rechtfertigen und ganz besonders sogar die unteren Gerichte. Das geschieht mit der Urteilsbegründung, die der Richter fertigt und durch den Öffentlichkeitsgrundsatz. Das BVerfG muss zB. die nicht Annahme von Verfassungsklagen nicht begründen. Diese müssen sich also gerade für ihre Entscheidung gar nicht rechtfertigen.
Auch das Kastenwesen und das elitäre Ansehen in der Justiz sorgt dafür, dass sich in der elitären Kaste Richter mit höherem Ansehen um so weniger rechtfertigen müssen, weil diese über mehr Macht und Gewalt verfügen und daher in der Justiz ein höheres elitäres Ansehen geniessen. In der Justiz regiert also nicht gerade Recht- und Gerechtigkeit, sondern es regieren in erster Linie elitäre Macht- und Gewalt.


Schwarze Roben, weisse Halsbinden, Schubladengesetz für eine Militärjustiz der Bundeswehr im Kriegsfall, Der Spiegel 26.10.1987
Schubladengesetze für eine Militärjustiz der Bundeswehr Siebzehn Jahre nach dem Zweiten Weltkrieg mit seiner schauerlichen Militärjustiz entwarf eine Kommission aus Ministerialbeamten, Rechtslehrern und Richtern neue Gesetze gegen zukünftige Verfehlungen von Soldaten im Kriegsfall. Bis heute hat die Bundesregierung dieses Vorschriftenpaket dem Deutschen Bundestag nicht vorgelegt. 
Die Planung ist perfekt. Rein rechtlich gesehen, ist die Bundeswehr gerüstet.
Es gibt komplett ausformulierte Referentenentwürfe für ein Wehrjustizgesetz (WJG), eine Wehrstrafgerichtsordnung (WStGO) plus Einführungsgesetz, ein Gesetz zum Schutz der Landesverteidigung, ein Völkerrechtsstrafgesetz (VRSG) und eine Rechtsverordnung über die Errichtung und die Zuständigkeitsbereiche der Wehrstrafgerichte.
Auf dem Papier existieren 31 dieser Wehrgerichte, die - im sogenannten Verteidigungsfall ("V-Fall") - mit einem Volljuristen als Vorsitzendem und zwei soldatischen Schöffen besetzt werden, hinzu kommen acht Oberwehrgerichte .
Obgleich sie noch Phantome sind, haben die Gerichte bereits Kenn-Nummern, die im Schriftverkehr und bei der Aktenführung hilfreich sein sollen. "42" beispielsweise ist das Zahlenkürzel für das Wehrgericht der 6. Panzergrenadierdivision in Neumünster. Auch ein Geschäftsverteilungsplan liegt vor, etwa für die beiden Kammern des Wehrgerichts bei der 1. Panzergrenadierdivision in Hannover.
Details sind, deutsche Gründlichkeit, bestens geregelt. Schon lange besteht die amtliche Anordnung, "alle Wehrstrafrichter und alle Wehranwälte" seien "zum Führen von Ferngesprächen und zur Aufgabe von Sprüchen mit Vorrangstufe" berechtigt.
Paragraph 2 des "Entwurfs einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Amtstracht bei den Wehrstrafgerichten" bestimmt, daß "in der Hauptverhandlung" eine schwarze Robe und eine weiße Halsbinde getragen werden müßten. "Wenn besondere Umstände es erfordern", heißt es sinnfällig weiter, könne "jedoch auf das Tragen der Amtstracht oder der Halsbinde verzichtet werden" - viel Phantasie braucht es nicht, sich ein solches Szenario vorzustellen,Feldschreibtische sind
vorhanden, Reiseschreibmaschinen, Aktentaschen, Kofferradios, Diktiergeräte, Regale, Roben natürlich und Erkennungsmarken, außerdem jede Menge Literatur.
52 Titel für die Fachbücherei eines Oberwehrgerichts, aber nur 39 für die eines Wehrgerichts. Auch militärische Dienstvorschriften, wie die ZDv 3/12 ("Schießen mit Handwaffen") oder die HDv 132/1 ("Einsatz von Atomsprengköpfen"), fehlen nicht.
Selbst die Zeit ist verplant. Nach Bekanntgabe des V-Falls und "nach Übernahme des bei der Bundeswehr gelagerten Geschäftsbedarfs" könnte, so vermerkt ein Regierungspapier, "innerhalb von knapp drei Tagen ... Wehrstrafgerichtsbarkeit" ausgeübt werden.
...Das Jugendgerichtsgesetz wird im V-Fall praktisch außer Kraft gesetzt. Jugendliche sollen beim Strafvollzug den Erwachsenen gleichgestellt werden - ein Prinzip der
Die Strafverfolgung ist nicht zwingend vorgeschrieben (genau wie 1941, als Hitlers Truppen mit einer Sondervorschrift gen Osten marschierten). Und wie zu unseligen Zeiten auch kann im Kriegsfall die Anordnung erfolgen, "daß Vollzugseinheiten gebildet werden und bei diesen Einheiten militärischer Dienst im geschlossenen Arbeitseinsatz geleistet wird".
Solche Einheiten hießen früher Bewährungsbataillone oder Feldstrafgefangenenabteilungen. Das Schicksal ihrer Soldaten war oft der Tod.
Wie damals sollen die Militärjuristen auch nach den heutigen Schubladengesetzen mehr Helfer der Truppen als Diener des Rechts sein. Vorrangige Aufgabe ist es nach immer noch gültiger Planung, Soldaten zu disziplinieren und ihren "Verteidigungswillen auch in außergewöhnlichen Lagen zu erhalten oder wenigstens wieder zu festigen", erklärte der Bonner Justizministeriale und Promoter einer neuerlichen Wehrjustiz, Carl-Heinz Schönherr.
Unmenschlichkeit, das der Marburger Rechtsprofessor und Kriegsrichter Erich Schwinge schon vor über 40 Jahren verfolgte. ...


Landeserbhofgericht in CelleLandeserbhofgericht in Celle, Erbhofrichter und Staatsanwälte wie andere Nazirichter in der BRD wieder in den Staatsdienst übernommen
In Umsetzung ihrer Blut- und Boden-Ideologie hatten die Nazis ein besonderes Erbrecht für Bauernhöfe geschaffen. In Celle wurde die oberste Instanz der Erbhofgerichte für Preußen angesiedelt und im Celler Schloss untergebracht. Das Landeserbhofgericht wurde am 8. Februar 1934 in Anwesenheit von Hans Kerrl feierlich eröffnet. Celles Oberbürgermeister Meyer verlieh dem preußischen Justizminister dabei auch die Ehrenbürgerwürde der Stadt.
Das preußische Landeserbhofgericht hatte einen weit ausgedehnteren Wirkungskreis als jede andere in Celle ansässige Behörde. Schon im Jahr seiner Eröffnung wuchs das Gericht auf sieben Senate mit 32 Richtern an und zog damit hinsichtlich des Personals fast mit dem damals neun Senate umfassenden Oberlandesgericht gleich. (Vgl. Bertram 1991, S. 199 f.)
Die Reichserbhofgesetzgebung brachte für die betroffenen Bauern zum Teil erhebliche Eingriffe in ihre Handlungs- und Verfügungsfreiheit, und durch die Ignoranz gegenüber lokalen Vererbungsmodi gab das Gesetz häufig Anlaß zur Kritik. (Vgl. Münkel 1991, S. 111.)
Das Gesetz stand in Einklang mit den rassistischen und antisemitischen Zielen des Nationalsozialismus, denn "Bauer" im Sinne des Gesetzes durfte nur sein,
"wer deutschen oder stammesgleichen Blutes ist. Deutschen oder stammesgleichen Blutes ist nicht, wer unter einen Vorfahren väterlicher- oder mütterlicherseits jüdisches oder farbiges Blut hat." (REG, § 13)
Die Richter und Staatsanwälte am Erbgerichtshof konnten wie alle anderen Nazi-Juristen in der Bundesrepublik weiter Recht sprechen, viele von den Erbhofrichtern dann in Landwirtschaftssenaten des OLG. Ein typischer Fall ist die Karriere des Richters Otto Wöhrmann.


Richter Otto Wöhrmann in Celle, die typische Karriere eines nazionalsozialistischen Blutrichters in der BRD
Die Lebensgeschichte des Celler Richters Otto Wöhrmann (24.2.1897 - 23.2.1970) ist nur ein Beispiel eines Nazi-Richters, der nach '45 keinerlei Schwierigkeiten hatte, wieder in Amt und Würden übernommen zu werden.
Otto Wöhrmann fühlte sich schon früh Blut und Boden und somit auch dem Nationalsozialismus verbunden. Sein ausgesuchtes Arbeitsgebiet war das 1933 eingeführte Reichserbhofrecht. Nach § 13 des Reichserbhofgesetzes durfte nur Bauer sein, wer "deutschen oder stammesgleichen Blutes" war. Wöhrmann unterstützte diese Gesinnung in Kommentaren zu diesem Gesetz und wurde so 1934 Erbhofgerichtsrat am Landeserbhofgericht im Celler Schloß.
Während des Krieges war er Kriegsrichter, zunächst in Groß-Paris, dann als Oberkriegsgerichtsrat am Zentralgericht des Heeres in Berlin. Dort war er für politische Straftaten zuständig und zwar, wie aus Eintragungen in seine Personalakte hervorgeht, ausgezeichnet im Sinne des Führers und des nationalsozialistischen Staates.
Zwei Fälle aus Berlin sind bekannt geworden:
1. "Der Unteroffizier Anton Hamm und der Gefreite Hertslet hatten als Angehörige der Artillerieabteilung (mot) 75 in Eberswalde stark angetrunken Flaschen und Blumenvasen gegen die Wand des Kasinos geworfen und hierbei ein Führerbild zerstört. Wöhrmanns Urteil: Todesstrafe gegen beide wegen Wehrkraftzersetzung."
Da jedoch die Akten einem Bombenangriff zum Opfer fielen, wurde des Prozeß 1944 vor dem Zentralgericht des Heeres, zum Glück unter Vorsitz des Kriegsgerichtsrats Klein, wiederaufgenommen. Sein urteil: Ein jahr für jeden wegen "Volltrunkenheit".
Rolf Hochhuths Kommentar hierzu: "Was wiederum beweist, daß auch unter Hitler Richter selbst die Wahl hatten, Menschen zu bleiben oder Bestien zu werden."
2. Auch der Rittmeister Kleffel machte als Angeklagter mit Wöhrmann und Klein Bekanntschaft, da er "im unterstand die Leute mal aufgeklärt" hatte und deswegen (in Rußland) von zwei jungen Leutnants denunziert worden war.
"Kriegsrichter Klein verurteilte Kleffel am 11.12.1943 zu 5 Jahren Zuchthaus. Der Feldmarschall Keitel - "Offiziere, die den Führer beschimpfen, lasse ich erschießen" - bestätigte das Urteil nicht und ordnete eine neue Verhandlung an. Wöhrmann erkannte in der knappen Verhandlung am 30.8.1944 auf die Todesstrafe. Er hatte den Wink von oben richtig gedeutet."
Auch Kleffel kam durch glückliche Umstände mit dem Leben davon.
Nach '45 war Wöhrmann sofort wieder beim Aufbau des "demokratischen Rechtsstaats" zur Stelle. Er wirkte ab 1946 beim Aufbau des neuen Landwirtschaftsrechts als Oberlandesgerichtsrat beim OLG Celle mit. Hier versuchte er, die Grundsätze des Reichserbhofrechts in die "neue Zeit" zu retten.
...


Juristenzitate:
Prof. Richter Vultejus: "Deutsche Juristen sind immer die Funktionäre des Staats gewesen und nicht die des Bürgers."
Prof. Richter Vultejus wurde 1981 mit dem Fritz-Bauer-Preis ausgezeichnet. In seiner Dankesrede warnte er vor einer „Justiz als eines auf Beförderung angelegten Betriebes, weil ein die materiellen Wünsche und den persönlichen Ehrgeiz einspannendes Beförderungssystem den Richter zu korrumpieren geeignet ist“.


Neues auf dieser Seite aus Justiz und Politik (08/2011):


Von Richtern und Juristen ohne Gewissen im Hitlerreich und anderen Sympathisanten
Juristen im Hitlerreich - Hitlers Juristen im Nachkriegsdeutschland "Mein Gewissen hat es nicht belastet, wenn ich bei Vollstreckungen tätig war. Ich sag Ihnen nur: es war mir unangenehm. Das war aber mehr eine Frage der Ästhetik als des Rechts." Dr. Herrmann Stolting, Staatsanwalt a.D. September 1943.
Das Sondergericht Oldenburg fällt das Urteil gegen einen Büroboten, der zwei Stück Seife und eine Dose Schuhcreme an sich genommen hat. Als Volksschädling wird er zum Tode verurteilt. Über 16000 Todesurteile fällen Sondergerichte und der Volksgerichtshof während der Nazi-Zeit. Und die Richter und Staatsanwälte, die damals Unrecht sprachen, waren nach '45 wieder in Amt und Würden. In einem Bundesland sorgte das "Huckepack-Verfahren" für die Verfilzung von Vergangenheit und Gegenwart: für jeden neu eingestellten, unbelasteten Richter wurde ein Schwer belasteter eingestellt. Standesbewusstsein und Korpsgeist schützen die Kollegen: Anzeigen wurden nicht beantwortet, Ermittlungen stillschweigend eingestellt.



Kriminelle Juristen sind unser Unglück, Pfusch in der Justiz NDR 05.03.2003

Wer vor Gericht zieht, legt sein Schicksal in die Hände von Juristen. Anfangs kennt das Vertrauen in die Rechtsexperten keine Grenzen. Was aber, wenn Anwälte, Staatsanwälte oder Richter patzen? Wenn sie Fehler machen, die Gesetze nicht kennen, wenn sie überfordert sind, faul oder schlampig arbeiten?
Fristversäumnis, Prozesstreiberei oder ganz banale Ahnungslosigkeit von Anwälten können verheerende Folgen haben.



Mandant muss erkennen, dass sein Anwalt nicht kompentet ist, sonst gibt es keinen Schadenersatz bei Fehlleistung, OLG Frankfurt 05. April 2000
Ein vom Rechtsanwalt geschädigter Bürger will Schadenersatz gegen Diesen Geltend machen. Das OLG sagt, daß der Bürger sich hätte einen anderen Anwalt nehmen müssen, denn er hätte erkennen müssen, daß sein Anwalt nur Arbeitsrechtler sei und kein Verwaltungsrechtler und daher die besonderen Regeln, die am Verwaltungsgericht herrschen nicht kennen kann.
Kein Schadenersatz. Entscheidungsbegründung des OLG:
"Da beim Verwaltungsgericht besondere Regeln herrschen, könne man die Unkenntnis darüber dem Rechtsanwalt, der Arbeitsrechtler sei, nicht zum Vorwurf machen."



Ehemaliger Richter vorzeitig aus Haft entlassen, Braunschweiger Zeitung, 05.03.2002
Anfang 2003 wurde ein damals 62-jähriger ehemaliger Amtsrichter vorzeitig
aus der Haft entlassen. Er war vor seiner Inhaftierung Richter des Amtsgericht Tostedt / Kreis Harburg. Wegen Untreue und Betrug war er zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte mit Grundstücksgeschäften zwei Rentner um 870 000 Euro betrogen, darunter seine frühere Haushälterin. Beide Rentner hatten dadurch ihre Häuser verloren. Die Taten beging er, weil er dadurch eigene Schulden aus Immobilienspekulationen begleichen und in Devisengeschäfte investieren wollte.


Richter lief bei Sommerfest in Halle Amok, 19.05.2004
Nach einem gewalttätigen Vorfall auf dem Justizfest in Halle prüfte die Staatsanwaltschaft Halle ein Ermittlungsverfahren gegen einen Richter des örtlichen Landgerichts. Das Gericht hat nach Angaben von dessen Vizepräsident Tilmann Schwarz bereits ein Disziplinarverfahren eingeleitet.
Bei dem Fest, das bereits am 5. Juni wetterbedingt im Hochsicherheitssaal des Justizzentrums stattfand, soll Stefan P., ein 40-jähriger Zivilrichter am Landgericht, im alkoholisierten Zustand zunächst mehrere Frauen belästigt haben. Schließlich habe er eine Richterin auf der Tanzfläche belästigt, die sich jedoch von ihm abwandte. Nach übereinstimmenden Aussagen mehrerer Augenzeugen hat der Richter seine Kollegin daraufhin unter anderem als "Ostschlampe" beschimpft. Der Geschäftsleiter des Verwaltungsgerichts und ein Rechtsanwalt, die die Juristin schützen wollten, seien daraufhin von ihm attackiert worden. Der Geschäftsleiter soll nach einem Schlag in eine Scheibe getaumelt sein, der Anwalt mit einem Glas Bier übergossen und in den Unterleib getreten worden sein.
In völliger Ekstase habe der angreifende Richter vor den Augen der Öffentlichkeit, darunter mehreren anwesenden Bundesrichtern, seine anwesenden Kollegen lautstark als "Scheiß Ossis" beschimpft.  ...


Nürnberger Juristenprozess von 1947: "Der Dolch des Mörders war unter der Robe des Juristen verborgen."
Im Jahr 1947 stellten die Amerikaner 16 hohe Juristen aus dem Dritten Reich vor Gericht. Doch die große Mehrheit der Juristen aus der Nazi-Zeit wurde nicht zur Rechenschaft gezogen. Ehemalige NS-Richter und Staatsanwälte kehrten bald in ihre Amtsstuben zurück und setzten in der jungen Bundesrepublik bruchlos ihre Karriere fort. ...
"Die Angeklagten sind solch unermesslicher Verbrechen beschuldigt, dass bloße Einzelfälle von Verbrechenstatbeständen im Vergleich dazu unbedeutend erscheinen. Die Beschuldigung, kurz gesagt, ist die der bewussten Teilnahme an einem über das ganze Land verbreiteten und von der Regierung organisierten System der Grausamkeit und Ungerechtigkeit unter Verletzung der Kriegsgesetze und der Gesetze der Menschlichkeit, begangen im Namen des Rechts unter der Autorität des Justizministeriums und mit Hilfe der Gerichte. Der Dolch des Mörders war unter der Robe des Juristen verborgen."


SPIEGEL-Redakteur Rolf Lamprecht über DDR- und NS-Justiz (den Kollegen von damals) mit Doppelmoral, 03.04.1995
Fünf Jahre Haft für eine ostdeutsche Richterin, die nicht Recht gesprochen, sondern Recht gebeugt und politische Gegner zum Tode verurteilt hat, widerlegen das Vorurteil von der westdeutschen Siegerjustiz - eigentlich.
Denn die Strafe, die letzte Woche von der 27. Großen Strafkammer des Berliner Landgerichts verhängt wurde, verrät Augenmaß. Der Rechtsstaat darf nicht Gleiches mit Gleichem vergelten.
Helene Heymann, 77, bis zu ihrer Pensionierung (1977) 25 Jahre lang Mitglied des Obersten Gerichts der DDR, hatte an der Verurteilung zahlreicher Oppositioneller mitgewirkt - etwa im sogenannten Rias-Verfahren 1955. Die beiden Angeklagten, die dem Berliner Rundfunksender angeblich Informationen gegeben hatten, wurden "als bezahlte Agenten" verurteilt: einer zum Tode, einer zu 12 Jahren Zuchthaus.
Das ist nur eines von vielen barbarischen Urteilen, die Helene Heymann mit zu verantworten hat. Das Oberste Gericht der DDR sei ein Herrschaftsinstrument zur Verfolgung politischer Ziele gewesen, begründete der Berliner Gerichtsvorsitzende sein Urteil.
Ein wahres Wort - einerseits. Andererseits wird die westdeutsche Justiz in Prozessen gegen DDR-Juristen von ihrer eigenen kläglichen Nachkriegsvergangenheit eingeholt. Der Vorwurf, daß die roten Rechtsbrecher in Robe anders behandelt werden als einst die braunen, ist nicht zu entkräften. Das ist der Fluch der bösen Tat. Die Nachkriegsjustiz, vor allem der Bundesgerichtshof (BGH), hatte ja die "Kollegen" aus der Hitler-Zeit, die nach einer mittlerweile gebräuchlichen Metapher "den Dolch unter der Robe trugen", ungeschoren davonkommen lassen. Mit dieser Kumpanei muß die Dritte Gewalt noch lange leben.
Jedes Todesurteil ist eines zuviel. Doch festzuhalten bleibt, daß der DDR-Oberinstanz "nur" einige vorzuhalten sind, während Freislers Volksgerichtshof eine Blutspur von 5243 Todesurteilen zog. Dem Volksgerichtshof wurden vom BGH noch bis in die siebziger Jahre alle Richterprivilegien - Richter können für ihre Urteile nicht belangt werden - einer ordentlichen Spruchinstanz zugute gehalten. Keiner der 106 Berufsrichter, keiner der 179 Staatsanwälte der Mordinstanz ist wegen Rechtsbeugung verurteilt worden.
Die doppelte Perversion - die der NS-Justiz, aber auch der Mangel an Einsicht beim BGH - zeigte sich in der Unfähigkeit, den Mord an Dietrich Bonhoeffer zu sühnen. Der evangelische Theologe war am 9. April 1945 gehängt worden; die SS-Standrichter Otto Thorbeck und Walter Huppenkothen hatten ihn verurteilt.
Nach blamablen Prozessen in den unteren Instanzen wurde Thorbeck 1956 vom BGH freigesprochen, die Strafe für Huppenkothen auf sechs Jahre reduziert. Die Begründung ist ein Dokument der Rechtsgeschichte: "In einem Kampf um Sein oder Nichtsein", so der BGH seinerzeit, seien "bei allen Völkern von jeher strenge Gesetze zum Staatsschutz erlassen worden". Einem Richter könne "angesichts seiner Unterworfenheit unter die damaligen Gesetze" kein Vorwurf daraus gemacht werden, wenn er "glaubte", Widerstandskämpfer "zum Tode verurteilen zu müssen". Wären diese höchstrichterlichen Absonderungen noch Recht, müßte jeder DDR-Jurist freigesprochen werden. Die doppelte Moral zeigte sich dieser Tage. Zum 100. Geburtstag von Ernst Jünger wurde der Schriftsteller Rolf Hochhuth ausgeladen. Er hatte 1978 Verstrickungen des ehemaligen Marinerichters Filbinger aufgedeckt und dessen Sturz als baden-württembergischer Ministerpräsident ausgelöst. Die Gastgeber wollten verhindern, daß der "furchtbare Jurist" und sein Kritiker aufeinandertrafen - und luden, versteht sich, den Kritiker aus.


Richter aus Freiburg wegen Rechtsbeugung verurteilt und aus dem Dienst entlassen, Badische Zeitung, 18.08.2011
Rechtskräftig geworden ist jetzt die Verurteilung eines 57-jährigen Zivilrichters des Landgerichts Freiburg wegen Rechtsbeugung. Bereits am 3. März 2009 musste sich der Richter in der ungewohnten Rolle als Angeklagter vor dem Landgericht Freiburg verantworten und wurde wegen Rechtsbeugung zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten mit Bewährung verurteilt (die BZ berichtete). Jetzt hat der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe die Revision des Zivilrichters als unbegründet verworfen.
Mit der Rechtskraft des Urteils verbunden ist in diesem Fall die gleichzeitige Entfernung des 57-jährigen Zivilrichters aus dem Dienst. Das bestätigte Stefan Wirz, Pressesprecher des Justizministeriums in Stuttgart, auf BZ-Nachfrage. Werde ein Richter oder Beamter rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von über einem Jahr verurteilt, wird er kraft Gesetz automatisch aus dem Dienst entfernt.
Der 57-jährige Richter hatte im Herbst 2007 einen Handwerker rechtlich beraten, den er schon seit Kindheitstagen kennt. Der Handwerker verklagte daraufhin einen Kunden auf vollständige Bezahlung seiner Rechnung vor dem Amtsgericht Freiburg. Während der Prozesses gab der dortige Richter zu erkennen, dass er die Klage des Handwerkers wohl abweisen werde. Nunmehr bat der Handwerker seinen Bekannten vom Landgericht erneut um Schützenhilfe. Dieser formulierte für ihn einen Befangenheitsantrag gegen den Amtsrichter und reichte darüber hinaus, nachdem dieser Antrag abgelehnt worden war, die sofortige Beschwerde zum Landgericht ein. Bis dahin war alles noch legal gewesen.
Mit dem Eingang der sofortigen Beschwerde beim Landgericht begann das Unheil jedoch seinen Lauf zu nehmen. Ihre Bearbeitung wurde just der Zivilkammer zugewiesen, in der ihr Autor als Richter mitarbeitete. Und wie es der Zufall weiterhin wollte, bekam er seine eigene Beschwerde zur Prüfung übertragen....


BRD-Justizopfer in Deutschland, Justiz ist ein Logensystem mit Korruption, 01.05.2011
ECHTE DEMOKRATIE JETZT! - Herzlich Willkommen, liebe BRD Justizopfer in Deutschland! - Ich bin Sekretärin in einem Landgericht der Bundes Republik Deutschland und verkünde folgende geheimen Internas, da ich die kriminellen Machenschaften in der BRD Justiz nicht länger ertragen kann:
„Ich bin Angestellte des Landgerichts-Präsidenten im Landgericht Bad ...!
Immer, wenn ein wichtiger Prozeß stattfindet, vor einem solchen Prozeß werde ich beauftragt, von der Kammer die Prozessakten zu besorgen. Dann arbeitet mein Chef diese Akten durch. Ich weiß dann, daß am nächsten Tag ein „ominöser Herr" kommt, der sich als „Müller" vorstellt und angibt, daß er vom Justiz-Ministerium kommt.
Aber einen solchen Herrn gebe es dort im Justiz-Ministerium nicht. Dann verhandeln die beiden über den anstehenden Prozess:
Wer als Zeuge gehört werden darf, welcher Antrag angenommen, welcher abgelehnt werden muß, welche Beisitzer zu nehmen sind, wie man mit dem Anwalt des Angeklagten oder den beiden Anwälten im Zivilprozess reden muß, vorher telefonisch und in der Verhandlung, und wie das Urteil lauten soll.
Ich weiß dann immer schon, daß ich den Kammervorsitzenden zum Chef holen muß, in der der Prozeß ansteht. Der LG-Präsident, erklärt nun dem vorsitzenden Richter in allen Details, wie der Prozeß zu laufen hat.
Der Kammervorsitzende notiert sich alles. Der Prozeß verläuft dann genau so wie mein Chef mit dem „ominösen Herrn" und mein Chef mit dem Vorsitzenden es festgelegt hatten, einschließlich Urteil. Nicht eine einziges Mal im Zivilgericht weicht das Urteil von dem ab, was die Herren vorher festlegten.
Soweit die Angestellte des Landgerichts-Präsidenten, die anonym bleiben möchte.
Nun folgt eine Ergänzung von dem Wahrheitssucher und Volksaufklärer Dipl. Ingenieur für das Bauwesen Heinrich Kirrwald aus Bühl:
Man bekommt in diesem Logensystem kein das Recht. Der kleine Mann träumt vom Recht und Paragraphen. Ich habe 30 Rechts-Anwälte „verschlissen", entweder waren sie korrupt, oder man drohte ihnen.
Meist funktionierte eine "Korruption mit Kompensationsgeschäften" und dazu gehörenden Geschenken oder rentable Position. Aber auch wenn man einmal vorrübergehend einen noch nicht korrumpierten Anwalt hätte, würde das kaum etwas nützen, denn irgendwann kommt „das Angebot", das man nicht ablehnen darf.
Dies muss man wissen, um ermessen zu können, daß die ganze Logenarmada, gesteuert stets von der B'nai B'rith, der Loge der Großlogenmeister, mit einem einzelnen nach Belieben verfahren kann.


Volker Pisper über die "Landplage" Juristen, 24.05.2011
...Die vermehren sich ja inzwischen wie die Karnickel und richten entsprechende Schäden an. Wie sagt der Volksmund: "Er war Jurist und auch sonst von mässigem Verstand". Jura ist ja der Tampon unter den Studienfächern.
Ein Sechsjähriger wünscht sich zu Weinachten Tampons und die Mutter sagt: "Junge was willst Du denn mit den Tampons?" Der Kleine sagt: "In der Werbung haben die gesagt damit kann man radfahren, schwimmen, schilaufen..."
Und so ist das mit Jura auch. Vollgesaugt mit sinnlosem Wissen können Sie hinterher allen anderen sagen wie sie ihren Job zu machen haben. Wenn Sie Jura studiert haben können Sie hinterher in der Wirtschaft Konzerne ruinieren, als Politiker können Sie Städte und Gemeinden platt machen, Sie können als Verwaltungschef in den Krankenhäusern den Ärzten erklären wie sie ihre Arbeit zu machen haben, mit Jura geht das alles und wenn es für Jura intelektuell nicht ganz reicht, dann nehmen Sie einfach BWL, denn damit geht das auch.


Der Generalstaatsanwalt Manfred Proyer und Oberstaatsanwalt Marco Wibbe von der Generalstaatsanwaltschaft Hamm erklären: Richter, Staatsanwälte und Rechtspfleger dürfen innerhalb ihrer Tätigkeit in einer zur Objektivität verpflichteten Behörde Bürger anlügen, nötigen, bedrohen, erpressen und betrügen usw. (Sperrwirkung für Straftatbestände), wenn dann komme in der gesamten Rechtspflege nur der Straftatbestand der Rechtsbeugung mit dem Rechtsbeugungsprivileg in Betracht (2 Zs 1952/2011), 08.08.2011
Es ist also rechtlich in Ordnung wenn Richter, Staatsanwälte und Rechtspfleger, die einen Amtseid geschworen haben, Menschen anlügen, nötigen, bedrohen, betrügen, erpressen usw. und diese dürfen sich dabei auch korrupterweise alle Abdecken, denn das ist "Rechtspflege" in einer zur Objektivität verpflichteten Behörde. Alles das ist gemäss dem leitenden Generalstaatsanwalt Manfred Proyer und dem Oberstaatsanwalt Marco Wibbe aufgrund der Sperrwirkung (BGHSt 10, 294; 32, 357, 364 ua.) rechtlich korrektes vorgehen.
Das Rechtsbeugungsprivileg welches Juristen mit Amtseid kriminelles Handeln ermöglicht ist ja entsprechend bekannt:
Generalstaatsanwalt Manfred Proyer/Marco Wibbe, Schreiben vom 08.08.2011: "Voraussetzung für ein unter dem Gesichtspunkt der Rechtsbeugung strafbares Verhalten wäre ein sogenannter elementarer Verstoss der Beschuldigten gegen die Rechtspflege, dh. der Täter müsste sich bei seiner Entscheidung willkürlich bewusst und in schwerer Weise von Recht und Gesetz entfernt haben. Anhaltspunkte hierfür sind bzgl. der Beschuldigten Weiltert, Lausten und auch Engel jedoch nicht ansatzweise ersichtlich."

Erst wird eine unterstellt mitteloser Bürger am AG-Minden in Handschellen abgeführt und inhaftiert, weil er sich einen Anwalt (Arbeitete mit dem ehemaligen Präsidenten Gero Debusmann des OLG-Hamm kongenial zusammen) bei Anwaltszwang genommen hat.
Verfahren gegen die Caritas: Betonte doch der Präsident der Stuttgarter Anwaltskammer Peter Ströbel während des ersten Prozesses extra noch, dass die Anwälte "der Berufsstand sind, dessen Selbstverständnis es ist, den Armen und Entrechteten zu helfen".
Gegenüber Proleten werden Straftatbestände also auch in Bielefeld und Hamm kollegial und im Ansehen der Person unterstellt und frei erfunden.

Von einer Dritten Person, die erklärt, dass diese so viel einzahlen wolle wie für eine Freilassung notwendig ist, werden anstatt der 290 EUR, die für eine Freilassung zu zahlen sind ca. 930 EUR abgenommen.

Dabei handelt es sich gemäss dem Schreiben von Oberstaatsanwalt Krahmüller der Staatsanwaltschaft Bielefeld vom 10.06.2009 nur um einen Irrtum, weil aus dem Haftbefehl ausdrücklich hervorgeht, dass für eine Freilassung nur 290 EUR zu zahlen sind:
"In dem Haftbefehl heisst es ausdrücklich wie folgt:... Sollte Ihren Bekannten eine andere Auskunft erteilt worden sein, so kann dies nur irrtümlich erfolgt sein."
(Sicherlich auch ein neuer Irrtum: Strafantrag wurde wegen Bedrohung/Nötigung und ganz besonders wegen dem Betrug gestellt. Nun ist es nur noch Nötigung.)

Dieser Irrtum im Schreiben der Staatsanwaltschaft vom 10.06.2009 ist aber noch viel grösser (26 Js 355/09):

Es ist nicht nur so, dass Staatsanwälte rechtskundig sind und es Tagesgeschäft darstellt, sondern es ging nicht nur aus dem Haftbefehl „ausdrücklich“ hervor wie viel für eine Freilassung zu zahlen ist:

Der Polizeibeamte erklärt dem Inhaftierten, dass er frei gelassen werde, wenn er 930,74 EUR zahlt.
Der Inhaftierte erklärte dem Beamten, dass 281 EUR für eine Freilassung zu zahlen sind (Geldstrafe minus einem Tagessatz zuzügl. Anzahlung auf einen Tagessatz, genau also eigentlich 280,01 EUR).
Daraufhin erklärt der Polizeibeamte, dass er den Staatsanwalt ja noch einmal fragen kann aber er kann sich unter keinen Umständen vorstellen, dass dieser sich darauf einlässt. Telefonieren durfte der Inhaftierte nicht.
Der Polizist erklärt 2 bei der Polizei erschienenen Personen, dass 930,74 EUR für eine Freilassung zu zahlen sind. Eine der beiden Personen erklärt, dass es nur ca. 300 EUR sein müssen und besteht darauf, dass diese Summe ausreichend sei, da der Inhaftierte davon zuvor gesprochen habe und diese sich nicht vorstellen kann, dass der Inhaftierte sich rechtlich irren würde.
Eine der beiden Personen fragte ob diese mal kurz mit dem Inhaftierten sprechen könne, damit er sagt wie viel für eine Freilassung eingezahlt werden muss. Das wurde verweigert.
Der Polizist telefoniert mit dem Staatsanwalt und erklärt, dass der Inhaftierte nur freigelassen wird, wenn 930,74 EUR bezahlt werden, sonst erfolgt keine Freilassung.

Und der Irrtum wird noch grösser:

Die Beute ist bis heute, 2 Jahre nach dem Betrug, nicht zurückgezahlt worden. Es wird erklärt, dass die ganze Aktion so Rechtmässig und korrekt abgelaufen wäre, daher werde das Geld nicht zurückgezahlt, denn der Inhaftierte wäre Mittellos und daher hätte man bei ihm das restliche Geld nicht vollstrecken können. Nun wird also erklärt, dass es sich gerade nicht um einen Irrtum, sondern um Vorsatz handelt und man bei dem Dritten das zusätzliche Geld mit "Rechtsgrund" auf diese Weise vollstreckt hätte.
Erklärung von Oberstaatsanwalt Karl-Erich Sundermeyer am 08.03.2010 von der Generalstaatsanwaltschaft Hamm:
"Nachdem Meyer eine Rechnung vom 10.03.2008 über eine Geldstrafe von 300 EUR sowie Kosten des Verfahrens in Höhe von 640,74 EUR übersandt worden waren und dieser in der Folgezeit lediglich einen Betrag von 10 EUR gezahlt hatte, blieben alle Versuche, den Restbetrag einzutreiben erfolglos. (Anm. Wir errinnern uns, der Bestrafte wurde bestraft, weil er sich als Mittelloser bei Anwaltszwang einen Anwalt genommen hatte.) ...Dass gegen Meyer am 30.04.2009 ein Zahlungsanspruch des Landes NRW in Höhe von 930,74 EUR bestand, dürfte unstreitig sein. Somit erfolgte die Zahlung dieses Betrages durch den Kläger mit Rechtsgrund."


Demgemäss hat man also einen Dritten um das weitere Geld betrogen, weil man weiss, dass man dieses weitere Geld beim Insolventen nicht hätte vollstrecken können und es wird ganz klar erklärt, dass man das Geld dem Dritten daher also absichtlich (mit Rechtsgrund) abgenommen hätte.
Da es sich um korrektes Vorgehen mit Rechtsgrund handelt es aber gleichzeitig alles nur ein Irrtum war, hat die Staatsanwaltschaft also irrtümlich korrekt gehandelt.
Aus den bisherigen Aussagen der Generalstaatsanwaltschaft lässt sich also folgendes entnehmen: Das heisst also bei der Generalstaatsanwaltschaft in Hamm und bei der Staatsanwaltschaft in Bielefeld geht es normalerweise nur kriminell zu und wenn man sich dort korrekt verhält, dann kann es sich dabei nur um einen Irrtum gehandelt haben.

Es war zu dem von grossem Vorteil, dass 2 Personen bei der Polizei erschienen sind und es so einen Zeugen gab. Den kriminellen Staatsanwälten sind ihrer Ansicht nach nicht nur kriminelle Machenschaften erlaubt, sondern es wird dort natürlich auch vollkommen selbstverständlich gelogen. Auch Staatsanwalt Karl-Erich Sundermeyer gehört zu den lügenden Staatsanwälten.

Ein Verstoss gegen die Aufklärungspflicht (LK-Spendel 56) kann bereits Rechtsbeugung darstellen (StGB Thomas Fischer Rn 10). Im vorliegendem Fall wurde absichtlich, bewusst und vorsätzlich falsch aufgeklärt um jemanden zu betrügen. Der Inhaftierte wurde ebenfalls bewusst und vorsätzlich falsch aufgeklärt und ihm wurde angedroht, dass er nicht freigelassen wird, wenn nicht 900 EUR gezahlt werden. Da die Staatsanwaltschaft wusste, dass er das Geld nicht aufbringen kann wurde er also mit Freiheitsberaubung bedroht. Es käme zudem auch noch der Tatbestand der Erpressung §253 StGB in Betracht, denn für das "Bereichern zu Unrecht" kommt es subjektiv darauf an ob der Anspruch von der Rechtsordnung anerkannt ist (BGH 48, 322, 328f.). Die Polizeibeamten, die den Inhaftierten im Auftrag der Staatsanwaltschaft erpressen sollten waren bereits in der Sache einmal vernommen worden aber zu den ganzen vorliegenden vorgetragenen Tatbeständen mussten diese sich natürlich nicht äussern.
Desweiteren liegt ein schwerwiegendes Abweichen vom Recht/Gesetz, dann vor wenn damit bewusst Grundrechte verletzt werden. Im vorliegendem Fall wurde der Inhaftierte mit einem Verstoss gegen Artikel 2 Abs. 2 GG bedroht um damit Zahlungen zu erpressen. Für den leitenden Generalstaatsanwalt Manfred Proyer und Oberstaatsanwalt Mirco Wibbe ist das begehen von kriminellen Handlungen wie Betrug und Erpressung von Justizangehörigen mit Amtseid also keine schwere und weitreichende Entfernung von Recht und Gesetz.
Es ist also umgekehrt in keinster weise ersichtlich warum nicht mindestens ein dringender Verdacht besteht, dass strafbare Rechtsbeugung gemäss §339 StGB vorliegt. Bei niederen Proleten reicht gemäss der Staatsanwaltschaft Bielefeld und der Generalstaatsanwaltschaft Hamm im Ansehen der Person ein "schlichter Anfangsverdacht" aus um zu ermitteln und um bei unschuldigen niederen Proleten Hausduchsuchungen durchzuführen, selbst wenn diese von vorn herein sinnlos sind.
Desweiteren ist die Entscheidung des BGH, dass sich Justizorgane nur dann bezügl. der Rechtsbeugung strafbar machen, wenn diese sich "in schwerer Weise von Recht und Gesetze entfernt haben" nicht BRD-Rechtsstaatskonform, denn der BGH erklärte, dass das so sein müsse um die Justiz vor zu häufiger Inanspruchnahme zu schützen. Dieses Rechtsbeugungsprivileg stellt selbst einen Grundrechtsverstoss gegen Artikel 19 Abs. 4, Artikel 20 Abs. 3 ua. dar. Die Grundrechte sind im übrigen dazu da um den Bürger vor der Staatsmacht und auch gegenüber der Justiz zu schützen, damit es hier nicht so zugeht wie im Dritten Reich. Aber wie man sieht arbeitet die Justiz immer noch mit Methoden aus dem Dritten Reich willkürlich gegen die Bürger und ganz besonders im Ansehen der Person, weil man dort einen Amtseid geschworen hat. Auch im Dritten Reich war die Justiz darin federführend und ging darin sogar über das vom Staat verlangte noch hinaus, wie heute. Würde für DDR-Juristen das gleiche Rechtsbeugungsprivileg gelten wie es sich die Juristen in der BRD selbst hochelitär genehmigen, dann hätte nie ein DDR-Jurist verurteilt werden dürfen. Kein Rechtsbeuger und Blutrichter/Blutstaatsanwalt aus dem Dritten Reich ist wegen Rechtsbeugung belangt worden obwohl dieses damals ebenso ein zu tätigendes Selbstverständnis für die meisten Juristen darstellte, wie heute aber die Kollegen entschieden über ihre Kollegen. Wäre Roland Freisler, der vorsitzende Richter vom Blutvolksgerichtshof, nicht bei einem Bombenangriff ums Leben gekommen, dann hätte er in der BRD in der Justiz als Richter auch weiterhin Karriere gemacht. Da die DDR-Juristen aber keine Kollegen der BRD-Juristen darstellten und man diese also opportunistisch in Kumpanei und im Ansehen der Person nicht decken muss, gelten andere Massstäbe. Das schöne daran ist für die Juristen zusätzlich, dass diese dem BRD Bürger also auch verlogenerweise vorführen, dass man auch Rechtsbeugung tatsächlich verfolgen würde und die BRD damit ein korrekter Rechtsstaat wäre. Auch im Dritten Reich hatten wir einen korrekten sozialen materiellen Rechtsstaat, “Never forget that everything Hitler did in Germany was legal. ” – Martin Luther King April 1963

Festzuhalten bleibt aber insbesondere, dass für den Generalstaatanwalt Mafred Proyer und für Oberstaatsanwalt Marco Wipp Bedrohung, Nötigung, Betrug, Erpressung  ua. was seine Kollegen innerhalb iher Arbeit in der Justiz tätigen vollkommen korrektes und einwandfreies vorgehen darstellt, denn ein Verstoss wegen unkorrekten Vorgehen ist im vorliegenden Fall "nicht einmal im Ansatz ersichtlich". Bei solchem Vorgehen handelt es sich also eher um lobenswertes Vorgehen für das die Kollegen mit Amtseid noch einmal von höchster Stelle Bestätigung erfahren müssen, damit es auch zukünftig gegen niedere Proleten im Ansehen der niederen Proleten so getätigt wird.

Manfred Proyer mit Amtseid in einer zur Objektivität verpflichteten Behörde: "Viele Bürgerinnen und Bürger haben eine durch die Medienberichterstattung vermittelte - ungefähre - Vorstellung von der Arbeit einer Staatsanwaltschaft, nämlich das Aufklären und Verfolgen von Straftaten."

Wer also bei der Staatsanwaltschaft mit Amtseid hinter kriminellen Handlungen von juristischen Staatsorgangen steht und diese darin unterstützt kommt dort nach oben und wird Oberstaatsanwalt, leitender Oberstaatsanwalt, Generalstaatsanwalt oder Behördenleiter.
Der Generalstaatsanwalt Manfred Proyer verfolgt hinzukommend Bürger, die entsprechendes kriminelles Handeln solcher Staatsorgane öffentlich machen und gegen kriminelles Handeln in der Justiz etwas sagen. Wer beide dieser Tätigkeiten mit Amtseid erfüllt kommt anscheinend ganz nach oben. War das nicht in Nazi-Deutschland im Dritten Reich ganz genau so?

Bei der Kreispolizeibehörde Minden will man im Gegensatz dazu künftig nicht mehr kriminell handeln.
Schreiben der Kreispolizeibehörde Minden vom 24.08.2009:
"Alle in Frage kommenden Beamten der hiesigen Behörde sind bzw. werden aus Anlass dieses aktuellen Vorfalls informiert, dass die Zahlung der Geldstrafe zur Abwendung der Verhaftung ausreichend ist (Anzahl Tagessätze minus 1 plus Anzahlung des letzten Tagessatzes)."
Die Kreispolizeibehörde weigert sich also zukünftig Handlungen zu tätigen bei denen es sich gemäß dem leitenden Generalstaatsanwalt Manfred Proyer und Oberstaatsanwalt Marco Wipp um Handlungen handelt bei denen Rechtsbeugung nicht einmal im Ansatz zu erkennen ist und bei denen es sich also um korrektes und richtiges vorgehen handelt.


Generalstaatsanwalt, SS-Sturmbandführer und Kriegsverbrecher Karl-Günther Jöel von August 1943 bis Kriegsende bei der Generalstaatsanwaltschaft in Hamm, letztlich von den Justizkollegen wieder freigesprochen
Nach dem Studium erhielt Joël eine Anstellung bei der Staatsanwaltschaft in Göttingen. Im Mai 1933, wenige Monate nach der nationalsozialistischen „Machtergreifung“, trat er der NSDAP bei (Mitgliedsnummer 3.216.914). Außerdem wurde er Mitglied des Nationalsozialistischen Rechtswahrerbundes.
Von August 1933 bis August 1943 war Joël im Reichsjustizministerium (RJM) tätig. Sein Aufgabenbereich umfasste von August bis November 1933 den Bereich „Amnestie- und Niederschlagungsfälle“. Danach fungierte er gemeinsam mit Werner von Haacke bis Oktober 1937 als Leiter der von Roland Freisler geschaffenen Zentralstaatsanwaltschaft im RJM. Neben Korruptionsfällen war er mit Ausschreitungen von Parteimitgliedern, insbesondere SA-Angehörigen, beschäftigt. Nachdem die Zentralstaatsanwaltschaft im Oktober 1937 aufgelöst wurde, war Joel Referent in der Abteilung „Strafrechtspflege“ des Justizministeriums.
Im Dezember 1937 wurde Joël zum Verbindungsmann des RJM zu SS, Gestapo und SD ernannt. Im Januar 1938 trat er aus diesem Grund in die Schutzstaffel ein, in der er einen Führerrang erhielt. Bis 1943 erreichte er den SS-Rang eines SS-Obersturmbannführers. Als Beamter wurde Joël 1941 zum Ministerialrat ernannt und mit der Bearbeitung der Verurteilungen im Rahmen des Nacht-und-Nebel-Erlasses betraut. Außerdem war er Chef des Sonderreferates für Kriegsdelikte.
Von August 1943 bis zum Kriegsende amtierte Joël auf Anforderung der Gauleiter Alfred Meyer und Albert Hoffmann als Generalstaatsanwalt in Hamm und war dort weiterhin mit Nacht- und Nebelfällen beschäftigt.
Im Nürnberger Juristenprozess gegen 16 hohe Justizbeamte und Richter des NS-Regimes verurteilte ihn am 14. Dezember 1947 ein amerikanischen Militärgerichtshof wegen seiner Mitwirkung an der Nacht- und Nebelgerichtsbarkeit zu zehn Jahren Haft. Am 31. Januar 1951 begnadigte ihn der US-amerikanische Hochkommissar John Jay McCloy und er wurde aus dem Kriegsverbrechergefängnis Landsberg entlassen. Anschließend war Joel als Wirtschaftsberater bei der Friedrich Flick AG in Düsseldorf tätig. 1953 wurde er von einem bundesdeutschen Gericht freigesprochen.
1956 ist Joël als Mitarbeiter des Flickkonzerns nachweisbar. 1969 lebte er im Richard-Pietzsch-Weg 12 in München.


Der fragwürdige Polizei-Einsatz um gestohlene Brautkleider in Bremen, Jetzt ermittelt der Innensenator, 15.07.2009
Der BILD-Bericht über den Polizei-Skandal nach dem Einbruch in eine Edel-Boutique. Gestern war er Gesprächsstoff Nummer 1 in Bremen. Jetzt kommen immer neue Pannen der Beamten ans Tageslicht.
Der Tag danach. Am Vormittag tauchten gestern Kripo-Beamte bei den Opfern auf, suchten händeringend nach Erklärungen. Boutique-Besitzerin Diana B. (38) zu BILD: „Sie gaben kleinlaut zu, Fehler gemacht zu haben.“
Was die Unternehmerin besonders erzürnt: „Beim Beobachten der Verlobungsfeier haben wir Fotos von Frauen in meinen gestohlenen Kleidern und dem Schmuck gemacht. Die Polizei verlangte, dass wir die Fotos löschen. Wörtlich sagte der Beamte: ‚Sie verletzten die Persönlichkeitsrechte dieser Menschen, löschen Sie sofort alle Aufnahmen.‘ Das ist unfassbar, dass hier die Täter noch geschützt und Beweise vernichtet wurden.“
Und warum hat die Polizei nicht die gestohlenen Kleider beschlagnahmt und die Personalien der berüchtigten Familie M. aufgenommen? Ein Beamter zum Opfer: „Wir waren zu einer Massenschlägerei gerufen worden. Die gab es dort nicht. Da sind wir wieder gefahren.“
Peter B., Ehemann der Boutique-Besitzerin: „Alles faule Ausreden. Wir haben den Beamten vor Ort die Situation genau geschildert. Aber das hat die nicht interessiert.“



Neues auf dieser Seite aus Justiz und Politik (07/2011):

25 Tage unschuldig wegen Falschaussage bei 2500 EUR Unfallschaden in U-Haft, Augsburger Allgemeine 03.11.2008
25 Tage saß Stephan Schober unschuldig in der Nürnberger Justizvollzugsanstalt. Am vergangenen Freitag konnte der 43-Jährige endlich wieder seine Frau Elke und seine beiden Kinder in die Arme schließen. Bei seiner Rückkehr in den Betrieb am Montag wird er gefeiert wie ein Held. Zugleich erheben Betriebsrat und Firmenleitung schwere Vorwürfe gegen die Justiz in Schwabach und Nürnberg.
Auf Transparenten äußern Schobers Kollegen ihren Unmut. Sie reden von einem Justizskandal und einem Willkürakt. «Hier wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Die kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen.» Schober und sein Anwalt Wolfgang Stretz behalten sich rechtliche Schritte von Dienstaufsichtsbeschwerden bis zu Schadenersatzklagen vor. Betriebsratsvorsitzender Harald Kober spricht von «einer Schweinerei, wie sie im Buche steht».
Hintergrund ist ein Bagatell-Unfall am 17. April in der Nähe von Schwabach. Ein Lastwagen der Lichtenfelser Spedition soll ein parkendes Auto angefahren haben. Der Sachschaden: 2500 Euro. Am 6. Oktober wird der Fall vor dem Amtsgericht Schwabach verhandelt. Schober wird als Zeuge vernommen. Er bestätigt, dass er neben seinem Kollegen, dem Fahrer Werner Vosswinkel, im Führerhaus saß - und nichts von einem Unfall bemerkt hat. Die Frau des Pkw-Besitzers gibt dagegen an, dass nur ein Mann im Lastwagen saß. Schober wird noch im Gerichtssaal wegen uneidlicher Falschaussage und Verdunklungsgefahr festgenommen.
Erst dreieinhalb Wochen nach dem Prozess später bestätigt ein Lackgutachten, dass der Lastwagen der Spedition Kraus & Pabst als Unfallverursacher ausscheidet. Schober, gegen den bereits Anklage erhoben wurde, kommt frei. Für Kober und Firmenchef Rohrbacher bleiben eine Menge an Fragen an die Justiz. «Wieso wird ein vollkommen unbescholtener Bürger wegen einer Lappalie behandelt wie ein Verbrecher», stellt Kober in den Raum. «Hier wird die Glaubwürdigkeit des Rechtsstaates infrage gestellt.»
Rohrbacher geht noch einen Schritt weiter: «Wenn so etwas Schule machen sollte nach einem Verkehrsunfall, könnte man jedem Bürger nur raten, sich nicht als Zeuge zur Verfügung zu stellen oder sich vorher freies Geleit zusichern zu lassen.» Firmensprecher Martin Rebhan wirft den Behörden «schlampige Ermittlungen» vor.
«Das ist der Horror», blickt Schober auf die 25 Tage und Nächte im Gefängnis zurück. Eine Stunde Aufschluss und eine Stunde Hofgang pro Tag werden ihm dort gewährt. Den Rest des Tages verbringt er in der Zelle. «Die Emotionen fahren mit mir Karussell», beschreibt Schober am Montag seine psychische Verfassung. «Ich kann nachts nicht schlafen. In meinem Kopf läuft ständig ein Film ab. Es sind aber nur Sequenzen, ohne Zusammenhang.»

Kavallerie der Justiz: "Die Staatsanwaltschaft ist die Kavallerie der Justiz: Schneidig, aber dumm."
Wir freuen uns, Sie auf der Seite "Kavallerie der Justiz" begrüßen zu dürfen.
Und so heißt es auch noch: "Die Staatsanwaltschaft ist die Kavallerie der Justiz - erst handeln, dann denken!"*
Auf diesen Seiten wollen wir über Fälle aus der Deutschen Justiz berichten - unterstützen Sie uns, indem Sie uns Ihren Fall schildern. Wir sind davon überzeugt, dass es einen Bedarf für ein solches Forum gibt. Schreiben Sie uns Ihre Erfahrungen vor allem im Umgang mit der Staatsanwaltschaft und Rechtsanwälten, aber auch mit deutschen Gerichten.
Hat die Staatsanwaltschaft auch erst gehandelt, und dann (vielleicht) noch einmal nachgedacht? Wurden Sie zu Unrecht - z. B. von Ihrem alten Arbeitgeber - des Verrates eines Geschäfts- und Dienstgeheimnisses beschuldigt, und bekamen anschließend Besuch von der Polizei mit einem Durchsuchungsbeschluss?
Hat die Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren nur gegen den Beschuldigten gearbeitet und entlastende Argumente nicht berücksichtigt?
Hat Ihr Rechtsanwalt Ihre Interessen vertreten? Hat der Rechtsanwalt der Gegenseite im Schriftverkehr mit Dreck geschmissen, Ihnen die Pest an den Hals gewünscht, Ihren Ruf gegenüber Dritten beschädigt?
Es gibt viele Themen, über die berichtet werden muss. Mailen Sie uns Ihre Geschichte, mailen Sie uns Zitate und Geschichten von Staatsanwälten, Polizisten, Rechtsanwälten und Richtern!

Jörg Bergstedt erklärt die fiesen, miesen und verlogenen Tricks von Polizei, Politik und Justiz mit Beweismittelwerkstätten, frei ausgedachten Straftaten ua., Regensburg 03.07.2010 , http://www.fiese-tricks.de.vu
Tatbestände die frei erfunden und physisch unmöglich sind werden in Gerichtsurteile geschrieben und für den Angeschuldigten gibt es Knast. Der Richter ist von der Polizei über ihre Lügen informiert worden und aufgefordert worden darüber zu schweigen. Er hat die Lügen somit gekannt und hält dieses sogar Aktenkundig fest! Es handelt sich somit um eindeutig beweisbare Rechtsbeugung zusätzlich mit dem Straftatbestand der Freiheitsberaubung (Ausserdem Verfolgung Unschuldiger, falscher Verdächtigung usw.). Gerichte sind geübt darin die Wahrheit frei zu erfinden.
Eine gelogene Pressemitteilung  kommt vom hessischen Innenminister Volker Bouffier (CDU) höchstpersönlich, der auch höchstpersönlich die verlogene Staatsanwaltschaft etc. kommandiert. Entlastende Beweise werden bei der Staatsanwaltschaft Giessen verschwinden gelassen. Man hat bei der Staatsanwaltschaft nicht mehr feststellen können warum jemand inhaftiert worden ist und daher hat man ihn im Gefängnis belassen und daher liege keine Freiheitsberaubung vor.
Alle beteiligten Giessener Richter decken die kriminellen Handlungen der Richter, Staatsanwaltschaft und Polizei und man arbeitet dabei mit Nazimethoden. Nur das OLG entscheidet anders (heute ist eine Entscheidung durch das OLG als dritte Instanz nicht mehr möglich): "Da das Instrument des Gewahrsams während der Nazizeit äusserst massiv missbraucht wurde, sollte es durch die Tatbestandsmerkmale "unerlässlich" und "unmittelbar bevorstehend" rechtlich unmöglich gemacht werden, dass die Vorschrift zu einer Ermächtigung zum sog. Vorbeugegewahrsam (früher Schutzhaft) ausgeweitet wird (Homann, §32 HSOG Rn 16 und 3)".
Es gibt kein journalistisches Medium welches diese Vorgänge oder entsprechende Entscheidungen veröffentlichen wollte.
Polizisten sollen auch bei Mord gegenüber Bürgern immer freigesprochen werden. Bürger besonders aus niedrigeren Schichten sollen immer verurteilt werden:
Sachverständigengutachten: "Bei Polizisten kann sich in Erregungssituationen unbemerkt der Zeigefinder krümmen."
Beweismittel für eine angebliche Beleidigung wegen einer unbenannten und zeitlich unbekannten Beleidigung:
Die Zeugin räumte selbst ein, den Angeklagten geohrfeigt zu haben. Für eine solch extreme Reaktion muss es Gründe gegeben haben; für Oberbürgermeisterkandidaten macht es sich schliesslich schlecht, wenn sie bei Wahlkampfveranstaltungen grundlos Passanten prügeln. Schliesslich wollen sie gewählt werden.

Das Finanzamt und der Schnitzel-Witz von Sachsen, K1 magazin, 25.07.2011
Über 25.000 Euro Steuernachzahlung fordert der Staat von zwei Wirtsleuten. Das Finanzamt Plauen findet deren Schnitzel zu groß. Ein Fall für K1 Magazin Reporterin Kathy Weber und ihren Stein des Anstoßes.
Die Futterstube ist für ihre grossen Schnitzel bekannt. Der Prüfer vom Finanzamt hat im Internet recherchiert, dass ein durchschnittliches Schnitzel in der Gastronomie 160g wiegt. Das Gewicht der Schnitzel in der Futterstube beträgt jedoch 200g. Grund für den Prüfer mehr verkaufte Schnitzel zu unterstellen und so eine Steuernachzahlung von 25000 EUR festzusetzen, welches die Wirtsleute ruiniert.

Juristenzitate:
Aus „Recht ohne Gerechtigkeit" von Dr. Henri Richthaler, C-Verlag 1989, Seiten 4f:
„Über die Richter hinaus steht unser ganzes Rechtssystem kurz vor seinem Kollaps. Die Justiz hat ihre Fähigkeit verloren, gerechte und in vertretbarer Zeitspanne getroffene Entscheidungen zu fällen. In vergleichbarer Situation müsste ein Unternehmen Konkurs anmelden.
Mit dem Rechts-Killer-Instrument der ,freien richterlichen Beweiswürdigung' werden Prozesse von den Richtern so zurechtgeschnitten, dass gewünschte Resultate gerechte Entscheidungen verjagen. - Nur noch formell nehmen die Gerichte ihre Aufgaben wahr. Unser Rechtsstaat ist zum bloßen Rechtsmittelstaat verkommen.
Die Justiz ist auf dem Niveau eines Glückspiels angekommen. Würden Urteile mit dem Knobelbecher ausgewürfelt, es wäre kein Unterschied in Resultat und Niveau zu Entscheidungen der Richter festzustellen. ,Im Namen des Volkes' lässt sich ebenso gut würfeln wie langes Fachchinesisch in richterlicher Willkür verkünden."

Garagenstreit in Jöhstadt, Sat1 Akte 2000, Nachbar Kapfenberger war Referendar am OLG Dresden als das Skandal-Urteil des OLG Dresden erging
Familie Hutschig hat sich diese Garage an den Feldrand gesetzt. Richter haben entschieden die Garage muss weg. Sein Wohnhaus steht ungefähr 100m weit weg. Er besitzt 10000 qm Grundstück und 2qm Grundstück sind hierbei beeinträchtigt und nur deswegen, weil hier der Schatten auf sein Grundstück fällt. Aus diesem Grunde sind wir verpflichtet die Garage mit einem Wert von 70000 DM abzureissen. Dabei haben sie vorher jeden Streit vermeiden wollen. Peinlich genau halten diese sich an die Vorgaben der Baubehörde und die Verwaltung hat beim Ortstermin keinerlei bedenken. Die Baugenehmigung ist gültig. Sie setzen der Garage sogar ein Spitzdach auf die Garage, denn diese soll sich ja in das Landschaftsbild einfügen.
Doch dem Nachbarn der Hutschigs gefällt die Garage nicht, er fürchte sogar gesundheitliche Schäden durch Autoabgase. Also zieht er vor Gericht, will das Gebäude
abreissen lassen. Doch die Hutschigs gewinnen insgesamt 3 mal. Zwar steht die Garage wenige cm zu nah am Nachbargrundstück doch Verwaltungs- und
Oberverwaltungsgericht entscheiden, die Garage bleibt. Und auch vor dem Landgericht Chemnitz gewinnt Familie Hutschig. Nach 3 Jahren Nervenkrieg wollen die
Hutschigs endlich Frieden schaffen. Mehrmals ist die Bemühung gemacht worden sich mit ihm zu einigen. Das ging von Grundstückskauf (Wert der 2qm ca. 1,70 DM), bis Grundstückstausch und dem Angebot von 10000 DM um seinen Schaden wieder gut zu machen. Er schlägt das aber alles aus und klagt verbissen weiter beim Oberlandesgericht in Dresden. Das entscheidet nach Aktenlage. Die Garage steht ja ein paar cm falsch also muss sie weg.
Für den Anwalt Alexander Haentjens der Familie Hutschig ist das Urteil eine skandalöse Ungerechtigkeit. Zeit, Geld und vor allem die Nerven liegen blank. Die
Personen, die daran beteiligt sind, die Opfer, Hutschigs sind ja Opfer, sind ganz normale Menschen, die sich nichts zu schulden haben kommen lassen und de
unverschuldet Schäden erleiden die in die hundertausende gehen. Das kann in unserem Staat eigentlich nicht sein.
Wir Einwohner von Jöhstadt stehen hinter Herrn Hutschig und wenn der Herr Mirko Kapfenberger dann mit der Abrissbirne kommt, dann stehen wir wieder alle hier.
70000 DM Baukosten, 40000 DM Anwalts- und Gerichtskosten und rund 10000 DM Abrisskosten und das alles wegen eines Schattens auf 2 qm. Nachbar K. darf die Garage sogar Eigenhändig abreissen, jederzeit.
Der Garagenstreit ist nach 10 Jahren zu Ende, Rechtsanwalt Mirko Kapfenberger mit 45 Jahren an Herzversagen gestorben, Im Namen des Volkes ein Hohn, 27.12.2008
Dabei wussten die Erzgebirger nicht, wie Ihnen geschah. Anfangs haben sie über Kapfenbergers mehr als 40 seitige Klageschrift gelächelt. "Den Unsinn kann doch niemand ernst nehmen", waren sich die Hutschigs einig.
...Das Seelenheil der ganzen Familie litt, doch sie liess sich nicht entzweien. Nicht als jenes Skandal-Urteil fiel, nicht als Mutter und Vater mit heingezogen wurden, nicht als die Gerichtsvollzieherin das Elternhaus beschlagnahmte. Bis zum Ende diesen Nervenkrieges haben die Hutschigs allein 46000 EUR für Gerichts- und
Anwaltskosten gezahlt.
...Auch deshalb, weil sie eines Tages erfuhren, dass Kapfenberger gerade zu der Zeit Referendar am Oberlandesgericht war, als dort das alles auslösende Urteil gesprochen wurde.
"Da kommt man schon ins Grübeln, ob das noch was mit unabhängiger Gerichtsbarkeit zu tun haben kann" kommentierte es Jan Hutschig. Der 38-jährige ist im Laufe der Zeit selbst zum "Rechtsanwalt ohne Examen wider Willen" geworden.

Celler Generalstaatsanwaltschaft deckt PING-Betrüger mit peinlichen Blindzitaten und hahnebüchenen Unsinn, 04.02.2011
Manche Staatsanwälte zeigen sich mitunter geradezu verfolgungswütig; in anderen Fällen muss man sie hingegen zum Jagen tragen. Verständlich ist manchmal beides nicht.
Das außergewöhnlich schwach ausgeprägte "Jagdverhalten" niedersächsischer Strafverfolger in Bezug auf das massenhafte Anpingen ahnungsloser Bürger per Telefon unter Übertragung einer kostenpflichtigen Rückrufnummer ("PING-Betrug") und die Frage der Strafbarkeit dieses "Geschäftsmodells" ist nun Gegenstand eines höchst lesenswerten Aufsatzes der deutsch-schweizerischen Rechtswissenschaftlerin und emeritierten Professorin Regina Ogorek. Sie rechnet in der kritischen juristischen Zeitschrift "Myops. Berichte aus der Welt des Rechts" (Beck-Verlag) mit der Arbeit der Staatsanwaltschaften in Celle und Hannover ab.
In ihrem Aufsatz "PING oder Signal fatal! Vom justizgestützten Missbrauch des Computers" (hier die Vorstellung des Heftes im Beck-Shop mit dem Artikel als kostenlose Leseprobe) weist sie nach, dass die von der Generalstaatsanwaltschaft Celle zur Rechtfertigung der Untätigkeit der Strafverfolgungsbehörden gegenüber den Pingbetrügern verwendeten Quellennachweise bestenfalls als peinliches "Blindzitat" bezeichnet werden dürfen.
Der Kerninhalt der die Betrugsstrafbarkeit ablehnenden Begründung der Celler Strafverfolger besteht in der Behauptung, Unaufmerksamkeit sei vom Strafrecht nicht geschützt. Ein Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft Celle schreibt in einer Beschwerdeentscheidung, mit der die Einstellung eines in Hannover wegen Pingbetrug geführten Ermittlungsverfahrens als rechtmäßig gedeckt wird, wörtlich:
"Wenn sie sich dafür entscheiden, eine unbekannte Nummer anzurufen, ohne dass sie wissen, welche Gebühren dafür anfallen könnten, ist dies ihr eigenes Risiko."...
Zwar darf man leider getrost davon ausgehen, dass in unserem Land Staatsanwälte, die solch einen hanebüchenen Unsinn verzapfen, leider wohl eher nicht mit Ermittlungen wegen des Verdachts der Strafvereitelung im Amt behelligt werden. Immerhin bleibt zu hoffen, dass der landauf landab deutlich geäußerte Unmut vieler Bürger über derartige Vorgänge wenigstens langfristig dazu führt, dass die Karriere derartiger "Organe der Rechtspflege" einen möglichst tiefen Knick bekommt und dass sie künftig nicht mehr allzuviel Unsinn anrichten dürfen.
StA Hamburg: Kritik an Einstellungspraxis anderer Staatsanwaltschaften bei Abofallen, 11.06.2010
Tausende Anzeigen, jahrelange Ermittlungen, sang- und klanglose Einstellung. Nach Auffassung des Sprechers der Staatsanwaltschaft Hamburg muss das offenbar nicht das letzte Wort sein.
Wie die Bergerdorfer Zeitung in ihrer Online-Zeitung berichtet, nahm der Pressesprecher der Hamburger Staatsanwaltschaften Wilhelm Moellers mit folgenden bemerkenswerten Worten zur Praxis der Strafbarverfolgung von Abofallen in Deutschland Stellung:
„Im Gegensatz zu den Staatsanwaltschaften beispielsweise in Darmstadt oder München, die derartige Verfahren häufig einfach einstellen, handeln wir."
Deutlicher kann Kritik von einem Staatsanwalt wohl kaum formuliert werden. Na dann, frischauf ans Werk!

Goethe, Heine, Handke, Dahn, Wedekind, Flaubert, Kafka, Heym, Grimm, Guttenberg: Ich scheisse auf die Rechtswissenschaften
Hadert da draußen jemand mit dem Jurastudium? Dann ist er in bester Gesellschaft: Juristerei und Schriftstellerei, bei dieser Mesalliance dräut Unheil. Das zeigen grimmige Attacken von Dichtern wie Flaubert und Wedekind, Heym und Handke gegen das "gottverfluchte Studium". Ein literarischer Rundflug.
"Von den sieben Jahren, die ich auf deutschen Universitäten zubrachte, vergeudete ich drei schöne blühende Lebensjahre durch das Studium der römischen Kasuistik, der Jurisprudenz, dieser illiberalsten Wissenschaft. Welch ein fürchterliches Buch ist das Corpus iuris, die Bibel des Egoismus! Wie die Römer selbst blieb mir immer verhaßt ihr Rechtskodex. Diese Räuber wollten ihren Raub sicherstellen, und was sie mit dem Schwerte erbeutet, suchten sie durch Gesetze zu schützen; deshalb war der Römer zu gleicher Zeit Soldat und Advokat, und es entstand eine Mischung der widerwärtigsten Art."
Kein Wunder, dass Heine später nie als Jurist in Erscheinung trat. Indes: "Ich brachte jenes gottverfluchte Studium zu Ende, aber ich konnte mich nimmer entschließen, von solcher Errungenschaft Gebrauch zu machen, und vielleicht auch, weil ich fühlte, daß andere mich in der Advokasserie und Rabulisterei leicht überflügeln würden, hing ich meinen juristischen Doktorhut an den Nagel.
Auch dem 1866 geborenen Schriftsteller Max Halbe wurden die "Anfangsgründe des Römischen Rechts in den Kopf gehämmert". Er biss sich "an den verabreichten logisch-juristischen Definitionen die Zähne aus. Sie waren für meine auf alles Bildliche und Sinnhafte gerichtete Phantasie nichts als steinharte ungenießbare Brocken."
Der Schriftsteller und Historiker Felix Dahn schrieb 1872 über die preußische Juristenausbildung: "Der ganze Betrieb ist so banausisch, so unwissenschaftlich wie möglich... Man spricht von preußischer Drillung der Recruten: Diese muß sein und hat alle Erfolge für sich: Aber die preußische Drillung der Juristen muß nicht sein und hat alle Erfolge gegen sich: Sie ist ein Jammer, ein Elend und - nun, wahrlich keine Ehre für den leitenden deutschen Staat."
Dem französischen Schriftsteller Gustave Flaubert dagegen gelang es nie, sich mit der Juristerei anzufreunden. Schon nach den ersten Studienmonaten schrieb er 1842 in einem Brief: "Die Rechtswissenschaften bringen mich um, verblöden und lähmen mich, es ist mir unmöglich, dafür zu arbeiten. Einen Monat später folgte der nächste grimmige Brief: "Das Studium der Rechte verbittert meinen Charakter in höchstem Maße.
Schriftsteller Peter Handke hielt immerhin vier Jahre lang durch, bevor er das Studium in Graz 1965 ebenfalls an den Nagel hängte. "Nie wieder habe ich von der Sache so unbeseelte Menschen erlebt wie jene Professoren und Dozenten der Universität..."
Franz Kafka konnte ohne Dissertation promovieren, indem er Prüfungen absolvierte - mit "Genügend", der schlechtesten Note, die gerade noch zum Bestehen reichte. Über die Vorbereitung schrieb er: "Ich studierte also Jus. Das bedeutete, dass ich mich in den paar Monaten vor den Prüfungen unter reichlicher Mitnahme der Nerven geistig förmlich von Holzmehl nährte, das mir überdies schon von Tausenden Mäulern vorgekaut war." ...

Abmahnbetrug des Münchener Rechtsanwalts Bernhard S. mit unerbetener Werbung, 16.02.2011
Dem Münchener Rechtsanwalt Bernhard S. wird vorgeworfen, eine Vielzahl von Abmahnungen wegen unerbetener Werbung durch sog. E-Cards (elektronische Grußkarten) im Namen eines der Angeklagten ausgesprochen zu haben, obwohl es sich tatsächlich gar nicht um unaufgeforderte Werbung gehandelt habe. Vielmehr seien die E-Cards angeblich in Kenntnis und mit Billigung sowohl des abmahnenden Angeschuldigten, als von dessen Rechtsanwalt Bernhard S. zuvor unter Falschidentität auf Webseiten der Anbieter angefordert worden, um Bernhard S. die abmahnende Tätigkeit erst zu ermöglichen.
Obendrein seien im Zuge der
Zudem wird vorgeworfen, dass zum Schein ein Webshop betrieben worden sei, um ein so genanntes konkretes Wettbewerbsverhältnis zu anderen Unternehmen vorzuspiegeln. Damit sollte die Voraussetzung geschaffen werden, um kostenpflichtige wettbewerbsrechtliche Abmahnungen auszusprechen, wobei auch hier wieder Kosten als Schadensersatz gefordert worden seien, die tatsächlich im Verhältnis vom Anwalt zum Mandanten gar nicht geltend gemacht worden sein sollen.

Videoüberwachung und Personenkontrolle in einem Gerichtsgebäude ohne besonderen Anlass stellt einen Verstoss gegen §169 GVG dar, VG Wiesbaden 20.01.2010
Die in einem Gerichtsgebäude dauerhaft und ohne besonderen Anlass praktizierte Videoüberwachung und Personenkontrolle stellt eine unzulässige Zugangshürde dar und verletzt das Gebot der Gerichtsöffentlichkeit (§ 169 GVG).
Das Gericht schließt sich der Auffassung des Klägervertreters an, dass eine Gerichtsöffentlichkeit nicht hinreichend gewährleistet ist, sondern vielmehr die begründete Befürchtung besteht, dass Interessierte an der Teilnahme an Gerichtsverhandlungen durch die in dem Gebäude vorhandene Videoüberwachung und Personenkontrolle gehindert bzw. abgeschreckt werden, an öffentlichen Sitzungen teilzunehmen.
Verhandlungen vor dem erkennenden Gericht einschließlich der Verkündung der Entscheidung sind keine Geheimverhandlungen. Ihre öffentliche Zugänglichkeit regelt der Gesetzgeber im Rahmen seiner Befugnis zur Ausgestaltung des Gerichtsverfahrens und unter Beachtung verfassungsrechtlicher Vorgaben, wie insbesondere des Rechtsstaats- und des Demokratieprinzips und des Schutzes der Persönlichkeit. § 169 GVG normiert für die ordentliche Gerichtsbarkeit den Grundsatz der Gerichtsöffentlichkeit. § 55 VwGO verweist auf § 169 GVG für den Bereich des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens.
Danach sind Gerichtsverhandlungen, soweit keine Ausnahmen vorgesehen sind, für jedermann zugänglich (BVerfG, Urteil vom 24.01.2001, Az. 1 BvR 2623/95, 1 BvR 622/99 Rdnrn. 60, 61 - nach Juris). Die Gerichtsöffentlichkeit ist gesetzlich als Saalöffentlichkeit vorgesehen. Das heißt, dass es keine Zugangshindernisse geben darf, die verhindern, dass beliebige Personen ohne besondere Schwierigkeiten den Gerichtssaal erreichen können (Kopp/Schneke, VwGO, 16 Aufl., § 55 Rdnr. 3). Dies erlaubt im Einzelfall in Verfahren, in denen die Sicherheit im Gebäude nicht oder nicht ohne weiteres gewährleistet erscheint, auch dass nur Personen Zutritt erhalten, die sich besonders ausweisen (BGH, Urteil vom 06.10.1976, Az. 3 StR 291/76).

Strafvereitelung bei der Staatsanwaltschaft Hannover und Verden für den Kollegen Uwe Görlich, mit viel Aufwand unter den Teppich gekehrt, 13.05.2010
Die Justizaffäre kam viele Jahre nicht ans Licht, der Behördenapparat hielt dicht. In dem Verfahren gegen Görlich rühmte sich der damalige Verdener Oberstaatsanwalt Roland Herrmann gar, 'Rechtsanwälte vertröstet' und die Presse 'klein gehalten' zu haben. Das belegen Dokumente, die dem WESER-KURIER vorliegen. Verdens damals bereits amtierender leitender Oberstaatsanwalt Helmut Trentmann will davon nichts wissen. Seine Behörde habe 'zu keiner Zeit versucht, auf die Presseberichterstattung einzuwirken', teilt er auf Anfrage mit.
Gegen Görlich, damals noch Staatsanwalt in Hannover, war die Liste der Vorwürfe außergewöhnlich lang: Er hatte sich ab Mai 2000 mächtig für die Belange der Bordellbetreiberin Silke F.* und ihres Etablissements ins Zeug gelegt. F. saß damals im Vechtaer Frauengefängnis eine mehrjährige Haftstrafe wegen Betruges ab. Görlich ermöglichte es ihr, trotz Haft ihre Geschäfte in Hannover weiter zu führen. Er lud sie zu mehrtägigen 'Vernehmungen' nach Hannover vor und intervenierte bei seinen für Hafterleichterungen zuständigen Kollegen.
In Silke F.s Bordell war der Anklagevertreter damals häufig zu Gast, angeblich um gegen die Hannoveraner Kiezgröße Frank Hanebuth und dessen Rockerbande 'Hell's Angels' zu ermitteln. Das schriftliche Fixieren möglichst jeden Details ist das A und O staatsanwaltlichen Arbeitens, doch Görlich dokumentierte seine 'Ermittlungen' kaum. Er verfasste lediglich wenige inhaltsarme Vermerke, einige dürftige Vernehmungsprotokolle und ein paar lose Notizzettel.
Für gewöhnlich ermittelt vor Ort auch kein Staatsanwalt im Alleingang, er arbeitet mit Hilfe der Polizei. Görlich aber informierte die Beamten vielfach nicht einmal über seine Aktivitäten. Angeblich, weil die Polizeidirektion Hannover vom Milieu unterwandert, korrupt und nicht vertrauenswürdig sei. Umso ausführlicher sprach Görlich aber mit Silke F. und ihren Prostituierten. Ihnen verriet er sogar juristische Kniffe, die bei Polizeikontrollen illegale Prostitution legal erscheinen lassen sollten.
Obendrein scheint der Staatsanwalt brisantes Beweismaterial unterschlagen zu haben: ein Videoband aus F.s Bordell. Auf Nachfrage wollte er die Kassette in seinem Büroschrank 'vergessen' haben. Im Nachhinein erwies sich ein Teil des Bandes als gelöscht; die noch vorhandenen Aufnahmen waren unverfänglich; zudem wollte Silke F. dem Staatsanwalt mehr als nur ein einziges Band gegeben haben. Auf einem soll nach Zeugenaussagen neben Zuhältern auch Görlich selbst zu sehen gewesen sein - unter anderem, wie er die Dienste einer Prostituierten in Anspruch nahm.
Neben diesen Vorwürfen gegen Görlich gab es Hinweise auf Verfehlungen von mindestens zwei weiteren Hannoveraner Anklagevertretern: Dietmar Eisterhues und Wolfgang Burmester. Der Objektivität halber hätte es nahegelegen, das Verfahren an eine andere Staatsanwaltschaft abzugeben. Aber Hannovers leitender Oberstaatsanwalt Manfred Wendt ließ ab November 2000 zunächst seine eigene Behörde ermitteln. Und er vertraute die pikante Angelegenheit ausgerechnet dem ebenfalls involvierten damaligen Oberstaatsanwalt Burmester an. Erst als sich nicht nur in Hannovers Rotlichtmilieu, sondern auch in der dortigen Polizei Gerüchte mehrten, die Staatsanwaltschaft halte ihre Hand schützend über Silke F.s Bordell, gab Wendt das Verfahren schließlich nach Verden ab. Doch auch dort stießen die beschuldigten Staatsanwälte auf Verständnis, Großzügigkeit und Diskretion....

Ermittlungen gegen Kölner Staatsanwalt wegen Kinderpornos auf seinem Computer, 13.07.2009
Auf dem privaten Rechner eines Kölner Staatsanwaltes sind kinderpornografischen Daten gefunden worden - durch Zufall. Aus Objektivitätsgründen wurde das Ermittlungsverfahren an die Bonner Staatsanwaltschaft abgegeben.
Ein Kölner Staatsanwalt steht wegen des Verdachts, kinderpornographisches Material zu besitzen, im Visier der Ermittler.
Die Bonner Staatsanwaltschaft ermittelt gegen einen Mitarbeiter der Kölner Staatsanwaltschaft wegen des Besitzes von Kinderpornografie. Dies sagte ein Sprecher der Bonner Anklagebehörde am Freitag. Weitere Angaben machte der Sprecher nicht.
Medienberichten zufolge wurden die kinderpornografischen Daten durch Zufall auf dem privaten Rechner eines 63-jährigen Kölner Staatsanwaltes entdeckt. Der Mann hatte den Angaben zufolge seinen privaten Computer zum Verschrotten gebracht. Der Händler wollte den Computer aber für andere Zwecke hochrüsten und fand bei den dazu notwendigen Arbeiten kinderpornografisches Material. Daraufhin schaltete der Händler die Polizei ein.
Aus Objektivitätsgründen wurde das Ermittlungsverfahren an die Bonner Staatsanwaltschaft abgegeben. Der Ermittler, der seit 27 Jahren der Kölner Staatsanwaltschaft angehört, soll sich krank gemeldet haben, berichtete der WDR.

Richter, einige Justizangehörige, Gerichtsvollzieher und Justizminister sind bewaffnet, 04.05.2010
Auch einige Staatsanwälte, Richter und Gerichtsvollzieher in Baden-Württemberg haben wie Justizminister Ulrich Goll (FDP) eine Schusswaffe, um sich gegen Angriffe zu verteidigen. Acht Staatsanwälte, sieben Richter und 15 Gerichtsvollzieher dürfen sie für den Selbstschutz führen, so Goll in den „Stuttgarter Nachrichten“. Der Minister war heftig in die Kritik geraten, weil er zwar auf Personenschützer verzichtet, aber nach eigenen Angaben zu seinem Schutz zwei Waffen besitzt.

Justizobersekretär des AG-Miesbach hat 300000 EUR veruntreut und bei Liebesnächten im Bordell verjubelt, 11.05.2010
Auf die Schliche kam ihm die eigene Schwester. Er habe 2004 angefangen, Geld vom Konto und aus der Barkasse des Amtsgerichts abzuzweigen, gestand der 36-Jährige am Dienstag zum Auftakt seines Untreueprozesses vor dem Landgericht München.
Damals habe er mit den Bordellbesuchen begonnen. Vor zwei Jahren habe er sich in eine ungarische Prostituierte verliebt, die Frau «relativ häufig besucht und relativ viel Zeit mit ihr verbracht». Die Prostituierte forderte immer mehr Geld, angeblich für ihre kranke Tochter, wie der Mann aussagte. «Ich wollte Belege, da sagte sie, was soll das, wir lieben uns doch».
Der Angeklagte verwaltete beim Amtsgericht Miesbach das Dienstkonto und die Barkasse. Mit Buchungstricks verschleierte er seine Taten über Jahre, ohne dass irgendjemand im Gericht die fehlenden Gelder vermisste.
Laut Anklage veruntreute er über 293.000 Euro. Dies sei trotz regelmäßiger Kontrollen durch den Prüfungsbeamten und das Finanzamt gelungen, sagte er. Überführt wurde der Mann schließlich von seiner Schwester - die am selben Gericht arbeitet und die Zuständigkeit für die Kasse später übernahm.
Zwischenzeitlich war dem Beamten die Zuständigkeit für Konto und Kasse abgenommen worden. «Man hat mir gesagt, das geschähe wegen meiner Überlastung, weil ich gleichzeitig Geschäftsstellenleiter einer Zivilabteilung war», sagte er. Er habe in der folgenden Zeit seine Bordellbesuche «in gewissem Rahmen» fortgesetzt und sich verschuldet.
Als ihm die Zuständigkeit für das Konto zurückgegeben wurde, zweigte er erneut Gelder ab, um seinen Kredit abzubezahlen. Der Angeklagte muss nun nicht nur mit einer Verurteilung rechnen, sondern auch mit dem Verlust des Beamtenstatus und Rückzahlungsforderungen der Justiz.

Watch the Court, Ein Forschungsprojekt zum Zustand der Justiz, bis zu 15% der Entscheidungen völlig unhaltbar, Prof. Dr. Martin Schwab
"Es gibt Juristen die behaupten, bis zu 15 Prozent der Entscheidungen seien überhaupt nicht haltbar", so der Professor von der Freien Universität.
Das Projekt möchte eine Sammelstelle für krass rechtswidrige Urteile sein und Antworten auf die Fragen finden. Bestimmte Entscheidungen werden kommentiert auf dieser Website veröffentlicht. Das Projekt wird betreut durch Professor Dr. Martin Schwab, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Verfahrens- u. Insolvenzrecht an der Freien Universität Berlin.
Das Projekt beschäftigt sich mit der Analyse von Gerichtsentscheidungen.
Es gibt Urteile von Gerichten, die schlichtweg nicht nachvollziehbar und auf den ersten Blick rechtswidrig sind. Diese führen dazu, dass Anwälte in Erklärungsnot kommen können, da sie ihrem Mandanten die offensichtliche Rechtslage nicht mehr vermitteln können. Gerichtsprozesse, die für die Beteiligten meistens ebenfalls eine Belastung darstellen, verlängern sich und höhere Instanzen müssen ein Prozess neu verhandeln, der bei sauberer Arbeit der unteren Instanzen längst abgeschlossen wäre. Außerdem müssen die Beteiligten oftmals lange auf den Ausgang eines Verfahrens warten und in Strafverfahren genügt die Einstellung von Verfahren des Öfteren nicht zur Rehabilitierung der Betroffenen.
Warum ergehen solche Urteile?
Wie viele solcher Urteile ergehen pro Jahr in Deutschland?
Wieviel kosten diese unzureichenden Urteile den Steuerzahler?
Sind Landgerichte sorgfältiger als Amtsgerichte?
Sind die rechtlichen Vorschriften unzureichend?
Juristen in allen Berufen können strittige Urteile einsenden. (Entscheidungen einsenden) Mit den Kooperationspartnern sollen so möglichst viele Urteile gesammelt werden. Diese Urteile werden dann analysiert und nach bestimmten Kriterien sortiert.

Zu Unrecht in Haft, Wir sassen unschuldig im Knast, Horst Arnold nach 10 Jahren wieder in Freiheit, 07.07.2010
Sein Blick ist leer, die Haut gerötet, fleckig. Nein, so sieht kein Sieger aus. Biologielehrer Horst Arnold wurde zwar am Dienstag nach fünf Jahren Haft und fünf weiteren Jahren Kampf gegen den Schuldspruch rehabilitiert, aber er ist ein gebrochener Mann. „Ich habe zehn schreckliche Jahre hinter mir“, sagt er mit leiser Stimme, „als verurteilter Sexualstraftäter war jeder Tag ein Überlebenskampf“. Und jetzt gibt es schon wieder so einen Fall.
70.000 Hafttage müssen in Deutschland jährlich entschädigt werden. Tage, die sich für ihre unschuldigen Opfer quälend in die Länge gezogen haben. Du weißt, dass du nichts getan hast. Du grübelst, haderst. Doch schuld sind andere...

Wegen unverschuldeter Fristversäumnis zur Zahlung veruteilt, "Jeder weiss, dass ich nicht der Vater bin, aber blechen soll ich!", Verfassungsbeschwerde über PKH abgelehnt, 12.10.2004
Paragrafenreiterei um eine angebliche Vaterschaft: Matthias M. (51) soll sogar gepfändet werden. Es geht um 13 000 Euro Unterhalt für ein Kind, das nicht von ihm ist, das er nie im Leben sah. Der Bahnangestellte aus Neukölln war bereis sieben Monate geschieden, als seine Ex-Frau Katrin im November 1995 Sohn Peter (Namen geändert) bekam. Matthias M. : "Getrennt hatten wir uns schon drei Jahre zuvor. Sie lebte mit einem neuen Partner, ich hatte eine neue Beziehung. ". Doch nach Gesetz galt Peter als Matthias M. s ehelicher Sohn. Der vermeintliche Vater: "Katrins Freund hatte die Vaterschaft aber anerkannt, Katrin selbst reichte Klage ein, damit mir die Vaterschaft aberkannt wird. " Für dieses Verfahren beantragte Peters Mutter Prozesskostenhilfe. Doch die Prozesskostenhilfe wurde abgelehnt der Prozess fand nicht statt. Bei angeblich ehelichen Kindern muss die Vaterschaft aber innerhalb von zwei Jahren auf den Erzeuger umgeschrieben sein. Sonst bleibt der Ehemann in der Unterhaltspflicht. Matthias M. erfuhr aber leider zu spät, dass das nicht geschehen war. Den Unterhalt für Peter wollte das Jugendamt Reinickendorf also von ihm. Seine Ex-Frau und Peters Erzeuger hatten sich wieder getrennt. Die späteren Versuche von Matthias M. , die Vaterschaft zu bestreiten, wurden auf dem Instanzenweg abgeschmettert: Erst beim Amtsgericht Neukölln, dann beim Familiengericht Kreuzberg-Tempelhof, schließlich dem Kammergericht. Zuletzt versuchte er es mit einer Beschwerde vor dem Verfassungsgericht erfolglos. Tausende Euro Prozesskosten später sieht sich Matthias M. jetzt dem Pfändungsbeschluss vom Jugendamt Reinickendorf gegenüber: 13000 Euro Unterhaltsnachzahlung, 285 Euro künftig jeden Monat. Matthias M. : "Dieses Geld kann ich nie aufbringen. " Frank Leszinky, der jetzige Anwalt von Matthias M. : "Ich bat zwei Mal darum, wenigstens über die Höhe der Zahlung reden zu können, auch das auch ohne Erfolg.

Alle Todeskandidaten in Illinois begnadigt, Gouverneur George Ryan: Unser Justizsystem ist ungenau, ungerecht und nicht in der Lage Schuldige von Unschuldigen zu unterscheiden, 13.01.2003
Er ist der Gnade-Engel von Illinois: Gouverneur George Ryan hat auf einen Schlag alle 167 Todes-Kandidaten in seinen Gefängnissen begnadigt. Grund: Er hat Zweifel am US-amerikanischen Rechtssystem. "In unserem Umgang mit der Todesstrafe steckt ein Fehler-Dämon", sagt George Ryan. "Und ich mache da nicht mit. " Zwei Tage vor Ende seiner Amtszeit begnadigte der Gouverneur von Illinois überraschend alle Todes-Kandidaten zu lebenslangen Gefängnisstrafen. Bereits vor zwei Jahren hatte der Republikaner einen Stopp für Hinrichtungen verhängt. Seit der Wiedereinführung der Todesstrafe im Jahr 1977 sind in dem nördlichen US-Bundesstaat zwölf Todeshäftlinge hingerichtet und 13 als unschuldig freigelassen worden. Durch DNS-Analysen häuften sich in jüngster Zeit die aufgedeckten Justizirrtümer. "Diese Fehlerquote ist vollkommen inakzeptabel", meint Ryan. "Vor meinem Amtsantritt bin ich für die Todesstrafe gewesen. Als ich die Zahl der Fehlurteile sah, habe ich meine Ansicht geändert. Unser Justizsystem ist ungenau, ungerecht und nicht in der Lage, die Unschuldigen von den Schuldigen zu unterscheiden. " Während Menschenrechtsorganisationen zu der Entscheidung gratulierten, protestierten Angehörige von Mordopfern gegen die Begnadigungen. Auch Ryans Parteifreund im Weißen Haus, US-Präsident George Bush, betonte, dass er die Todesstrafe immer noch für richtig halte. In 38 US-Bundesstaaten kann ein derartiges Urteil verhängt werden. Oft unter seltsamen juristischen Bedingungen: So haben Todeshäftlinge in Alabama bei der Berufung nicht einmal das Recht auf einen Anwalt. In Texas werden viele Berufungsanträge einfach ignoriert.

„Richter Gaspedal“ vom AG-Herford will künftig streng urteilen, Staatsanwaltschaft nimmt Befangenheitsantrag zurück, 03.05.2011
Als „Richter Gaspedal“ sprach Helmut Knöner Dutzende Raser frei – weil er selbst nichts von Radarfallen hält. Doch damit soll jetzt Schluss sein: Der Herforder Amtsrichter will Temposünder in Zukunft verurteilen.
In einer dienstlichen Erklärung bestätigte er, Blitzerfotos als Rechtsgrundlage für Verurteilungen von nun an anzuerkennen. Das sagte der Sprecher der Bielefelder Staatsanwaltschaft Christoph Mackel. Der Richter schließt sich damit der Rechtsauffassung des Oberlandesgerichts Hamm an – im Gegenzug nahm die Staatsanwaltschaft die Befangenheitsanträge gegen den Richter zurück.
Knöner hatte im Jahr 2010 mehr als 40 geblitzte Temposünder freigesprochen. Die Begründung: Er hält viele Radarfallen für Geldschinderei, außerdem gebe es keine Rechtsgrundlage für die Radar-Fotos.
Das Oberlandesgericht sieht das anders: Die bestehende Rechtsgrundlage für die Anfertigung von Radarfotos sei ausreichend. Jetzt musste Knöner nachgeben.

Gericht in Jerusalem veruteilt Hund zum Tode, weil in ihm die Seele eines verstorbenen missliebigen Anwalts steckt, Kinder zu Henkern bestimmt, 18.06.2011
Tod durch Steinigung, entschieden Rabbiner in Israel. Da half auch kein Blick des Todeskandidaten aus schwarzen Knopfaugen. Der war nämlich ein streunender Hund. Das Gericht war sicher, dass im Vierbeiner die Seele eines längst verstorbenen, missliebigen Anwalts steckt.
Ein Riesenaufruhr brach los, als der Hund durchs Verwaltungsgericht in einem ultra-orthodoxen Stadtteil von Jerusalem lief. Hunde gelten im Judentum als „unrein“. Ob ihm das Knurren so bekannt vorkam? Einer der Richter zumindest dachte beim Anblick gleich an einen verstorbenen Anwalt, der das Gericht vor 20 Jahren verflucht hatte. „Meine Seele soll nach meinem Tod in einen Hund wandern“, hatte der damals gezischt. Um den Geist zu vertreiben, verurteilten die Rabbis den Hund zum Tod. Kinder sollten ihn steinigen – doch der Verurteilte konnte entwischen. Tierschützer haben trotzdem das Gericht verklagt.

Richterin aus Frankfurt billigt mit Hinweis auf den Koran Gewalt gegen Frauen in der Ehe, 23.03.2007
Mitten in Deutschland und im Jahr 2007 rechtfertigt eine Richterin aus Frankfurt am Main mit Hinweis auf den Koran Gewalt gegen Frauen in der Ehe - und löst ein Erdbeben aus. Die Republik reagiert entsetzt: Politiker, Feministinnen und auch moslemische Organisationen schütteln mit dem Kopf. Die großen Parteien verweisen darauf, dass die deutsche Rechtsprechung nicht auf Koran und Scharia basieren darf.
...Selbst beim Zentralrat der Muslime ist man fassungslos: "Die Juristin hätte nach der deutschen Verfassung urteilen müssen statt den Koran auszulegen." Gewalt und Misshandlung von Menschen seien auch im Islam Gründe, die eine Scheidung rechtfertigten.

Justizkloake, Lug und Trug im Namen des Volkes, Berichte über die wirklichen Zustände im angeblichen Rechtsstaat.
Es werden vorgestellt: lügende Polizisten, verleumderische Staatsanwälte, Richter die weder lesen noch rechnen, aber ausgezeichnet lügen und betrügen können und Rechtsanwälte, die ihre Mandanten nicht vertreten, sondern abzocken. Die Gebührenordnung haben sie sich selbst gestrickt- mit Abgeordnetenüberzahl (derzeit 1/3 der Abgeordneten im Bundestag), zahlenmäßig die größten Lobbyisten im Bundestag. Recht als Luxusartikel für Risikofreudige ist dabei herausgekommen. Das Rechtsberatungsgesetz, von den Nazis 1935 geschaffen um unliebsame Subjekte (Juden) aus dem Rechtsbetrieb fernzuhalten, gilt fast unverändert noch heute. Dieses weltweit einzigartige Gesetz sichert den Anwälten ein Monopol auf Rechtsberatung, d. h. jede Beratung, die z. Bsp. durch Soziale Einrichtungen gegeben werden könnte, ist verboten und wird strafrechtlich verfolgt.
In diesem Zusammenhang von Individualversagen zu sprechen ist wirklichkeitsfremd, weil in allen Fällen mehrfach - d.h. über mehrere Instanzen gelogen und betrogen wurde - mithin die gesamte Kette versagt- nicht unwissentlich.Vor wenigen Monaten wurde der 60. Jahrestag des Grundgesetzes gefeiert. Wieviel hat das Grundgesetz mit der Rechtswirklichkeit zu tun, ist die Rechtsprechung grundgesetztreu- und fest? Mitnichten. Das Grundgesetz ist wie damals eine Absichtserklärung geblieben. Vorab sei klargestellt, daß hier keine Tatsachenbehauptungen vorgetragen werden, sondern belegte Tatsachen. Denjenigen die an Unterlassungsklagen denken, wünsche ich viel Vergnügen. Ob die "Krähen" bei der Stange bleiben, wird sich zeigen. Die vorliegenden Indizien würden in jedem Strafprozeß zur Verurteilung führen müssen.
...Jeder Lehrling muß drei Zahlen addieren können, nicht so Richter. Die Einstellungvoraussetzungen für Richter kennen nicht die Grundrechenarten. Den Unterschied zwischen objektiv und subjektiv erklärt man zur Geschmacksfrage. Wie man 1+1=3 juristisch verkauft, das scheint auch die ganze Kunst zu sein.
In den Neurowissenschaften stellt man inzwischen überrascht fest, daß Juristenhirne anders ticken. Obwohl Juristen angeben, nur durch die Vernunft und Fakten in ihrem Urteil geleitet zu werden, ergeben sich bei Messungen dafür keinerlei Anhaltspunkte. D. h. - und das ist die Maxime dieser Homepage- Juristen fällen ein Urteil nach subjektiven Gesichtspunkten und versuchen dies dann vermeintlich objektiv zu begründen. Wie dreist, dumm, dilletantisch und verlogen, wird in den folgenden Fällen dargestellt.
Ein Urteil kann dennoch richtig sein. Spätestens nach einer Rechtsbeschwerde ist es damit dann vorbei. Wer sich einem Richter nicht unterwürfig genug verhält, wird mit brutalstmöglicher Rechtsbeugung bedacht. Die Qualität eines Anwalts liegt demnach auch nicht in seiner Fähigkeit sachlich, schlüssig und rechtlich zutreffend vorzutragen, sondern darin, bezogen auf den jeweiligen Richter oder Spruchkörper möglichst "schleimig" und unterwürfig.
So dürfte es sich auch um nichts als Propaganda handeln, wenn Fehlurteile wegen des "Rechtsfriedens" eilig unanfechtbar erklärt werden und Rechtspolitiker behaupten, Rechtsbeugung gebe es nur in China oder Nord-Korea. Ist das Justizministerium gleichzeitig für Propaganda zuständig?...
An dieser Stelle seien die skrupellosesten Lügner und Betrüger nocheinmal gewürdigt:
Richterin Janik, AG Potsdam
Rechtspfleger Wille, AG Potsdam
Rechtspflegerin Sandles, AG Potsdam
Richterin Chwolik-Lanfermann, OLG Brandenburg
Rechtsanwalt Kirchberg, Braunschweig
Richterin Geyer, AG Braunschweig
Rechtsanwälte Möhlmann und Peplinski, Potsdam
Rechtsanwälte Kuschel und Kollegen, Friedrichshafen
Richter Kohl, AG Salzgitter
Richter Dr. Abram, AG Mitte-Berlin
desweiteren alle Gerichtspräsidenten der Beschwerdeinstanzen, die in keinem Fall Anlaß sahen, wie eingangs angeführt, in den Fällen des Versagens tätig zu werden,
desweiteren alle Staatsanwaltschaften, wegen Untätigkeit und Strafvereitelung im Amt, sowie teilweise Verleumdung und falsche Beschuldigung
desweiteren die Bundesanwaltschaft, wegen Untätigkeit und Strafvereitelung im Amt (Behauptung man sei nicht zuständig),
desweiteren die jeweiligen Justizminister(Innen), wegen Unterlassung ihrer Dienstaufsichtspflichten.

Anklage von Immobilienvermittlern und Notaren wegen bandenmässigem und gewerbsmässigen Betrug und Urkundenfälschung in Wiesbaden, 26.02.2010
Die Staatsanwaltschaft Darmstadt hat Immobilienvermittler und Notare wegen bandenmäßigen und gewerbsmäßigen Betruges und Urkundenfälschung in 106 Fällen angeklagt. Insgesamt sind 14 Personen angeklagt. Vier der Angeklagten wohnen in Wiesbaden. In dem anstehenden Mammutverfahren geht es um den Handel mit sogenannten Schrottimmobilien. Die Beschuldigten sollen nach dem Wortlaut der Anklageschrift mit gefälschten Unterlagen Kredite erschlichen haben. Gefälscht waren unter anderem die Angaben über die Bonität der Käufer. Die Immobilien selbst sollen sie billig eingekauft und zu einem vielfachen des Einkaufspreises verkauft haben. Der Kaufpreis für einzelne Mehrfamilienhäuser soll den Ermittlungen zu Folge oft den Verkaufspreisen einzelner Wohneinheiten in den Objekten entsprochen haben.
Die Angeklagten hätten 23 Geldinstitute betrogen, sagte Staatsanwalt Klaus Tietze-Kattge. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft entstand ein Schaden von über 14 Millionen Euro. Nicht in jedem Fall waren die Beschuldigten erfolgreich: Die Summe der beantragten Kredite liege bei 25 Millionen Euro, so die Anklage, die der Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht vorliegt. Der Trick der mutmaßlichen Bande: Sie suchte Menschen, die Kleinkredite benötigten, für die sie keinen Schufa-Nachweis vorlegen wollten. Sie fand oft Personen aus den neuen Bundesländern, häufig waren es kleine Geschäftsleute, die ihren Laden ausbauen wollten.
Ihnen sollen die Immobilienvermittler den Kauf von Eigentumswohnungen angeboten haben. Als Sicherheit für den Kredit sollte die Wohnung dienen, deren Kauf sich über die Miete finanzierte. "Denen wurde gesagt, dass sich das von alleine trägt. Die haben das geglaubt", so Staatsanwalt Tietze-Kattge. Viele der Kreditnehmer hätten die Wohnung gar nicht gesehen. Etliche sollen sogar Käufer mehrere Immobilien sein, auf ihre Namen wurden mehrere Kredite beantragt. "Aber die wussten gar nichts davon". ...

6 Jahre andauerndes OEG-Verfahren mit 4 inkompetenten Anwälten, Anwalt will Proleten nicht vor Beleidigungen des Richters schützen um den Richter nicht zu verstimmen, 2008
Persönliche Erfahrungen in einem bereits 6 Jahre dauernden OEG-Verfahren haben uns bisher 4 inkompetente Anwälte aufgezeigt.
1. Anwalt hat Zulassung wegen unterschlagener Mandantengelder verloren,
2. Anwalt war die PKH als "Opferanwalt" wichtiger als die Kenntnis über Adhäsionsverfahren. Noch vor Rechtskraft des Urteils gegen den Täter hatte er seine Kostennote fertig, ohne an Berufung gegen das milde Urteil auch nur zu denken. So wären uns fast 10.000 Euro Schmerzensgeld entgangen, wenn nicht der StA gegen das Urteil Berufung eingelegt hätte.
3. Anwalt hat die Schmerzensgeldraten seines Mandanten monatelang unterschlagen und dem Mandanten gesagt, es wäre nichts eingegangen. RAK mußte klären.
4. Anwalt war sehr engagiert aber leider zu jung und unerfahren, um seinen Mandanten zum Recht zu verhelfen, konnte ihn vor Gericht (OEG-Verfahren) nicht vor unsäglichen, entwürdigenden und unerträglichen Beleidigungen des Richters schützen, weil "er den Richter nicht vestimmen wollte"
5. Anwalt (Kanzleinachfolger von Anwalt 4.) war auch Frischling, konnte Klagabweisung wg. OEG-Rente nicht verhindern, schielte bei Fragen des Richters immer zu mir, bis ich dem Richter (nur als Zuhörerin) sagen mußte, daß die Klage mit Sicherheit nicht zurückgenommen wird und keinesfalls ein weiteres Gutachten nach § 109 SGG (Vorschußforderung vom Kläger: 4.000,00 Euro als ALG II-Empfänger !!!) infrage kommt, sondern nach § 106 SGG gefordert wird.
Klage und weiters Gutachten nach § 106 SGG per Gerichtsbescheid (!) abgelehnt!
Berufung zum LSG habe ich jetzt ohne Anwalt eingelegt. Gutachten nach § 106 ist bereits per Beweisbeschluß in Arbeit.

Leiche des Vaters anonym entsorgt, uferloser Anwaltspfusch, inkompetente dumme Richter, Fachischmus in der deutschen Justiz, 2011
Wenn der fragwürdige Tod des Vaters zum Terror wird
Mir hämmern aber die zahllosen Verfahren durch den Kopf, die ich in den letzten gut 30 Jahren führte. Abseitigkeiten gabs leider immer. Ich hab diverse Vefahren verloren, nur wegen uferlosem Anwaltspfusch, oft Fließbandarbeit, oder/und wegen inkompetenter, auch dummer Richter, die nicht mal 2 + 2 zusammenzählen können (werds vielleicht noch mal berichten)..
Wenn man als Mandant in eine Kanzlei mit mehreren Anwälten kommt, hat man gleich schlechte Karten. Weitergereicht, mal macht einer dies, der andere weiter, keiner weiß vom anderen, keiner ist genau drin, möglicherweise hat jeder noch ein anderes Fachgebiet..
Manchmal sinds komplexe Sachverhalte, auch bei banaleren Streitwerten. Ergo nächstes Thema: Um dies zu erfassen braucht es Zeit, die dann nicht mehr lohnend vergütet wird. Wenn ein Anwalt 60 Stunden investieren müßte, aber nur 500,- Euro kriegt, lohnt es sich für ihn nicht. Es stinkt ergo auch beim Vergütungssystem. Nicht zwangsläufig bräuchte ein Fall mit höherer Schadenssumme mehr Zeit, als einer mit geringerer.
Aber das alles sind Dinge die man thematisieren kann, wenn überhaupt generell rechtsstaatliche Ordnung existierte, wenigstens als – real bindendes – Grundkonzept.
Nein, was mir mehr als Sorge bereitet, ist die zunehmend hoch totalitärer werdende Struktur.
Gleicht doch mal die Kriterien mit denen für Totalitarismus ab http://klickdiemouse.de.tl/Was-ist-Faschismus.htm
.. da wird einem doch Angst und Bange, wir hängen nähmlich mitten drin.
Und wenn ich immer und immer wieder festsstelle, in was für einer auswüchsig pervertierten Form „Judenverfolgung“ (Jude weg, ich rein, oder andere) betrieben wird, die absolut totalitäre Vernichtung, dann frage ich mich ernsthaft, auf wie vielen Augen das Volk denn blind ist. So viele kann man doch gar nicht haben.
Es geht jetzt schon seit Jahren, die machen was sie wollen. Da gibt es – nicht ansatzweise – Unrechtsbewußtsein, freislern ist das Grundprinzip.
Wie soll man denn das noch verarbeiten, wenn die tatsächlich über Leichen gehen, mein – Vater – wurde entsorgt. Wenn nicht existente Beerdigungskosten tatsächlich gepfändet werden sollen. Wenn die so dermaßen weit gehen. Man muß sich das mal vorstellen, die Beerdigung hätte mich etwa 4000,- Euro gekostet, ich war mitten drin. Vereitelt, Leiche weg, Obduktionsergebnis wird verweigert, aber sie veranlassen tatsächlich – erfundene – 1100,- Euro für vorgebliche Zwangsbeerdigung zu pfänden, siehe auch meine Webseite.
Und sie brechen es plötzlich vor ca. 3/4 Jahr ab, nachdem ich es im Internet thematisierte.

Promovierter Rechtsanwalt fühlt sich durch seine Unfähigkeit beleidigt und daher wird ein Bürger von der Justiz verfolgt um ihn für die Beleidigung bzw. Unfähigkeit zu bestrafen.  Angeblicher Querulantenwahn des Beschuldigten war nicht gegeben (Richter Jakob Wanderer AG-Freising)
Am 02.02.2011 fand eine Hauptverhandlung im einem Strafverfahren gegen unseren Geschäftsführer, Herrn Baleanu, wegen mutmaßlicher Beleidigung eines Anwalts, der den Sohn des Herrn Baleanu in einer Unterhaltssache vertritt.
Herr Baleanu trug bei Gericht vor, dass der mutmaßlich beleidigte und promovierte Anwalt die Unterhaltsberechnung seines Kindes nicht richtig berechnet hat und dass er somit die Düsseldorfer Tabelle als promovierter Anwalt nicht verstanden hatte. Er trug vor, dass der promovierte Anwalt aufgrund der falschen Berechnung eine Überpfändung gegen ihn betrieben hatte, die ihn hätte ruinieren können. Die Überpfändung wäre Prozessbetrug. Darüber hinaus, hätte der promovierte Anwalt gegen seinen eigenen Mandanten gehandelt, den unterhaltsberechtigten Sohn, da der promovierte Anwalt seinen Vater in Privatinsolvenz hätte treiben können, trotz geleisteter Sicherheitsleistung, weit über den tatsächlich geschuldeten Betrag.
Nachdem nach einem halben Jahr nach Pfändung, der promovierte Anwalt, den Pfändungsbetrag noch immer nicht korrigiert hatte, also nach wie vor die Düsseldorfer Tabelle nicht verstanden hatte, stellte Herr Baleanu beim Familiengericht Freising einen Antrag auf Gehirneinschaltung des promovierten Anwalts und Belegung eines VHS-Kurses zum besseren Verständnis der Düsseldorfer Tabelle.
Dieser Antrag und die Bezeichnung des Anwalts als Organ der Unrechtspflege, veranlasste den Freisinger Richter, Herr Wanderer - ohne Berücksichtigung der entlastenden Tatsachen, also der aufrecht erhaltenen Überpfändung durch den mutmaßlich beleidigten und promovierten Anwalt - eine Strafe in Höhe von 4250 EUR zu verhängen. Die piepsig wirkende Staatsanwältin forderte sogar das Doppelte.
Immerhin hatte die Verhandlung auch einen positiven Aspekt: Der Landgerichtsarzt aus Landshut konnte die Vermutung des Richters, unser Geschäftsführer leide an "querulatorischem Wahn" nicht bestätigen.
Herrn Richter Wanderer fiel gar nicht auf, dass er im Verfahren, dem Beschuldigten vorwarf, nicht noch mehr Rechtsmittel eingelegt zu haben:
Damit hatte er seine eigene Vermutung des "querulatorischen Wahns" widerlegt, denn unser Geschäftsführer hatte alle Rechtsmittel gegen die blinde Justitia erschöpft!
Unserer Meinung nach ging es nur darum, einen anständigen Bürger, der sich nicht scheut auch die Justiz anzugreifen, abzustrafen. Denn die Strafanzeige des Herrn Baleanu gegen den mutmaßlich beleidigten und promovierten Juristen ist im Sande verlaufen, so wie z. B. auch fast alle Strafanzeigen gegen den Abmahnanwalt von Gravenreuth (vom KG Berlin zu mehr als 1 Jahr Haft wegen Betrug verurteilt) im Sande verliefen. So einfach geht das bei der ehrenwerten Justiz. Schwarze Roben sollen dem kleinen Bürger dann suggerieren, man bekäme Recht in diesen Amtsstuben. Wir glauben da schon lange nicht mehr dran!
Selbst Anwälte prangern die Rechtlosigkeit an: Wir haben "ein Rechtssystem, das Rechtspositionen zwar formal zusichert, wobei sich aber hinter diesen Zusicherungen und leeren Beteuerungen keine wirklich durchsetzbaren Positionen mehr befinden." (RA A. Fischer)
Wer sich von der Wirkungsweise der Justiz ein Bild machen möchte, insbesondere von der Nichtberücksichtigung von Tatsachen, kann am 18.07.2011 um 13:30 im Sitzungssaal 3a/EG des Landgerichts Landshut, Maximilianstrasse 22, Telefon: 0871/84-1102 die Hauptverhandlung (Berufung) in der Sache Az. 5 Ns 31 Js 5389/09 verfolgen.
Bitte unbedingt nachfragen ob die Verhandlung stattfindet, wir haben es oft genug erlebt, dass Verfahren ohne Vorwarnung abgesetzt werden.

Allgemeiner Patientenverband e.V.: Vorsicht Anwalt, Was tun bei Ärztepfusch?
Vorab den wichtigsten Rat, was ein Patient zunächst nicht tun sollte: Gehen Sie niemals zuerst zum Anwalt!
Machen Sie insbesondere einen großen Bogen um die anwaltlichen Komplizen des "Doktor Giese" sowie um weitere Scharlatane und Hochstapler!
Es ist ein regelrechter „Kunstfehler“ des Patienten, zuerst zum Rechtsanwalt zu gehen, denn beim Verdacht auf einen ärztlichen Behandlungsfehler geht es zunächst um die Klärung medizinischer Sachverhalte, bei denen kein Anwalt helfen kann. Hier taugt der Anwalt genauso wenig wie als Assistenz am Operationstisch. Er steht vor den komplexen medizinischen Problemen wie der berühmte „Ochs vorm neuen Tor“. Er kann insoweit nicht mehr tun, als meist haltlose Vermutungen auszusprechen und gleichsam mit der „Stange im Nebel herumzustochern“. Böse Zungen behaupten deshalb, daß es bei Behandlungsfehler-Verfahren „Halbgötter in Weiß und Esel in Schwarz“ gebe.
Kein vernünftiger Patient wird zur Durchführung einer Operation ein Anwaltsbüro aufsuchen. Die Klärung eines Behandlungsfehler-Verdachtes setzt aber mindestens ebenso fundierte medizinischen Kenntnisse voraus wie die Durchführung eines operativen Eingriffs. Anwälte sind in medizinischer Hinsicht mangels Fachkenntnis zwangläufig hilflos und „blind“. Insoweit ist der Anwalt als erster Ansprechpartner schlicht überfordert. Die meisten „Kunstfehler“-Verfahren gehen nach unseren Erfahrungen auf Grund anwaltlicher Unfähigkeit verloren, so daß der Patient nach dem Ärztepfusch sodann auch noch durch Anwaltspfusch zusätzlich geschädigt wird! (vgl. Uwe Wesel „Risiko Rechtsanwalt“, Blessing).
Deshalb gilt: der erste Schritt ist stets die Abklärung des medizinischen Sachverhaltes durch einen objektiv urteilenden Arzt. Erst danach kann es sinnvoll seinen, einen Anwalt einzuschalten. Auch dann sollte allerdings der geschädigte Patient nicht einen der üblichen „Feld-Wald-und-Wiesen“-Anwälte, sondern einen anwaltlichen Spezialisten beauftragen, der nicht nur im Patientenrecht besonders bewandert, sondern auch seriös ist und nicht durch überhöhte Honorarforderungen „Beutelschneiderei“ betreibt.

Eigentümliche Juristen mit der Tätigkeit bis zur "unverhohlenen Gaunerei", Nonsens Ritual der Anwaltskammer, spiegel 49,50, 1989
„ ... In die Schlagzeilen geraten Juristen, die sich zu Kumpanen und Komplizen von Kriminellen machen oder die der Anfechtung nicht widerstehen können, ehrlich mit dem ihnen anvertrauten Geld umzugehen. So werden „Organe der Rechtspflege“, wie das Gesetz die Anwälte tituliert, selbst zu Objekten der Rechtsprechung: sie unterdrücken Beweismittel, besorgen falsche Alibis, frisieren Dokumente und stiften Zeugen zum Meineid an, sie verjubeln Mandantengelder und betrügen bei den Gebühren. Das Treiben mancher Anwälte ist ein Spaziergang durch die Delikte des Strafgesetzbuches’. ...“
„ ... Unbestritten gibt es unter den Rechtsanwälten hervorragende Vertreter, aber leider repräsentieren die nicht die Masse derer, die jedes Jahr um Tausende zunehmen. Mandanten klagen über Pfusch und Gebührenschinderei und sind nicht selten mit bequemen und wenig fachkundigen Rechtsbeiständen geschlagen, deren größter Eifer im Eintreiben der Honorare besteht. Ähnlich negativ wird kein anderer freier Beruf gesehen. Hemmungslose Publizitätssucht und eitle Selbstdarstellung kennzeichnen die Prototypen einer Zunft, in der Schaumschläger und Absahner leichtes Spiel haben. Die hohen Erwartungen, die Anwälte bei Ihren Mandanten wecken, können sie nur selten einlösen. Anspruch und Wirklichkeit klaffen in diesem Berufsstand allzusehr auseinander. Dadurch ist die ganze Zunft der Anwälte mehr denn je ins Gerede gekommen und die Widersprüche spiegeln sich im niedergehenden Ansehen der Profession.
Kann ein Bürger für einen Rechtsstaat, der so mit sich spielen läßt und für Rechtsvertreter, die so mit ihm spielen, viel mehr als Naserümpfen oder gar Verachtung übrig haben? ... In die Schlagzeilen geraten Juristen, die sich zu Kumpanen und Komplizen von Kriminellen machen oder die der Anfechtung nicht widerstehen könne, unehrlich mit dem ihnen anvertrauten Geld umzugehen. ...
Ein immer größer werdendes Heer teils überflüssiger, teils schlecht qualifizierter Juristen drängt in das Anwaltsgewerbe und verschärft den Kampf um Mandanten und Honorare bis zur Unverschämtheit, in Einzelfällen bis zur unverhohlenen Gaunerei. Immer mehr Mandanten, die Prozesse durch Kunstfehler ihrer Rechtsanwälte verlieren, verklagen die Anwälte auf Schadensersatz und beanstanden, Anwälte seien „Gebührenschinder“, denen „Eigennutz und Geldgeilheit vor der Sache“ stünden und die ihre Mandanten „ausnehmen wie eine Weihnachtsgans“. Sie würden so tun, als ob sie „von allem und jedem etwas verstehen“, und sie seien „rüde, arrogant, poltrig“.
Die Robenträger hängen sich gern ein altruistisches Mäntelchen um, als wollten sie aus lauter Nächstenliebe dem Recht zum Sieg verhelfen und nicht des Gelderwerbs wegen. Dabei kann es dem Anwalt sogar gleichgültig sein, ob sein Mandant recht bekommt – sein Geld kriegt er in jedem Fall.
Das anwaltliche Standesrecht ist ein recht stumpfes Schwert, wenn es um den Schutz der Mandanten geht. Weder hat das Standesrecht verhindert, daß Anwälte ihre Mandanten betrogen und hintergangen noch daß sie deren Interessen verraten haben. Von den Sittenwächtern der Anwaltskammer verfolgt wurden vor allem Rechtsanwälte, die sich mit besonderem Nachdruck für ihre Mandanten einsetzten. Der Mandant spielt im herkömmlichen Standesrecht ohnehin nur eine untergeordnete Rolle. Er ist Störenfried in einer Juristen-Ordnung, in der sich die Anwälte als „Organe der Rechtspflege“ eher der staatlichen Obrigkeit zurechnen. Bei Beschwerden erklären sich die anwaltlichen Gremien fast immer für unzuständig. Wenn ein Mandant die Kammer anruft, weil er sich von seinem Anwalt schlecht vertreten oder übers Ohr gehauen fühlt, setzt er lediglich ein Nonsens-Ritual in Gang. ... “

Anwaltspfusch, Was tun bei falschem Rechtsrat, Familie durch Anwaltspfusch fast ruiniert, Südwest Fernsehen
Immer öfter kommt es zu Streitigkeiten, zu deren Lösung der fachliche Rat eines Rechtsanwaltes notwendig ist. Dann den richtigen Anwalt zu finden, ist manchmal schwierig.
War der Rat des Fachmanns jedoch falsch, kann das sehr teuer werden. Viel Geld kann man auch verlieren, wenn der Anwalt wichtige Fristen versäumt. Was können Geschädigte in solchen Fällen unternehmen?
...Die gesamten Prozesse waren damit vergeblich. Statt des erhofften Schadenersatzes, den sie ohne die Fristversäumnis zu erwarten hatten, bleiben mehr als 12.000,- Euro unnötige Anwalts- und Gerichtskosten.
Dafür musste Familie L. sogar Schulden machen.
Zu Jahresbeginn 2004 sind allein beim Bundesgerichtshof 160 Verfahren gegen Rechtsanwälte wegen Fehlern anhängig. Bis zu 70 Prozent der Verfahren gegen Anwälte kommen wegen Fristversäumnissen zustande.
Ulrike L. wehrt sich ebenfalls, den Anwälte müssen für ihre Fehler haften.
Ohne eine Berufshaftpflichtversicherung dürfen sie nicht tätig werden.
Für den geschädigten Mandanten kann es jedoch schwierig werden, vor Gericht dem Anwalt einen Fehler zu beweisen.
Ein Anwalt haftet nur, wenn ihm ein Beratungsfehler nachzuweisen ist. Der Mandant müsste ohne diesen Fehler den Prozess gewonnen haben und ihm muss dadurch ein Schaden entstanden sein.
Bei Ulrike L. scheint die Beweislage klar. Sie muss jedoch wieder Jahre um ihr Recht kämpfen. Endlich verurteilt das Oberlandesgericht den fehlerhaft arbeitenden Rechtsanwalt zu 45.000,- Euro Schadenersatz.
Nachdem die Prozesse vorbei sind, ist Familie L. finanziell beinahe ruiniert. Sie kann sich kaum über den Sieg freuen und freut sich nur, dass alles vorbei ist.
Ein wirkliches Ende scheint jedoch noch immer nicht erreicht. Der zweite Anwalt versäumte eine genaue Abrechnung und schafft es nicht, den Schadenersatz richtig zu verteilen, dass ist zu kompliziert.
Familie L. beauftragte inzwischen den dritten Rechtsanwalt und hofft, dass dies endlich der letzte sein wird.

Verfahren in München gegen eine Anwältin, die sich erdreistet hat einem Richter Protokollfälschung vorzuwerfen, Neuer Gerichtstermin am 12.07.2011, 04.07.2011
Morgen, am 05.07.2011 um 9.00 Uhr, im Sitzungssaal A 22 des Landgerichts München, findet ein Verfahren gegen eine Rechtsanwältin statt, die sich "erdreistet" hat, einen Richter Protokollfälschung vorzuwerfen.
Nun hat sie ein Verfahren wegen Beleidigung der Richterschaft beim FG München.

In diesem Strafverfahren hatte eine Richterin einen Beschluss verfasst, wonach die Anwältin sich einer psychiatrischen Untersuchung nach § 20/21 StPO unterziehen sollte.

Diesen Beschluss hatte die Nachfolgerichterin aufgehoben,
a) nachdem sie sich geweigert hatte, die völlig sinnlose Aussage der Gutachterin wörtlich ins Protokoll zu nehmen
b) diese Entscheidung per Beschluss fällte, mit einer Begründung die
c) von der Anwältin als "schwachsinnig" bezeichnet wurde (dem schliesse ich mich voll und ganz an)
d) was eine Auslösung des (beleidigten) Schleudersitzmechanismus bei der Richterin zur Folge hatte
e) zu einer lautstarken Auseinandersetzung führte, mit anschliessender 30-minütiger Wutpause der Richterin
f) die nach der Beratung mit ihren Chefs beschloss, dass der Beschluss zu einer psychiatrischen Untersuchung aufzuheben sei
g) ohne Begründung, da es offensichtlich nicht ihr Tag für Begründungen war

Der Fortsetzungstermin wurde für den 12.07.2011 festgesetzt.
Unter anderen Zeugen wird auch "ihro Expektabilität", der beleidigte Richter als Zeuge auftreten.

Aktenzeichen:    831 Cs 253 Js 209672/08.
Ort des Geschehens: Gebäude Strafjustizzentrum, Anschrift: Landgericht München I, Nymphenburger Straße 16, 80335 München (Hausanschrift)

In seiner Zelle verbrannter Ouri Jallow, Wie die Justiz um Wahrheit ringt, spiegel online, 12.01.2011
Warum starb der Asylsuchende Ouri Jallow in einer Dessauer Polizeizelle? Und wer trägt die Schuld dafür? Das Landgericht Magdeburg muss sich nun mit dem hochumstrittenen Fall beschäftigen. Es ist eine mehr als schwierige Aufgabe.
Die Richterin Claudia Methling, die der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts Magdeburg vorsitzt, ist eine zierliche Frau. Was sie aber zu bewältigen hat - nämlich den Tod des Asylsuchenden Ouri Jallow aus Sierra Leone aufzuklären - verlangt die Fähigkeiten eines Übermenschen. Denn worüber in den kommenden Wochen und Monaten in Magdeburg zu verhandeln sein wird, sprengt alles, was man für möglich halten kann.
...Gegen 12 Uhr gibt der an der Zellendecke befestigte Rauchmelder erstmals Alarm. Das Signal wird in das Zimmer im Obergeschoss des Gebäudes übertragen, in dem sich der Dienstgruppenleiter mit einer Kollegin aufhält. Später durchgeführte Versuche ergeben, dass das Signal spätestens 90 Sekunden nach der Entzündung eines Feuers ausgelöst worden sein muss. Zehn Sekunden später meldet ein zweites Alarmsignal Rauch. Beide Male unterdrückt der damalige Dienstgruppenleiter und jetzt angeklagte Andreas Sch., 50, die Warntöne.
Statt sich sofort an Ort und Stelle zu begeben, um den fixierten Jallow zu retten, ruft Sch. erst einmal bei seinem Vorgesetzten an mit der Bitte, mit ihm zusammen in den Gewahrsamstrakt zu gehen. Dann nimmt er den Zellenschlüssel, und als der Rauchmelder erneut anspringt, unterdrückt er auch diesen dritten Alarm.
Nach wenigen Schritten in Richtung Untergeschoss kehrt er um, weil er den neben dem Eingang zum Dienstzimmer in einem Blechkasten hängenden Schlüssel für die Fußfesseln vergessen hat. Auf dem Weg zu Jallow weist er einen telefonierenden Kollegen an, ihn zu begleiten. Als man dann endlich bei Zelle 5 ankommt, dringt bereits Qualm aus den Ritzen. Und als Sch. die Tür aufschließt, schlägt ihm und seinem Kollegen beißender, undurchdringlicher schwarzer Rauch entgegen.
Es war zu spät
Sch. ruft nun dem anderen Beamten zu, er soll Hilfe holen. Doch es ist längst zu spät. Der an der Matratze fixierte Jallow hat vermutlich die ersten zwei Minuten nach Ausbruch des Brands nicht überlebt, da sich an der Brandstelle etwa 800 Grad heiße Gase entwickelt haben.
Ein erster Prozess gegen Sch. und den ihn begleitenden Kollegen vor dem Landgericht Dessau wegen Körperverletzung mit Todesfolge im Amt endete im Dezember 2008 in einem von öffentlicher Empörung und Protestdemonstrationen begleiteten Debakel. Das Gericht sprach beide Angeklagte frei - nicht, weil ihre Unschuld festgestellt worden wäre oder die Beweise für schuldhaftes Unterlassen einfach nicht gereicht hätten.
Der Vorsitzende Richter Manfred Steinhoff beklagte in der Urteilsverkündung vielmehr ein "Ende, das aus formalen Gründen sein musste". Das Gericht habe nicht die Chance gehabt, "das, was man ein rechtsstaatliches Verfahren nennt, durchzuführen". Polizisten hätten als Zeugen "bedenkenlos und grottendämlich" falsch und unvollständig ausgesagt. Wie frustriert und erbost das Dessauer Gericht gewesen sein muss, lässt sich an den Worten ablesen, die der Vorsitzende öffentlich sagte, als er die Verhandlung schloss: "Ich habe keinen Bock, zu diesem Scheiß noch irgendwas zu sagen."
Was wird also auf die Vorsitzende Methling zukommen?...

Bundesgerichtshof, Wertvolle Verstärkung, Schnelle Seitenwechsel  und persönliche Beziehungen zu Kanzleien belasten den Bundesgerichtshof, Der Spiegel Nr. 22 Seite 32, 30.05.2011
Der Frontenwechsel ließ nicht lange auf sich warten. Am 31. Januar trat Wilfried Terno als Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof in den Ruhestand.
Nur zwei Monate später schloss er sich der Wirtschaftskanzlei Johannsen an, die grosse Versicherungen wie die Generali vertritt. Zufall oder nicht, auch Ternos Sohn Christian fand kurz zuvor bei Johannsen eine Stelle.Am BGH entschied Terno in Streitfällen zwischen Versicherungskunden und grossen Assekuranzen.
Immer geht es auch um die Frage, ob sich die Umsteiger nachträglich für Entscheidungen in ihrer Amtszeit belohnen lassen.
Jetzt erschüttern auf ähnliche Art Krrieren wie die von Torno das Vertrauen in die Unabhängigkeit der Justiz.
...Aber bereits der Anschein von mangelnder Neutralität schadet dem Ansehen des Gerichts und damit der Akzeptanz seiner Rechtssprechung. Doch zu genau diesem Eindruck ist es in gleich meheren Fällen gekommen.Für Unbehagen sorgt seit einiger Zeit zum Beispiel die BGH-Richterin Gabriele Caliebe. Sie ist seit Jahren mit einem erfolgreichen Anwalt der Wirtschaftskanzlei Hengeler Müller liiert. Carliebes Senat schuf daraufhin die interne Regelung: Carliebe soll nicht mehr mit Verfahren befasst werden, an denen die Kanzlei Hengeler Müller in der Vorinstanz beteiligt war. So richtig funktioniert die Weisung aber nicht. ...
Kein Fall allerdings hat den BGH so sehr in Aufruhr versetzt wie der Seitenwechsel von Wulf Goette. Der Vorsitzende Richter am Zweiten Zivilsenat ging am 30. September vorigen Jahres in den Ruhestand. Nur einen Tab später begann er als Berater bei der Wirtschaftskanzlei Gleiss Lutz. ...In einer Fachpublikation bezeichnet er prozessierende Kleinanleger im Jahr 2009 als "Räuber" und "Berufskläger". Schon im September 2007 liess er sich für ein Seminar gewinnen, das Gleiss Lutz mitorganisiert hattte.
...Als Kleinaktionär der Firma Kässbohrer kämpft Freitag vor dem BGH um eine höhrer Abfindung. Die Gegenseite wird von Gleiss Lutz beraten. In dem Verfahren erklärte Freitags Anwalt 5 BGH-Richter für befangen. Sie müssten von Goettes Frontenwechsel gewusst haben. Im Februar wies der BGH die Befangenheitsanträge zurück.
Der Bundestagsabgeordnete Wolfgang Nescovic hat sich die Erklärungen der Richter durchgelesen. "Wenn das glaubhaft sein soll, muss es um den sozialen Zusammenhalt im Zweiten Zivilsenat schlecht bestellt gewesen sein". ..."Wir brauchen eine gesetzliche Karenzzeit. Wer nach dem Ruhestand für eine Anwaltskanzlei auf dem gleichen Fachgebiet arbeiten möchte sollte min. 2 Jahre pausieren.Das neue Einkommen sollte zudem auf die Pension angemessen angerechnet werden."

Verfassungsrichter Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof (CDU), Wilhelm Schluckebier (CDU) und Prof. Dr. Susanne Baer decken den Rechtsbeuger Richter Dr. Christian Pfab vom LG-Coburg, der in einer Willkürjustiz Bürger verarscht
Mit Beschluss vom 26.06.2011 (1 BvR 2804/10) wurde die Verfassungsbeschwerde wegen der Versagung der Gewährung von Proszesskostenhilfe nicht angenommen. Der Beschluss erfolgte entsprechend selbstverständlich ohne Begründung.
Über den Fall wird auf dieser Seite unter dieser Überschrift berichtet:
Wie Richter Dr. Christian Pfab vom Landgericht Coburg Bürger in einer bürgerfreundlichen und bürgernahen Justiz verarscht und diesen das Recht vorsätzlich beugt:
Es geht darum, dass die eigene Versicherung in Anspruch genommen wird, weil diese den Schaden einer auf ein stehendes Fahrzeug auffahrenden Zweitunfallverursacherin zu 100% reguliert hat und den Versicherungsnehmer in seinem Schadenfreiheitsrabatt dadurch zurückgestuft hat. Dabei hat die Versicherung keine zivilen Haftungen wie die (konkreten) Betriebsgefahren berücksichtigt und auch keine Beweismittel aus den vorhergehenden Straf- bzw. Ordungswidrigkeitsverfahren bzw. andere Beweismittel berücksichtigt, sondern diese hat nur aufgrund der Bestrafungsergebnisse reguliert und weil der Erstunfallverursacher 30 EUR Ordnungsgeld für ein unbestimmtes Vergehen bezahlt hat und da das Strafverfahren gegen die Zweitunfallverursacherin eingestellt wurde haftet der Erstunfallverursacher für den Zweitunfall gemäss seiner Versicherung zu 100%. Das diese Haftungsfeststellung so richtig sei wurde vom Ombudsmann der Versicherungen Prof. Dr. Hirsch und 2 juristischen Mitarbeitern, vom Amtsgericht Coburg und von Richter Dr. Pfab vom Landggericht Coburg bestätigt obwohl der Kläger immer wieder darauf hinwies, dass nach zivilen Haftungskriterien und Beweismitteln wie den (konkreten) Betriebsgefahren hätte die Haftung der am Unfallgeschehen beteiligten geprüft werden müssen. Um seine Entscheidung zu begründen trägt Richter Dr. Pfab vom LG-Coburg  als Rechtsvertreter für die Versicherung (Verstoss gegen die Dispostionsmaxime) erstmaligselbst konkrete Betriebsgefahren vor, die allerdings Schwachsinn sind, und begründet seine Entscheidung damit. Er begründet seine Entscheidung auch noch mit anderen Gründen, die die Versicherung aber bei seiner Prüfung nie angewendet hat und welches von der Beklagten Versicherung auch nie vorgetragen wurde. Sämtliche Tatsachen die der Kläger bezüglich der von der Versicherung vorgenommenen Prüfung vorgetragen hat, nämlich Festellungen darüber, dass die Versicherung nur aufgrund der Bestrafungsergebnisse geprüft hat, werden vollständig ignoriert.
In seiner Entscheidung fehlt jeder Hinweis und jede Begründung wann die Versicherung entsprechend geprüft hat und wie die Versicherung den Fall überprüft hat. Er nimmt als Rechtsvertreter für die Versicherung eine nachträgliche Überprüfung vor, die die Versicherung hätte tätigen müssen aber ganz bestimmt nicht so wie er, denn er erklärt, dass sämtliche Rechtssprechung (auch mit PKW-Anhängern) auf den Zweitunfall nicht anwendbar ist (ausser die Rechtssprechung, die vom Gericht gegen den Kläger auch Sachlich- und Rechtsfeherhaft verwendet wird), weil der Erstunfall mit PKW-Anhänger geschah und von dem Anhänger eine konkrete Betriebsgefahr ausging, der jedoch am Zweitunfall gar nicht konkret beteiligt war. Alltagsweissheiten, die damit zu Stammtischweissheiten werden sind für ihn korrekte Beweiswürdigungen und, dass das Gericht den Vortrag des nicht anwaltlich vertretenen Klägers in der ersten Instanz gar nicht berücksichtigt hat ist für ihn kein Verstoss gegen das rechtliche Gehör. Auch dass er selbst den Vortrag des Klägers bezüglich der vorgenommenen Überprüfung der Versicherung ignoriert ist ebenfalls für ihn kein Verstoss gegen das rechtliche Gehör. Selbst wenn die Versicherung den Fall mit einem solchen rechtlichen und sachlichem Schwachsinn wie er geprüft hätte, wäre das immer noch keine ordnungsgemässe Prüfung.
Wenn er seine Entscheidung mit konkreten Betriebsgefahren begründet und die Versicherung das nicht gemacht hat, dann sieht man daran ja schon, dass die Versicherung die Haftung nicht ordnungsgemäß und sorgfältig geprüft hat, so wie dieses notwendig ist (AG Kerpen 25C40/02 vom 13.03.2003 ; AG Kenzingen, Urteil vom 19.10.2000).
Vom Kläger wurde auch die gegnerische Versicherung der auffahrenden Zweitunfallverursacherin verklagt, da diese nichts bezahlen wollte, weil ihrer Versicherungsnehmerin ja 100% des Schadens reguliert worden sei. An dem für die gegnerische Versicherung zuständigen Gericht ist mittlerweile die Klage rechtshängig und für die Klage wurde auf 100% der eingeklagten Summe Prozesskostenhilfe gewährt und die gegnerische Versicherung bot zwischenzeitlich freiwillig 50% der eingeklagten Summe an.

Der Bürger wird also was seine Grundrechte betrifft auch von Verfassungsrichtern verarscht und Richter, die Bürger verarschen und diesen vorsätzlich das Recht beugen werden abgedeckt und das ebenso hochwissenschaftlich mit Prof. und Dr. Titeln. Dafür und deswegen feiert man sich dort ebenfalls hochelitär auch mit  tausenden von monatlichen EUR.
Die Justiz arbeitet mittlerweile flächendeckend mit einer Dreiklassenjustiz. Es gibt eine Herrenrasse welches insbesondere Richter und Juristen darstellen, die allerdings untereinander opportunistisch und im vorauseilendem Gehorsam wie im Dritten Reich agieren müssen und so innerhalb der Richter- und Justizgemeinschaft aufwachsen.
Die zweite Klasse stellen Menschen dar, die richtig Geld in die Justiz tragen können, finanziell abgemolken werden können und die über Juristen Rechte geltend machen dürfen. Die dritte Klasse ist der ganz niedere Pöbel, der keine Rechte geltend zu machen hat, von Richtern auch das "NICHTS" genannt wird und sogar inhaftiert wird, wenn er sich einen Anwalt bei Anwaltszwang nimmt (Eine Verfassungsbeschwerde diesbezüglich wurde ebenfalls nicht angenommen). Der niedere Pöbel kann dann wenn Anwaltszwang besteht nicht einmal selbst Rechte geltend machen, damit er sich deswegen nicht strafbar macht.

Verfahren gegen die Caritas wegen Verstoss gegen das Rechtsberatungsgesetz:
"Betonte doch der Präsident der Stuttgarter Anwaltskammer Peter Ströbel während des ersten Prozesses extra noch, dass die Anwälte "der Berufsstand sind, dessen Selbstverständnis es ist, den Armen und Entrechteten zu helfen"."  Er vergass dabei zu erwähnen, dass diese tapferen Kämpfer für Recht und Gerechtigkeit sich nur gegen eine entsprechende hohe Entlohnung aus ihren Sesseln erheben.

"Keine Chance den Rechtsextremisten" eine Broschüre des Landratsamtes Dahme-Spreewald (12/2007):
"Das Weltbild der Rechtsextremisten: Rechtsextremisten lehnen es ab, alle Menschen als grundsätzlich gleich anzusehen..."

Wenn das das Verständnis dieser Richter von der Einhaltung von Grundrechten der Bürger darstellt, dann verwundert auch nicht das Verfassungsrichter stetig erklären, dass die Grundrechte in der BRD von Richtern auch eingehalten werden. Rechtsbeugung, vollständig schwachsinnige Entscheidungen in rechtlicher und sachlicher Hinsicht, Korruption, das nichteinhalten des rechtlichen Gehörs, Entscheidungen im Ansehen der Person, justizielle Verlogenheit usw. stellen für Verfassungsrichter also die Einhaltung der Grundrechte von anderen Richtern gegenüber den Bürgern dar und das von Richtern, die wie auch die Verfassungsrichter einen Amtseid geschworen haben.

Ekelhafte Selbstbeweihräucherung vom ehemaligen Präsidenten des BVerfG Hans-Jürgen Papier (CDU) für Grundrechte und Menschenrechte, die zwar jedem Menschen gesetzlich mit einer Garantenstellung des Staates zustehen, die aber selbstverständlich nicht jeder Mensch vom Staat und auch nicht vom BVerfG erhält:

Neue Westfälische, Nr. 86 14.04.2009, Seite 3, Verfassungsrichter Hans-Jürgen Papier (CDU):
Lob von höchster Stelle, Gesetzgebung in Deutschland aus Sicht der Karlsruher Verfassungsrichter besser als ihr Ruf
Papier sprach von der besten Verfassung, die Deutschland je hatte. Dass die Erfolgsquote bei Beschwerden vor dem Bundesverfassungsgericht seit Jahrzehnten deutlich unter 3% liegt, wertete er als Beweis für die praktisch flächendeckende Umsetzung der Grundrechtestandards in Deutschland. Die im Grundgesetz garantierten Grundrechte seien mehr als bloss abstrakte Zielvorstellungen, allgemeine Verheissungen oder programmatische Aufträge an die Gesetzgebung. Vielmehr begründeten sie unmittelbar geltende und von jedem einklagbare Rechte. Die geringe Erfolgsquote der Verfassungsbeschwerden liege auch daran, dass in den allermeisten Fällen der Grundrechtsschutz von Gesetzgeber, Verwaltung und Gerichten sichergestellt werde.
"Meines Erachtens ist diese nicht nur tehoretische, sondern praktisch realisierte und von den einzelnen Menschen notfalls einklag bare Inpflichtnahme des Staates auf die Grundrechte etwas, auf das Deutschland stolz sein kann." Die grosse Zahl von zwischenzeitlich mehr als 6000 Verfassungsbeschwerden pro Jahr nannte er ein Indiz dafür, dass sich die Menschen in Deutschland ihrer Rechte durchaus bewusst seien. ...

Die geringe Quote der erfolgreichen Verfassungsbeschwerden ist wohl weniger ein Beweis für die Einhaltung der Grundrechte, sondern vielmehr der Beweis dafür, dass auch das Verfassungsgericht den Bürgern ihre garantierten Grundrechte im Einzelfall Rechts- Grundrechts- und Menschenrechtswidrig versagt und es zeigt deutlich, dass den Richtern grundsätzlich willkürliche Rechtssprechung, die vollständig unterschiedlich  sein kann und mit vollkommen unterschiedlichen und anderen Gesetzesauslegungen Grundrechtmässig in Ordnung ist, besonders dann wenn man nicht beweisen kann, dass eine solche Rechtssprechung auf sachfremden Überlegungen beruht, wobei der Bürger für letzteres die Beweislast trägt, der Richter aber die vollständige Herrschaftsgewalt über die Beweismittel (Protokoll, Begründung, Tatsachenfeststellung, Beweiswürdigung) hat.
So wird das richterliche bzw. staatliche willkürliche Rechtsbeugungsprivileg gegen den Bürger zum Nachteil der Bürger geschützt.

Das Bundesverfassungsgericht macht lieber hochelitäre Entscheidungen über die in der Presse berichtet wird zur Selbstbeweihräucherung um ein hohes Ansehen zu geniessen. Das Ansehen der Person ist in der Justiz das wichtigste überhaupt.
Dr. Arbeit von Susanne Baer: „Würde oder Gleichheit“. Es geht um das Recht gegen Diskriminierung am Beispiel sexueller Belästigung am Arbeitsplatz.
Diskriminierung von Bürgern durch Versagung ihrer Grundrechte ist für diese aber OK. Es ist halt nun keine hochelitäre rechtliche Arbeit in der man seine Fantasien niederschreibt, so dass diese hochelitär, hochwissenschaftlich schön sind und man damit im Ansehen der Person Karriere macht, sondern es ist das wirkliche Leben anderer Menschen und im wirklichem Leben kann man auch Bürgern die Grundrechte selbstverständlich versagen und Rechtsbeuger damit zusätzlich feiern, weil die Wahrung der Grundrechte- und Menschenrechet für die Richter zusätzliche Arbeit ist, die diese beruflich nicht voranbringt, sondern belastet. De  rechtssuchenden Bürger ist somit Störenfried, der auch die Verfassungsrichter nicht elitär im Ansehen beruflich voranbringt.

Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Seit seiner Gründung im Jahr 1951 hat das Gericht dazu beigetragen, der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Ansehen und Wirkung zu verschaffen. Das gilt vor allem für die Durchsetzung der Grundrechte.
Zur Beachtung des Grundgesetzes sind alle staatlichen Stellen verpflichtet.

Das Bundesverfassungsgericht ist also nicht wie dort zur Selbstbeweihräucherung behauptet wird zur Einhaltung der Grundrechte und Menschenrechte verpflichtet und das trotz Amtseid der Verfassungsrichter. Oder anders gesagt stellen Entscheidungen, die einen solchen rechtlichen und sachlichen Schwachsinn enthalten, dass diese nur auf vorsätzlicher Rechtsbeugung beruhen können, weil es schlichtweg reine Verarschung darstellt und die daher von allen anderen Entscheidungen in der BRD abweichen (Artikel 3 Abs. 1 GG) und den Kläger schon von vornherein die Möglichkeit verweigern ein Gerichtsverfahren zu führen um seine Rechte überhaupt wahrnehmen zu können (Artikel 3 Abs. 1 GG, 19 Abs. 4 GG, 20 Abs. 3 GG, 103 Abs. 1 GG), für das BVerfG grundrechtskonforme Entscheidungen dar. Gemäss dem BVerfG gibt es also auch mind. eine Zweiklassenjustiz.



Neues auf dieser Seite aus Justiz und Politik (06/2011):

Richterbundchef Christoph Frank erklärt mit seinem einfachen Weltbild die Zweiklassenjustiz, 20.01.2009
Christoph
Frank hat ein sehr einfaches Weltbild. Er hält sich selbst für gut. Da er Richter ist, müssen die anderen Richter auch gut sein, gehören sie doch zu seiner Klasse. Die Richter sind ein ein Teil der Justiz, also muss die Justiz gut sein. Die Justiz setzt das Gesetz durch, ohne sich zu fragen, ob es nütze oder schade, ob es gerecht oder ungerecht sei. Aber auch das ist für ihn gut. Weil er und seine Klasse so gut sind, gibt er Interviews, die dann in Pressemitteilungen landen und ein Kopfschütteln, wenn nicht gar heiße Wut verursachen.

Der Präsident des Deutschen Richterbunds, Christoph Frank, hat die Justiz gegen Vorwürfe in Schutz genommen, sie bevorzuge prominente Steuersünder. "Ich bedaure es, dass durch die Berichterstattung über Großverfahren bei den Bürgern der Eindruck entstanden ist, man könne sich vor Gericht freikaufen", sagte Frank dem Tagesspiegel am Sonntag. Hierdurch schwinde das Vertrauen in die Justiz. "Die Wirklichkeit sieht anders aus: Es gibt klare gesetzliche Strafzumessungsregeln, die für alle Betroffenen in gleicher Weise gelten. Wir wenden sie ohne Ansehen der Person an", sagte er. Prozesse mit steuer- oder wirtschaftsrechtlichen Bezügen seien in der Praxis in besonderer Weise darauf angelegt, mit Absprachen beendet zu werden, erklärte Frank. "Die Verfahren haben einen sehr umfangreichen Prozessstoff und sind meist höchst kompliziert. Das alles erfordert einen ungeheuren Aufwand an Personal und Zeit. Und genau diesen Aufwand können wir nicht immer leisten, weil uns die Ressourcen weggebrochen sind. Es fehlen schlicht Richter und Staatsanwälte in Deutschland, die sich auch gerade mit diesen sehr komplizierten Verfahren beschäftigen können."

Er sagt uns damit zwei Dinge. Das eine ist das grausamste, was man seit Freisler von einem deutschen Richter gehört hat. Er bestätigt die Zweiklassenjustiz. Den Eierdieb kann man verurteilen, weil sein Fall einfach ist und der armen Richterschaft keine Mühe macht. Deshalb bekommt der auch besonders harte und lange Strafen. Die Fälle der Reichen, derer mit den tollen Anwälten, die sind für unsere einfach gestrickten Richter zu kompliziert, das würde Arbeit bedeuten, und deshalb gibt es da einen schnellen und billigen Vergleich.

Ob sich Christoph Frank überhaupt einmal selbst beim Reden zugehört hat? Merkt er nicht, dass er damit unsere Justiz als das darstellt, was die meisten schon lange vermuten: als eine Justiz gegen die Armen und Schwachen. Es ist doch kein Wunder, dass über Prozesskostenhilfe nicht zu Beginn des Verfahrens entschieden wird, sondern erst am Ende. Die Armen sollen verunsichert werden und auf ihr Recht verzichten, während den Reichen in den Gerichtssälen ein roter Teppich ausgerollt wird.

Justiz im Nationalsozialismus – Komplizin der Vernichtungspolitik, 14.06.2011
Zum 14.6.2011 hatte die Zeitgeschichtliche Dokumentationsstelle Marburg die Historikerin Barbara Manthe eingeladen. Manthe promoviert gerade in Köln. Mich interessierte die Einladung zuerst, weil Manthes Vortrag im Marburger Stadtverordnetensitzungssaal stattfinden sollte.Viel von dem, was Manthe vortrug, war mir bekannt. Sie erklärte die Regelgerichte, die es heute noch gibt: Amts-, Landes-, Oberlandesgerichte und das Reichsgericht, welches heute BGH heißt. Daneben schuf der NS-Staat Sondergerichte, besonders den Volksgerichtshof. Manthe legte Wert auf die Feststellung, dass die meisten Richter der Sondergerichte zugleich in den Regelgerichten tätig waren. Überhaupt betonte Manthe die Kontinuität im deutschen Rechtswesen. Es sei bekannt, dass 80 bis 90% der bundesdeutschen Nachkriegsrichter zuvor NS-Richter gewesen seien. ...
Im Täterstrafrecht steht nicht die strafbare Tat im Vordergrund, sondern der Typ von Mensch, der solche Taten begeht. Ich möchte anmerken, dass derartige Ideen von Menschen in die Welt gesetzt werden, auf die diese Ideen am ehesten passen. Z.B.
(2) Jurist ist, wer sich an Universitäten herumtreibt, um dort aufzuschnappen, wie er andere betrügen kann, ohne dafür bestraft zu werden. Jeder, der sich über die NS-Richter besonders aufregt, benimmt sich albern. Das waren ganz gewöhnliche Richter.
Die meisten wurden von den Justizministern der Weimarer Republik eingestellt. Sie schworen ihren Amtseid auf die Weimarer Republik. 1934 schworen dieselben Personen um, diesmal auf Adolf Hitler. Zwischen 1933 und 1945 gingen mehrere Richter in den wohlverdienten Ruhestand. Deren Posten wurden durch Richter besetzt, die von NS-Justizministern eingestellt wurden und ebenfalls auf Hitler schworen. Ab 1946 schwor das kombinierte Personal auf Bayern und ab 1949 auf die Bundesrepublik Deutschland - immer mit dem Zusatz "So wahr mir Gott helfe!"

Natürlich war die Nazi-Zeit für Richter besonders schön, weil sie Gelegenheit bekamen viele Todesurteile zu fällen.
Adenauer war dann glücklich erfahrene Mordsbeamte zu seiner Unterstützung zu haben und gab den Beamten, die nun die seinigen waren, Gelegenheit auch ohne Todesurteile Kraft durch Freude zu finden. So wanderten viele Displaced Persons (die aus Konzentrationslagern befreit worden waren) dank bundesdeutscher Richter erneut ins Gefängnis. Begründung war gewöhnlich,  dass sie diese DPs sich in irgendwelchen kommunistischen Gruppierungen betätigt hätten oder sonstwie asozial waren.

Wie geht Gewaltentrennung im Nazionalsozialismus und heute, Richter Dr. Christoph Ullrich (CDU) LG-Marburg, Richterin Ina-Nadine Bernshausen (Grüne), 2011

Ein Richter darf Aufgabe der rechtssprechenden Gewalt und Aufgaben der gesetzgebenden oder der vollziehenden Gewalt nicht zugleich wahrnehmen. Nach einem Urteil des OVG NRW vom 08.12.2006 sind Kreistage Organe der vollziehenden Gewalt.
Dr. Christoph Ullrich (CDU), Präsident des Landgerichts Marburg, gehört dem Kreistag Limburg-Weilburg an.
Ina-Nadine Bernshausen (Grüne), Richterin im Amtsgericht Marburg, gehört dem Kreistag Marburg-Biedenkopf an.

Palmen-Niko, Staatsanwaltschaft klagt nicht strafbaren Fall an, Akten bereits vernichtet, 07.05.2011
Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungsakte für den Tatzeitraum 2000 - 2002 vernichtet: (Man kommt insgesamt wieder zur Vernunft...)
Und für den Zeitraum ab 2002, also nach all den Einstellungsverfügungen und Gutachten, müsste laut BGH neu ermittelt werden. (Nach 10 Jahren trotz vernichteter Akten. Viel Spaß Dr. Brandau!)...

Kölner Antikoruptionsblog, Gegen Korruption und Machtmissbrauch in Köln, Kölner Justiz deckt Korruption, 2009
Hier werden ungeahnte tiefgreifende Skandale zum Schaden (Weitere Millionen Beträge) des Steuerzahlers und abgezockter Unternehmer enthüllt.
Informationen zur Aufklärung weiterer Straftaten auch innerhalb der IHK zu Köln, als auch die, örtlicher Baubehörden in Verbindung mit dem Archiv-Einsturz werden zum Schutz der Informanten vorerst noch zurückgehalten.
Erst wenn offizielle Ermittlungen gegen diese Brüder eingeleitet werden und glaubhaft dargelegt wird, dass die Einsatz-Truppe aus gewissenhaften und unabhängigen Staatsbevollmächtigten besteht, fühlen sich diese Informanten sicher.
Bedauerlicher Weise kann ich bestätigen, dass sich die deutsche Justiz in 2 Gruppen spaltet:
1.die nach besten gewissen und wissen, bei gesundem Menschenverstand, rechtsuchenden und urteilenden;
2.die nach besten privaten Interessen durch Machtmissbrauch ihres Amtes das Recht beugen und dabei ihre Willkür walten lassen. (Einzelheiten und Nachweise siehe Blog, erschreckend viele Fälle im Net)
Die 2. Gruppe wird oftmals von kriminellen Lobbyisten gesteuert und kontrolliert.
Solche Gruppen im Richter-, Staatsanwaltsamt oder als Staatsbedienstete bestimmen vorab, was in im Namen des Volkes entschieden wird, oder auch in einem Gutachten stehen soll.
Diese mutmaßlichen Komplizen nicht selten eng „verflochten“ mit denjenigen, die sie politisch kontrollieren sollen.
Ein ähnliches Verhaltensmuster trifft auch auf unsere angeblich „freien“ Journalisten zu, „kooperierenden Verlage“ bestimmen was in der Presse und den Medien berichtet wird und was eben nicht.
Schließlich wird auch der nächste Auftrag ausschließlich nach inhaltlichem Bedarf und Gefallen der Lobbyisten möglichst untereinander vergeben.
Der Verleger Alfred Neven DuMont hat bereits laut WDR „aus wirtschaftlichem Eigennutz seine Zeitungsredaktionen in Sachen Esch-Fonds an die Kette gelegt“.
Zwischen Herrn Alfred Neven DuMont und Herrn Paul Bauwens- Adenauer bestehen engste freundschaftliche und familiäre Verbindungen, welche u.a. auch im Kölner Narrenkostüm gepflegt und propagiert werden.
Wer jetzt noch auf politische Transparenz bzw. auf eine Veröffentlichung der vorliegenden Adenauer-Bauwens Skandale hofft, wird enttäuscht werden, weil Herr DuMont, wie bisher auch in Zukunft den Großteil der Medienlandschaft auch weit über den Kölner Raum hinaus „diktieren“ wird. (würde mich freuen, wenn ich damit etwas falsches behauptet habe)

Juristenzitate:
80 % meiner RichterkollegInnen sind selbst Kriminelle aufgrund Ihrer Rechtsprechung“, AG Direktor Deichner a.D., Wiesbaden

Alle Tassen im Schrank, Amtsrichter a.D. Deichner will co-op Otto aus der Patsche helfen, spiegel 17.02.1992
Die European Consulting Corporation AG (ECC) ist in Monrovia, der Hauptstadt des afrikanischen Staates Liberia, registriert. Der Chef sitzt in einem kleinen Büro in Mannheim; der Firmenname steht auf einem Pappschild an der Tür. Der Chef nennt sich "President": Rudolf Deichner, 54, Amtsgerichtsdirektor im Ruhestand.
Der Richter a. D. ist hierzulande wohlbekannt. Deichner sieht sich als allerletzte Instanz für hoffnungslose juristische Fälle und verkorkste Verfahren. Seine liebsten Gegner sind Banken, Konzerne und Prominente: Den Bundespräsidenten hat er schon verklagt, den Kanzler ebenfalls. Gern überschüttet er leitende Manager mit leidenschaftlichen Klageschriften. Es läßt ihn kalt, wenn er als Spinner verhöhnt wird. Er hat sich von einem Psychiater bescheinigen lassen, "daß ich in jeder Hinsicht alle Tassen im Schrank habe".

Polizisten wünschten sich das ganz große Programm. Vereitelte Durchsuchung bei Journalistin des Weser-Kurier in Bremen, 02.05.2011
Sie wollten alle Telefondaten einer Journalistin und die Durchsuchung ihres Büros: Zwei hochrangige Polizisten aus Verden wünschten sich das ganze große Programm, um ein Leck in den eigenen Reihen aufzuspüren. Hinweise darauf wollten sie bei Christine Kröger finden, Redakteurin beim Bremer Weser-Kurier.
Sie schrieb über eine Mord-Ermittlung der Verdener, konnte die internen Polizei-Akten einsehen und fand darin mögliche Fehler der Ermittler, über die sie berichtete.
Die beiden Beamten der Polizeiinspektion Uwe Jordan und Martin Erftenbeck gingen im Februar 2009 mit diesem Wünschen zur Staatsanwaltschaft - und holten sich eine Abfuhr. Die Staatsanwälte notierten sich das Begehren in einem Vermerk, über den der Weser Kurier am Samstag berichtete.
So sei es den beiden Beamten auch um "ein Signal" gegangen. Außerdem hätte die Polizisten interessiert, was die Journalistin "sonst so treibt". Die Staatsanwälte beriefen sich bei ihrer Ablehnung auf Grundsatzurteile - auch vom Bundesverfassungsgericht - und forderten die Polizisten auf, die "Ermittlungen lauter zu führen".
Christine Kröger ist eine renommierte Journalistin, sie leitet das Recherche-Ressort des Weser Kurier. Sie sagt: "Es hat mich entsetzt zu sehen, dass es die vordringlichste Sache der beiden Polizisten war rauszubekommen, wie ich an die Informationen gekommen bin, anstatt sich erst einmal darum zu kümmern, wie man eine mögliche Ermittlungspanne in Zukunft verhindern kann."
Kröger ist froh, dass die Staatsanwälte die Polizisten gebremst haben, sagt aber auch: "Es sind nicht alle Staatsanwälte solche Kämpfer für die Pressefreiheit." Sie habe bei der gleichen Behörde schon ein Vermerk eines Juristen gesehen, der sich damit brüstete, "die Presse klein gehalten" zu haben.

Wer schützt die Bürger vor Richtern?, Fehlurteile, Wie gerecht kann Justiz sein, Glaube und Wahrheit, Der Spiegel  Nr. 22/30.05.2011

Rechtsfälle: Kachelmann, Gruselhorrorgeschichte Rupp, Harry Wörtz, Karl-Heinz W., Wormser Massenmissbrauchsfall, Monika Weimar.
Autoren: Thomas Darnstädt, Gisela Friedrichsen, Dietmar Hipp, Andreas Ulrich, Antje Windmann
Wiederaufnahmespezialist Strate: "Alamierend inkompetente Gutachter".

Einseitige Ermittlungen, überschätzte Gutachten, selbstgewisse Richter - es gibt viele Gründe, warum sich die deutsche Justiz immer wieder Fehlurteile eingestehen muss.
...Die Geschichte aus der Provinz, die erst vor wenigen Wochen rechtskräftig mit Freisprüchen endete, ist schon jetzt Lehrstoff an Universitäten, Thema von Juristen und Justizpolitikern: Wie kann es passieren, dass ein ganzer Apparat versagt? Dass die Staatsanwaltschaft, zwei Landgerichtskammern und die Revisionsinstanz Totschlagsurteile auf eine frei erfundene Gruselstory gründen?
Wer schützt, so absurd das klingt, die Bürger vor Richtern, denen die Phantasie durchgeht, die in ihrer Allmacht Menschen ruinieren und jahrelang ihrer Freiheit berauben, mit Verdächtigungen und vermeintlichen Wahrheiten behängen können?
...In rund 2000 Fällen pro Jahr sieht sich die Justiz in Deutschland genötigt, Wiederaufnahmeverfahren einzuleiten - weil das, was rechtskräftig als abschliessende Wahrheit oft von meheren Gerichtsinstanzen festgestellt wurde, als nicht mehr haltbar erscheint. Niemand kann auch nur schätzungsweise sagen, wie viele Menschen in Deutschland unschuldig hinter Gittern sitzen. "Eine stattliche Zahl" an Opfern der Wahrheitsfindung vermutet der Hamburger Strafverteidiger Gerhard Strate, der schon für etliche Mandanten Wiederaufnahmeverfahren erreicht hat.
...Im Fall Kachelmann traten zehn Gutachter als Sachverständige und zwei als sachverständige Zeugen auf. Das Resultat war beschämend.
...Schneidig hatten die Staatsanwälte eine Anklage formuliert, die so bestechend klang, dass kein Richter es wagte, sie als dummes Zeug zu behandeln. So geht es häufig. "Schneidigkeit" sagt Marxen, ehemals Richter am Landgericht, "ist bei der Staatsanwaltschaft immer noch karriereförderlich".
..."Ich war immer froh, dass wir in Deutschland nicht die Todesstrafe haben", sagt Ex-Richter Gehrke: "Es ist beruhigend, dass im schlimmsten Fall ein Fehler korrigierbar ist."
...Das Landgericht Karlsruhe, nun eine Zivilkammer, schmettert die Klage ab. Was wahr ist, muss noch lange nicht Wahrheit sein. Die Zivilrichter befinden: Wörz Täterschaft sei - trotz des Strafurteils - nicht erwiesen. Die Zivilrichter stellen den Kollegen von der Strafjustiz ein beschämendes Zeugnis aus. Wörz Anwalt Hubert Gorka schreibt auf der Grundlage dieses Urteils einen Wiederaufnahmeantrag, führt insgesamt 15 Punkte auf, die die Verurteilung erschüttern können. Das LG Mannheim lehnt ab, das OLG Karlsruhe ordnet dagegen die Wiederaufnahme an.
...Zwölfmal befassen sich Gerichte insgesamt mit dem Fall. Nach mehr als 13 Jahren verlässt Installateur Wörz das oberste Strafgericht als wirklich freier aber gebrochener Mann.
Wer mag solcher Wahrheitsfindung noch vertrauen?
...Doch die nachträgliche Arbeit an der Wahrheit trifft im deutschen Justizstaat auf schlechte Bedingungen. Bemühungen von Anwälten um nachträgliche DNA-Tests laufen oft ins leere. In Deutschland gibt es keine gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung von Spuren rechtskräftig verurteilter Taten.
...Damals waren die Methoden noch nicht ausgereift genug, den Fleck genau zu untersuchen, heute ist das Taschentuch nicht mehr zu finden. Vielleicht sagt Strate "will man es auch  nicht finden". Kann schon sein. "Justiz korrigiert sich nur ungern", sagt Strafrechtsprofessor Marxen.
...In der Selbstgerechtigkeit der Justiz und ihrer Zuarbeiter liegt ein Problem. "Es fehlt an Bemühungen, den Fehlern auf den Grund zu gehen", sagt der Humboldt-Prof. Marxen.
...Die Unabhängigkeit der Richter, die jedes Fehlermanagment als Bevormundung zurückweisen, erstickt alle Ansätze im Keim. "Wie Duodezfürstentümer", sagt der ehemalige Strafrichter Gehrke, führten sich Landgerichtskammern oft auf, "da herrscht das Prinzip Schulterschluss", da werde nicht mit Kollegen anderer Kammern über Rechtsansichten diskutiert, da heisse es, "dass machen wir hier schon immer so und so, fertig".
...Doch anstatt Alarm zu schlagen, hielt die Staatsanwaltschaft ihre neuen Erkenntnisse zurück - der Vater blieb im Gefängnis. Erst nach seiner Entlassung, als das unterdrückte Protokoll in einem anderen Prozess auftauchte, konnte der Mann in einem Wiederaufnahmeverfahren rehabilitiert werden.
...Eine Instanz, die nach den Buchstaben der Strafprozessordnung der Wahrheit verpflichtet ist - für die aber nach der Erfahrung des Strafrechtlers Marxen "ein hartes Urteil ein schöner Erfolg" ist. "Ich habe meine Kunden am liebsten im Kasten", dieser flotte Spruch unter Staatsanwälten markiert die Gesinnung, nach derer viele Ermittlungsverfahren aufgebaut werden. ...Und dort ist die Gesinnung nicht anders. "Für die Polizei sind Fälle abgeschlossen, wenn sie einen Tatverdächtigen präsentieren kann", sagt Marxen.

Fall Paul B., Von Polizisten des Schädel gebrochenVon Polizisten den Schädel gebrochen, Der Fall Paul B., Verurteilt wird das Opfer zu einer Bewährungsgefängnisstrafe, Justiz glaubt fast immer nur den Polizeibeamten, 2006
Zu sehen ist ein Demonstrationsteilnehmer, der von meheren Polizeibeamten brutal festgenommen, geschlagen, getreten und schliesslich zu Boden gedrückt wird.
Ganz deutlich zu erkennen die Folgen der Aktion. Das Gesicht von Paul B. ist stark angeschwollen, Blut tropft auf den Asphalt.
Polizist: "Was machen wir jetzt mit dem?"
Ein anderer Polizist schiebt mit dem Fuss ein Stein zum auf dem Boden liegenden schwer verletzten: "Den könnte er doch geworfen haben."
Im Krankenhaus wird ein Schädelbruch diagnostiziert, noch heute trägt er Implantate im Gesichtsbereich.
Paul B. hatte damals wegen Körperverletung Anzeige erstattet. Das Verfahren wurde eingestellt.
Bei einer Gerichtsverhandlung im Jahr 2007 wurde dann Paul B. wegen schwerem Landfriedensbruch und versuchter Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe von 1 Jahr und 5 Monaten veurteilt.
Paul Schamer ist der Anwalt von Paul B.. Er hatte mehrfach eine Wiederaufnahme des Verfahrens gegen die Beamten beantragt. Die Begründung für den Polizeieinsatz der Polizei wegen des Steines hält er für erfunden. Andere Besweismittel gab es nicht. Ein Polizeivideo schwenke im entscheidenden Moment der Festnahme weg. Die beteiligten Zeugen wurden zwar im Verfahren gegen Paul B. befragt doch fand nie eine Befragung als Beschuldigte einer Straftat statt. Im Gegenteil. Als sich Paul B. hilfesuchend an die Justizverwaltung wandte antwortete ihm Wochen später die Staatsanwaltschaft:
"Ich darf Sie vorsorglich darauf hinweisen, dass auch die falsche Verdächtigung von Polizeibeamten eine Straftat und auch einen Bewährungsbruch darstellen kann."
Das nun aufgetauchte Video ist Anlass um das Verfahren wieder aufzunehmen. Paul B. hat die 3 Polizisten nun wieder angezeigt wegen Falschaussage. Die Staatsanwaltschaft hat jetzt Ermittlungen aufgenommen. Anwalt Paul Schamer: "Das spricht im Grunde alles für seine Aussage und ziemlich stark gegen die Aussage der damaligen Beamten, die übrigens schon damals aus meiner Sicht nicht glaubhaft waren und daher hoffe ich dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren ernst nimmt und unabhängig ermittelt und die Beamten dann auch vor Gericht stellt wegen Verdachts der Falschaussage und auch wegen der massiven Körperverletzung."
Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte wäre in diesem Fall und auch in vielen anderen äusserst sinnvoll, weil dieses bei den Polizeibeamten auch Möglicherweise dazu führen würde, dass diese  nicht so einfach anonym zuschlagen können, denn es gibt immer wieder welche die es machen.
Erst durch die jetzt aufgetauchten Videoaufnahmen konnte der Fall B. erneut aufgerollt werden. Auch hier wird immer deutlicher was manche Polizeibeamte zu verbergen versuchen.
In solchen Fällen gibt es grundsätzlich immer nur die Aussagen der Polizeibeamten und die des Verletzten.
Es ist halt immer das Problem, dass die Justiz den Polizeibeamten eher glaubt bzw. fast immer nur glaubt.

Aberkennung des Dr. jur. Grades von der Uni Bayreuth bei CSU-Politiker Karl-Theodor Guttenberg, 21.02.2011,  GuttenPlag - kollaborative Plagiatsdokumentation
Die Univeristät Bayreuth teilte am Montagabend mit, wegen der Plagiatsvorwürfe habe Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) gebeten, seinen Doktortitel zurückzunehmen. Zur Begründung habe er auf „gravierende, handwerkliche Fehler“ in seiner Dissertation hingewiesen.

Aberkennung des Dr. jur. Grades von der Uni Konstanz bei Stoiber-Tochter Verronica Saß, 11.05.2011,
   http://de.vroniplag.wikia.com/wiki/Vs
Veronica Saß wehrt sich gegen die Aberkennung ihres Doktorgrads in Jura und will vor Gericht ziehen. Laut einer Internetseite soll die Tochter von Edmund Stoiber fast 40 Seiten nahezu durchgängig wörtlich abgeschrieben haben.

Die Universität wies die Vorwürfe zurück. Man habe Saß eine „sehr angemessene Gelegenheit“ zur Stellungnahme gegeben und dabei auch ihre Schwangerschaft berücksichtigt, sagte eine Universitätssprecherin. Saß habe eine Einladung zu einer persönlichen Anhörung erhalten, sie jedoch nicht angenommen. Stattdessen habe sie eine umfangreiche schriftliche Stellungnahme abgegeben. Der offizielle Bescheid der Universität gehe Saß in den nächsten Tagen zu. Anschließend habe sie vier Wochen Zeit, Widerspruch einzulegen.
Uni zweifelt an wissenschaftlicher Redlichkeit
Uni-Rektor Ulrich Rüdiger erklärte, Saß sei der Doktorgrad entzogen worden, weil die rechtlichen Voraussetzungen für seine Verleihung nicht vorgelegen hätten. Er verwies auf die Regeln wissenschaftlicher Redlichkeit, wonach eine Doktorarbeit einen eigenständigen wissenschaftlichen Beitrag zum Fortschritt eines Faches beinhalten müsse.
An der Universität Konstanz erkläre jeder Doktorand bei Abgabe der Dissertation, dass die Arbeit selbst verfasst und fremde Literatur als solche gekennzeichnet sei. „Wird diese Grundregel wissenschaftlicher Redlichkeit nachweislich verletzt, ist es an der Universität, ihr wieder Geltung zu verschaffen“, betonte Rüdiger.
Angeblich viele Quellen nicht gekennzeichnetSaß soll in ihrer rechtswissenschaftlichen Doktorarbeit mit dem Titel „Regulierung im Mobilfunk“ an zahlreichen Stellen von anderen Autoren abgeschrieben und damit die Standards wissenschaftlichen Zitierens verletzt haben. Laut der Internetseite „VroniPlag Wiki“ enthält die Arbeit unter anderem ein fast durchgängiges, wortwörtliches Plagiat von knapp 40 Seiten.
Die Tochter des ehemaligen bayrischen Ministerpräsidenten arbeitet als Juristin bei der Großkanzlei Raupach und Wollert-Elmendorff, sie war auf Anfrage nicht erreichbar. Auch die Kanzlei wollte sich nicht äußern.

Aberkennung des Dr. phil. Grades von der Uni Heidelberg bei FDP-Politikerin Silvana Koch-Mehrin, 15.08.2011
, http://de.vroniplag.wikia.com/wiki/Skm
Die Dissertation bestehe „in substanziellen Teilen aus Plagiaten“, hieß es nach einer Überprüfung der Arbeit an der Uni in Heidelberg. Die Quantität und Qualität der nachweisbaren Plagiate lege zwingend die Schlussfolgerung nahe, dass die Dissertation keine „selbstständige wissenschaftliche Arbeit“ im Sinne der Promotionsordnung der Fakultät und des Landeshochschulgesetzes Baden-Württemberg darstelle, erklärte der Vorsitzende des Promotionsausschusses, Dekan Manfred Berg. Die Aberkennung des Titels ist insofern nur konsequent. Der Rückzug Koch-Mehrins auch aus dem EU-Parlament wäre es nun auch.

Unter Plagiatsvedacht der Dr. phil. Grad von der Uni Bonn bei FDP-Politiker
Jorgo Chatzimarkakis, 15.08.2011
http://de.vroniplag.wikia.com/wiki/Gc
Mit Jorgo Chatzimarkakis ist noch ein weiterer prominenter FDP-Europapolitiker unter Plagiatsverdacht. Bei ihm dauert die von ihm selbst angestoßene Prüfung der Uni Bonn noch an. Auch seine Doktorarbeit wurde wie die von Veronika Saß und Koch-Mehrin zuvor vom Internet-Wiki "vroniplag" durchleuchtet.

Unter Plagiatsvedacht der Dr. jur. Grad von der Uni Tübingen bei CDU-Politiker
Matthias Pröfrock,
  http://de.vroniplag.wikia.com/wiki/Mcp

Unter Plagiatsvedacht der Dr. rer.pol. Grad von der Uni Köln bei FDP-Politiker
Dr. BijanDjir-Sarai,
  http://de.vroniplag.wikia.com/wiki/Bds

Unter Plagiatsvedacht der Dr. jur. Grad von der Uni Hamburg bei SDP-Politiker
Dr. Uwe Brinkmann,
  http://de.vroniplag.wikia.com/wiki/Ub
Plagiator gibt den Doktortitel zurück, Frankfurter Rundschau 18.06.2011: "Vor wenigen Wochen war Uwe Brinkmann Dozent der Führungsakademie der Bundeswehr in Hamburg. Und Chef der SPD-Jugend in der Hansestadt. Nun sieht er sich dem Plagiatsvorwurf ausgesetzt - und schickt seine Doktorurkunde per Einschreiben an die Uni zurück...."

Unter Plagiatsverdacht der Dr. phil. von der Uni Bonn bei der Politikwissenschaftlerin Prof. Dr. Margarita Mathiopoulus, http://de.vroniplag.wikia.com/wiki/Mm
Am 11. September 1989 berichtete das Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL, dass Mathiopoulos’ Dissertation „Schönheitsfehler“ enthalte, da „[…] an etlichen Stellen […]“ Passagen „[…] beinahe wörtlich […]“ aus Arbeiten anderer abgeschrieben, ohne dass diese Passagen als Zitate ausgewiesen seien und zitiert Beispiele; des weiteren wird in dem Artikel berichtet, dass Mathiopoulos über ihren Anwalt mitgeteilt habe, dass ihr an jenen Stellen, an denen die Quellen nicht offengelegt wurden „[…] ‚offensichtlich‘ bedauerliche ‚Flüchtigkeitsfehler‘ unterlaufen“ seien. Der Doktorvater habe sich laut SPIEGEL „[…] ‚sehr betroffen [gezeigt], daß an einigen Stellen die angewandten Arbeitsmethoden nicht wissenschaftlichen Gepflogenheiten entsprechen‘“, sehe jedoch dadurch „[…] ‚de[n] Kern der geistigen Leistung von Frau Mathiopoulos nicht beeinträchtigt‘.“ Zum Entzug des Doktorgrades kam es nicht, obwohl die Philosophische Fakultät der Universität Bonn, welche den Doktorgrad selbst verliehen hat, nach Angaben des SPIEGEL in einem Gutachten die Aussage tätige, „[…] dass in der Arbeit ‚in wörtlicher und sinngemäßer Wiedergabe mehr übernommen‘ sei, ‚als es die Zitatnachweise‘ erkennen lassen.“

Stahlbetonbau am Amtsgericht Minden, Der Bürger rein im Ansehen der Person als unzurechnungsfähiges und wertloses NICHTS bei Gericht, 1993/2004:
Strafverfahren des Herrn L. gegen seinen Vermieter (3 Cs 24 Js 788/93 (861/93)):
Herr L. stellte Strafantrag gegen seinen Vermieter, wegen Bedrohung, Beleidigung, Hausfriedensbruch und tätlicher Angriffe.
Der von Herrn L. gestellte Strafantrag wurde abgelehnt, da kein öffentliches Interesse vorliegen würde. Ein Rechtsanwalt erklärte, daß dieses generell so gemacht würde, weil er kein Rechtsanwalt sei und daher eine solcher Antrag grundsätzlich viel weniger Ernst zu nehmen sei als einer von einem Rechtsanwalt eingereichter. Ein RA reichte dann für Herrn L. eine Beschwerde beim Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft ein, so daß darauffolgend plötzlich selbstverständlich öffentliches Interesse vorlag und Herr L. in dem Verhandlungstermin über den von ihm gstellten Strafantag mit 4 weiteren von Ihm benannten Zeugen als Zeuge geladen war.
Die Richterin erklärte: Herr L. ich habe mir Ihren Strafantrag durchgelesen, daß sieht mir ja ganz nach einem Rechtsanwalt aus aber in Ihrer Anschrift steht garnicht, daß Sie Rechtsanwalt sind?
Herr L.: Ich bin auch kein Rechtsanwalt.
Richterin: Sind Sie denn angehender Rechtsanwalt?
Herr L.: Nein.
Richterin: Studieren Sie denn Jura?
Herr L.: Nein.
Richterin: Was für einen Rechtsberuf haben Sie denn erlernt?
Herr L.: Mh, Keinen.
Richterin: Welchen Beruf haben Sie denn dann erlernt?
Herr L.: Beton u.- Stahlbetonbauer und Hochbaufahrarbeiter.
Richterin: Ja, dann ist das alles ja auch garnichts hier!!, wobei Sie in etwa 10cm Höhe durch die Luft mit dem Handrücken über die vor sich liegende Strafanzeige des Herrn L. fegte.

Die Schriftsätze sind also tatsächlich dergestalt intellektuell wie von einem Rechtsanwalt. Die Person des Geschädigten ist jedoch gemäss Juristen nicht hochintelektuell, nein noch nicht einmal intellektuell, sondern noch schlimmer. Es wird rein im Ansehen der Person beurteilt.
Gauleiter Koch: "Im vorchristlichen Rom waren die Sklaven den Haustieren untergeordnet. Das Nichts ist selbst noch den Sklaven untergeordnet."

Jahre später (2004/2005):
Zwischenzeitlich erfolgen von Herrn L. Beschwerden über richterliche Verbrechen an denen auch Richter Husmann und Richter Eickhoff beim Abdecken beteiligt waren und andere Beschwerden mit richterlichen Belehrungen zB.:

Beschwerde In der Strafsache: Beschuldigter L., 5 Gs 1029/04, Beschluß vom 09.12.2004 von Richter Wacker, Minden, den 01.02.2005
Hiermit lege ich Beschwerde gegen den Beschluß von Richter Wacker vom 09.12.2004 ein.
Ich beantrage den Beschluß von Richter Wacker vom 09.12.2004 aufzuheben, damit das Verfahren weiter ordnungsgemäß bearbeitet werden kann.
Richter Wacker hat am 09.12.2004 mit Beschluß des AG Minden eine von mir eingelegte Beschwerde wegen eines Durchsuchungsbeschlußes abgewiesen ohne eine Entscheidung von der Strafkammer am LG Bielefeld einzuholen (StPO §306 Abs. 2). Der Rechtszug ist damit ersichtlich nicht ordnungsgemäß behandelt worden.
Richter Wacker hat damit aufgrund des Devolutiveffektes (GVG §73 Abs. 1) gegen Artikel 101 Abs. 1 Satz 2 GG verstoßen. Die Entscheidung verstößt somit auch gegen Artikel 20 Abs. 3 GG.
Eine Rechtsmittelbelehrung lag dem Beschluß von Richter Wacker nicht bei.

Richter Husmann vom AG-Minden und Richter Eickhoff vom AG-Minden schicken Herrn L. zu einer psychologischen Untersuchung, weil er vollständig unfähig ist bei Gericht vorzutragen und um ihm daher einen Betreuer zu bestellen.
Die Psychologin erklärte, dass er den Juristen vertrauen müsse, weil diese jahrelang Jura studiert haben und einen Amtseid geschworen haben. Daher könnten diese auf keinem Fall jemanden Schaden und diese könnten das auch niemals mit Absicht machen. Selbst wenn diese jemanden Schaden wollten ginge das nicht, weil diese einen Amtseid geschworen haben und daher sei dass unmöglich.
Psychologin: "Verstehen Sie Juristen haben Jura studiert! Was haben Sie denn gelernt?"
Herr L.: "Ich habe einen Gesellenbrief als Beton- und Stahlbetonbauer"
Psychologin: "Sehen Sie, daher können Sie das gar nicht verstehen was Juristen machen."
Herr L.:"Ich habe allerdings auch noch einen Gesellenbrief als Hochbaufacharbeiter."
Psychologin: "Und welchen Schulabschluss haben Sie?"
Herr L.: "Hauptschulabschluss".
Psychologin: "Sie müssen verstehen, dass Juristen jahrelang studiert haben und diese haben ein Gymnasium besucht und dann viele Jahre eine Universität!"
Herr L.: "Aber es geht doch um meine Schriftsätze und dass ich nicht fähig bin bei Gericht rechtlich vorzutragen. Was ist denn damit nicht in Ordnung?
Psychologin: "Ihre Schriftsätze sind in Ordnung und die kann ich ja sogar verstehen aber das was dort rechtlich drin steht kann ja gar nicht stimmen, denn Sie  haben nicht sutdiert und daher können Sie das selbst gar nicht verstehen was Sie da schreiben. Ihre Schriftsätze sind ja genau wie eine Doktorarbeit mit den ganzen Rechtsnachweisen und den Erklärungen und Erläuterungen. Aber da Sie das gar nicht verstehen können sieht man ja dass Sie sich da in einem Wahn in etwas hinneinsteigern, was Sie überhaupt gar nicht verstehen können."
Richter Eichhof telefonierte mit der Psychologing hochelitär und freundlich, damit unbedingt ein Betreuer bestellt wird, denn das sei zu seinem Vorteil dringend.
Zweiter Termin bei der Psychologin nach ein paar Tagen mit einigen hier nicht genannten Vorfällen:
Psychologin: "Ich habe dem Gericht mitgeteilt, dass ich den Fall nicht weiter bearbeiten werde, denn Sie kennen sich ja rechtlich bestens aus."

Nun wurde Herr L. aufgrund des Auftrages von einem weiteren Neurologen und Psychologen zu Hause besucht.
Neurologe: "Wissen Sie was ich hier soll?"
Herr L.: "Mh, ehrlich gesagt weiss ich das auch nicht."
Neurologe: "Ich soll beurteilen ob Sie im Stande sind bei Gericht rechtlich vorzutragen. Aber ich kenne mich doch rechtlich gar nicht aus und kann das daher doch gar nicht beurteilen. Ich kann doch nur beurteilen ob Sie in der Lage sind bei Gericht vorzutragen und dass Sie das können daran besteht ja nicht der geringste Zweifel. Und dass Sie sich entsprechend rechtlich hervoragend auskennen und entsprechend vortragen können, daran habe ich auch nicht den geringsten Zweifel. ..."

Ihm war nach dem Gutachten kein Betreuer zu bestellen.
Herr L. bat bei Gericht um eine Kopie des Gutachtens. Das Gutachten ist Geheim.
Seit 1990 bin ich bei Gericht verarscht worden:.
http://www.youtube.com/watch?v=eUwmJMlc9ZI
Die Frage ist also nicht ob man von Juristen verarscht wird, sondern rein aufgrund des Zufalls wann man von diesen verarscht wird.


Schreiber-Affäre: Ex-CSU-Politiker Holger Pfahls (ehem. Präsident des Verfassungsschutzes) erneut angeklagt, 20.11.2011
Holger Pfahls, ehemaliger Rüstungsstaatssekretär, kommt erneut vor Gericht. Schulden aus dem ersten Prozess hat er nicht bezahlt, er habe die Mittel nicht. Jetzt ist sein Vermögen aufgetaucht.
Der frühere CSU-Politiker war jahrelang einer der meistgesuchten deutschen Kriminellen, nachdem er wegen des Vorwurfs der Bestechung durch den Waffenlobbyisten Karlheinz Schreiber geflohen war. Nach seiner Festnahme verhängte das Landgericht Augsburg 2005 eine Haftstrafe wegen Steuerhinterziehung und Vorteilsannahme, diese hat Pfahls längst abgesessen.
Seit Dezember sitzt er nun erneut in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft Augsburg wirft ihm unter anderem eine falsche eigensstattliche Versicherung und Erpressung vor und hat Anklage erhoben. Das teilte ein Behördensprecher am Mittwoch mit. Damit droht dem früheren Vertrauten von Franz Josef Strauß, der auch Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz war, eine neue Haftstrafe.
Wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft mitteilte, hat Pfahls aus seinem früheren Prozess noch Schulden in Höhe von etwa 3,7 Millionen Euro bei der öffentlichen Hand. Er habe sich aber als mittellos dargestellt, darüber auch eine falsche eidesstattliche Versicherung abgegeben und sein Vermögen vor seinen Gläubigern verheimlicht. Außerdem sei Pfahls hinreichend verdächtig, gemeinsam mit drei anderen Beschuldigten einen Privatgläubiger bedroht zu haben, damit dieser auf eine Forderung in Höhe von 5000 Euro verzichtet.


Neues auf dieser Seite aus Justiz und Politik (05/2011):

Von Bürgern benötigte Akten verschwinden bei der Staatsanwaltschaft Bielefeld (15 Js 1811/07) bzw. bei Behörden in Minden (15 Js 1811/07), unzulässige Geheimakten verschwinden sicherlich nicht, 13.05.2011
"...Die fragliche Akte wurde vor hier aus nach der Verfahrenseinstellung an den Kreis Minden-Lübbecke abgegeben. Aufgrund Ihrer Eingaben habe ich die Akte zurückgefordert. Allerdings hat der Kreis nur noch mitteilen können, dass die Akten dort zwischenzeitlich nicht mehr vorliegen.
Eine vollständige Aktenrekonstruktion war nicht möglich; allein die Verkehrsunfallanzeige war bei der Polizei noch vorhanden und wurde hierher gesandt.
Aufgrund dessen ist es mir unmöglich, eine etwaige Stellungnahme der Frau B. in Ablichtung zur Verfügung zu stellen."

Autofahrer A fährt in München 10 km/h schneller als erlaubt und kommt dadurch 10 Minuten früher in Nürnberg an, wo er trotz Einhaltung der zulässigen Geschwindigkeit mit einem Radfahrer zusammenstößt und diesen verletzt = Fahrlässige Körperverletzung §229 StGB
Das OLG Karlsruhe (NJW 1958, 430) bejahte einen Pflichtwidrigkeitszusammenhang, da der Autofahrer A bei ordnungsgemäßer Geschwindigkeit in München den Unfallort in Nürnberg zeitlich später erreicht hätte und somit der Unfall vermeidbar gewesen wäre. (siehe hierzu auch Ebert, Jura 1979, 561, 571).

Diese Erwägungen verfehlen den Schutzzweck der einschlägigen Sorgfaltsregeln. Der Sinn und Zweck der Geschwindigkeitsbegrenzung ist darin zu sehen, dass der Fahrer in einer kritischen Verkehrslage vor Ort und Stelle – also in München und nicht in Nürnberg – noch frühzeitig genug adäquat reagieren kann, um einen Unfall zu vermeiden. Er besteht jedoch nicht darin, zeitlich später an einem anderen Ort anzukommen und dadurch Unfälle zu vermeiden.

Interview: Gewaltsame Entführung durch die Polizei in die Psychiatrie. Wer als Bürger die Drohung ernst nimmt, dass man einen Kopfschuss erhält gehört gemäss Juristen wegen Wahnvorstellungen therapiert.
...Das war ja auch noch das allerschlimmste wie ich in die Psychiatrie kam. Ich bin hier auf der Strasse gewesen und wollte einkaufen gehen und plötzlich ein haufen Männer und überfällt mich und ich schrei schon "Hilfe Hilfe", weil ich dachte ich werde überfallen" dabei war das Zivilpolizei. Die Betreuerin muss das in Angriff genommen haben, die einfach vor meine Nase gesetzt wurde. Die kannte ich ja nicht einmal die Frau. Mitten auf der Strasse wurde ich dann überwältigt und in Handschellen gelegt. In der Todesangst denk ich hoffentlich kommt jetzt endlich mal die Polizei und rettet mich und dann kam ein Polizeiwagen an und dann stopfen die mich in den Polizeiwagen in Handschellen wie ein Schwerverbrecher. Ich bin noch nie in meinem Leben mit solchen Dingen konfrontiert worden.
Dann haben die das ganze noch ins lächerliche gezogen. Und dann mit Handschellen im Rücken in die Psychiatrie abgeführt mit Zwangsmedikation. Mir ist nichts begründet worden gar nichts.
Ich bin mittlerweile nicht mehr unter Betreuung, ich war auch nicht kooperativ mit denen. Man lässt mich zwar in Ruhe aber für mich ist nichts geklärt worden.
Man hat mir Schizophrenie vorgeworfen und dass ich Zwangsmedikation erhalten muss, weil ich nicht einsehen will, dass ich schizophren bin.
Ich kenne ja die Hintergründe um die es hier geht. Ich habe damals in Scheidung gelebt. Mein Mann ist Deutscher und ich bin Türkin. Mein Mann hat damals Angst gehabt, dass ich die Kinder in die Türkei entführe. Ich war 2 Jahre entmündigt und 4 Monate weggesperrt. Er ist sehr gewaltbereit.
Ich habe versucht über die Staatsanwalt ein Ermittlungsverfahren gegen Ihnen zu bewirken. Man hat für mich gar nichts getan. Richtig kommt man davon nicht mehr weg.
Ich habe mich gefühlt im falschen Film.
Man hat mich damals vollgepumpt mit Chemikalien. Ich nenne das Folter. Ich konnte nicht mehr reden, mich kaum noch bewegen und keine Gedanken mehr fassen. Mein Körper war wie unter Strom gestanden. Man hat mich in den Zustand versetzt in dem man mich sehen wollte. So richtig unter Drogen gesetzt gegen den Willen. Es gab kein Urteil, dass man das machen durfte.
Die nennen das in Gewahrsam nehmen.
Weil ich nicht kooperativ war hat man mir nahegelegt zu gehen. Da sagte der eine Pfleger, dass er glaubt, dass ich dort fehl am Platz wäre.
Ich war bei so vielen Anwälten danach. Meinen Sie ich habe einen Anwalt gefunden, der für mich tätig werden wollte.
Ich kenne mich doch nicht aus. Woher soll ich wissen was ist richtig.
Es kann nicht sein, dass ich in einem Land lebe wo ich hoffe, dass es demokratische Grundwerte hat und dass es hier nicht so ist.
P.: Aber man darf doch die Wahrheit sagen ausser in China und Russland.
Aber in Deutschland ist das doch nicht anders.
Die eine Ärztin hat mir dann noch gedroht in einem Ton: "Vergessen Sie ihre Kinder sonst kommen Sie hier nie raus". Das ich Kinder habe, habe ich dort gar nicht erzählt gehabt.
In Karlsruhe habe ich dann eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft gestellt und dann wurde dort ein Psychiater hinzugezogen und erklärt, die Frau gehört in die Psychiatrie. Meine Strafanzeige ist garnicht zu Protokoll genommen worden.
Und in der Psychiatrie haben dann mit mir ein kurzen Gespräch geführt und haben mich dann auch gleich wieder freigelassen. Irgendwann stand in Kunzelsau ein Mann vor der Tür und erklärte er wäre der Medizinalrat von Künzelsau und wollte mit mir sprechen und ich erkläte aber ich will aber nicht mit Ihnen sprechen. Der hat hinter meinen Rücken dann veranlasst, dass ich eine Betreuerin erhalte. Es kam permanet eine Frau, die mit mir reden wollte und ich wollte aber mit ihr nicht reden.
Anscheinend hat die Betreuerin bei einem Richter hier in Künzelsau eine Blankounterschrift geholt, dass ich unter Betreuung gestellt werden soll.
Einen gerichtlichen Beschluss habe ich erst in der Psychiatrie erhalten. Gegen diesen habe ich Beschwerde eingelegt. Fast 4 Wochen später kamen dann 3 Richter in die Psychiatrie um mich anzuhören. Als ich dann erzählte was man mit mir gemacht hat, hiess es im allerdings erfolglosen Urteil dass die Vorgehensweisen gegen mich sehr bedenklich sind. Aufgrunddessen hat die Betreuerin ihr Amt niedergelegt, weil sie dass in die Wege geleitet hat, dass ich verchleppt werde. Ich glaube aber, dass diese meinen Fall abgeben musste.
Mir wurde der Führerschein entzogen. Ich hatte einen LKW Führerschein. Nach einer MPU habe ich den PKW Führerschein zurückerhalten mit dem Deal, dass wir auch dem Amt gerecht werden und ich 2 Jahre lang alle 3 Monate zum Hausarzt gehe und mir bestätigen lasse, dass ich nicht psychisch gestört bin. Um meinen LKW wieder zurückzuerhalten müsste ich eine grosse MPU machen, die 700 EUR kostet und danach würde dann im Einzelfall darüber entschieden ob ich den wiedererhalte.
Ich war nicht gestört aber ich wurde gestört gemacht.
Ich habe kein Vertrauen mehr in dieses Rechtssystem. Ich habe absolut kein Vertrauen zu unserer Regierung, dass diese überhaupt etwas tun.
Wie kann ich in einem Land existieren in dem ich nicht einmal Schutz vor der Polizei habe. Hier wurde ich wie Dreck behandelt.

P.: Hat man Ihnen ihre Wohnung ausgeplündert?

Ja, natürlich und da stand die Polizei dabei wo man mich vor meiner Wohnung ferngehalten hat.

P.: So ähnlich war das bei mir auch. Ich war auch anwesend als man mich bestohlen hatte und die Polizei kam und hat mir einen Platzverweis erteilt. So konnte man mir das ganze Lager leerräumen. Anschliessend sollte ich einen Geldkoffer auf einem Parkplatz abstellen um mein Eigentum zurückzukaufen. Als ich das Geld nicht bezahlte gab es nach ein paar Monaten eine Androhung: "Da hat jemand einen Kopfschuss bekommen", vielleicht wäre ich der nächste. Die Polizei steckt dahinter.

Natürlich.
Mein Mann steht hinter den Polizisten und ruft auch noch ausländerfeindliche Parolen gegen mich "Scheiss Türken" aber die Polizisten hören das gar nicht.

P.: ...Das wurde dann umgedeutet, dass ich mich damit einverstanden erklärt habe eine Theraphie zu machen, weil ich einen Wahn hätte, weil ich es ernst genommen habe, dass man mir mit einem Kopfschuss drohte. Der Herr hat gute Beziehungen. In seinem Elternhaus wohnt ein Polizeibeamter, seine Stiefmutter wohnt mit der Staatsanwältin im selben Haus, die für seinen Fall damals zuständig war. Sein Haus hat er im Rohbau von einem CDU-Ratsmitglied gekauft, ein zweites CDU-Ratsmitglied wohnte bei ihm zur Miete.


Baumbach/Hefermehl 61. Auflage §287 Schadensermittlung; Höhe der Forderung Rn. 4, richterliche floskelhafte verbrämte Nachlässigkeit:
"Die Vorschrift gibt dem Richter eine manchmal gefährliche Freiheit. Schätzung ins Blaue ist die Hauptgefahr bei §287 ZPO. Das weite richterliche Ermessen kann unversehends zur nur noch floskelhaft verbrämten Nachlässigkeit umschlagen."

Selbstbedienungsladen für Juristen (Richter Thiemann/Helmkamp AG-/LG-Bielefeld): Insolvenzverfahren 43 IN 760/07, Masse 16647,28 EUR, Vergütung des Insolvenzverwalters 12361,60 EUR, 07.05.2011
Amtsgericht Bielefeld Beschluss vom 07.05.2011.
Die Masse betrug anfangs im übrigen etwa 20000 EUR. Davon verauslagt wurden bereits mehr als 1500 EUR für den Insolvenzverwalter für das Gutachten über die Insolvenz. Der Rest ist für Gerichtskosten aufgewendet worden.
Von ehemals etwa 20000 EUR verbleiben den Gläubigern also  4285 EUR abzügl. noch evtl. aufzuwendender Zinsen. Dabei muss man bedenken, dass in den Rechnungen der Gläubiger häufig bereits Gerichts- und Rechtsanwaltskosten oder Inkassokosten enthalten waren. Von also etwa 20000 EUR, die der insolvente Schuldner einmal hatte und hart verdientes Geld gewesen sind verbleiben ihm etwa 2500 EUR um seine tatsächlichen ehemaligen Schulden zu bezahlen und die restlichen 17500 EUR haben Justiz und Juristen kassiert. Davon, dass der Insolvenzverwalter das Vermögen des Schuldners (auch zu Gunsten der Gläubiger) schützt hat der Insolvente gar nichts bemerkt, sondern das genaue Gegenteil wurde getätigt. Es wird Post unterschlagen und Arbeiten an denen der Insolvente das Urheberrecht besitzt, die aber für die Gläubiger wahrscheinlich wertlos sind, werden vernichtet. Der Insolvente wird mit seinen Eingaben vollständig ignoriert. Gedeckt wird das ganze vom Insolvenzrichter Thiemann am AG Bielefeld, der den Insolvenzverwalter dabei fleissig unterstützt.
Weitere Kosten sind dem Insolventen entstanden aufgrund eines rechtswidrigen Postbeschlagnahmebeschlusses von Richter Thiemann und einem Befangenheitsantrag, weil der Insolvenzrichter Thiemann dem Insolventen laut schreiend erklärte, dass er sich seine Schriftstücke nicht durchlesen muss, weil er Richter ist und es daher auch gar nicht getan hat und der Insolvente gar keine Rechte besitzen würde. Für beide Beschwerden, die abgewiesen worden sind musste der Insolvente die Kosten tragen. Eine Beschwerde gegen den abweisenden Befangenheitsantrag wurde ebenfalls auf Kosten des Insolventen nicht stattgegeben, weil gemäss Richter Thomas Helmkamp vom LG-Bielefeld (jetzt LG Münster) Bürger keine vernünftig denkenden Menschen sind und daher keine Rechte begründen können, während ein laut schreiender Richter, der erklärt, dass er sich Schriftstücke von Bürgern nicht durchliest und diese auch nicht durchgelesen habe und Bürger keine Rechte geltend zu machen haben und der einen rechtswidrigen Postbeschlagnahmebeschluss tätigt, einen vernünftig denkenden Menschen darstellt.
Allen Menschen, die entsprechende Rechtsbehelfe nicht selbst tätigen können wäre natürlich keine PKH bewilligt worden und diese hätten somit auch von vorn herein keinen Anwalt in Anspruch nehmen können, der den Fall ohne Geld ohnehin nicht getätigt hätte und noch nicht einmal gegen entsprechende Rechts- und Grundrechtsverletzungen Rechtsbehelfe einlegen können. Auch wenn die Rechtsbehelfe von vorn herein sinnlos sind, denn die Juristen decken sich bei dem tätigen von Rechts- Grundrechts- und Menschenrechtsverletzungen untereinander ab und belobigen sich dafür auch finanziell.

Oligarchischer Richterstaat mit auch am Bundesverfassungsgericht von Parteien gesteuerter Richter
»Die obersten Bundesgerichte bekennen sich bis heute völlig unbefangen zu einer sogenannten "objektiven" Methode der Gesetzesauslegung. … Die Methode ist besonders attraktiv für Richter, die ausgeprägte eigene rechtspolitische Regelungsvorstellungen haben, die sie "objektiv vernünftig" halten. … Die objektive Methode verwandelt die Gerichte von Dienern der Gesetze zu Herren der Rechtsordnung. … Die politischen Parteien haben die Konzentration der Staatsmacht in den obersten Bundesgerichten, natürlich erst recht im BVerfG, seit langem erkannt und verinnerlicht. Der verbissene Machtkampf der Parteiobleute um das Machtmonopol der Parteien bei der Richterwahl ist ein weiterer, untrüglicher Beweis dafür, wie sehr die Bundesrepublik bereits von einem Gesetzesstaat zu einem Richterstaat mutiert ist. … Wer die Rechtsordnung ohne Gesetzgebung ändern will, kann dazu zwei zweckdienliche Instrumente einsetzen, nämlich geeignete Rechtsanwendungsmethoden einerseits und die Wahl parteipolitisch wie weltanschaulich "geeigneter" Bundesrichter andererseits. Die derzeitige Praxis der Methodenwahl ("objektive" Methode) wie der Richterwahl (drohende Dominanz parteipolitischer Auswahlkriterien vor fachlicher Eignung) ebenen den Weg zum oligarchischen Richterstaat.
Prof. Dr. Bernd Rüthers

Rechtsanwalt Rolf Bossi: Teils bis heute geistig vergiftete Justiz durch die Hitlerdiktatur mit dem Baustein der Aushölung des Straftatbestandes der Rechtsbeugung
»Eine Justiz, die niemals offiziell und institutionell mit dem Unrecht gebrochen hat, das sie in zwölf Jahren Hitlerdiktatur beging, schleppt den Ungeist Tausender von Rechtsbeugungen und Mordurteilen als ewige Last mit sich herum. Indem sich Deutschlands Juristen nahezu geschlossen einem verbrecherischen Regime unterordneten, ist die Unabhängigkeit der Richter – und damit eine ihrer elementarsten und hervorstechendsten Eigenschaften – zwischen 1933 und 1945 pervertiert worden. Sie ist zu einer unbeschränkten Machtvollkommenheit und Willkür entartet. Die politische Zweckmäßigkeit eines Urteils ist als Maßstab an die Stelle von Wahrheit und Gerechtigkeit getreten.
Statt den Faden der im Nürnberger Juristenprozess 1947 gesprochenen Urteile aufzunehmen und sich der Verantwortung für die eigenen Unrechtsgeschichte zu stellen, haben Gesetzgeber und Justiz die Mörder in Robe nahezu vollständig amnestiert und bereitwillig wieder in die Reihen der Halbgötter in Schwarz aufgenommen. Mindestens eine weitere Generation von Juristen ist durch diese braunen Nachkriegskarrieristen geistig vergiftet worden. Die größte Hypothek dieses Versagens ist folgende: Um ihren eigenen Berufsstand nicht der Schande und der Verachtung und dem völligen Ansehensverlust preisgeben zu müssen, haben Deutschlands Richter sich ein exklusives Sonderrecht geschaffen, das die Verfolgung und Bestrafung von Unrechtsurteilen beinahe unmöglich macht. Ein wichtiger Baustein dazu war die Aushöhlung des Straftatbestandes der Rechtsbeugung.«
Rechsanwalt Rolf Bossi, in: "Halbgötter in Schwarz, Deutschlands Justiz am Pranger", Goldmann Verlag, Seite 271 – 272''

Sterilisation mit Gift, ungeheuerlicher Vorgang im Polizeipräsidium Marburg-Biedenkopf wird von den Behörden ohne angemessene Ermittlungen unter den Teppich gekehrt, 11.05.2011
Polizeibeamtin teilt Bürger mit, er sei mit Gift sterilisiert worden
Am 4. September 2010 wurde ein Marburger Bürger von der Polizei rechtswidrig fest genommen. Im Keller des Polizeipräsidiums Marburg-Biedenkopf spielte sich eine erschreckende Szene ab. Die Polizeibeamtin Frau R. teilte Herrn W. mit, er sei mit Gift sterilisiert worden. Eine anschließende urologische Untersuchung des Spermas von Herrn W. wies seine Zeugungsunfähigket nach.
Der Hintergund dieses Polizeieinsatzes ist bislang unklar. Kriminalpolizei Gießen und Staatsanwaltschaft Marburg unterließen es, zu ermitteln, obwohl ihnen Anzeigen vorliegen.
Die Festnahme des Herrn W. am 4.9.2010 erfolgte offiziell, weil die Nachbarin Frau B. der Polizei telefonisch mitgeteilt hatte, Herr W. habe aus seiner Wohnung Gegenstände auf die Sraße geworfen. In der dienstlichen Stellungnahme der beteiligten Polizeibeamten vom Januar 2011 stellen diese jedoch fest, dass Herr W. keine Gegenstände auf die Fahrbahn geworfen hatte. Ihre Begründung für die Festnahme des Herrn W., der rechtswidrig aus seiner Wohnung geholt wurde, ist nebulös.
Der Grund für seine Festnahme dürfte auch eher in dubiosen Machenschaften zu sehen sein, in die Marburger Polizisten offenbar verwickelt sind. Anders lässt sich nicht erklären, wie die Polizeibeamtin Frau R. in der Lage war, zahlreiche Ereignisse aus dem Leben des Herrn W. nach seiner Festnahme zu kommentieren. Insbesondere dass sie im Gegensatz zu Herrn W. über dessen Zeugungsunfähigkeit informiert war und ihn aufforderte, eine urologische Untersuchung durchzuführen, lässt auf organisierte Kriminalität schließen.
Nachdem Herr W. schockiert die Ergebnisse der urologischen Untersuchung seines Spermas zur Kenntnis genommen hatte, erstattete er am 17. Novemeber 2010 bei der Kriminalpolizei in Gießen Strafanzeige wegen Beihilfe zur schweren Körperverletzung gegen die Polizeibeamtin Frau R. sowie eine weitere verdächtige Person, die Herrn W. bereits im September 2009 damit gedroht hatte, ihn zu vergiften.
Jedoch wurden von der Kripo Gießen keine ernsthaften Ermittlungen durchgeführt, obwohl ihr das Spermiogramm vorliegt, die eine schwere Schädigung des Spermas von Herrn W. nachweist, sowie ein Gedächtnisprotokoll der entsprechenden Drohungen der Polizeibeamtin Frau R. Die Akten wurden der Staatsanwaltschaft Marburg übergeben. Die zuständige Staatsanwältin Frau Brinkmeier leitete noch nicht einmal ein Ermittlungsverfahren bezüglich der Anzeigen wegen schwerer Körperverletzung ein, womit sie den Verdacht der Strafvereitelung im Amt auslöst. Mehrere schriftliche Anfragen bezüglich des Sachstandes der Ermittlungen gegen die verdächtigen Personen Frau R. und Herrn P. wurden von der Staatsanwältin nicht beantwortet.
Der Staatsanwaltschaft ist auch bekannt, dass Herr W. mehrere Morddrohungen unter anderem von den Verdächtigten Frau R. und Herrn P. erhalten hat, womit im Falle der Polizeibeamtin neben dem Verdacht der Beihilfe zur schweren Körperverletzung auch der Straftatbestand der Bedrohung im Amt in Frage kommt.
Herr W. hat nunmehr noch einmal Anzeigen gegen die Verdächtigen bei der Generalstaatsanwaltschaft in Frankfurt am Main erstattet. Es bleibt abzuwarten, ob diese nun ihrem Ermittlungsauftrag nachkommt.

Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung in der CDU-Parteispendenaffäre verboten, Steuerhinterziehungprivileg für Reiche, Focus 20/11 16.05.2011, Seite 42
Für Trickser der Alptraum, Frank Wehrheim galt als einer der besten Ermittler der Republik
Das Tabu brach am Morgen des 27. Februar. 50 Steuerfahnder marschierten in die Frankfurter Zentrale der Commerzbank. Die Juristen der Bank reagierten fassungslos, als ihnen Einsatzleiter Frank Wehrheim den Durchsuchungsbeschluss mit der Bemerkung aushändigte: "Wir beginnen ganz oben in der Vorstandsetage".
Das ist unerhört. Eine Razzia gegen eine Grossbank empfanden vor allem deren Topmanager im Jahr 1996 als Majestätsbeleidigung. Ein Chefbanker blaffte den Fahnder an, ob er denn nicht wisse, dass er am Abend mit dem Bundeskanzler dinieren werde. Die Chuzpe sollte sich lohnen. Nach und nach fanden sich Belege für systematischen Steurschwindel des Kreditmultis. Insgesamt flossen dem Staat 1,2 Milliarden Mark hinterzogene Abgaben zu.
Wehrheim selbst ist der Erfolg mit seinem Bankenteam schlecht bekommen.Sein Name verbindet sich mit einer grandiosen Mobbingaffäre. Vier seiner Kollegen wurden mit falschen psychiatrischen Gutachen aus dem Dienst entfernt. Wehrheim sagt, er habe sein Buch geschrieben, damit die Leute diese "Schweinerei" nicht vergessen.
...Zeitweilig hamsterten etwa Zahnärzte Gold in rauen Mengen. Offiziell deklarierten sie ihre Ankäufe als Zahngold für die Praxis und setzen es als Betriebsausgabe von der Steuer ab.Tatsächlich aber bunkerten sie die Feingoldbarren als Altersvorsorge in ihrem Tresor oder in einem Bankschliessfach.
1999 flog die CDU-Parteispendenaffäre auf. Noch heute amüsiert sich der Ex-Fahnder über die Worte seines damaligen obersten Dienstherrn Roland Koch (CDU) von der "brutalst möglichen Aufkklärung". Wehrheim: "Es gab einige Fälle, die durfte ich nicht anpacken, die sollte jemand anderes machen." Anweisung von oben. "Und dann stellte sich heraus, dass diese Verfahren gar nicht bearbeitet worden waren". ...
Die Probleme entzündeten sich an der Amtsverfügung 2001/18. Hessens Fahnder durften nur noch grossen Steuersündern nachstellen, die umgerechnet mehr als 250000 EUR ins Ausland transferierten. "Reiche Leute brauchen nur ihre Beträge zu stückeln und waren fein raus", erläutert der pensionierte Schnüffler. Heftige Proteste der Frankfurter Steuerfahnder beantwortete die Leitung mit Repressalien.

Maulwurf warnte vor Razzia bei Deutscher Bank, Umsatzsteuerbetrug bei Handel mit Emissionsrechten, 03.07.2010
Die Deutsche Bank ist in einem der größten Wirtschafts-Strafverfahren, die derzeit in der Bundesrepublik anhängig sind, vorab vor einer Durchsuchungsaktion in ihren Büros gewarnt worden.
Diese Panne wird die hessische Justiz noch eine ganze Weile beschäftigen. Mit großer Sorgfalt hatten die Ermittlungsabteilungen die Aktion vorbereitet, alles koordiniert. Strikte Geheimhaltung war das oberste Gebot, schließlich betrafen die Ermittlungen das derzeit größte Wirtschaftsstrafverfahren in Deutschland.Am 27. April, dem Abend, bevor die Steuerfahnder unter anderem Büros der Deutschen Bank durchsuchen wollten, setzte ein Behördenmitarbeiter eine Warnmeldung ab.
Mehrere Bankbeschäftigte, gegen die wegen Steuerhinterziehung in großem Stil ermittelt wird, informierten einander demnach an dem Abend über die Razzia.
Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main hatte am 28. April bundesweit 230 Firmen, Banken und Wohnungen durchsuchen lassen, darunter Büros der Deutschen Bank. Ein internationaler Betrügerring, der rund 150 Beschuldigte umfasst, soll beim Handel mit Emissionsrechten, an dem die Bank beteiligt war, Umsatzsteuern hinterzogen haben. Allein bei den Emissionsrechten zum Ausstoß von Kohlendioxid, mit denen die Deutsche Bank gehandelt hat, soll der Fiskus um 160 Millionen Euro betrogen worden sein.

Spendenaffäre in NRW: Ermitteln verboten, Anwalt verdächtigt Mandantengelder veruntreut zu haben und bei städtischen Firmen Gelder kassiert und an die Partei weitergereicht zu haben, Focus 20/11 16.05.2011, Seite 38
Jäger musste einräumen, in der SPD-Parteispendenaffäre dem Landtag einiges verschwiegen zu haben. Er gab Kontakte zur Schlüsselfigur der Affäre zu: dem Krefelder Rechtsanwalt Lothar Vauth. Laut Anzeige äussern Vauths Ex-Kanzleipartner den Verdacht, dass der Anwalt bei städtischen Firmen kassierte, in denen Jäger oder andere SPD-Politiker im Aufsichtsrat sassen, und einen Teil an die Partei weiterreichte. Die Staatsanwaltschaft Krefeld wischte die Hinweise vom Tisch. Sie ermittelt gegen Vauth nur, weil dieser Mandantengelder veruntreut haben soll. Später soll die Polizei gar angewiesen worden sein, nicht in der Spendengeschichte zu rühren. Die Staatsanwaltschaft wollte sich nicht äussern.

Kaprun-Skandal, Gletscherbahnbrand im Jahr 2000, Ermittlungen gegen österreichische Justizangehörige, Focus 20/11 16.05.2011, Seite 18
Wegen des Gletscherbahnbrandes von Kaprun werden nun auch Klagen in Japan, den Niederlanden, Slowenien und Tschechischen Republik vorbereitet.
In Deutschland ermittelt die Staatsanwaltschaft Amberg in der Oberpfalz wegen des Verdachts des Leistungsbetrugs unter anderem gegen österreichische Justizangehörige.

Anwalt vor Gericht: Soll Sozialrechtsanwalt Alfred Kroll mundtot gemacht werden?, 18.10.2008
Am 27. Oktober 2008 um 10 Uhr steht der auch in Wilhelmshaven bekannte und geschätzte Oldenburger Rechtsanwalt Alfred Kroll vor Gericht – dann nicht an der Seite eines Mandanten, der um sein Recht kämpfen muss, sondern diesmal in eigener Sache.
Im Sitzungssaal 1 des Oberlandesgerichts Oldenburg am Richard-Wagner-Platz 1 wird es ein Anwaltsgerichtsverfahren1 geben, bei dem Alfred Kroll nachgewiesen werden soll, dass er sich in Schriftsätzen „unsachlich“, „herabsetzend“, „polemisch“ usw. usf. über Amtsleiter von Sozialleistungsbehörden geäußert habe. Entsprechende Verfahren gegen Kroll gab es schon in der Vergangenheit.1997 wurde eines gegen eine Entschuldigung bei zwei Behördenvertretern, die sich auf den Schlips getreten fühlten, und eine Zahlung von 2000 DM Geldbuße eingestellt; 2001 wurde eines niedergeschlagen, weil dem Anwalt die ihm vorgeworfenen Entgleisungen nicht nachgewiesen werden konnten.
Wer Alfred Kroll kennt – z.B. die Gäste der ALI-Versammlungen, bei denen er als Referent auftrat, seine StudentInnen an der Universität Oldenburg oder die Beschäftigten von Hilfsdiensten, die ihn als Referenten zu Fortbildungsveranstaltungen eingeladen hatten – weiß, dass er kein Blatt vor den Mund nimmt, wenn es darum geht, Unrecht anzuprangern. Wir haben ihn im Gegenwind entsprechend zitiert. „Rechtsbruch, Missbrauch, Willkür“ hat er dem Job-Center Wilhelmshaven vorgeworfen (GW 207), eine „skandalöse Rechtsauffassung“ hat er ihm bescheinigt (GW 219), und zum Thema „Kinderwohngeld“ hat er gesagt, wenn das Job-Center Hartz IV-Eltern dazu auffordere, Wohngeld für ihre Kinder zu beantragen, dann sei das „Nötigung zum Rechtsbruch“ (GW 228).
Wer Kroll kennt, rechnet auch bestimmt nicht damit, dass er nun angesichts eines Standesverfahrens die Füße stillhalten wird. Kroll bearbeitet jährlich ca. 1000 Fälle im Zusammenhang mit Hartz IV, darunter wohl die meisten Klagen Wilhelmshavener Betroffener, und er vertritt häufig und engagiert Menschen mit Behinderungen. In seiner Pressemitteilung über das neuerliche Verfahren gegen ihn äußert er, dass er „im Rahmen einer anwaltlichen Interessenvertretung in ca. 2-3 Fällen pro Jahr zur Vermeidung von irreparablen gesundheitlichen Schäden seiner behinderten Mandanten und zur Abwendung von Eigen- und Fremdgefährdung (…) sozusagen im Kampf um das Recht teilweise zu drastischen, aber wirkungsvollen Maßnahmen gegenüber den verantwortlichen Behörden greifen“ musste, wenn seine Mandanten „eklatanten Willkürakten durch die verantwortlichen Amtsträger bis hin zur Rechtsbeugung (…) ausgesetzt“ waren. Zu seiner teilweise drastischen Wortwahl sieht er sich verpflichtet, wenn es darum geht, Hilfebedürftigen zu ihrem Recht zu verhelfen.
In der Anschuldigungsschrift der Generalstaatsanwaltschaft werden Kroll (exemplarisch nur) zwei Pflichtverletzungen vorgeworfen, und es wird gesagt, er greife „in seinen Schriftsätzen immer wieder zu Formulierungen, die wegen ihrer Unsachlichkeit bei den Sozialbehörden, aber auch bei den Gerichten Anstoß erregen.“ Und eine enttäuschte Erwartung formuliert die Generalstaatsanwaltschaft auch: Die Einstellung des Verfahrens 1997 gegen Zahlung von 2000 DM war „mit der Erwartung verknüpft, dass der Rechtsanwalt in Zukunft das Gebot der Sachlichkeit beachten wird.“ Aber dennoch habe Kroll danach wieder Anlass zu Beschwerden beim Vorstand der Rechtsanwaltskammer und dadurch zu einem Standesverfahren gegeben. Besonders empörend findet die Generalstaatsanwaltschaft es offenbar, dass Kroll „sogar während der laufenden vorgenannten Verfahren sein unsachliches Verhalten (…) fortsetzte.“
Was ist so unsachlich an Krolls Schriftsätzen und seinen Einlassungen vor Gericht? Er wirft Sozialbehörden „Nötigung“ und „unterlassene Hilfeleistung“ vor, nennt die Verweigerung von Leistungen, auf die seine MandantInnen Anspruch haben, „skandalös“ und bezeichnet sie als „eklatanten Rechtsbruch“. ...

Justizkorruption, Prozessbetrügereien einer Bank, Geheimakten, 15.10.2010
...Die Sparkasse hatte bei Gericht nicht nur wahrheitswidrig vorgetragen, sondern mit unterschiedlichen „Varianten“ von den gleichen Urkunden vom gleichen Tage bei Gericht operiert, Kontoverfügungen über gesetzl. geschützte (Kunden) Fremdgelder mittels gefälschter Überweisungsträger zu ihren Gunsten vorgenommen und sämtl. in Zusammenhang stehenden Schutzgesetze und Formvorschriften vorsätzlich verletzt, sondern auch noch mit öffentlich geförderten (KfW) Mitteln Untreue begangen. Hinzu kam, dass mit öffentlichen Geldern verbotener Weise auch noch vorsätzlich überhöhte Angebote in einer Zwangsversteigerung abgegeben wurden, um Mittels dreifach überzogenen Mindestgebot Eigentümer der privaten Villa des Unternehmers zu werden, damit sie ihn öffentlichkeitswirksam gerichtlich zwangsräumen konnte…
Die Ermittlungsbehörden durchsuchten die Sparkasse, stellten die belastenden Beweismittel sicher und unterdrückten diese jedoch, bis die strafrechtliche Verfolgungsverjährung eingetreten war. Strafanzeigen von unterschiedlichen Geschädigten wurden – wider bessern Wissen – in strafvereitelnder Absicht von der zuständigen StA eingestellt.
In den heute vorliegenden Gerichtsakten fand sich eine unerlaubte „Schattenakte“ welche weder paginiert noch an die Anwälte herausgegeben werden sollte, da sich darin die heimlich geführte Korrespondenz des Sparkassenanwaltes mit der Berichterstatterin der urteilenden Kammer als auch Abdrucke aus der Internet Veröffentlichung über den Skandal befanden. Damit nichts aufgedeckt werden sollte befand sich ein Handzettel auf der Akte, auf der mit roter Schrift vermerkt ist: „nicht rausgeben“…
Prozessleitende und entlarvende Anträge eines dem Gericht nahestehenden Anwaltes wurden heimlich vom Vorsitzenden der Kammer – per E. mail –  an den Antragsteller zurück gewiesen ohne den 5 anderen am Prozess beteiligten Parteien – Kenntnis über den prozessleitenden Antrag zu gewähren. (Die Beweise liegen vor)
Nachdem die Erkenntnisse bei den Geschädigten über die stattgefundenen Betrügereien / Rechtsbeugungen vorliegen, wurden in 4 verschiedenen Bundesländern erneut wegen der aufgedeckten deliktischen Handlungen (Prozessbetrügereien) bislang 7 neue Gerichtsverfahren angestrengt. Mit den heutigen schriftlichen Beweismitteln konfrontiert, wird weder seitens der Justiz in Niedersachsen terminiert, noch auf Beweisanträge seit mehr als 1 ½ Jahren geantwortet. In bereits laufenden Verfahren in Sachsen, NRW und Hessen wird der Prozessstoff durch die Justiz verfälscht, geltende Schutz- und Formalgesetze einfach negiert und eine Beweisaufnahme verweigert, was einem fehlenden rechtlichem Gehöhr gleichkommt. Selbst die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe deckt die Betrügereien.

Renate Kirchgessner verhaftet, Wie die bayerische Justiz mit Banken zusammenarbeitet, 2005
Es steht hier Aussage gegen Aussage: Renate Kirchgessner wirft der Sparkasse Miltenberg-Obernburg vor, Geld in Höhe von 300.000,00 Mark nicht ausbezahlt und ihren Mann daran verhindert zu haben, sein Geschäft ordentlich zu führen. Die Bank streitet dies ab.
Im Jahre 1989 hat die Bank eine Finanzierung des Autohauses ihres Mannes zugesichert. Renate Kirchgessner musste mithaften. Laut Kirchgessner ist die Summe von 300.000,00 Mark jedoch spurlos verschwunden. Die Bank hat dies zwar für die Gerichtsunterlagen geleugnet aber - dank des Engagements einiger Richter am Landgericht Aschaffenburg - ist es beim blanken Leugnen geblieben.
Die Vorgänge des Landgerichtes Aschaffenburg wimmeln von Unregelmäßigkeiten und Verfahrensfehler: Die Bank bot am 23.04.2002, im Rahmen einer Einstweiligen Verfügung einen Zeugen zum anhören an. Doch der vorsitzende Richter Engel gestützt von Richterin Dr. Lange und Richter Bachmann sorgte dafür, dass der Zeuge nicht angehört wurde. Sie sorgten dafür, dass kein einziger Zeuge angehört wurde.
Engel & Co versagte weiterhin am 10.12.2002 der mittellosen Frau Kirchgessner Prozeßkostenhilfe, so daß weiteres Prozessieren ( wegen grober Missstände im deutschem Recht ) für Frau Kirchgessner nicht möglich war. Sie müssen wissen, was sie tun.
Es stehen desweiteren zwei missbrauchte Einstweilige Verfügungen (1 O 92/02 und 1 O 442/04 ) zur Diskussion, in denen es Frau Kirchgessner verboten wurde, Ihre Anschuldigungen gegen die Bank weiterhin aufrechtzuerhalten. Nachdem Frau Kirchgessner zwangsläufig gegen Engels Anordnungen verstoßen musste, falls sie weiterkommen wollte, tat sie dies. Es gab ein Ordnungsgeld in Höhe von 3.500,-- EUR, was Frau Kirchgessner nicht bezahlen konnte. Ergo: Die Verhaftung am 17.08.2005 durch einen Gerichtsvollzieher und einen Polizei-Oberkommissar. ( Gab es bei der bayerischen Polizei denn kein weibliches Personal für diesen planmäßigen Auftrag ? )
Die Fiktion in dem vorliegenden Fall lautet, die Verhaftung fand von Amtswegen statt, weil das Ordnungsgeld nicht beigetrieben werden konnte. Dies ist eine vermeintlich bequeme Verschiebung der Verantwortung, ist aber kaum realistisch. Wenn es sowohl um die Meinungsfreiheit als auch die physikalische Freiheit eines Menschen geht, ist nichts zu vertuschen.
Ablehnungsgesuch wegen Befangenheit und juristischer Inkompetenz, Strafantrag wegen Rechtsbeugung in Darmstadt, 15.06.2009
Strafanzeige gegen Richtern des Landgerichts Darmstadt Dr. Griem, Dr. Pelzer, Volland, Dr. Kaiser, Becker, Biskamp und gegen Richter des Amtsgericht Dr. Schnurr und Richterin des Amtsgericht Honemann wegen Rechtsbeugung, § 339 StGB; Falschbeurkundung im Amt, § 348
StGB, und Gebührenüberhebung, § 352 StGB.

Justiz: "Im deutschem Strafprozess gibt es nach der geltenden Strafprozessordnung für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.“"
(Anlage 2). Dabei besagt § 172 (3) StPO für die Prozeßkostenhilfe gelten dieselben Vorschriften wie in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten. Der Antrag ist bei dem für die Entscheidung zuständigen Gericht einzureichen.
zdf wiso teure anwaltssuche im internet, filesharingabmahnungTeure Anwaltssuche im Internet, doppelt von Anwälten abkassiert. Filesharing Abmahnung, ZDF WISO 09.05.2011
Eine Frau sucht per Internet einen Fachanwalt, der ihr bei einer Urheber-Rechte-Verletzung helfen soll. Statt Beistand erlebt sie mit dem Juristen aber eine böse Überraschung.
Musik ist Susanne W. Leidenschaft. Sie ist Arbeitslos, bekommt Hartz 4, Geld für Musik CDs hat sie nicht. Im Internet entdeckt sie eine Seite für kostenlose Musikdownloads. Sie läd 2 Musikstücke ihrer Lieblingsgruppe. Das dieses Filesharig illegal ist war ihr nicht bewusst bis sie Post bekommt. Eine Anwaltskanzlei mahnt sie ab, fordert eine Unterlassungserklärung und 450 EUR. Was sie nicht wusste das Internet wird gezielt überwacht. Abmahnungen werden Massenweise verschickt. Sozusagen eine Lizenz zum Geld drucken. Es werden Gelder eingenommen die evtl. sogar höher liegen als der normale Vertrieb. Nicht nur für Susanne W. eine Abzocke. Sie will deshalb die 450 EUR nicht zahlen. Im Internet findet sie eine Seite von einem Anwalt für Abmahnopfer, Werbeslogan: "Unser Ziel Sie zahlen nichts!". Ich habe ihm erklärt, dass ich Hartz 4 beziehe und ich hatte eigentlich einen guten Eindruck durch das Gespräch und durch seinen Internetauftritt. Wieviel der Anwalt Dr. Scheffler verlangt sagt er nicht trotz ihrer mehrfachen Nachfrage. Er rechne nach den gesetzlchen Vorschriften ab. Sie beauftragt den Anwalt ihres Vertrauens.
Dr. Scheffler schickt eine modifizerte Unterlassungserklärung an die Abmahner und bietet statt der 450 EUR einen pauschalen Kostenbetrag von 100 EUR an. Die Unterlassungserklärung wurde akzeptiert aber statt der 100 EUR wollte der Abmahner weiterhin die 450 EUR.
Der nächtste Schock Scheffler schickt seine Kostennote in Höhe von 1484,41 EUR. Hätte ich vorher gewusst, dass die Kosten so hoch werden, hätte ich das Mandat niemals RA Scheffler übergeben. Insgesamt soll Susanne W. als jetzt rund 2000 EUR zahlen.
Für das Vorstandsmitglied Volker Klippert der Anwaltskammer Kassel ist das nicht in Ordnung. Bei Zugrundelegung eines angemessenen Streitwertes hätte hier eine Kostenrechnung von maximal 300-400 EUR herauskommen dürfen.
Susanne W. fühlt sich doppelt abgezockt von ihrem eigenen Anwalt und dem des Abmahners.
Die Rechnung von RA Scheffler wurde mittlerweile eingeklagt. Susanne W. musste sich erneut einen Anwalt nehmen, der vertritt zahlreiche Mandanten gegen die Kanzlei Scheffler. Der Fall von Frau W. ist kein Einzelfall. Wir müssen davon ausgehen, dass hier tatsächlich gezielt hohe Rechnungen ausgestellt wurden um auch damit Kasse zu machen und damit der Abgemahnte vom Regen in die Traufe kommt.

Wer bei einem Fußballspiel einen Mundschutz (=Schutzwaffe) dabei hat, macht sich nach dem Versammlungsgesetz strafbar, 01.05.2011
Er führt nämlich eine “Schutzwaffe” bei sich. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden.
Der Angeklagte wollte am 2. August 2009 ein DFB-Pokalspiel besuchen. Bei der Personenkontrolle vor dem Stadion am Bieberer Berg wurde in seinem Schuh ein schwarzer Mundschutz gefunden. Der damals 21-Jährige sagte, er habe sich mit dem Mundschutz für den Fall von Fanrivalitäten schützen wollen. Einen Einsatz gegen Vollstreckungsbeamte habe er hingegen nicht beabsichtigt.
Das Amtsgericht Offenbach hatte den Angeklagten freigesprochen, weil es sich bei dem Mundschutz nicht um eine Schutzwaffe im Sinne des Versammlungsgesetzes handele. Gegen dieses Urteil legte die Staatsanwaltschaft Revision ein. Das Oberlandesgericht sah die Sache anders.
Der Mundschutz sei entgegen der Auffassung des Amtsgerichts als Schutzwaffe im Sinne von § 17 a Absatz 1 Versammlungsgesetz anzusehen, deren Mitführen bei einer Veranstaltung unter freiem Himmel verboten sei. Schutzwaffen in diesem Sinne seien dazu bestimmt, dem Schutz des Körpers gegen Angriffsmittel bei kämpferischen Auseinandersetzungen zu dienen.
Im Mitführen solcher Schutzwaffen sehe der Gesetzgeber ein sicheres Indiz für offenkundige Gewaltbereitschaft. Ein Mund- oder Zahnschutz, wie er bei dem Angeklagten gefunden worden sei, werde bei bestimmten Kampfsportarten – etwa beim Boxen – zum Schutz der Mundpartie vor den Auswirkungen eines Schlages eingesetzt und sei damit Schutzwaffe im Sinne des Versammlungsgesetzes.
Beim Mitführen von Schutzwaffen werde Gewaltbereitschaft und damit die Gefahr unfriedlichen Verhaltens unwiderleglich vermutet. Es komme nicht darauf an, ob die Schutzwaffe tatsächlich bestimmungsgemäß gebraucht werde.
OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 11.4.2011, Aktenzeichen 2 Ss 36/11

Wie Richter Dr. Christian Pfab vom Landgericht Coburg Bürger in einer bürgerfreundlichen und bürgernahen Justiz verarscht und diesen das Recht vorsätzlich beugt:
LG-Coburg 32T25/10 (AG Coburg 11C999/10) Richter Dr. Christian Pfab. Eine besonders wissenschaftliche Entscheidung, da von einem Richter mit Dr. Titel wissenschaftlich und hochelitär erstellt.
Es kann sich nur um "vorsätzliche" Rechtsbeugung handeln, denn anders ist ein solcher grandioser hohler Schwachsinn gar nicht mehr zu erklären. Selbst einfachste rechtliche Grundlagen würde er sonst nicht kennen und das auch noch nach Beschwerde und Erklärungen des Klägers. Da diese einfachsten rechtlichen Grundlagen aber alle gezielt zum Nachteil des Klägers ausgelegt werden muss es vorsätzliche Rechtsbeugung sein. Das auch, weil es sich um einen wissenschaftlichen Richter mit Dr. Titel handelt, der Jura studiert hat und zusätzlich einen Amtseid geschworen hat, der Wahrheit zu dienen und ohne Ansehen der Person zu handeln. Das Ansehen der Person ist aber bekanntlich in der gesamten Justiz das oberste und wichtigste Entscheidungskriterium. Desweiteren handelt es sich bei der dortigen Justiz gemäß dem Präsidenten des OLG Bamberg um eine bürgerfreundliche und bürgernahne Justiz.
Ausserdem hat Richter Dr. Christian Pfab seine Entscheidung noch einmal nach Beschwerde überprüft und diese mit Beschluss vom 12.10.2010 nochmals für korrekt und richtig befunden.

Der Fall ist nun beim Gericht rechthängig und der Kläger ist bereits schon verarscht worden, wie man auf dieser Seite nachlesen kann:

Wie der Ombudsmann der Versicherungen Prof. Dr. Günter Hirsch (ehemaliger Staatsanwalt/Richter) und seine Mitarbeiter Referent Kleemeyer und Referentin Witter als Juristen Bürger verarschen, 03.05.2010: Ein Ombudsmann Prof. Dr. Günter Hirsch, der nicht einmal simpelste und einfachste rechtliche Grundlagen beherrscht aber tausende von EUR im Monat kassiert.

Im vorliegenden Fall wird die eigene Versicherung verklagt, weil diese seinen Vesicherungsnehmer ohne (sorgfältige) Prüfung der Sachlage der Unfallgegnerin den Schaden zu 100% ersetzt hat und diesen damit zu unrecht in seinem Schadensfreiheitsrabatt zurückgestuft hat.
Da der Erstunfallverursacher durch den Zweitunfall schwerst verletzt wurde hat er auch die gegenerische Versicherung verklagt, da diese nicht zahlen wollte, denn seine Versicherung habe ja zu 100% reguliert und deswegen müsse man nicht zahlen, weil man daran ja sieht, dass ihn 100% Haftung treffe.
Nach Anhängigkeit der Klage bietet die gegnerische Versicherung dem Erstunfallverursacher freiwillig nun 50% des dort geltend gemachten Schadens an. Gar nicht schlecht für die Feststellung des Ombudsmanns, der ersten Instanz am AG-Coburg und der zweiten Instanz am LG-Coburg, dass er für den Zweitunfall nicht nur zu 100% haftet, sondern diesen auch noch zu 100% veschuldet hat bei der Klage gegen die eigene Versicherung.
Nun (06.2011) ist die Klage gegen die gegnerische Versicherung rechtshängig und es ist dem Erstunfallverursacher auf 100% seiner Forderung gegen die gegnerische Versicherung PKH bewilligt worden. Das Gericht geht also demgemäss eher davon aus, dass die Zweitunfallverursacherin für den Zweitunfall zu 100% haftet.

Entscheidungssammlung zu Auffahrunfällen als PDF  ,  Beschluss 32T25/10 vom 27.09.2010 als PDF

UnfallskizzeEs ist nachts ca. 2 Uhr und stockfinster. Die Autobahn ist dreispurig mit Standstreifen.
Auf der mittleren Spur steht aufgrund eines zurückliegenden Erstunfalls entgegen der Fahrtrichtung ein PkW mit eingeschaltetem Abblendlicht/Standlicht und Warnblinkanlage, der mit seinem Abblendlicht also den Fahrern auf der mittleren Spur direkt entgegenstrahlt. Die Autobahn ist 600m überschaubar und somit das Licht des PKW zumindest als weisses Licht bereits aus 600m sichtbar.
Ca. 15m hinter der Vorderkante des PKW befindet sich aufgrund des Erstunfalls ein umgekippter Anhänger mit Unterseite in Richtung der Fahrtrichtung, der die linke und die mittlere Spur blockiert.
Nachdem 30-40 Fahrzeuge die Unfallstelle bereits problemlos passiert haben nähert sich eine Fahrerin mit ihrem PKW auf der mittleren Spur und fährt ein paar Meter vor der Höhe des Erstunfall-PKWs in die rechte Leitplanke und drückt diese etwa 40cm ein. Die Zweitunfallfahrerin (Gemäss Gericht: Nicht Zweitunfallverursacherin!) gibt an, dass der hell beleuchtete PKW „plötzlich“ vor ihr auftauchte und diese daher versuchte nach rechts auszuweichen.
Der Erstunfallverursacher haftet nicht nur für beide Unfälle voll, sondern er hat auch beide Unfälle verursacht und verschuldet.

Gemäss Richter Dr. Christian Pfab ist das aus folgenden Gründen so:
Zu der „konkreten Betriebsgefahr“ gehören auch lange zurückliegende Ereignisse, die hier nicht direkt am konkreten Zweitunfallgeschehen beteiligt sind.

"Es sind nur die gefahrträchtigen Umstände zu berücksichtigen, die sich der Fahrzeughalter im konkreten Fall als unfallursächlich zurechnen lassen muß." (Zur definition der "konkreten Betriebsgefahr" siehe Entscheidungssammlung zu Auffahrunfällen).

Im vorliegenden Fall wird dem Erstunfallverursacher unterstellt zu schnell gefahren zu sein, weil es zu einem Unfall gekommen ist (Die Polizei gab gegenüber der Tageszeitung an, dass die Unfallursache ungeklärt sei und später in ihrem Bericht erklärte diese, dass nach ihrer Ansicht der Erstunfallfahrer zu schnell gefahren sei. Wie schnell der Erstunfallfahrer hätte fahren dürfen kann jedoch die Polizei, die Versicherung, die Staatsanwaltschaft, der Ombudsmann der Versicherung und 2 Richter nicht erklären. Auch kann nicht konkret erklärt werden, wie man festgestellt hat, das der Erstunfallverursacher zu schnell gefahren ist. Die Geschwindigkeit bei der, der Erstunfall verusacht wurde kann natürlich auch nicht angegeben werden und keiner kann auch nur ganz grob erklären wieviel er in etwa zu schnell gefahren ist) .
Durch dieses lange zurückliegende Ereignis geht eine konkrete Betriebsgefahr und besondere Gefahr am Zweitunfallgeschehen zu dessen Zeitpunkt aus.
Auch ging von dem Anhänger eine konkrete Betriebsgefahr und besondere Gefahr am Zweitunfall aus auch wenn dieser am Zweitunfallgeschehen gar nicht konkret beteiligt gewesen ist, da die Zweitunfallfahrerin den Anhänger gar nicht gesehen hat und vor dem hell beleuchteten PKW nicht mehr anhalten konnte, der "plötzlich" vor ihr auftauchte.

Der Zweitunfallfahrerin wird unterstellt korrekt nur so schnell gefahren zu sein, dass diese hätte auch vor unbeleuchteten Gegenständen  anhalten können und dass diese auch die erforderliche Aufmerksamkeit eingehalten hat. Ihr wird also Vorsatz unterstellt, denn in dem Fall gäbe es keinen Grund mehr warum diese nicht hat anhalten können. Gerade das diese unterstellterweise mit Vorsatz gehandelt hat ist ein Grund mehr jegliches Verschulden ihrerseits zu verneinen.

Der Erstunfallverursacher hat den Zweitunfall auch aus dem Grund verschuldet, weil ein aufgestelltes Warndreieck den Zweitunfall verhindert hätte, weil von einem unbeleuchteten Warndreieck eine besonders hohe Warnwirkung ausgeht. Ein in der Warnfarbe rot lackierter PKW der einem bei eingeschalteter Warnblinkanlage auf der eigenen Fahrspur mit Abblendlicht/Standlicht entgegenstrahlt erfüllt eine solche Warnwirkung nicht, da ein solches Fahrzeug auch nicht mit einem Polizeiauto vergleichbar ist. (Das Gericht nimmt an, dass die Zweitunfallfahrerin auf der linken Spur gefahren ist und also Fahrzeuge auf der mittleren und rechten Spur überholt hat. Das Warndreieck hätte rechts auf dem Standstreifen gestanden und nicht dort wo ihre Sicht die volle Aufmerksamkeit erfordert, nämlich auf der eigenen Fahrspur. Das rot lackierte Auto mit weissem Abblendlicht/Standlicht und gelbem Warnblinklicht ist also selbst ein überdimensionales riesiges selbstleuchtendes Warndreieck. Hinzu kommt noch, dass die "Warn-"blinkeinrichtung, wie der Name schon sagt, dazu gedacht ist eine Warnwirkung für andere Verkehrsteilnehmer auszuüben.)
Alle anderen Fälle zu Auffahrunfällen sind mit diesem Fall nicht vergleichbar, da in einem ganz bestimmten Fall bei einem Auffahrunfall der Anscheinsbeweis für einen Unfall angenommen wurde, der im fliessendem Verkehr stattgefunden hat. Findet ein Unfall nicht im fliessendem Verkehr statt spricht der Beweis des ersten Anscheins Richter Dr. Christian Pfab also grundsätzlich eher gegen das stehende Fahrzeug.
Richter Dr. Christian Pfab stellt allerdings zusätzlich fest, dass es einen Anscheinsbeweis bei Auffahrunfällen gar nicht gibt. Es dreht sich immer stets alles zum Nachteil des Klägers.
Ausserdem haftet der Erstunfallverursacher, weil er 30 EUR Ordnungsgeld bezahlt habe.
Die Zweitunfallfahrerin trifft aus den vorliegenden Gründen auch keine einfache verschuldensunabhängige Betriebsgefahr, dass auch weil die Staatsanwaltschaft alle strafrechtlichen Ermittlungen gegen diese eingestellt hat.

Das der Erstunfallverursacher noch kein Warndreieck aufgestellt hatte, weil die Zeit fehlte und er keines persönlich bei sich trug, war eine Pflichwidrigkeit. Er hätte also unter Lebensgefahr im fliessenden Autobahnverkehr das Warndreick aus dem Fahrzeug holen müssen. "Stattdessen" ging der Erstunfallverursacher hinter die Leitplanke wo er sich in Sicherheit brachte dem Verkehr entgegen um diesen mit erhobenen kreuzenden Armen zu warnen, weil auch andere Verkehrsteilnehmer, die ihre Fahrzeuge mit eingeschalteter Warnblinkanlage auf dem Standstreifen hinter der Unfallstelle abgestellt hatten, keines mitgebracht haben. (Dort wo er sich in Sicherheit brachte wurde er durch die Zweitunfallfahrerin schwer verletzt. Obwohl andere Gerichte erklären, dass man in einem solchen Fall versuchen müsse den Verkehr auf andere Art und Weise zu warnen, hätte er sich das gemäss Richter Dr. Christian Pfab vollständig sparen können, denn ganz allein nur ein Warndreieck hätte im vorliegendem Fall den Zweitunfall verhindert, weil der Erstunfall vom Erstunfallverursacher verurachte und das Umkippen des Anhängers ebenfalls von diesem verursacht wurde).
Die angeblich beanstandungsfreie Entscheidung der Amtsrichterin wurde vom Kläger fast vollständig als falsch widerlegt, diese ist aber trotzdem vollständig richtig obwohl die Amtsrichterin es als vollständig richtig und als eine sorgfältige Prüfung ansieht, wenn gar nicht nach Betriebsgefahren entschieden worden ist. Desweiteren ist die Entscheidung der Amtsrichterin vollkommen richtig obwohl diese ihre Entscheidung mit Rechtssprechung begründet, die gemäss Richter Dr. Christian Pfab aber gar nicht anwendbar sei.

Die Beweiswürdigung:
Das Gericht kam allerdings aufgrund einer antizipierten Beweiswürdigung in 2 Instanzen zu der korrekten und richtigen Feststellung, dass die Zweitunfallfahrerin mit eine Geschwindigkeit auf Sicht (etwa 80km/h) auf der linken Spur fuhr. Die erstinstanzliche Richterin ist entsprechend für ihre korrekte Entscheidung von Richter Dr. Christian Pfab gelobt worden.
Der Erstunfallverursacher und eine Zeugin gaben an, dass diese auf der mittleren Spur gefahren sei. Die Zweitunfallfahrerin gab an auf den PKW zugefahren zu sein, der dann „plötzlich“ vor ihr auftauchte. Niemand kam auf den Gedanken, dass die Zweitunfallfahrerin auf der linken Spur gefahren ist bis es der Anwalt der Versicherung in diesem Verfahren vortrug. Die Zweitunfallfahrerin hat nicht angegeben auf der linken Spur gefahren zu sein und den Anhänger überhaupt gesehen zu haben.
Diese hat dann den unbeleuchteten PKW-Anhänger hinter dem gut beleuchteten Unfallfahrzeug in etwa 30m Entfernung oder mehr gesehen und gab an dass der Anhalteweg nicht mehr ausgereicht hätte auch um nach einer Bremsung in der etwa 10m grossen Lücke zwischen Anhänger und PKW hinter dem PKW nach rechts ausweichen zu können. Daraufhin sei diese nach rechts ausgewichen und nach ihrer Erklärung tauchte nun der PKW auf der mittleren Spur „plötzlich“ vor ihr auf, so dass diese vor diesem nicht mehr anhalten konnte und weiter nach rechts ausgewichen ist und (fast) ungebremst in die Leitplanke, die etwa 40cm eingedrückt wurde, fuhr. Dahinter stand der Erstunfallverursacher, der dabei schwerst verletzt worden ist.
Dieser Vortrag ist aufgrund einer antizipierten Beweiswürdigung richtig, weil er von einem elitären Juristenkollegen für die Versicherung vorgetragen wird und im Ansehen der Person für den Kläger als Nichjuristen nachteiliger ist. Der Vortrag des nichtanwaltlich vertretenen Klägers, trotz einer erhöhten Sorgfaltspflicht des Gerichts gegenüber ihm, wurde gar nicht berücksichtigt:

Amtsgericht Coburg: "Frau B. näherte sich mit dem PKW der Unfallstelle auf dem linken Fahrstreifen. Als Frau B. erkannte, dass sich ein Unfall ereignet hatte und dadurch sowohl der linke, als auch der mittlere Fahrstreifen blockiert war, versuchte sie, nach rechts auszuweichen. Hierbei prallte der PKW gegen die Rechte Leitplanke und wurde erheblich beschädigt." (Der PKW hat die Leitplanke etwa 40cm eingedrückt und war damit vollständig Schrott.)

Vorstehender korrekt und richtig festgestellter Tatsachenhergang soll hier jedoch nicht behandelt werden, sondern es wird fälschlicherweise davon ausgegangen, dass die Zweitunfallfahrerin auf der mittleren Spur die ganze Zeit direkt auf das Erstunfallfahrzeug zugefahren ist, weil es physikalisch durch die hohe Leuchtstärke des Abblendlichts unmöglich ist unbeleuchtete Gegenstände hinter einem solchen leuchtenden PKW bei völliger Dunkelheit zu erkennen.
Wir rechnen nach: Von der Mittelachse des auf der linken Spur angeblich fahrenden PKW sind es bis zur rechten Leitplanke etwa 9,5m. Da die Zweitunfallfahrerin ja nicht rechtwinkelig nach rechts abgebogen sein kann und die Haftung ihres Fahrzeugs auf der Strasse grösser gewesen sein muss als die Fliehkraft muss im vorliegendem Fall die Gleichung v*v*/r < g erfüllt sein. Da der Radius 9.5m beträgt und diese nicht schneller wie 80km/h gefahren sein sollte (korrektes Fahren auf Sicht) hat diese einen Geradeausweg auf der Autobahn von min. 9m zurückgelegt.
Nun rechnen wir noch die etwa 5m hinzu, die diese vor dem Erstunfall PKW in die rechte Leitplanke gefahren ist und die etwa 15m von der Vorderkante des Erstunfall-PKW bis zum Anhänger hinzu.
Dh. diese hätte bis zum Anhänger noch etwa 30m nur für das bremsen übrig gehabt, da die Reaktionszeit/Umsetzzeit/Ansprechzeit/Schwellzeit ja bereits schon um gewesen ist, denn zu dem Zeitpunkt hat diese ja schon nach rechts gelenkt. Ein Fahrzeug mit ABS benötigt auf trockener Fahrbahn einen reinen Bremsweg von etwa 30m bei 80km/h.

Es ist also sehr wohl möglich bei etwa 80km/h vor einem Gegenstand, der sich in ca. 30m Entfernung befindet anhalten zu können und dann noch im weiteren auszuweichen. Ausserdem hat niemand angegeben, dass die Zweitunfallfahrerin auf der linken Spur gefahren ist, sondern gegenteilig hat der Kläger, eine Zeugin und die Zweitunfallfahrerin angegeben auf der mittleren Spur gefahren zu sein.

Folgender Vortrag aus einem Schriftsatz der Versicherung vom 14.09.2009, der sich auch aus anderen Dokumentationen ergibt:
"Frau B. befuhr die mittlere Spur der Autobahn, als nach ihren Angaben plötzlich vor ihr ein PKW in ihre Richtung schaute. Frau B. wich nach rechts aus und stiess gegen die rechte Leitplanke."


Wenn man also davon ausgeht, dass diese auf der mittleren Spur gefahren ist und den PKW auf ihrer Fahrspur 22m (Reaktionszeit) + 14m = 36m zuvor gesehen hat, weil dieser "plötzlich" vor ihr auftauchte, dann hätte diese also nur noch nach rechts ausweichen können aber nicht mehr davor bremsen können. Das Verhalten in diesem Fall wäre also logisch.

Davon abgesehen hätte die Zweitunfallfahrerin auch vor wesentlich kleineren unbeleuchteten Gegenständen anhalten können müssen und mit der konkludenten Erklärung, dass diese vor einem solchen grossen Gegenstand, der sich in etwa 30m Entfernung befindet hätte nicht mehr anhalten können, diese entweder nicht auf Sicht oder zu schnell gefahren ist oder es an der erforderlichen Aufmerksamkeit hat fehlen lassen. Obwohl diese vorstehendes selbst erklärt bzw. der Anwalt der Versicherung stellt das Gericht aber bei einer sogenannten korrekten antizipierten Beweiswürdigung fest, dass sie sich vollständig korrekt verhalten hat und besonders nicht zu schnell gefahren ist und auch die erforderliche Aufmerksamkeit beachtet hat, weil die Staatsanwaltschaft ihr kein strafbares Vergehen nachweisen konnte.
Obwohl die Amtsrichterin nur alleine den offenkundigen schwachsinnigen Vortrag des Anwalts der Versicherung berücksichtigt und übernimmt ist deren Beweiswürdigung richtig und sie hat auch nicht gegen das rechtliche Gehör des Klägers verstossen. Ihm ist also die PKH zu versagen, damit die Lügen und die falschen Rechtsdarstellungen vom Kläger in einem Gerichtsverfahren nicht widerlegt  werden können und es keine Rechts- und Sachaufklärung gibt.  
Die Versicherung hat den jetzigen Kläger in seinem SF-Rabatt zurückgestuft. Dagegen wendet er sich, weil diese willkürlich und rechtsfehlerhaft gehandelt habe.
Diese hat ihm 100% Haftung an dem Unfall zugeschrieben mit der Begründung, dass er in einem gegen ihn erfolgten Ordnungsverfahren 30 EUR bezahlt hat und die Staatsanwaltschaft festgestellt habe, dass die Zweitunfallverursacherin kein strafbares Vergehen vorgeworfen werden kann.
Der Ombudsmann der Versicherungen hat sich dem angeschlossen. Das Wort „(konkrete) Betriebsgefahr“ taucht in keinem Schreiben der Versicherung oder des Ombundsmanns oder in der ersten Instanz am Amtsgericht auf.
Der Kläger erklärte jedoch gegenüber der Versicherung, gegenüber dem Ombudsman und gegenüber dem Gericht, dass man entsprechende zivile Haftung nicht davon abhängig machen kann ob jemand eine Strafe für ein strafrechtliches Vergehen bezahlt hat, denn die Haftung müsse nach zivilen Haftungs- und Verschuldensgesichtpunkten festgestellt werden, wie es ausnahmslos komplett in allen Gerichtsverfahren in dieser Leitsatzsammlung und von Versicherungen normalerweise getätig wird. Ansonsten muss man doch auch prüfen ob ein strafrechtliches Vergehen überhaupt kausal etwas mit dem Unfallgeschehen zu tun hat. Ausserdem wird in Strafverfahren nach dem StGB vorgegangen unter dem Grundsatz "in dubio pro reo" und mit einer Amtsermittlungspflicht, wobei die Parteien von dem Strafverfahren der Gegenseite evtl. ausgeschlossen sind. Die zivile Haftung und ein ziviles Verschulden wird nach BGB, den Versicherungsbedingungen festgestellt unter der sogenannten Dispositionsmaxime der Prozessparteien. Daher findet man auch in der Leitsatzsammlung keinen einzigen Fall wo eine zivile Haftungsfeststellung dadurch vorgenommen wird ob jemand eine Strafe in einem Straf- oder Ordnungswidrigkeitsverfahren bezahlt hat.
Wenn die Staatsanwaltschaft zB. feststellt, dass das fehlen lassen der erforderlichen Aufmerksamkeit der Zweitunfallfahrerin nicht strafbar ist, bedeutet dass für Richter Dr. Christian Pfab, dass diese die erforderliche Aufmerksamkeit hat walten lassen und das der Beweis dafür ist. Konnte der Zweitunfallverursacherin von der Staatsanwaltschaft kein strafbares Vergehen nachgewiesen werden ist das der Beweis für Richter Christian Pfab, dass diese auch kein zivilen Verschulden und keine zivile Haftung mehr trifft und diese alles richtig gemacht hat.
Desweiteren kann eine Bestrafung ja auch (bereits offenkundig falsch) erfolgt sein und umgekehrt.

Der Kfz-Haftpflicht-Versicherer ist seinem Versicherungsnehmer gegenüber verpflichtet, sich ein umfassendes Bild über die Umstände zu verschaffen, aus denen Ansprüche gegen ihn hergeleitet werden. Unterlaufen ihm bei seiner Prüfung Fehler, die als schuldhafte Verletzung seiner Pflichten zu werten sind, braucht der Versicherungsnehmer das Verhalten des Versicherers gegenüber dem Anspruchssteller im Innenverhältnis nicht gegen sich gelten zu lassen. 
"Dass es in der Folgezeit gleichwohl zu einer Regulierung kam, liegt daran, dass sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Beklagte bei ihren jeweils angestellten "Ermittlungen" falsch vorgegangen sind und falsche Schlüsse gezogen haben. ...Weshalb gleichwohl ein Strafbefehl beantragt und am 30.08.2000 auch erlassen wurde, bleibt Geheimnis der Staatsanwaltschaft und des zuständigen Strafrichters. ...Der Erlass eines Strafbefehls führt in keiner Weise zu einer strafrechtlichen Präjudizierung. Abgesehen davon, dass das Beweisergebnis eines Strafverfahrens selbst dann, wenn dieses rechtskräftig abgeschlossen ist, nicht auf zivilrechtliche Konstellationen ohne Weiteres übertragen werden kann. ...
Die Beklagte versteht die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 20.11.1980 (IVa ZR 25/80, MDR 1981, 391 ff) falsch, wenn sie aus dieser eine Rechtfertigung zur Zahlung im vorliegenden Fall herleitet. Ausdrücklich heißt es dort nämlich, "dem Ermessen der Versicherung sind dort Grenzen gesetzt, wo die Interessen des Versicherungsnehmers berührt werden und wo diese deshalb die Rücksichtnahme des Versicherers verlangen". Als konkretes Beispiel hierfür nennt die Entscheidung sogar den Fall, dass ein Schadensfreiheitsrabatt des Versicherungsnehmers auf dem Spiel steht. AG Kerpen 25C40/02 vom 13.03.2003

Gemäss dem Amtsgericht und Richter Dr. Christian Pfab sind Bestrafungsergebnisse aber für die zivile Haftungsfeststellung verbindlich. Dh. gemäß Richter Dr. Christian Pfab stellt die Staatsanwaltschaft in Strafverfahren bereits durch Bestrafungen oder Nichtbestrafungen verbindlich fest wie später die zivile Haftung erfolgt. Wer keine Bestrafung erhält haftet später im zivilen Verfahren für nichts und von dessen Fahrzeug geht auch keine verschuldensunabhängige Betriebsgefahr mehr aus. Da die Juristenkollegen und besonders Richter von der Staatsanwaltschaft
auch bei schweren Straftaten grundsätzlich nicht verfolgt werden und die Staatsanwaltschaft durch die Politik weisungsgebunden gesteuert wird kann diese so ihren elitären Juristenkollegen und Politikern Persilscheine ausstellen, damit diese für nichts haften.
Man ist also gezwungen, wenn man seine Rechte in einem zivilen Haftungsfall wahrnehmen möchte sich bereits gerichtlich mit einem evtl. Strafverfahren auseinanderzusetzen und gegen die Gegenseite gleichsam vorzugehen und für viel Geld Strafverfahren zu führen. So verschafft Richter Dr. Christian Pfab der Justiz und den Juristen Geld, damit der Bürger ausgenommen werden kann. Rechte in der Justiz gibt es vorrangig natürlich nur für Menschen, die ihr Schutzgeld an die Justiz bezahlen können, so wie bei der Mafia = "Bürger melken".

Der Erstunfallverusacher haftet auch für den Zweitunfall, weil er den Erstunfall verusacht hat und daher ist eine Vergleichbarkeit mit anderer Rechtsprechung nicht gegeben:
"Soweit der Antragsteller in umfangreicher Weise Rechtssprechung zu Auffahrunfällen zitiert, ist diese mit der vorliegenden Situation nicht vergleichbar. Im vorliegendem Fall hat der Antragsteller das Umkippen des Anhängers auf der Autobahn und dessen liegen bleiben dort verursacht. Bei dieser Sachlage ist eine Vergleichbarkeit mit der zitierten Rechtssprechung nicht gegeben."

Die Folge davon ist, dass die Zweitunfallfahrerin dann die in der zitierten Rechtssprechung enthaltene erforderliche Aufmerksamkeit und das Sichtfahrgebot etc. nicht mehr einhalten muss und der Erstunfallverursacher auch für alle weiteren Unfälle, die auch mit Vorsatz getätig werden haftet, weil er auch solche alle verschuldet und verursacht haben wird und von allen evtl. weiteren Unfallfahrzeugen geht dann auch gar keine einfache Betriebsgefahr mehr aus.

§ 7 StVG: Die Haftung des Fahrzeughalters
Die Haftung nach § 7 StVG beruht auf dem System der Gefährdungshaftung. Daher haftet der Halter eines KFZ unabhängig von einem Verschulden, für alle Schäden, die durch sein KFZ entstehen.

Auch sind dann die in den eingereichten Entscheidungen enhaltenen gesetzlichen Vorschriften nicht mehr einzuhalten und die zivile Haftung ist nicht mehr aufgrund der (konkreten) Betriebsgefahren zu ermitteln. Plötzlich redet Richter Pfab aber in seiner Entscheidung doch von (konkreten) Betriebsgefahren.

Desweiteren brachte die Amtsrichterin das Ergebnis einer Gerichtsentscheidung in ihre Entscheidung ein, dass man der Versicherung kein Regulierungsverbot erteilen könne. Da die Entscheidung der Amtsrichterin richtig ist gelten auf einmal doch wieder Entscheidungen aus der eingereichten zitierten Rechtssprechung als anwendbar. Entscheidend ist also rein das Ansehen der Person und wer zitierte Rechtssprechung einreicht und zu wessen Gunsten diese ist. Der Kläger hat seiner Versicherung zwar gar kein Regulierungsverbot erteilt aber er besorgte sich die Entscheidung. Es ging um einen Auffahrunfall und aufgrund des Anscheinsbeweises haftete die Versicherung des auffahrenden Fahrzeugs und gerade deswegen konnte der Auffahrende nicht verhindern, dass seine Versicherung zahlt. Also übersandte er diese Entscheidung mit dem Volltext in seiner Beschwerde an das Gericht. Jetzt wo die Entscheidung nicht mehr zum Nachteil, sondern sogar zum Vorteil des Klägers ist, ist diese nicht mehr anwendbar. Das die Amtsrichterin die Entscheidung angewendet hat ist aber trotzdem richtig auch wenn der Kläger seiner Versicherung gar kein Regulierungsverbot erteilt hat. Auch die weitere zitierte Rechtssprechung des Amtsgerichts gilt obwohl man diese ja auf diesen Fall gar nicht anwenden kann. Es kommt rein im Ansehen der Person also darauf an WER aus zitierter Rechtssprechung Rechte herleiten will.

Richter Christian Pfab erklärt, dass Rechtsauffassungen des Klägers falsch sind und diejenigen des Gerichts in der ersten Instanz richtig sind.
Daher brauche ihn für ein Verfahren auch keine PKH bewilligt werden.
Nun wird in der Entscheidung des Landgerichts erstmalig absichtlich zum Nachteil des Klägers mit gelogenen (konkreten) Betriebsgefahren herumhantiert. Aus der Entscheidung ergibt sich aber nicht wann die Versicherung jemals ihren Ermessensspielraum aufgrund einer Haftungsbemessung nach den Betriebsgefahren getätigt hat, denn das hat diese ja nie. Der Richter ist so versessen und besessen dem niederem minderwertigen Kläger als Nichtjuristen hochelitär und hochwissenschaftlich das Recht zu beugen, dass er gegen ihn mit gelogenen Betriebsgefahren herumhantiert und das worum es eigentlich geht dabei gar nicht interessiert oder ganz vergisst.
Desweiteren hat das Amtsgericht in seiner in der Vorinstanz vollständig richtigen Entscheidung  erklärt, dass es vollkommen richtig war, dass die Versicherung rein aufgrund der Bestrafungsergebnisse reguliert habe. Demnach ist die Rechtsauffassung des Klägers, dass nach Betriebsgefahren entschieden werde müsse falsch. Der Anwalt der Versicherung trug aber auch vor, dass diese die Haftung aufgrund der Betriebsgefahren vorgenommen habe (was allerdings gelogen ist). Da die Rechtsauffassung des Klägers fehlerhaft ist, ist demgemäss gemäss Richter Pfab auch die des Anwalts der Beklagten fehlerhaft und die Versicherung hat evtl. falsch reguliert. Es wurde bisher mehrfach verlangt, dass die Gegenseite vorträgt wie man aufgrund der Betriebsgefahren überhaupt auf eine solche Haftungsentscheidung hätte kommen können. Dieses Vorbringen wird vollständig ignoriert und diesbezüglich erfolgt keine Erklärung des Anwalts der Versicherung.

Dabei hat die Versicherung die Sach- und Rechtslage sogar sorgfältig geprüft aber gar nicht aufgrund der Betriebsgefahren, sondern rein aufgrund der Bestrafungsergebnisse:
Erste Instanz: "Bevor der Versicherer im Einzelfall an den geschädigten Dritten zahlt, wird er die Sach- und Rechtslage schon im eigenen Interesse sorgfältig prüfen. Im Allgemeinen wird er nur dann zahlen, wenn er zu dem Ergebnis gelangt ist, dass die Zahlung nach der Sach- und Rechtslage geboten ist."

Der Kläger hat ausführlich und mühevoll nachgewiesen, dass nicht aufgrund von zivilen Haftungskriterien geurteilt worden ist, sondern dass man Rechtsfremd nur rein die Bestrafungsergebnisse verwendet hat. Das ergibt sich auch aus der Entscheidung des Ombudsmanns, die von dem Anwalt der Versicherung als Beweismittel eingebracht wurde, der ebenfalls nur rein die Bestrafungsergebnisse verwendet. Desweiteren sieht man ja schon am Ergebnis, dass nicht nach den (konkreten) Betriebsgefahren beurteilt worden ist, denn so hätte man niemals auf 100% Haftung des Erstunfallverursachers kommen können.
Die Richterin erklärt vorstehende Alltagsweissheit und vermutet und mit der Vermutung wird die Alltagsweissheit zur Stammtischwahrheit, wie Richter Dr. Christian Pfab erklärt, denn gemäss Richter Dr. Christian Pfab sind Alltagsweissheiten eine korrekt antizipierte Beweiswürdigung. Es sind aber entsprechend Tatsachen vorgetragen worden und Beweismittel vom Kläger eingereicht worden, die vollständig unberücksichtigt blieben und stattdessen vermutet wird. Der Vortrag vom Anwalt der Versicherung wurde vollständig übernommen auch völlig falsche Sachverhalte und physikalische Unmöglichkeiten ohne jegliche Berücksichtigung des Vorbringen des Klägers. Gemäss Richter Christian Pfab hat die Richterin aber das Vorbringen des Klägers zur Kenntnis genommen und auch berücksichtigt. Das ist eindeutig gelogen, denn ansonsten müsste diese nicht vermuten, dass die Sach- und Rechtslage von der Versicherung sorgfältig geprüft wurde, sondern diese würde wissen, dass gar nicht nach (konkreten) Betriebsgefahren beurteilt worden ist was sich eben auch schon aus der Entscheidung des Ombudsmann ergibt.

Versicherung muss Rückstufung rückgängig machen
Der Haftpflichtversicherer muss eine Rückstufung rückgängig machen, wenn er voreilig und ohne sorgfältige Prüfung der Sach- und Rechtslage den Schaden des Unfallgegners ganz oder teilweise reguliert hat. AG Kenzingen, Urteil vom 19.10.2000

Aber der Anwalt hat ja seinen Juristenkollegen Richter Dr. Christian Pfab, der die Prüfung der Betriebsgefahr für ihn vornimmt und für ihn diesbezüglich in seiner Entscheidung vorträgt. Bei dem Schwachsinn den Richter Pfab für seinen Anwaltskollegen vorträgt wie man mit den Betriebsgefahren auf eine solche Entscheidung gekommen wäre sieht man ja, dass man mit den Betriebsgefahren nicht auf ein solches Ergebnis kommen kann und daher zieht sich auch Richter Pfab immer wieder irrelevante Strafzahlungen oder Ergebnisse aus Strafverfahren als Begründung gegen den Proleten heran oder er erklärt, dass alle andere Rechtssprechung mit den darin enthaltenen gesetzlichen Vorschriften auf diesen Unfall nicht anwendbar sind aber nur wenn diese zum Vorteil des Klägers sind.
Das liegt rein am Ansehen der Person, wenn Richter Dr. Christian Pfab, der einen Amtseid geschworen hat der Wahrheit zu dienen und nicht im Ansehen der Person zu handeln, die Haftung nach vielen Erklärungen und Beschwerden des Bürgers endlich mit Betriebsgefahren feststellt, dann ist das richtig, weil er das hochelitär macht. Dabei hätte er insbesondere prüfen müssen ob die Versicherung die Haftung aufgrund von Betriebsgefahren in ihrem Ermessensspielraum richtig ausgeübt hat und die Haftung nicht nur willkürlich festgestellt hat, wie es zB. wäre, wenn diese die Haftung nur aufgrund von Bestrafungsergebnissen feststellt, so wie diese es gemacht hat. Wenn ein Bürger als Nichtjurist meint die Haftung muss nach den Betriebsgefahren ermittelt werden, dann ist das falsch, weil der Bürger ein minderwertiger Prolet ist. Die Rechtsauffassung des Anwalts der Versicherung ist aber nicht falsch, dass diese nach Betriebsgefahren reguliert hat, weil der Anwalt ein Juristenkumpel ist und man unter Juristen opportunistisch gegen niedere Proleten tätig ist.


Neues auf dieser Seite aus Justiz und Politik (04/2011):

zdf frontal21 Treuhand, Wiedervereinigung, Beutezug OstTreuhand, Wiedervereinigung: "Aus Luftbuchungen wurden Goldbarren", "Beutezug Ost", "Das grösste Betrugskapitel Deutschlands", Frontal21, 2011
Werner Schulz, Bündnis 90/Die Grünen, bewertet die Geschichte der Treuhand als "das größte Betrugskapitel, das es in der Wirtschaftsgeschichte Deutschlands gibt". Das ehemalige Mitglied des Treuhand-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages kritisiert insbesondere die Geschäfte der Banken: Die westdeutschen Banken hätten "den größten Reibach gemacht": "Aus Luftbuchungen wurden Goldbarren."
Verramscht, zerschlagen, abgewickelt - für Kritiker begann mit der Gründung der Treuhandanstalt vor 20 Jahren der Ausverkauf der DDR: Tausende volkseigene Betriebe wurden geschlossen, Millionen DDR-Bürger arbeitslos, ganze Regionen Ostdeutschlands deindustrialisiert. Noch heute tragen deutsche Steuerzahler an den Folgen des gnadenlosen Privatisierungseifers der damals mächtigsten Behörde. Die Frontal21-Dokumentation "Beutezug Ost" geht der Frage nach, wie aus dem Wert der DDR-Betriebe, den Treuhandpräsident Rohwedder damals auf 600 Milliarden D-Mark schätzte, ein Milliardendefizit werden konnte.

br Die Schrecken der MeereDie Schrecken der Meere Frachter verpesten die Umwelt, BR-Online 14.04.2011
Früher nannte man Piraten die "Schrecken der Meere". Heute sind das die Schiffe, die die Weltmeere befahren: Alleine die 15 größten Frachter produzieren so viel Stickoxide wie alle Pkw - weltweit. Möglichkeiten, die Schifffahrt sauberer zu machen, gibt es schon, aber sie werden kaum genutzt.
"Schiffe wurden extra so modifiziert, um die Raffinerieabfälle verbrennen zu können. Das ist der schmutzigste Treibstoff, den man sich vorstellen kann. Darin ist etwa der Schwefel, von dem die Kraftfahrzeugtreibstoffe gereinigt wurden, um Umweltstandards zu erfüllen. Die Seefahrt hat sich bereiterklärt Schiffe zu bauen, die diesen Stoff verbrennen können, damit er nicht als Sondermüll an Land entsorgt werden muss. Jetzt ist die neue Herausforderung trotz dieses Treibstoffs Schiffe zu bauen, die weniger Dreck machen."
Bisher müssen nur Kraftstoffe für Autos entschwefelt werden, Treibstoff für Schiffe nicht. Und so wandert der bei der Filterung "abgeschöpfte" Schwefel ins Schweröl für Schiffe. Eine gefährliche Entwicklung, da sich der Treibstoffbedarf im Schiffsverkehr in den vergangenen 50 Jahren versechsfacht hat. Inzwischen haben sogar Hafenbetreiber und Reeder begonnen, für sauberere Schiffe zu kämpfen.

Rechtsanwalt aus Mayen muss sich wegen des Verdachts des (Abmahn-)Betruges vor Gericht verantworten, 04.2011

Dem angeklagten Rechtsanwalt wird zur Last gelegt, im Oktober 2008 einem Textilhändler aus Rodgau vorgespiegelt zu haben, er werde ihm ein Drittel seiner Honorareinnahmen aus Abmahnschreiben an Online-Händler zahlen, die der  Textilhändler ihm im Hinblick auf Wettbewerbsverstöße im Internet benenne. Nach den zwischen den Beteiligten getroffenen Vereinbarungen habe der Textilhändler im Internet nach Verstößen gegen das Textilkennzeichnungsgesetz recherchiert und diese Informationen dem Angeklagten zur Verfügung gestellt, der entsprechende Abmahnschreiben an die betroffenen Online-Händler gerichtet habe.
Der Angeklagte habe von den daraus vereinnahmten Anwaltsgebühren in Höhe von mehr als 12.000 EUR jedoch gemäß vorgefasster Absicht nicht - wie zugesagt - ein Drittel an den Textilhändler abgeführt.

Anwaltliche Täuschung und Drohung gegenüber einem Schuldner, Geldwäsche und Untreue, 13.04.2010
Gier frisst Hirn und auch ein erfolgreiches Studium der Rechtswissenschaft bewahrt nicht davor nachhaltig gegen das Gesetz zu verstoßen.
Auch wenn Täter einen anderen durch Täuschung und Nötigung zu Untreuehandlungen anstiften, um sich selbst in den Besitz des veruntreuten Geldes zu bringen ist der Tatbestand der Geldwäsche in Form eines „Sich – Verschaffens“ gegeben.
Falls ein Rechtsanwalt durch Täuschung und Drohung einen Schuldner zwingt Untreuehandlungen zu begehen erfüllt er den Tatbestand der Geldwäsche
Ein Notar im Ruhestand und einen Rechtsanwalt wurden mit anderen Mittätern seitens des LG München - unter anderem wegen Anstiftung zur Untreue in zwei Fällen jeweils in Tateinheit mit Geldwäsche zu Freiheitsstrafen zwischen vier Jahren sowie fünf Jahren und einem Monat verurteilt. Auch wenn Täter einen anderen durch Täuschung und Nötigung zu Untreuehandlungen anstiften, um sich selbst in den Besitz des veruntreuten Geldes zu bringen ist der Tatbestand der Geldwäsche in Form eines „Sich – Verschaffens“ gegeben. So kürzlich der BGH in seiner Entscheidung vom 4. Februar 2010 (Aktenzeichen: 1 StR 95/09)
Nach den Feststellungen des Landgerichts München hatten die Angeklagten eine Forderung über rund 1,46 Millionen Euro gekauft. Diese Forderung war gegen einen anderweitig rechtskräftig wegen gewerbsmäßigen Anlagebetruges Verurteilten tituliert worden.
Die Angeklagten hatten nach Erwerb der Forderung über 1,46 Mio beim Landgericht München I einen Arrestbeschluss gegen das Vermögen der GmbH des Schuldners erstritten und deren Konten gepfändet.
Aufgrund von Täuschung und Nötigung wirkten die Angeklagten auf den Schuldner ein, bis sich dieser dazu entschloss eine Vereinbarung mit den Angeklagten abzuschließen, aufgrund welcher er dann die gesamtschuldnerische Haftung der GmbH für Forderung über 1,46 Mio Euro anerkannte, die ausschließlich ihn privat, nicht aber seine GmbH betraf. Die GmbH zahlte dann auf diese Forderung mit bemakelten Geldern leistete. Damit beging er Untreuehandlungen zu Lasten der GmbH, die selbst nichts mit der von den Angeklagten erworbenen Forderung übe 1,46 Mio Euro zu tun hatte.

Anwalt veruntreut Mandantengeld, 15.03.2006
Anwälte haben es seit dem Fall Friedrich Lorenz, der mit veruntreuten Millionen untergetaucht ist, nicht leicht. Jetzt ist wieder ein Anwalt ins Zwielicht geraten. Eine Salzburgerin Friseurin fiel nämlich um eine Zahlung um, die sie bei einer säumigen Kundin eingeklagt hat. Die aber hatte längst ihre Rechnung beglichen, dennoch bleibt das Geld spurlos verschwunden. Nachforschungen ergaben, dass es sich dabei möglicherweise um gar keinen Einzelfall handelt . . .
Es begann im Oktober vor drei Jahren. Damals suchte eine Kundin den Hairstyling-Betrieb von Sonja Höhenwarter an der Alten Aignerstraße in Salzburg auf. "Es ging um eine aufwendige Haarverlängerung", berichtet die Friseurin. 5130 Schilling machte damals die Rechnung aus. Kosten, welche die Kundin aber zunächst nicht begleichen konnte oder wollte. "Ich wandte mich an eine Rechtsanwaltskanzlei", erzählt Sonja Höhenwarter weiter. "Dann hörte ich aber ewig nichts mehr."Irgendwann rief die Salzburgerin an um zu erfahren, wie denn der Stand der Dinge sei. "Ich wurde richtiggehend abgewimmelt. Sinds nicht so lästig, wurde mir gesagt, wir kümmeren uns schon darum." Am 28. Mai 2002 (!) erhielt die Friseurin schließlich ein Schreiben, dass die "gegenständliche Forderung als uneinbringlich auszubuchen" sei. Nachsatz: Man bedaure, keine bessere Mitteilung machen zu können und danke . . .
"Ich habe das nicht eingesehen", sagt Höhenwarter. Sie beauftragte ein Detektivbüro. Angeblich sei ja auch der Aufenthaltsort der Schuldnerin nicht mehr zu ermitteln gewesen. Rudi F. von der Agentur "Condor": "Wir haben die säumige Zahlerin aufgetrieben." Und die fiel aus allen Wolken: "Ich habe schon längst bezahlt." Und sie präsentierte einen Einzahlungsschein von der Postsparkasse (der "Krone" liegen sämtliche Dokumente vor).
"Ich habe jetzt Strafanzeige wegen Veruntreuung erstattet", sagt Sonja Höhenwarter. Auch die Rechtsanwaltskammer wird jetzt informiert. Denn die Friseurin hat nie etwas von der eingetriebenen Schuld zu Gesicht bekommen . . .
Detektiv Rudi F. glaubt an keinen Einzelfall: "Diese Sache können wir hieb- und stichfest beweisen. Aber wir forschen weiter. Es dürfte da noch weitere ungeklärte Dinge geben . . ."

Anwaltshaftung, Im Zweifel für den Anwalt, 03.05.2006
Mancher Rechtsstreit geht wegen des eigenen Juristen verloren. Dann stellt sich die Frage nach der Haftung
Pfuscht ein Handwerker, kann der Auftraggeber verlangen, daß die Arbeit nachgebessert wird. Er kann den Werklohn mindern oder gar vom Vertrag zurücktreten. Nicht ganz so eindeutig ist die Situation, wenn ein Rechtsanwalt schlechte Leistungen bringt. Denn einerseits handelt es sich nicht um einen Werkvertrag, bei dem die genannten Rechte geltend gemacht werden könnten. Zum anderen ist es für Laien zumeist nicht leicht, anwaltliche Beratungsfehler oder Versäumnisse zu erkennen. Denn klar ist auch: Nicht jede ungünstig verlaufene rechtliche Angelegenheit kann auf anwaltliches Fehlverhalten zurückgeführt werden.
Konkrete Zahlen liegen nicht vor, "denn anwaltliche Haftungsfälle sind nicht meldepflichtig", so Peggy Fiebig, Referentin bei der Bundesrechtsanwaltskammer in Berlin. Experten kalkulieren mit lediglich einem Haftungsfall pro Anwalt alle fünf Jahre, und dies im Übrigen unabhängig von der Berufserfahrung des Advokaten. Anders gerechnet: Bei aktuell rund 138 000 zugelassenen Rechtsanwälten in Deutschland, wären dies jährlich gut 27 500 Fälle, in denen die Anwaltsleistung zu einer Auseinandersetzung mit dem eigenen Mandanten führt. Denn der Rechtsanwalt ist stets der erste Ansprechpartner, wenn der Mandant Schadenersatz geltend macht. Die Bundesrechtsanwaltsordnung schreibt zwar vor, daß Rechtsanwälte eine Haftpflichtversicherung besitzen müssen. "Einen Direktanspruch, wie etwa bei der Auto-Haftpflichtversicherung, gibt es derzeit aber nicht", so Antje Jungk, Leitende Justitiarin bei der Allianz-Versicherung.
"Am häufigsten lassen sich Fristversäumnisse erkennen", so Brigitte Borgmann. Die Münchner Juristin ist Begründerin des Standardwerks zur Anwaltshaftung. "Ursache dafür sind meist Personalfehler, die sich der Anwalt aber zurechnen lassen muß", so Borgmann. Allein die Tatsache, eine Frist versäumt zu haben, kann zum Verlust eines Prozesses führen. Gut 40 Prozent der Haftungsfälle gehen auf verpaßte Fristen zurück, belegt eine Statistik der Allianz-Versicherung, bei der etwa die Hälfte der deutschen Rechtsanwälte versichert ist. ...

swr betrifft Unschuldig im KnastUnschuldig im Knast, betrifft SWR RP

Pro7 SAM Unschuldig als Kinderschänder angeklagtUnschuldig als Kinderschänder angeklagt, SAM Pro7

Deutschland "Paradies der Quacksalber", idealer Standort für fragwürdige Mediziner mit Unterstützung der Justiz, Focus 17/2011, Seite 52
So heilt in Köln ein Arzt mit einer selbst gebastelten (und teuren) Anti-Krebs-Theraphie
..."Ich kann hier keine kontrollierte Studie duchführen. Erstens wäre das unethisch, und zweitens weiss ich nicht, wer das bezahlen sollte", beantwortet Gorter die Frage nach wissenschaftlichen Belegen für seine Mixtur. Die Internet-Seite des MCC offeriert Berichte, die kaum über Einzelfallschilderungen hinausgehen, aber teilweise im Stil richtiger Studien geschrieben sind. Ein angeblich geheilter Patient, den Gorter Focus gegenüber namentlich nennt, taucht bei der Internet-Suche als Manager der MCC-Aussenstelle Kairo auf.
Den Trick mit den unzureichenden, daber selbstbewusst präsentierten Studien kennt der Berlinder Ärztefunktionär Günther Jonitz, der in der Bundessärztekammer für Qualitätssicherung zuständig ist, von manch einer Privatklinik zwischen Bodden und Berghang. "Einzelne Kollegen gehen leider an den Rand des Zulässigen."Rechtliche Unterstützung erfahre Medizin an der Grenze zur Kurpfuscherei "regelmässig" durch den Hinweis auf das Grundrecht der freien Berufsausübung und höchstrichterliche Urteile wie jenes, das Ärzten erlaubt, auf anderen Fachgebieten als dem gelernten tätig zu sein.
"Geschäfte mit der Angst", sagt Jonitz, beschränkten sich zwar nicht auf die Medizin, seien aber auf diesem Gebiet "besonders verwerflich".

SPD-Chef Sigmar Gabriel: Psychiatrisierung und Geheimakte ein "politisches Mittel"
Das ist also in allen Fällen möglich:
"...Wo wir nicht anders konnten, dass ein Kollege von der CDU und ich um die Ecke gegangen sind und gesagt haben wir suchen uns jetzt einen Psychiater der Entscheidet, dass das Mädchen Selbstmordgefährdet ist und zwar so lange und so häufig bis sie so lange hier ist bis sie einen gefestigten Aufenthaltsanspruch hat und immer wenn einer auf die Idee kommt er will sich die Akte ankucken, dann hauen wir ihm beide auf die Finger."
SPD-Chef Sigmar Gabriel hat in einer "Plauderstunde" am 12.04.2011 auf PHOENIX zu einer Buchvorstellung ("Der kleine Wählerhasser") ungeniert bestätigt, wie die "Psychiatrisierung" und das Anlegen einer Geheimakte "politisch benutzt" werden, wenn die Anwendung bestehender Gesetze eine "besondere Härte" bedeuten würde.
Und die "besondere Härte" kann auch mal zur Umsetzung eines politischen Ziels benutzt werden. Der Zwecke heiligt die Mittel, so meint Gabriel wohl...
Der Gesichtsausdruck und der heimlichtuerische Tonfall entlarven Gabriel in einer Art und Weise, daß diesem SPD-Chef mit angeblicher "Vorbild-Funktion" sehr wohl bewusst ist, daß er mit seinem geäußerten "politischen Trick" (Arzt -> Psychiatrisierung-> Geheimakte) bestehende Gesetze vorsätzlich umgeht und einen Arzt zu einer Straftat nach § 278 StGB anstiftet

Justizminister hievte OLG-Präsidenten rechtswidrig ins Amt, 05.11.2010
Rheinland-Pfalz - Schallende Ohrfeige für den rheinland-pfälzischen Justizminister Heinz Georg Bamberger (SPD): Das Bundesverwaltungsgericht hat seine umstrittene „Blitzernennung“ von Ralf Bartz zum Präsidenten des Oberlandesgerichts in Koblenz für rechtswidrig erklärt und aufgehoben.
Justizminister Heinz Georg Bamberger.
Geklagt hatte ein weiterer Bewerber um den Posten, der Koblenzer Landgerichtspräsident Hans-Josef Graefen. Der kann sich freuen: Bartz muss den bereits angetretenen Chefposten wieder räumen. Nachdem bereits das Bundesverfassungsgericht Bamberger Verfassungsbruch vorgeworfen hat, rügt das Bundesverwaltungsgericht jetzt den Rechtsbruch.
Graefen, der mit seiner Konkurrentenklage zunächst in zwei Koblenzer Verwaltungsgerichtsinstanzen unterlegen war, siegte vor den Leipziger Bundesrichtern auf ganzer Linie. Der Senat missbilligte die rasche Ernennung von Bartz als Rechtsschutzvereitelung. ...

ZDF Die Stieg Larsson StoryZDF-"Die Stieg Larsson Story" am 23.01.2011, "Die Demokratie ist immer bedroht"
Die Demokratie ist immer bedroht. Demokratie ist nichts gottgegebenes und fällt nicht einfach vom Himmel. Dafür muss man arbeiten die ganze Zeit. Jede Generation muss sich neu dafür einsetzen Demokratie zu verteidigen. Das letzte Interview von Stieg Larsson kurz vor seinem Tod.
Demokratie ist kein festes System. Es hat nie Demokratie als festes System gegeben. Der grösste Teil von Europa ist heute auf irgendeine Art demokratisch aber wir wissen nicht wie es in 20 Jahren aussieht. Ich denke das wichtigste um die Demokratie zu stärken ist, dass sich mehr Menschen aktiv politisch beteiligen. Es ist mir nicht wichtig welcher Partei sie sich anschliessen aber dass sie aktiv werden in einer demokratischen Organisation, die in irgendeiner Weise eine bessere Gesellschaft fördert und versucht sich antidemokratischen Tendenzen in Europa entgegenzustellen.

Ein Flugkapitän der Lufthansa kämpft um sein Recht, Gutachterbetrug damit der deutsche Staat keinen Schadenersatz zahlen muss, 2000
Nach etwas mehr als 3 Jahren auf der DC-10 wurde ich am 2. Februar 1989 vom Lufthansafliegerarzt Dr. Hermann an das Luftfahrtbundesamt gemeldet, weil er die Verantwortung für meine Flugtauglichkeit selbst nicht mehr verantworten wollte. Bis zu diesen Zeitpunkt waren alle ärztlichen Atteste im positiven Sinn für meine Flugtauglichkeit ausgefallen. Von da an spielte ärztliches Fachwissen keine Rolle mehr. Es ging nur noch um die Bürokratie der völlig veralteten deutschen Vorschriften. Nun begann mein einsamer Kampf gegen das Referat Flugmedizin
...Hier ist ein eklatantes Beispiel für die bösartige Verlogenheit des Herrn Dr. Wurster. Ich habe diesen Mann zu keiner Zeit belästigt, es sei denn, er empfindet meine legalen Bemühungen, die Wahrheit ans Licht zu bringen, als Belästigung. Ich wusste doch genau, dass man nur auf einen Fehler meinerseits lauerte.
Schlimm ist nur, dass er seine Lügen ungestraft bei allen Gelegenheiten verbreiten durfte und immer noch darf. Schon die Aussagen der oben erwähnten Luftfahrtbehörden entlarven ihn als gewissenlosen Lügner. Diese Qualifizierung trifft auch auf Prof. Dr. Bachmann zu.
Die Aussage von Richter Radke (in meinem Buch beschrieben) bestätigt doch, dass die Richter sich solch eine Verlogenheit bei diesen Bürokraten gar nicht vorstellen konnten. Da Dr. Wurster bei Gericht nie die Wahrheit berichten liess und auch nicht selbst berichtet hat, erfüllt dieses Verhalten den Tatbestand des Prozessbetruges. Staatsanwaltschaften und Richter wollten in ihrer Voreingenommenheit diese Tatsache nicht vergegenwärtigen. Ob sich diese "honorigen" Herren einmal Gedanken darüber gemacht haben, welchen Schaden sie mir und meiner Familie angetan haben? Alles nur aus verletzter, kindischer Eitelkeit.
...Einige Jahre später wird genau das zur Vorschrift, was von Dr. Wurster zuvor noch so vehement abgelehnt wurde.

Fast alle Richter vom Volksgerichtshof in der BRD belohnt, Roland Freislers Witwe erhielt eine erhöhte Pension, weil ihr Mann seine Juristenkarriere in der BRD fortgesetzt hätte
Bis auf Oberreichsanwalt Ernst Lautz, der 1947 im Nürnberger Juristenprozess von einem amerikanischen Militärgericht zu zehn Jahren Zuchthaus verurteilt wurde, wurde keiner der etwa 570 Richter und Staatsanwälte gerichtlich zur Rechenschaft gezogen. Viele blieben während der Nachkriegsjahre in Westdeutschland im Richterdienst:
Paul Reimers: Landgerichtsrat in Ravensburg
Hans-Dietrich Arndt: Senatspräsident beim Oberlandesgericht Koblenz
Dr. Robert Bandel: Oberamtsrichter in Kehl
Bellwinkel: Erster Staatsanwalt in Bielefeld
Dr. Erich Carmine: Amtsgerichtsrat in Nürnberg
Christian Dede: Landgerichtsdirektor in Hannover
Johannes Frankenberg: Oberamtsrichter in Münnerstadt
Dr. Andreas Fricke: Landgerichtsrat in Braunschweig
Dr. Wilhelm Grendel: Oberlandesgerichtsrat in Celle
Wilhelm Hegener: Amtsgerichtsrat in Salzkotten
Dr. Ferdinand Herrnreiter: Landgerichtsdirektor in Augsburg
Dr. Konrad Höher: Staatsanwalt in Köln
Dr. Rudolf Indra : Landgerichtsrat in Gießen
Helmut Jaeger: Oberlandesgerichtsrat in München
Dr. Leo Kraemer: Oberstaatsanwalt in Köln
Hans Werner Lay: Oberlandesgerichtsrat in Karlsruhe
Dr. Heinz Günter Lell: Oberstaatsanwalt
Dr. Alfred Münich: Senatspräsident beim Oberlandesgericht München
Oberreichsanwalt Lautz wurde bereits nach weniger als vier Jahren begnadigt und in der Bundesrepublik Deutschland mit einer Pension bedacht. Die Witwe Freislers erhielt über Jahrzehnte eine erhöhte Altersversorgung, da laut zuständigem Versorgungsamt ihr im Zweiten Weltkrieg verstorbener Mann in der Bundesrepublik seine Juristenkarriere fortgesetzt hätte – eine Argumentation, die kaum widerlegt werden kann.

Bild: Hitlers Eliten nach 1945Hitlers Eliten nach 1945 - Freispruch in eigener Sache, ARD-SR
Sie sind Herren über Leben und Tod und sie urteilen im Namen der deutschen Volksgemeinschaft. Ihre Uniform die Robe. Ihre Waffen Paragrafen. Wo  der Terror verwaltet wird sitzen Juristen an höchster Stelle. Ihr Mordwerkzeug der Schreibtisch. Verwaltungsjuristen planen und organisieren den Völkermord in Europa. Nach 1945 sollen die Juristen zur Verantwortung gezogen werden aber mit allen Mitteln sorgen sie dafür, dass ihr Berufsstand nicht schuldig gesprochen wird.
15 Jahre nach Kriegsende. Ein junger Jurist macht seine ersten Erfahrungen mit jenen Kollegen, die schon unter Hitler Recht gesprochen haben.
Helmut Kramer, Richter im Ruhestand: "Ich habe ja mit sehr vielen der Sonderrichter noch zusammen in Kammern gearbeitet, nette, reizende Leute, gute Juristen.". Kramers Bild ändert sich als er seinen ersten eigenen Fall auf den Tisch bekommt. Er vertieft sich in die Gerichtsakten über ein junges Mädchen, ihr Name Erna Wazinski. Die Akte wurde am 23.11.1944 geschlossen im Gefängnis Wolfenbüttel. Das Leben von Erna Warzinski dauert da nur noch ein paar Schritte. Ihre letzten Erinnerungen sind das zerbomte Wohnhaus in Braunschweig. Erna errinnert sich an den Koffer, wie sie ihn aus den Trümmern holt, vielleicht gehört er ihrer Mutter. Erna wird angezeigt wegen Plünderns. Nach dem Verhör blutet ihre Nase. Staatsanwalt Magnus nennt sie einen Volksschädling. Sie ist 19. Richter Lerche zeigt Härte. Der spätere Oberlandeskirchenrat veruteilt sie zum Tode. Ernas Hinrichtung mit dem Fallbeil dauert 5 Sekunden. 21 Jahre später fordert der junge Jurist Kramer die Aufhebung des Urteils, vergeblich. "Meine Kollegen, die darüber zu entscheiden hatten, haben das Urteil für völlig in Ordnung befunden. Sie haben praktisch das Mädchen zum zweiten mal zum Tode verurteilt das war 1965. Ich bin angegriffen worden damals, richtig direkt, weil ich in einer Stellungsnahme die Aufhebung des Urteils gefordert habe und es als Unrechtsurteil bezeichnet habe.".
Das Räderwerk der Justiz arbeitet präzise und erbarmungslos. Kritische Äusserungen gegen den Staat gelten als Heimtücke (ein Sonderstraftatbestand).
...Auch der Chef des Personalamtes ist ein Jurist, Dr. Werner Best. Ein Berliner Staatsanwalt wird ihn in den 60er Jahren näher kennenlernen. Er war der perfekte Organisator. Best ist Nationalsozialist aus Überzeugung. ...Das fing schon 1935/1936 an, nach Möglichkeit Juristen in leitende Positionen zu setzen.
Als Dr. Best im Mai von dänischen Polizisten verhaftet wird ahnt niemand, dass er bald wieder eine wichtige Rolle in der BRD spielen wird. Deutschland 1945 die Bürokraten der Vernichtung tauchen unter. Viele Spuren verlieren sich zwischen den Trümmern. Deutschlands Gerichtssäle sind kurzeitig verweist. Doch bald schon sind sie wieder da. Entnazifiziert können fast alle auf ihre Posten zurück. Gerade noch Diener des NS-Staates stehen sie nun im Auftrag der Demokratie. Zwar achten die Westallierten anfangs noch darauf, dass nur jeder zweite in der NSDAP war aber zur Gründung der BRD waren es bereits wieder 80%. ...
Walter Huppenkothen und Otto Thorbeck werden wegen Beihilfe zum Mord veruteilt. Als unmenschlich stuft der Richter ihre Taten ein und verhängt hohe Strafen. Wenn dieses Urteil rechtskräftig würde könnte noch manche Bundesdeutsche Juristenkarriere hinter Gitter enden. Dr. Best und Achenbach blicken daher besorgt nach Karlsruhe wo der BGH den Fall 1956 in letzter Instanz entscheidet. Der vorsitzende Richter Ernst Mantel enttäuscht seine Standeskollegen nicht. Er selbst blickt auf eine NS-Karriere als Generalrichter der deutschen Wehrmacht zurück. Die Kollegen werden freigesprochen. Mit dem Urteil liefert der BGH gleich eine Generalentschuldung für Hitlers Juristen. So erklärt der BGH Hitlers Terrorregime zu einem normalen Staat unter Staaten.
...Jeder war gegen NS-Verbrechen aber niemand kannte Verbrecher.

Ernennung und Beförderung von Richtern in Mecklenburg-Vorpommern: Willkür und Ämterpatronage?, 10.2006
...„Gebt den Richtern ihre Unabhängigkeit, solange ich sie nur befördere.“ Dieser, dem preußischen Justizminister Leonhard zugeschriebene Satz hat im Zeichen der „freiheitlich-demokratischen Grundordnung“ seine Bedeutung nicht verloren. Ich behaupte: Die entscheidende Ursache für angepasstes Verhalten und vorauseilenden Gehorsam von Richtern, ebenso wie für ihr Versagen bei der Vermeidung bzw. Korrektur gesellschaftlicher Fehlentwicklungen, ist auch heute noch das von der Exekutive praktizierte Beurteilungs- und Beförderungssystem.
In dem – grundsätzlich legitimen – Bestreben um Anerkennung ihrer Leistungen, die sich im Dienstrecht in erster Linie durch Beförderungen zeigt, ist mancher Kollege versucht, seine vornehmsten verfassungsmäßigen Pflichten als unabhängiger Garant von Freiheit und Rechtsstaatlichkeit (vgl. Art. 97, 104 Abs. 2 GG) zugunsten eines den Wünschen der Justizverwaltung angepassten Verhaltens zu vernachlässigen, sich „das Rückgrat ziehen zu lassen“. Schon der ehemalige Präsident des OLG Braunschweig, Wassermann, beklagte am Ende seines durchaus bewegten Berufslebens, Richter seien in Deutschland „nie mehr geworden als kleine Justizbeamte“. Er wollte damit wohl umschreiben, dass die Richter auch der Bundesrepublik Deutschland ihrer von der Verfassung vorgegebenen Stellung als dritter Gewalt im Staat nicht gerecht geworden sind, dass sie sich zu sehr als Handlanger des herrschenden Systems verstanden haben, als „Fortsetzung
der Exekutive mit anderen Mitteln“.
Die Unabhängigkeit der Richter allerdings ist unerlässliche Voraussetzung der Rechtsstaatlichkeit (conditio sine qua non). Wer die richterliche Unabhängigkeit zu untergraben versucht, legt damit zugleich die Axt an die Wurzeln des Rechtsstaates und der freiheitlich-demokratischen Grundordnung insgesamt. Es ist schon eine gewagte Annahme, richterliche Unabhängigkeit könne sich frei entfalten, obgleich Richter in ein Organisationssystem eingebunden werden, dessen führende Repräsentanten sich in vielfacher Hinsicht als Vormund der Richterschaft gerieren. Den wenigsten Richtern scheint bewusst, dass es sich bei dem bundesdeutschen System der Justizverwaltung um einen Anachronismus handelt, dass Länder wie Frankreich und Italien oder selbst Staaten in Osteuropa, wie etwa Tschechien und Ungarn, inzwischen weit modernere Organisationsformen richterlicher Selbstverwaltung gefunden haben. Diese verfügen zum Beispiel über ein eigenes Haushaltsrecht oder unabhängige Ausbildungseinrichtungen. Und über die Besetzung von Richterstellen entscheiden Richter. ... NRV-Info 10/2006 mit Entscheidungen: OVG Magdeburg 1 M 301/05, OVG-Greifswald 2 M 15/02

Nicht notwendige Verwaltungserfahrung von Richtern um bei Beförderungen sachfremde politische Interessen der Executive zur Geltung zu bringen, 10.2006
...Wenn ein Richter ins Ministerium abgeordnet wird oder eine Tätigkeit in der Verwaltungsabteilung eines Gerichts übernimmt, ist bereits diese Entscheidung des Ministeriums oder des Gerichtspräsidenten gleichzeitig eine Demonstration von Machtausübung im Rahmen der hierarchischen Strukturen der baden-württembergischen Justiz. Jeder weiß, dass dieser Richter bereits zum Zeitpunkt der Abordnung ins Justizministerium bzw. zum Zeitpunkt der Übernahme einer Verwaltungstätigkeit am Gericht mit hoher Wahrscheinlichkeit für eine Beförderung in „angemessenem“ Zeitabstand ausgewählt wurde. Nur wenige Gerichtspräsidenten in Baden-Württemberg sind bereit, von dieser Macht ein kleines Stück abzugeben, indem die Übernahme von Verwaltungsaufgaben zumindest gerichtsintern für alle Richterinnen und Richter ausgeschrieben wird.
c) Die Berücksichtigung von „Verwaltungserfahrung“ bei Beförderungen eröffnet dem Justizministerium die Möglichkeit, bei der Besetzung von Präsidentenposten bestimmte Interessen der Exekutive zur Geltung zu bringen, die im Hinblick auf das betreffende Amt sachfremd sind (siehe hierzu auch unten 5. b) ). Da der Erwerb von „Verwaltungserfahrung“ von einer kontrollfreien Entscheidung der Justizverwaltung abhängt, sind solche Möglichkeiten nicht zu verhindern, wenn man zulässt, dass „Verwaltungserfahrung“ bei der Besetzung von Präsidentenstellen positiv berücksichtigt wird. Richter T. Schulte-Kellinghaus, NRV-Info 10/2006

Neues auf dieser Seite aus Justiz und Politik (03/2011):

Bild: TamifluluegeDie Tamiflu-Lüge, Mit einem fast wirkungslosen Medikament dank der WHO Milliarden verdienen, Odysso SWR, 03.04.2011
Immer wieder gibt es Berichte über die Verflechtung der Pharmaindustrie mit Behörden im Gesundheitssystem. Und über die Manipulation von Pharmastudien mit dem Ziel, Medikamente besser aussehen zu lassen, als sie wirklich sind. Aber ein Fall des Grippemittels Tamiflu scheint bisher - wegen seiner immensen finanziellen Dimension - einzigartig.
Ein wichtiges Kapitel des Skandals spielte bei der WHO. Die Welt-Gesundheitsorganisation ist eine wichtige Institution. Denn sie gibt – unter anderem – bei gefährlichen Grippe-Epidemien Empfehlungen, was zu tun ist. Experten wie Prof. Hayden, Infektionsmediziner von der Universität Virginia, arbeiten die Empfehlungen aus. Er rät weltweit den Regierungen zu einer umfangreichen Bevorratung mit dem Grippemittel Tamiflu.
Die WHO und ihre Empfehlungen
Der Epidemiologe Prof. Monto von der Universität Michigan arbeitet auch an den Empfehlungen mit: Er rät zum großzügigen Kauf der Impfmittel. Und Prof. Nicholson von der Universität Leicester bestätigt diese Empfehlung.
Hayden, Monto und Nicholson haben die WHO-Empfehlung maßgeblich geprägt. Was die Öffentlichkeit nicht erfährt: Die Wissenschaftler stehen zur selben Zeit in Lohn und Brot bei den Herstellern der Präparate, die sie empfehlen. Hayden erhält von Roche Geld für Vorträge und Beratungen. Nicholson und Monto ebenso vom Tamiflu-Hersteller Roche und vom Impfmittelhersteller Glaxo Smith Klein. Ein Schelm wer Böses dabei denkt.
Die „Kaiserstudie“
In ihren Empfehlungen bezogen sich die Wissenschaftler besonders auf eine Studie zur Wirksamkeit von Tamiflu, die so genannte Kaiserstudie. Letztlich war es vor allem diese Studie, die Länder auf der ganzen Welt dazu veranlasste, Milliarden für Tamiflu auszugeben. Aber mit Pharmastudien ist das so eine Sache, besonders, wenn sie vom Hersteller der Präparate durchgeführt werden. Da geht es mitunter um Milliarden. Deshalb steht das Präparat in diesen Studien meist glänzend da.
...Ernüchterndes Ergebnis
Jefferson sucht daraufhin unabhängige Studien und findet 20 seriöse, nach wissenschaftlichen Kriterien gut gemachte Studien zu Tamiflu. Die Auswertung bringt ein ernüchterndes Ergebnis: Für das eigentlich gefährliche an der Grippe, die Lungenentzündung, lässt sich keine positive Wirkung von Tamiflu belegen. Ebenso wenig für die Zahl der Krankenhauseinweisungen. Tamiflu hat keinen Einfluss darauf.
Keine Wirksamkeit auch bei grippeähnlichen Erkrankungen – bei einer Epidemie viel häufiger als die echte Grippe.
Übrig bleibt ein kleiner Effekt bei der selteneren echten Grippe: sie wird um etwa einen Tag verkürzt. Aber das entspricht in keiner Weise den Ergebnissen, die Roche mit der von ihr finanzierten Metastudie zu Tamiflu veröffentlicht hatte.

Richter am LG-Baden-Baden erklärt eine öffentliche Entscheidung des OLG-Karlsruhe als Geheimsache, deklariert diese als vertraulich und untersagt jegliche Veröffentlichung, 24.03.2011
...Das bedeutet: Gerichtsentscheidungen unterliegen keinem urheberrechtlichen Schutz; sie dürfen – jedenfalls in anonymisierter Form – frei veröffentlicht und diskutiert werden. Allerdings scheint es auch Richter zu geben, die es gerne anders hätten…
Im schönen Baden-Baden etwa. Am dortigen Landgericht muss jetzt eine Strafsache verhandelt werden, die bereits in die Ehrenrunde geht. Das übergeordnete Oberlandesgericht Karlsruhe hat am 2. Februar 2011 ein Urteil des Landgerichts Baden-Baden zu Gunsten des Angeklagten wegen Rechtsfehlern aufgehoben und angeordnet, dass eine andere Strafkammer erneut über die Sache zu entscheiden hat.
Der Spruch des Oberlandesgerichts Karlsruhe gehört zu den eingangs erwähnten Gerichtsentscheidungen. Es steht jedermann frei, der das Aktenzeichen kennt, beim Gericht eine Abschrift anzufordern. Oder, wenn er anderswie davon erfährt, das Urteil zu veröffentlichen. Oder eben gerade nicht – wenn es nach dem nun zuständigen Vorsitzenden der Strafkammer geht. Dieser versendet nämlich Schreiben, in denen er die Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe als vertraulich deklariert und untersagt, diese zu veröffentlichen, nicht einmal in Auszügen.
Wohlgemerkt, der betreffende Richter am Landgericht hat das Urteil, das er als vertraulich deklariert und nicht veröffentlicht sehen will, noch nicht einmal selbst verfasst. Vielmehr stammt diese Entscheidung von ihm übergeordneten Richtern am Oberlandesgericht. Wie die Juristen am Oberlandesgericht es finden, dass ihre goldenen Worte von einem Kollegen der unteren Instanz aktiv der Öffentlichkeit entzogen werden, ist nicht bekannt.
Wirklich pikant an dem Veröffentlichungsverbot des Richters am Landgericht ist allerdings, dass sich der Fall, den er unter der Decke halten will, gerade um das Informationsinteresse der Öffentlichkeit dreht.

Satanic Sauerkraut, vom Opfer zum Täter, Kant: "Notwehr ist das heiligste Mittel der Person" aber nicht am LG-Bamberg
Es ist in einem präzisen Sinne das, womit jedes individuelle Recht erst beginnt. Wer jemand das Notwehrrecht nimmt, nimmt ihm das Recht selbst, das zu verteidigen untersagt wird. Ein Grundrecht auf Leben, das gegen rechtswidrige Angriffe nicht verteidigt werden dürfe, wäre keines mehr. Darum ist der Staat nicht berechtigt, einzelnen seiner Bürger in bestimmten Situationen, das Recht zur Notwehr zu nehmen. Mein Fall:                      
Innerhalb von 20 Stunden, beim 4. Angriff  des XX-vorbestraften Intensivtäters, war ich bereits wehrlos geschlagen, als die Verletzung meines Angreifers erfolgte. Geständniserzwingungs-Verhaftung am Tatort. Selbst nach Straf- und Zivilverfahren steht zweifelsfrei fest, dass ich grundlos geschlagen wurde. Ich bin heute dauerhaft erwerbsunfähig. Meine Anzeigen gegen den Frustschläger wurden vom Verfahren abgetrennt und rechtswidrig eingestellt! 
Meine Geschichte sollte rechtlich undenkbar sein!
Niemals vorbestraft, wurde ich zu 30 Monaten, plus Zwangseinweisung in die Psychiatrie, gem. § 64, verurteilt. Selbst wenn ich der gef.Körperverletzung schuldig gewesen wäre, für einen  Ersttäter, eine rechtswidrige Anwendung des § 64. Als Zwangseingewiesener hat man keine Chance auf Bearbeitung einer (jeglicher) Revision.
Im BKH erreichte mich (von einer Hilfsorganisation) die Lichtbild/Ermittlungsakte mit dem Tatsachenbeweis meiner Unschuld. Die sog."Suchttherapie" habe ich verweigert. Es ging nach Bamberg zurück. Als uneinsichtiger Strafgefangener wurde ich in der Zelle Nr.222, JVA-Bamberg, beinahe erschlagen. Zum Zwecke der Vertuschung bekam ich keine med. Notbehandlung. Es gibt keine med. Behandlungsakte. Bilder im linken Navi-feld anklicken.
Am 27.12.2007 hat der Frustschläger Peter D., eine Zivilklage über 25.000.- EUR Schmerzensgeld eingereicht. In seinem Klageschriftsatz wurden massenweise unwahre Behauptungen aufgestellt. Mein Anwalt hat mit einem Strafantrag wg. Prozessbetrug gedroht. Unabhängig davon habe ich diesen Strafantrag, der sich in dem Verfahren durchaus als haltbar erwies, bei der StA-schaft BA eingereicht. Mein Strafantrag wurde nicht bearbeitet.
Es ist paradox:
Der Schläger, der mich grundlos, mit drei Übergriffen, erwiesenermaßen dauerhaft erwerbsunfähig schlug, erwartet, dass ich jemals ein pfändbares Einkommen haben werde und ihm für meine Notwehr, Schmerzensgeld zahle.
Es ging in dem Verfahren hauptsächlich darum, das Fehlurteil der Strafkammer zu bestätigen.
Beim Sühnetermin habe ich den Tatortaugenschein verlangt. Kein Wort davon im Protokoll. Die vorausgegangenen Übergriffe wurden wiederum bestätigt, ansonsten waren die vom Kläger/Schläger benannten Zeugen/Aussagen keinesfalls zu seinen Gunsten. Der Tatortaugenschein wurde unabdingbar und am 03.08.09 nochmals beantragt. Stattdessen hat der Richter BRUNNER am 17.09.09 die Zeugeneinvernahme mit einem haarsträubenden Grundurteil abgebrochen. Siehe Zivilprozess.
Übrigens: Richter BRUNNER ist auch Pressesprecher des LG-Bamberg!
An einer "zufälligen" Rehabilitation und Aufarbeitung dieser Unrechtsurteile habe ich kein Interesse. Mein Ansinnen ist dahingehend, aufzuzeigen, dass die Justiz in jedem der nachfolgend aufgezeigten Anklagen/Urteile wissen musste, dass ein Unschuldiger verurteilt wurde!
Mittlerweile ist der Schläger, im März 09, per Gefälligkeitsurteil, wegen einer anderen, schweren Gewalttat zu einem Jahr Haft – zur Bewährung ausgesetzt – verurteilt worden. Wir (auch seine anderen Opfer) waren bei dieser Hauptverhandlung als Besucher und haben Protokoll mitgeschrieben. Anstelle seiner 26 Vorstrafen wurden vom StA nur 11 Zentralregistereintragungen angegeben. Die Anwältin des Schlägers musste sich schließlich für  ihren Mandanten beim Gericht entschuldigen, er war sichtlich betrunken…
Liebes Bamberger Gericht. Na dann, "PROST !!"

Kaufen für die Müllhalde - geplante Obsoleszenz (geplante Veralterung), arte thema, 2010
...1972 fanden wir heraus, das in unserer Feuerwache eine ganz besondere Glühbirne hing. ...Sie bestätigten ihm, dass diese Glühlampe seit 1901 in Betrieb war. 109 Jahre alt und sie brennt noch immer. Eine webcam schickt ununterbrochen Bilder von der Livermorer Glühlampe ins Internet. Ironischerweise hat sie bereits 2 webcams überlebt. Diese Glühbirne entstand in Shelby Ohio um 1895. Den Glühfaden hat ein Adolpher Chaillet erfunden. Er war langlebig. "Warum er solange hält weiss ich nicht". http://www.centennialbulb.org
Chaillet Formel für den langlebigen Glühfaden ist nicht das einzige Mysterium in der Geschichte der Glühlampe. Noch geheimnisumwogener ist wie sie zum ersten Opfer der geplanten Obsoleszenz wurde.
Weichnachten 1924 war ein ganz besonderer Tag. In einem Hinterzimmer in Genf trafen sich einige Herren in Nadelstreifenanzügen um einen geheimen Plan nachzugehen. Sie gründeten das erste weltweite Kartell, dass sich zum Ziel setzte die Glühlampenproduktion der gesamten Länder zu kontrollieren und den Kuchen namens Weltmarkt unter sich aufzuteilen. Dieses Kartell hat den Namen Phoebus.
...Es ist um so besser für diese Firmen wenn der Verbraucher regelmäßig Glühlampen kauft und wenn die Glühlampen lange brennen ist das ein ökonomischer Nachteil. Ursprünglich sollten die Glühlampen möglichst lange halten. Thomas A. Edison erste Glühlampen, die 1881 auf den Markt kamen hielten 1500 Stunden. 1924 als das Phoebuskartell gegründet wurde priesen Hersteller die Langlebigkeit ihrer Glühlampen mit einer Lebensdauer von 2500 Stunden. Also hat man sich bei Poebus gedacht, dann beschränken wir doch die Lebensdauer der Glühlampen einfach auf 1000 Stunden.
Unter dem Druck des Kartells wurde in den Mitgliedsfirmen experimentiert um eine anfälligere Lampe entsprechend der Norm einer 1000 Stunden Glühlampe zu erzielen. Mit der geplanten Obsoleszenz sank die Lebensdauer der Glühlampen in nur 2 Jahren von 2500 auf nur noch 1500 Stunden. In den 1940ern hatte das Kartell sein Ziel erreicht. Die Standardlebensdauer einer Glühlampe betrug nun 1000 Stunden: "Qualitätsbirnen Haltbarkeit garantiert 1000 Stunden!". Dieser Lehrfilm von General Electrics machte dem Konsumenten weiss, diese Lebensdauer sei die beste: "Dank ständiger Tests sind sie so gut, wie wir sie haben wollen.".
Nach einem 11 Jahre währenden Verfahren ergeht 1953 ein Gerichtsurteil. General Electric und deren Geschäftspartnern werden ua. die Reduzierung der Lebensdauer der Glühlampen verboten. In der Praxis hatte das Urteil jedoch kaum Folgen. Die Glühlampen brannten auch weiterhin nicht länger als 1000 Stunden. In den folgenden Jahrzehnten meldeten dutzende von Erfindern Patente für neue Glühlampen an. Darunter eine, die 100000 Stunden brannte. Davon kam keine auf den Markt.
...Ein Artikel, der nicht verschleisst ist eine Tragödie fürs Geschäft. Die Folgen dieser Tragödie bekam auch Henry Ford zu spüren, der Erfinder der Fliessbandproduktion. Damit der Ford T für den Durchschnittsverbraucher erschwinglich war lies er ihn als Einheitsmodell in grossen Stückzahlen herstellen. Er sollte zuverlässig und langlebig sein. ...
...In den 50er Jahren kam ein neuer Plan auf. Die Verbraucher sollten zur geplanten Obsoleszenz nicht genötigt, sondern verführt werden. ...

Juristenzitate:
"....Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland.... verkündet....Der Rechtsstaat des Grundgesetzes vertraute die Rechtsprechung einem Richterstand an, der 12 lange Jahre bereit gewesen war, seinen Teil zum Machtmißbrauch unter dem Deckmantel der Rechtsanwendung beizutragen. Er vertraute auf die demokratische Gesinnung von Richtern, deren Beiträge zu antidemokratischem Denken und Handeln unstreitig und deren fehlende Neigung zur Selbstkritik so gerichtsnotorisch war wie ihre Unfähigkeit, ihr Denken neu auszurichten und die Demokratie für mehr zu halten als die Staatsform, die aufgrund der Zeitläufe nun einmal da war....
Senatsrat Dr. Hans Wrobel, 1989

"...Der Aufstieg in einer Hierarchie ist von dem "Wohlwollen" derjenigen abhängig, die diesen Weg schon gegangen sind und jetzt Spitzenpositionen in der Pyramide einnehmen. Was liegt für den Aufstiegsmotivierten näher, als sich die inhaltlichen Positionen der schon Aufgestiegenen zu eigen zu machen und sich so deren Wohlwollen zu erkaufen?..."
Udo Hochschild, Richter am Amtsgericht (Tübingen), 1985

"Wer von uns hat nicht von einer Gesellschaft geträumt, in der die Konflikte fair ausgetragen werden, in der die Richter nicht nur an-, sondern auch zuhören, in der die Gerichte nicht nur entscheiden, sondern befrieden und versöhnen, in der das Recht "von Menschen" und "für Menschen" gemacht wird, in der also das Recht so gesprochen wird, daß es den Menschen hilft zu leben?" Horst Häuser, Richter am Verwaltungsgericht (Wiesbaden)

" ... Die Mutter der Wahrheit und der Gerechtigkeit ist die Zeit. Die notwendige Zeit für die Fallbearbeitung wird den Richterinnen und Richtern nicht gewährt, weil sowohl Verwaltung als auch Gesetzgebung systematisch darauf abzielen, die Qualität richterlicher Arbeit unter Finanzierungsvorbehalt zu stellen. Dies, obwohl die Justizhaushalte die mit Abstand kleinsten Haushalte darstellen. Sie liegen regelmäßig zwischen 1 % und 3 % bei Bund und Ländern. Pro Einwohner ergibt das einen Betrag von etwa fünf Euro. Mehr als eine (schlechte) Pizza ist dem Gesetzgeber die Justiz nicht wert ... " Wolfgang Nescovik, 2010

Die diskrete Korruption der deutschen Justiz, Vom Selbstverständnis der ÄmterpatronageJürgen Rudolph, Richter am Amtsgericht (Cochem) 1997
Wir wissen natürlich wie weiland Leonhardt, daß die mittlerweile über 100jährige deutsche Justizstruktur für die Gewaltenteilung weder gedacht war noch geeignet ist. Sie war vielmehr in der Monarchie des 19. Jahrhunderts als Herrschaftsinstrument konzipiert und hat die unter diesem Aspekt an sie gerichteten Erwartungen vor allem in den nicht demokratischen Systemen voll erfüllt. So nimmt es nicht Wunder, daß zahlreiche Richterinnen und Richter offensichtlich meinen, die Aufteilung der Richterpfründe unter den politischen Parteien sei bereits Gewaltenteilung.
Dazu eine Anekdote aus der Provinz:,
Im November 1994 entschied sich der Direktor eines kleinen Amtsgerichtes in einem idyllischen Moselörtchen, mit Vollendung seines 62. Lebensjahres im September 1995 den Ruhestand anzutreten.  ...
... Als der siegestrunkene Justizminister (FDP) infolgedessen am 21. März 1996 (3 Tage vor der Landtagswahl) in einer als Justizfeier deklarierten Veranstaltung den bisherigen Direktor verabschieden und seinen Schützling einführen wollte, war der bereits seit einem halben Jahr vergeblich auf diesen Akt fixierte Ruheständler genervt in den von ihm lang ersehnten Urlaub entschwunden.
Der nach dem Wahltage auch sieggewohnte Justizminister (FDP) ließ es sich indessen nicht nehmen, dieses Ereignis sodann im April 1996 neu zu terminieren, um die Rollen der an diesem Justizschauspiel sowohl vorsätzlich als auch schuldlos beteiligten Akteure einer Nachlese zu unterziehen. Dabei wies er ausdrücklich darauf hin, daß parteipolitische Erwägungen bei der Besetzung welcher Richterstellen auch immer niemals irgendeine Rolle gespielt hätten. Während die unter den Zuhörern befindlichen Gerichtspräsidenten und ihre Vertreter bei diesen Ausführungen zustimmend nickten, verfiel das übrige Publikum überwältigt in sprachloses Staunen.
Es gibt in der öffentlichen Diskussion um die Ämterpatronage bisweilen Stimmen, die - auch eigennützige - Einflußnahme der politischen Parteien befürworten. Ohne diese Auffassung hier näher beleuchten zu wollen, erscheint sie zumindest dann unerträglich, wenn die Einflußnahme politischer Parteien für die Demokratie lebensnotwendige Schnittstellen zwischen den politischen Gewalten - in diesem Fall zwischen der zweiten und der dritten Gewalt - beseitigt.
In jener - nur scheinbar führungslosen - Zeit hat das kleine Amtsgericht in dem idyllischen Moselörtchen über fünf Monate lang den Nachweis erbracht, daß es für den ausgeschiedenen Richter zwar eines Ersatzes, aber keiner von der Exekutive ausgekorenen Direktorin bzw. Direktors bedarf, um gute richterliche und verwaltende Arbeit zu leisten.
Was das Gericht vielmehr dringend benötigt - nicht zuletzt auch wegen des kaum zu bewältigenden Arbeitsanfalles - ist eine weitere Richterin oder ein Richter, die oder der auch geübt ist im Recht des Gewaltenteilungsprozesses. Justizbeamte, die in der Verkleidung von Richtern herumlaufen, gibt es reichlich.

Wer schuldet seinen Träumen noch Leben?, Reformen und Verbesserungen in der Justiz gibt es nicht, Horst Häuser, Richter am Verwaltungsgericht (Wiesbaden), Betrifft Justiz, Heft Nr. 40 1994 Seiten 377 ff.
Auch der Zustand der Rechtsprechung ist alles andere als zufriedenstellend. Mehr und mehr wird die Arbeit der Gerichte zur Justizbürokratie, mehr und mehr werden Staatsanwälte und Richter zu juristischen Sachbearbeitern. Veraltete Arbeitsmethoden bestimmen den Justizalltag. Umständliche Dienstwege erinnern eher an die k.u.k. Monarchie als an ein modernes Dienstleistungsunternehmen. Als Privatbetrieb wäre die Justiz wohl konkursreif.
Die Diskussion um eine Justizreform hat sich in Deutschland zu einem Thema von gewissem Ewigkeitswert entwickelt. Unsere hierarchischen Justizstrukturen, die dem Obrigkeitsstaat des vergangenen Jahrhunderts näher stehen als dem demokratischen Rechtsstaat des Grundgesetzes, lähmen jedoch jede Erneuerung. Trotz der verfassungsrechtlich verbrieften richterlichen Unabhängigkeit ist es nicht gelungen, Wege aus dem Netz der Vorgesetzten- und Untergebenen-Beziehungen zu finden. Die Personalsteuerung durch die Justizverwaltung geht naht- und schamlos in Ämterpatronage über. Viele von uns lassen sich gerne steuern und patronieren. Die richterliche Unabhängigkeit ist jedoch kein Recht, sondern eine Pflicht. Ein Richter kann sich den bequemen Luxus des Dienens und Gehorchens nicht leisten. Doch berufliche Privilegien machen korrumpierbar. Ein "Beförderungsamt" ist immerhin mit Arbeitsverteilungsbefugnis, Beurteilungsmacht, erhöhter Besoldung und - vermeintlich ‚ höherem Ansehen verbunden. Das reicht aus, um die meisten Richterinnen und Richter gefügig zu machen. Schnürbrüste, wohin man schaut, aber kein Mannes- oder Frauenmut vor Königsthronen.
So kann es nicht weitergehen, aber wer reformiert diese Justiz?
Von der Exekutive ist nichts zu erwarten. Die Landesjustizverwaltungen sind so innovationsfreudig wie die pommerschen Junker zur Zeit der Stein-Hardenbergschen Reformen. Ihre Vorstellungen erschöpfen sich im wesentlichen in der Anhebung der Pensenschlüssel (keinem Zuschauer war je die Arbeit zu schwer) und in der Einführung von EDV. Der EDV-Einsatz kann zwar Arbeitsabläufe beschleunigen und erleichtern, doch ist er kein Allheilmittel. Abgesehen davon sollten die Erfahrungen im Gesundheitswesen zu denken geben. Die "Gerätemedizin" hat sich nicht als Stein der Weisen erwiesen, und mit der "Gerätejustiz" wird es nicht anders sein. Es gilt, nicht nur die Technik, sondern vor allem den Geist der Justiz zu erneuern.
Dazu kann und will die Justizverwaltung nichts beitragen. Man sollte ihr daher nicht zuviel Beachtung schenken: wer Sümpfe trocken legen will, sollte nicht die Frösche um Erlaubnis fragen.
Von der Legislative ist derzeit ebensowenig zu erwarten wie von der Exekutive. Die "knappe Ressource Recht" steht für die meisten Politiker unter dem "Diktat der leeren Kassen", daher will man "den Rechtsmittelstaat beschneiden" und die - was immer das sein mag - "Binnenreserven der Justiz" aktivieren. Derartige "Reformideen" verdienen nicht einmal diesen Namen. Sie laufen zumeist auf eine Erhöhung der Streitwertgrenzen hinaus. Sie sind lediglich fiskalischer Natur und in der Regel mit der Gefahr des Abbaus von Bürgerrechten verbunden.
Was nun? Was können wir tun?
Man kann natürlich den Traum von einer gerechten und humanen Justiz aufgeben, indem man die bestehenden Probleme beharrlich ignoriert oder ihnen schlichtweg den Realitätsgehalt abspricht. Man geht einfach davon aus, in der besten aller möglichen Welten zu leben und glaubt fest daran, den Gipfel der Rechtskultur erreicht zu haben. Die eigenen Zielvorstellungen werden aufgegeben ("Träume sind Schäume") und durch das Warten auf R2 oder R3 ersetzt.

Richter aD. Udo Hochschild: Die Unabhängigkeit der Gerichte in Deutschland ist nur ein Schein hinter der eine andere rechtliche und tatsächliche Wirklichkeit steht.
...Sind diese Befunde korrekt? Funktionieren bei uns Gewaltenbalance und Bestenauslese? Leben wir in einem Dauerkrieg beutegieriger Parteien um Macht und Posten? Wohin gerät ein Land mit der Zeit, in dem es möglich ist, dass mittelmäßige Menschen immer wieder erstklassige Positionen in den Leitungsebenen besetzen, weil die "Bestenauslese" im Übermaße die Folgewirkung ist eines vereinsinternen, öffentlich unzureichend kontrollierten Machtgerangels innerhalb der politischen Parteien? Und wohin treibt ein Land, in dem sich die Mächtigen die zu ihrer Kontrolle geschaffenen Staatsorgane persönlich aussuchen und subtil beherrschen?
Für die von Jaspers und van Husen [siehe PERSONENINDEX] beklagte Schieflage gibt es eine historische Erklärung: Die Verfasser des Grundgesetzes haben dem Volk als unmittelbar handelndem Souverän misstraut und deshalb die Macht der politischen Parteien gestärkt [Art. 21 Grundgesetz]. Sie handelten inmitten von Trümmern und unter dem Schock der Erfahrung, dass das deutsche Volk Adolf Hitler in freien Wahlen an die Macht gebracht hatte. Viele von ihnen hatten die dem Diktator zujubelnden Massen noch vor Augen und die "Sieg Heil!"-Rufe in den Ohren. So führte, folgt man Karl Jaspers, der Schatten Hitlers zur Infektion der jungen Demokratie mit dem Krankheitskeim einer allmählich von dem gesamten Staatswesen besitznehmenden Parteienvormundschaft.
Der Verfassungsgeber des Grundgesetzes wünschte sich aber eine Umgestaltung der deutschen Staatswirklichkeit hin zum gewaltengeteilten Rechtsstaat, wollten neue Staatsstrukturen, die gewährleisten, dass die Macht dem Recht unterworfen ist und dem Recht nachfolgt. Zitat Dr. Adolf Süsterhenn, CDU, Rede vom 08.09.1948 vor der verfassungsgebenden Versammlung (dem Parlamentarischen Rat): "....Wir müssen wieder zurück zu der Erkenntnis, daß der Mensch nicht für den Staat, sondern der Staat für den Menschen da ist. Höchstwert ist für uns die Freiheit und die Würde der menschlichen Persönlichkeit. Ihnen hat der Staat zu dienen....Der Staat ist für uns nicht die Quelle allen Rechts, sondern selbst dem Recht unterworfen...Die Demokratie als Herrschaft der Mehrheit, zu der wir uns unbedingt bekennen, ist allein noch nicht geeignet, die menschliche Freiheit zu sichern....Über die Statuierung der Menschen- und Grundrechte hinaus fordern wir zwecks Sicherung der menschlichen Freiheit bewußt eine pluralistische Gestaltung von Staat und Gesellschaft, die jede Machtzusammenballung an einer Stelle verhindert. Nach unserer Auffassung war es das historische Verdienst Montesquieus, erkannt und verkündet zu haben, daß jede Macht der Gefahr des Mißbrauchs ausgesetzt ist, weil jeder Mensch geneigt ist, wie Montesquieu sagt, »die Gewalt, die er hat, zu mißbrauchen, bis er Schranken findet«. Aus dieser Erkenntnis heraus fordert Montesquieu die Teilung der Staatsgewalt in Gesetzgebung, ausführende Gewalt und Rechtsprechung und ihre Übertragung auf verschiedene, einander gleichgeordnete Träger. Diese Auffassung....wird von uns in vollem Umfang als richtig anerkannt, wobei wir den besonderen Nachdruck auf die Selbständigkeit und Unabhängigkeit der Justiz legen......".  ...

Richterliche Nebentätigkeiten: Finanzrichter verletzen durch Parteinahme zugunsten der Finanzämter die Grundrechte von prozessbeteiligten Steuerbürgern .
... indem sie freiberuflich Kommentare zu streitigen Rechtsfragen erstellen und daraus von den Fachverlagen auch noch eigene wirtschaftliche Vorteile in Form guter Bezahlung ziehen.
Und niemand hat diesen Vorgang des von hunderten Mitgliedern einer ganzen Berufsgruppe begangenen Straftatbestands der Rechtsbeugung bemerkt(?)
Die Finanzrichter am niedersächsischen Finanzgericht Dr. Axel Leonard und Jörg Grune, beide Richter im sog. Umsatzsteuersenat, verdienen sich ein wirtschaftliches Zubrot als Verfasser von Aufsätzen und Kommentaren zum Umsatzsteuerrecht /-Gesetz, die  regelmässig in der Fachpresse veröffentlicht werden.
Laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu 1 BvR 539/96 können rechtlich erhebliche Zweifel an der Unvoreingenommenheit des Richters aufkommen, wenn dessen wissenschaftliche Tätigkeit die Unterstützung eines am Verfahren Beteiligten bezweckte. Die Sorge, dass der Richter die streitige Rechtsfrage nicht mehr offen und unbefangen beurteilen werde, ist dann bei lebensnaher Betrachtungsweise verständlich (vgl. BVerfGE 98, 134 <137 f.>; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 6. Juli 1999 - 2 BvF 2/98, 3/98, 1/99 und 2/99 -, NJW 1999, S. 2801). Volltext Urteil
Zu vergleichbaren Schlussfolgerungen kommt das Verfassungsgericht auch in anderen Entscheidungen, siehe
Im Verfahren 5 K 377/07 vor dem niedersächsischen Finanzgericht war die Rechtsfrage zu entscheiden, ob die Umsatzsteuerbescheide des Finanzamts Cuxhaven wegen Umsatzsteuer 2005 gegen den filmschaffenden Künstler und Kläger Burkhard Lenninger nichtig sind. Mit den Anträgen des Klägers hat sich der 5. Senat in der Besetzung der Richter Elvers, Leonard und Heap aber gar nicht beschäftigt. Im Urteilstenor findet sich folgendes Zitat:
„Der Senat kann die Frage offenlassen, ob das im Rahmen einer Umsatzsteuer-Nachschau eingeräumte Betretungsrecht von Wohnungen und Geschäftsräumen einen Eingriff in den Schutzbereich des Art. 13 GG darstellt ( dafür: Zugmaier, in Hartmann-Metzenmacher, § 27 b UStG Rz. 6; Wäger, DB 2002, Beilage 1/2002, 68 ff; Tormöhlen, UVR 2006, 84 ff;  Helmschrott, StC 2007, 28; dagegen: Nieskens, in Rau/Dürrwächter, § 27 b UStG, Rn 31; Mende/Hunschens, in Vogel/Schwanrz, § 27b UStG Rz. 28; Leonard, in Bunjes/Geist, § 27b UStG, Rz. 7).“
Im Rahmen einer jüngsten Recherche ist zutage getreten, dass es sich bei „Leonard“ in Bunjes/Geist Dr. Axel Leonard, Finanzrichter am nds. Finanzgericht in Hannover und Mitglied im sog. Umsatzsteuersenat handelt. Neben seinem Richteramt, das ihn ausdrücklich über seinen geleisteten Richtereid zur Treue zum Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verpflichtet ( § 38 Richtergesetz ), kommentiert Dr. Axel Leonard gegen Entgelt insbesondere in dieser Rechtsfrage von Verfassungsrang. Der Finanzrichter Jörg Grune ist am niedersächsischen Finanzgericht auch Pressesprecher.
Dem Gesetz nach hätte sich die Richter Leonard und Grune aus persönlichen Gründen, wie dargelegt, für befangen erklären müssen, sie hätten dann aber keinen unmittelbaren Einfluss auf den Ausgang des für sie persönlich wichtigen Verfahrens nehmen können. Die persönliche Wichtigkeit ergibt sich aus der Tatsache, dass die "kommentierenden Richter" Urteile in jener Weise beeinflussen, die dem Inhalt der von diesen Richtern veröffentlichten Kommentare entspricht. Es ist davon auszugehen, dass sich durch diese Kongruenz die Honorarsituation des Richters als Kommentator verbessert. ...

Petition zur Verhinderung von Rechtsbeugung darf gemäß Deutschen Bundestag nicht veröffentlicht werden, 09.11.2008
Unter dem 15.10.2008 hatte ich folgende öffentliche Petition beim Deutschen Bundestag eingereicht:
Es wird vorgesehen, daß gerichtliche Spruchkörper mit mehreren Mitgliedern den Beratungsverlauf und das Abstimmungsverhalten der einzelnen Mitglieder protokollieren müssen. Das Protokoll ist in versiegelter Form zu den Gerichtsakten zu nehmen. Wenn dringender Tatverdacht wegen Rechtsbeugung gegen Mitglieder des Spruchkörpers besteht, kann der zuständige Ermittlungsrichter anordnen, daß das Protokoll zu entsiegeln ist und als Beweismittel verwendet werden kann.
Begründung:
Das OLG Naumburg hat mit Beschluß vom 6. Oktober 2008 eine Anklage wegen Rechtsbeugung gegen drei Mitglieder einer Kammer desselben Gerichts entgültig scheitern lassen. Gegenstand der Ermittlungen waren Entscheidungen im Görgülü-Fall, der bundes- und europaweit Aufsehen erregte.
Grund für die Nichtzulassung der Anklage war, daß der Nachweis einer Rechtsbeugung jedenfalls aus tatsächlichen Gründen nicht erbracht werden könne: Da alle Mitglieder des Spruchkörpers von ihrem Schweigerecht nach der StPO Gebrauch machten, ließ sich für keinen der an der Entscheidung beteiligten Richter nachweisen, daß er nicht die Entscheidung abgelehnt hatte, aber von den anderen beiden Richtern überstimmt wurde. ...
Mit Schreiben vom 27.10.2008 teilte mir der Petitionsausschuss folgendes mit:
Sehr geehrter Herrr Müller,
für Ihr o.a. Schreiben danke ich Ihnen.
Dazu teile ich Ihnen mit, dass Ihre Eingabe nicht veröffentlicht wird
Es ist deshalb vorgesehen, Ihre Eingabe als Petition ohne Einstellung ins Internet und ohne öffentliche Diskussion zu behandeln. ...

Beschwerde bei Anwaltskammer, Anwaltskammer begeht Rechtsbeugung, 24.07.2010
Vor einigen Wochen beschwerte ich mich bei einer Rechtsanwaltskammer über folgende eklatanten Verstöße eines Mitglieds dieses Standes gegen die Berufsordnung (BORA) und forderte die Einleitung eines Disziplinarverfahrens.
1) Die Frau, Fachanwältin für Medizin- und Verwaltungsrecht, hatte mich nicht auf die Rechtsunwirksamkeit eines inhaltlich und formal offenkundig fehlerhaften Bescheides aufmerksam gemacht (§1 Abs.3 BORA).
2) Sie unterrichtete mich nicht über den Erhalt einer zu meiner Einsichtnahme angeforderten Akte und kam ihrem Auftrag nicht nach mir die 3) Einsicht in die Akte zu ermöglichen (§11 BORA).
Sie hatte mehrfache persönliche Kontakte zur Gegenseite. Als ich dies hinterfragte und sie aufforderte die oben erwähnte Akte erneut anzufordern, legte sie das Mandat nieder, was mich mehrere hundert Euro kostete ohne einen Nutzen davon zu haben (12 BORA).
Hier nun die wesentlichen Auszüge aus dem skurrilen Schreiben der zuständigen Rechtsanwaltskammer:
Der Vorstand verbleibt dabei und weist nochmals darauf hin, dass die Aufgaben der Kammer eng umgrenzt sind. Es ist nicht Aufgabe der Rechtsanwaltskammer und sprengt deren Kompetenz Rechtsfälle zu überprüfen und die Qualität der anwaltlichen Leistung zu werten.
Soweit Frau Dr. … es angeblich unterlassen hat, auf die nach Ihrer Auffassung gemäß §125 BGB i. V. m. §§ 43 und 44 VerfVerwG offensichtliche Unrichtigkeit eines Bescheides der Zahnärztekammer aufmerksam zu machen, läge darin, die Richtigkeit ihrer Behauptung unterstellt, kein berufsrechtliches Fehlverhalten, sondern schlichte anwaltliche Fehlleistung.
Der Vorwurf, Rechtanwältin Dr. … habe deswegen gegen § 11 Abs 1 und 2 BORA verstoßen, weil sie Ihnen die Handakte nicht vorgelegt hätte, ist ebenfalls nicht berufsrechtlich zu fassen. Gemäß § 11 der Berufsordnung muss der Anwalt den Mandanten über den Fortgang der Sache unterrichten. Handakten muss er nicht vorlegen.
Nach Ihrem eigenen Vorbringen liegt auch kein Verstoß gegen § 12 Abs. 1 BORA vor. Beschweren könnte sich allenfalls in berufsrechtlicher Hinsicht die Gegenseite.
Nach alledem kann berufsrechtliches Fehlverhalten nicht festgestellt werden.

Justitias Machtlosigkeit gegen Polizeigewalt, 01.02.2010
Gegen gewaltätige Übergriffe durch Polizisten scheint selbst Justitia machtlos zu sein. In Hamburg scheitert die Staatsanwaltschaft scheinbar bereits an der Ermittlung der Personalien gewalttätiger Polizisten.
Christiane Schneider, innenpolitische Sprecherin der Partei DIE LINKE, vermutet, die Staatsanwaltschaft, in diesem Fall vertreten durch Staatsanwältin Dorothea Fellows, habe Probleme, in einen Konflikt mit der Polizei zu treten. Sie moniert an dieser Stelle weiter:
„Es ist ein handfester Skandal, dass Polizei und Staatsanwaltschaft die offensichtlich rechtswidrige Polizeigewalt gegenüber einem Jugendlichen bisher nicht zur Anklage gebracht haben. DIE LINKE fordert jetzt sofortige Aufklärung, warum die Namen der beteiligten Polizeibeamten nicht ermittelt wurden und ob es eine Mauer des Schweigens bei der Polizei gibt. Seit Jahren stellen sowohl das Dezernat Interne Ermittlungen der Polizei als auch die Abteilung 73 der Staatsanwaltschaft fast alle Strafverfahren gegen Polizeibeamte ein. Die Staatsanwaltschaft hat seit 2003 jährlich zwischen 543 und 366 Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte wegen Körperverletzung im Amt geführt. Insgesamt wurde von Januar 2003 bis Juli 2008 gegen 2.461 beschuldigte Polizeibeamte ermittelt. Von diesen 2.461 Beschuldigten wurde von 2003 bis 2005 nur gegen 17 Polizeibeamte Anklage erhoben. In den Jahren 2006 bis Juli 2008 wurde von der Staatsanwaltschaft keine einzige Anklage erhoben. Die signifikanten Zahlen verdeutlichen, dass sowohl die Dienststelle Interne Ermittlungen als auch die Abteilung 73 der Staatsanwaltschaft Körperverletzungsdelikte von Polizeibeamten als Kavaliersdelikte auffassen. Aufgeklärt werden muss jetzt auch die Frage, warum das DIE und die Staatsanwaltschaft nicht gegen die drei anderen Polizeibeamten ermittelt hat, die sich sowohl wegen Mittäterschaft bei der Körperverletzung als auch wegen Strafvereitelung im Amt strafbar gemacht haben. DIE LINKE fordert deshalb gemeinsam mit Bürgerrechtsorganisationen die individuelle Kennzeichnungspflicht von Polizeibeamten und die Einrichtung eines unabhängigen Polizeibeauftragten, damit polizeiliches Handeln individuell zurechenbar wird und der Corpsgeist innerhalb der Polizei durchbrochen werden kann."
Auch Martin Reiter vom "Netzwerk Gentrification" misstraut der mangelnden Aufklärungsarbeit des Dezernats Interne Ermittlung: "Den Namen findet doch jeder Praktikant in 20 Minuten raus. Die Polizisten kennen sich doch alle untereinander."
Bereits Ende August 2008 erhielt Generalstaatsanwältin Angela Uhlig van Buren das Video von der Linkspartei als Beweismittel. Es zeigt den Tathergang, bei dem drei Beamte den 20-jährigen Daniel Z. am Boden halten, während ein vierter Polizist sich zu ihm kniet und ihm zweimal mit der Faust in den Bauch schlägt. Der Grund für diese Strafaktion war scheinbar die Gegenwehr des Demonstranten gegen einen vorherigen ersten Übergriff durch die Polizei, wie Daniel Z. berichtet: "Ich hatte den Polizisten als Reaktion geboxt, nachdem er meiner Freundin grundlos einen Knüppelschlag an den Kopf und mir einen in den Bauch versetzt hatte."
...Entsprechend wurde der Stadtteilrundgang auf der Reeperbahn drei Stunden lang von den Beamten der dort zuständigen Davidswache begleitet. Doch plötzlich griffen Bereitschaftspolizisten grundlos die Aktionsteilnehmer an, obwohl der Rundgang laut Martin Reiter bereits beendet gewesen sei, was die Polizeileitstelle anhand der laufenden Kameraüberwachung auch bewusst war. Daraufhin wurde gegen die Teilnehmer des Rundgangs wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz und Widerstands gegen die Staatsgewalt ermittelt, wobei alle Verfahren jedoch eingestellt werden mussten. Die gewalttätigen Polizisten wurden bis heute nicht zur Rechenschaft gezogen.

Bild: Polizei, Hells AngelsPolizei verprügelt Hells Angels Mitglied. Die Polizei fängt an zu schubsen und haut dann mit Knüppeln drauf und tritt gemeinschaftlich nach, wenn der geknüppelte auf dem Boden liegt, denn man ist nicht zimperlich, 2009
Der Rocker und Karatekämpfer, hier im Bild, soll gegen Meldeauflagen verstossen haben. Was sich später als falsch herausstellt.
Dann kommt das SEK und die Geschichte gewinnt an Fahrt, denn es geht um Beleidigung.
Nach einer halben Stunde intensiver Verhandlungen geben die Rocker auf. Alles scheint sich in Wohlgefallen aufzulösen, ein Irrtum.
...
Dann wird noch mal nachgetreten.
"Das sind Straftäter, die ihre eigenen Interessen verfolgen, die ihre Machtbereiche ausweiten wollen und die haben natürlich Schwierigkeiten damit, wenn die Polizei sie in ihren Tätigkeiten stört bzw. behindert. Deswegen setzen wir das auch massiv mit Polizeieinsätzen durch."

Rechtsanwalt Olaf O. aus Güterloh verhaftet, 430000 EUR Schaden, kriminelle Zusammenarbeit von Betreuer, Richter und Sozialarbeiter, Zeitung für Gütersloh/Westfalenblatt, 2005
Der Gütersloher Rechtsanwalt und Berufsbetreuer Olaf O. sitzt in Untersuchungshaft. Der 43 jährige Familienvater wurde am Dienstagnachmittag vor seiner Kanzlei in der Friedrich-Ebert-Str. festgenommen. Er soll Mandantengelder seit mehr als fünf Jahren unterschlagen haben. Der Vermögensschaden soll sich auf rund 430000 EUR belaufen.
...Auslöser der Polizeiaktion waren zahlreiche Strafanzeigen, manche auch anonym. Dabei fielen den Ermittlern stapelweise unterschriebene Blanko-Quittungen von betreuten Personen in die Hände. Kripo und Staatsanwalt haben herausgefunden, dass Olaf O. raffiniert und hinterlistig die Konten der entmündigten Menschen, die er betreute, geplündert habe.
Nach Informationen des Westfalenblattes soll Olaf O. mittlerweile mehr als 20 Immobilien im Kreis Gütersloh besitzen, in denen er teilweise seine betreuten Personen untergebracht hat. Selbst die Betriebskostenabrechnungen dieser Objekte sollen fehlerhaft sein.
guetsel.de, Juni: Im spektakulären Fall des Gütersloher Rechtsanwalts und Betreuers O., der sich seit Juni wegen des Verdachts der Untreue in Untersuchungshaft befindet, kommen immer neue Einzelschicksale an die Öffentlichkeit. Die Ermittlungsakte der zuständigen Staatsanwaltschaft ist mittlerweile rund 1500 Seiten stark, der Schaden beläuft sich nach bisherigem Kenntnisstand auf mehr als eine Million EUR.
...Ich habe im vergangenen Jahr sämtliche Pflegen bei Betreuten des O. gekündigt um gegen seine Machenschaften vorzugehen. Es wurde meinerseites eine sogenannte Ergänzungspflegschaft beim Amtsgericht Gütersloh beantragt. Ich habe diesen Schritt getan, damit endlich das gesamte Ausmass des Unrechts aufgedeckt werden konnte. Gleichzeitig wusste ich, dass ich kaum Aussicht auf Erfolg hatte - offen wurde über Unterstützung für O. aus verscheidenen Richtungen gesprochen berichtet Waltraud Karp, die noch immer auf die Bezahlung von Pflegerechnungen in nicht unerheblicher Höhe wartet. Der zuständige Richter am Gütersloher Amtsgericht, Rechtsanwalt O. und ein bestimmter Sozialarbeiter sollen seit längermem zusammengearbeitet haben.

Berufsbetreuer nicht 100%tig kontrollierbar
Erneut steht ein Berufsbetreuer im Focus der Ermittlungsbehörden . Schon im vergangenden Jahr flog nach Stichproben des Landesrechnungshofes ein Schwindel von zahlreichen Betreuern auf, die der Landeskasse nie erbrachte Leistungen in Rechnung gestellt hatten. 

Bielefelder Anwalt zahlte Steuerschuld aus Mandanten-Erbe, 13.07.2005
Wegen Untreue ist der Bielefelder Rechtsanwalt Paul H. zu einem Jahr Freiheitsstrafe mit Bewährung verurteilt worden. Seine Steuerschulden hatte er vom Erbe eines Mandanten bezahlt, das er auf eigene Konten geleitet hatte.

Rechtsanwalt Andreas R. wegen Untreue zu Bewährungsstrafe verurteilt, 25.06.2005
Ein 51 jähriger Ex-Rechtsanwalt aus Gütersloh ist am Freitag wegen Betrugs in neun Fällen und Untreue in drei Fällen vom Amtsgericht Gütersloh zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewärhrung verurteilt worden. Der Jurist, der mittlerweile als Nahverkehrsfahrer und Bürokraft bei einer Speditionsfirma arbeitet, hat sich in der Zeit zwischen 1999 und 2003 Prozesskostenvorschüsse und Darlehen von Freunden und Mandanten erschlichen.

Neues auf dieser Seite aus Justiz und Politik (02/2011):

Bild: BananenampelBeeinflusste Richter, PR-Strategen, Frontal21, 15.02.2011
Wenn Prominente oder Wirtschaftsbosse vor Gericht stehen, agieren im Hintergrund oft PR-Strategen. Sie streuen Informationen, die ihren Mandanten entlasten sollen und versuchen, die öffentliche Meinung zu beeinflussen. So wird der Ausgang des Prozesses nicht mehr allein im Gerichtssaal entschieden, sondern auch in den Hinterzimmern der Strippenzieher.
Schuldig oder nicht schuldig? Das zu klären ist Sache von Gerichten. Nicht selten aber gibt es längst vor einem ordentlichen Richterspruch ein gefühltes Urteil, nachzulesen in meinungsfreudigen Zeitungskommentaren, herauszuhören in der öffentlichen Diskussion. Seit fast einem Jahr kämpft etwa Wettermoderator Jörg Kachelmann dagegen an. Geschickte PRStrategen bieten nun an, drohenden Rufschaden abzuwenden, gegen Honorar. Sie füttern etwa Journalisten gezielt mit Informationen, um so die Stimmung im Prozess zu wenden, zeigen Lutz Ackermann und Christian Esser.

Der Umgang der Justiz mit einer Protokollfälschung und ein nicht rechtsgültig unterschriebener Haftbefehl, 06.2007
In unserer ersten Ausgabe berichteten wir, wie die Coburger Justiz die Besucher einer Verhandlung durchsuchen ließ, um eine Tonbandaufnahme der Verhandlung zu verhindern. Wir stellten über die entsprechenden Paragraphen (GVG § 169) klar heraus, dass jederzeit Tonbandaufnahmen gemacht werden dürfen, solange diese nicht veröffentlicht werden. Damit war die Durchsuchung der Öffentlichkeit am 27.02.07 illegal.
Wieso wäre aber überhaupt jemand genötigt, eine Tonband-aufnahme einer Verhandlung zu machen?
Der Grund liegt darin, dass im Protokoll des Landgerichts keine Zeugenaussagen festgehalten werden. Das Protokoll liest sich dann so: Der Zeuge soundso, wohnhaft soundso, Alter soundso, wurde in der Zeit von- bis- zur Sache befragt. Punkt.
Damit ist der Rechtsbeugung Tür und Tor geöffnet, denn der Richter kann nun im Urteil schreiben, was er will. Der Angeklagte hat keine Chance mehr das Gegenteil bei einer Revision zu beweisen. Aber auch am Amtsgericht, wo die Zeugenaussagen nur im ungefähren Wortlaut aufgenommen werden, wurden nun regelrecht völlig andere Wortlaute ins Protokoll hineingeschrieben.
Zusätzlich wurde noch im Protokoll vermerkt, dass der Richter die Verhandlung zur Urteilsfindung unterbrechen ließ.
Diese Unterbrechung fand aber nie statt, wofür es etliche Zeugen (einschl. anwesender Staatsanwaltschaft) gab. Im Gegenteil: der Richter stand noch während der Verhandlung auf, blätterte in seiner Akte ein paar Seiten weiter und laß das offensichtlich schrift-lich vorgefertigte Urteil vor. Demnach stellen wir folgende Punkte fest: ...

Über den Wissenschaftssumpf, Schwindel, Korruption und Quacksalberei in der Krypto- und Sicherheitsforschung und das Promovieren an der „Exzellenz-Universität“ Karlsruhe
Vorwort zur Version 0.12 und zum 10-jährigen Jubiläum
Nimmt man als Anfang meines Promotions-Desasters den Ausbruch des offenen Streits zwischen meinem Betreuer und „Doktorvater“ Beth und mir im April 1998 an, dann dauert der Streit inzwischen 10 Jahre. Die Arbeitszeit, die ich bisher in den Streit und Adele und die Fledermaus gesteckt habe, übersteigt leicht das fünf- bis zehnfache des Aufwandes einer Informatik-Promotion. Ich werde immer wieder gefragt, warum ich das eigentlich mache. Hätte ich vorher gewußt, was auf mich zukommt, keine 10 Pferde hätten mich dazu gebracht, an der Universität Karlsruhe Wissenschaftlicher Mitarbeiter zu werden und dort die Promotion anzufangen. Das war vermutlich der größte Fehler meines Lebens. Fast jede beliebige andere Universität wäre besser, oder jedenfalls nicht schlechter gewesen. Selbst mit einem gekauften Doktorgrad oder einem Grad der letzten Dorfhochschule wäre ich im Endeffekt besser dran gewesen.
Ich habe inzwischen einige Zeit in den neuen Bundesländern gearbeitet. Sogar Leute, die ihren Doktorgrad auf üblem Wege und ohne erkennbare Leistung oder Fähigkeiten über die Militärakademien der DDR, über dubiose politische Wege oder im Durcheinander der Wende erreicht haben, stehen im öffentlichen Ansehen weitaus besser da als ich. Ein fauler Doktor, den man bekommen hat, ist allemal besser als ein noch faulerer Doktor, den man nicht bekommen hat – ob die Gründe dafür edel, der Doktorvater ein Schuft und die Universität unseriös war, fragt keiner. Aber auch als der Fehler begangen war, wäre es leichter und einfacher gewesen, die Promotion aufzugeben, den Wechsel an eine seriöse Universität zu versuchen oder auch einfach das geforderte Schmiergeld zu zahlen. ...
Und selbst wenn mir damals jemand erzählt hätte, was da an den Fakultäten und in den Rektoraten abläuft, ich hätte es nicht geglaubt, weil mafiaartige Strukturen in solchem Umfang in meinem damaligen Weltbild nicht unterzubringen gewesen wären. Ich hielt die Universität damals noch für einen Ort der Wissenschaft, an dem die fachliche Richtigkeit zählt. Und selbst wenn ich es geglaubt hätte, fehlte mir damals das Wissen um zu erkennen, was daran kriminell, falsch, verboten, verfassungswidrig ist. Ich habe in den vergangenen Jahren sehr viel lesen müssen, um das in seiner Tiefe zu erfassen. Spreche ich heute mit wissenschaftlichen Mitarbeitern, kommen sie mir so naiv vor, wie ich es damals selbst war.

Prof. Michael Brenner: Gesetzgebungspannen können dazu führen, dass die aktuelle StVO ungültig ist., Auto-Bild Nr. 16, 23.04.2010
Anke Leue ahnt schon, was die da angerichtet haben könnte. Die Juristin hatte herausgefunden, dass die noch von der Großen Koaliation erlassene Schlderwaldnovelle wegen eines schwerwiegenden Formfehler ungültig ist. Und nicht nur das. Der gleiche Fehler könte sich auch bei anderen Verordnungen wiederholt haben. Das wäre der Gesetzgebungsgau, so Prof. Michael Brenner, Staatsrechtler an der Uni Jena. ...Wie AUTO BILD in Berlin erfuhr, stehen bis zu 14 weitere Gesetzesänderungen auf der Kippe, weil möglicherweise das sogenannte Zitiergebot gar nicht oder nicht vollständig beachtet wurde. Laut Artikel 80 Abs. 1 Satz 3 des GG müssen Verordnungsgeber wie zum Beispiel Ninisterien ausdrücklich darauf hinweisen, auf welche Gesetze sie sich stützen. Das Zitiergebot ist ein wesentliches Element unseres Rechtsstaates, sagt Staatsrechtler Brenner. Ein eigenständiges Verordnungsrecht der Executive gebe es in Deutschland mit Blick auf die Erfahrungen der Nazizeit nicht. Verstöße gegen das Zitiergebot sind zwar nur ein Formfehler, aber mit gravierenden Folgen. Durch diesen wird jedes Gesetz ungültig. Der Gesetzgeber kann diesen Schaden nur duch eine neue Rechtsnorm heilen. ...Zugespitzt bedeutet das: In den neuen Ländern würde noch immer DDR-Verkehrsrecht, im Westen alliiertes Verkehrsrecht gelten.

Wie man sich gegen Anwaltspfusch erfolgreich wehrt, BSZ e.V./BDF: Bei den Anwälten liegt vieles im Argen, 24.12.2001
Viele Deutsche hegen eine Antipathie gegen Juristen und meinen damit vorrangig Rechtsanwälte.
Tatsächlich liegt bei den deutschen Anwälten, häufig als Winkeladvokaten geschmäht, vieles im Argen. Der BDF Bund deutscher Fachanwälte im BSZ® e.V. (Dieburg) sieht die Gründe zum einen in der Juristenausbildung, zum anderen in der Schwere der juristischen Examina. Nur Prädikatsjuristen werden in den Staatsdienst übernommen, die schlechteren Absolventen drängen in die Anwaltschaft.
Und da viele Anwälte mehr an Umsatz und Profit interessiert sind als an Recht und Gerechtigkeit, sind sie für ihre Mandanten tatsächlich ein Risiko. Auch das Alleinvertretungsprivileg der Anwälte wirkt sich schädlich auf die Qualität der Rechtsfindung aus, da jeglicher Leistungsdruck auf die Anwälte entfällt. Wegen der Erfolgsunabhängigkeit anwaltlicher Honorierung fördert dies im Ergebnis noch mal die Schludrigkeit anwaltlicher Tätigkeit. Das beweist in der gerichtlichen Praxis der fachliche Murks, der zum Nachteil der unwissenden Mandanten in Zivilprozessen anwaltsseitig geboten wird.
Horst Roosen, Vorstand des BDF und BSZ® e.V. skizziert ein paar alltägliche Beispiele.
Besuchen Sie einmal als Zuhörer ein Zivilgerichtsverfahren. Da erklären Anwälte sogar offen, eben erst vom Kollegen die Akten erhalten zu haben und daher könnten sie zur Sache eigentlich nichts sagen. Teilweise werden dann nur Passagen aus den Schriftsätzen nochmals vorgelesen. Damit ist eine Partei eigentlich nicht vertreten, aber die Richter haben immer Verständnis für die 'überlasteten' Anwälte. Der Mandant merkt es ja schließlich nicht und bleibt trotzdem honorarpflichtig.
Der fachliche 'Murks' vieler Anwaltsschriftsätze hat seinen Grund allerdings auch in dem Bemühen nicht weniger Anwälte, beide Parteien später zu einem Vergleich zu 'nötigen'. Der 'clevere' Anwalt macht in dem Fall zwar dem Mandanten die Erfolgsaussicht seiner Klage deutlich genug, um von ihm das Mandat zur Klage zu erhalten, danach aber will er ihn durch oft schwammigen oder unvollständigen Prozessvortrag schließlich dazu bewegen, einen Vergleich abzuschließen - wodurch der Anwalt ein, um ein Drittel höheres Honorar erhält!
Sie haben ein Rechtsproblem. Sie gehen zu einem Rechtsanwalt. Dort schildern Sie Ihren Fall und der Anwalt übernimmt ihn. Sie unterschreiben ein Formular, das sich "Vollmacht" nennt, mit dem Sie praktisch Ihre sämtlichen Rechte gegenüber dem Anwalt aufgeben. Außerdem leisten Sie noch einen stattlichen Vorschuss! Wenn Sie jetzt glauben damit seien Sie Ihr Rechtsproblem los, dann kann das so sein - muss aber nicht! ...

Der Mandant - leichte Beute und schnelles Geld für Anwälte?, 26.02.2002
„Ich befinde mich in einer Trennung und möchte mich von meinem Ehemann scheiden lassen. Ich hatte zwei Sitzungen bei meiner Anwältin und erhalte nun eine Rechnung in Höhe von 4199,20 Euro.“ Solche Briefe erhält der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. (Dieburg) immer öfter. Die Schreiberin stellt dann folgende Fragen: „Ist diese hohe Gebührenrechnung richtig?“ Warum wurde meinem Noch-Ehemann keine Rechnung zugesandt und warum wurde diese Rechnung nicht zur Hälfte aufgesplittet?“Hätte mich meine Rechtsanwältin nicht von vornherein über die evtl. Kosten aufklären müssen?“ „Des weiteren habe ich keine Mitteilung über eine Endabrechnung in dieser Höhe bekommen – zumal mir nicht die Höhe der Besprechung- und Geschäftsgebühr genannt wurde.“
Oder der Kleinunternehmer, der seinen letzten Willen in einem 10- seitigen Dokument niedergeschrieben hat und vorsorglich einen Rechtsanwalt um Überprüfung bat. Das Schriftstück bedurfte keiner Änderung. Die Rechnung des Anwalts: 50 000.- DM. Ein zweiter Anwalt konnte dann diese Gebühr außergerichtlich um die Hälfte drücken. Aber immer noch viel Geld. Der zweite Anwalt musste natürlich auch bezahlt werden.
Das sind keine Einzelfälle, sonder das passiert in Deutschland jeden Tag öfter als man zu glauben bereit ist, berichtet Horst Roosen, Vorstand des BSZ® e.V. Schuld daran ist nach Meinung von Roosen, das Gebührenrecht der Anwälte welches für die meisten Mandanten ein Buch mit 7 Siegeln ist. Selbst Anwälte tun sich manchmal schwer, die Vorschriften der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) richtig anzuwenden. Das einzige was auf einer solchen Gebührenrechnung für den Empfänger klar und verständlich dargestellt wird, ist der Betrag den er überweisen soll. Warum diese Summe von ihm verlangt wird, kann er in der Regel nicht verstehen. ...

Hausdurchsuchung und strafrechtliche Verfolgung ohne dass etwas strafrechtlich belastendes gegen den Angeschuldigten vorlag, StA/AG/LG-Mosbach, 1997
Unter einem Wust ausnahmslos falscher Behauptungen, die zwar diffamierend, aber rechtlich gesehen völlig irrelevant waren, beantragte Kriminalhauptkommissar (KHK) Werner von der Polizeidirektion Mosbach- Staatsschutz - im März 1995 eine Hausdurchsuchung gegen Herrn Sch. unter dem Verdacht der Anstiftung zur Amtsanmaßung bei Staatsanwalt Eggert von der Staatsanwaltschaft Mosbach.
Vor Gericht hat KHK Werner inzwischen eingestanden, daß bei ihm zu keiner Zeit etwas Belastendes gegen den oben Angeschuldigten vorlag.
Eine Begründung oder Erklärung dafür, wie er dazu kam, eine Hausdurchsuchung zu beantragen, konnte er nicht geben. Noch weniger konnte er erklären, wieso er diese Hausdurchsuchung schon Wochen vor seiner Beantragung vorbereitet hatte, nachdem doch gemäß seiner eigenen Beurteilung überhaupt kein Verdachtsgrund vorlag. KHK Werner verwies auf die alleinige Kompetenz der Staatsanwaltschaft.
Fazit:
Ein leitender Ermittlungsbeamter beantragt einen Hausdurchsuchungsbefehl gegen einen völlig unbescholtenen Bürger ohne jeden Grund. (mögliche Straftatbestände: falsche Anschuldigung,Verfolgung Unschuldiger, Anstiftung zur Vollstreckung gegen Unschuldige, u.a.)
Unter Berufung auf die angeblichen Ermittlungsergebnisse (siehe oben) der Polizeidirektion Mosbach beantragte Staatsanwalt Eggert beim Amtsgericht Ettlingen die Hausdurchsuchung gegen Herrn Sch.
Fazit:
Ein Staatsanwalt beantragt diesen Durchsuchungsbefehl, obgleich überhaupt nichts gegen den Bürger vorliegt. (mögliche Straftatbestände: Amtsmißbrauch, Verfolgung Unschuldiger, Rechtsbeugung, Vollstreckung gegen Unschuldige, Falschbeurkundung
Ohne die - nicht vorhandenen - Ermittlungsergebnisse auch nur anzusehen, geschweige denn zu prüfen, erließ das Amtsgericht Ettlingen willfährig den beantragten Durchsuchungsbefehl.
Fazit:
Die grundgesetzlich vorgeschriebene Überprüfung durch den Richter fand in Wirklichkeit überhaupt nicht statt. Der richterliche Durchsuchungsbefehl wurde ohne Vorliegen irgendeines Grundes ausgestellt. (Verstoß gegen die grundgesetzlich vorgeschriebene Richterpflicht; mögliche Straftatbestände: Amtsmißbrauch, Verfolgung Unschuldiger, Rechtsbeugung, Vollstreckung gegen Unschuldige, Falschbeurkundung u.a.)
Die Durchsuchung im April 1995 erbrachte kein Ergebnis im Sinne der Verdächtigung. Zwei Leitz-Ordner mit verschiedenen Unterlagen, aber bezüglich der Verdächtigung völlig neutralem Inhalt, wurden polizeilich beschlagnahmt.
Gegen die Beschlagnahme wurde umgehend Widerspruch erhoben. Die Staatsanwaltschaft wäre darauf verpflichtet gewesen, die Beschlagnahme durch einen Richter bestätigen zu lassen. Dies kümmerte offensichtlich den Staatsanwalt Eggert nicht. Die Ordner wurden ohne diese richterliche Bestätigung, die auch später nie rechtsgültig erfolgte, also widerrechtlich von der Staatsanwaltschaft zurückgehalten. Dies ist auch bis jetzt - April 1997, also zwei Jahre danach - noch immer der Fall. ...

Bild: BananenampelBei Rot in Gelsenkirchen über eine Ampel gefahren obwohl die Ampel garnicht vorhanden war, sondern eine Banane, 07.02.2011
200 Euro Bußgeld und einem Monat Führerscheinentzug – dazu wurde Ralph Herrmann aus Recklinghausen verdonnert. Der Grund: zwei Polizisten haben beobachtet, wie er an einer Kreuzung in Gelsenkirchen über eine rote Ampel gefahren ist. Der Fall ist also klar – könnte man meinen. Denkste – an der Stelle, an der der 61-Jährige angeblich über rot gerauscht ist, gibt es gar keine Ampel. Sascha Bacinski und Nadine Ramirez mit der ganzen Geschichte (16 OWi - 43 Js 558/10 119/10).
"...weil das was in den Urteilen steht, dass muss referizierbar sein. Es können keine Phantasterreien dazu führen, dass man den Menschen den Führerschein abnimmt oder ihnen Geldbussen auferlegt."
Gerade in solchen Fällen sollte das Gericht anders urteilen, sagt uns heute Verkehrsanwalt Arndt Kempgens. Also das Gericht muss sich in die Lage versetzen, was ist eigentlich passiert an dem Tag und wenn der Verstoss nicht eindeutig nachweissbar ist, also wenn Restzweifel bleiben, dann muss der Betroffene frei gesprochen werden.
Ampel-Streit schürt Ärger über Polizei und Justiz in Gelsenkirchen, 08.02.2011
Die Foto-Montage der Kreuzung ist auf dem Flugblatt zu sehen, das Ralph Herrmann zurzeit in der Gelsenkirchener City verteilt, um auf seinen Fall aufmerksam zu machen. Die Banane symbolisiert den nicht vorhandenen Ampelmast.
Gelsenkirchen Ralph Hermann soll in Gelsenkirchen über eine rote Ampel gefahren sein, den Führerschein abgeben. Er bestreitet die Tat, Zeuge ist ein Polizist. Immer mehr Bürger melden Fälle, bei denen sie sich von Polizei und Justiz ungerecht behandelt fühlen.
„Ein Bürger sieht Rot“, titelte die WAZ am vergangenen Samstag, als sie über den Fall eines Autofahrers berichtete, der sich abgezockt fühlt. Ralph Herrmann soll eine Ampel bei Rot überfahren haben und dafür seinen Führerschein abgeben. Inzwischen stellt sich heraus: Viele Bürger teilen das Schicksal von Herrmann und fühlen sich ebenfalls ungerecht behandelt von Polizei und Justiz.


Wie eine Erfurterin seit 20 Jahren um ihr Recht aufgrund einer wahrscheinlich absichtlichen Amtspflichtverletzung kämpft., 2010
Wahrscheinlich ein Rekord: In 20 Jahren nahezu 500 Verfahren, und über 40 sind noch anhängig.
Dies ist wahrscheinlich ein (wenn auch sehr bedrückender) Rekord: Schon in derweilen nahezu fünfhundert Gerichts- und anderen justizförmlichen Verfahren hat die Erfurterin Claudia May um ihre und ihres Bruders Rechtsansprüche gekämpft. Anhängig sind davon noch über vierzig. Begonnen hatte dieser abenteuerliche Weg durch Ämter und Gerichte 1990 mit Frau Mays Anspruch auf ein rechtmäßig geerbtes Hausgrundstück am Erfurter Stadtpark.
Der „Fall May“ - in Erfurt stadtbekannt
Haus und Grundstück waren 1975, bis dahin noch in  Hand des Erblassers, durch staatlich betriebene Überschuldung („kalte Enteignung“), in DDR-Staatshand überführt worden, wie damals dort häufig geschehen. Gleich 1990, im Jahr der deutschen Wiedervereinigung, machte Frau May ihren Anspruch auf Übereignung geltend, der nach dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen ein sogenannter Rückgabeanspruch ist. Das ist jetzt gut zwanzig Jahre her. Aber um diese Rückgabe kämpft sie noch immer. In Erfurt ist der „Fall May“ stadtbekannt. Aber die Bezeichnung als „Fall May“ ist für Frau May diffamierend, denn tatsächlich stellt er sich dar als ein Fall von Korruption in Politik und Justiz in Erfurt und Thüringen, also als ein Politik- und Rechtsskandal.
Der Auslöser: eine Amtspflichtverletzung des Vermögensamtes
Nach einer (allem Anschein nach von interessierter Seite absichtsvoll herbeigeführten) Fehlentscheidung des Thüringer Landesamtes  für offene Vermögensfragen war das Hausgrundstück 1990 in rechtlich falsche Hände gegeben und verkauft worden, obwohl mit dem Rückgabeanspruch von Frau May bereits belastet. Mit dieser Fehlentscheidung hat das Vermögensamt seine Amtspflicht verletzt. Da die Erwerber nicht gutgläubig waren, verfügt Frau May über den Anspruch auf Rückgabe. Auf die aber besteht sie, denn sich die (ohnehin fraglichen) Verkaufserlöse auszahlen zu lassen, kommt für sie nicht in Frage. Das empfindet sie als „rückwirkende Legalisierung der damaligen Vermögensveruntreuung und des begangenen Unrechts“. ... 

Schurken unter den Anwälten, Beim Sparkassenskandal in Baden-Württemberg packt ein erster Rechtsanwalt aus!, 18.04.2009
Wie in Folge I dargestellt, geht es im HMK-Skandal der Sparkasse Singen-Radolfzell im Kern darum, dass vor Gericht mit zwei unterschiedlichen Fassungen von Vorstands- und Kreditbeschlüssen operiert wurde, welche jedoch vom gleichen Tage datieren.
Bei den nunmehr als kriminell einzustufenden Machenschaften der Sparkasse Singen-Radolfzell und der sie begünstigenden HandlangerInnen in Justiz und Politik wurde mit einer “abgespeckten“ Version operiert, obwohl über 5 Jahre die – aufgrund einer Nachgenehmigung des Vorstandes einzig bindende Version – nach Beschlagnahmung in der Sparkasse Singen-Radolfzell bereits in den Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft Konstanz ruhte.
Durch einen “Betriebsunfall“ wurde dieser im Rahmen einer Aktenübersendung an ein Gericht in Bayern, also außerhalb Baden-Württemberg aufgedeckt.
Die Staatsanwaltschaft Konstanz hat somit nachweislich sehenden Auges zugelassen, dass der ehemalige Bauunternehmer Heribert G. Kempen vor Gericht als Pleitier und Querulant stigmatisiert wurde, jedoch ausweislich der Einschätzung der Sparkasse Singen-Radolfzell selbst als zuverlässig, umsichtig und seriös beschrieben wurde und die Ertragsbewertung der HMK-Gruppe – als Gipfel der diametralen Widersprüchlichkeit – als ausdrücklich stimmig festgehalten wurde.
Trotzdem wurden die Konten von 5 Gesellschaften – rechtswidrig – geschlossen und in der direkten Folge 170 Arbeitsplätze vernichtet sowie die damit verbundenen Familienexistenzen gefährdet.
In dieser nunmehrigen Folge II wird der Focus auf das mögliche Zusammenwirken der Geschädigtenanwälte und deren evtl. Verstrickungen mit der Sparkasse Singen-Radolfzell gerichtet:...

Obsorge: Menschenrechtsgerichtshof verurteilt Österreich, 03.02.2011
Justizministerin Bandion-Ortner ist für Verantwortung beider Eltern. FPÖ und BZÖ drängen auf automatische gemeinsame Obsorge. Für die Grünen ist das nur unter bestimmten Voraussetzungen denkbar.
Die Republik Österreich ist vom Europäischen Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) in einem Sorgerechtsstreit verurteilt worden. Der Mann hatte bei einem österreichischen Gericht die Übertragung der Obsorge von der Mutter an ihn beantragt, scheiterte aber an der geltenden Rechtslage.
Der EGMR kam zur Erkenntnis, dass die österreichische Rechtslage, wonach der Vater eines unehelichen Kindes nur dann die Obsorge erhält, wenn die Mutter dem zustimmt oder das Kindeswohl gefährdet ist, gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verstößt. ...

hessenschau Gutachten Geheimakten PolizeiMehere TV-Berichte über "Korruption in Recklinghausen" im Jahr 1996
RTL-WestLive "Guten Abend": "...denn Recklinghausen scheint die heimliche Hauptstadt der Kungelei zu sein. Immer mehr Staatsdiener verschaffen sich persönliche Vorteile. Den Vogel schossen jetzt ein Landrat und sein Frau ab."...
WDR-"Aktuelle Stunde": ...städtische Beamte standen wegen Korruption vor Gericht und weitere Prozesse sollen folgen. Wie in jeder guten Krimiserie ist auch in Recklinghausen noch eine Steigerung drinne. ...
WDR-"Markt": Für das nächste Thema habe ich einmal zum Duden gegriffen, der sagt zur Kommunalpolitik, es ist die Gesetzgebung und Verwaltungstätigkeit, die der Abgrenzung und Erfüllung der Gemeindeaufgaben dient, es gibt keinen Querhinweis zur Korruption. ...Die Baugenehmigung an Loch 13 kostete nur 20000 DM Schmiergeld. Ein Helfer, früher leitender Beamter, hat seinen Schreibtisch jetzt mit einer Zelle getauscht. ... Der Einfluss von Politik auf die Verwaltung läuft so ab das bei wichtigen Entscheidungen die groben Richtlinien vorher zwischen Verwaltungsspitze und Politik abgesprochen werden. ... und wenn das eine Rechtsbeugung mit einchliesst nimmt man das in manchen Fällen in Kauf.
Sat 1- "Regional-Report NRW": Bereits 13 städtische Mitarbeiter des Recklinghäuser Rathauses wurden verhaftet. Insgesamt laufen 81 Ermittlungsverfahren. Und wie die grosse Abzocke von seiten der Beamten ablief,... So ganz versteht er das aber nicht, denn Bestechlichkeit ist in der Recklinghäuser Stadtverwaltung etwas ganz normales.
WDR-"Lokalzeit im Revier": Die SPD Mehrheit im Rat der Stadt Recklinghausen hatte heute nach nur einem halben Jahr den Antikorruptionsausschuss wieder aufgelöst. Die Oppositionsparteien verliessen daraufhin aus Protest die Sitzung. Das Gremium sollte die bekannten Korruptionsfälle überprüfen. Nach Meinung der SPD wandelten CDU und Grüne den Sonderausschuss in einen Untersuchungsauschuss um. ...

Buch: Von Menschen und RattenErich Schöndorf, Von Menschen und Ratten, Holzschutzmittelprozess, 01.07.1998
Der bekannte Holzschutzmittel-Prozeß hat ganz deutlich gemacht: Die bundesdeutsche Justiz hat immer noch keine Antwort auf die gesundheitlichen Risiken des technischen Fortschritts. Spannend und mit fundiertem Insider-Wissen schildert der Autor die Stationen dieses Umweltskandals. Zugleich plädiert er für die Rückgewinnung justizieller Macht gegenüber wirtschaftlichen Interessen. Ein Prüfstein dafür könnte die Aufarbeitung der Amalgam-Problematik werden, der in diesem Buch ein wichtiges Kapitel gewidmet ist.
Erich Schöndorf war auf Seiten der Staatsanwaltschaft Ankläger in dem Frankfurter Chemie-Prozess. Inzwischen arbeitet er als Professor für Umweltrecht an der Fachhochschule der Main-Metropole.
Günter Wallraff: ”Das Buch führt den Nachweis, dass die Justiz in ihrem derzeitigen Zustand Teil der Probleme ist, die wir haben, nicht etwa Teil deren Lösung”
Dr. Tino Merz - Sachverständiger für Umweltfragen: “Mit großer Begeisterung habe ich dieses Buch gelesen. Ein genialer Wurf - spannend wie ein Krimi und gleichzeitig enorm informationsintensiv”
Zeitschrift für Umweltmedizin: “Versagt die Justiz zwangsläufig, wenn es um die schleichende Vergiftung von Mensch und Umwelt geht?”
Berufskrankheiten aktuell: “Man liest und liest und kann nicht mehr aufhören. Kaum merklich taucht der Autor tief ein in die finsteren Facetten unserer Gesellschaft”
Bundesverband gegen Elektrosmog e.V.: “Wir haben das Buch mit Spannung und Erschütterung gelesen”

Britische Folterlager. Ein vergessenes Verbrechen, 03.05.2008
Im Gefolge des Golf-Krieges von 2003 erregten in den letzten Jahren die amerikanischen und englischen Folterungen im Irak die Weltöffentlichkeit. Neue Vorwürfe kamen 2006 hinzu. Anders stand es um die gleichen völkerrechtswidrigen alliierten, zahlenmäßig weit größeren Verbrechen an Deutschen im und nach dem Zweiten Weltkrieg. Sie sind weitgehend vergessen. Erst Ende 2005 kamen nach Freigabe der Londoner Akten über die erste Nachkriegszeit Einzelheiten über die britische Folterpraxis an Deutschen wieder einmal an die Öffentlichkeit.
Folterzentrum London
In der linksliberalen englischen Zeitung The Guardian berichtete Ian COBAIN im November 2005 über neuerdings in England freigegebene amtliche Dokumente. Danach betrieb die britische Regierung im Zweiten Weltkrieg in London ein geheimes Folterzentrum unter Oberstleutnant Alexander SCOTLAND, durch das mehr als 3500 deutsche Gefangene gehen mußten. Viele Häftlinge wurden systematisch verprügelt, lange Zeit am Schlafen gehindert, mehr als 24 Stunden zu stehen gezwungen, extremen Temperaturen ausgesetzt, mit Hinrichtungen bedroht, mit Nahrungsentzug bestraft usw.  ...
Foltercamp Bad Nenndorf
Auch in der britischen Besatzungszone wurden deutsche Gefangene von Angehörigen der britischen Truppen an mehreren Orten jahrelang grausam und systematisch gefoltert. Im Dezember 2005 brachte die Frankfurter Allgemeine Zeitung 2) darüber einen AP-Beitrag aus London unter der Überschrift "Folterungen in der britischen Zone?" Das Fragzeichen sollte wohl den Inhalt etwas abschwächen. Es ist jedoch nicht berechtigt, da die dargestellten Tatsachen für sich sprechen.
Die FAZ berichtete über eine Abhandlung der Londoner Tageszeitung The Guardian vom 17. Dezember 2005. Darin bezieht sich das britische Blatt auf kurz vorher aufgrund des Informationsfreiheitsgesetzes freigegebene Dokumente. Danach wurden in dem von der britischen Besatzungsmacht nach Kriegsende eingerichteten Gefangenenlager im alten Schlammbadehaus von Bad Nenndorf in Niedersachsen von 1945 bis 1947 vor allem ehemalige Mitglieder der SS und der NSDAP von den Wachmannschaften, die einer britischen Strafkompanie angehörten, systematisch gefoltert sowie mißhandelt und dem Hungertod preisgegeben. Insbesondere seien sie bei Verhören ausgepeitscht und geschlagen worden. Die Gefangenen seien willkürlich verhaftet worden, um mögliche Aufstände gegen die Besatzungstruppen zu verhindern. Unter ihnen hätten sich auch Geschäftsleute und Industrielle befunden. ...

hessenschau Gutachten Geheimakten PolizeiPressefreiheit in Deutschland gibt es nicht und der Bürger wird von der Presse belogen, 11.2010
ZAPP dokumentiert mehrmals die Szenen, die Journalisten in der Realität erleben.
Die wirklich kitzeligen Dinge passieren nicht hier in der Bundespressekonferenz, sonder eher dann in irgendwelchen Kaffees oder in Hinterzimmern in denen man Informationen bekommt aber nicht hier. Solche Hinterzimmer in denen Journalisten angeblich irgendwelche Informationen bekommen gibt es in Berlin fast überall. Aber mit der Kamera sind wir von ZAPP unerwünscht. Journalisten sagen auch warum: "Wir handeln geheime Dinge ab und zwar wollen wir Politik verstehen und das muss der Bürger oder Zuschauer nicht erfahren, sondern er muss dann nur verstehen was wir sagen.". "Der Mehrwert besteht einfach darin, dass wir die Wahrheit erfahren und diese dann, so bitter das für manchen auch ist, nicht schreiben oder senden.".
Pressecodex: Ziffer 1  -  Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenwürde
Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberste Gebote der Presse.
Jede in der Presse tätige Person wahrt auf dieser Grundlage das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Medien.


Neues auf dieser Seite aus Justiz und Politik (01/2011):

Die fast „unglaubliche Geschichte“ des Winzers Manfred Simon aus Reil an der Mosel, der seit fast 25 Jahren unschuldig verklagt, verfolgt und gedemütigt wird.
Ich möchte über diesen Skandal, den man schon „Missbrauch staatlicher Gewalt“ nennen kann, hier in voller Länge berichten. Da dieser allerdings sehr umfangreich ist, wird es nicht möglich sein, ihn in einer Berichterstattung zu veröffentlichen. An dieser Stelle möchte ich ausdrücklich darauf hinweisen, dass mir über den gesamten Sachverhalt schriftliches Beweismaterial vorliegt. Zunächst einen Einblick in dieser fast unglaublichen Geschichte
Wahrscheinlich aus Konkurrenzgründen wurde Manfred Simon 1986 durch Kriminalkommissar Karlheinz C. aus Wittlich wegen Verstoßes gegen das Weingesetz (Weinpanscherei) angezeigt. Obwohl er seine Unschuld beweisen konnte, ließ man die Klage dennoch zu. Ermittelnder Staatsanwalt war Georg J., Staatsanwaltschaft Trier, befreundet mit Herrn Kommissar C. So begann für die Familie Simon ein wahres Martyrium. Herr Simon ließ sich nicht einschüchtern und wurde somit für die Justiz ein „unbequemer Fall“. 
Man ging sogar so weit, dass man seinen, damals 19- jährigen Sohn Andreas einer Verfolgungsjagd aussetzte, so dass der junge Mann am Rande eines Zusammenbruchs stand. Vom Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Bernkastel –Wittlich wurden die Eltern zu einem Gespräch geladen mit der Begründung, er sei erholungsbedürftig. Der Amtsarzt Dr. F. kam nach 20 Minuten zu der Diagnose, es liege eine Hirnstammerkrankung vor. Herr Dr. F. erklärte den Eltern, er brauche einen Menschen nur anzusehen, dann wisse er, was los sei. Nach dem heutigen Stand der Medizin ist es auch für erfahrene Neurologen oftmals nicht einfach, eine Hirnstammerkrankungen zu diagnostizieren. Eine eindeutige Diagnose ist nur durch eine Kernspin-bzw. Magnetresonanztomographie zu stellen. Die Diagnose liegt 21 Jahre zurück. Es ist davon auszugehen, dass Herr Dr. F. als Amtsarzt keine neurologische Fachausbildung besaß und somit seine Kompetenz als Amtsarzt überschritt. Andreas Simon kam nicht in eine Erholungskur, sondern in die Psychiatrie der Klinik Sonnenwende in Bad Dürkheim. Dort erlebte er die Hölle, er wurde mit Psychopharmaka fast vergiftet. Das ganze Ausmaß der Geschichte erfolgt später.
Anzeigen, die Herr Simon erstattete, wurden nicht bearbeitet, Beweismaterial verschwand. Anwälte wurden dazu angehalten, die Interessen der Familie Simon nicht zu vertreten. Auch gegen die Eheleute Simon wurden Unterbringungsmaßnahmen eingeleitet. Als dies jedoch nicht gelang, versuchte man den unangenehmen und lästigen Bürger anderweitig auszuschalten, denn das Ansehen der Justiz musste unter allen Umständen gewahrt bleiben. Staatsanwalt Georg J. äußerte sich in seiner Stellungnahme zu einer eingereichten Klage des Herr Simon gegen ihn, dass eine Klage nicht zulässig sei, weil Herr Simon ausweislich aufgrund eines erstatteten psychiatrischen Gutachtens im Sinne des § 20 StGB schuldunfähig sei. Rechtsanwalt Matthias M. aus Zell forderte dieses Gutachten an, welches er jedoch nie erhielt. Es konnte auch kein Gutachten geben, da Herr Simon nie psychologisch untersucht bzw. begutachtet wurde. Seit nunmehr einem Jahr stehen Herr Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht, Karlheinz Hösgen aus Euskirchen und ich der Familie Simon im Kampf gegen die Justiz zur Seite. Herr Hösgen forderte Akteneinsicht. Die Staatsanwaltschaft und das Amtsgericht Trier antworteten erst gar nicht, das Verwaltungsgericht Trier übersandte eine „Ersatzakte“, aus der hervorging, dass ausgerechnet die Akte des Herrn Simon seit Jahren in der Hierarchie von unten nach oben gesucht wird, schriftlich bestätigt mit Datum, Unterschriften und Dienstbezeichnungen der Mitarbeiter, zusätzlich noch einmal durch ein Schreiben von Justizamtsrat „Neuss“. Seltsamerweise befand sich in dieser Akte auch ein Verhandlungsprotokoll des Amtsgerichts Trier über die Hauptverhandlung in einer Strafsache gegen Herrn Simon. Zu dieser Verhandlung war ohne Wissen des Herrn Simon der Gutachter Dr. Wilhelm C. Chefarzt der psychologischen Klinik des Herz-Jesu-Krankenhauses in Trier geladen. Herr Dr. Wilhelm C. hatte Herrn Simon vorher noch nie gesehen, gesprochen und war auch mit dem gesamten Sachverhalt nicht vertraut. Trotzdem konnte er nach einer relativ kurzen Zeugenaussage des Herrn Simon feststellen, dass er an einer Persönlichkeitsstörung leide und ein Querulant sei. Es ist davon auszugehen, dass schon vor Beginn der Verhandlung beschlossen wurde, dass Herr Simon nach § 20 StGB für schuldunfähig erklärt werden soll.
Die Schuldunfähigkeit nutzte die Justiz allerdings nur für ihre Zwecke, damit eingereichte Strafanzeigen von Herrn Simon abgelehnt werden konnten.
Fraglich ist, was dieses Protokoll in den Akten des Verwaltungsgerichtes zu suchen hatte. Außerdem ist davon auszugehen, dass dieses Protokoll irrtümlich zugesandt wurde. Rechtsanwalt Hösgen beantragte die Löschung dieses Gutachtens aus allen Akten, da es nicht nach den Grundsätzen der Psychologie erstellt wurde und somit ungültig ist. ...

Keine Presseredaktion ist bereit  sich mit unseren korrupten Justiz anzulegen, Magazin für für Justizskandale und Justizmissbrauch
...Im Justizsandal Simon hat sich folgende Situation ergeben: Nach über 20 Jahren konnten wir das erstes Ermittlungsverfahren durchsetzen. Zur Vernehmung haben Herr RA Hösgen und ich die Familie Simon begleitet, die am 22. April 2010 bei der Kripo Wittlich durchgeführt wurde, diese dauerte 6 Stunden, mit einem Protokoll von nahezu 20 Seiten.   An dieser Stelle möchte ich bei Herrn Rechtsanwalt Hösgen bedanken, für seinen Mut, seine Kraft und sein Durchhaltevermögen im Kampf gegen unsere korrupte Justiz. Auch bedanken möchte ich mich bei der Volksgewerkschaft, vor allem dem 1. Vorsitzenden Herrn Detlef Paulus, der die Veröffentlichung dieser Skandale ermöglicht hat. Verurteilen möchte ich die deutsche Presse, ich habe bis jetzt keine Redaktion gefunden, die bereit war, mit uns zu kämpfen, keine Presseredaktion ist bereit, sich mit der Justiz anzulegen und man gewinnt den Eindruck, dass sie den Mächtigen zu Dienst bzw, hörig sind. Ich gehe sogar soweit, dass ich behaupte, dass wir eine Pressekorruption haben.   Aus diesem Grund werde ich ein Magazin für Justizskandale und Missbrauch staatlicher Gewalt veröffentlichen. Im Zusammenhang mit diesem Magazin gründen wir eine Stiftung. Unterstützt werden unter anderem Menschen, die der Willkür unserer Justiz ausgeliefert sind und dringend anwaltlichen Rat benötigen, den aber aus finanziellen Gründen nicht aufbringen können.. Um den ersten Druck dieses Magazins finanzieren zu können, brauche ich dringend Werbepartner und bitte Firmen, uns bei unserem Kampf zu unterstützen, denn jeder von uns kann in die Windmühlen der Justiz geraten, denn wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun, sondern auch für das, was wir nicht tun.   Wir müssen uns doch fragen, was sind wir für eine Demokratie, die ihre eigenen Werte nicht schützt. In diesem Sinne verbleibe ich bis bald,...  Trudi-Severins@t-online.de

Reportage: Kanzlei Pötzl & Kirberg (Hamburg) und Bulls Pressedienst (Frankfurt) auf Abzock-Tour bei jugendlichen Homepagebetreibern
"Sie sind alle frei und von hoher Qualität, ohne Logos oder Wasserzeichen"
Auf zahlreichen Seiten im Netz werden Hintergrundfotos für den Computerbildschirm, sog. wallpapers, kostenlos für den Download angeboten. Durch Formulierungen wie "They're all free and high-quality, with no logos or watermarks" (siehe nebenstehende Übersetzung) wird der Eindruck erweckt, dass es sich um Bildmaterial handelt, das keinen urheberrechtlichen Beschränkungen unterliegt. Jugendliche laden sich die Fotos herunter und bieten auf ihrer eigenen Homepage diese Fotos anderen Homepagebetreibern zum Download an. Sie verlassen sich auf die Versicherung, dass die Fotos 'frei' seien. Im Allgemeinen führt es auch in der Tat zu keinerlei Problemen. In einigen Fällen jedoch gibt es ein böses Erwachen: Den jungen Leuten flattern nach kurzer Zeit Abmahnungen einer von zwei Damen geleiteten Anwaltskanzlei (Kanzlei Pötzl & Kirberg aus Hamburg) ins Haus, verbunden mit horrenden Abmahngebühren, Rechnungen für vermeintlich entgangene Lizenzgebühren, ergänzt noch um Strafaufschläge. Plötzlich sehen sich diese jungen Leute mit Kosten in Höhe von mehreren Tausend Euro konfrontiert, die nicht zuletzt damit begründet werden, dass die Anwältinnen für die vermeintlichen Urheberrechtsverletzungen Streitwerte in astronomisch anmutenden Höhen von bis zu 100.000 Euro ansetzen.
...Nach unserer Einschätzung und unseren Recherchen fungieren bestimmte Internetseiten, auf denen sog. wallpapers angeboten werden, als raffiniert getarnte 'Fallen' für jugendliche Homepagebetreiber, die auf der Suche nach Material sind, mit dem sie ihre kleine private 'Bastel-Homepage' aufwerten könnten. Als Außenstehender kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass auf diesen Seiten Jugendliche vorsätzlich in die Irre geführt werden. Sie sollen offenbar gezielt zu der Annahme verleitet werden, der Gebrauch der Bilder, die sie von Seiten wie wallpaperbase.com oder sexydesktop.co.uk herunterladen können, sei urheberrechtlich unbedenklich. Dazu tragen Formulierungen bei wie die beiden folgenden:...
Wir haben keinerlei gesicherte Erkenntisse darüber, in welcher Beziehung die Betreiber dieser Homepages zum Bulls Pressedienst und/oder zu der Hamburger Anwaltskanzlei Pötzl & Kirberg stehen. Wir können nur, wie hier geschehen, eine Reihe von Auffälligkeiten beschreiben und einige Fragen stellen. ...

Friedrich Schmidt, Rechtsanwalt aD.: Das wir in Deutschland einen Rechtsstaat von Weltgeltung haben ist so übertrieben und gelogen, dass man es nur als Witz bezeichnen kann, 2010
hessenschau Gutachten Geheimakten PolizeiWir sind nach der Sichtweise unserer Politiker ein Rechtsstaat von Weltgeltung. Das ist eigentlich so übertrieben und so gelogen, dass man es nur noch als Witz bezeichnen kann.
Leider ist es so, dass wir seit 60 Jahren mit diesem falschen Bild gross gezogen worden sind, dass wir einen tollen Rechtsstaat hätten. Die Leute, die die Gesetze einzuhalten haben als gerechte Richter, sind die Leute, die die Gesetze oftmals am ärgsten verbiegen. Wenn Sie mal völlig falsch liegen, dann heisst es zu der Prozesspartei, was haben Sie denn hier erwartet? Sie könen hier doch kein Recht erwarten, sondern nur ein Urteil. Das ist die Perversion des Rechts, die hier bei uns gelebt wird.
Es ist unglaublich wie unserer Politiker den ganzen Karren in den Sumpf gefahren haben.
Die Bürger werden durch die Justiz eingeschüchtert. Wer sich hier als Bürger beschwert und wer hier sagt ich habe Rechte, der beleidigt die Justiz.
Seit 27 Jahren ist es meine Erfahrung, dass die Justiz nicht mehr funktioniert. Diese Justiz sichert einen Unrechtsstaat ab. Deswegen hat man mich vor 27 Jahren vor Gericht gestellt. Weil man meine Beweise nicht hat berücksichtigen wollen hat man einen Psychiater beauftragt, der meine Nichtzurechnungsfähingkeit festzustellen hatte ohne mich je gesehen zu haben. Das ist finsteres Mittelalter.
Den Politsumpf habe ich zur Sprache gebracht und das ist das schimmste als Bürger was man tun kann, dass man diese Verbrecherregierung an ihrer Legitimität anzweifelt.
Wir Deutschen sind so überzeugt von unserer Regierung, dass diese alles richtig macht, dass diese keinen Rechtsbruch begeht, dass wir da überhaupt nicht mehr nachschauen.
Das schlimme ist nur, dass die Presse die die Machenschaften mit der Politik diese Machenschaften aufzudecken hätte mit den Politikern unter einer Decke steckt.
Die hälfte der deutschen hält unsere Regierung für Kriminelle.
Wir haben keine Demokratie und wir haben keinen Rechtsstaat wie viele Professoren sagen. Es gibt keinen vom Volk gewählten Staatsanwalt und es gibt keinen vom Volk gewählten Richter.

Hausmann-Urteil: Zwei weitere Anwälte betroffen, Berufsverbot wegen Untreue und Betrug, 05.05.2000
Juristen beschäftigten Anwalt trotz Berufsverbots: Jetzt drohen Regressforderungen und Zulassungsentzug
Vor gut 14 Tagen wurde der ehemalige Hamburger Rechtsanwalt Hans-Jürgen Hausmann wegen Betruges und Untreue in fast 50 Fällen zu weiteren sechs Jahren Gefängnis verurteilt. Überdies ordnete die Kammer für den kriminellen Juristen Sicherungsverwahrung an. Die Straftaten Hausmanns wirken jedoch auch nach seinem Verschwinden hinter Gittern fort. Zwei Rechtsanwälten, die Hausmann - zwar wissentlich und vorsätzlich, jedoch auch im Guten vertrauend - trotz dessen Berufsverbot die Ausübung seiner Anwaltstätigkeit ermöglicht hatten, droht jetzt der persönliche und finanzielle Ruin. Der Grund: Mandanten, die durch Hausmann geschädigt wurden, überziehen die Anwälte mit Regressforderungen.
Einem von ihnen, Rechtsanwalt W. droht nach Informationen der WELT dazu der Entzug seiner Zulassung. Derzeit werde von der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer ein entsprechendes Anwaltszulassungs-Entzugsverfahren betrieben, hieß es.
Unterdessen hat die Staatsanwaltschaft jetzt gegen beide Anwälte wegen Verstoßes gegen das Berufsverbot einen Strafbefehl erwirkt. Sie seien nach § 145c des Strafgesetzbuches schuldig, "ihren Beruf durch einen anderen ausgeübt haben zu lassen, obwohl dies dem anderen strafgerichtlich untersagt worden sei", erklärte Staatsanwaltschaften-Sprecher Rüdiger Bagger. Verstöße gegen das Berufsverbot werden mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe geahndet.
Der Grund der Strafbefehle: Die Anwälte hatten Hausmann unter anderem durch die Überlassung von ihren Geschäfts-Briefbögen, der Unterzeichnung von Schriftstücken, die Hausmann gefertigt hatte oder auch seine Vertretung vor Gerichten trotz seines lebenslangen Berufsverbots die Ausübung der Anwaltstätigkeit und damit seine Straftaten möglich gemacht. Das strafgerichtliche Berufsverbot für den 58-jährigen Hausmann war im Zusammenhang mit zahlreichen Betrügereien ausgesprochen worden, für die er bereits Strafen von mehr als zwölf Jahren verbüßte.
Nach der jüngsten Verhaftung gestand Hausmann im Prozess 49 weitere Straftaten. Unter anderem hatte der "unbelehrbare Rechtsbrecher", der von "endloser Gier nach Geld" getrieben sei, wie der Vorsitzende Richter ihm attestierte, zahlreiche Mandanten um ihr Geld betrogen sowie durch gefälschte Urkunden Bankkredite in Millionenhöhe ertrogen.

Situation Patientenrechte, Patienten können selten erfolgreich gegen Ärztepfusch klagen, Fehler im System, 12.03.2009
Wer durch einen Arzt um seine Gesundheit gebracht wurde, hat häufig soviel Frust und Ärger aufgebaut, dass er auch den Gang vor den Richter nicht scheut. Schließlich leben wir in einem Rechtsstaat, in dem es zwar ein Verbraucherschutzgesetz, aber kein Patientenrechte-Gesetz gibt. Den Beweis, dass ein Fehler begangen wurde, muss der Kläger selbst bringen. Die Aussicht auf Erfolg ist meist gering. Ein Aktenschrank voller Schicksale steht im Büro des Deutschen Patienten Schutzbundes: Hier lagern Hunderte Dossiers über Patienten, die Opfer von Behandlungsfehlern wurden.
All diese Menschen hat Gisela Bartz, Vorsitzende des Schutzbundes, bei der Wahl von Gutachtern, Anwälten oder dem Gang zum Gericht beraten und begleitet. Gisela Bartz zu ihren Erfahrungen: „Wir wissen wie hoffnungslos die Sachen sind, wenn die Leute versuchen, ihr gutes Recht durchzusetzen... Man erkennt die Ohnmacht, und die Wut ist immer wieder da, mit jedem neuen Fall, aber wir müssen damit umgehen.“
...Die Frau, seitdem schwerbehindert, klagte.
Ein Fachgutachter stellte 1998 Behandlungsfehler fest, doch erst 2007, neun Jahre später, gibt das Gericht der Klägerin recht. Dazwischen ein Hin und Her der Gutachter und Instanzen über den Zusammenhang zwischen Behandlung und Schaden. Gisela Bartz dazu: „Und da muss dann eben der Betroffene oder sein Anwalt die Kausalität nachweisen. Und das machen sie mal. Das ist fast unmöglich, wenn die Gegenseite immer wieder dagegen hält.“
Pfusch im Krankenhaus
Schluss mit dem Schweigen - denn die Zahlen sind erdrückend: Jedes Jahr erleiden ca. 500.000 Patienten im Krankenhaus gesundheitliche Schäden, 130.000 von ihnen wegen falscher Behandlung. Die meisten Fehler passieren bei Operationen, bei der Medikamentengabe und bei invasiven Maßnahmen, wie zum Beispiel dem Legen von Herzkathetern.
Aber auch in der Diagnostik werden Fehler gemacht. Natürlich nicht absichtlich. Ärzte und Pflegepersonal stehen unter Druck. Hohe Arbeitsbelastung, Kostendruck und das Fällen schneller Entscheidungen in Krisensituationen sind geradezu klassische Risikofaktoren im Gesundheitswesen. Daran lässt sich leider oft nichts ändern. Umso wichtiger ist ein offensives Fehlermanagement ohne Schuldzuweisungen, denn nur die genaue Analyse deckt Schwachpunkte auf und bietet die Chance es besser zu machen. Odysso erzählt von Patienten, die durch ärztliche Fehler leiden mussten. Von Ärzten, die lernen mussten, dass Irren menschlich ist und zeigt wie gutes Fehlermanagement aussieht.


Verfahren gegen Ärzte nach 8 Jahren eingestellt, „Der Selbstmord war vermeidbar“, Neue OZ, 23.11.2010
Das Fazit der Gutachter war glasklar: Der Stationsarzt, der Björn Kindermann als Letzter in der psychiatrischen Klinik untersucht hatte, hätte dessen Leben retten können – und müssen.
Björn hatte einfach Pech – so legt es das Urteil nahe. Pech, dass viele Menschen viele Fehler machten. Was die Eltern zwei Wochen schafften, gelang der Fachklinik nicht einmal vier Tage: Björn zu beschützen. Waren sich Ärzte und Pfleger dieser Verantwortung bewusst?
Petra und Lutz Kindermann haben ihren Sohn verloren. Ihr Leben wird nie wieder so sein, wie es einmal war. Dafür sind auch zwei Mediziner laut Gutachten verantwortlich – weit mehr, als es die Einstellung des Verfahrens folgern lässt.
Erstaunlich auch, dass die Richterin kein Wort des Mitgefühls für die Angehörigen fand. Dafür ein „Es ist doch schon lange her“. Das stimmt. Gericht und Staatsanwaltschaft brauchten fast acht Jahre bis zum Verfahren – durch das Abwälzen vom Land- zum Amtsgericht; durch einen Richter, der den Prozess nach einem Tag und niederschmetternden Gutachten für die Beklagten erst einstellen und dann einen dritten Gutachter beauftragen wollte, bevor er das Verfahren abgab. Jetzt schien es, als ob dem Prozess doch noch der Stellenwert eingeräumt werden sollte, den er verdient. Ein Trugschluss.

Bayrisches Staatsministerium der Justiz und Verbraucherschutz: Richterliche Nebentätigkeiten sind geheim, 14.01.2010
"...Derartige Informationen unterliegen grundsätzlich dem Personalgeheimnis und können daher aus datenschutzrechlichen Gründen nicht herausgegeben werden."

Im vorliegendem Fall ist bei beiden Richtern ein Gerichtsverfahren rechtshängig. Es wurde von jedem ein in sich unlogisches Urteil gefertigt mit rechtlichen Gründen, die allem geltenden Recht in der BRD widersprechen. Da gegen ein Grossunternehmen geklagt wird, welches auch einen grossen Bedarf an rechtlichen Mitarbeitern hat und sich Richter als Mitarbeiter ohne Probleme leisten kann, bestand Grund zur entsprechenden Nachfrage.
Es erfolgt also auch keine Auskunft darüber ob beide Richter keine Tätigkeiten für diesen Grosskonzern ausüben.
Ob dieses staatliche Vorgehen den Verbraucher in der von der dortigen sogenannten "bürgerfreundlichen und bürgernahen" Justiz schützt?
Vielleicht soll er gerade gar nicht geschützt werden, weil es den eigenen Interessen zu wider laufen würde?
Vielmehr sollen sicherlich korrupte Richter vor einer öffentlichen Kontrolle geschützt werden.


Ermittlungsverfahren gegen eine Person wegen Beleidigungen auf dieser Seite, Oberamtsanwältin Blaschke StA Bielefeld (Generalstaatsanwalt Manfred Proyer GStA Hamm), 13.01.2011

"...gegen Sie wird der aus der Anlage ersichtliche Vorwurf erhoben."


Es befinden sind zahlreiche Anlagen dabei auch mit Ausdrucken von dieser Seite (12 Seiten). Genau so wie auf dieser Seite beschrieben sind nur einzig und allein wahrheitsgemässe Beschreibungen von den getätigten Sachverhalten der Richterschaft und Staatsanwaltschaft vorhanden.
Ein konkreter Tatvorwurf fehlt. Irgendwo in den Anlagen auf den 12 Seiten soll sich anscheinend eine Beleidigung befinden.
Desweiteren ist den Anlagen zu entnehmen, dass es sich auch um Nachfragen bei den betreffenden Personen handelt ob das hier beschriebene so richtig ist.
Es befinden sich keine Anlagen dabei was die betreffenden Personen, die sich wegen ihrer selbst ausgeübten Tätigkeiten wohl wieder mal selbst beleidigt fühlen, über die hier berichtet wird zu den jeweiligen Berichten über sich selbst angegeben haben. Allerdings wurde immer und stets von allen Vorgesetzten, wenn über entsprechendes Verhalten Beschwerden erfolgten von Vorgesetzten erklärt, dass es sich um vollkommen (überaus) korrektem nicht im geringsten zu beanstandenden Verhalten handeln würde. Wie kann man sich durch die Veröffentlichung überaus korrektem und richtigem Verhalten beleidigt fühlen? Man sollte sich doch geehrt fühlen, denn entsprechend ehrt und belobigt man sich ja auch für die Handlungen untereinander. 

Der Leitende Generalstaatsanwalt Manfred Proyer stellt
Strafantrag mit Anlagen, weil eine Bestrafung durchgeführt werden soll. Amtsanwältin Blaschke weiß auch schon wegen welcher irgendwo in den Anlagen befindlichen Vergehen bestraft werden soll §185, 194 StGB. Entsprechende Angaben fehlen jedoch dem Strafantrag und es fehlt dem Strafantrag die erforlicherweise bestimmt bezeichnete Handlung (KG GA 1953, 123). Entsprechend weiss dort noch niemand welcher konkrete Tatbestand in das Vergehen subsumiert werden soll und daher ist man auf die Hilfe des Beschuldigten angewiesen (Beschuldigungsschreiben). Interessanterweise weiss Oberamtsanwältin Blaschke genau, dass diese zielgerichtet gegen das durch kriminelle Juristenhandlungen geschädigte Opfer vorgehen soll um es Mundtot zu machen, damit niemand über das korrupte Vorgehen berichtet und man es auch zukünftig ganz gemütlich geheim stets immer wieder tätigen kann. In den Anlagen taucht 2 mal der auf dieser Seite befindliche Artikel über die Abdeckung von kriminellen Handlungen der Staatsanwältin Sandra Veit und Oberstaatsanwältin Barbara Vogelsang auf. Oberamtsanwältin Blaschke könnte doch auch meinen, dass diese nun bezüglich eines Richters wegen Rechtsbeugung und Protokollfälschung, eines Anwalts wegen Beihilfe zur Abgabe einer falschen Eidesstattlichen Versicherung, gegen seine Mandantin wegen Abgabe einer falschen Eidesstattlichen Versicherung, gegen Ihren Ehemann wegen Prozessbetrug und bezüglich 3 Staatsanwält(in)en wegen Strafvereitelung ermitteln soll. Sie weiß genau welche Handlungen in einer korrupten Staatsanwaltschft vorzunehmen sind, damit diese später einmal belobigt wird und ihr dafür auch ein Blumenstrauss feierlich überreicht werden wird (Foto Generalstaatsanwalt Manfred Proyer mit Blumenstrauss).
Die Staatsanwaltschaft ist mit den Gerichten zusammen die gewalttätigste organisierte Organisation in Deutschland. Durch die Justiz und die Staatsanwaltschaften sterben Menschen und Menschen werden für ihr ganzes Leben durch diese ruiniert und das auch in dem dort kriminelle Handlungen gedeckt werden und Bürger politisch verfolgt werden. Unter der Doktrin "Im Zweifel zu gunsten des Angelklagten" sitzen in Deutschland etwa 4000 Menschen unschuldig im Gefängnis und etwa 100 sterben dort jedes Jahr eines unnatürlichen Todes. Unschuldig bestrafte gibt es also in Deutschland jedes Jahr zu vielen 10 Tausenden. Beim verfolgen anderer Menschen auch rein im Ansehen der Person durch eine sogenannte objektive, neutrale Staatsanwalschaft sind es "stahlharte knallharte Jungs". Wenn man dort in der elitären Gemeinschaft beim feiern und belobigen untereinander durch Veröffentlichung dortiger auch krimineller Taten ein wenig an dem tätigen solcher unrechtmässigen Taten beeinträchtigt wird, dann werden es grösste Mimosen, die sich dafür beleidigt fühlen, in dem willkürlichen tätigen unrechter und korrupter Handlungen dadurch eingeschränkt zu werden.
Diese Seite hätte ja einen Teil seiner Aufgabe erfüllt, wenn diese Seite für eine öffentliche Kontrolle sorgt und man in der korrupten Staatsanwalschaft und Justiz gegen Korruption und kriminelle Handlungen vorgehen würde. Aber das genaue Gegenteil ist der Fall und jeder dort weiss vollkommen selbstverständlich, dass die justiziellen Täter geschützt werden müssen, damit diese so weitermachen können, weil genau auch die Korruption und Krminalität eine unbedingt durchzuführende Aufgabe der Justiz darstellt und das zielgerichtet gegen die Geschädigten vorzugehen ist.

Gemäß Generalstaatsanwalt Manfred Proyer handelt es sich bei der Staatsanwaltschaft um eine "neutrale und objektive Behörde". Entweder erzählt er bewusst Märchen oder er ist schizophren und das als Generalstaatsanwalt. Das erklären Juristen über die Staatsanwaltschaft und Jusitz:
juristenzitate.htm

"Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse sind gemäß §136 StPO aufzuklären. Sie können bei der Bemessung einer evtl. Geldstrafe oder von Geldauflagen bedeutsam sein. Wenn Sie hierzu keine Angaben machen wollen, müsste eine für Sie unter Umständen nachteilige Schätzung erfolgen."

So geht das bei der Staatsanwaltschaft und auch bei Gericht, im Zweifel immer zum Nachteil des Angeklagten, denn die nachteilige Schätzung muss unter Umständen erfolgen, besonders wenn er unschuldig ist aber unbedingt mit allen Mitteln schuldig gemacht werden soll.
Der Strafantrag wurde vom Leitenden Generalstaatsanwalt Manfred Proyer bei der Generalstaatsanwaltschaft Hamm gestellt und zwar ebenso ohne jeglichen konkreten Schuldvorwurf bzw. ohne die Bezeichnung einer eindeutig bestimmten Handlung:
"Anlage: 1 Blattsammlung
Die Anlage übersende ich mit der Bitte um weitere Veranlassung".
Als Bürger kann man dort ausführlich begründete Strafanträge einreichen (62 Js 273/03 StA Bielefeld) in denen ein Anwalt zusammen mit seiner Mandantin eine falsche eidesstattliche Versicherung abgegeben haben und einen anderen Bürger damit übelst geschädigt haben. Man fügt sogar die Beweismittel bei etc.  In einem solchen Fall werden mit rechtsbeugenden Gründen unter Strafvereitelung sämtliche Ermittlungen abgelehnt. In vorliegendem Fall brauchen die elitären Kollegen erst gar nichts zu begründen, sondern für die elitären Kollegen werden die elitären Kollegen tätig in dem diese nach irgendetwas ermitteln.

Generalstaatsanwalt Manfred Proyer, Korruptionsstrukturen - Ursachen, begünstigende Faktoren, Wirkungen:
"Unter dem strafrechtlichen Korruptionsbegriff fallen Straftaten, bei denen Amtsträger ihre Position und die ihnen übertragenen Befugnisse dazu ausnutzen sich oder dritten materielle oder immaterielle
Vorteile zu verschaffen. Klassische Korruptionsdelikte sind insbesondere die Tatbestände der Vorteilsannahme und Bestechlichkeit auf Seiten des Nehmers und der Vorteilsgewährung bzw. der Bestechung auf Seiten des Gebers. Regelmäßig werden bei der Begehung dieser Delikte aber auch weitere Straftaten verwirklicht.
In Betracht kommen da insbesondere die Tatbestände der Urkundenfälschung, Nötigung und Erpressung."

Im vorliegendem Fall wurde der hier Beschuldigte, der durch staatsanwaltliche Korruption mehrfach geschädigt wurde (zB. 62 Js 273/03 StA Bielefeld) später von der Staatsanwaltschaft Bielefeld  genötigt/bedroht und eine weitere Person betrogen. Es werden also tatsächlich weitere Straftaten von der Justiz gegenüber dem Geschädigten verwirklicht, wie es Generalstaatsanwalt Manfred Proyer erklärt. Das Geld um welches die Staatsanwaltschaft Bielefeld die Dritte Person betrogen hat wird aber von der Generalstaatsanwaltschaft Hamm nicht zurückgezahlt. Das Strafverfahren gegen die beteiligten Staatsanwälte und Polizisten ist natürlich eingestellt worden, weil es sich nur um einen Rechtsirrtum der rechtlich ausgebildeten Polizei und Staatsanwaltschaft mit Amtseid handeln kann (26 Js 355/09 StA Bielefeld), weil aus einem der Staatsanwaltschaft vorliegenden Schriftstück noch einmal zusätzlich ausdrücklich hervorgeht, dass das von diesen verlangte Geld nicht zu zahlen war (Einstellung Ermittlungsverfahren 
26Js 355/09).
Die Kreispolizeibehörde Minden will die kriminellen Handlungen trotz Weisungsgebundenheit durch die Staatsanwaltschaft zukünftig nicht mehr tätigen (Belehrung der Mitarbeiter der Kreispolizeibehörde). Die Generalstaatsanwaltschaft und die Staatsanwaltschaft will aber so weitermachen.
Dafür nennt man die genötigte/bedrohte Person zur Diskreditierung auch nicht Herrn Meyer, sondern nur "Meyer", wie es auch gewollt ist: Oberstaatsanwalt Sundermeyer GStA-Hamm (5 FP 55/2009):  Der "Meyer" und nicht der "Herr Meyer" (Name geändert). Auch da weiss der Staatsanwalt ganz automatisch, dass er keine korrupten kriminellen und ungesetzlichen Handlungen der Juristenkollegen beseitigen muss, sondern zielgerichtet gegen den Geschädigten vorgehen muss.
Es geht also bei der Generalstaatsanwaltschaft und bei Generalstaatsanwalt Manfred Proyer so zu wie es in einer korrupten Behörde nun mal läuft, die auch noch besonders im Ansehen der Person handelt.

"Bei der Frage nach begünstigenden Faktoren für Korruption sind systembezogene und personenbezogene Faktoren zu unterscheiden. Zu den systembezogenen begünstigenden Faktoren sind insbesondere zu zählen die Vernachlässigung von Dienst- und Fachaufsicht, Missmanagement, die schwerverständlichen Vorschriften und Gesetze, fehlende Transparenz bei Entscheidungen, zu
große Entscheidungsspielräume für den einzelnen Sachbearbeiter, fehlende Kontrollen und Aufgabenwahrnehmung in einer Hand.
Korruption führt insoweit zur Aushöhlung des Rechtsstaates, zu einem Verfall ethisch-moralischer Werte und einer zunehmenden Gleichgültigkeit in der Gesellschaft gegenüber der sogenannten
„Bakschisch-Mentalität“."

Das vorgenannte korrupte Handeln der Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft liegt ganz bestimmt nicht an einer Vernachlässigung der Fachaufsicht, sondern es ist von der Fachaufsicht ja gerade so gewollt, denn jeder dort handelt voll automatisch gleichermassen um die Täterkollegen zu schützen und gegen das geschädigte Opfer vorzugehen. Es liegt auch nicht an fehlenden Kontrollen, sondern Kontrollen der Bürger sind ja gerade nicht gewollt, denn es soll ja gerade keine Kontrolle von aussen geben.
Für Kontrolltätigkeiten der Justiz durch Bürger gibt es am OLG-Hamm sogar Gefängnis: 
BDF Verhaftung, weil einem Richter (angeblich) mein T-Shirt nicht gefällt!

"In der Beschreibung der finanziellen Folgen der Korruption wird zu Recht auch darauf hingewiesen, dass dem Bürger vermutlich noch nicht bewusst geworden ist, dass diese Mehrausgaben immer auch zu seinen Lasten gehen. Korruption ist schließlich auch der Nährboden, auf dem organisierte Kriminalität wachsen kann."

Im vorliegendem Fall hat der Bürger das im Einzellfall extrem zu spüren bekommen, wie staatsanwaltliche Korruption mit der richterlichen und anwaltlichen Korruption zusammenarbeitet und es war extrem schädigend. Damit allen Bürgern also bewusst wird wie schädlich insbesondere die Korruption der Justiz und Staatsanwaltschaft ist und mit welchem Selbstverständnis diese dort getätigt wird gibt es diese Internetseiten, die Generalstaatsanwalt Manfred Proyer nicht haben möchte und damit die Korruption in seiner Behörde unterstützt. Gegen die dortige Korruption hat er noch mit keinem Wort etwas gesagt, sondern geht wie immer gegen den Geschädigten der Korruption gezielt vor.
Es ist kein Wunder, dass die Staatsanwaltschaft mittlerweile von manchem Bürger auch als die grösste organisierte kriminelle Organisation bezeichnet wird zu denen ich diese persönlich auch hinzurechnen möchte.

"Und siehe da, die Tendenz ist eigentlich rückläufig. Im Jahre 2000 fielen auf rund 400.000 Ermittlungsverfahren im Hammerbezirk 486 Fälle, die die Korruption betrafen. Im vergangenen Jahr waren es bei in der Summe leicht zugenommenen Ermittlungsverfahren nämlich bei 473.000 Ermittlungsverfahren nur noch 286 Ermittlungsverfahren die also Korruption betrafen. Ich will das Problem jetzt nicht statistisch verharmlosen. Die Statistik ist sicherlich mit Vorsicht zu genießen, aber ich meine auch, dass wir doch ein bisschen – auch im Interesse der Verwaltung – die Dinge doch relativieren sollten. Wir müssen sie ein bisschen tiefer hängen, mitunter, als es Gelegentlich geschieht."

Ja, wo korrupte und kriminelle Handlungen von der Staatsanwaltschaft selbst getätigt oder gedeckt werden, da werden dann die Korruptionsfälle rückläufig.

"Die Strafverfolgungsbehörden werden mit korruptiven Sachverhalten ja oft nur durch Zufall konfrontiert. Und das ist ein Zustand, den müsste man eigentlich abstellen. Da erwarte ich eigentlich von allen Gliederungen öffentlicher Verwaltung mehr ein offensiveres Zugehen auf die Strafverfolgungsbehörden."

In den vorliegend genannten Fällen sind wie oben ausgeführt Strafanträge gestellt worden und die Abeckerei (Korruption) wurde dann erst durch die Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft getätigt! Und daraufhin soll der Geschädigte der korrupten Handlungen bestraft werden, weil er die Korruption zur öffentlichen Kontrolle veröffentlicht, denn bei den korrupten Handlungen handelt es sich um Beleidigungen der korrupt Handelnden. Es soll also ein offensives Zugehen geben, damit die Geschädigten, die sich darüber beschwerden, verfolgt und bestraft werden können.

"Ich habe da ein gewisses Verständnis dafür, dass es natürlich der Leiter einer Kommunalbehörde nicht gerne hat, wenn er alle Nase lang mit korruptiven Sachverhalten in der lokalen Presse aufscheint. Das wirft ein schiefes Licht auf die Behörde und ist natürlich nicht dazu angetan, das Vertrauen der Bürger in die Funktionsfähigkeit, in die Integrität der Kommune zu stärken."

Man muss die Menschen, die sich über Korruption in seiner Behörde beschweren Mundtot machen und dafür sorgen, dass Bürger nichts davon veröffentlichen. Der Bürger soll einer Staatsanwaltschaft vertrauen in der auch korrupte Handlungen getätigt werden. Das das so gewollt ist verwundert nicht, denn nicht besser lässt sich der nicht informierte Bürger ausnehmen und Mudtot machen.

"Warum mehr oder weniger darauf warten, dass man sich genötigt sieht, weil’s nun nicht mehr unter der Decke zu halten ist, warum nicht die Staatsanwaltschaft als objektive, als neutrale Instanz möglichst frühzeitig einzuschalten, um dann sagen zu können, wir haben alles getan, um diese Sachverhalte aufzuklären."

Über die angeblich objektive neutrale Staatsanwaltschaft kann man sich bereits jetzt schon seine Gedanken machen. Ich glaube Generalstaatsanwalt Manfred Proyer vergisst plötzlich auch noch, dass die Staatsanwaltschaften politisch weisungsgebunden agieren:
60 Jahre nach Überwindung der Nazi-Diktatur haben sich in Deutschland gefährliche "Standards" ausgebildet. Seit Jahren weisen korrekte Richter und Staatsanwälte auf explizit "kriminelles", d.h. aktiv ungesetzliches Verhalten von Kollegen hin. Ein Verhalten, das von "oben" geduldet, bzw. angeordnet wird. Staatsanwälte an der Leine von Politikern. Insbesondere, wenn Partei-Genossen bzw. -Freunde im trüben Spiel sind. Für sie wird der Rechtsstaat zum juristischen Schlaraffenland. Die Verfolgung selbst schwerster Vergehen wird aktiv unterbunden. juristenzitate.htm

"Es signalisiert immer noch den Beteiligten, es steht in unserem Belieben den Staatsanwalt auf den Plan zu rufen und wir haben da einen gewissen Handlungsspielraum. Und das eröffnet immer auch die Möglichkeit für den Täter sich gegebenenfalls von Strafverfolgung freizukaufen. Und das halte ich für fatal."

Wer kein Geld hat wird von der Staatsanwaltschaft Bielefeld und Generalstaatsanwaltschaft Hamm verfolgt, wenn er sich zur Rechtsverteidigung einen Anwalt bei Anwaltszwang nimmt und wird deswegen in Handschellen abgeführt und inhaftiert. Bei der Staatsanwaltschaft Bielefeld und Generalstaatsanwaltschaft Hamm kann man sich also Rechte nur für Geld kaufen, das ist in tatsächlicher Hinsicht so gewollt:
Knast für Mittellose, die sich bei Anwaltszwang anwaltlich vertreten lassen
(43 Js 943/06 AG-Minden):
http://zentrumsforen.net/beschwerdezentrum/justizirrtum/forum/posts/4331.html
Von der Mafia wird man ebenso geschützt, wenn man sein Schutzgeld zahlt. Zahlt man sein Schutzgeld nicht, egal aus welchen Gründen, dann bekommt man dort die Gewalt der Mafia zu spüren.
Zahlt man sein Schutzgeld für die Justiz nicht, weil einen diese bereits ruiniert hat, dann bekommt man dort die Gewalt einer Rechtsbeugermafia zu spüren.
Der Anwalt der den Strafantrag gestellt hat und mit dem ehemaligen Präsidenten des OLG-Hamm kongenial zusammenarbeitet hat die für das Honorar erforderliche Leistung nicht erbracht und keinen Anspruch auf das Honorar, weil er die Berufungsbegründungsfrist hat einfach verstreichen lassen und damit den Bürger extrem geschädigt.
Der Verurteilte hat 2 Gnadengesuche gestellt, weil sich sein Einkommen nach Verurteilung veringerte. Beide Gnadengesuche sind abgelehnt worden. Es erfolgt also unter Umständen eine gewollte Überhöhung des Tagessatzes zur zusätzlichen Abstrafung in der Generalstaatsanwaltschaft Hamm und im Landesjustizministerium.
Wenn man genug Geld hat, dann kann man sich selbstverständlich freikaufen:
"...Allerdings brauchte sie dafür Rückendeckung, und die gab ihr in Bochum ausgerechnet ein Mann, der ihr in den vergangenen Wochen den Rücken zugekehrt hat: Manfred Proyer, bis 2001 Behördenleiter in Bochum, seitdem Generalstaatsanwalt in Hamm. Heute steht er hinter Schulte und Krück, in jüngster Zeit nannte er Lichtinghagen bevorzugt "die Dame" und fragte sich dann, was nur in sie gefahren sei. In Bochum aber trug er damals die neue Linie mit, die zur Linie Lichtinghagen wurde: große Wirtschaftsverfahren nach Bochum zu ziehen und sie, besonders wenn es um Steuersachen ging, mit hohen Geldbußen statt Knast abzuschließen." (Der Spiegel Schuld und Bühne)
Da dem Bürger auffallen würde, wenn eine entsprechende Person vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen wird ist ein Straferlass im Wege eines Gandengesuches so einfach nicht möglich. Das wäre also teilweise öffentlich kontrollierbar. Wieviel Geldstrafen der superreichen Personen werden aber wohl im geheimen ohne Begründung solchen Personen im Gandenwege erlassen worden sein?
Generalstaatsanwalt Manfred Proyer hat sich bisher noch nicht im geringsten für eine öffentliche Kontrolle solcher Vorgänge eingesetzt in dem zumindest eine öffentliche Statistik darüber geführt wird in wieviel Fällen, welche Strafen im geheimen ohne Begründung später im Gnadenwege erlassen worden sind. Obwohl Generalstaatsanwalt Manfred Proyer das Korruptionsproblem kennt und die Justiz eine ganz extrem korrupte und eine gewaltätige Oganisation darstellt hat er sich auch noch nicht dafür eingesetzt, dass richterliche Nebentätigkeiten auf  den Gerichtsinternetseiten veröffentlicht werden. Es werden sogar jegliche Auskünfte darüber von den Gerichten verweigert.

Kriminelle Staatsanwälte auch als Marionetten der Politik:
Die Rolle der Staatsanwälte in diesem unserem Lande ist vielen deutschen Bürgen nicht klar. 99 Prozent aller Deutschen halten Staatsanwälte für Garanten von Rec
ht und Gesetz. Für Hüter des Rechtsstaats. Ohne Ansehen der Person verfolgen sie Verstöße gegen unsere Rechtsordnung und übergeben ihre Erkenntnisse unabhängigen Richtern, die alsdann Recht sprechen. Das Ganze läuft unter dem Begriff "Legalitätsprinzip". Vor dem Gesetz sind danach alle Deutschen gleich.
So steht es auf dem Papier. Doch Papier ist bekanntlich geduldig. 60 Jahre nach Überwindung der Nazi-Diktatur haben sich in Deutschland gefährliche "Standards" ausgebildet. Seit Jahren weisen 
korrekte Richter und Staatsanwälte auf explizit "kriminelles", d.h. aktiv ungesetzliches Verhalten von Kollegen hin. Ein Verhalten, das von "oben" geduldet, bzw. angeordnet wird. Staatsanwälte an der Leine von Politikern. Insbesondere, wenn Partei-Genossen bzw. -Freunde im trüben Spiel sind. Für sie wird der Rechtsstaat zum juristischen Schlaraffenland. Die Verfolgung selbst schwerster Vergehen wird aktiv unterbunden. Viele Politiker an der Spitze unseres Landes halten sich schon lange nicht mehr an die Regeln. Was Normalbürgern verboten ist, reizt einige Politiker offenbar ganz besonders. Deutsche Politiker in gottgleicher Position. Staatsanwälte decken ihr Tun fürsorglich ab. Der Deutsche Richterbund spricht explizit von Regierungskriminalität. Er fordert seit Jahren die Aufhebung der Weisungsgebundenheit für Staatsanwälte.
Prof. Dr. Ing. Hans-Joachim Selenz http://www.flegel-g.de/insiderwissen-75.html

hessenschau Gutachten Geheimakten PolizeiGewollte Gutachten zur Rechtlosstellung und verbotene Geheimakten auch bei der Polizei. hr hessenschau, 15.12.2010
Ähnlich wie bei den Steuerfahndern sollen unliebsame Beamte mit falschen Gutachten aus dem Dienst gedrängt worden sein. Jetzt gibt es neue Vorwürfe eines Polizisten. Er soll mit psychologischen Gutachten als Querulant abgestempelt worden sein. Aufgrund von Geheimakten der Behörde, die weder er noch sein Anwalt einsehen konnten.
...Die Konsequenz statt Dienst zu machen sitzt der Polizist zu Hause. Seine Geschichte klingt wie der Feder Kaffkas entsprungen ...konkrete Beschuldigen gab es nicht. Er bat Vorgesetzte um Hilfe beschwerte sich weil nichts passierte. Beschwerden seien unerwünscht, er werde es noch bitter bereuen, wenn er nicht Ruhe gäbe.
...Ominöse Nebenakten. Das Innenministerium ist zu keiner Stellungnahme vor der Kamera bereit. ..."Das sind doch Machenschaften, die wenig an einen Rechtsstaat errinnern. Ich habe doch gar keine Möglichkeit zu entkräften was da drin steht. Solche Geheimakten sind in Ostdeutschland vor 20 Jahren verboten worden aber bei der Polizei Hessen nicht."
Hessisches Innenministerium: Grundsätzlich wird den begutachteten Personen Akteneinsicht gewährt. In Einzelfällen sind Einschränkungen aus Fürsogegründen oder wennn Rechte Dritter betroffen sind, möglich.
Das perfide, die Psychologen beziehen sich prompt auf die geheimen Unterlagen. Befinden der junge Polizist sei querulantorisch.
Kein Einzelfall. Vor gut einem halben Jahr hat die hessenschau schon einmal über fragwürdige Gutachten über Polizisten berichtet. Die Gutachten ähneln sich. Seltsam die Polizei scheint durchsetzt mit paranoiden Querulanten, die sogar noch auf ihre Rechte bestehen.
Hessisches Innenministerium: Gutachterliche Stellungnahmen werden immer objektiv durchgeführt. Das bezweifelt Anwalt Dr. Herbert. Er hat erlebt wie sehr die Behörde Druck auf die Gutachter ausübt und kennt weitere Fälle.
Alexander Herbert: "Ich habe durchaus Fälle gehabt in denen die Behörde mit dem Gutachtenergebnis unzufrieden war und dann durch neue Begutachtung, mehrfache Begutachtung, dann irgendwann mal ein Gutachten in den Händen hielt was wohl von Anfang an von der Behörde gewünscht war."
Sogar das selbstverständliche Recht das Gutachten einsehen zu dürfen musste sich der Polizist erkämpfen. Fast ein halbes Jahr lang hielt man ihn hin. Unzählige Anrufe, Briefe, die geheimen Unterlagen blieben geheim, keine Transparenz.

sueddeutsche Zeitung, Spiel mit dem TodQuiz mit Stromschlägen Fernsehspiel mit dem Tod, 18.03.2010
"Sie müssen bis zum Ende gehen": Ein modernes Milgram-Experiment schockiert Frankreich. Es zeigt, dass TV-Kandidaten nicht davor zurückschrecken, Mitspieler mit Stromschlägen zu foltern.
Gehorsam oder Gewissen, das ist der Gegensatz, um den sich das Milgram-Experiment dreht. Der amerikanische Psychologe Stanley Milgram entwickelte es Anfang der sechziger Jahre, um herauszufinden, was durchschnittliche Menschen alles anrichten, wenn eine respektierte Obrigkeit es befiehlt. In dem Experiment wurde den Testpersonen eingeredet, sie müssten zu Forschungszwecken anderen Leuten immer stärkere Stromschläge erteilen. Das Ergebnis verstörte die Öffentlichkeit. 65 Prozent der Probanden gingen soweit, Schläge bis zur Höchststufe von 450 Volt zu erteilen.
Der Schauspieler Lauren Le Doyen, der den gefolterten TV-Kandidaten mimt, sitzt auf einem vermeintlichen Elektrischen Stuhl. (© Foto: AP)
Der französische Filmemacher Christophe Nick hat diesen Versuch jetzt in einem anderen Kontext wiederholt. Die Autorität ist hier nicht mehr die Wissenschaft, sondern das Fernsehen. Das Resultat: Diesmal haben 81 Prozent der Versuchspersonen die "Höchststrafe" vollstreckt. Nick folgert, die Menschen seien durchs Fernsehen derart an Gewalt und Voyeurismus gewöhnt, dass man im TV sogar eine Hinrichtung inszenieren könnte. Er sagt: "Das Fernsehen kann fast jeden dazu bringen, alles zu machen."
Der Filmemacher warb für seinen Versuch Freiwillige mit einem Casting an. Den Leuten wurde mitgeteilt, sie sollten an der Pilotsendung für eine neue Fernsehshow namens La Zone Extrême mitwirken. Dabei müsse sich ein Kandidat Begriffe merken und wiedergeben. Bei Fehlern werde er mit Stromschlägen von 20 bis zu 460 Volt bestraft. Nick und sein Wissenschaftlerteam hatten keine Probleme, 80 Freiwillige zu finden und in die vermeintliche Show zu schicken.
...Der staatliche Sender France 2 wollte das schauerliche Experiment am Mittwochabend als Dokumentarfilm mit dem Titel Spiel des Todes ausstrahlen. Ein Sprecher erklärte dazu: "Dies (die Testpersonen) sind weder Sadisten noch Feiglinge, sondern ganz normale Leute. 80 Prozent von ihnen haben sich wie mögliche Folterknechte verhalten. Das zeigt die furchterregende Macht, die das Fernsehen erlangt hat."
Philip Zimbardo - Experiment:
...2004 sagte Zimbardo vor Gericht im Fall von "Chip" Frederick, einer Wache im Abu-Ghraib-Gefängnis, aus. Er argumentierte, dass Fredericks Strafe gemindert werden sollte, da sein Experiment gezeigt habe, dass nur wenige der "Atmosphäre" in einem Gefängnis widerstehen können. Als Systemkritiker, der sich mit dem Einfluss „toxischer Situationen“ auf menschliches Verhalten beschäftigt, reagierte Zimbardo voller Zorn auf die Behauptung der Bush-Regierung, „ein paar faule Äpfel“ seien für den Skandal verantwortlich, mit der Äußerung: „Nicht die Äpfel sind faul, sondern das Feld“. Der Richter schien anderer Meinung zu sein, er verurteilte Frederick zur Höchststrafe. Dies führte Zimbardo in einem Interview in der New York Times aus und wurde u. a. in der Welt und Der Tagesspiegel behandelt. ...
Milgram - Experiment (Wiederholt vom Max-Planck-Institut 1970):
Das aufsehenerregende Experiment wurde Anfang der 60er Jahre von Stanley Milgram durchgeführt, um aufzuzeigen, wie sich Menschen unter Einfluss von Autorität verhalten, einer Autorität, die keine Gewalt ausübt. Es stellt gewissermaßen eine Fortsetzung des Konformitäts-Experiments des amerikanischen Psychologen Asch dar. Aus der Ausgangsfrage erwuchs ein komplexes Gebilde weiterführender Fragen, die dazu führten, dass das ursprüngliche Experiment 18-mal variiert wurde. Die Motivation für diese Experimentalreihe lieferten die Ereignisse des 2. Weltkrieges. Warum waren unter der Naziherrschaft so viele Menschen bereit, sich in den Dienst einer Tötungsmaschinerie zu stellen? Lag es an einem Charakterfehler dieser Menschen oder gibt es Situationen, in denen möglicherweise jeder in der Lage wäre, andere Menschen zu quälen und zu töten? ...

wikileaks bannerAppell gegen die Kriminalisierung von Wikileaks, Unterschriftensammlung
Die Kriminalisierung und Verfolgung von Wikileaks geht über den Einzelfall hinaus. Die Veröffentlichung als vertraulich eingestufter Informationen in solchen Mengen soll verhindert werden. Denn die Menge an Dokumenten liefert der Öffentlichkeit einen weit tieferen Einblick in staatliches Handeln als bisherige Veröffentlichungen in klasssischen Medien. Der Journalismus hat nicht nur das Recht, sondern die Aufgabe, den Staat zu kontrollieren und über die Mechanismen des Regierungshandelns aufzuklären. Er stellt Öffentlichkeit her. Ohne Öffentlichkeit gibt es keine Demokratie. Der Staat ist kein Selbstzweck und muss eine Konfrontation mit den eigenen Geheimnissen aushalten. Wir, die Initiatoren und Unterzeichner, fordern, die Verfolgung von Wikileaks, die dem Völkerrecht zuwiderläuft, zu stoppen. Wir fordern alle Staaten und auch alle Unternehmen auf, sich diesem Feldzug gegen
die bürgerlichen Rechte zu widersetzen. Wir fordern alle Bürger, bekannt oder unbekannt, in politischen Positionen oder als Privatpersonen, auf, für die Einstellung der Kampagne gegen die Meinungs- und Informationsfreiheit aktiv zu werden. Wir laden alle ein, sich an dem Appell für die Medienfreiheit zu beteiligen.

"Datenschutz und Informationsfreiheit sind Grundrechte. Sie zu sichern ist unser Auftrag." Wohl dem, der daran glaubt.
"Datenschutz und Informationsfreiheit sind Grundrechte. Sie zu sichern ist unser Auftrag." behauptet Dr. Alexander Dix, Leiter der Behörde staatlichen "Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit". Wohl dem, der daran glaubt.
Wie Sie schon am Namen "Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit" - die als staatsbürokratischen Behörde aber nicht mit dem Leiter dieser Behörde - Herrn Dr. Alexander Dix, einem Mann, dem alle unsere Liebe gilt, zu verwechseln ist - erkennen können, versteht sich dieses seltsame behördliche Zwitterwesen in erster Linie als staatsbürokratische Behörde für Datenschutz, man könnte also auch sagen als "Behörde für Geheimhaltung", denn nichts anders stellt der sogenannte Datenschutz dar.
Die Informationsfreiheit steht dagegen an zweiter und somit letzter Stelle, ansonsten würde es ja heißen: Berliner Beauftragter für Informationsfreiheit und Datenschutz. Sichtbar wird die Nachrangigkeit der Informationsfreiheit auch am Namen unter dem die Behörde "Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit" im Internet auftritt - www.datenschutz-berlin.de. Die Informationsfreiheit hat die Behörde "Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit" hier gleich komplett gestrichen - nomen est omen.
So widmet der "Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit" denn konsequenterweise in seinem Jahresbericht 2009 auch nur ein einziges Kapitel von insgesamt fünfzehn Kapiteln dem Thema "Informationsfreiheit".
Somit kann man sicherlich feststellen, dass es sich bei der Behörde "Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit" im wesentlichen um eine Art "Geheimdienst" handelt, deren Aufgabe es aber nicht ist, geheime Sachverhalte auszuspähen, so wie etwa der Bundesnachrichtendienst, sondern Sachverhalte vor einer Veröffentlichung zu schützen. Mithin das genaue Gegenteil der Geheimnisveröffentlichungsplattform Wikileaks - www.wikileaks.de
Als Zwitterwesen, dessen erigierter Penis "Datenschutz" und deren trockene Vagina "Informationsfreiheit" heißt, soll der "Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit" gleichzeitig zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen, auf den Datenschutz und die Informationsfreiheit achten. Also pupsen und gleichzeitig den Methanausstoß, der zum Treibhauseffekt beiträgt, verringern. Oder Regimekritiker ins Gefängnis stecken und Regimekritiker für die Verdienste um die Demokratie mit dem Friedensnobelpreis auszeichnen. In der Psychologie nennt man solches Verhalten zwei unvereinbare Aufträge gleichzeitig erfüllen zu wollen schizophren.
Dass die Informations- und Meinungsfreiheit in Berlin auf der Strecke bleibt, ist der Behörde "Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit" angeboren und vom rot-rot regierten Land Berlin (schwarz-gelb ist leider auch nicht besser) wohl so gewollt, denn sonst hätte wir sicherlich schon eine andere Verfasstheit dieser Behörde.
So ganz nebenbei übt sich die Behörde "Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit" auch noch im Aufpusten bunt schillernder Seifenblasen, wir wollen hier nicht von Demagogie sprechen, die bei der erst besten Betrachtung zerplatzen. So heißt es im Jahresbericht 2009:...

Sachsen und Bayern fordern höhere Strafen für das Grunddelikt des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, Dr. Beate Merk, 05.03.2010
Im Gegenzug möchte man ebenfalls keine Bagatellfälle vor Gericht:
Sachsens Justizminister Geert Mackenroth (CDU) hat sogar eine "Praxisgebühr für Gerichte" vorgeschlagen. Für Kläger mit niedrigem Einkommen müssen es eine stärkere Selbstbeteiligung geben, damit bestimmte Bagatellfälle erst gar nicht vors Gericht kommen.
Die, die es am nötigsten haben und jeden EUR dreimal rumdrehen müssen bis er ausgegeben werden kann, sollen davon abgehalten werden ihre Rechte wahrnehmen zu können, weil es für die elitären Menschen mit viel Geld insbesondere Bagatellfälle sind. Ihre eigenen eltiären Rechtsfälle sind allerdings keine Bagatellen, egal welche Bagatelle die Rechte als solches sind, die diese geltend machen wollen.
Bagatellfälle sind grundsätzlich auch richterliche, justizielle und politische Korruption, Machtmissbrauch, gewollte tote Bürger und Rechtsbeugung und alles was es so an Macht- und Gewalt gibt mit der sich die elitäre Obrigkeit auch rechtswidrig und verbrecherisch bereichern kann und bereichert.

Auch eine Kontrolle der Justiz ist dort nicht gewünscht, da gibt es dann Hausverbot: ARD-Reportage vom 5. März 2003: Pfusch in der Justiz
Verwunderlich ist es nicht, dass beide Länder höhere Strafen fordern, damit kriminelles Handeln effektiver und einfacher von der Obrigkeit getätigt werden kann, denn gleichzeitig kann man auch Unschuldige, die sich über richterliche, justizielle und politische Verbrechen beschweren oder Menschen, die sich für Grundrechte und Menschenrechte einsetzen länger im Knast unterbringen.
Selbstverständlich verfolgen die Staatsanwaltschaften Bürger auch wegen Nichtigkeiten und Bagatellen aber auch Unschuldige konsequent und mit voller Härte. Sich selbst verfolgen diese aber bei schweren kriminellen Handlungen nicht, sondern loben und belobigen sich auch untereinander dafür. Wie wäre es wenn dort erstmal vor der eigenen Haustür gekehrt werden würde und hochelitäre Verbrecher verfolgt werden würden, die andere Menschen das Leben ruinieren und von allem befreien was ein menschenwürdiges Leben ausmacht und diese justizgeschädigten Menschen, dann auch noch verspotten, beleidigen und verleugnen dürfen, wofür man sich untereinander wieder belohnt und belobigt. Wenn Polizisten also zum Prügelknaben der Nation werden, dann liegt das auch daran, weil hochelitäre Rechtsbeuger und Rechtsverbrecher diese als ihre Soldaten vorschicken, damit diese untereinander, lobend und belobigend mit ihren Verbrechen ungestört in der Obrigkeit fortfahren können:
Deutschlands untertänige Justiz
Wie kläglich Staatsanwaltschaften bei Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrages, offenkundige oder doch wahrscheinliche Straftaten von (partei)politisch Mächtigen aufzuklären, scheitern, ist im Freistaat Bayern, dem alten Amigo-Land, vorreitend demonstriert worden. ...
130 Menschen saßen im Jahr 2008 in Bayern unschuldig im Knast, Augsburger Allgemeine 11.05.2009
Im Gefängnis sind 39 Jahre eine lange Zeit. Zur Qual können schon wenige Tage werden, wenn man unschuldig in Haft sitzt. So wie die 130 Menschen in Bayern, die dafür 2008 vom Freistaat entschädigt wurden. Sie haben zusammen genommen eben diese 39 Jahre zu Unrecht in Haft verbracht.
Panorama, Das Erste , Er hat die Folgen eines Justizirrtums nicht überwunden, weil er 4,5 Jahre im Gefängnis gesessen hat, unschuldig.
...Schlimmeres noch erfolgte in Bayern. Stefan Herzog kam unschuldig hinter Gitter, durfte nicht einmal bei der Beerdigung seiner Tochter dabei sein. Die traumatisierte Familie erhielt bishlang keine Entschädigung. Mittlerweile kämpfen wir seit 2004 um die Entschädigung zu erhalten. ...
Strafgefangener hilft seinen Mithäftlingen bei Schriftstücken.
Entscheidung der folgenden Gerichte in einstimmiger Weise, der Strafgefangene verstößt damit gegen den Anstaltsfrieden und muß mit Disziplinarstrafen versehen werden:
...Der Freistaat Bayern hat dem Beschwerdeführer die notwendigen Auslagen für das Verfassungsbeschwerdeverfahren zu erstatten. Damit erledigt sich der Antrag des Beschwerdeführers auf Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts. ...
Gefangenenmißhandlung Gibt es nicht nur in Abu Graib , Guantanamo, der Türkei oder in einer sonstigen totalitären Bananenrepublik, dies gibt es auch in der JVA (KZ) Amberg
...Auch die ehemalige Justizministerin, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, FDP, stört sich nicht an Abu Graib, in Bayern. Genauso, wie die ganze Amberger Verbrecherjustiz, decken sie diese Schweinerei. So was nennt sich dann Rechtsstaat. Pfui Teufel Deutschland. ...
Panorama 14.02.2008, Das Erste, Sinnlose Hausdurchsuchungen - Die Schnellschüsse der Justiz
...In Baden-Württemberg hat ein Richter für einen Hausdurchsuchungsbeschluß gerade mal 36 Minuten Zeit, in Bayern sind es sogar nur dürftige 2 Minuten. ...
Willkürliche Hausdurchsuchung mit Einsatzkommando und Maschinenpistolen wegen negativer Äußerung über einen Papstbesuch, Amtsgericht Altötting, Fakt 26.11.2007
PM Nr. vom 21.02.2001, Karlsruher Urteil zu Hausdurchsuchungen: Grüne fordern Konsequenzen für Bayern
Wie weit Juristen gehen, um Schadensersatzansprüche abzuwehren und das übliche vorgehen, dass Opfer zum Täter zu machen (Az.: 2 Ns 106 Js 7394/04)
Derselbe Bauantrag für verschiedene Standorte eines landwirtschaftlichen Unternehmers, wird abgelehnt. Den letzten Bauantrag bearbeitet das Landratsamt Coburg (Bayern) über drei Jahre überhaupt nicht, obwohl Klage erhoben wurde.
Marathon-Prozess um Baumängel, Fakt, Das Erste, 03.05.2010
Seit 20 Jahren prozessiert Familie Schramm aus Bayern wegen gravierender Baumängel gegen den Architekten ihres Hauses.
Der BRD Schwindel, Wirtschaftskriminalität und Korruption, Was verschleiert die Bayerische Justiz?, 19.09.2009
Die Katholische Akademie in Bayern richtete am 19. und 20. Juni im Münchner Kardinal Wendl Haus Dankenswerterweise die Tagung “Die Schattenmacht“ – Organisierte Kriminalität als Bedrohung von Gesellschaft und Rechtsstaat aus. Die Frage richtet sich an Frau Staatsministerin Dr. Merk: ...
Korruptions-Skandal der Staatsanwalt und Rechtsanwaltschaft in der Augsburger Justiz, 20.03.2000
Augsburger Ex-Staatsanwalt, Laborarzt und Berliner Rechtsanwalt verhaftet ...
Rechtsanwalt Max Strauss und die Millionen
Der Sohn des früheren bayerischen Ministerpräsidenten Franz Josef Strauß ist wegen Steuerhinterziehung zu drei Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Unter strengen Auflagen durfte der gesundheitlich angeschlagene Max Strauß in Freiheit bleiben. Sein Anwalt hat Revision vor dem Bundesgerichtshof angekündigt. Mit Skepsis reagierte die die bayerische Landtags-SPD auf das Urteil. "Strauß hat gnädige Richter gefunden", sagte der Abgeordnete Franz Schindler. Und weiter: "Das Gericht ist an die Grenze des Vertretbaren gegangen." Nicht nur die um Millionensummen Geschädigten würden sich die Frage stellen, ob vor Gericht nicht manche "doch gleicher seien als andere". ...
Sachsensumpf, Journalist Faßbender und Hornstadt schwer verletzt, Oberstaatsanwalt als Kinderschänder
Als freier Journalist recherchierte Heinz Faßbender (57) für das ZDF-Magazin "Kennzeichen D" bereits 1997 im "Sachsensumpf". Rund um den Leipziger Oberbürgermeister Lehmann Grube hatten sich viele West-Gestalten - damals "Berater" genannt - versammelt. Bei der Rückübertragung von Immobilien machten sie das dicke Geschäft. Hier konnten Ost-West-Hasardeure und Spekulanten ungehemmt ihren kriminellen Machenschaften nachgehen. ...
Pädoverbrecher bei Staat/Justiz/Polizei/Prominenz in Sachsen, Das Erste: "Behält er die Namen der prominenten Freier für sich gibt es eine geringere Haftstrafe"
ROG kritisiert Urteil in der „Sachsen-Sumpf“-Affäre
Reporter ohne Grenzen (ROG) kritisiert das Urteil im Dresdner Journalistenprozess.
Am Freitag, 13. August, hat das Amtsgericht der Stadt die beiden Reporter Thomas Datt und Arndt Ginzel zu 50 Tagessätzen à 50 Euro verurteilt, weil sie sich nach Ansicht des Gerichts der üblen Nachrede schuldig gemacht haben. ...
Die Wahrheit über den Rechtsstaat und die Rechtspflege in den Freistaaten Sachsen und Bayern, www.justizversagen.de
Wir wollen, dass der Bürger jetzt die Wahrheit über den Rechtsstaat und die Rechtspflege in den Freistaaten Sachsen und Bayern erfährt, damit sich ziviler legaler Widerstand organisiert. Wir veröffentlichen hier Justizskandale, die uns und anderen in den Jahren seit 1995 bis heute in Bayern und Sachsen widerfahren sind und suchen vergleichbar vom Staat Geschädigte und Mitstreiter. Dazu veröffentlichen wir jeweils die kompletten Akten vollständig, dort werden auch Ross und Reiter genannt. ...
CDU-Schneider nennt Pädophilen-Opfer "unglaubwürdig", 28.04.2009
Vor dem Untersuchungsausschuss des Sächsischen Landtages hat die Frau, die als Teenager in einem Bodell systematisch mißbraucht worden ist, den Verdacht erhärtet, Angehörige der Justiz seien in den sogenannten Sachsen-Sumpf verwickelt. Bereits bei früheren Vernehmungen hatten sie und andere Mädchen auf Fotos bekannte Leipziger Persönlichkeiten als Freier im Kinderbordell "Jasmin" erkannt. ...
Zweifel an Unabhängigkeit der Justiz, Die Opposition übt harsche Kritik am Vorgehen von Staatssekretärin Hauser, 23.01.2009
Gravierende Zweifel an der Unabhängigkeit der Justiz in Sachsen hat die Opposition gestern im Landtag geäußert.
Auslöser der Debatte war die inzwischen durch das Justizministerium eingestandene Einflussnahme auf ein Verfahren durch Staatssekretärin Gabriele Hauser im Jahre 2004. ...
Sächsischer Justiz-Staatssekretärin wird unrechtmäßiger Eingriff in Verfahren vorgeworfen, 23.01.2009
Die Staatssekretärin im sächsischen Justizministerium soll wegen eines Ermittlungsverfahrens Staatsanwälte angerufen haben. Kein Skandal, sagt der Minister. Doch selbst Vertreter der Regierungskoalition sorgen sich um die Unabhängigkeit der Justiz. ...
...

OLG Bamberg SitzungssaalDer Rechtsbeuger Präsident Dr. Ernst Tschanett des OLG Bamberg: Beschwerden mit begründetem Beschwerdeinhalt werden nicht beantwortet, 03.01.2011
Wenn man sich bei diesem Präsidenten aufgrund von willkürlichen Entscheidungen, die völlig rechtlichen Schwachsinn beinhalten beschwert, wo dann ein Landrichter eine Amtsrichterin für ihre Entscheidung, deren Begründung vollständig falsch ist auch noch lobt, dann sind das "grobe Beschimpfungen" und daher wird eine solche Beschwerde gemäß §18 Abs. 1 Satz 1 AGO des Freistaates Bayern nicht bearbeitet. Wenn Richter sich also durch Rechtsbeugung und mangelnde fachliche Qualifikation selbst grob beleidigen, dann ist dafür der Geschädigte verantwortlich zu machen und absichtlich und vorsätzlich auch noch zusätzlich noch mehr zu schädigen.
Auch die Frage nach evtl. Nebentätigkeiten der beiden Richter insbesondere bei dem Beklagten großen Konzern werden dann nicht bearbeitet.
Möchte man evtl. Nebentätigkeiten von Richtern nur einfach so ohne Begründung erfahren, dann wird die Beschwerde wegen fehlender Begründung dort natürlich und selbstverständlich auch nicht bearbeitet.
Wie Rechtsbeugung beim elitären Rechtsbeuger Dr. Ernst Tschanett funktioniert:

§ 18 AGO Förmliche Bearbeitung der Vorgänge

(1) Jeder Vorgang muss die zugehörigen Eingänge, die Art der Bearbeitung, die wesentlichen Schritte des Geschäftsgangs und die Erledigung in ihrer zeitlichen Reihenfolge nachvollziehbar, vollständig und dauerhaft erkennen lassen.

§18 AGO enthält also gar keine Regelung, dass Beschwerden mit begründetem Beschwerdeinhalt, die angebliche soganannte "grobe Beschimpfungen" bezüglich irgendjemanden darstellen, nicht zu bearbeiten sind. Demgemäß ist sogar jeder Vorgang bzw. jede Beschwerde zu bearbeiten. Er tätigt damit nicht nur Rechtsbeugung, sondern verstösst damit auch gegen seinen Amtseid.
Der Präsident Dr. Ernst Tschanett war zuvor bereits als Leitender Staatsanwalt des Landgericht Bayreuth und Hof tätig und damit also mit in der wahrscheinlich grössten organisierten kriminellen Organisation in Deutschland, die rein Weisungsgebunden politisch tätig ist und das macht ihn gemäß dem Landesjustizministerium zu einer besonders brauchbaren Person für die Tätigkeit des Präsidenten am OLG Bamberg und entsprechend wird er sich auch zuvor unter Missachtung seines Amtseides politisch besonders verdient gemacht haben.
Es wird übrigens keine Beschwerde von niederen Proleten bearbeitet, denn wenn die Beschwerde tatsächlich begründet ist und um so schlimmer das Vergehen über das man sich beschwert ist um so mehr sind es selbstverständlich angebliche "grobe Beschimpfungen" oder angebliche "Beleidigungen" usw. usw.
Prof. jur.: "Es gibt nichts was ein Jurist nicht kann, man findet dort für alles eine Begründung".
In einem solchen Fall soll eine Beschwerde natürlich für die Kollegen, die im richterlichen Krähenprinzip abgedeckt werden sollen, stets nicht bearbeitet werden. Es geht stets nur darum irgendeine Begründung dafür zu finden und zu erfinden um eine begründete Beschwerde nicht zu bearbeiten. Wenn man keinen anderen Grund mehr finden kann mit der man eine begründete Beschwerde abweisen kann oder nicht zu bearbeiten braucht, dann wird der Beschimpfungs- oder Beleidigungsschwachsinn dazu hergezogen. Könnte der Rechtsbeuger Präsident Dr. Ernst Tschanett die Beschwerde mit einem rechtmässigen Grund abweisen, dann würde er das natürlich machen und nicht Rechtsbeugung unter Missachtung seines Amtseides tätigen um sich einer Beschwerde rechtswidrigerweise zu entledigen.

Gelogen wird da also auch noch:
Herzlich willkommen auf der Internetseite des Oberlandesgerichts Bamberg:
Trotz immer komplexer und umfangreicher werdender Verfahren und Aufgaben ist es Anspruch und Ziel des Oberlandesgerichts Bamberg, den rechtsuchenden Bürgerinnen und Bürgern eine sichere, schnelle und effiziente Erledigung ihrer rechtlichen Anliegen zu ermöglichen.  Über die Aufgaben, Zuständigkeiten und Dienstleistungen sowohl des Oberlandesgerichts als auch der Gerichte des hiesigen Bezirkes soll diese Homepage informieren und somit zu dem angestrebten Ziel einer bürgerfreundlichen und bürgernahen Justiz beitragen.
 
Auf dem Bild, welches einen Sitzungssaal am OLG-Bamberg zeigt, kann man ein Kreuz mit einem am Kreuz hängendem Jesus Christus sehen. Jesus war ein früher Menschenrechtler, der sich bereits damals für Rechte eingesetzt hat, die auch heutigen Grund- und Menschenrechten entsprechen und über dessen Missachtung der Obrigkeit er sich beschwert hat ("grobe Beschimpfungen" der Obrigkeit). Dafür haben die Richter Jesus damals verurteilt und ans Kreuz nageln lassen.
Der Staat ist weltanschaulich neutral und darf sich mit keiner Religionsgemeischaft identifizieren. Das ergibt sich aus Artikel 135 bis 137 der Weimarer Reichsverfassung vom 11.08.1919.
Somit hat das dort hängende Kreuz keinerlei Identität mit einer Religionsgemeinschaft

Das dort hängende Jesuskreuz soll einen also als heutigen Bürger stets daran errinnern, dass derjenige, der heute entsprechende Grund- und Menschenrechte wahrnimmt und sich über Verletzungen derselben beschwert ("grobe Beschimpfungen" der Obrigkeit) sinnbildlich auch heute noch rein im Ansehen der Person ans Kreuz genagelt wird in dem er alle Grund- und Menschenrechte genau wie damals durch seine Bescherde verliert.

Bürger sprechen über Terror, Rechtsbeugung und Korruption der Justiz und Politik in Deutschland.
Sinnlose Dienstaufsichtsbeschwerden: Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.
Prof. Dr. rer. nat. Wolfgang Klenner: Abhängige Gutachter, wer dem Willen des Gerichts nicht folgt erhält keine Folgeaufträge
Solche Richter gehören hinter Gitter und nicht in ein Gericht.
Hausdurchsuchung bei Richterin aus Berlin-Tempelhof, sie stapelte Akten in ihrer Garage anstatt die Fälle zu bearbeiten.
Was in Juristengehirnen manchmal passiert ist einfach unfassbar.
Prof. jur.: Es gibt nichts was ein Jurist nicht kann, man findet dort für alles eine Begründung.
Das System ist nur durch korrupte Richter so kaputt. Das ist der Grund warum hier alles so korrupt ist, wie es schlimmer nicht sein kann.
Dann habe ich wegen Anwaltsfehlern 2 Anwälte verklagt aber die werden vom Gericht gedeckt wobei 4 andere Anwälte erklärten es lägen eindeutig Anwaltsfehler vor.
Das in diesem Staat Verbrecher gedeckt werden ist unglaublich und die Staatsanwälte und die Richter wissen es und tun nichts. Der normale Bürger, der damit nichts zu tun hat glaubt das ja garnicht, dass es so etwas gibt in einem Rechtsstaat. Ich bin in einem Unrechtsstaat, der DDR, groß geworden. Ich habe dort viel Unrecht erlebt und mitgemacht aber was ich hier in der BRD erlebe, da war das in der DDR ein Scheissdreck dagegen. Jetzt sind wir in einem noch viel grösserm Unrechtsstaat gelandet. Wir bekommen ja noch nicht einmal einen Zugang zum Gericht. Hier werden die Bürger erst Arm gemacht, wenn er etwas Geld hat. Das wird ihm von den Anwälten und Juristen abgenommen und wenn er kein Geld mehr hat, dann bekommt er keinen Zugang mehr zum Gericht. Das ist kein Rechtsstaat.

70 / 20 Jahre Rote Hilfe, Klassenjustiz in Deutschland
Der Begriff der Klassenjustiz bezeichnet neben der moralischen Anprangerung der Repression gegen die ArbeiterInnenbewegung den Charakter der Justiz im Kapitalismus. Rechtsprechung und Gesetzgebung haben sich historisch mit den gesellschaftlichen Bedingungen entwickelt, es ist daher auch kein Wunder, daß die Rechtspraxis, oft auch die Gesetze selbst, unmittelbar zur Durchsetzung von Kapitalinteressen eingesetzt wird. Das bürgerliche Recht ignoriert einerseits die Ungleichheit der Eigentumsverhältnisse, andererseits setzt es diesen Widerspruch zwischen Kapital und Arbeit voraus.
Es geht hier also um einen umfassenden Klassenjustizbegriff, der nicht allein die gerechtfertigte Anprangerung von Terrorurteilen und politischer Verfolgung zum Inhalt hat, sondern außerdem aufzeigt, inwieweit das Recht ein Teil gesellschaftlicher Machtstrukturen ist.
Was hieß nun Klassenjustiz in der Weimarer Republik und welche Möglichkeiten gab es für die ArbeiterInnenbewegung, den Maßnahmen von Polizei und Justiz entgegenzuwirken?
Der Beamtenapparat des Kaiserreiches wurde 1918 nahezu vollständig in Justiz- und Staatsbeamtenschaft der Weimarer Republik übernommen. Mit den gleichen Beamten wurden aber auch deren konservativ-monarchistische Einstellung übernommen. ...
Die Tätigkeit der auf dem rechten Auge blinden Justiz führte allein von 1923 bis 1925 zu Freiheitsstrafen von insgesamt 5000 Jahren, während die Sozialistengesetze des 19. Jahrhunderts in zwölf Jahren nur 1000 Jahre Freiheitsentzug erbrachten. Aufgrund der engen Zusammenarbeit mit kommunistischen Organisationen, vor allem aber wegen der Unterstützung für politische Gefangene, wurde schließlich auch die Rote Hilfe verfolgt. Durch Agitation in der Öffentlichkeit, aber auch durch Vorführung von Filmen und Lichtbildern, versuchte die Rote Hilfe auf den Terror der Justiz aufmerksam zu machen. Die Kampagnen der RHD wurden immer wieder durch die Behörden behindert.

Deutscher Staat übt zusammen mit der Justiz Terror aus und schützt Millionenbetrüger und Wirtschaftsverbrecher, 2010
Michael Moeller gründete 1995 in Düsseldorf die Firma Trend Network als SCHEINFIRMA, da bis 2001 KEINERLEI BUCHFÜHRUNG bestand. Er warb erfolgreiche Erfinder wie Christian Schäffer und Eberhard Siebert (vormals Telecom) an, zahlte sich selbst als Geschäftsführer ein Jahresgehalt von 600.000 DM aus, während die Erfinder 50.000 DM Jahresgehalt bekamen. Die sogenannten Diensterfindungen, die sie für die Firma machten, wurden mit einer einmaligen Zahlung von 300 DM vergütet und gehörten dann der Trend Network. Christian Schäffer entwickelte von 1999 bis 2001 über 40 Patente für diese Firma. Die Seite mit den Patenten VERSCHWAND Anfang 2010 vom Internetauftritt dieser Firma.
Mit der Behauptung, Geld in Unternehmens-Anteile zu investieren, zog Moeller seinen Mitarbeitern Geld aus der Tasche, das auf sein Privatkonto wanderte. Außerdem schwatzte er ihnen mit Hilfe seines Komplizen Hans Schwarz Kredite auf, natürlich angeblich für die Firma. Schwarz war Vorstandsvorsitzender der STADTSPARKASSE DÜSSELDORF und GLEICHZEITIG  im Aufsichtsrat der  Trend Network. Im Internet  sieht man zahlreiche schlechte Kritiken über ihn und über die unrühmliche Rolle der deutschen Justiz, darunter einen offenen Brief eines geschädigten Aktionärs.
Reinhard Wartenberg, jetziger Chef der Stadtsparkasse Düsseldorf, berichtete Online-Journalist Udo Pohlmann von einer MAFIÖSEN REGIERUNGS-ORGANISATION, gegen die niemand etwas unternehmen könne. Den Namen dieser Organisation verschwieg er aus Anagst.
Als Christian Schäffer hinter Moellers Betrügereien gekommen war, wurde ihm am 17. 6. 2001 gekündigt.
Seinen  Kollegen wurde von Moeller jeder Kontakt mit ihn, auch privat, verboten. Außerdem sollten sie es Moeller sofort melden oder DIE POLIZEI verständigen,  wenn sie
Christian Schäffer in Düsseldorf sahen. Auf der Rückfahrt von Düsseldorf wurde er von einer Zivilstreife kontrolliert.
Nun weiteten sich die bereits bestehenden Schikanen durch Nachbarn, die auf einen Rachefeldzug des Nachbarspolizisten Klaus Aigner, Edelweißring 13, 86343 Königsbrunn, zurückzuführen sind, zum Terror aus. Denn Christian Schäffer wusste zuviel über Moeller und die anderen zweifelhaften Vorstandsmitglieder Wido Weyer (ein Verwandter des Konsuls Weyer) und Andreas vom Bey.
Von 2002 bis 2005 war für diesen Terror besonders der aus Dresden eingeschleppte  Ex-Stasi Frank Roland Fiedler, der mit Frau, Hunden und Töchtern in das angrenzende Haus gesetzt worden war, zuständig.
Auf einer Video-Aufzeichnung vom 7.6.2004 (zu sehen auf der Seite Regierungsverbrecher) gibt Fiedler zu, für diese Angriffe ein Handgeld zu bekommen. 
Fiedler samt Anhang verübte insgesamt vier gewalttätige Überfälle auf Christian Schäffer und seine Eltern. Dazu kamen zahlreiche lebensgefährliche Verkehrsgefährdungen und fast täglich Provokationen und Tätlichkeiten. Die Staatsanwaltschaft unternahm NICHTS dagegen!
Die Polizei beschuldigte die Schäffers, schuld an Fiedlers Aggressionen zu sein und WEIGERTE SICH. ihre Anzeigen entgegenzunehmen!
Oberstaatsanwalt MATTHIAS NICKOLAI (Augsburg) lieferte folgende Beweise für seine KOMPLIZENSCHAFT mit den Tätern :
Vorsätzliche Verkehrsgefährdungen und Unfälle, die von Nachbarn oder deren Bekannten verübt wurden, wurden Christian Schäffer zur Last gelegt.
Erpressung mit diesen inszenierten Verkehrsunfällen, um die Schäffers von Gegenanzeigen abzuhalten.
Strafbefehle aufgrund offensichtlich GEFÄLSCHTER Schuldbeweise und Falschaussagen nachweislich KRIMINELLER Belastungszeugen.
Die Eintragung von Christian Schäffer und seinem Vater als TERRORISTEN.
Bevor Christian Schäffer am 2. 3. 09 als Chronzeuge gegen Michael Moeller im Finanzgericht Düsseldorf aussagte, veranstaltete das LKA mit vorgeschobenem Grund (Verleumdung von Fiedler, anonyme falsche Anzeige wegen illegalen Waffenbesitzes)  Hausdurchsuchungen am 10. und 26.2. Dabei wurden vele CDs, Computer und Festplatten beschlagnahmt und teilweise MUTWILLIG ZERSTÖRT.
Dadurch war er nicht mehr in der Lage, seine über 100 kommerziellen Webseiten zu betreuen.
Die "Polizei", die nun im Besitz der Passwörter und Zugangscodes war, verfälschte oder löschte nun diese Webseiten. Der Versuch, ihn bei ebay zu BEKLAUEN, flog allerdings schnell auf.
Durch die Beschlagnahme aller Ausweise sollte er am Verlassen des Landes gehindert werden.
Auch die Gerichtsladung nach Düsseldorf liessen die beamteten Einbrecher mitgehen.
Das sollte allerdings nur der Einschüchterung dienen, denn die Ladung wurde auf Weisung der Richterin wieder zurückgegeben.
Am Tag der zweiten Hausdurchsuchung wurde Christian Schäffer vor dem Norma-Markt in Königsbrunn von einer POLIZISTENBANDE überfallen und VERLETZT.
Der Nachbarspolizist Klaus Aigner war ihm mit dem Auto nachgefahren und hatte dafür seine Komplizen verständigt.
Nachdem sich Michael Moeller vor dem Finanzgericht Düsseldorf mit einer Steuerstrafe und einer Schar teurer Rechtsanwälte freigekauft hatte, veranstaltete das Amtsgericht Augsburg, Zweigstelle Schwabmünchen, das letzte Staatsmafia-Tribunal gegen Christian Schäffer.
Die Belastungszeugen waren: Aigner, der kriminelle Polizist und   Berufsverbrecher Fiedler samt schmierigem Anwalt, die die Geschädigten spielten, Rupert Kerpl jun., verbummelter Student mit Verbindungen zu Aigners Grundstücksmafia und Walter Renner, der ein Küchenstudio hat, an dem Aigner finanziell beteiligt ist, die sich als Computer-Experten ausgaben und für falsche Gutachten über Christian Schäffers Internet-Tagebuch, die Pechvogel Geschichten, sorgten. Rupert Kerpl sen., der beabsichtigte, seinen Sohn zu enterben und ausserdem in einem früheren Prozess ZUGUNSTEN der Schäffers aussagen wollte, ist seit Dezember 2000 SPURLOS VERSCHWUNDEN.

Oberstaatsanwalt Sundermeyer GStA-Hamm (5 FP 55/2009):  Der "Meyer" und nicht der "Herr Meyer" (Name geändert) 
Wenn die Staatsanwaltschaft in Bielefeld und die Generalstaatsanwaltschaft in Hamm eine Person nötigen/bedrohen und eine weitere beteiligte Person betrügen, dann wird die genötigte Person, die sich über die kriminellen Handlungen der Staatsanwaltschaft beschwert, nur noch abfällig ohne Anrede bezeichnet.
Denn wie auch schon die Staatsanwaltschaft in Hannover (Staatsanwalt Klages) feststellt sind justizgeschädigte Menschen zu beleidigen, zu verspotten und zu verleugnen.
Augsburger Staatsanwalt: "Dem angeschuldigten Arschloch ist ein Pflichtverteidiger zu bestellen", 08.09.200888

Neues auf dieser Seite aus Justiz und Politik (12/2010):


Ungesühnte Nazijustiz – Dokumente zur NS-Justiz, Richterlich selbst getätigte Terrorurteile im vorrauseilenden Gehorsam, Terrorjuristen 1961 hoch belohnt
Wir klagen anHitlers Eliten nach 1945Aufgrund des Geldmangels der studentischen Initiatoren bestand die Ausstellung nur aus Fotokopien von Sondergerichtsurteilen, Justiz- und Personalakten, die auf einfachste Art in Schnellheftern zusammengefasst und oftmals von schlechter optischer Qualität waren. Zur Erläuterung dienten lediglich handgeschriebene Plakate. Spektakulär war nicht die Aufmachung, sondern der Inhalt: Namenslisten wiesen die vormalige Tätigkeit von Justizjuristen in der NS-Judikatur aus, dokumentierten die Todesurteile, an denen sie beteiligt gewesen waren, und offenbarten ihre aktuelle Tätigkeit in der westdeutschen Justiz. So lagen u.a. auch Justizakten des Sondergerichts Prag aus. Die dort vormals tätigen Justizjuristen, wie z.B. Richter Johannes Dannegger, AGR Walter Eisele und Richter Kurt Bellmann waren allesamt wieder an deutschen Gerichten tätig. Der ehemalige Richter Erwin Albrecht hat es gar zum Landtagsabgeordneten im Saarländischen Landtag gebracht. Den Unrechtscharakter der Urteile konnten die Besucher der Ausstellung anhand der Kopien der Verfahrensprotokolle nachvollziehen.
Insbesondere von Seiten der Landesjustizverwaltungen der 1950er Jahre war wiederholt erklärt worden, die wieder amtierenden Justizjuristen seien bei ihrer Neuanstellung auf ihre mögliche Beteiligung an Justizverbrechen hin befragt worden. Darüber hinaus dominierte das allgemeine Deutungsmuster, wonach es sich auch bei der NS-Justiz um ein rechtsstaatliches Institut gehandelt habe, das vom Unrechtscharakter des nationalsozialistischen Regimes quasi unberührt geblieben war. Noch in den 1970er Jahren prägte Hans Filbinger, der ehemalige Ministerpräsident von Baden-Württemberg und vormaliger Marinerichter des NS-Regimes, den Ausspruch: Was damals rechtens war, kann heute nicht Unrecht sein! Wie viele andere ehemalige NS-Justizjuristen vor ihm, wies er auf die vorgeblich formal korrekte Anwendung des damaligen Rechts hin. Dass Gesetze ohne Rechtscharakter nicht formal korrekt angewendet werden können, ignorierten schon vor ihm viele der Beschuldigten.
Doch bereits die seit 1959 in der Ausstellung „Ungesühnte Nazijustiz“ ausgestellten Unterlagen widerlegten diese Darstellung als Schutzbehauptung. Eindeutige Terrorurteile verdeutlichten den rechtsfremden Charakter vieler Sondergerichtsurteile.

...Lediglich Generalbundesanwalt Max Güde lud den Initiator Reinhard Strecker zum Gespräch ein und erklärte anschließend, er zweifele nicht an der Echtheit der vorgelegten Dokumente und sei erschrocken über einige Urteilsbegründungen. Ihm sei kein Fall bekannt, in dem ein Richter wegen eines zu milden Urteils bedroht oder bestraft worden wäre. Güde betonte: „Viele der Todesurteile von damals hätten nicht zu ergehen brauchen. Sie hätten nicht gefällt werden dürfen; selbst auf Grundlage der Gesetze, nach denen sie gefällt wurden.“ Marc von Miquel: „Juristen: Richter in eigener Sache“. In: Norbert Frei: Karrieren im Zwielicht. Hitlers Eliten nach 1945. Frankfurt/M 2001, ISBN 3-593-36790-4, S. 211.
Ein Gesetzesentwurf zur Zwangspensionierung der NS-Juristen stieß auf Bedenken und war nicht mehrheitsfähig. Im Richtergesetz von 1961 wurde jedoch ein §116 eingefügt, der es belasteten Richtern ermöglichte, auf eigenen Wunsch bei vollen Bezügen vorzeitig in den Ruhestand zu treten. Die Antragsfrist lief bis zum 30. Juni 1962. Insgesamt 149 Richter und Staatsanwälte machten von dieser Regelung Gebrauch.


Richter Andreas Kreutzer: Die Justiz ist eine der gewalttätigsten Organisationen im Land

Sittenwidrige Vergütung eines angestellten Rechtsanwalts; Viel Geld für elitäre Juristen notwendig, für niedere Menschen ist es nicht sittenwidrig, sondern eine "sittenwidrige" Entlohnung sogar notwendig
Ein Rechtsberatungsmonopol für Rechtsanwälte die gemäß dem Rechtsdienstleistungsgesetz auch unzuverlässigen Rechtsrat erteilen dürfen und wobei es auch noch Sittenwidrig ist eine zu geringe Entlohnung zu vereinbaren. Bezahlen muß das ganze zusätzliche rechtlich notwendige Geld für Juristen letztlich der Bürger.
Bürger, die gemäß dem Rechtsdienstleistungsgesetz grundsätzlich nur zuverlässig Rechtsrat erteilen dürfen und zuverlässigen Rechtsrat erteilen, dürfen dieses nur kostenlos machen. Das stellt gemäß der hochelitären Juristen selbst keine Sittenwirdrigkeit dar und diese Sittenwidrigkeit ist sogar rechtlich vorgeschrieben und von Juristen für sich selbst so bestimmt und gewollt!
Auch die Putzfrau, die in den Gerichten die Klos für die Richter putzt und damit in etwa eine gleich anspruchsvolle Aufgabe tätigt wie die der Richter, hat keinen Anspruch auf eine sittengerechte Bezahlung, sondern ganz im Gegenteil muss ihr Gehalt wesentlich geringer sein wie das hochelitärer Juristen um damit klar zu machen wer der niedere Prolet ist.

18-Jährige gefoltert und geköpft - Richter lassen die Täter laufen, 21.12.2000

Die bildhübsche Schülerin Anna, 18. Ihre Mörder folterten sie im Juli 1992 bestialisch, überfuhren sie mehrmals mit einem Auto, schlugen ihr dann mit einem Säbel den Kopf ab. Zwei der Täter wurden vom Landgericht wegen Mordes verurteilt, doch beide sind frei. Wie versteinert sitzt Annas Mutter im Gerichtssaal. Tatiana P., 49, hört den Richterspruch: Gegen Rodion L., 28, sechs Jahre und neun Monate Haft, gegen Isor N., 27, sechs Jahre Haft. Genau diese Jugendstrafen waren bereits im ersten Prozess 1998 gegen die beiden Angeklagten verhängt worden. Annas Mutter kämpfte wie eine Löwin, legte erfolgreich Revision ein. Nun urteilten die Richter: "Die Angeklagten waren keine Gehilfen, sie waren Mittäter." Beide waren dabei, als Anna in einem Waldstück bei Oranienburg ermordet wurde. Wer sie schließlich tötete, ist bis heute unklar. Trotz der bestialischen Tat ließen die Richter beide Täter frei. Wie N., der schon seit Jahren in Freiheit ist und bei einem Rechtsanwalt arbeitet, erhielt nun auch L. Haftverschonung. Der Richter: "Er hat im Prozess Einsicht gezeigt und saß fast vier Jahre in Untersuchungshaft." Annas Mutter ist fassungslos: "Die Täter sind mit Samthandschuhen angefasst worden." Der Mord an der Weißrussin Anna - er geschah aus Geldgier. Von Konten reicher Unternehmer buchten die Angeklagten und ihre Komplizen mit gefälschten Überweisungen Gelder auf Annas Konto um. Als Annas Mutter dahinter kam, löste die Charlottenburger Schülerin das Konto auf. Eine Summe von 87000 Mark, die noch zu ihr unterwegs war, ging zurück. Die Gauner glaubten Anna nicht, dass sie das Geld nie bekommen hatte.

Deutschlands Blinde Justiz, Unschuld schützt vor Strafe nicht, Bussgeldbescheid für zu schnelles fahren, 27.06.2003
Der Fahrer von Frau Fischers Wagen fuhr 21 km/h zu schnell und wurde geblitzt. Den Bußgeld-Bescheid bekam Rudolf Fischer – obwohl er mit der Dame gar nichts zu tun hat.
Dieser Herr Fischer, seit 23 Jahren Autofahrer und bis vor kurzem noch ohne einen einzigen Punkt in Flensburg, hat nämlich gerade eine bittere Erfahrung mit dem Rechtsstaat und seiner blinden Justiz machen müssen. Sie lautet: Unschuld schützt vor Strafe nicht. Die Sache ist die: In der Stuttgarter Haußmannstraße wurde jüngst ein Fiat Uno geblitzt, und zwar 21 km/h zu schnell. Halterin: eine Frau Fischer. Diese Frau Fischer ist, reiner Zufall, eine Nachbarin von unserem Rudolf Fischer. Die beiden haben aber sonst nichts miteinander zu tun, im Gegenteil: "Ich habe die höchstens ein, zwei Mal gesehen", beteuert Herr Fischer.
Durch irgendeinen blöden Fehler bei den Behörden wurde aber nicht die Adresse von Frau Fischer, sondern eben von Rudolf Fischer im Zusammenhang mit dem Verstoß gespeichert. Dass der auf seinem Passfoto, welches beim Ordnungsamt vorliegt, ganz anders aussieht als der Herr, der auf dem Blitzbild am Steuer von Frau Fischers Fiat sitzt, das fiel niemandem auf. Dass Herr Fischer auch gar keinen Fiat hat, sondern einen Opel Kadett, auch nicht. Statt Frau Fischer wurde also Herrn Fischer der Anhörungsbogen zugeschickt.
Der Fall ging ans Amtsgericht. Ergebnis: Herr Fischer muss die 50 Euro zahlen, obwohl allen Beteiligten vollkommen klar ist, dass er mit dem Verkehrsverstoß nichts zu tun hat. Sogar einen Punkt in Flensburg hat er jetzt auf dem Konto. Formal gesehen, sagt Fischers Anwalt Frank Grafe, formal sei die Entscheidung ja korrekt. Sein Mandant hätte den Anhörungsbogen ausfüllen und rechtzeitig Einspruch einlegen müssen. "Nur wenn der Empfänger unverschuldet die Frist versäumt hat, zum Beispiel durch Krankheit oder Urlaub, kann er den Einspruch nachholen. Dass er aber den Bußgeldbescheid gar nicht bekommen hat, das müsste er selbst nachweisen." Und das ist praktisch ja kaum möglich.
Grafe regt sich deshalb vor allem über die Stuttgarter Bußgeldstelle auf: "Die erkennen doch, dass sie den Falschen am Wickel haben. Aber statt die Sache auf sich beruhen zu lassen, ziehen sie den Fall durch." Das geht jetzt auch nicht mehr anders, erwidert deren stellvertretender Leiter Manfred Kasten: "Wenn so ein Fall erst mal rechtskräftig ist, dann ist es laut OLG Stuttgart nicht mal statthaft, ihn noch mal neu zu prüfen. Das sind eben die Grenzen des Rechtsstaates."

Mehr Tote durch Ärztepfusch als im Straßenverkehr, 06.04.2005
Wie die Süddeutsche berichtet, ist nach Angaben des Präsidenten der deutschen chirurgischen Gesellschaft davon auszugehen, dass mehr Menschen durch Ärztepfusch sterben als im Straßenverkehr ums Leben kommen. Ärztepfusch gehöre damit zu den 10 häufigsten Todesursachen und sei statistisch sogar noch vor Aids und Brustkrebs anzusiedeln. Die Ursache hierfür sei in den kleinen Unzulänglichkeiten des Alltags zu erblicken. Verwechslungen von Namen oder Medikamenten kämen häufig vor und hätten teilweise dramatische Auswirkungen.
Wo gehobelt wird, da fallen Späne. Insoweit unterscheidet sich ein Arzt nicht von einem Schreiner, ein Krankenhaus nicht von einer Baustelle. Alarmierend ist allein die offensichtlich hohe Zahl ärztlicher Behandlungsfehler.

Harry Wörtz nach zwölf Jahren und drei Prozessen freigesprochen, 22.10.2009; BGH bestätigt Freispruch 1 StR 254/10, 15.12.2010
Tränen der Erleichterung laufen Harry Wörz nach der einstündigen Urteilsverkündung über das Gesicht. Nach zwölf Jahren und drei Prozessen wurde der 43-Jährige heute freigesprochen. Nach Ansicht des Mannheimer Landgerichtes ist Wörz nicht schuldig, seine damalige Ehefrau Andrea mit einem Wollschal fast erdrosselt zu haben.
Gleich zweimal brandet am Donnerstag Applaus auf im sonst so nüchtern wirkenden Sitzungssaal 1 des Mannheimer Landgerichts. Zunächst, als Harry Wörz vom Vorwurf freigesprochen wird, seine damalige Ehefrau Andrea mit einem Wollschal fast erdrosselt zu haben. Und dann, als der Vorsitzende Richter Rolf Glenz einen anderen als Hauptverdächtigen der Schreckenstat vor zwölf Jahren in Betracht zieht: den Polizisten Thomas H., Arbeitskollege und Liebhaber des Opfers.
...Letztlich hatte sich der Dauerangeklagte während seines zwölfjährigen Rechtstreits hoch verschuldet. Neuhaus selbst war angesichts der Urteilsbegründung regelrecht aufgewühlt. „Dass ich diesen Tag in einem deutschen Gericht noch erleben durfte...“, kommentierte der Rechtsanwalt die Klarheit der richterlichen Worte.
Wenige Minuten zuvor hatte der Vorsitzende der Kammer minuziös fast alle Anklagepunkte zerpflückt und war den Argumenten der Verteidigung gefolgt. Die Anschuldigungen und angeblichen Indizien der Klageparteien nennt Glenz „vage oder ominös“. Das Wort Spekulationen sei angesichts der „dürftigen“ Beweislage noch schmeichelhaft. Kein Anklagevertreter habe eine Antwort darauf geben können, was den Angeklagten überhaupt zur Tat veranlasst haben könnte.
...Und auch der frühere Verteidiger des Angeklagten muss einstecken: Der habe Wörz zu einem Gefälligkeitsgeständnis drängen wollen und sich ansonsten nicht „durch übergroßes Engagement“ für seinen Mandanten ausgezeichnet.
Es sei deshalb ziemlich „unwahrscheinlich“, dass Wörz als Täter infrage komme, erklärt Glenz. Eine Ohrfeige gab es deswegen auch für das Landgericht Karlsruhe, das Wörz 1998 zu elf Jahren Haft verurteilt hatte, von denen er vier Jahre und sieben Monate absitzen musste. Da kein vorgetragener Beweggrund auch nur halbwegs einleuchtend gewesen sei, hätte der heute 43-Jährige schon bei früheren Verhandlungen überhaupt nicht verurteilt werden dürfen, machte der Mannheimer Richter seinem Unmut über die Prozessführung Luft.

Andreas von Retyi, Die Inquisition der USA in Guantanamo im 21. Jahrhundert, Kopp Dossier 02/2009, Seite 10
Per richterlicher Anordnung gelangte umfangreiches Videomaterial aus dem berüchtigten US-Gefangenenlager Guantanamo Bay an die Öffentlichkeit. Die Aufnahmen von dem bei seiner Festnahme erst 15 Jahre alten Omar Khardr haben nicht nur Menschenrechtsorganisationen auf den Plan gerufen, sondern bergen eine weitere politische Brisanz: Khadr ist kanadischer Staatsbürger - und somit der letzte westliche Häftling von Guantanamo.
...Hier realisieren die USA gegen jedes geltende Menschenrecht eine Inquisition des 21. Jahrhunderts - und selbst Kinder bleiben nicht davor verschont. Die Gefangenen werden in der Regel ohne Hoffnung auf einen juristischen Prozess eingesperrt und verschiedensten Misshandlungen ausgesetzt. Sie leben in Käfigen, schlafen auf dem blanken Boden, müssen mit lichtdichten Kapuzen auf dem Kopf stundenlang knien. ... Schlafentzug über Wochen hinweg sowie abstossende Entwürdigungen zählen mit zum vielfältigen Programm.
...Welches Bild von der grössten Demokratie unseres Planeten mag Omar Khadr wohl entwickelt haben.
Angela Wright von Amnesty International spricht von einer Inhaftierung "in völlig abstossender Weise und gegen die Grundprinzipien der Menschenrechte."
...Als ihn 2004 schliesslich ein kanadischer Agent aufsuchen konnte, dessen Gespräche mit Khadr ebenfalls auf Video festgehalten sind, zeigt sich, dass Kanada kaum ein echtes Interesse an der Befreiung Khadrs hat, der diese falschen Hoffnung anfänglich noch hegte. Er flehte den Agenten an, versuchte ihm seine Situation zu erklären. Doch der kanadische Geheimdienstler zeigte sich absolut ungerührt und war genau wie die US-Agenten lediglich an Informationen interessiert. Im Laufe der Aufzeichnungen sieht man Kkadr, der ursprünglich noch völlig ruhig und kooperativ war, wie er sich das Hemd vom Körper reisst, um seine immer noch schmerzenden, nicht richtig verheilenden Wunden zu zeigen. Khadr bricht in Tränen aus. Völlig emotionslos erklärt ihm der Agent: "Ich bin kein Arzt, aber ich denke, dass Du eine gute medizinische Pflege erhältst.", "Nein", weint Khadr, "die bekomme ich nicht. Sie sind nicht hier!". Überhaupt legen die Verhöre grenzenlosen Zynismus an den Tag. Der ungenannte Agent äusserte einmal,  er glaube nicht, dass Khadr überhaupt wieder nach Hause wolle, denn auf Guantanamo sei das Wetter so schön.
Das Minderjährige in US-Militärgefängnissen gefoltert werden und die grösste Demokratie unseres Planeten heute Methoden der Inquisition geradezu selbstverständlich anwendet, ist eine alamierende Tatsache.
Das perverse Weltbild des Dr. Wolfgang Schäuble (CDU) (Der IRAK-Krieg ist eine schlechte Lösung aber eine noch schlechtere Lösung ist eine gedemütigte USA)

Nur Böses geschieht im Geheimen: Bilderberger tagten bei Waschington, 2008
Während um den G8-Gipfel jedes Jahr ein Riesenrummel veranstaltet wird, spricht von den Bilderbergern in den Medien kein Mensch. Obwohl sich dort nicht 8, sondern rund 100 globale Entscheidungsträger treffen, vom Konzernchef über den EU-Kommissionspräsident bis zum NATO-Generalsekretär.
Bilderberg 2010: What we have learned

Ex-Staatsanwalt Vincent Bugliosi: George W. Bush ist des Mordes schuldig, Kopp Dossier 02/2009, Seite 4
Jeder Staatsanwalt in den USA könne wegen des Irakkrieges eine Mordanklage gegen Präsident George W. Bush auf den Weg bringen. Und nicht nur das: Er müsse auch gewinnen. Das erklärt Ex-Staatsanwalt Vincent Bugliosi in seinem Buch "The Prosecution of George W. Bush for Murder". Von 106 Verfahren in Fällen von Schwerkrimnalität verlor er nur eins. Und noch eine schlechtere Nachricht für George W. Bush: von 21 Mordprozessen gewann Vincent Bugliosi 21.
Eine alte Weisheit: Die grössten Verbrechen werden meist auf höchster Ebene begangen - und so gut wie nie bestraft. Wer in der politischen Machthierachie an der Spitze steht, kommt auch bei Massenmord ungeschoren davon.

Wo sind die Schmarotzer?, Leserbrief Mindener Tageblatt 05.11.2010
...2007 lag das private Vermögen bei rund 8 Billionen Euro - 1.1 Billionen mehr als 2002. Interessant wird es nun wenn man dem die Staatsschulden gegenüberstellt, das waren 2002 rund 1,28 Billionen und 2007 rund 1,54 Billionen. Wie leicht zu erkennen ist, ist der Vermögenszuwachs rund fünf mal so hoch wieder Zuwachs der Staatsschulden.
...Rund 27% der Bevölkerung verfügten 2002 über gar kein Vermögen, zehn Prozent dagegen über 57,9% des gesamten privaten Vermögens. 2007 haben 27% immer noch nichts, aber der Anteil der "oberen Zehntausen" ist auf 61,1% gestiegen.
..."Wie viel Sozialpolitik können wir uns leisten? Ich frage mich bei diesen Fakten eher, wie viel Reiche können wir uns leisten?
Den Menschen am unteren Rand wird oft vorgeworfen, sie leben auf Kosten der Gesellschaft, sie werden "Schmarotzer" geschimpft. Wie soll ich dann die Gruppe am oberen Gesellschaftsrand nennen, die nicht nur auf Kosten der Allgemeinheit lebt, sondern sich auch noch an dieser bereichert?

Der widerspenstige Kläger – oder: gerichtliche Willkür zur Disziplinierung mit der Kostenentscheidung
Einen zu “kreativen” Umgang mit den Vorschriften der Zivilprozessordnung musste sich jetzt eine Kammer des Landgerichts München I vom Bundesverfassungsgericht ins Stammbuch schreiben lassen, nachdem sie versucht hatte, einen “widerspenstigen” Kläger über die Kostenentscheidung zu disziplinieren:...
BVerfG, Beschluss vom 8. November 2010 – 1 BvR 1595/10

Wenn nichts mehr hilft, dann hilft die Prozessverschleppung als gerichtlichen Ablehnungsgrund für einen Beweisantrag am LG-Bielefeld
...so scheint mancher Tatrichter zu denken. Jedenfalls hat man den Eindruck, dass Tatrichter das so sehen und mit dem scharfen Schwert der “Prozessverschleppung” zur Ablehnung eines Beweisantrages kommen.
So auch das LG Bielefeld in dem der Revisionsentscheidung des BGH v. 28.10.2010 – 4 StR 359/10 zugrunde liegenden Vergewaltigungsverfahren. Der BGH hat es in seiner Entscheidung gerügt und darauf hingewiesen, dass die Aufklärungspflicht Vorrang hat und das Tatgericht in seinem Ablehnungsbeschluss darlegen muss, warum die Beweisaufnahme nichts Entlastendes mehr bringen konnte. Damit hatte sich die Strafkammer erst gar nicht auseinander gesetzt.
An sich bringt der Beschluss des BGH nichts wesentlich Neues, da gerade erst in 2009 das BVerfG auch zur Frage der Prozessverschleppung Stellung genommen hat, und zwar in Zusammenhnag mit der “Fristenregelung” des BGH im Beweisantragsrecht.

Ist das Bundesverfassungsgericht noch gesetzlicher Richter?, BVerfG existenzbedrohte Zerfallserscheinung und mehr Schein als Sein, NJW Heft 6, 2001, S. 419-421
...Wer da die Stirn runzelt und die Frage nach der Legitimation dieses Fünfer-Gremiums stellt, muss vorab klären: Was tun eigentlich die vier Anonymen, die nicht gewählt sind und niemandem Rechenschaft schulden?
Die Antwort findet sich nicht in Gesetzen des Staates, sonden in Gesetzen der Mathematik. Sie hängt zusammen mit der zeitlichen Belastbarkeit jedes einzelnen Richters - und mit der Lücke, die seine Mitarbeiter zwangsläufig ausfüllen müssen. Zu der Frage, wie die Richter ihr Pensum erledigen, existiert ein Dokument, das leider zu wenig Beachtung gefunden hat. Gemeint ist die Abschiedsrede von Richter am BVerfG a. D. Ernst-Wolfgang BÖCKKENFÖRDE (ZRP 1996, 281). Im Mai 1996, nach seiner Pensionierung, konnte der rennommierte Freiburger Staatsrechtsprofessor freier reden. Er gab einen ungeschminkten Abriss seiner Arbeit. BÖCKENFÖRDE legte dar, was ein Richter zu leisten vermag und wann er an seine Grenzen stößt.
Gerechnet werden muss trotzdem. 12,8 Minuten pro Fall - das bedeutet: Ein Verfassungsrichter kann unmöglich alles lesen, was Beschwerdeführer vortragen. Er ist genötigt, lesen zu lassen. Seine Zeit reicht bestenfalls dazu aus, die Zusammenfassung des Sachverhalts und den Beschlussvorschlag zu überfliegen - das Papier also, das seine Ghostwriter oder die seiner beiden Kammerkollegen abgeliefert haben. Mit der ständigen Rechtsprechung des eigenen Hauses zum "rechtlichen Gehör", die das BVerfG folgerichtig gegen sich gelten lassen muss, ist dieses Prozedere nicht in Einklang zu bringen.
Das "Prozessgrundrecht" solle sicherstellen, so das BVerfG früher, "dass die erlassene Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht, welche ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Parteien haben" (BVerfGE 50, 35 = NJW 1979, 415). Und weiter: "Das rechtliche Gehör ist nicht nur das prozessuale Urrecht des Menschen, sondern ein objektivrechtliches Verfahrensprinzip, das für ein gerichtliches Verfahren im Sinnes des Grundgesetzes konstitutiv und grundsätzlich unabdingbar ist" (BVerfGE 55, 6 = NJW 1980, 2698; BVerfGE 70, 188 = NJW 1986, 371). Auf den Konflikt angesprochen, pflegen Verfassungsrichter zu sagen, sie seien sehr wohl imstande, Spreu von Weizen zu unterscheiden: das eine koste wenig, das andere mehr Zeit. Mag sein, dass Spitzenjuristen mit entsprechender Routine dazu in der Lage sind. Doch in letzter Konsequenz besagt diese Erklärung: Beschwerdeführer der Kategorie "Spreu" können auf "rechtliches Gehör" nicht hoffen.
Er präsentierte eine Modellrechnung, die - mit dem Geschäftsanfall als Eckwert - jeweils auf den neuesten Stand gebracht werden kann: Plenar- und Kammersachen geteilt durch die Zahl der Senatsmitglieder: das sind bekanntlich acht. Bei durchschnittlich 30 Senatssachen und derzeit (nur) rund 2400 Kammersachen (Jahresstatistik 1999) ist nach dieser Rechnung jedes einzelne Mitglied des Senats pro Jahr mit etwa 304 Verfahren als Berichterstatter befasst, und da an jeder Kammerentscheidung drei Richter mitwirken müssen, hat er mithin 900 Kammerfälle "zu bearbeiten und mitzuentscheiden".
SENDLER hat auf "die Gefahr eines mehr oder weniger unbewussten oder vielleicht sogar bewussten, mehr oder weniger eindeutigen Rechtsbruchs" hingewiesen (NJW 1995, 3291).
Es scheint so, also ob das Hohe Haus diese Prinzipien für sich selbst nicht gelten lassen wollte. Die Praxis der Kammern, vor allem aber der undurchschaubare Einsatz von jeweils drei bis vier Mitarbeitern für einen Richter, sind genau das, was nach der BVerfG-Rechtsprechung nicht sein soll: "Selbstregulierung der Arbeitsbelastung" ohne ausreichende Rechtsgrundlage. 
...Nachvollziehbar ist nur: Jeder einzelne Richter wird versuchen, auf seine Weise aus der Not eine Tugend zu machen. Mit einiger Fantasie lässt sich ausmalen, wie er das tut. Angesichts der knappen Ressource Zeit könnte er sich zum Beispiel die 128 Minuten, die ihm für zehn Fälle zur Verfügung stehen, anders einteilen. Etwa so: Er hakt neun Verfahren der Kategorie "Spreu" in jeweils fünf Minuten ab. Dann bleiben ihm für die zehnte Beschwerde, also den "Weizen"-Fall, genau 83 Minuten.
Das Jedermanns-Recht alten Zuschnitts ist mausetot. BÖCKENFÖRDEs Rat, ein Annahmeverfahren "nach dem Vorbild des US-Supreme Court" einzuführen, ist zwar nicht Gesetz geworden. Doch es wird klammheimlich längst praktiziert. Die Annahme einer Beschwerde ist de facto schon heute, wie der scheidende Richter 1996 vorschlug, "eine Sache des Ermessens", sie erfolgt "auf Grund einer Einschätzung ihrer Bedeutung durch die Richter". Warum sollte da nicht Gesetz werden, was BÖCKENFÖRDE dankenswerterweise schon vorformuliert hat:
"Der Senat nimmt die Verfassungsbeschwerde zur Entscheiung an, wenn mindestens drei Richter der Auffassung sind, dass die Entscheidung für den Grundrechtsschutz von (besonderer) Bedeutung ist. Kommt eine solche Übereinstimmung nicht zustande, ist die Verfassungsbeschwerde nicht angenommen."
...Der Widerspruch zu den hehren Postulaten der eigenen Rechtsprechung, den das Gericht unter den Teppich kehrt, ist so eine existenzbedrohende Zerfallserscheinung.

Wütender Richter, weil ein Bürger sein Recht auf Schweigen in einem Strafverfahren wahrnimmt. Schlampige Staatsanwaltschaft Marburg ist OK, 25.09.2010
Das Land Hessen hat kein Geld und muss an der Justiz sparen. Wir schlagen vor: Herr Justizminister, schauen Sie sich an wie die Staatsanwaltschaft Marburg arbeitet und dann wissen Sie wo Geld gespart werden kann! Wie effizient diese Staatsanwaltschaft arbeitet konnte man kürzlich vor dem Amtsgericht Kirchhain im Verfahren 12 Cs – 3 Js 1714/09 erleben…Ein junger Bauer, dem die Staatsanwaltschaft Marburg regelmäßig ein Strafverfahren nach dem anderen anhängt und ebenso regelmäßig verliert, fand sich wieder einmal vor dem Amtsrichter ein. Der junge Bauer übernahm damit eine Familientradition denn bereits seinem Vater hatte diese Staatsanwaltschaft in Hunderten Ermittlungsverfahren immer wieder etwas anzuhängen versucht. Der Erfolg lag in aller Regel bei Null, trotz systematischem Rechtsbruch. Nun hatte der junge Bauer im Wege der Sippenhaft nicht nur den Hof übernommen sondern auch die Rolle des zu Unrecht Verfolgten: Er hatte sich für seinen Betrieb eine Viehwaage gekauft die aber derartig mit Mängeln behaftet war, dass sie faktisch nicht benutzbar war. Also weigerte er sich den Kaufpreis zu entrichten. Der Verkäufer der Schrottwaage bestritt, dass seine Waage mangelhaft sei und behauptete seinerseits, der junge Bauer habe den „Offenbarungseid“ abgelegt gehabt bevor er die Waage gekauft hatte und unterstellte eine Betrugsabsicht. Eine von dem Verkäufer der Waage beauftragte Inkassogesellschaft nannte sogar das angebliche Aktenzeichen unter dem der junge Bauer den „Offenbarungseid“ abgelegt haben sollte. Der junge Bauer hatte noch nie einen „Offenbarungseid“ abgelegt, also ließ er der Inkassogesellschaft eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zukommen. Die Inkassogesellschaft verpflichtete sich schnell, bei Anerkennung eines Zwangsgeldes in jedem Falle der Zuwiderhandlung, ihre Behauptung nicht mehr zu wiederholen. Die satte Anwaltsgebühr übernahm die Inkassogesellschaft ebenfalls, und zwar ganz freiwillig.
Nun könnte man natürlich erwarten, dass ein Staatsanwalt, bevor er eine Anklage wegen Betrug erhebt, wenigstens einmal in die Schuldnerkartei schaut in die er mit einem Mausklick hineinkommt. Staatsanwälte können Angeklagten so wunderbare Vorträge über Sorgfaltspflichten halten wenn sie irgendjemandem irgendeiner Fahrlässigkeitstat anklagen und so sollte man meinen, sie gehen mit gutem Beispiel voran. Weit gefehlt, denn grundsätzlich gelten die Maßstäbe, die man als Staatsanwalt an Angeklagte anlegt keineswegs für Staatsanwälte selbst. So wurde das Strafverfahren zu einem spaßigen Vergnügen für die Beteiligten.
Für alle Beteiligten ?
Nein nur für den Angeklagten und seinem Anhang!
Ein oder zwei Tage vor der Gerichtsverhandlung hatte der Rechtsanwalt seine Stellungnahme an das Amtsgericht geschickt und Richter Filmer ging sofort verbal auf den Rechtsanwalt los als es sich dieser auf der Anklagebank gemütlich machen wollte.
Richter Filmer war empört, regelrecht wütend! Allerdings nicht darüber, dass die Staatsanwaltschaft Marburg den jungen Mann zum X-ten Mal mit fadenscheinigen Vorwürfen vor Gericht gezerrt hatte. Er war auch nicht wütend über die schlampige Arbeitsweise der Staatsanwaltschaft Marburg. Kein Wort des Vorwurfs darüber, dass diese Staatsanwaltschaft nicht einmal den primitivsten Grundlagen ihrer gesetzlichen Verpflichtungen nachkam. Natürlich kam Richter Filmer auch nicht auf die Idee Selbstkritik zu üben an die man auch hätte denken können – schließlich sitzt Richter Filmer in dem Gericht in dem der Angeklagte den „Offenbarungseid“ abgelegt haben sollte. Ein kurzer Anruf im Nachbarzimmer und die Anklage hätte erst gar nicht eröffnet werden dürfen.
Zum Schluss noch ein paar Überlegungen:
Das Land Hessen hat kein Geld. Es muss an der Justiz sparen. Und reflexartig schreit die Justiz auf, man sei überlastet und ein Sparen ginge zu Lasten der Gerechtigkeit. Ginge es wirklich zu Lasten der Gerechtigkeit wenn man den hier verantwortlichen Staatsanwalt einsparen würde?
Jeder Schuster muss nachweisen, dass seine Schuhe etwas taugen. Jede Müllfirma ist zertifiziert und muss nachweisen und dokumentieren, dass sie die Mülleimer in der richtigen Weise ausleert. Jeder Bäckermeister lässt seine Brötchen kontrollieren.
Nur in der Justiz gibt es kein Qualitätsmanagement. Hier muss niemand nachweisen, dass seine Tätigkeit Mindeststandards entspricht und er seine gesetzlichen Pflichten erfüllt. Mit welchem Recht?
Warum wird ein Staatsanwalt, der für solche Prozesse verantwortlich ist, in seiner Stellung gelassen? Will der Bürger dieses Landes, will der Souverän des Grundgesetzes solche Staatsanwälte? Will er, dass Bürger wie du und ich auf Grund solch skandalös schlampiger Arbeit vor Gericht gezerrt werden?
Wollen Sie wirklich, dass Sie morgen von irgendeinem schlampigen Staatsanwalt der Begehung irgendeines Deliktes angeklagt werden nur weil der, ohne irgendwelche Folgen für sich selbst befürchten zu müssen, seine Arbeit nicht so macht wie er sie zu machen hat?

Staatsanwaltlicher Polizeischutz, Mehr Unabhängigkeit muss her, 05.12.2008
Wer hätte die Antwort anders erwartet: Natürlich werden Polizisten, denen Körperverletzung im Amt zur Last gelegt wird, von den Strafverfolgungsbehörden nicht mit Samthandschuhen angefasst - und natürlich ist jeder vor dem Gesetz gleich. Die Realität sieht anders aus.
Man kann es ja verstehen: Polizisten sind nun mal die Hilfsbeamten der Staatsanwälte. Und wer seine eigenen Hilfsbeamten mit Strafverfahren überzieht, macht sie in späteren Verfahren unglaubwürdig.
Es ist allerdings bezeichnend, dass es immer wieder die selben Ankläger sind, die mutmaßlichen Prügel-Polizisten einen Persilschein ausstellen, während sie die zivilen Opfer und Ankläger als parteilich und unglaubwürdig klassifizieren. Oder gleich der Lüge bezichtigen. ...

Niedersächsische Gerichte sind überlastet – Allein 400 Strafverfahren noch nicht bearbeitet, weil Richter fehlen, 21.11.2008
Es kann Jahre dauern, bis ein Täter verurteilt wird. Der Grund: In Niedersachsen fehlen Richter. Leidtragende sind vor allem die Kriminalitätsopfer.
"Ich kann nicht ausschließen, dass ein möglicherweise gefährlicher Täter lange frei herumläuft, weil sein Prozess erst nach Jahren anfängt", stellt Andreas Kreutzer die Probleme an den niedersächsischen Gerichten drastisch dar. Allerdings nur, wenn keine Fluchtgefahr besteht – dann müssen Richter schnell handeln.
Kreutzer ist Vorsitzender Richter am Braunschweiger Landgericht und Vorsitzender des Niedersächsischen Richterbunds. Er kennt die Zahlen: "Allein 400 Strafverfahren liegen zurzeit in Niedersachsen auf Eis, weil es nicht genug Richter gibt." Doch Zeugen vergessen mit der Zeit Details ihrer Beobachtungen, Angeklagte warten nervös auf ihr bevorstehendes Schicksal. "Je später ein Urteil, desto milder fällt es meist aus", erklärt Kreutzer.
261 Richter und 126 Staatsanwälte fehlen
Der Richterbund fordert seit Jahren allein für die Amts- und Landgerichte und die Oberlandesgerichte 261 Richter mehr – außerdem 126 Staatsanwälte. Zudem müssten die Gehälter angehoben werden, um weiterhin junge, fähige Richter anzulocken.

Manipulationsvorwürfe in Guantanamo, US-Militärstaatsanwalt legt Mandat in Terrorprozess nieder, 25.09.2008
Rückschlag für die US-Justiz in Guantanamo: Überraschend hat ein Militärstaatsanwalt in einem zentralen Verfahren sein Mandat niedergelegt. Er beschuldigt seine Vorgesetzten der gezielten Manipulation - und könnte nun selbst zum Kronzeugen werden.

Mordfall RuppTrotz überraschenden Leichenfunds: LG Landshut lehnt Wiederaufnahme in der Horrorfilm-Märchenstunde Neuburger Totschlagsfall ab, BGH versagte ehemals bereits die Revision, 19.11.2009
Obwohl das Auffinden der angeblich an Hunde und Schweine verfütterten Leiche des Bauern Rudolf R. die gerichtlich für wahr befundene Taterzählung widerlegt, soll der Prozess nicht neu aufgerollt werden
Es ist ein Fall, in dem sich die Presseberichte teilweise lesen wie das Exposé zu einem Backwood-Horrorfilm wie Deliverance oder Tannöd. Mit Protagonisten, die angeblich nicht nur handelten wie in einer Parodie über zurückgebliebene inzestuöse Hinterwäldler, sondern teilweise auch so grotesk aussahen, dass man sie sofort für eine RTL-Verfilmung engagieren könnte.
Mitte Oktober 2001 wurde der oberbayerische Bauer Rudolf R. von seiner Ehefrau Hermine als vermisst gemeldet. Im Herbst 2003 kam die Polizei darauf, sich seine Familie näher anzusehen. Diese schilderte das Verschwinden erst in sehr unterschiedlichen Versionen, aber nach ein paar Monaten Untersuchungshaft hatte man schließlich übereinstimmende Aussagen.
Danach war der Bauer, als er aus dem Wirtshaus heimkam, vom Maurer Matthias E., dem Liebhaber von R.s älterer Tochter Manuela, mit einem 70 Zentimeter langen und vier Zentimeter breiten Holzscheit ins Genick geschlagen und in den Keller verfrachtet worden. Dort, so die Aussagen, wurde ihm mit einem Hammer die Schläfe eingeschlagen bis dieser im Kopf feststeckte. Anschließend soll die Leiche mit einer Handaxt und einer Eisensäge zerstückelt und an einen Schäferhund, fünf Dobermänner und einen Bullterrier verfüttert worden sein. E. sagte zudem aus, dass er zum Tatzeitpunkt seine damals täglich genossenen 5 bis 8 Liter Bier intus gehabt und sich nicht betrunken gefühlt habe.
Obwohl die Angeklagten (denen mehrere Gutachter Debilität bescheinigten) ihre Geständnisse vor Prozessbeginn wiederriefen, akzeptierte die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Ingolstadt schließlich diese Version und verurteilte Hermine R. und Matthias E. im Mai 2005 wegen gemeinschaftlich begangenen Totschlags zu jeweils achteinhalb Jahren Haft.
Den Widerspruch, dass trotz umfangreicher Grabungsarbeiten keine menschlichen Überreste gefunden wurden, versuchte der Vorsitzende Richter Georg Sitka (von dem nicht ermitteln werden konnte, ob er den Film Snatch kennt) mit einer möglichen Verfütterung an Schweine zu erklären, denn diese, so Sitka, "zermalmen mühelos auch große Knochen". Dem Richter zufolge ergab sich insgesamt ein "deutliches und im wesentlichen übereinstimmendes Bild", weshalb "an der Wahrheit nicht zu zweifeln" sei. Und dass die Beschuldigten solche schaurigen Details erfunden hätten, das könne, so der Jurist, "wohl niemand ernsthaft glauben".
Gegen die zum Tatzeitpunkt 15 und 16 Jahre alten Töchter des Bauern verhängte die 1. Jugendkammer des Landgerichts Ingolstadt wegen Beihilfe zum Totschlag durch Unterlassen Haftstrafen in Höhe von zweieinhalb und dreieinhalb Jahren. Die Verteidiger legten den Entscheid zwar dem Bundesgerichtshof vor, der verwarf jedoch im März 2006 die Revision. 
Psychiater Haderthauers Inzesttheorie
Als Motiv für die Tat zauberte man eines hervor, das nur zu gut zu den Beschuldigten zu passen schien: Inzest. Nach Ansicht des Gerichtspsychiaters Hubert Haderthauer, dem Ehemann der bayerischen Sozialministerin, hatte sich der Bauer regelmäßig an seinen beiden Töchtern vergangen. ...
Die Realität widerlegt die gerichtlich gefundene Wahrheit
Am 10. März 2009 machte man bei der Bergung entsorgter Schrottautomobile aus einem Stausee an der Donau eine überraschende Entdeckung: R.s vermissten Mercedes E 230 - an ihm zahlreiche abgerissene Blinker und Angelhaken und in ihm die Leiche des angeblich zerstückelten und verfütterten Bauern.
Nach einer Untersuchung des Körpers stellte sich heraus, dass ihm mitnichten der Schädel eingeschlagen worden war, wie vor Gericht scheinbar bewiesen wurde. Das Rechtsmedizinische Institut der Münchener Ludwig-Maximilians-Universität kam in einem Gutachten sogar zu dem Schluss, dass der Leichnam "völlig unverletzt" und eine "anatomisch nachweisbare Todesursache" nicht feststellbar sei. Auch eine Untersuchung auf verschiedene Gifte brachte keinerlei Ergebnisse. ...
Doch das für eine Wiederaufnahme zuständige Landgericht Landshut entschied in der letzten Woche, den Fall auf sich beruhen zu lassen. Bei der Entscheidung ging man offenbar davon aus, dass nun eine ältere Version der Beschuldigtengeständnisse als zutreffend angesehen werden kann. Damals hatte Manuela R. angegeben, der Vater sei bei einem Streit mit seiner Frau und Matthias E. die Treppe hinuntergeschubst, blutig geschlagen, bewusstlos oder tot in ein Auto verfrachtet und in einem Weiher versenkt worden. Auch Matthias E. hatte anfangs erzählt, dass man den Bauern auf solch eine Weise entsorgt habe. Danach tauchte die Polizei in mehreren Gewässern der Umgegend nach dem Fahrzeug, fand aber weder die Leiche noch das Fahrzeug, woraufhin man sich wieder stärker auf die Vernehmungen der Beschuldigten konzentrierte. Nach einer nicht näher konkretisierten Auskunft von Manuela R.s Rechtsanwältin Regina Rick passen diese früheren Geständnisse aber weder zum Auffindeort noch zur Auffindesituation und zum Zustand der Leiche. ....
Wiederaufnahme gemäß OLG München doch zulässig, 13.03.2010
In der Mord(?)sache Rupp in Neuburg an der Donau hat jetzt das OLG München die Wiederaufnahme für zulässig erklärt. Das ist ein großer Erfolg für die Verteidigung gegen die Landshuter Justiz, die es gleich der Staatsanwaltschaft für unerheblich hielt, dass die Version des Tatgerichts (Leiche des Opfers an Schweine und Hunde verfüttert, Mercedes verschrottet) sich nach dem Fund in der Donau quasi in Luft aufgelöst hatte.
Offenbar hat man in München auch die Entscheidung des BVerfG beachtet, nachdem eine Wiederaufnhame dann zulässig ist, wenn die tatsächliche Urteilsgrundlage, die vom Tatgericht festgestellt wurde, widerlegt ist. Eine neue Verhandlung  ist dann notwendig, unabhängig davon, ob man die Verurteilten nach wie vor für schuldig hält. Dagegen hatte die zuständige Staatsanwaltschaft und das LG Landshut angenommen, es sei egal, wie Rupp zu Tode gekommen sei, die Verurteilten seien trotzdem schuldig.

Neues auf dieser Seite aus Justiz und Politik (11/2010):


Mächtige Betreuer, hilflose Angehörige, wdr westpol, 28.11.2010
Wer sein Leben nicht mehr selbständig führen kann, ist angewiesen auf einen Vormund, der finanzielle und rechtliche Belange regelt. Wenn kein Angehöriger diese Aufgabe schultern kann oder bei Streit in der Familie, bestellen Gerichte einen staatlichen Betreuer. Der hat weitreichende Befugnisse, kann über das Vermögen der Betreuten verfügen und sogar Angehörigen den Kontakt verbieten. Doch wer kontrolliert eigentlich die Betreuer?
Doch wer kontrolliert, ob der Betreuer wirklich im Sinne von Tante Gerti handelt? Zuständig sind die Gerichte. Sie überprüfen die Berufs-Betreuer einmal im Jahr. Nach Aktenlage.
Das kritisiert der Richterbund. Es gibt zu wenig Rechtspfleger, um all die Kontrollen so sorgfältig durchzuführen, wie sie durchgeführt werden müssten, um jeden Missbrauch ausschließen zu können. Die Zahl der Rechtspfleger ist gering und die Arbeitsbelastung dieser ist extrem hoch.
...Was mit Tante Gerti in ihrem Haus geschieht, bestimmt der Betreuer. Die Angehörigen sind zu alt und müssen hilflos zu sehen. Doch Hans Winkels will sich das nicht mehr gefallen lassen. Der Neffe ist durch sein Hausverbot misstrauisch geworden. Er vermutet, dass es nur ums Geld geht. Er weiß, es wird schwierig, jetzt noch etwas zu ändern. Denn seine Tante hatte nicht festgelegt, wer sie einmal betreuen sollte, keine Vorsorgevollmacht hinterlegt.
Doch so eine Vorsorgevollmacht ist auch keine Garantie. Die 88jährige Rita Mayer-Schoen aus Bonn musste das erleben. Sie hatte ihre Vollmacht zusammen mit ihren Töchtern sogar notariell beglaubigen und im Vorsorgeregister eintragen lassen, um ihre Betreuung klar zu regeln.
...Rita Mayer-Schoens Vermögensangelegenheiten erledigt jetzt der Berufsbetreuer. Er ließ ihre Bankkarten sperren. Nur am Schalter bekommt sie überhaupt noch Geld – einen Festbetrag pro Woche. So entmündigt hatte sich Rita Mayer-Schoen ihren Lebensabend ganz sicher nicht vorgestellt. ...

Hamburger Richterverein, www.richterdatenbank.de in der Regel nur mit "vermeintlichen" Richterfehlern und ehrverletzenden Darstellungen
Richter (Landgericht Hamburg) Wolfgang Hirth:
"Für solche Anliegen gibt es andere Internetseiten, wie z.B. www.richterdatenbank.de, wo (in der Regel nur vermeintliche) Richterfehler gesammelt und in meistens ehrverletzender Weise kommentiert werden."
Wenn es keine Richterfehler gibt, dann gibt es auch keine justizgeschädigten Menschen.
Dr. Rolf Lamprecht (Verdienstkreuz erster Klasse, verliehen von der Bundesjustizministerin): "Viele Richter sind verlogen oder schizophren..."
Da bereits die wahrheitsgemäße korrekte Veröffentlichung besonders von beweisbaren richterlichen Verbrechen eine richterliche Ehrverletzung darstellt ist diese immer und stets gegeben wenn man etwas an der Justiz und Richtern kritisiert. Das ist auch das einzige was die Richter rein im Ansehen der Person zu ihrem Gehalt und der Macht und Gewalt interessiert. Die justizgeschädigten Menschen sind nur niederes minderwertiges Beiwerk über das kein Wort verloren wird auch wenn diesen das ganze Leben zerstört worden ist oder diese umgekommen sind, weil nur das richterliche Ansehen und das hochelitäre richterliche Gefühl interessiert, dass man selbst noch bei richterlichen Verbrechen dadurch aufrechterhält, dass man sich dazu auch noch untereinander gratuliert und belobigt.
Wie man hier weiter unten unter der Überschrift:
"Überaus lobenswertes Vorwort zu diesen Seiten von Präsident Richter a.D. Gero Debusmann, Präsident Richter a.D. Rudolf von der Beeck vom OLG-Hamm und Richter Hans-Dieter Dodt vom LG-Bielefeld:"
nachlesen kann werden selbst vollkommen überaus korrekte richterliche Tätigkeiten, dann eine richterliche Beleidigung, wenn man diese überaus korrekten richterlichen Tätigkeiten wahrheitsgemäß veröffentlicht. Wie von dem Richter Gero Debusmann ebenfalls festgestellt wird handelt es sich auch bei Rechtsbeugung, Protokollfälschungen, Korruption etc. um die ordnungsgemäßen Aufgaben der Justiz bei der Richter ausser dem guten Gefühl bei dessen begehen kein negatives Gefühl durch eine wahrheitsgemäße und korrekte Berichterstattung erfahen wollen. Dieses dürfte also bei Richter Wolfgang Hirth auch so gegeben sein und daher handelt es sich auch nicht um Richterfehler, denn es soll vorsätzlich entsprechend gehandelt werden, weil das die ordnungsgemäße Aufgabe der Justiz darstellt.

Unter Dauerbeobachtung, Geheimakten BVerfG und Verfassungsschutz, braune Vergangenheit, 01.11.2010
Der deutsche Inlandsgeheimdienst »Verfassungsschutz« agiert intransparent und ­demokratiepolitisch fragwürdig. Vermeintliche Gegner werden mitunter ­jahrzehntelang bespitzelt.
Die Konzentration auf die Geschichte der DDR, der SED und besonders des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) ließ vollkommen in Vergessenheit geraten, daß es auch in der Kaltekriegsgeschichte Westdeutschlands dunkle Kapitel gibt, die die Bundesrepublik von Anfang an geprägt haben. Dazu gehören drei zusammenhängende Grundbelastungen: erstens die zunächst mangelhafte und verspätete Aufarbeitung der Nazivergangenheit, zweitens die systematische Wiedereingliederung von Altnazis in Staat und Gesellschaft sowie drittens jenes düstere Kapitel der ersten beiden Jahrzehnte, das von politischer Verfolgung handelt – nämlich von einer exzessiven Kommunistenverfolgung mit Hilfe von Geheimdiensten und Polizei, per Strafrecht und Politischer Justiz.
Dabei spielte auch der Verfassungsschutz (VS) – der so schwer kontrollierbare, antikommunistisch geprägte Inlandsgeheimdienst – eine herausragende Rolle, die bis heute offiziell genauso wenig aufgearbeitet ist wie seine personellen Wurzeln in der Nazivergangenheit. Leider gibt es im Rechtsstaat Deutschland keine Offenlegung von Geheimdienstakten, soweit es nicht um Akten der abgewickelten Stasi geht – und zwar weder für die Forschung noch für betroffene Bürger. Das liegt daran, daß für Verschlußsachen mit der Einstufung »vertraulich« oder »geheim« statt der üblichen 30jährigen Sperrfrist eine 60jährige gilt. Keinerlei Einblick in das Archivgut gibt es, wenn die Offenlegung das »Staatswohl« der Bundesrepublik gefährden würde – was häufig angenommen wird. Das Bundesverfassungsgericht will seine grundsätzlich als geheim eingestuften Verfahrensakten sogar erst nach 90 Jahren für die Forschung freigeben, im Fall des KPD-Verbotsverfahrens also erst im Jahr 2046.
...Ich komme zum zweiten Fall, jetzt in eigener Sache, so daß es nun zwangsläufig auch persönlicher wird. Wie inzwischen nachgewiesen, bin ich seit 1970 fast vier Jahrzehnte lang ununterbrochen vom Bundesamt für VS beobachtet und ausgeforscht worden – eine der längsten dokumentierten Überwachungsgeschichten in der Bundesrepublik. Geheimdienstlich beobachtet wurde ich als Jurastudent, später als Gerichtsreferendar und seitdem ein ganzes Arbeitsleben lang in allen meinen beruflichen und ehrenamtlichen Funktionen – also als Publizist, Rechtsanwalt, parlamentarischer Berater, Vorstandsmitglied der Internationalen Liga für Menschenrechte, Mitherausgeber des alljährlich erscheinenden Grundrechte-Reports und der Zweiwochenschrift Ossietzky sowie auch als Mitglied der Jury zur Verleihung des Negativpreises »BigBrotherAward«. (…)
...Tatsächlich geht es um mein gesamtes bewußtes Leben – und um das, was der Verfassungsschutz aus seiner selektiven, ideologisch motivierten Sicht aus diesem Leben macht: Er zeichnet in Personenakten und Schriftsätzen ein aus zeitgeschichtlichen Zusammenhängen herausgerissenes Bild, konstruiert abstruse Anschuldigungen und bedient sich einer geradezu inquisitorischen Beweisführung. Heraus kommt ein denunziatorisches Feind- und Zerrbild, in dem ich mich nicht wiedererkenne und vor dem ich, auf den ersten Blick zumindest, selbst erschrecken würde. ...

Richtermangel am Amtsgericht Leverkusen, Es fehlt an allen Ecken und Enden, 14.01.2008
Es fehle personell an allen Ecken und Enden, sagt Amtsgerichtsdirektor Hermann-Josef Merzbach. Für ihn passen Stelenstreichungen und gleichzeitige Forderung der Politik nach schnelleren Verhandlungen nicht zusammen.
Hermann-Josef Merzbach könnte sich schwarz ärgern, wenn er die aktuelle Diskussion über eine härtere Gangart gegenüber straffällig gewordenen Jugendlichen verfolgt. Vor allem die Politiker, die im Zuge der Debatte eine schnellere Verurteilung der kriminellen Halbwüchsigen fordern, stören den Direktor des Leverkusener Amtsgerichts. Schließlich seien das die gleichen Politiker, die vor gar nicht allzu langer Zeit rigoros Personal-Sparpläne im Justizwesen durchsetzten. „Das passt nicht zusammen“, findet Merzbach. Die mitunter lange Zeit bis zur Verurteilung führt er dementsprechend keineswegs auf Organisationsfehler, sondern auf den akuten Personalmangel an den Gerichten zurück. „Leverkusen bildet da keine Ausnahme“, sagt er.

Hingerichtet im Namen des höchsten deutschen Richters, Grausamer richterlicher und justizieller Erledigungswahn mit kollektivem Eliteversagen der Juristen, 18.05.2008
Es ist eine Dokumentation des Grauens, die soeben unter dem Titel "Todesurteile in Düsseldorf, 1933 bis 1945" erschienen ist. Der Düsseldorfer Historiker Herbert Schmidt hat 108 Todesurteile untersucht, die während des Nazi-Regimes an Düsseldorfer Gerichten gefällt und zu einem großen Teil auch vollstreckt wurden.
Nüchtern und ohne erzählerisches Beiwerk breitet Schmidt aus, was er in jahrelangen Archiv-Recherchen ausgegraben hat: Urteilsbegründungen, Ergebnisse ärztlicher Untersuchungen, Gnadengesuche, Abschiedsbriefe, Berichte der Gefängnispfarrer, letzte Worte. Akribisch schildert Schmidt auch technische Details über Hand- und Fallbeile und den Hinrichtungsvorgang; er spart selbst die Abrechnungen der Scharfrichter nicht aus.
Das Buch ist dennoch keine sensationsheischende Aneinanderreihung einzelner Fälle. Vielmehr macht es anschaulich, wie bereitwillig Richter, Staatsanwälte, Vollzugsbeamte und teils auch Verteidiger sich den Wünschen der Machthaber anpassten. "In ihrem Erledigungswahn kannten die deutschen Justizbeamten kaum moralische Grenzen", schreibt Schmidt und diagnostiziert "ein kollektives Eliteversagen der Juristen".

CDU forderte Abbau der Gedenktafel der Edelweißpiraten aus Ehrenfeld, die Opfer des NS-Regimes gewesen sind
"...Daraufhin forderten Kölner CDU-Politiker den Abbau der Gedenktafel und die erneute Umbenennung der Straße, während SPD-Politiker, unterstützt von zahlreichen Künstlern, dazu keine Veranlassung sahen."
Die Inschrift der Gedenktafel in der Schönsteinstraße lautet:
„Hier wurden am 25.10.1944 elf vom NS-Regime zur Zwangsarbeit nach Deutschland verschleppte Bürger Polens und der UdSSR und am 10.11.1944 dreizehn Deutsche – unter ihnen jugendliche Edelweißpiraten aus Ehrenfeld sowie andere Kämpfer gegen Krieg und Terror – ohne Gerichtsurteil öffentlich durch Gestapo und SS gehenkt.“

Erschreckende Zustände in der Justiz, Kommentar zum Leitartikel "Entrückte Richter" von Reinhard Müller in der F.A.Z. vom 9.01.2010
Ich danke der F.A.Z. für diesen mutigen, sehr realistischen Leitartikel. Als langjähriger Anwalt im Zivil- und im Strafrecht kann ich diese erschreckenden Zustände in der deutschen Justiz mehr als nur bestätigen. Leider ist eine Beschreibung dieser Sachverhalte oder gar Kritik daran geradezu verpönt und wird als "politisch unkorrekte Richter-Schelte" abgetan. Dabei habe ich in langen Jahren als Verteidiger hauptsächlich in Verkehrsangelegenheiten haarsträubende Sachen durch unsere Richter erlebt. Während man den Eindruck gewinnt, ein Teil der Klientel, insbesondere Politiker und Beamte, genießen Sonderrechte vor Gericht, wird bei Verkehrsangelegenheiten der "normale Bürger" mit aller Härte bestraft und die Gesetze bis an die äußerste Grenze angewendet. Ein Richter meinte zu einem Mandanten, der wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts von 50 Kilometer pro Stunde angeklagt war, er wäre eigentlich ein "unakzeptables Mitglied der Gesellschaft", da er solch einfache Regeln nicht akzeptieren würde.
Hier zeigt sich das Problem der richterlichen Unabhängigkeit: Die meisten unserer Richter - zumindest derjenigen, die ich kenne - bringen die notwendige Verantwortung, die eine solche Freiheit (Unabhängigkeit) mit sich bringt, leider nicht mit. Ich kann nur hoffen, dass endlich eine breite Diskussion über die Missstände in unserer dritten Gewalt einsetzt, die den Gesetzgeber zu  Änderungen zum Wohle der Gesellschaft bewegt.
Dr. Joachim Mehringer, Heidelberg

Justiz erhebt Anklage gegen Spaniens Star-Richter und Tyrannenjäger Baltasar Garzón, 12.05.2010
Der bekannte spanische Untersuchungsrichter Baltasar Garzón muss wegen seiner Ermittlungen zu Verbrechen der Franco-Diktatur auf die Anklagebank. Der Oberste Gerichtshof in Madrid ordnete nach Angaben aus spanischen Justizkreisen am Mittwoch die Eröffnung eines Verfahrens wegen Amtsmissbrauchs an.
Garzón wird zur Last gelegt, Verfahren zu Verbrechen der Franco-Diktatur (1939-1975) eingeleitet und dabei ein Amnestiegesetz von 1977 missachtet zu haben. Er soll seine Kompetenzen bewusst überschritten und damit Rechtsbeugung begangen haben. Der Richter hatte die Ermittlungen letztlich auf Druck der Staatsanwaltschaft eingestellt. Die Vorwürfe gegen Garzón sind in Spanien heftig umstritten. Ende April unterstützten Tausende Demonstranten sein Vorgehen zur juristischen Aufarbeitung der Franco-Diktatur.
Garzón ist über die Landesgrenzen hinweg bekannt, weil er in Terror-Verfahren, aber auch wegen Verbrechen in lateinamerikanischen Diktaturen ermittelte. Der Jurist hatte 1998 die Festnahme des chilenischen Ex-Diktators Augusto Pinochet erwirkt und sich damit weltweit einen Namen als "Tyrannenjäger" gemacht.

Rechtsbeugung beendet: Kohlekraftwerk Datteln bleibt ohne Bebauungsplan, 04.10.2010
Fast ein Jahr lang war die Zukunft des Kohlekraftwerks Datteln 4 ein Politikum in Nordrhein-Westfalen. Jetzt, über ein Jahr nachdem der Bau gerichtlich für rechtswidrig erklärt wurde, nähert sich die Baustelle endlich ihrem Ende. Denn gleich auf einer ihrer ersten Kabinettssitzungen hat die neue NRW-Landesregierung die Überarbeitung des Landesentwicklungsplans gestoppt – und damit dem größten Monoblock-Kohlekraftwerk Europas die Genehmigungsfähigkeit entzogen.
Noch während letzten Dezember in Kopenhagen der Weltklimagipfel lief, strich die damalige schwarz-gelbe NRW-Landesregierung kurzerhand den Klimaschutz aus dem Gesetz – trotz heftiger Proteste und einzig mit dem Ziel, dem Energiekonzern Eon den Weiterbau seines Klima-Killers in Datteln zu ermöglichen. In ihrem Urteil waren die Richter des Oberverwaltungsgerichts Münster zuvor zu der Einschätzung gekommen, dass der riesige Kraftwerksneubau gegen das Gesetz verstößt und dem Klimaschutz widerspricht. ...

Die solare LügeWie der solare Effizienz-Schwindel in Deutschland durch Geheimakten, Psychiatrisierungen eines Bürgers und eine bedenkliche Allianz zwischen Politik, Medien, Verbraucherschutz und Justiz vertuscht wird.

wdr lokalzeit dormund 26.11.2003:
Wie aus 60% Energieeinsparung 6,1% in der Praxis werden. Verbraucherschutz: Der Glaube an die 60% Einsparung liegt aber nicht daran, dass die Verbraucher entsprechend getäuscht werden, sondern, dass diese mit falschen Erwartungen daherkommen.

www.fernsehkritik.tv 30.06.2010:
150 EUR Ersparnis bei 4000 bis 5000 EUR Investitionskosten einer Solaranlage = Armortisationszeit: 27 bis 33 Jahre ohne Zinsen und ohne Reparaturen etc.
(Wer also die 4500 EUR über einen Kredit mit einem Effektivzins von 3% finanziert benötigt bei einer jährlichen Rate von 150 EUR 78 Jahre um nur den Kredit abzutragen. Umgekehrt würden 4500 EUR bei einer Verzinsung von 2,5% 30 Jahre fest angelegt nach 30 Jahren 9439 EUR ergeben also ein Plus von 4939 EUR.)

Der vom OLG-Hamm am 04.07.2001 in Zusammenarbeit mit dem Landesjustizministerium legalisierte 60%-Solareffizienzschwindel:
Bundesumwelminister Trittin erklärt am 04.04.2005: "Solarwärme-Anlagen können bis zu 60% des Wärmebedarfs eines Einfamilienhauses decken."
Volkshochschule Essen am 18.06.2005: "Bis zu 60% des Raumwärmebedarfs läßt sich bequem über Solarwärme abdecken."
Der Spiegel 29/2001 16.07.2001: "In Deutschland rechnet sich selbst für kostenbewußte Häuslebauer schon heute die Installation einer Solaranlage: 15000 DM Anschaffungskosten reichen aus, um dauerhaft über 60% des Energiebedarfs einer vierköpfigen Familie zu decken... In drei bis vier Jahren hat man das investierte Geld wieder eingefahren."
WDR- "Service Zeit Bauen und Wohnen" am 02.05.2003: "Wer bei der Warmwasserbereitung auf Solarenergie setzt, senkt den Energieverbrauch um bis zu 60 %. 1 qm Kollektorfläche liefert in Deutschland jährlich etwa 1125kWh Energie."
Recklinghäuser Zeitung am 21.08.1992: "So kommt ein Vierpersonenhaushalt - legt man einen täglichen Warmwasserbedarf von rund 200 Liter zugrunde mit 6qm Kollektorfläche aus. Sie kann dazu beitragen, die jährliche Brennstoffrechnung um bis zu 1200 DM (ca. 600 EUR) zu reduzieren."
Werbeblatt der Solarfirma "Sonnenkraft" von 2005: "Wir halbieren Ihre Heizkosten!"
WDR Quarks & Co. 08.09.2009 "Solarenergie": Täuschung über eine 1000 EUR Jahresenergieeinsparung, die nicht von einer Solaranalge sondern in Wirklichkeit im wesentlichen von einer neuen Gasbrennwertanlage stammt. uam.

In der Zeit vom 13.10.1998 bis 24.07.2010 gab es mindestens 33 TV-Sendungen in denen über die Effizienz der thermischen Solartechnik getäuscht worden ist.
Der Fernsehsender ARD hat die politische Unabhängigkeit 2007 aus seinen Leitlinien entfernt. Peter Tiarks, Vorsitzender Beschwerausschuss 2 beim deutschen Presseamt, war im Jahr 2002 in der Leitung des Verlagsbereichs der Solarpraxis AG. Auch beim deutschen Presserat in Berlin sitzen vermeintliche "Solarlobbyisten", die presserechtliche Beschwerden über den Solarbetrug unbemerkt wegbügeln.

Richter Dr. Michael Krökel und Richter Hülsebusch aus Bochum unterschlagen ein Sachverständigengutachtenergebnis (Az. 1 O 302/97 vom 07.12.1999). Strafanträge wegen Rechtsbeugung gegen die Richter werden stets von Staatsanwalt Schneider von der StA Bochum abgelehnt und stattdessen wird gegen den Beschwerdeführer mit Beleidigungsverfahren vorgegangen. Da der Beschwerdeführer die strafbaren Handlungen beweisen kann droht Strafrichter Bock vom LG Bochum mit einer psychiatrischen Unterbringung, wenn er seine Rechte in einem Zivilverfahren wahrnimmt. Richter Dirk Vogt (SPD-Mitglied und ehemals Kreistagsabgeordneter) AG Recklinghausen fälscht das Gerichtsprotokoll zu lasten des Beschwerdeführers. Die beim NRW-Landesjustizministerium angelegte Akte (Az. 4121 E-III 372/98) mit den richterlichen Straftaten ist Geheim und eine Veröffentlichung würde angeblich dem "Wohle von Bund und Land" schaden.

Das Drama "entsorgter Väter": Wenn das Kind zum Streitfall wird, Bananenrepublik, RTL stern tv 10.11.2010
Wenn Paare sich trennen, muss auch der Umgang mit den Kindern genau geregelt werden. Oft kommt es dann zum erbitterten Streit ums Sorgerecht: Vor allem unverheiratete Väter sind dann auf das Wohlwollen der Mütter angewiesen - und haben häufig das Nachsehen.
"Man kommt sich vor wie in einer Bananenrepublik wo einfach so ein Richter das Gesetz so auslegt wie er es gerade für richtig hält. Ich konnte nichts erreichen, die Richterin hat gleich die Verhandlung damit begonnen, dass sie kapituliert."
Rechtsanwalt: "Es ist Alltag, es ist leider Lebensalltag bei uns in Deutschland, weil alle Beteiligten Institutionen, die er angerufen hat, ich muss es so deutlich sagen, nicht die Kompetenz haben das zu regeln. In erster Linie sind das die Familiengerichte, dann sind es aber auch die Jugendämter und Beratungsstellen, Sachverständige aber auch."

WDR, die story, Abzocke am TelefonDie teuerste Ampel der Welt in Afghanistan ohne Strom für 100 Millionen EUR

WDR, die story, Abzocke am TelefonAbgezockt am Telefon - Das Milliardengeschäft der Gewinnspiel-Mafia, 11.10.2010
Bei Witwe Karla B., 83, begann es vor etwa zwei Jahren: Plötzlich buchen angebliche Gewinnspielunternehmen von ihrem Konto ab - einmal, zweimal, immer wieder - und plötzlich sogar mehrere Firmen parallel. Die Namen hat sie nie gehört, nie einen Vertrag unterschrieben. Die Abbuchungen übersteigen bald die schmale Rente der alten Dame - im August buchen die Glücksversprecher insgesamt 1600 Euro ab. Der Fall Karla B. ist einer von Hunderttausenden.
Tagtäglich nerven Firmen mit ihren unerwünschten Telefonanrufen, mit denen sie Gewinnspiele verkaufen wollen.
Die böse Wahrheit hinter dem Geschäft: Eine Lastschriftvereinbarung muss nicht schriftlich erfolgen, mündlich geht es auch. Deshalb verstricken Hunderte Call-Center in Deutschland und im Ausland vor allem ältere Leute in langatmige Gespräche – mit dem Ziel, ihnen die Kontonummer zu entlocken und irgendwann im Gespräch ein einziges kurzes „Ja“ zu hören.
die story zeigt, wie Geschädigte auf diese Weise Geld verloren haben. Hochrangige Aussteiger demonstrieren, wie der Betrug am Telefon funktioniert. Die Hintermänner sitzen an einer vornehmen Adresse im Ausland. Ihr Umsatz soll im vergangenen Jahr die Milliardengrenze gesprengt haben. Erst jetzt beginnen Kripo und Staatsanwälte, die Strukturen des Systems zu durchleuchten.

Kunstaktion "Die verfangenen Richter" in Hamburg:
http://www.youtube.com/watch?v=NbUHVW25OyA

Ullrich Präsident des Landgerichts Marburg unterläuft Gewaltentrennung, 2008
Der noch amtierende Justizminister Jürgen Banzer (CDU) hat am 19.2.2008 einen Parteigenossen zum Präsidenten des Landgerichts Marburg ernannt: Dr. Christoph Ullrich, zuvor Vizepräsident des Landgerichts Marburg. Ullrich ist CDU-Funktionär in Waldbrunn/Westerwald. Er sitzt im Kreistag des Landkreises Limburg-Weilburg. Deswegen und wegen § 4 des Deutschen Richtergesetzes
 Unvereinbare Aufgaben
 (1) Ein Richter darf Aufgaben der rechtsprechenden Gewalt und Aufgaben der gesetzgebenden oder der vollziehenden Gewalt nicht zugleich wahrnehmen.
ist Ullrich ein Rechtsbrecher. Er übt die Tätigkeit eines Richters illegal aus. Um die üblichen Ausreden schon jetzt zu entkräften: Wegen der Formulierung des § 4 kommt es nicht darauf an, ob die Kreistage der gesetzgebenden oder der vollziehenden Gewalt zugezählt werden. Genauso wenig kommt es darauf an, wie viele Kollegen Ullrichs es ähnlich treiben wie er. In Hessen hat die lange herrschende SPD ihren Genossen in der Justiz den Rechtsbruch erlaubt. In einem Interregnum der CDU von 1987 bis 1991, da die meisten Richter noch der SPD assoziiert waren, ging der hessische Justizminister Karl-Heinz Koch (CDU) dagegen vor. Nun da die CDU dauerhaft herrscht und viele Posten in der Justiz mit ihren Leuten besetzt, gestattet die hessische Landesregierung unter Roland Koch (CDU), dem Sohn des Karl-Heinz, ihren Genossen das Gesetz zu brechen.

Richter(innen) in Kommunalparlamenten und Kreistagen grundrechtswidrig und ungesetzlich:
Dr. Ralf Bernhard kommt in seiner gründlichen Monographie „Richteramt und Kommunalmandat“, Duncker & Humblot, Berlin 1983, Seite 235, zu dem Ergebnis, dass § 4 Abs. 1 DRiG (Unvereinbare Aufgaben) es den Richtern verbietet, ein kommunales Mandat wahrzunehmen. Gemäß Dr. Bernhard erlaubt weder das einfache Gesetzesrecht noch das Grundgesetz (Art. 20 Abs. 2: Gewaltentrennung) den Richtern, ein kommunales Mandat neben ihrem Richteramt gleichzeitig auszuüben. Wer dies doch tut, kann kein gesetzlicher Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG).


Die Bundesrepublik vom gesetzgebenden Rechtsstaat zum Richterstaat unter Missachtung des Grundgesetzes, 2002:
„Die Bundesrepublik wird vom gesetzgebenden Rechtsstaat, den das Grundgesetz gebietet, zum – oft unberechenbaren – Richterstaat.“ Sie wären verpflichtet, sich Gedanken darüber zu machen, wie die „Reise in den Richterstaat“ aufgehalten bzw. beendet werden kann.
Professor Dr. Bernd Rüthers,  FAZ vom 15.4.2002


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Der deutsche Rechtsstaat:

Der neuzeitliche Begriff des Rechtsstaates ist Ende des 18. Jahrhunderts aufgekommen. Er ist als „Kampfruf des freiheitlich Bürgertums gegen den obrigkeitlichen Fürstenstaat“ entstanden und wurde zunächst als Gegenbegriff zum absolutistischen Polizeitstaat begriffen. Die Grundidee lag darin, dass ein solcher Staat seine Aufgabe in der Sicherheit von Freiheit und Eigentum der Bürger findet, dass sein Ziel die Förderung des Wohls des Individuums ist und eben dieses seinen Charakter als „gemeines Wesen“ ausmacht (res publica). Dabei sollte eine gerechte Staatsordnung durch eine Verfassung, insbesondere durch die Anerkennung von Menschenrechten und Gewaltenteilung, durch allgemein gültige Gesetze, die in einem förmlichen Verfahren zustande gekommen sind, erreicht werden.
Davon kann in Deutschland kaum noch die Rede sein. Der deutsche Staat hat sich zu einem totalitären Juristen- und Lobyistenstaat und einem oligarchischen Richterstaat entwickelt. Das Wohl der Richter folgend von Juristen und folgend von Lobbyisten steht über jedem Gesetz, jedem Recht und jeder Gerechtigkeit.

Die Grundlage der Demokratie ist die Volkssouveränität und nicht die Herrschaftsgewalt eines obrigkeitlichen Staates. Nicht der Bürger steht im Gehorsamsverhältnis der Regierung, sondern die Regierung ist dem Bürger im Rahmen der Gesetze verantwortlich für ihr Handeln. Der Bürger hat das Recht und die Pflicht, die Regierung zur Ordnung zu rufen, wenn er glaubt, dass sie demokratische Rechte missachtet! Dr. Gustav Heinemann Bundespräsident 1969-74

"Den Grundrechten kommt insoweit eine Vergewisserungsfunktion zu, die geeignet ist, Untertanengeist und obrigkeisstaatliche Attitüde zu überwinden. Hierzu gehört, dass der Bürger sich auf seine Grundrechte beruft - auf sie pocht und nicht der einzelne hat darzulegen, dass er zum Handeln berechtigt (befugt, ermächtigt) ist; der Staat muss umgekehrt seine Maßnahmen am Maßstab der Grundrechte rechtfertigen." (Prof. Dr. Ipsen, Staatsrecht II, 10. Auflg., Rn. 61+65).

"Außer Frage steht, daß sich die Justiz der Kritik wegen ihrer Urteile stellen muß. Auch scharfer Protest und überzogene Kritik sind durch die grundgesetzlich geschützte Meinungsfreiheit gedeckt." (Präsident des Oberlandesgerichts a. D. Rudolf Wassermann, in: NJW 1998, 730, 731)

In § 34 der französischen Verfassung von 1793 steht: Um Unterdrückung der gesamten Gesellschaft handelt es sich, wenn auch nur ein einziges ihrer Mitglieder unterdrückt wird....

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Überaus lobenswertes Vorwort zu diesen Seiten von Präsident Richter a.D. Gero Debusmann, Präsident Richter a.D. Rudolf von der Beeck vom OLG-Hamm und Richter Hans-Dieter Dodt vom LG-Bielefeld:

Durch diese Seiten werden die Richter im OLG-Bezirk Hamm bzw. die dazugehörigen Juristen und deren Vollstrecker gemäß dem Präsidenten Richter Gero Debusmann vom OLG-Hamm an verbrecherischen Taten wie Rechtsbeugung, Willkür, Protokollfälschungen (Urkundenfälschungen), Lügen, Meineiden, Grundrechts- u. Menschenrechtsverletzungen, Verspotten von Bürgern, Betrug, Bedrohung, Erpressung, Nötigung und Treiben von Menschen in den Tod (Totschlag bzw. Mord) usw. beeinträchtigt oder gehindert und das darf nicht sein, weil dem Richter die Willkür (Gero Debusmann: "ordnungsgemäße Wahrnehmung von Aufgaben") um seine Person willen verliehen worden ist und man sich dafür als besonders elitäre Person feiern möchte und auch von den meisten Kollegen wie auch von dem Landesjustizministerium (besonders Roswitha Müller Piepenkötter (NRW, CDU) und vom Oberbürgermeister Hamm Thomas Hunsteger-Petermann (CDU) gefeiert wird (Rede von Oberbürgermeister Thomas Hunsteger-Petermann):

Richter DebusmannDer Präsident des OLG Hamm Gero Debusmann am 06.05.2008:
...mir ist zur Kenntnis gelangt, dass sie seit einiger Zeit bei der lnternic.net die Domain [ Diese Internetseiten] für sich registriert haben und sich dort in unsachlicher und zum Teil verleumderischer und beleidigender Weise zu Vorgängen in der Justiz des Oberlandesgerichts Hamm, des Landes Nordrhein-Westfalen, aber auch der gesamten Justiz äußern. ... Indem dort von Ihnen eingestellte derart unsachliche, verleumderische und beleidigende Darstellungen der Justiz des gesamten Landes NRW, aber insbesondere auch des Oberlandesgerichtsbezirks Hamm vorgefunden werden, wird das Ansehen der Justiz in höchstem Maße gefährdet und sie wird in der ordnungsgemäßen Wahrnehmung ihrer Aufgaben beeinträchtigt. ...Mit dem Inhalt ihrer Internetseite verstoßen sie gegen Vorschriften des Strafgesetzbuches. Die unsachlichen Äußerungen und Darstellungen sind verleumderisch, beleidigend und ehrenrührig. ... Mit freundlichen Grüßen Gero Debusmann

Mehere Strafanträge von Richter Gero Debusmann gegen mehr als 30 Personen, die sich auf diesen Seiten seiner Meinung nach beleidigend, ehrenrührig und verleumderisch äußern und damit die Justiz, bei den von ihm sogenannten "ordnungsgemäßen Aufgaben" von Urkundenfälschung (Protokollfälschung), Rechtsbeugung usw. usw., beeinträchtigen wurden von der Staatsanwaltschaft Bielefeld bereits eingestellt. zB. am 12.10.2008 Aktenzeichen 61 Js 860/08, am 29.10.2008 Az. 43 Js 2222/08 und am 18.11.2008 Az. 26 Js 555/08 usw. usw..
Desweiteren wurden nun 4 weitere Strafanträge wegen angeblicher beleidigender Äußerungen auf dieser Seite am 31.07.2009 eingestellt (AG-Minden 13 Cs-43 Js 883/08-547/08). Somit war mehr als die letzten 5 Jahre kein Strafverfahren oder Unterlassungsverfahren bezüglich dieser Seiten erfolgreich obwohl die Staatsanwaltschaft und viele Richter diese Seiten unbedingt mit allen Mitteln verhindern wollen und man viele opportunistische Gefolgsleute hat, die von der Macht und Gewalt profitieren wollen und sich bei dieser und den Kollegen korrupterweise dadurch profilieren wollen und sich auch profilieren.
Dass es auf diesen Seiten eine beleidigende oder verleumderische Äußerung gibt konnte also innerhalb von über 5 Jahren bis heute nicht nachgewiesen werden. Dabei dürften mehr als 100 Äußerungen auf diesen Seiten, die angeblich einen beleidigenden oder verleumderischen Inhalt haben innerhalb von Strafantragsverfahren untersucht worden sein.

Zur Zeit liegt allerdings wieder ein Strafantrag aus dem Juni 2009 wegen Beleidigung bezüglich dieser Seiten vom Amtsgerichtsdirektor Hans-Jörg Depke aus Minden vor. Anstatt, dass er jemals ein einzigen Wort gegen die Rechtsbeugungen, Protokollfälschungen und anderen Verbrechen seiner Kollegen gesagt hat mit denen er am Amtsgericht Minden zusammenarbeitet, die an "seinem" Gericht getätigt werden, werden die verbrecherischen Kollegen dadurch durch ihn unterstützt und in ihrem rechtbeugerischen Verhalten bestätigt. Desweiteren soll verhindert werden, dass die Bürger darüber informiert werden, damit diese sich nicht im geringsten davor schützen können und auch nicht einmal davor gewarnt sind, weil man am Bürger möglichst viel Geld verdienen und sich nach Möglichkeit auch noch an Macht- und Gewalt an diesem bereichern will.
Desweiteren erfolgte die Beschuldigung, dass der Betreiber dieser Seite im Internet beleidigende Inhalte über Richter Depke verbreiten würde. Ich habe im Juni/Juli 2009 über 5 Suchmaschinen bemüht und konnte nur einen Inhalt über eine Äußerung bezüglich eines Artikels im Mindener Tageblatt über Richter Depke (außer die des AG-Minden selbst) finden, die auch heute noch vorhanden sind. Welche angeblichen beleidigenden Inhalte das sein sollen ist auch der Staatsanwaltschaft unbekannt. Gegen sogenanntes niederes Proletenvolk geht die Staatsanwaltschaft gerne mit an den Haaren herbeigezogenen willkürlichen Unterstellungen vor. Während im umgekehrten Fall, wenn es sich um beweisbare Verbrechen insbesondere auch von Juristen, Staatsanwälten und Richtern am AG-Minden oder im Landgerichtsbezirk Bielefeld handelt, es sich letztlich bei strafbarem handeln um einen Verbotsirrtum von Volljuristen handelt, soweit nicht Beweismittel unterschlagen werden etc.
Eine der geistig schwachsinnigsten und geistig dämlichsten Behauptungen um mit krimineller Energie Strafvereitelung für die Kollegen zu betreiben war die von Staatsanwältin Sandra Veit StA Bielefeld (62 Js 273/03, Schreiben vom 13.08.2003) und Oberstaatsanwältin Dr. Barbara Vogelsang GStA Hamm (2 Zs 2277/03, Schreiben vom 01.09.2003), dass wahrheitsgemäße Zeugenaussagen von Richtern, die aus Befangenheitsverfahren stammen, die abgelehnt worden sind, nicht verwertbar sind mit der zusätzlichen Folge, dass der Richter entsprechend auch nicht noch einmal wahrheitsgemäß neu aussagen muß und alle anderen Beweismittel nicht mehr zu berücksichtigen sind. Es ist aber nicht so, dass diese Staatsanwältinnen als Volljuristen, die einen solchen rechtlichen Schwachsinn von sich geben bzw. wegen dem äußern unverständlichen rechtlichen Schwachsinns gemäß Richter Thomas Helmkamp vom LG-Bielefeld (jetzt LG-Münster) oder Richter Husmann/Eickhoff vom AG-Minden zu einer psycholgischen Untersuchung geschickt werden müssen, so wie man dieses mit sogenannten niederen Proletenmenschen macht, weil bei diesen bereits rein im Ansehen der Person zu unterstellen ist, dass diese nur rechtlichen Schwachsinn bei Gericht vortragen können.
Dass ist auch der richtige Weg für Sandra Veit Oberstaatsanwältin zu werden, weil genau das gegenüber sogenannten niederem und minderwertigen Proletenvolk zur Belohnung, Belobigung und Beförderung führt wie man auch an Richter Dr. Martin Fleuß CDU (ehemals VG-Düsseldorf) sieht.

Wenn das äußern der Wahrheit eine strafbare Beleidigung wäre, dann wäre es nicht mehr möglich die Wahrheit zu sagen. Gleiches kennen wir aus dem Dritten Reich unter der Regierung und aus dem Rechtsstaat (sozialer materieller Rechtsstaat) Richter Adolf Hitlers (In das Richteramt erhoben mit Beschluß des Großdeutschen Reichtages vom 26.04.1942 als "oberster Gerichtsherr").
Ein vierzehnjähriger wurde am Volksgerichtshof zum Tode verurteilt, weil er etwas gegen das dritte Reich gesagt hat (Das_Urteil_von_Nürnberg16 00:08 Min.). Diese Vorgehensweise ging damals über das Gesetz hinnaus, denn das Gesetz sah damals eine Todesstrafe für minderjährige nicht vor und auch der oberste Gerichtsherr und höchste deutsche Richter Adolf Hitler hatte keine entsprechenden Vorgaben gemacht. (Dem Volksgerichtshof wurden vom BGH noch bis in die siebziger Jahre alle Richterprivilegien - Richter können für ihre Urteile nicht belangt werden - einer ordentlichen Spruchinstanz zugute gehalten. Keiner der 106 Berufsrichter, keiner der 179 Staatsanwälte der Mordinstanz ist wegen Rechtsbeugung verurteilt worden).
Die Blutrichter vom Volksgerichtshof etc. haben übrigens wenn überhaupt max. 5 Jahre im Gefängnis verbracht aber für andere Verbrechen wie zB. Mord (Für Mord gab es auch schon mal 3 Stunden Gefängnis) unter Beibehaltung seiner kompletten Richterehren aber auch seiner vollständigen Pension. 1928 gründeten die Juristen, den ersten nazionalsozialistischen Verein, den Bund nazionalsozialistischer Juristen BNSDJ).

Für das Abdecken von Richter- und Juristenkollegen, die Rechtsbeugung und andere eigentlich sogar strafbare Handlungen begehen und dabei Menschen im Ansehen der Person das Leben ruinieren und zerstören, verlangen die Richter Lob und eine besonders ehrenvolle Behandlung, die diese dafür selbst von höchster Stelle auch erhalten wie zB. vom Landesjustizministerium, dass über die Beförderung von Richtern bestimmt: Da an den Zuständen nichts geändert wird kann man sich also darauf verlassen, dass Rechtsbeugung, Protokollfälschungen uvam. und die Entscheidungen in Ansehen der Person (Willkür) in diesem Gerichtsbezirk handeln nach Recht und Gesetz darstellt, eine Qualität auf die man sich stets verlassen kann und dass genau das auch die ordnungsgemäße Aufgabe von Richtern/Juristen ist, so jedenfalls Gero Debusmann, viele andere Richter an diesen Gerichten und auch die Landesjustizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter: "Eine lobenswerte Aufgabe im Dienste der gesamten Menschheit", weil eigenes kriminelles Handeln und das der elitären Kollegen nicht verfolgt wird.

Vizepräsident Hans-Dieter Dodt vom LG-Bielefeld: Gemäß dem Vizepräsidenten Dodt des LG Bielefeld stellt die Geltendmachung der auf dieser Seite bezüglich Richter Heinrich Burckhard Husmann geltend gemachten Befangenheitsgründe eine schwere richterliche Beleidigung dar und diese können daher allesamt nicht berücksichtigt werden.

Das warf 2 Fragen an Richter Dodt auf:
1. Wenn die Geltendmachung eines Befangenheitsantrages aufgrund entsprechender Vorfälle durch das Dokumentieren dieser bereits eine schwere Beleidigung darstellt, was für eine schwere richterliche Selbstbeleidigung und was für schwer e richterliche Vergehen müssen die dokumentierten Vorfälle als richterlich selbst getätigte Handlungen dann erst darstellen?
2. Es ist immer und stets von Richtern festgestellt worden, das die dokumentierten und geltend gemachten Befangenheitsgründe nicht im geringsten zu beanstanden sind, sondern vollkommen gesetzlich korrektes und rechtich einwandfreies richterliches Vorgehen darstellen (auch vom Präsidenten des LG Bielefeld Jürgens und OLG Hamm von der Beeck). Wie kann das Beschreiben oder veröffentlichen eines solchen überaus korrekten Vorgehens eine Beleidigung darstellen?
Auf diese Fragen gab es niemals eine Antwort.

Der ehemalige Präsident des OLG Hamm Rudolf von der Beeck:
Der Präsident des OLG Hamm von der Beeck bestätigt die "vollkommen korrekten Entscheidungen" des Präsidenten des LG Bielefeld Jürgens, dass die auf dieser Seite aufgeführten gerichtlichen Vorfälle im OLG-Bezirk Hamm über die ich mich beschwert habe alles einwandfreies und nicht im geringsten zu beanstandendes richterliches Verhalten darstellen und bedroht mich damit, mich wegen Beleidigung anzuzeigen, weil ich genau das vorstehende von ihm erklärte hier veröffentliche.
Das warf auch hier die Frage an den Präsidenten des OLG Hamm von der Beeck auf warum ich das vollkommen korrekte richterliche Vorgehen, das er selbst feststellt, hier nicht veröffentlichen darf und es eine Beleidigung darstellt?
Darauf gab es keine Antwort.

"Psychologie und Lebenserfahrung besagen, daß mit dem Ansteigen der fachlichen Inkompetenz die Fähigkeit und Bereitschaft abnimmt, sich selbst zu erkennen." Dr. Egon Schneider, Nestor des deutschen Zivilprozeßrechts

"Die Verantwortung für Gewalttaten liegt bei denen, die sie verüben." Salman Rushdie, In Good Faith, 1990

Bei diesen Seiten handelt es sich nicht um die Internetseiten des Amtsgericht-Minden, des Landgericht-Bielefeld oder des Oberlandesgericht-Hamm. Auf diesen Seiten weiter unten wird lediglich über Rechtsfälle von Personen, die Kontakt mit diesen Gerichten hatten ua. mit folgenden Richtern berichtet:
AG-Minden, Richter: Heinrich Burckhard Husmann, Daniel Wacker, Horst Eickhoff
LG-Bielefeld, Richter: Jochen Gaide, Jochen Geue, Angela Brinkmann, Uhlhorn, Susanne Kluge, Hans-Dieter Dodt, Hans Jürgen Donath, Thomas Helmkamp (jetzt LG-Münster), Wolfgang Wortmann, Harald Jander, Wolfgang Drees, Dr. Zimmermann, Schröder, Althoff, Claus-Rudolf Grünhoff, Eva-Maria Schulten, Kropp, Bernd Kahre, Doris Mertel, Dr. Werner Scheck, Heinz Gassmann, Wolfgang-Heinrich Vincke
OLG-Hamm, Richter: Gero Debusmann, Rudolf von der Beeck, Dr. Nowatius, Klaus-Dieter Gottwald, Günter Vinke
Die Homepage der Gerichte befinden sich unter folgender Domains: AG Minden , LG Bielefeld , OLG Hamm


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Hier kann ich helfen:

Petition: Internet - Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten vom 22.04.2009
Wir fordern, daß der Deutsche Bundestag die Änderung des Telemediengesetzes nach dem Gesetzentwurf des Bundeskabinetts vom 22.4.09 ablehnt. Wir halten das geplante Vorgehen, Internetseiten vom BKA indizieren & von den Providern sperren zu lassen, für undurchsichtig & unkontrollierbar, da die "Sperrlisten" weder einsehbar sind noch genau festgelegt ist, nach welchen Kriterien Webseiten auf die Liste gesetzt werden. Wir sehen darin eine Gefährdung des Grundrechtes auf Informationsfreiheit.

Gutachten des IT-Sacherverständigen Steven Wray Wood ('Liebling der Staatsanwälte') gesucht:
Steven Wray Wood führte als EDV-Sachverständiger für IT-Forensik die Begutachtung der beschlagnahmten Computer bei der 'Operation Himmel' durch, bei über 12.000 Verdächtigen alleine in der BRD gezählt wurden. Es ist davon auszugehen, dass mindestens 2.000 Computer allein von ihm bearbeitet wurden. Ein solches Gutachten bringt pro Computer ohne großen Aufwand etwa EUR 2.000,- ein ...
Die 'Operation Himmel' entpuppte sich bald als Operation heiße Luft (Man sollte erst etwas publizieren, wenn man die Fakten überprüft hat. Das Statement eines Polizei- oder Justizpressesprechers ist keine Tatsache, die man ohne weitere Recherche einfach übernehmen könnte. Das hat sich jetzt bei der Operation "Himmel" wieder bewiesen). bloegi: Mit Kinderpornos viel Geld verdienen - total legal

(Weitere) Opfer der Kanzlei Dr. Erben, Heidelberg, gesucht.
Betrügerische Adressbuchverlage überziehen Journalisten in konzertierter Aktion mit einer Fülle 'sinnloser' Prozess  (Law Hunting), um ihn so zu zermürben
Am empörendsten ist, dass die 'Kunden' von den Abzockern zu der Überzeugung gebracht werden müssen, dass Recht und Gesetz ihnen keinen Schutz bieten können, sondern, im Gegenteil, für die Gauner arbeiten. Jeder, der bezahlt hat, ist am Ende zu dieser Überzeugung gelangt - und da die Formulare millionenfach ausgeschickt werden und immer wieder Tausende darauf hereinfallen, wird die Überzeugung in der Gesellschaft immer größer, dass dieser Staat nicht in der Lage ist, ehrliche Bürger zu schützen. Im Gegenteil: Die Gauner werden immer reicher, die Ehrlichen werden zum 'Nutzvieh' gemacht.
Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität (DSW)
Die Maschen · Anzeigenschwindel · Wie verhalte ich mich richtig?

Juristische Verfahrenstricks anzeigen
Mit welchen Methoden begehen Richter und Staatsanwälte Rechtsbeugung?
Diese Sammlung möchte juristische Verfahrenstricks aufführen, wie sie manchmal von Seiten der Behörden in Gerichtsprozessen eingesetzt werden. Tricks, die illoyale Rechtsanwälte gegenüber ihren Mandanten anwenden, sind ebenfalls von Interesse.

Guter Anwalt - Schlechter Anwalt, 07.05.2009
Wir rufen dazu auf, Ihre schlechtesten Erfahrungen mit Rechtsanwälten zu schildern. Wir verlosen einen Betrag von € 200,00 für die beste Geschichte über die schlechteste Erfahrung mit einem Rechtsanwalt.

Kampagne Kambachsch, Todesurteil in Afghanistan
Der 23-jährige Journalistik-Student Sayed Perwiz Kambachsch wurde am 22. Januar 2008 im nordafghanischen Mazar-i-Sharif zum Tode verurteilt. Sein Vergehen: Ein Artikel über die Rolle der Frau im Koran, den er aus dem Internet heruntergeladen, ausgedruckt und an seiner Universität verteilt hatte.
Helfen Sie Sayed Perwiz Kambachsch und unterschreiben Sie die Petition für seine Freilassung an den afghanischen Botschafter in Paris!

Resolution für Straßentiere
Die Unterzeichner, Bürger aus allen EU-Mitgliedsländern, fordern hiermit die Europäische Kommission und das Europäische Parlament eindringlich auf, sich endlich zu ihrer Verantwortung für die Straßentiere in der EU zu bekennen und auch diese Tiere unter ihren Schutz zu stellen. Auch der am 13.12.2007 ratifizierte EU-Vertrag enthält ausdrücklich die Verantwortung der EU für die Tiere als fühlende, leidensfähige Wesen.

Prangern Sie mit uns anstößige Lobby-Praktiken und Verflechtungen an:
Bis zum 30. November können Sie für Ihren Favoriten unter worstlobby.eu abstimmen!
Dort finden Sie auch genauere Informationen zu allen Kandidaten.

Katze Armin
Katze EmilKatze Julie und Katze Momo aus dem Tierheim Minden e.V. suchen ein neues Zuhause.

Banner Tierheimlinks


Luna-Hilfe für behinderte Katzen e.V. , Luna Hilfe Forum

Malta-Katzehttp://www.maltakatzen-in-not.de/startseite.html


Tierheime sind in existenzbedrohender Lage, Mindener Tageblatt, 19.08.2010 , www.rettet-die-tierheime.de
Trotz steigenden Tierbestands keine kostendeckenden Zuschüsse
Unter dem Titel: "Rettet die Tierheime!" würden Unterschriften im Internet für eine bessere Unterstützung der Tierheime durch Bund, Länder und Kommunen gesammelt, teilte der Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, Wolfgang Apel, in Bonn mit. Höhepunkt der Kampagne sei eine Kundgebung für eine bundesweit einheitliche Regelung für die Fundtierkosten-Erstattung am 24.10.2010 vor dem Bundesrat in Berlin. Die Situation der Tierheime sei prekär, beklagte Apel.


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Wie man in Justiz und Politik Geld druckt und weitere Politikschweinereien:


www.justizkacke.de/politik.htm

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Justiz: ( Zitate von Juristen über den Zustand der Justiz)

AG-Witten. Der "Glaube" im Jahr 2008 an das deutsche Rechtssystem...
Ein Zusammenschnitt von bedenklichen Zitaten über das Deutsche Rechtssystem im Zeitraum vom 21.05.2008 bis 05.06.2008.
"Seit 1990 habe ich ...einen auf das andere mal erleben müssen wie ich verarscht wurde".
Erfahrungsbericht eines Justizgeschädigten (21.05.2008): http://www.youtube.com/watch?v=eUwmJMlc9ZI
Ein T-Shirt mit der Aufschrift "Prozeßbeobachter" sorgt in der Justiz für eine zweimalige Verhaftung mit Haft, weil Richtern das T-Shirt nicht gefällt und letztlich auch für eine Hausdurchsuchung ua.
Wer sich öfter Gerichtsverhandlungen ansieht malt aufgrunddessen selbstverständlich auch Hakenkreuze ans Gericht, so ein Richter.
"Wer Türke ist lügt doch immer", so Richter Klarmann wörtlich am AG Garmisch-Patenkirchen. Aus dem und vieler anderer Gründe erhalten Gerichtsreporter Hausverbot am AG-Garmisch Patenkirchen und an vielen anderen Gerichten und werden von manchem Richter schikaniert soweit diese Wahrheitsgemäß über die dortigen Vorgänge berichten.

Der Glaube an die Justiz 2: "...wer das liest kommt zu einem klaren Schluß unser System ist auf gut deutsch am Arsch."
"Erben der Firma Freisler", Henryk M. Broder (Börne Preisträger) über deutsche Gerichte. (Eine Strafanzeige wegen Beleidigung vom Präsidenten des Frankfurter Landgerichts, Berhard Kramer im Februar 2006 wurde vom Amtsgericht abgewiesen, weil sich die deutsche Justiz ihrem historischen Erbe stellen müsse auch wenn viele Juristen diese Aussage als Geschmacklos empfinden würden (FAZ 24.04.2007). Die deutsche Justiz sei nach 1945 „vermutlich nicht aus der Heilsarmee“ entstanden.
Etwa vier Prozent der Bundesbürger geraten jedes Jahr vor ein Gericht. Die wenigsten wegen einer echten Straftat, die meisten wegen Vergehen im Straßenverkehr oder wegen »Gartenzaun-Klagen« unter Nachbarn. Die Wahrscheinlichkeit, in ein Strafverfahren verwickelt zu werden, ist etwa so groß wie die, nach einem Todesfall in der Familie ein Bestattungsinstitut betreten zu müssen. Wie es vor einem Gericht zugeht, wissen die Bundesbürger nur aus Serien wie »Richter Alexander Hold« oder »Richterin Barbara Salesch«. Das ist so, als würde man sich über das Leben im Dschungel in der Zoo-Abteilung eines Warenhauses kundig machen. Deswegen ist es den meisten Bürgern auch nicht bewusst, dass die Justiz eine Welt für sich ist, ein geschlossenes, hierarchisch strukturiertes Biotop, das sich so gut wie jeder gesellschaftlichen Kontrolle entzieht. Verglichen mit Richtern und Staatsanwälten führen sogar Ärzte ein Leben wie in einem Glashaus, die Angehörigen anderer Berufsstände sowieso.

WDR Koelner TreffVon deutschen 192 gecasteten Richtern sind 192 eine wirkliche Kathastrophe, es sind "grauenvolle, stupide, dumme, rechtshaberische eitle Männer". WDR- "Kölner-Treff", 27.08.2010 (für Richterinnen gilt das gleiche natürlich ebenso, nur auf eine etwas andere Art und Weise).

Kinderschänder werden nicht verurteilt, bestraft oder theraphiert, CDU weißt deswegen Kritik an Landesjustizministerin Müller-Piepenkötter NRW zurück
Peter Briesenbach CDU: "Die Justiz in NRW funktioniert" und handelt lobenswert gemäß Landesjustizministerin NRW Roswitha Müller-Piepenkötter CDU und auch ohne Ansehen der Person.
Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) habe versucht, die Öffentlichkeit zu täuschen und das Sicherheitsdesaster kleinzureden. Die Ministerin und ihr Ministerpräsident seien damit zum Sicherheitsrisiko für das Land geworden. Bei der Justiz in Mönchengladbach waren Akten von Kinderschändern verschwunden und ihre Fälle jahrelang verschleppt worden. Zwei wegen Kindermissbrauchs verurteilten Männern blieb dadurch die Haft erspart. Mindener Tageblatt, Seite 2, 25.07.2009
Schön ReichWen würden Sie lieber wählen? Einen Kinderporno-Sauger? Oder den Justiz-Minister CDU, der den Kinderporno-Sauger zum Gerichtspräsidenten ernannt hat?: Dr. Johannes Remmel war Präsident des Verwaltungsgerichts Kassel. Überlastet, wie unsere Justiz nun einmal ist, betätigte sich Remmel nebenbei als Vorsitzender eines Kirchen-Gerichts in Fulda, Vorsitzender des Tennis-Clubs Marburg, Vorsitzender des Elternbeirats der E-Schule Marburg, Lehrbeauftragter der Uni Gießen, Kassenwart der hessischen Verwaltungsrichter. Und immer noch hatte Remmel viel freie Zeit. Er nutzte sie um mehr als 1000 Kinderpornos aus dem Internet zu saugen. Das aber haben nicht hessische Polizeibeamte aufgeklärt, sondern Leute in Cottbus.
(Gemäß dem hessischen Justiz-Skandal (hr-Fernsehen) bzw. Die Erben von Frankfurt (süddeutsche Zeitung 25.07.2009) der Justiz/Politik-Rechtsbeugermafia hat man auch keine Zeit in solchen Fällen zu ermitteln, sondern ist damit beschäftigt eigene Schweinereien zu verschleiern zB. von Karin Wolski (CDU) Vizepräsidentin des VG Darmstadt mit ihrem Mann, der Rechtsanwalt ist).
Den Justiz-Minister, der den Kinderporno-Sauger zum Gerichtspräsidenten ernannt hat, können Sie in Hessen wählen. Es ist der Jurist Dr. Christean Wagner (CDU).
Die Strafverfolgung des präzis aufgezeichneten Überfalls wurde unterbunden von dem Richter E.Laudi, der mit vielen CDU-Bonzen dem Rotary-Club angehört. In der Zeit, zu der Volker Bouffier (CDU), Roland Koch (CDU), Christean Wagner (CDU) und Jürgen Banzer (CDU) für Sicherheit sorgten, wurde meine Haustür viermal eingeschlagen. Andere in Hessen haben Ähnliches erlebt. Die SPD-Genossen aus der Zeit vor der CDU-Regierung waren schmierig genug. Die CDU aber ist die Partei professioneller Krimineller.
Hochrangiger Richter wegen Kinderpornos verdächtigt, Welt-online 18.06.2006
Der Beschuldigte steht seit Dezember an der Spitze des Verwaltungsgerichts in Kassel. Zuvor war er unter anderem beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof und beim Justizministerium in Wiesbaden tätig.

Täter-Opfer-Ausgleich ohne Berücksichtigung des Opfers, Justizminister Dr. Christean Wagner CDU: "Sie leisten hier hervorragende Arbeit"
Marburg (st). Großes Lob erhielt die Marburger Staatsanwaltschaft anlässlich eines Besuchs des hessischen Justizministers Dr. Christean Wagner ... Auch der Leitenden Oberstaatsanwältin Elisabeth Opitz bescheinigte dem Minister eine "vorbildlich geführte Behörde"... Ihren insgesamt 63 Mitarbeitern in der Staatsanwaltschaft Marburg stellte die Behördenleiterin ein ausgezeichnetes Zeugnis aus, sie zeigten eine "überdurchschnittliche Arbeitseinstellung und Leistung"...
Quelle: MAZ 30.3.2005
JuMi Wagner und LOStA Opitz loben sich selbst. Der Artikel ist Propaganda. Er soll den Leuten vorgaukeln, Rechtsbeugung zugunsten von Rechtsextremisten sei "hervorragende Arbeit".
Nachdem der hessische Ministerpräsident Koch (CDU) seinen Ministern Weimar (CDU), Bouffier (CDU) und Wagner (CDU) den Hessischen Verdienstorden umgehängt hatte und als Landrat Fischbach (CDU) und Justizminister Wagner (CDU) den Dorfbürgermeister Krantz (CDU) mit dem Bundesverdienstkreuz ehrten, schien es ratsam den Orden auch einem zu gönnen, der nicht zu dieser Mannschaft gehört. Glückspilz war Franz-Josef Hanke (HU).

Gegen Hanke, der sich gern für andere einsetzt, hat Oberstaatsanwalt Jörg ein Verfahren wegen   falscher Verdächtigung und übler Nachrede eingeleitet. OStA Jörg ist ein Untergebener der LOStA Opitz.

Als Franz-Josef Hanke am 8.9.2005 das Bundesverdienstkreuz verliehen bekam, bedankte er sich artig. Schließlich kam Hanke auf Überfälle zu sprechen, die Unbekannte auf Burschenschaftler verübt hatten. Hanke billigte diese Überfälle nicht. Sie seien gegen die Menschenwürde, die man auch Burschenschaftlern zugestehen müsse. Hanke redete weiter:
"Und da, lieber Herr Justizminister, noch eine Bitte an Sie. Es hat kürzlich den Fall gegeben, dass jemand, der heute hier im Raum sitzt, mit Morddrohungen von einem Neofaschisten belegt worden ist und ein Staatsanwalt hat dieses Verfahren eingestellt mit der Begründung, es sei ein Täter-Opfer-Ausgleich durchgeführt worden. Der Betroffene hat gesagt: Da weiß ich nix von. Und da hat der Staatsanwalt beziehungsweise die Staatsanwaltschaft zurückgeschrieben: Es sei wohl ein Fehler passiert. Der Staatsanwalt habe übersehen, dass für den Täter-Opfer-Ausgleich die Einwilligung des Opfers notwendig und unabdingbar ist."
Hanke wurde durch Gelächter unterbrochen, an dem sich der liebe Herr Justizminister jedoch nicht beteiligte. Hanke fuhr fort:
"Ja da lachen die Juristen! - Wie schon der Name sagt. -
Ich bin mir sicher, Herr Wagner, dass Sie die Qualitätssicherung in Ihrem Zuständigkeitsbereich mit den rechtsstaatlichen Mitteln, die Ihnen zu Gebote stehen, durchführen werden."
Nach ein paar Minuten sprang der schnelle Herr Justizminister auf und rannte ohne Abschied aus dem Saal.  
Orden für Justizminister Wagner (CDU)

Was ist in unserer Klassenjustiz schlimmer: Wenn ein Staatsanwalt Kinderpornos hortet oder wenn ein Staatsanwalt, der einen unschuldigen Anklagte "Armleuchter" genannt wird?
Hier mal zwei Beispiele von Verfahren, eins davon wurde von der Justiz eingestellt, das andere nicht.
Verfahren 1. Eine Person bezeichnet eine andere Person als "Armleuchter"
oder
Verfahren 2. Eine Person hat auf seinem Dienst-PC und zu Hause auf seinem privatem PC, Kinderpornos.
Eins der beiden Verfahren wurde eingestellt, welches der beiden würden Sie einstellen?
Nachdem Sie sich nun eine Meinung gebildet haben, nun noch ein ergänzender Hinweis. In beiden Verfahren war ein Staatsanwalt beteiligt. Im Verfahren1 soll ein Bürger einen Staatsanwalt als "Armleuchter" bezeichnet haben, der den Bürger wegen angeblicher Beleidigung eines Politkers angeklagt hatte. Das LG Wuppertal hat den Bürger vom Vorwurf der Beleidgung des Politkers freigesprochen. Der Staatsanwalt, der also den Bürger zu unrecht angeklagt hatte, soll dann von dem Bürger beleidigt worden sein.
Im Verfahren 2 soll ein Staatsanwalt die Person sein, die Kinderpornos auf dem Dienst-PC und auf dem privaten PC hatte.
Was glauben Sie nun, welches Verfahren eingestelt wurde? Wenn Ihre Antwort von Ihrer ersten Antwort abweicht, dann ahnen Sie sicherlich wie unsere Justiz wirklich funktioniert. Tatsächlich wurde das Verfahren gegen den Staatsanwalt wegen des Besitz von Kinderpornos eingestellt, während der Bürger, der unschuldig vom Staatsanwalt der Beleidigung eines Politkers beschuldigt wurde, vom Landgericht Wuppertal zu einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen verurteilt wurde.
Und als ob dies nicht schon Skandal genug ist, verweigerte das Landgericht dem Bürger das rechtliche Gehör.

CDU-Schneider nennt Pädophilen-Opfer "unglaubwürdig", 28.04.2009
Vor dem Untersuchungsausschuss des sächsichen Landtags hat ein Pädophilen-Opfer ausgesagt, das es sich bei zahlreichen Kunden des Kinderbordells "Jasmin" um bekannte Leipziger Persöhnlichkeiten gehandelt habe.
CDU-Obmann Günther Schneider stufte sie deshalb promt und ohne Beweise als unglaubwürdig ein. Die Staatsanwaltschaft Dresden erhob darauf gegen sie Anklage wegen Verleumdung. In ihrer Zeugenvernehmung am Dienstag bezichtigte die damals 16-Jährige nun ihrerseits Polizei und Staatsanwaltschaft entwürdigender Vernehmungsmethoden und der massiven Einschüchterung.
Vor dem Untersuchungsausschuss des Sächsischen Landtages hat die Frau, die als Teenager in einem Bodell systematisch mißbraucht worden ist, den Verdacht erhärtet, Angehörige der Justiz seien in den sogenannten Sachsen-Sumpf verwickelt. Bereits bei früheren Vernehmungen hatten sie und andere Mädchen auf Fotos bekannte Leipziger Persönlichkeiten als Freier im Kinderbordell "Jasmin" erkannt.
Zuhälter Michael Wüst hatte sich stets bester Kontakte zu Polizei und Justiz gerühmt, weshalb ihm nichts passieren könne. "Für mich hat sich erwiesen, was der Zuhälter immer vorhergesagt hatte", kommentierte die Zeugin den Verlauf des Verfahrens.
Die Frage ist eigentlich nur noch: Versucht CDU-Obmann Günther Schneidersich selbst zu schützen? Hat er sich selbst an Minderjährigen vergangen, die zur Prostitution gezwungen wurden? Oder will er andere, prominente oder CDU-nahe Kreise vor der gerechten Strafe schützen?

Kein Funke Milde für gehortete Kinderpornografie, 08.10.2009
Schöffengericht verhängt Haftstrafe für Tausende einschlägige Dateien - Missbrauchsvorwurf nicht beweisbar
Nur selten liegen Härte und Milde in einem Gerichtsurteil so eng beieinander. Eine Haftstrafe ersparte das Otto M. (Name geändert) nicht. Etliche weitere Monate Gefängnis schon. Zwei Jahre und drei Monate soll der 39-Jährige einsitzen. Das gebiete die Rechtsordnung, obwohl der Kraftfahrer von dem Anklagevorwurf des sexuellen Missbrauchs (wir berichteten) eines Kindes und Schutzbefohlenen freigesprochen wurde.

Kinderpornografie: Gerichtspräsident des Kasseler Verwaltungsgericht muss gehen, 09.08.2009
Frankfurt/Main (ddp). Der Präsident des Kasseler Verwaltungsgerichts muss wegen des Besitzes von mehr als 1.000 Kinderpornos seinen Richterstuhl räumen. Der Beklagte werde aus dem Richterverhältnis entfernt, da das Vertrauensverhältnis zwischen ihm und dem Dienstherrn «endgültig zerstört» sei, urteilte das Hessische Dienstgericht für Richter in Frankfurt am Main. Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig.
Der Kasseler Gerichtspräsident war im Januar 2007 wegen des Besitzes von Kinderpornos zu einer Bewährungsstrafe von neun Monaten verurteilt worden und musste gleichzeitig eine Geldbuße von 4.800 Euro an den Kinderschutzbund zahlen. Der 55-Jährige hatte die Vorwürfe eingeräumt. Der promovierte Jurist hatte innerhalb von zweieinhalb Jahren insgesamt 1.010 Bild- und 2 Videodateien mit kinderpornografischem Inhalt aus dem Internet heruntergeladen.

Kinderpornografie: Landrat Georg Dürrschmidt überführt, 19.05.2009
Georg Dürrschmidt ist wegen Besitzes von Kinderpornografie zu einer Geldstrafe 16.800 Euro verurteilt worden. Im Landkreis Oberspreewald-Lausitz mehren sich die Stimmen, die eine Abwahl des CDU-Politikers fordern.
Senftenberg – Er war sichtlich schockiert, seine Frau weinte: Der Landrat des Kreises Oberspreewald-Lausitz, Georg Dürrschmidt (CDU), ist am Montag vom Amtsgericht Senftenberg wegen des Besitzes und des versuchten Besitzes von Kinderpornografie zu einer Geldstrafe von 16 800 Euro verurteilt worden. Richterin Anett Winkler sah es als erwiesen an, dass sich der 50-Jährige zwischen Herbst 2004 und Januar 2007 Videos und Bilddateien am Computer ansah, die eindeutig kinderpornografischen Inhalt hatten. Der vorläufig vom Dienst suspendierte Landrat hatte stets behauptet, unschuldig zu sein.

Ermittlungen gegen Kölner Staatsanwalt, Kinderpornos auf seinem Computer, 10.07.2009
Skandal bei der Kölner Staatsanwaltschaft. Auf dem Privat-Computer eines Staatsanwalts der Behörde wurden Kinderpornos gefunden.Der Rechner gehört Günther M.* (63), einem Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsstrafrecht. „Er wollte seinen privaten Computer verschrotten lassen. Der Händler wollte den Computer aber für andere Zwecke hochrüsten und entdeckte dabei Unmengen an Kinderpornos auf dem Computer“, so ein Ermittler. Ja, ich kann bestätigen, dass wir ein Ermittlungsverfahren gegen einen Kölner Staatsanwalt eingeleitet haben“, sagt Monika Volkhausen, Sprecherin der Bonner Staatsanwaltschaft. Das Büro und die Wohnung von Günther M. wurden durchsucht. Die Ermittlungen laufen bereits seit vier Wochen, sind noch nicht abgeschlossen.Der Beamte, der seit fast 30 Jahren bei der Staatsanwaltschaft arbeitet, ist noch nicht vom Dienst suspendiert. In der Behörde hatte er sich gestern krank gemeldet.

Gesetzesentwurf: Fummeln verboten, 10.12.2007
Experten und Juristen sind entsetzt: Die Bundesregierung will diese Woche einen Gesetzesentwurf verabschieden, wonach auch bestimmte sexuelle Annäherungen zwischen Jugendlichen verboten werden. Selbst "Bravo" muss bangen: Auch Aufklärungsartikel könnten künftig strafbar sein.
So unglaublich dieser Fall klingt: Dass ein Mädchen, das Nacktfotos von sich selbst im Internet verschickt, wegen "Verbreitung von Kinderpornographie" verfolgt wird, dürfte bald auch hierzulande Wirklichkeit werden. Eine ähnlich weitgehende Vorschrift soll in wenigen Tagen auch ins deutsche Strafgesetzbuch kommen.
Der Anstoß dazu kommt von der Europäischen Union, die - unter Berufung auf die Uno-Kinderrechtskonvention - in einem Rahmenbeschluss von ihren Mitgliedstaaten nun gesetzgeberisches Handeln auch auf dem Gebiet des Sexualstrafrechts verlangt.
Nicht nur der Beschluss an sich sorgt hierzulande unter Juristen und Sexualexperten für hilfloses Entsetzen, sondern auch die Art, wie er umgesetzt werden soll. Das Vorhaben sei von einem "sexual- und jugendfeindlichen Habitus getragen", protestierten Sexualwissenschaftler schon auf EU-Ebene, die Deutsche Gesellschaft für Sexualforschung sprach sogar von "moralischer Kolonisierung", da die neue europäische Definition der Kinderpornografie wortwörtlich auf den US-amerikanischen Criminal Code zurück geht.
Fummeln beim Kinobesuch - der Jugendliche könnte dran sein
Verantwortlich ist aber nicht nur die Europäische Union. Denn der Entwurf, den die Bundesregierung am Donnerstag dieser Woche unter Federführung von Brigitte Zypries (SPD) im Bundestag zur Abstimmung stellen will, geht weit über die ohnehin schon fragwürdigen europäischen Vorgaben hinaus.

Unbefleckte Empfängnis ist möglich, wer küsst wird schwanger, DNA-Test hilft nichts, AG-Idstein 10Js 5933.5/98 2 DS
Umso mehr stellt sich die Frage, ob der Rechtsstaat wirklich machtlos ist, wenn einige Richter bis zum Ende ihrer beruflichen Laufbahn folgenlos ihn und den gesamten Richterstand in Verruf bringen. Muss man diesen Zustand wirklich als Preis akzeptieren, den man für die Unabhängigkeit der Richter zahlen muss?“ Das fragt Gerd Seidel, Professor für öffentliches Recht, Völker- und Europarecht an der Humboldt-Universität zu Berlin, in einem bemerkenswerten Aufsatz über die Grenzen richterlicher Unabhängigkeit. Er bezog sich dabei auch auf das Urteil eines Richters am Amtsgericht im hessischen Idstein. Der vertrat in einer Entscheidung über eine Unterhaltsklage die Auffassung, die unbefleckte Empfängnis sei „wissenschaftlich nicht auszuschließen wie das sehr seltene Phänomen der Parthogenese, auf welchem immerhin die Kulturgeschichte des christlichen Abendlandes zu einem nicht unerheblichen Teil beruht“ (Aktenzeichen 10Js 5933.5/98 2 DS). Der Richter übernahm die Behauptung der Kindsmutter, sie müsse vom Küssen mit einem Fremden schwanger geworden sein. Das hatte zur Folge, dass der durch einen DNATest als Kindsvater ausgeschlossene derzeitige Ehemann zur Unterhaltszahlung verpflichtet wurde.
Derartige Folgerungen mögen abenteuerlich sein, sind jedoch nicht auf einen kleinen Amtsrichter beschränkt. „Worauf es ankommt“, so Professor Gerd Seidel, „ist Situationen zu verhindern, in denen einzelne Richter wiederholt durch offensichtlich grob unverhältnismäßig oder völlig unplausible Entscheidungen bzw. Eskapaden im persönlichen Verhalten die gesamte Richterschaft und darüber hinaus öfter auch den Rechtsstaat in Misskredit bringen.“

Kungelte das deutsche Bundesjustizministerium mit dem europäischen Menschenrechtsgerichtshof?, 10.08.2010
Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vom 12.12.2002 - 37290/97 (Wittek ./. Deutschland)
Das deutsche Bundesjustizministerium verteidigte seine Rechtsauffassung vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte mit Falschaussagen.
Der Gerichtshof übernahm diese Falschaussagen in seine Entscheidung, verfälschte den Sachverhalt von sich aus noch weiter und entschied dann gegen meine Ehefrau und mich.
Das deutsche Bundesjustizministerium, deutsche Politiker, der deutsche EGMR-Richter Ress und der Gerichtshof schweigen, seit ich ihnen Prozessbetrug vorwarf.
Der Europarat - der angebliche Wächter über die Menschenrechte - sieht den Betrügereien seines Gerichtshofes und seines Mitgliedsstaates auch tatenlos zu.

Streit um Autorschaft, Aus fremder Feder, Zeit-Online 27.01.2010
OLG Frankfurt „legalisiert“ wissenschaftlichen Betrug durch falsche Autorenangaben, 17.09.2009
Lassen sich Studenten beim Abschreiben erwischen, ist schnell die Rede vom Betrugsversuch. Bei Dozenten läuft das manchmal etwas anders, zeigt ein Beispiel aus Frankfurt.
Der Aufsatz löste eine Menge Ärger aus und trägt ausgerechnet den Titel "Risiken und Erfolgsfaktoren von Transaktionen". Das heißt: Wenn einer einem anderen etwas rechtmäßig überlässt. Den Beitrag in einer betriebswissenschaftlichen Fachzeitschrift verfasste ein Mitarbeiter einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Er war damit einverstanden, dass offiziell sein großer Firmenchef als Alleinautor genannt wurde.
Der wahre Verfasser wurde in einer Fußnote mit ein paar Dankesworten für die Mithilfe abgefunden. Später war der Aufsatz in einem Schriftenverzeichnis aufgeführt, mit dem der vermeintliche Autor 2007 zum ehrenamtlichen "Honorarprofessor" an der Goethe-Universität Frankfurt berufen wurde. Zuvor war er dort nebenbei "Lehrbeauftragter" ohne besonderen Titel.
Trotzdem blieb der Kläger glücklos: Nach rechtskräftigem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt ist eine Ghostwriter- oder Plagiats-Verabredung nicht sittenwidrig, sondern in Ordnung, wenn sie in einer Firma, im "gewerblichen" Bereich stattfindet (Aktenzeichen 11 U 51/08). Ein hauptberuflicher Manager kann genauso für sich "schreiben lassen" wie Politiker oder Prominente. Auch wenn es darum geht, streng wissenschaftliche Meriten zu erwerben.
Lange galt es auch an Universitäten als unanstößig, wenn Professoren ihre Studenten oder Doktoranden als Schreibknechte einsetzten. Doch schon seit mehreren Jahren gibt es verbindliche "Vorschläge zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis", die von der Deutschen Forschungsgemeinschaft stammen und an allen deutschen Hochschulen gelten. Sie verlangen beispielsweise "strikte Ehrlichkeit im Hinblick auf die Beiträge von Partnern". So erhielt ein Darmstädter Rechtsprofessor vor drei Jahren immerhin eine Rüge von der Hochschulleitung, weil er einen Kommentar von einem Doktoranden buchstäblich als sein eigenes Werk verkauft hatte. ...

Nur Strafbefehl und keinen Prozess für Rechtsanwältin als Todesfahrerin in Minden/Bückeburg, ZDF Hallo Deuschland, 08.10.2010
Vor knapp einem Jahr war Christina Krüger (21) auf ihrer Farhbahn ein anderes Auto entgegengekommen. Es kam zum Frontalzusammenstoss. Die schuldige Rechtsanwältin ist trotz Anzeichen einer Unterzuckerung weitergefahren. Bei den Eltern des Opfers sowie in Teilen der Bevölkerung löste der Fall Empörung aus, weil es nie zu einer Verhandlung gekommen war. Die Staatsanwaltschaft Bielefeld und das Amtsgericht Minden beließ es bei einem Strafbefehl. Ulrich Hagen, Rechtsexperte: "Prozessökonomie ist ja nicht alles. Hier ist ein Mensch zu Tode gekommen...".

Berliner Justiz hört die Opfer nur selten, 24.11.2010
Die Überlastung der Strafverfolger zwingt Richter und Staatsanwälte zu kurzen Prozessen. Leidtragende sind die Opfer. Täter kommen oft mit milden Strafen davon.
Alle reden über die Täter, keiner interessiert sich für die Opfer. Bereits seit Jahren findet kaum eine Debatte über Kriminalität und Gewalt statt, bei der dieser Vorwurf nicht erhoben wird. Politik und Justiz kontern die Kritik gern mit dem Verweis auf eine Vielzahl eingeleiteter Maßnahmen zur Stärkung der Opferinteressen. Alles sei besser geworden, versichern die Verantwortlichen. Doch die Realität sieht anders aus, wie ein aktueller Blick auf Europas größtes Kriminalgericht in Berlin-Moabit zeigt.
Sobald ein Geständnis des Angeklagten vorliegt, verzichtet das Gericht auf weitere Zeugenaussagen, unter anderem auch von den Opfern. Diese Praxis greife immer mehr um sich, kritisiert nicht nur Vera Junker, Vorsitzende der Vereinigung Berliner Staatsanwälte. "Wenn nur die Täter zu Wort kommen, nicht aber die Opfer, entsteht unter Umständen ein verzerrtes Bild einer Tat", warnt die Oberstaatsanwältin. Und bei den Opfern verstärke sich das das ohnehin vorhandene Gefühl, unwichtig zu sein, moniert auch die Hilfsorganisation Weißer Ring.
Der 59-Jährige wurde vor zwei Jahren in Moabit in einem Hausflur überfallen und beraubt. Monate später konnte der Täter gefasst werden. Bei ihm kamen mehrere Taten zusammen, es gab eine ganze Reihe von Opfern. Solftmann wurde nicht mal als Zeuge geladen.
...Der 59-jährige Solftmann war nicht bereit, sich damit abzufinden, er wollte unbedingt schildern, wie man sich als hilfloses Opfer einer Gewalttat so fühlt. Aber niemand wollte es hören. Bei seinen wiederholten Anrufen bei Polizei und Justiz sei er regelrecht abgewimmelt, dabei mehrfach als Nervensäge tituliert worden. Einmal, so der Frührentner, habe es geheißen: "Sie stehlen mir meine Zeit."
Als Erklärung muss auch die knappe Stellenausstattung der Gerichte herhalten. "Solche Entwicklungen sind keinesfalls den Richtern anzulasten. Ursache sind die nicht mehr vertretbaren Zustände bei der Justiz", sagt Vera Junker.

Routenplaner und Sternchentrick, Gericht Wiesbaden - betrügerfreundlich? In Wiesbaden hat es in letzter Zeit erstaunlich viele betrügerfreundliche Urteile gegeben, 09.2008 
In Wiesbaden wurde der Internet Betrüger Online Content Ltd. auf Erstattung der Anwaltskosten verklagt. Und hat es geschafft, ein Urteil zu ergaunern, welches jedes gesunde Rechtsempfinden das Grausen lehrt.
Betrug der Marke Online Content Ltd
Die Betrugsmethode von Online Content Ltd geht so: Man bietet einen Service an, der im Internet normalerweise kostenlos ist - etwa einen Routenplaner oder Kochrezepte. Der Interessent muss sich einloggen - also Namen und email angeben. Kein Problem - muss man in Foren ja auch oder bei kostenloser Software und bei allerlei anderen kostenlosen Angeboten.
Der Sternchentrick
Das wars. Reingelegt. Bitteschön, da ist ein Sternchen - da muss man doch die Seite erst mal runterscrollen und den ganzen Müll lesen, der da steht, dann hätte man auch irgendwo dazwischen entdeckt, dass ein Preis für das Lesen der Seite verlangt wird.  Das Sternchen weist ja ganz eindeutig darauf hin!
Ein Wiesbadener Amtsrichter als ahnungsloser Schlaumeier
Das Amtsgericht Wiesbaden sieht das mit dem Sternchen genauso.
Im Urteil vom 04.08.2008 heisst es auf Seite 2: "Die Klägerin wurde nicht vorsätzlich über die Kostenpflicht bei Nutzung des Routenplaners getäuscht. In den AGB, aber auch bereits in der Anmeldemaske durch ein Sternchen, wird auf die entstehenden Kosten hingewiesen..."
Wer liest denn bei einem Routenplaner die AGB? Ach ja, das Sternchen - den alten Trick nutzte auch das Henghuber Formular   - und der Betrügeranwalt  Klaus Öllers hatte das Ganze bis zum BGH gezogen - und das Formular wurde als betrügerisch erkannt - und höchstrichterlich wurde festgestellt, dass ein Sternchen nicht genügt - aber davon weiss der Amtsrichter in Wiesbaden natürlich nichts. ...

Öffentlicher Strafantrag wegen Betrug durch die Firma Hammer Heimtex Fachmärkte, Staatsanwaltschaft Bielefeld, AG Goslar Richter Kammler, 15.03.2010
...Am 08.11.2007 hat uns die Firma Hammer Heimtex (Goslar) z e r s t ü c k e l t e Gardinen (Seitenschals) geliefert. Diese mangelhafte Ware hatten wir nicht bestellt.
Diese vertraglichen Vereinbarungen – je rechts und links nur 1 Seitenschal nur 1 Stoffbahnbreite rechts 20 cm gerade nur vorne eine Raffung - wurden mit der Verkäuferin Frau Hinz exakt so getroffen.
Wir machten eine Anzahlung von 664,73 €
Die Firma Hammer Heimtex änderte ohne unser Wissen und ohne unsere Zustimmung die vertraglichen Vereinbarungen und wollte m e h r Stoff verkaufen - also Umsatz machen !
Die Verkäuferin Frau Hinz schrie in der Gerichtsverhandlung - sie ändere grundsätzlich die Aufträge ab und verkaufe das was sie selbst für schön und richtig hält der Kunde muss das nehmen.
Dann schrie die Verkäuferin Frau Hinz in der Gerichtsverhandlung - "wie sieht das denn aus – rechts 20 cm gerade und nur vorne gerafft ?"
Frau Hinz gab in der Gerichtsverhandlung zu, dass sie den Auftrag abgeändert hat und zusammengestückelte Gardinen ausgeliefert hat - die wir nicht bestellt haben.
Der Richter Kammler vom Amtsgericht Goslar - einer der kriminellsten Richter - verurteilte uns diese nicht bestellten Gardinen und die zusammengestückelten Gardinen zuzüglich der Anwaltskosten zuzüglich der Gerichtkosten zu bezahlen.Nachzulesen in den Gerichtsakten beim Amtsgericht Goslar Geschäftsnummer 4 C 228/08. Aus der ursprünglichen Restzahlung von nur 256,00 € wurden ... mehrere tausend €.
Creditreform Bad Oeynhausen, Creditreform Goslar und Creditreform Minden & Herford schicken unabhängig von einander Mahnungen – 1.800,00 € Forderungen
Wir haben gegen das Urteil Einspruch eingelegt – wir haben gegen die Vollstreckungen Einspruch eingelegt.
Die Justizangestellten von Amtsgericht Goslar lassen sich vom kriminellen Richter Kammler zu Straftaten anleiten und machen sich auch selbst wegen Rechtsbeugung und Gebührenüberforderungen strafbar – benutzen in keinster Weise ihr Gehirn – sind genau so kriminell + aggressiv wie Richter Kammler
Richter Kammler hat 856,42 € in unser Grundbuch eintragen lassen -
Richter Kammler hat - das haben wir jetzt erst im März 2010 erfahren - im September 2008 einen Haftbefehl ausstellen lassen und Richter Kammler fordert mit der Firma Hammer Heimtex weitere 950,00 € über die Kreditreform in Bad Oeynhausen.
Wie krank sind diese kriminellen Justizangestellten ?
Wann kümmert sich der Justizminister von Niedersachsen um diese kriminellen Richter und Justizangestellen ?
Alle schriftlichen Beschwerden werden abgewimmelt – „ wir können nichts finden".  Zerstückelte Gardinen im Grundbuch – und das Justizministerium kann nichts finden ?

Eine Hand wäscht die andere, Urteil des Frankfurter Amtsrichters Herrmann vom 28. 1. 1997 und anwaltliches Fehlverhalten von RA Dr. Helga Müller, Frankfurt/Main, 21.07.1997
Ich habe am 30.10.1995 eine Frankfurter Rechtsanwältin, Frau Dr. Helga Müller, die etwa bis Anfang dieses Jahrzehnts Richterin am Frankfurter Amtsgericht war, beauftragt, eine Berufung beim Hess. Landesarbeitsgericht (LAG) durchzuführen. Wegen Fristablaufs am 31.10.1995 habe ich ihr eine handschriftlich ausgearbeitete Berufungsbegründung am Abend des 30.10.1995 persönlich übergeben, die sie im wesentlichen in ihre Berufungsbegründung übernehmen wollte. Am 31.10.1995 abends habe ich die Berufungsbegründungsschrift bei ihr abgebolt und sie in den Fristenkasten des Hess. LAG eingeworfen.
Am nächsten Tag stellte ich fest, daß die Berufungsbegründung sechs falsche Tatsachenvorträge enthielt, obwohl der Anwältin die korrekten Tatsachen am 30.10.1995 schriftlich mitgeteilt worden waren. Statt einer bestehenden NL Mannheim erwähnte Sie eine NL Ludwigehafen, die es nicht gibt. Statt meiner fast ausschließlichen, betrieblich bedingten, Innendiensttätigkeit von Februar bis Mitte Juni 1991 schrieb sie von einer Außendiensttätigkeit, also das genaue Gegenteil. Dieser Punkt ist entscheidungserheblich, da mir mangelnde Außendiensttätigkeit bzw. Kundenwerbung vorgeworfen worden war. Außerdem hat sie das schriftliche Vorverfahren angeregt, das es im Arbeitsgerichtsverfahren nicht gibt. Ich habe die Anwältin per Fax am 1.11., 2.11. und 6.11.95 aufgefordert, ihre falschen Sachvorträge unverzüglich zu korrigieren und die Anregung des schriftlichen Vorverfahrens zurückzunehmen. Eine Korrektur falscher Sachvorträge bedarf keiner Erörterung. Trotzdem wollte diese Anwältin vor der Fertigung eines Korrekturschriftsatzes hierüber ein Gespräch mit mir führen. Letztendlich hat die Anwältin, ohne ein vorheriges Gespräch, den geforderten Korrekturschriftsatz mit Datum vom 6.11.1995 an das LAG gesandt. Gleichzeitig hat sie das Mandat gekündigt und mich aufgefordert, ihr DM 1.249,47 zu zahlen. Ich habe ihr mitgeteilt, daß sie das Mandat ohne Grund gekündigt hat und ihr deshalb keine Vergütung zusteht (§ 628 Abs. 1 Satz 2 BGB). Trotz eindeutiger Rechtslage zu meinen Gunsten hat Sie mich auf Zahlung dieses Betrages verklagt.
In der Klageschrift vom 18.9.1996 behauptet die Anwältin, daß für die Korrektur ein vorheriges Gespräch notwendig gewesen sei. Sie habe sich nicht gegen die Korrektur womöglicher unrichtiger Sachdarstellung gewandt. Die Fortführung des Mandats sei für sie nicht mehr zumutbar gewesen, da meine Forderung ein Eingriff in die anwaltliche Unabhängigkeit bedeute. Außerdem trug Sie u.a. Schlagworte wie Machtkampf und Ausnutzung ihrer Stellung als Organ der Rechtspflege vor.
...Amtsrichter Herrmann hat der unbegründeten Klage stattgegeben. Er hat weder meine sachlichen noch rechtlichen Vorträge gewürdigt und mir somit das rechtliche Gehör versagt (Art. 103 Abs. 1 GG). Es drängt sich der Verdacht auf, daß dieses Urteil auf sachfremden Erwagungen beruht. Es handelt sich um ein offensichtliches Fehlurteil, was ich anhand folgender Urteilsbegründungen beweisen kann: ...

OLG Koblenz gegen OLG Koblenz, Wie zwei (Senate) sich streiten und eine Rechtsuchende dabei ruinieren, 2000
In einem Berufungsurteil vom 11.02.2000 erklären die Richter Hölzer, Grüning und Krumscheid am Oberlandesgericht Koblenz ein Urteil vom 31.10.1997, ausgesprochen von ihren Kollegen Henrich, Au und Kieselbach, ebenfalls tätig am OLG Koblenz, für falsch. Das Opfer dieser nach Meinung der Kollegen vom selben Gericht als Fehlurteil zu bezeichnenden Entscheidung ist eine Frau, die nach einem langwierigen Rechtsstreit durch alle Instanzen nicht nur ihr Haus und ihren Betrieb verloren hat, sondern mittlerweile auch bis über beide Ohren verschuldet ist. Zu verdanken hat sie die Zerstörung ihrer Existenz einem Anwalt, der sich nach unserer Einschätzung im günstigsten Falle (wenn wir ihm also keine unehrenhaften Motive unterstellen wollen) als äußerst inkompetent erwiesen hat, sowie der Tatsache, dass auch Richter an einem Oberlandesgericht nicht immer wissen, was in einem konkreten Fall denn nun "rechtens" ist. Anders kann man es nicht interpretieren, dass Richter in zwei Kammern eines Oberlandesgerichtes in zwei Prozessen, die einen und den selben Fall zum Inhalt haben, zu zwei vollkommen unterschiedlichen Einschätzungen der Rechtslage kommen. Fatal für die Geschädigte: Die Ausgangsbedingungen der beiden Prozesse waren so, dass sie in beiden Fällen den jeweils angestrengten Prozess verlor. Sie ist also diejenige, die für die Uneinigkeit der beiden Kammern des Oberlandesgerichtes Koblenz die Konsequenzen zu tragen hat. Auf ihrem Rücken wird dieser "Juristenstreit" ausgetragen, sie "bezahlt" im wörtlichen und im übertragenen Sinne. Dabei erscheinen beide Urteile, obwohl sie zu verschieden Resultaten kommen, in ihrer Begründung für den juristischen Laien logisch und plausibel. Es handelt sich hier wohl weniger um eindeutige Fehlurteile, als um ein Paradebeispiel dafür, dass das Prinzip der Rechtssicherheit für viele deutsche Gerichte nicht mehr als eine hohle Phrase ist.

Rechtsanwalt Mark Peters von SIWE – Fakten entblößen HOSTEUROPE und auch Gerichte
HOST EUROPE und seine Qualitäten. Im 3. Jahr befindet sich der Rechtsstreit zur Klage der HOST EUROPE GmbH wegen angeblich rufschädigender Äußerungen in der Exklusivreportage “Wie HOST EUROPE ein Hackeropfer zum Täter wandelt“. Lange mußte ich warten, bis der Instanzenzug innerhalb von Deutschland endlich ausgeschöpft war. Zu gewinnen war der Fall auf deutschem Boden aus meiner Sicht nicht, obwohl in jeder Instanz HOST EUROPE immer mehr an Gesicht verlor. Letztlich blieb dem Konzern nur ein einziger von sechs beklagten Punkten – ein Gesichtsverlust und Folgen die mit keinen Werbekampagnen mehr gutzumachen sein werden …
Es war ein Gerichtsverfahren in dessen Verlauf ich um eine Erfahrung reicher wurde, die mir lieber erspart geblieben wäre: Es ging ab dem Moment als der Prozeß, explizit gesagt, die Güteverhandlung zum zweiten Mal neuerlich anberaumt und zum zweiten Mal durchgeführt wurde, nicht mehr um die Fakten, sondern um einen Richter, der es offensichtlich nicht ohne Vergeltung hinnehmen wollte, daß ich als Journalist, zusätzlich aus Österreich, Kritik an der Verfahrensweise übte und es nicht unwidersprochen ließ, daß er mir Schuld darüber zuwies, daß die erste Güteverhandlung vor einem falschen Senat abgehandelt wurde! Aber das war nur einer jener Punkte die eine Kontroverse zwischen dem Mann in schwarzer Robe und mir hervorrief.

Frontal21Vom Opfer zum Täter, Notwehr und Zivilcourage vor Gericht, ZDF Frontal21 24.08.2010
Immer wieder werden vor Gericht Opfer zu Tätern abgestempelt.
Zivilcourage zeigen, nicht wegschauen, wenn andere Menschen angegriffen werden, sich in der Not selbst verteidigen dürfen - einfacher gesagt als getan. Denn oft sieht sich derjenige, der Hilfe leisten wollte oder in Notwehr gehandelt hat, anschließend auf der Anklagebank.
Dabei ist die Rechtslage eindeutig: Selbst wenn jemand die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken überschreitet, wird er nicht bestraft. Doch vor Gericht läuft das häufig anders. Im Nachhinein wird beurteilt, ob eine Situation noch Notwehr war oder nicht - und ganz plötzlich werden die Opfer zu Tätern abgestempelt.
... "Völlig realitätsfremd". Seines Erachtens sei das Gericht bei der Beurteilung des Geschehens von praxisfernen Annahmen ausgegangen. "Dass man einen kampferprobten Schläger einfach von sich stößt und damit den Angriff beendet, das scheint völlig realitätsfremd." Zudem sei nicht nachvollziehbar, so der Strafrechtler von der Johannes Gutenberg-Universität, warum die Richter Sven G. nicht abnahmen, dass er sich in "großer Angst" befunden habe. Denn das hätte juristisch ganz andere Konsequenzen bedeutet. "Selbst wenn eine Überschreitung der Notwehrbefugnisse vorliegt, kann man trotzdem Straffreiheit erlangen, wenn man aus großer Angst, Furcht oder Schrecken gehandelt hat", so Erb.


Internet-Umfrage, Elitestudenten mit geklautem Wissen
Bei einer Internet-Umfrage an der Elite-Universität Cambridge kam Erstaunliches zutage: Rund die Hälfte der über Tausend Befragten gab zu, Arbeiten und geistiges Wissen aus dem Internet zu kopieren und als eigenes auszugeben. Bei den Jurastudenten war der Anteil der "Diebe geistigen Eigentums" (original juristische Formulierung) sogar besonders hoch, nämlich 62 Prozent.

Waffe zur Polizei gebracht - Anzeige, 2009
Seit dem Frühjahr wird zur freiwilligen Abgabe von Schusswaffen aufgefordert. Selbst schuld, wer auf diesen Schildbürgerstreich hereinfällt. In den Polizeirevieren hagelt es Anzeigen. Nicht nur der Besitz, auch der "Transport", zB. zum Polizeirevier, ist strafbar. Nennt sich dann "unerlaubtes Führen einer Waffe".
Diese Erfahrung machte jetzt auch ein Familienvater aus Goslar. Im Nachlass seines kürzlich verstorbenen Vaters entdeckte er eine "Walther P8" (Wehrmachtwaffe) und brachte diese unverzüglich zur Polizei. Und bekam ebenso unverzüglich eine Anzeige. Alleine im Kreis Goslar sollen 7 Ermittlungsverfahren in gleichartigen Fällen laufen.

Pflichtvergessene Richter und Anwälte, keine Rechte als Deutsche in Deutschland:
"Nachdem ich alle Abgeordneten des Schleswig-Holsteinischen Landtages in Kiel angeschrieben und um einen Untersuchungsausschuß gebeten hatte, in dem geklärt werden sollte, weshalb es in diesem Prozeß so viele pflichtvergessene Richter und Anwälte gibt, votierten die Abgeordneten in einer außerparlamentarischen Abstimmung für einen Untersuchungsausschuß. Dieser wurde vom Landtagspräsidenten Arens weggebügelt, weil er keinen Untersuchungsausschuß wollte. Warum wohl? Auf Nachfrage beschied mir Herr Brüggensiecker, Geschäftsführer des Petitionsausschusses, Kiel, ich hätte zu akzeptieren, - wörtlich - : "daß ich als Deutsche in Deutschland keine Rechte habe!" Muß ich demnach erst eine andere Staatsbürgerschaft annehmen und nach Deutschland als Asylantin einreisen, um den Schutz des Rechtsstaates zu erhalten?"
Hannelore M. Röhl

Justizminister mit unkorrektem Ansatz als Richter am Europäischen Gerichtshof
In Brüssel traf ... ein niederländischer Pfarrer ein, der als Zeuge gegen den ungarischen Pastor Andras P, der seine beiden Ehefrauen und vier seiner acht Kinder getötet haben soll, aussagen wollte. Der Pfarrer hatte in zwei Briefen an den damaligen belgischen Justizminister Melchior Wathelet seinen Verdacht gegen P. geäußert. Wathelet, der auch die frühzeitige Entlassung des verurteilten Kinderschänders Marc Dutroux seinerzeit unterschrieben hatte, hatte geantwortet, daß er in der Angelegenheit direkt nichts unternehmen könne. Der jetzige Justizminister Stefaan de Clerck nannte diese Antwort einen nicht korrekten Ansatz. Wathelet wurde vor kurzem trotz Kritik von vielen Seiten in seinem Amt als Richter am Europäischen Gerichtshof bestätigt.
Lübecker Nachrichten vom 25.10.1997

1996-1999 wurden 29.125 Menschen in Deutschland wegen ihrer politischen Meinung verfolgt
"Die Meinungsunterdrückung nimmt immer groteskere Formen und Dimensionen an: In den letzten vier Jahren (1996 - 1999) wurden 29.125 Menschen wegen ihrer politischen Meinung verfolgt. Damit dürfte Deutschland den Spitzenplatz in der Welt einnehmen. Politiker und Juristen aber beweihräuchern sich gegenseitig, dem 'freiheitlichsten Rechtsstaat aller Zeiten' zu dienen. Sie sind die modernen Pharisäer und Schriftgelehrten, die Jesus als Schlangen und Otterngezücht, als Kinder des teufels bezeichnet hat."
Manfred Roeder - Rundbrief Nr. 5 / 2000 / 4

Angeklagter ohne Verteidiger hat ein eigenes Recht auf Akteneinsicht, BVerfG entscheidet Menschenrechtswidrig
"Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat ... deutlich gemacht, daß der Angeklagte ohne Verteidiger ein eigenes Recht auf Akteneinsicht bereits im Ermittlungsverfahren besitzt. Die gegenteilige Ansicht des Bundesverfassungsgerichts ist unvereinbar mit Art. 6 EMRK und nicht der einzige Fall, in welchem durch ein internationales Gericht derartige Rechtsprechung als Verletzung von Menschenrechten gebrandmarkt wurde (vgl. u.a. die Fälle Vogt, Schmidt, Niemitz und Bock)."
Klaus Dieter Deumeland in NStZ 1998, 429

Ermittlungsfehler der Staatsanwaltschaft Mannheim bei der Milliardenpleite der FlowTex-Gruppe
Im größten deutschen Betrugsfall, der Milliardenpleite der Ettlinger FlowTex-Gruppe, werfen Fahnder der Kripo Karlsruhe der Staatsanwaltschaft Mannheim erhebliche Ermittlungsfehler vor... Aus der Kripo heißt es, die Strafverfolger hätten die beiden Hauptbeschuldigten Manfred Schmider und Klaus Kleiser (Sollte es sich etwa um den Klaus Kleiser aus dem LIONS-Club Karlsruhe-Baden handeln? Dann wäre alles klar!)mehrfach gemeinsam verhört und ihnen damit Gelegenheit gegeben, sich 'gegenseitig die Bälle zuzuspielen'. Außerdem habe die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklageschrift Vorwürfe unter den Tisch fallen lassen, die die Kripo nach eigener Ansicht hinreichend belegt hatte.
DER SPIEGEL 23 / 2001 / 19

Ohne kritische unbequeme Denker und ohne unabhängige Köpfe verkümmert eine Gesellschaft
... Doch die Wahrheit ist auch nicht automatisch bei der Mehrheit oder den jeweils Herrschenden. Deshalb will ich gerade beim heutigen Anlaß festhalten: Ohne kritischen Einspruch, ohne das Engagement unbequemer Denker verkümmert eine Gesellschaft. Wir brauchen Streit und Widerspruch, wir brauchen die Zumutungen und Fragen unabhängiger Köpfe. Man kann sogar sagen: Nie ist der sperrige Individualist wichtiger gewesen als heute...
Bundespräsident Roman Herzog am 13.12.1997 auf dem Festakt anläßlich des 200. Geburtstages von Heinrich Heine in der Deutschen Oper Düsseldorf

Die Bürger werden in keiner Weise gefragt, sie haben nur zu gehorchen, zu zahlen und die Folgen zu tragen.
Das Volk wird als zu dumm betrachtet, um über seine eigenen Angelegenheiten befinden zu können. Das Volk wird als einsichtslose Masse verachtet, der man 'Brot und Spiele' zu bieten hat, die man aber nach Bedarf mit Hilfe willfähriger Massenmedien manipulieren kann. Dem Volk wird lediglich die Rolle des Stimmviehs zugestanden, das alle 4 Jahre zur sogenannten Wahl trotten darf, nachdem es durch den Wahlkampf der Etablierten mit entsprechender Gehirnwäsche dafür reif gemacht worden ist. Dann darf es von den Bundesparteien aufgestellte Bewerber, die es zumeist gar nicht persönlich kennt, ankreuzen und hat damit seine Pflicht und Schuldigkeit getan. Es kann sodann seine Stimme im wahrsten Sinne des Wortes 'abgeben', denn es hat jetzt 4 Jahre nichts mehr zu sagen. Die Bürger haben dem Angekreuzten eine Blankovollmacht erteilt, mit der er machen kann, was er will. Daß die Gewählten hemmungslos davon Gebrauch machen, hat die Vergangenheit zur Genüge bewiesen.
Oberstaatsanwalt Dr. Helmut Kalkbrenner, München

Wenn Computer die richterliche Unabhängigkeit gefährden, ct magazin 14/2010, Seite 152
Gerichte, Ermittlungs- und andere Behörden stehen nicht gerade in dem Ruf, ungewöhnlich begeistert auf die Einführung moderner Technik zu reagieren. Dass es jedoch für Richter prinzipielle Gründe geben könnte, die Arbeit mit Computern abzulehnen, klingt fast nach einem juristischen Schildbürgerstreich.
...Mit dem Justizkommunikationsgesetz (JKomG) schuf der Gesetzgeber 2005 die Voraussetzungen dafür, Verfahrensabläufe bei Gerichten ua. den heutigen technischen Möglichkeiten anzupassen. Zum 01.01.2007 trat dann das "Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowei das Unternehmensregister" (EHUG) in Kraft.
Kurz bevor das EHUG in Kraft trat, richtete ein Bochumer Amtsrichter ein Ersuchen an seinen Dienstvorgesetzten, den Direktor des Amtsgerichts. Der Richter, der für die Pflege des Handelsregisters zuständige war, wollte die Geschäftsstellen- und Servicekräfte des Handelsregisters anweisen lassen, ihm die in Zukunfft elektronisch eingehenden Registeranträge auch weiterhin in Papierform vorzulegen, also die betreffenden Dateien für ihn auszudrucken. Grund dafür: Er sei es gewohnt, Registersachen daheim und ohne PC zu bearbeiten. Der Amtsgerichtsdirektor lehnte das Ansinnen ab.
...Das Dienstgericht folgte der Argumentation des Richters und entschied zu seinen Gunsten. Die "subjektive Einschätzung des Antragstellers", dass er zur ordnungsgemäßen Bearbeitung der auf elektronischen Wege eingehenden Dokumente einen Ausdruck auf Papier benötige, sei "einer Überpüfung durch die Dienstaufsicht grundsätzlich nicht zugänglich...". Sofern der Richter also meine, er könne seine richterliche Tätigkeit mit den ihm zur Verfügung gestellten Arbeitsmitteln nicht ausführen und sei auf Papierausdrucke angewiesen, habe der Dienstherr ihm diese zu verschaffen - um die richterlich Unabhängigkeit zu gewährleisten. Dabei spiele es keine Rolle, dass der Richter sich bestimmte Dateien bei Bedarf selbst ausdrucken könnte...
Um zu vermeiden, dass der Fall Schule macht legte das Land NRW gegen das Urteil des Düsseldorfer Dienstgerichts Berufung beim OLG Hamm ein. Mit Beschluß vom 20.10.2009 wies der dort angesiedelte Dienstgerichtshof diese jedoch zurück - er hilt sie "einstimmig für unbegründet und eine mündliche Verhandlung nicht für erforderlich". Das letzte Wort wird nun der BGH sprechen.

Präsident des Menschenrechtsgerichts mahnt Deutschland, keine dauerhafte Beseitigung von immer wieder gleichen Menschenrechtsverletzungen, 08.12.2006
Der Präsident des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EMRG), Luzius Wildhaber, hat Deutschland zur Umsetzung der Straßburger Urteile ermahnt: Deutschland solle sich "näher mit dem System der Menschenrechtskonvention befassen", sagte Wildhaber im Gespräch mit der Nachrichtenagentur AFP. Es gebe offensichtlich "einige Wissenslücken", auch bei deutschen Richtern, betonte der 69-jährige Schweizer, der den Straßburger Gerichtshof im Januar aus Altersgründen verlassen wird.
Kurz vor dem internationalen Tag der Menschenrechte am Sonntag appellierte Wildhaber an die 46 Europaratsländer, den mit derzeit 90.000 anhängigen Fällen völlig überlasteten Richtern zur Hilfe zu kommen. Sie müssten dem Menschenrechtsgerichtshof entweder mehr Mittel zur Verfügung stellen oder dafür sorgen, dass in Straßburg weniger Beschwerden ankommen. Dazu müssten die Staaten selbst wirksamer gegen Menschenrechtsverletzungen ankämpfen und vom Gerichtshof einmal gerügte Missstände dauerhaft beseitigen. "Das wäre der beste Weg." Kurz vor dem internationalen Tag der Menschenrechte am Sonntag appellierte Wildhaber an die 46 Europaratsländer, den mit derzeit 90.000 anhängigen Fällen völlig überlasteten Richtern zur Hilfe zu kommen. Sie müssten dem Menschenrechtsgerichtshof entweder mehr Mittel zur Verfügung stellen oder dafür sorgen, dass in Straßburg weniger Beschwerden ankommen. Dazu müssten die Staaten selbst wirksamer gegen Menschenrechtsverletzungen ankämpfen und vom Gerichtshof einmal gerügte Missstände dauerhaft beseitigen. "Das wäre der beste Weg."

Unmoral JustiziasAbrechnung - Die Unmoral Justizias

Aufruf zur friedlichen Demonstration gegen Scheinurteile vor den Gerichten der Landeshauptstadt Kiel – Am 26.Mai 2010 – 9.00 – 13.00 Uhr
es ist soweit. Das Ordnungsamt Kiel hat die angemeldete Demonstration unter Auflagen bestätigt.
Die Demonstration muss auf jeden Fall friedlich abgehalten werden ! Ich bitte dies unbedingt zu beachten, da ich nicht möchte, dass die Demo wegen unfriedlicher Verhaltensweisen polizeilich abgebrochen wird.
Schließlich wollen wir durch Demonstration auch informieren, was nicht bedeuten soll, dass wir vor Ort deutlich unsere Meinung sagen.
Transparente, Schilder,beschriftete Bettlaken o.ä. sollen vor den Gerichten in der Deliusstrasse 22 ausgebreitet werden.
Trillerpfeifen, Rasseln, Megaphon und weitere Utensilien wären gut.
In diesem Sinne freue ich mich auf diese Veranstaltung, die in weiteren Hauptstädten gerne fortgeführt werden kann.

Politisches Asyl in den USA wegen Diskriminierung durch Deutschland, 02.03.2010
Es besteht Aussicht auf Erfolg, über eine Petition wegen Diskriminierung durch die deutsche Regierung politisches Asyl in den USA zu beantragen.
Das amerikanische Gericht befand, dass Frau Mashkiri entweder durch die (deutsche) Regierung oder durch Kräfte, die die Regierung entweder nicht kontrollieren konnte oder wollte, verfolgt wurde.

Child Welfare Agency Echoes Nazi Germany?, CBN.com News 18.03.2010
BERLIN - It sounds like Nazi Germany: families afraid of a loud knock on their door in the early morning, police bursting in, and taking away their children.
But it's not Nazi Germany. It's today's Germany.
In Berlin, when authorities came for 7-year-old Dan Schulz, his family secretly videotaped the abduction. On the tape, family members are crying and the boy can be heard screaming, "Mom I don't want to go!"
A German official responds, "Your mother can't help you here."
The boy was taken by Germany's notorious child welfare agency, the Jugendamt. The official reason young Dan was taken was that he wasn't in school, even though he had been homeschooled and then began private school.

Deutsches Paar erhält Asyl in USA, 27.01.2010

In den USA hat (schon wieder) ein deutsches Ehepaar mit seinen fünf Kindern Asyl wegen politischer Verfolgung in Deutschland erhalten. Das Paar hatte angegeben in Deutschland wegen seines christlichen Glaubens verfolgt zu werden, und hatte damit Erfolg bei einem Einwanderungsrichter in Memphis. Das Ehepaar war wegen der deutschen Schulpflicht mit seinen Kindern bereits 2008 nach Tennesee geflohen.
Dies ist nicht der erste erfolgreiche Asylantrag von Deutschen in der USA, und auch in anderen Ländern (Niederlande, Frankreich etc.) sind entsprechende Asylanträge, auch erfolgreiche, bekannt.Vor einigen Jahren hatte ich Dr. Haferbeck in meinem Auftrag den Bundestag um Auskunft gebeten. Die Frage war damals, ob bekannt ist, ob Bürger aus Deutschland in den Niederlanden Asylanträge gestellt haben.
Damals wurde mitgeteilt, dass alleine in den Niederlanden in den Jahren 2000 bis 2002 insgesamt zehn Bürger aus Deutschland in den Niederlanden einen Asylantrag gestellt hatten


Beschwerden über die Richterinnen Anne Flintrop und Hubert Just werden typisch abgewehrt
Gegen ein skandalöses Unrechtsurteil der Richterin Anne Flintrop wird protestiert und dabei deutlich betont, dass das VERHALTEN der Richterin Anne Flintrop Gegenstand der Beschwerde sei. Nichts hat es genützt. Der Dienstvorgesetzte Hubert Just hält diese Beschwerde für „unbegründet“. Diese Beurteilung ist willkürlich und unzumutbar. Sie verdeutlicht, wie die Richter einander in Schutz nehmen, wie wirkungslos Dienstaufsichtsbeschwerden sind und wie zynisch dem Beschwerdeführer geantwortet wird.

Richter klagt gegen sein eigenes Gericht, nichts zu tun für 8500 EUR monatlich, 28.04.2009
Mit einer Klage gegen sein eigenes Gericht ist ein Bundesrichter im deutschen Kassel gescheitert.
Das BSG hatte seinen Geschäftsverteilungsplan zum 1. April 2008 so geändert, dass Meyer und sein 4. Senat nicht mehr für Rentenversicherungsfragen zuständig waren. Dies hatte laut Meyer zur Folge, dass er und seine Senatskollegen von April bis einschliesslich Juli 2008 faktisch nichts mehr zu tun hatten - und das bei einem Gehalt von 8500 Euro monatlich. Mit der Klage wollte Meyer erreichen, dass eine Wiederholung solch einer Praxis verhindert wird.
«Der Akt war in hohem Masse diskriminierend», sagte Meyer. Die Änderung des Geschäftsverteilungsplanes sei offenbar als Disziplinierungsinstrument gegen ihn verwendet worden. «Das ist schlicht und einfach eine ‹zur Ruhesetzung› auf Zeit», sagte der Bundesrichter.
Nach Auffassung des BSG-Richters habe die geänderte Aufgabenverteilung politische Gründe gehabt. Denn sein Senat habe in der Vergangenheit Entscheidungen zu den Ostrenten und den Abschlägen für Erwerbsminderungsrentner gefällt, die den Rentenversicherungsträgern Milliarden Euro gekostet haben.
«Ich habe seit 2001 mehrere Hinweise bekommen, dass der 4. Senat nicht mehr für das Aufgabengebiet der Rentenversicherung zuständig sein soll», sagte Meyer. Der damalige Präsident des Bundessozialgerichts, Matthias von Wulffen, habe dies aber mit den Worten abgelehnt: «Solange ich Präsident bin, wird das nicht geschehen». Mittlerweile ist von Wulffen pensioniert.

Grundstücksraub zur politischen Begünstigung des Nachbarn
Kernpunkt des Skandals ist eine einfache Verwaltungssache, die bei objektiver Behandlung überhaupt kein „Rechtsfall“ hätte werden dürfen, nämlich: die Abmarkung einer Grenze meines Hausgrundstücks, d.h. deren Sichtbarmachung durch Setzen von Grenzzeichen.
Obwohl ich - wie jeder andere Grundstückseigentümer auch - einen Anspruch auf Kenntlichmachung meines Eigentums habe, wird mir diese seit nunmehr 25 Jahren sowohl von der entsprechenden Fachbehörde (Katasterbehörde) als auch von den Gerichten (Verwaltungsgerichte) vorsätzlich verweigert. Dies in der Absicht, einen behördlich sanktionierten Grundstücksraub zugunsten politisch begünstigter Nachbarn zu vertuschen.
Würde die Abmarkung nämlich durchgeführt werden, so würde offen zutage treten, dass von örtlichem Bauamt und örtlichem Katasteramt willkürlich ein nicht unbeträchtlicher Teil meines Grundstücks den Nachbarn zugeschlagen wurde. Dies unter anderem, um Fläche für deren, zunächst 1984 und in der Folge dann 1994 durchgeführte Bauvorhaben zu beschaffen.
Um jenes strafbare Handeln zu verschleiern und sich hieraus ergebende Amtshaftungsansprüche zu verhindern, wird seit Jahren bzw. zwischenzeitlich: mehr als zwei Jahrzehnten, von den darin verstrickten Personen aus Verwaltung und Justiz fortgesetzt Straftat auf Straftat gehäuft.
Diesbezüglich unter anderem zu nennen sind:
Urkundenunterdrückung; Urkundenfälschung; Falschbeurkundung; Grundstücksraub zugunsten privater Dritter; Rechtsprechungsverweigerung; Verfolgung Unschuldiger mit Hilfe rechtswidriger Haftbefehle; Inszenierung rechtswidriger Strafverfahren; Konstruktion von Verwaltungsgerichtsverfahren, ohne Vorliegen von Klagen; Strafvereitelung;Begünstigung im Amt.
Dass für Verwaltung und Justiz im Laufe der Zeit dabei immer mehr der Selbstschutz in den Vordergrund gerückt ist, wird im Verlauf der nachfolgenden Erläuterungen noch deutlich.

Wie weit Juristen gehen, um Schadensersatzansprüche abzuwehren und das übliche vorgehen, dass Opfer zum Täter zu machen (Az.: 2 Ns 106 Js 7394/04)
Derselbe Bauantrag für verschiedene Standorte eines landwirtschaftlichen Unternehmers, wird abgelehnt. Den letzten Bauantrag bearbeitet das Landratsamt Coburg über drei Jahre überhaupt nicht, obwohl Klage erhoben wurde. Das Bayerische Verwaltungsgericht muss denn auch feststellen, dass der Kläger rechtswidrig in seinen Rechten verletzt worden ist. (BGB § 823 Schadensersatzpflicht (1) Wer …fahrlässig…das Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.)
Die an dem Schaden (rund 1.200.000,- €!) beteiligte Regierungsjuristin des Landratsamtes zeigt den Geschädigten wegen Betrugs an. Vorwand ist ein notarieller Grundstücksvertrag, den die Juristin als Angehörige des Landratsamtes vorgelegt bekommt (in dem Vertrag wird ein Grundstück, voll erschlossen, zwischen drei Wohnhäusern gelegen, zum Selbstkostenpreis [15.000,- €] überlassen). Obwohl in den Akten des Landratsamtes das Gegenteil der Behauptungen der Regierungsjuristin bewiesen ist, wird der Geschädigte als Betrüger verurteilt. Dazu wird das Protokoll gefälscht.
Alle juristischen Bemühungen um eine sachliche Aufarbeitung des Falles scheitern. Warum?
In der erstinstanzlichen Amtsgerichtverhandlung wurde zur Beweissicherung eine Tonbandaufnahme gemacht. Durch die vergeblichen Anträge das Protokoll zu berichtigen, wusste das Landgericht davon und versuchte eine weitere Tonaufzeichnung zu verhindern. Die Öffentlichkeit wurde einer Leibesvisitation unterzogen, die Taschen durchsucht und die Handys eingesammelt.
Die durch ein Tonbandprotokoll und Zeugen bewiesene Protokollfälschung wurde folgenden Personen mitgeteilt: Herrn Stoiber (damals Ministerpräsident von Bayern), Herrn Beckstein (damals Innenminister von Bayern), dem Oberlandesgericht Bamberg und der Polizeidirektion Coburg. Kurz vor der zweitinstanzlichen Landgerichtsverhandlung erstattete ein Zeuge Anzeige beim Verfassungsschutz wegen Protokollfälschung. Bis heute äußerte sich keine der Personen oder keine der Behörden dazu oder veranlasste eine Strafverfolgung der beteiligten Personen! Obwohl kein Beleg für eine Schuld erbracht werden konnte, wurde der Geschädigte als Betrüger verurteilt. Obwohl es nur um Verträge geht, wird als Beweismittel die Regierungsjuristin des Landratsamtes Coburg angeführt. Im offiziellen Gerichtsprotokoll steht dann aber nur, sie (die Regierungsjuristin) hätte sich getäuscht.

Richterin Iris Schütze (OLG Köln): Erpressung im Namen des Volkes und Geiselhaft
Wie Kriminelle sich mit kriminellen Methoden, unterstützt von der deutschen Justiz, gegen unliebsame Berichterstattung wehren können
Die Geschichte, um die es in diesem Bericht geht, beginnt im Jahre 2005. Der Initiator und damalige Inhaber des Beschwerdezentrums, Dr. Peter Niehenke, wurde damals von dem Dokumentarfilmer Michael Plümpe um Hilfe gebeten: Plümpe hatte in jahrelanger Arbeit die Szene der Branchenbuch- bzw. Adressbuchverlage analysiert und war dabei auf eine Vielzahl sog. 'schwarzer Schafe' gestoßen. Auf einer eigens dafür eingerichteten Homepage dokumentierte er das Geschäftsgebaren dieser schwarzen Schafe und gab den Opfern Tipps, wie sie sich erfolgreich gegen die Machenschaften dieser Betrüger wehren konnten. Er wurde völlig überrascht von der Heftigkeit der Reaktion und der Skrupellosigkeit der Akteure, die sich mit einem hohen Maß an krimineller Energie dagegen zur Wehr zu setzen versuchten, dass ihre Machenschaften nicht nur öffentlich kritisiert, sondern dass auch sogar noch Tipps für eine wirksame Gegenwehr gegeben wurden. In konzertierten Aktionen organisierten sie eine beispiellose Hetzjagd, die ihn zermürben und (zunächst nur) wirtschaftlich ruinieren sollte. Aber dies wollte nicht gelingen, denn Michael Plümpe war nicht so leicht einzuschüchtern. Daher griffen sie zu einem perfiden Mittel: Seine Familie (Frau und Kinder) wurde mit in die Hetzjagd einbezogen und damit ging es nicht mehr nur darum, ihn wirtschaftlich zu ruinieren: Nun war das Ziel, die soziale Integrität seiner ganzen Familie zu zerstören.

Möntmann, Roben, Richter , RechtsverdreherRoben, Richter, Rechtsverdreher, H.G. Möntmann
Schwerverbrecher werden auf freien Fuß gesetzt, Wirtschaftskriminelle entziehen sich der Strafverfolgung, während Kavaliersdelikte mit der gesamten Strenge des Gesetzes geahndet werden.
Diese Report enthüllt, dass die Justitia nicht blind ist, sondern ohnmächtig.
Und nur wer weiß, wie die Mühlen der Justiz mahlen, der wird auch sein Recht bekommen.
Kostendruck, psychologischer Druck, Ausreizung der ZPO:
Prozesse kosten Geld. Es gehört zum Allgemeinwissen, dass aus Kostengründen oft aufs Recht verzichtet wird.
Außergerichtliche Einigungen beruhen oft auf Überlegungen der Kostenoptimierung und nicht auf Wahrheitsfindung.
Die Rechtsanwälte des finanziell Stärkeren nutzen das bewusst aus.
Dazu gehört auch die Neigung, die Rechtsstreitigkeiten von das Landgericht zu bringen - die Rechtsanwälte verdienen dabei mehr und die Gegenseite benötigt unbedingt einen Anwalt - kann sich nicht selber verteidigen.

Prof. Uwe Wesel, Die Lebenslüge der JuristenROLF LAMPRECHT: Die Lebenslüge der Juristen. Warum Recht nicht gerecht ist
Glückssache Gerechtigkeit
Recht hält selten, was es verspricht. Es hängt von Menschen ab, und die können irren. Wie sehr und wie oft, erfuhr Rolf Lamprecht als SPIEGEL-Beobachter bei den obersten Gerichtshöfen. Er erzählt von Willkür, von Unrecht – und von beherzten Klägern, die sich, von ihrem Rechtsempfinden getrieben, bis in die höchsten Instanzen kämpfen.
Ein alter, aber unverändert gültiger Spruch sagt, jedermann sei vor Gericht und auf hoher See in Gottes Hand. Das Zitat erinnert an die irrationalen Kräfte, die dem Recht innewohnen – an die Ähnlichkeit mit einem Glücksspiel. Allein dass es von Instanz zu Instanz oft völlig entgegengesetzte Meinungen gibt, zeugt von der Relativität des Rechts. Auch von Befangenheiten – etwa der eines Familienrichters, dessen eigene Ehe mit einer Kampfscheidung endete. Ob es um Konflikte mit dem Staat oder um private Fehden, um Vaterschaftstests oder um Sterbehilfe geht – Lamprecht lässt den Leser an der Herstellung von Recht teilhaben. Das ist das Besondere an diesem Buch: Es erklärt, weshalb Recht nur die Summe vieler Teilwahrheiten ist, wie es entsteht – und wieder vergeht. Und es verrät, was Richter zu leisten vermögen und wo sie scheitern müssen.
"Lamprecht belegt mit einer solchen Fülle von Fallbeispielen, dass einem Angst werden kann bei der Vorstellung, man wäre selbst einmal auf Gedeih und Verderb solcher Beliebigkeit ausgeliefert." Süddeutsche Zeitung
"Lamprecht zeigt anhand kleiner und großer Entscheidungen, dass Richterrecht mehr ist als das objektive und wertfreie Suchen nach der richtigen Norm für einen Sachverhalt." Financial Times Deutschland
"Ein lesenswertes Buch, das zu manchem Nachdenken Anlass gibt." NJW- Neue Juristische Wochenschrift

„Gute Rechtsprechung“, Ein Bericht vom Juristentag
Hoffmann-Riem fasste seinen - von ihm schon vielfach literarisch dargelegten - Standpunkt in elf Thesen zu einer Warnung vor Missdeutung, Überdehnung und Missbrauch des Unabhängigkeitsbegriffs zusammen. „Auch Reformen wie die Einführung des NSM ... brechen sich nicht am Prinzip der richterlichen Unabhängigkeit, müssen sich aber am Gebot der Effektivität, d.h. der Funktionsfähigkeit der Justiz messen lassen“.
Busse stellte „Respekt und Anerkennung“ für die hohe Qualität der deutschen Rechtsprechung voran, rügte den Gesetzgeber wegen des Abbaus von Rechtsmitteln und wegen sonstiger Kürzungen, verlangte von den Gerichten aber Transparenz, um gute und schlechte Richterleistungen öffentlich sichtbar werden zu lassen, die Einführung richterlicher Dienstzeiten und eine Effizienzsteigerung durch volle Ausschöpfung der Dienstaufsicht.
Stilz fand, dass es die Länder seien, die ihrer